Kindertagesbetreuung. Bestandserhebung Bedarfsplanung bis 2035

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1 Kindertagesbetreuung Bestandserhebung Bedarfsplanung bis 2035 Ausgabe:

2 Inhaltsverzeichnis Seite Bestandserhebung und Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung I. II. III. IV. Gesetzlicher Planungsauftrag Rechtsanspruch auf Betreuung Planungsgrundlagen und Verfahren Begriffsbestimmungen A. Kindertageseinrichtungen B. Tagespflege V. Förderung und Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege A. Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung B. Betriebskostenförderung C. Sozialstaffel Trägerstrukturen, Bestandserhebungen, Geburtenentwicklungen, Versorgungsquoten, Aussagen zur Versorgungssituation in den Planungsgebieten: Ahrensbök, Gemeinde Bad Schwartau, Stadt Bosau, Gemeinde (Amt Plöner See) Eutin, Stadt Süsel, Gemeinde Fehmarn, Stadt Grömitz/Dahme/Grube/Kellenhusen, Verwaltungsgemeinschaft - Grömitz, Gemeinde - Dahme, Gemeinde - Grube, Gemeinde - Kellenhusen, Gemeinde Heiligenhafen, Stadt Lensahn, Amt - Lensahn, Gemeinde - Beschendorf, Gemeinde - Damlos, Gemeinde - Harmsdorf, Gemeinde - Kabelhorst, Gemeinde - Manhagen, Gemeinde - Riepsdorf, Gemeinde Malente, Gemeinde Neustadt/H., Stadt Oldenburg/H., Stadt Oldenburg-Land, Amt - Göhl, Gemeinde - Gremersdorf, Gemeinde - Großenbrode, Gemeinde - Heringsdorf, Gemeinde - Neukirchen, Gemeinde - Wangels, Gemeinde Ostholstein-Mitte, Amt - Altenkrempe, Gemeinde - Kasseedorf, Gemeinde - Schashagen, Gemeinde - Schönwalde, Gemeinde - Sierksdorf, Gemeinde Ratekau, Gemeinde Scharbeutz, Gemeinde Stockelsdorf, Gemeinde Timmendorfer-Strand, Gemeinde Kreis Ostholstein - Versorgungssituation im Kreis Ostholstein und Maßnahmenplanung Planungsgebiete - Seiten

3 Bestandserhebung und Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung I. Gesetzlicher Planungsauftrag Die Kreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihres Planungs- und Sicherstellungsauftrages gemäß 80 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe) in Verbindung mit 6, 7 und 8 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz KiTaG) ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen zu planen und zu gewährleisten. Dies ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. In dem Bedarfsplan ist der Bestand an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen zu erheben und der künftige Bedarf an Plätzen zu ermitteln. Die Aufnahme in den Bedarfsplan ist die Grundlage für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen durch Landes- und Kreismittel gemäß 23, 25, 25 a und 30 KiTaG i. V. m. der Richtlinie zur Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Kreis Ostholstein sowie den Satzungen zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Ostholstein und der Satzung zur Ermäßigung oder Übernahme des Teilnahmebeitrages oder der Gebühren für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Kreis Ostholstein. Die kreisangehörigen Gemeinden sind verantwortlich dafür, dass das Angebot an Kindertagesstätten und Tagespflegestellen vorgehalten wird ( 8 KiTaG). Hierzu werden die Gemeinden in die Bestandserhebung und Bedarfsplanung eingebunden. II. Rechtsanspruch auf Betreuung Die Kindertagesbetreuung wurde mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) zum für Kinder im vorschulischen und schulpflichtigen Alter neu geregelt. Für die Sicherstellung dieses Bildungs- und Betreuungsangebotes in einer Kindertagesstätte oder Tagespflege ist der Kreis Ostholstein als örtlicher Träger der Jugendhilfe gemeinsam mit den kreisangehörigen Gemeinden zuständig (s. I.). Bereits in der Übergangszeit vom bis wurden die Betreuungsangebote in den Gemeinden stufenweise ausgebaut. Vom an sind Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege bedarfsgerecht zu fördern, wenn diese Leistung für ihre Entwicklung geboten ist oder die Erziehungsberechtigten bestimmte Voraussetzungen, wie z.b. Erwerbstätigkeit, erfüllen. Ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (U3Kinder) besteht ein Anspruch auf frühkindliche Förderung durch die Bereitstellung eines Kinderkrippenplatzes oder eines Platzes in der Kindertagespflege. Für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben (Ü 3-Kinder), gilt der seit bestehende Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung bis zum Schuleintritt fort. Ergänzend kann bei besonderem Bedarf Tagespflege in Anspruch genommen werden. Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Die Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf und kann um Tagespflege bei besonderem Bedarf ergänzt werden. Der Umfang des bedarfsgerechten Angebotes steht in engem Zusammenhang mit einem verstärkten schulischen Angebot durch betreute Grundschulzeiten und offene Ganztagsschulen. -1- Kreis Ostholstein

