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1 Zusammenfassung Greenpeace-Konzept zur Senkung von Ökostromkosten (EEG-Umlage) Umlage) Autor: Andree Böhling Hintergrund Vor dem Hintergrund der Debatte um steigende EEG-Kosten hat Greenpeace das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) 2012 und 2013 beauftragt zu untersuchen, wo es sinnvolle Kostensenkungspotentiale bei der EEG-Umlage gibt. Das FÖS hat mehrere Ursachen für eine höhere EEG-Umlage bzw. den deutlichen Anstieg derselben identifiziert, die mit dem eigentlichen Ausbau Erneuerbarer Energien in keinem direkten Zusammenhang stehen. Das betrifft unter anderem die Ausweitung der Industrieprivilegien im EEG gesunkene Börsenstrompreise (Merit-Order-Effekt) gesunkene CO 2-Zertifikatspreise die Einführung der Marktprämie Überbesteuerung der Erneuerbaren Energien bei der Stromsteuer. Die genannten Ansatzpunkte zeigen deutlich, dass die Höhe der EEG-Umlage kein geeigneter Indikator für die realen Kosten der Erneuerbaren Energien ist. Dies ist auch das Ergebnis der Studie des Öko-Instituts EEG-Umlage und die Kosten der Stromversorgung für 2014 (2013). Gleichzeitig machen beide Studien deutlich, dass die Vorschläge der Bundesregierung für eine Strompreisbremse weitgehend ins Leere laufen und die eigentlichen Ursachen beim Anstieg der EEG-Umlage nicht sachgerecht adressieren. Greenpeace fordert daher die Bundesregierung auf, vor allem folgende Reformansätze im Rahmen einer EEG-Reform umzusetzen: - Die Begrenzung der Begünstigungen für die Industrie von der EEG-Umlage - Die Abschaffung der Überbesteuerung von Strom aus Erneuerbaren Energien Mit diesen beiden Ansätzen könnte die EEG-Umlage in 2013 um 2 Cent und in 2014 um 2,4 Cent pro Kilowattstunde reduziert werden.. Statt laut Prognose des Öko-Instituts würde die EEG-Umlage nicht auf voraussichtlich 6,1 Cent steigen, sondern auf 3,8 Cent pro Kilowattstunde sinken.

2 Vorschlag 1: Reform der Regelung für die Begünstigung von Unternehmen bei der EEG-Umlage Die besondere Ausgleichsregelung des EEG sorgt dafür, dass stromintensive Unternehmen bei ihren Stromkosten entlastet werden. Die Regelung wurde ursprünglich eingeführt, um besonders stromintensive Unternehmen bei ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu schützen. Inzwischen wurde die Regelung aber auch auf Unternehmen mit geringer oder keiner Handelsintensität und einer geringeren Energieintensität ausgeweitet. Die Ausnahmen für die Industrie wurden zur Regel. Mit der letzten Novelle des EEG zum hat die Bundesregierung die Hürden dieser Regelung nochmals abgesenkt, so dass sich die Zahl der ausnahmeberechtigten Unternehmen mit gegenüber 2011 verdreifacht hat. Auf diese Weise wird der Anteil der Industrieförderung im EEG in 2013 auf etwa 4 Milliarden ansteigen. Das entspricht einem Anteil an der EEG-Umlage von ca. 1,5 Cent/kWh (2013). Die begünstigten Unternehmen zahlen je nach Stromverbrauch und - intensität eine geringere EEG-Umlage bzw. sind von dieser komplett befreit, wenn sie ihren Strom selber erzeugen (Eigenverbrauch). Die privilegierten Unternehmen machen 2013 rund 20 Prozent am deutschen Stromverbrauch aus, tragen aber nur einen Anteil von lediglich 0,5 Prozent an der EEG- Umlage. Faire Beteiligung der Industrie an den Kosten der Energiewende Überzogene Ausnahmeregelungen für die Industrie widersprechen nicht nur dem Gerechtigkeits-, sondern auch dem Verursacherprinzip, nach dem die Verursacher von Umweltschäden auch an den Kosten und Lösungen derselben beteiligt werden müssen. Dies gilt insbesondere, da ein Großteil der Unternehmen netto sogar Profiteure der Energiewende und des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sind, weil sie signifikant durch gesunkene Börsenstrompreise entlastet wurden. Die zunehmende Einspeisung von Wind- und Sonnenstrom verdrängt an der Börse teure konventionelle Kraftwerke und hat die Börsenstrompreise für energieintensive Industrien bereits 2013 um rund 1 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt. Für 2014 prognostiziert das Öko-Institut eine weitere deutliche Absenkung auf unter 4 Cent pro kwh. Reformansatz Das Ziel der Reform ist, die Regelung auf ihren ursprünglichen Zweck zurückzuführen. Unternehmen, die sowohl eine hohe Energieintensität als auch eine hohe Handelsintensität aufweisen (wie z.b. in der Aluminiumproduktion), sollen weiterhin begünstigt werden, damit ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährdet wird. Insgesamt soll die Industrie aber stärker an den Kosten für Erneuerbare Energien beteiligt werden, zumindest in dem Maße, wie sie durch gesunkene Börsenstrompreise von ihnen profitieren. Durch eine Reduzierung des Kreises der Ausnahmeberechtigten auf tatsächlich betroffene Unternehmen sinkt die EEG-Umlage für alle anderen Unternehmen und für Haushalte signifikant. Reformkriterien Wiedereinführung des Kriteriums der Wettbewerbsbedrohung (Handelsintensität > 20 Prozent) Anhebung des Kriteriums Energieintensität (Energiekosten an der Bruttowertschöpfung > 20 Prozent)