4 III. Planungsgrundlagen und Verfahren Mit Schreiben vom wurden die Städte, Gemeinden und Ämter des Kreises Ostholstein davon unterrichtet, dass der Kreis als örtlicher Jugendhilfeträger beabsichtigt, die Bedarfsplanung nach 6-8 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) mit Stand fortzuschreiben. Gemäß 6 KiTaG sind die Gemeinden und die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an der Kindertagesstättenbedarfsplanung zu beteiligen, um für alle Kinder im Alter von 0-14 Jahren ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu entwickeln und sicherzustellen. Hierzu wurden die Gemeinden zu Gesprächen eingeladen, in denen die aktuelle Versorgungslage sowie die beabsichtigten Planungen und Probleme in der Umsetzung des KiTaG erörtert wurden. Schließlich wurden die Gemeinden aufgefordert, nach vorheriger Abstimmung mit ihren Trägern von Kindertageseinrichtungen, zur Versorgungssituation in ihrem Gemeindegebiet für die Betreuung nach dem KiTaG schriftlich Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen wurden bei der Aufstellung der Bedarfsplanung berücksichtigt. In der kreisweiten Bedarfsplanung sind die Bevölkerungsentwicklungen nach Altersgruppen zu prognostizieren. Für einen Prognosezeitraum bis zum Jahre 2035 werden für die Altersgruppen 0 2 Jahre, 3 6,5 Jahre und 6,5 13 Jahre die Zahl der Kinder unter Berücksichtigung der Geburten- und Sterbetafel sowie der Anteil der weiblichen Bevölkerung in den Altersstufen je Gemeinde hochgerechnet. Grundlage sind die Bevölkerungsdaten des Statistikamtes Nord mit dem Erhebungsstichtag Die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bedarfsplanes noch nicht vorliegenden Bevölkerungsdaten für den Monat Dezember 2014 wurden vom Statistikamt Nord auf den Stichtag hochgerechnet. Die Bedarfsplanung umfasst je Planungsgebiet/Gemeinde die Darstellung der Trägerstruktur mit genehmigten Plätzen U 3- und Ü 3-Kinder sowie die Anzahl der Hort-Plätze. Zur Bestandserhebung gehören auch Aussagen zu Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen und zu Angeboten in der Tagespflege. Bei der Bedarfsplanung/Bestandserhebung wird die Gruppe der Ü 3-Kinder (Elementarbereich) mit den Altersjahrgängen der drei-, vier- und fünfjährigen sowie der halbe Altersjahrgang der sechsjährigen gezählt, da in diesem Jahrgang die Einschulung erfolgt. Diese Zahlen der Altersjahrgänge bilden die Berechnungsgrundlage für die Versorgungsquoten an Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen. Für die Darstellung der Prognosen und Bestandserhebungen wird das Kreisgebiet in 18 Planungsbereiche aufgeteilt, die sich an Gemeinde- und Stadtgrenzen orientieren. Die Regionen der Verwaltungsgemeinschaft Grömitz/Dahme/Grube/Kellenhusen sowie die Ämter Lensahn, Oldenburg-Land und Ostholstein-Mitte werden auch zusammengefasst ausgewertet. Abschließend erfolgt die Gesamtauswertung für das Kreisgebiet. -2- Kreis Ostholstein

5 Seit dem hat nach dem am beschlossenen Kinderfördergesetz (KiföG) jedes Kind ab dem 1. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben sich auf Bundesebene auf das Ziel verständigt, bis zum Jahr 2013 den Ausbau der Plätze für unter Dreijährige bis auf ein Niveau von durchschnittlich % der Altersjahrgänge bereit zu stellen. Diese sollen durch 70% in Tageseinrichtungen und 30% durch Tagespflege erreicht werden. Gerade in einem Flächenkreis wie dem Kreis Ostholstein wird es regional unterschiedliche Bedarfe an Plätzen für unter Dreijährige geben. Aus diesem Grunde werden in der Bedarfsplanung neben der derzeitigen Versorgung zusätzlich unterschiedliche Versorgungsquoten (35%, 45% und 55%) dargestellt und der Fehlbedarf oder ggf. Überhang an Plätzen berechnet. In den vergangenen vier Jahren ist ein erheblicher Ausbau der Betreuungsangebote für U 3Kinder erfolgt. Der Ausbaustand stellt sich regional sehr unterschiedlich dar. Der tatsächliche Bedarf und die Nachfragesituation sind vor Ort zu beobachten und langfristige Investitionsentscheidungen hierauf abzustellen. Für die Altersgruppe der 3 bis 6,5 jährigen Kinder (Elementarbereich) besteht der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bereits seit Da die Kinderzahlen mittelfristig nicht unerheblich zurückgehen werden, wird in der Bedarfsplanung eine Gegenüberstellung der Entwicklungen der Platzzahlen für U 3 und Ü 3 mit unterschiedlichen Versorgungsquoten dargestellt. Die alleinige Umwandlung von Ü 3-Plätze in U 3 Plätze wird den Bedarf in den Planungsgebieten nicht abdecken können, jedoch müssen die Entwicklungen in den Altersgruppen bei Investitionsentscheidungen verstärkt beachtet werden. Die Städte, Gemeinden und Ämter wurden ferner aufgefordert, jeweils in ihrem Bereich Aussagen zu Hortplätzen zu treffen. Durch eine Vielzahl von Nachmittagsbetreuungsangeboten in den Schulen (z.b.: Offene Ganztagsschulen, verlässliche und betreute Grundschulen) hat sich das Betreuungsangebot für Schulkinder verbessert. Die Nachfrage nach Hortplätzen wird sich regional sehr unterschiedlich darstellen, da auch die nachmittägliche Betreuung sehr different an den Schulen vorhanden ist. Für alle Altersgruppen ist festzuhalten, dass das tatsächliche Nachfrageverhalten der Erziehungsberechtigten weder kalkulierbar noch vorhersehbar ist. Hier sind aktuelle Beobachtungen und Entwicklungen zu beachten. Jede Veränderung im bestehenden Angebot einer Kindertagesstätte ist von der Gemeinde beim örtlichen Jugendhilfeträger zu beantragen und nur aus Kreis- und Landesmitteln förderfähig, wenn das Vorhaben in die Bedarfsplanung Eingang findet. IV. Begriffsbestimmungen A. Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen sind sozialpädagogische Einrichtungen, in denen Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und in begründeten Einzelfällen darüber hinaus ganztags oder für einen Teil des Tages regelmäßig gefördert werden ( 5-8 KiTaVO). Zu den Kindertageseinrichtungen im Sinne des KiTaG gehören Kindertagesstätten und kindergartenähnliche Einrichtungen. Nach den Vorgaben des KiTaG und der KiTaVo werden folgende Gruppenangebote und Strukturen in Kindertageseinrichtungen vorgehalten: -3- Kreis Ostholstein