3 Begrenzung der Ausnahmen auf energieintensive Prozesse, statt auf ganze Unternehmen Beteiligung aller Unternehmen an der EEG-Umlage in Höhe ihrer Entlastung durch gesunkene Börsenstrompreise (Merit-Order-Effekt) Streichung der Begünstigung des Eigenverbrauchs Wirkung Die EEG-Umlage würde durch diese Reform im Jahr 2013 um 1,4 und in 2014 um 1,6 Cent/kWh sinken. Insbesondere Haushalte und mittelständische Unternehmen würden damit signifikant entlastet. Energieintensive Unternehmen würden stärker an den Kosten der Energiewende beteiligt, ohne dass von dieser Regelung eine Wettbewerbsgefährdung ausgeht. Vorschlag 2: Steuerbefreiung für Strom aus Erneuerbaren Energien im Rahmen einer Differenzierung der Stromsteuer nach den externen Kosten der Energieträger Die rot-grüne Bundesregierung hat 1999 im Rahmen ihrer Ökologischen Steuerreform eine Verbrauchsteuer auf Strom eingeführt. Ziel dieser Regelung war es, die steuerliche Last von den Lohnnebenkosten (Faktor Arbeit) auf den Verbrauch knapper Ressourcen (Faktor Energie) zu verlagern. Damit sollte mehr Arbeit geschaffen, und andererseits der sparsame und umweltschonende Umgang mit Ressourcen befördert werden. Strom wird seitdem unabhängig vom genutzten Energieträger mit dem Regelsatz von 2,05 Cent/kWh besteuert. Eine Differenzierung der Stromsteuer wurde nur hinsichtlich der Verbrauchsgruppen vorgenommen, um zum Beispiel energieintensive Industrien von der Steuer zu begünstigen. Eine Differenzierung der Stromsteuer hinsichtlich der Energiequellen scheiterte unter anderem daran, dass die Herkunft des jeweiligen Stroms nicht zuverlässig nachgewiesen und zugeordnet werden konnte. Somit werden Zukunftstechnologien wie Windenergie oder Photovoltaik bei der Stromsteuer genauso hoch belastet wie Atomkraft oder Braunkohle, deren Umweltfolgekosten ungleich höher sind und auf die Steuerzahler abgewälzt werden. Die Stromsteuer leistet somit keinen Beitrag zum Abbau der enormen Wettbewerbsverzerrungen zwischen Energieträgern. Stromsteuer muss Umbau der Stromversorgung befördern Inzwischen gibt es klare Regeln für den Herkunftsnachweis, die eine Differenzierung von erneuerbarem und nicht erneuerbarem Strom auch bei der Besteuerung grundsätzlich ermöglichen würde. Deshalb sollte die Besteuerung im Stromsektor umweltschädliche Energieträger höher und umweltfreundliche Energieträger niedriger oder gar nicht besteuern. Somit könnte die Stromsteuer in ihrer Lenkungswirkung weiterentwickelt werden. Sie würde den Umbau der Stromversorgung befördern und nicht behindern. Reformansatz Bei der Besteuerung im Stromsektor wird eine Differenzierung hinsichtlich der Energiequellen eingeführt. Danach werden umweltschädliche Energieträger, wie zum Beispiel Atomkraft oder Braunkohle, höher besteuert, während umweltfreundliche Energieträger

4 wie Erneuerbare Energien geringer besteuert bzw. von der Steuer befreit werden. Die Struktur der Steuersätze sollte an den externen Kosten ausgerichtet werden. Das Niveau ist so zu gestalten, dass Einnahmeausfälle für den Bundeshaushalt verhindert werden. Dies führt zu mehr Steuergerechtigkeit zwischen den Energieträgern, zur Einbeziehung der Umweltfolgeschäden in den Strompreis und zu einer Verringerung der Kosten der Erneuerbaren Energien. Wirkung Die Befreiung der Erneuerbaren Energien von der Stromsteuer könnte die EEG-Umlage in 2013 um bis zu 0,6 und in 2014 um bis zu 0,8 Cent/kWh absenken 1. Steuerausfälle können durch eine Erhöhung der Steuern auf Kernbrennstoffe und fossile Energien kompensiert werden. Alternativ könnte eine wirkungsvollere Ausgestaltung des EU- Emissionshandels die gewünschten Einnahmen sichern. 1 Die Absenkung liegt nicht bei 2,05 Cent/kWh, weil ein erheblicher Anteil der Industrie von der Energiesteuer begünstigt oder befreit ist.

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