6 Kindertagesstätten Kinderkrippengruppe für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Die Öffnungszeiten sind bedarfsgerecht zu gestalten. Geöffnet an mindestens 5 Tagen in der Woche für mindestens 4 Stunden täglich. Die Gruppengröße beträgt maximal 10 Kinder. Es sind zwei geeignete und pädagogisch ausgebildete Fachkräfte für die gesamte Öffnungszeit erforderlich. Kindergartengruppe für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Die Öffnungszeiten sind bedarfsgerecht zu gestalten. Geöffnet an mindestens 5 Tagen in der Woche für mindestens 4 Stunden täglich. Die Gruppengröße beträgt maximal 20 Kinder. Der Träger kann die Gruppengröße auf eigene Verantwortung auf 22 Kinder erhöhen, muss dies jedoch der zuständigen Behörde melden. Eine Erhöhung der Gruppengröße bis zu maximal 25 Kindern ist nach Antrag und unter Beteiligung des Elternbeirates als Ausnahme durch die zuständige Behörde befristet möglich. Die Aufnahme von bis zu zwei Kindern ab dem 2,5 Lebensjahr in dringenden Fällen ist nach Genehmigung möglich. Ebenso möglich ist die Hilfe und Förderung zur Teilhabe von einzelnen Kindern mit Behinderungen in Form von sog. Einzelintegrationsmaßnahmen. Bei der Durchführung solcher Maßnahmen ist die Gruppenstärke nach Aufnahme des Kindes mit Behinderung angemessen zu reduzieren. Es sind zwei geeignete und pädagogisch ausgebildete Fachkräfte erforderlich. Dabei ist die Gruppenleitung für die gesamte Öffnungszeit, die sog. weitere Kraft verpflichtend nur für die Hälfte der Öffnungszeit der Gruppe anwesend. Integrative Regelkindergartengruppe (IGR) für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Die Öffnungszeiten sind bedarfsgerecht zu gestalten. Geöffnet an mindestens 5 Tagen in der Woche für mindestens 4 Stunden täglich. Die Gruppengröße beträgt maximal 15 Kinder, davon 4 Kinder mit und 11 Kinder ohne Behinderung. Es sind zwei geeignete und pädagogisch ausgebildete Fachkräfte für die gesamte Öffnungszeit erforderlich, davon eine Fachkraft mit heilpädagogischer Ausbildung. Kinderhortgruppe für schulpflichtige Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Die Öffnungszeiten sind bedarfsgerecht zu gestalten. Geöffnet an mindestens 5 Tagen in der Woche für mindestens 4 Stunden täglich. Die Gruppengröße beträgt maximal 15 Kinder. Der Träger kann die Gruppengröße auf bis zu maximal 20 Kinder nach Antrag als Ausnahme durch die zuständige Behörde befristet genehmigen lassen. Es sind zwei geeignete und pädagogisch ausgebildete Fachkräfte erforderlich. Dabei ist die Gruppenleitung für die gesamte Öffnungszeit, die sog. weitere Kraft verpflichtend nur für die Hälfte der Öffnungszeit der Gruppe anwesend. Altersgemischte Gruppe für Kinder unter drei Jahren bis zum Schuleintritt. Die Öffnungszeiten sind bedarfsgerecht zu gestalten. Geöffnet an mindestens 5 Tagen in der Woche für mindestens 4 Stunden täglich. Die Gruppengröße richtet sich nach dem Verhältnis von Kindern unter und über drei Jahren. Bei Aufnahme von z.b. fünf Kindern unter drei Jahren dürfen nicht mehr als 10 Kinder über drei Jahren der Gruppe angehören. Andere Zusammensetzungen sind möglich. Es sind zwei geeignete und pädagogisch ausgebildete Fachkräfte erforderlich. Dabei ist die Gruppenleitung für die gesamte Öffnungszeit, die sog. weitere Kraft verpflichtend nur für die Hälfte der Öffnungszeit der Gruppe, anwesend. Ab der Aufnahme des dritten Kindes unter drei Jahren in die Gruppe sind zwei geeignete und pädagogisch ausgebildete Fachkräfte für die gesamte Öffnungszeit erforderlich. Kindergartenähnliche Einrichtungen Dies sind Betreuungseinrichtungen, die nicht im vollen Umfang den personellen, räumlichen, zeitlichen und organisatorischen Mindestanforderungen für Kindertagesstätten entsprechen. Hierunter fallen z.b. Spielkreise und Spielstuben. Auch in diesen genehmigungspflichtigen Einrichtungen werden die Kinder (in der Regel Kinder unter drei Jahren bis Schuleintritt) in Gruppen durch geeignete und in Teilen ausgebildete (Fach)kräfte betreut. In der Regel ist die -4- Kreis Ostholstein

7 Gruppenleitungskraft immer eine pädagogisch ausgebildete Fachkraft. Die Gruppengröße liegt bei 18 bis maximal 20 Kindern. Kindergartenähnliche Einrichtungen dürfen nicht mehr als zwei gleichzeitig anwesende Gruppen umfassen. Bei der möglichen Aufnahme von Kindern unter drei Jahren bzw. bei der Aufnahme einzelner Kinder mit Behinderungen ist auch hier die Gruppenstärke zu reduzieren. Heilpädagogische Kleingruppe (HPK) Die heilpädagogische Kleingruppe ist eine besondere Form der Betreuung von Kindern mit Behinderungen. Diese Gruppe, die weder im KiTaG noch in der KiTaVO näher beschrieben wird, besteht ausschließlich aus Kindern mit Behinderungen. Die Gruppengröße liegt bei ca. 6 bis 8 Kindern im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt. Die personelle Ausstattung entspricht in etwa der einer Kindergartengruppe. Für die Gruppe ist in der Regel eine Erstkraft für ca. 6 Kinder erforderlich. Die sog. Zweitkraft ist für ca. je 12 Kinder vorgesehen. B. Tagespflege: Tagespflege ist für Kinder im Alter von 0 14 Jahren ein weiteres Angebot neben Kindertagesstätten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung. Die Kindertagespflege soll die möglichst familienähnliche Betreuung, Erziehung und Bildung eines Kindes gewährleisten sowie eine enge persönliche Bindung des Kindes an die Tagespflegeperson und an ein häusliches Umfeld fördern. Private Tagespflegepersonen dürfen maximal 5 Kinder gleichzeitig im Alter zwischen 0 und 14 Jahren erziehen, bilden und fördern. Die Tagespflege wird überwiegend als selbständige Tätigkeit in eigenen Räumen bzw. in angemieteten Räumen ausgeübt. -5- Kreis Ostholstein

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9 Für die Betreuung von Kindern haben Tagespflegepersonen gem. 43 SGB VIII Pflegeerlaubnisse beim örtlichen Träger der Jugendhilfe zu beantragen, wenn Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreut werden. Erteilt wird eine Erlaubnis nur, wenn die Kindertagespflegeperson geeignet ist, dass heißt, wenn sie die persönlichen Voraussetzungen (z.b. Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Bescheinigung) erfüllt, über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft besitzt und qualifiziert ist (pädagogische Ausbildung oder Grundqualifikation für Tagespflegepersonen besitzt). In der privaten, selbständigen Tagespflege kommt es immer häufiger zu Zusammenschlüssen von Tagespflegepersonen. Diese Zusammenschlüsse unterliegen strengen Auflagen. So dürfen es nur zwei Personen sein, die in getrennten Räumlichkeiten ihre fest zugeordneten Kinder bilden und fördern. Tagespflege findet gelegentlich auch in der Wohnung der Eltern statt. In diesen Fällen ist die Tagespflegeperson nichtselbständig beschäftigt ( Kinderfrau ) und muss von den Eltern je nach Höhe der Bezahlung bei der Knappschaft bzw. beim Finanzamt usw. angemeldet werden. Eine Erlaubnis ist nicht notwendig, die Tagespflegeperson muss aber dennoch geeignet sein. Kindertagespflegepersonen, die nicht im Haushalt der Eltern tätig sind, dürfen auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden, wenn der Anstellungsträger z. B. ein freier Träger der Jugendhilfe ist. Diese Tagespflegepersonen arbeiten dann u. a. unter dem Dach einer Kindertagesstätte, aber dort in eigenen Räumen oder in Räumlichkeiten, die außerhalb der Einrichtung liegen. Es gibt auch freie Träger, die keine Kindertageseinrichtung betreiben, aber dennoch eine oder mehrere Kindertagespflegepersonen beschäftigt haben. Die Kindertagespflege wurde als Leistung der Jugendhilfe aufgewertet und in das System der Tagesbetreuung integriert. Der örtliche Jugendhilfeträger fördert und unterstützt die Tagespflegepersonen durch fachliche Beratung, Begleitung, weitere Qualifizierung, Vermittlung von Kindern und der Gewährung einer laufenden Geldleistung. Der Kreis Ostholstein hat mit der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege seit die Grundlage für 1. die Gewährung einer laufenden Geldleistung (3,90 /Std.) an die Tagespflegepersonen sowie 2. die Kostenbeteiligung der Eltern für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagespflege geregelt. Die Zahl der privaten Tagespflegepersonen unterliegt einem großen Wechsel und das Angebot ist schwierig zu steuern. -7- Kreis Ostholstein

10 Veränderungen gegenüber der Bedarfsplanung vom Während sich die Zahl der Kindertageseinrichtungen nur geringfügig um 2 auf 124 im Kreis Ostholstein erhöht hat, sind die Plätze für die U 3-Betreuung von auf gestiegen. Dennoch werden regional unterschiedlich weitere Betreuungsplätze zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Betreuung benötigt. Ein Rückgang ist bei den Plätzen in privater Tagespflege von 536 auf 431 zu verzeichnen. Die Zahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Ü 3- Kinder ist leicht zurückgegangen. Mit Plätzen stehen 24 Plätze weniger als im Vorjahr zur Verfügung. Die Nachfrage an Ü 3Plätzen wird in den nächsten Jahren aufgrund der Geburtenentwicklung weiter sinken. V. Förderung und Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege A. Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung Der Bund hat dieses Förderprogramm bis mit einem Volumen von insgesamt 2,15 Mrd. Euro ausgestattet und darüber am eine Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern abgeschlossen. Innerhalb der Laufzeit des Förderprogramms von werden dem Land SchleswigHolstein 74,2 Mio. Euro zugewiesen. Das Land Schleswig-Holstein beteiligt sich an den Investitionen darüber hinaus mit weiteren 70 Mio. Euro. Die Mittel aus dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung verteilt der Bund jeweils nach der Zahl von Kindern unter 3 Jahren auf die Länder, die das Verfahren zur Durchführung des Programms selbst regeln. Das Land Schleswig-Holstein verteilt die Fördermittel ebenfalls nach diesem Maßstab an die Kreise und kreisfreien Städte. Gefördert werden folgende Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren: Umwandlungsmaßnahmen, für die keine Architekten- und Ingenieursleistungen erforderlich sind Förderhöhe bis je Platz Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen und der Erwerb von Gebäuden einschließlich energetischer Sanierung, letzteres nur, wenn eine Förderung aus Landesmitteln erfolgt Förderhöhe bis je Platz Neubaumaßnahmen Förderhöhe bis je Platz Ausstattungsinvestitionen zur Qualitätsverbesserung Förderhöhe bis je Platz, jedoch max je Vorhaben Ausstattungsinvestitionen für neu geschaffene Kindertagespflegestellen für Kinder unter drei Jahren (mind. drei neue Plätze) Förderhöhe bis je Tagespflegestelle -8- Kreis Ostholstein

11 Die v. g. Förderhöchstbeträge gelten für Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen, die nach dem begonnen wurden und für Tagespflegestellen, die nach dem eine Pflegeerlaubnis erhalten haben. Die Zuwendungshöhe darf 75 % der tatsächlichen zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen und die Bewilligung setzt die Aufnahme der zu schaffenden Betreuungsplätze in den Bedarfsplan voraus. Der Kreis Ostholstein hat bis aufgrund des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Schleswig-Holstein über die Umsetzung der Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von Investitionen einen Verfügungsrahmen aus Bundesmitteln von und aus Landesmitteln erhalten. Diese Mittel sind komplett an die Träger von Baumaßnahmen bewilligt worden. Aufgrund einer 2. Nachtragsvereinbarung zum vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vertrag steht dem Kreis Ostholstein ab dem Monat Juli 2015 zur Förderung von Investitionen ein zusätzlicher Verfügungsrahmen von zur Verfügung. Hiervon entfallen auf Bundesmittel für den weiteren Ausbau der U 3-Betreuung. Da durch den U 3-Ausbau Kinder in größerer Anzahl als bisher im direkten Übergang von der Krippengruppe in Elementargruppen wechseln, werden in einigen Regionen auch zusätzliche Plätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren benötigt. Für den Ü 3 Ausbau stehen Landesmittel in Höhe von zur Verfügung. Alle Fördermittel sind als Ergebnis einer Bedarfsabfrage bei den Gemeinden bereits verplant. B. Betriebskostenförderung Die Richtlinien wurden zum neu gefasst und auf eine Pro-Platz-Förderung umgestellt. Aus Kreis- und Landesmitteln werden zwei separate Budgets (jeweils für den U3bzw. Ü3-Bereich) gebildet und hieraus die Zuwendungen bewilligt. C. Sozialstaffel In Ostholstein werden flächendeckend für unterschiedliche Bedarfslagen Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen vorgehalten. Gemäß 25 des Kindertagesstättengesetzes in Verbindung mit der Satzung zur Ermäßigung oder Übernahme des Teilnahmebeitrages oder der Gebühren für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Kreis Ostholstein können Familien mit geringem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen eine Ermäßigung der Kindergartenbeiträge erhalten (Sozialstaffelregelung). -9- Kreis Ostholstein

12 Trägerstrukturen, Bestandserhebungen, Geburtenentwicklungen, Versorgungsquoten, Aussagen zur Versorgungssituation in den Planungsgebieten Planungsgebiet: Gemeinde Ahrensbök -1- Ahrensbök

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14 Gemeinde Ahrensbök Stand: Übersicht über die förderfähigen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen Name und Anschrift der Kita Telefon Mittagstisch Ev.-Luth. Kindergarten Dat Kinnerhus Lübecker Straße Ahrensbök Ja / Nein J Ev.-Luth. Kindergarten St. Katharinen Kirchstraße 18 a Gnissau Kindergarten Brummkreisel Gartenweg 8 ( Haupthaus ) Ahrensbök Kindergarten Brummkreisel im Lowigushaus Lindenstraße 11 a Ahrensbök Kindergarten Pusteblume Lindenstraße 9 a Ahrensbök Art der Gruppe Name der Gruppe Tägliche Regelbetreuungszeit Altersgemischte Gruppe Krippengruppe J Krippengruppe Altersgemischte Gruppe (nachmittags) Waldgruppe J Integrative Gruppe Hortgruppe Krippengruppe Krippengruppe Krippengruppe J ( Haupthaus ) Schweinchen Elefanten Eulen Raupen Plitschi Sonne Sonne/Plitschi in Stunden 6,00 4,00 10,00 8,00 5,00 5,00 1,50 Grün Blau Rot Gelb Krippe Kunterbunt Buntgemischt Lila Orange 5,00 5,00 10,00 5,50 4,00 8,00 10,00 7,00 5,00 4,00 J ( Haupthaus ) Mäuse Raben Frösche 5,00 4,00 4,50-3- Ahrensbök

15 -4- Ahrensbök

16 -5- Ahrensbök

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20 Aussagen zur Versorgungssituation Ü3-Plätze U3-Plätze Die Versorgung ist bei hoher Auslastung sichergestellt. Die Entwicklung des Bedarfs ist zu beobachten, ggf. sind kurzfristig Angebote zu schaffen. Es bestehen gemeindeübergreifende Verflechtungen in Gnissau mit dem Kreis Segeberg und in Curau mit der Gemeinde Stockelsdorf. Mit der Schaffung von weiteren 20 Plätzen im Jahr 2015 kann die Nachfrage bedient werden. In Curau bestehen auch für U3-Kinder Belegungsrechte. Die nunmehr vorhandenen Tagespflegestellen verbessern das Betreuungsangebot und bieten den nachfragenden Eltern Betreuungsalternativen. -9- Ahrensbök

21 Trägerstrukturen, Bestandserhebungen, Geburtenentwicklungen, Versorgungsquoten, Aussagen zur Versorgungssituation in den Planungsgebieten Planungsgebiet: Stadt Bad Schwartau -1- Bad Schwartau

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23 Stadt Bad Schwartau Stand: Übersicht über die förderfähigen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen Name und Anschrift der Kita Telefon Mittagstisch Ja / Nein J Komm. Kindergarten Wirbelwind Ludwig-Jahn-Straße Bad Schwartau Ev.-Luth. Kindertagesstätte an der Christuskirche Auguststraße Bad Schwartau J Ev.- Luth. Kindertagesstätte St. Martin Cleverbrück Schmiedekoppel Bad Schwartau J Ev.-Luth. Kindertagesstätte Rensefeld Alt Rensefeld Bad Schwartau J -3- Art der Gruppe Krippengruppe Krippengruppe Hortgruppe Krippengruppe Hortgruppe Name der Gruppe Zwerge Haie Strolche Teddy Behrens Eschke Kuhlmann Heißner Temme Zimdars Stroink/Wigger Raupen Eulen Bären Hunde Igel Igel Katzen Löwen Tiger Hort Bad Schwartau Tägliche Regelbetreuungszeit in Stunden 9,00 9,00 6,00 4,00 4,25 5,50 5,50 8,50 9,50 9,50 8,50 8,50 4,25 6,00 6,00 9,50 7,50 4,25 5,50 8,00 5,32

24 Stadt Bad Schwartau Stand: Übersicht über die förderfähigen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen Name und Anschrift der Kita Telefon Kindergarten Spatzennest Cleverhofer Weg Bad Schwartau Integrative Kindertagesstätte am Papenmoor Am Kirchhof Bad Schwartau Integrative Kindertagesstätte Mittenmang Ludwig-Jahn-Straße 7 a Bad Schwartau Kinderkrippe Grünschnabel Riesebusch Bad Schwartau Mittagstisch Ja / Nein J J J J -4- Art der Gruppe Name der Gruppe Tägliche Regelbetreuungszeit Krippengruppe Elementargruppe Krippe in Stunden 7,00 7,00 Integrative Gruppe Integrative Gruppe Integrative Gruppe Altersgemischte Gruppe Krippengruppe Integrative Gruppe Integrative Gruppe Krippengruppe Krippengruppe Tagespflegegruppe Tagespflegegruppe Krippengruppe Waldmäuse Grashüpfer Maulwürfe Tausendfüßler Knirpse Die Wilden 15 Rasselbande Krümelmonster Krippe Eutiner Str. TP 1 Eutiner Str. TP 2 Eutiner Str. Grünschnabel 6,00 8,00 6,00 7,00 7,00 6,00 8,00 8,00 8,50 6,00 6,00 6,00 Bad Schwartau

25 -5- Bad Schwartau

26 -6- Bad Schwartau

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30 Aussagen zur Versorgungssituation Ü3-Plätze U3-Plätze Die Versorgung ist bei hoher Auslastung der Gruppen gewährleistet. Ab Oktober 2015 stehen im Rahmen einer altersgemischten Gruppe 10 weitere Plätze zur Verfügung. Der Bedarf wird anerkannt. Aufgrund von zwei starken Geburtsjahrgängen und Wanderungsgewinnen können die Platzzahlen kurzfristig nicht reduziert werden. Bis zur Fertigstellung des Anbaus an der Ev.-Luth. Kita Christuskirche sind übergangsweise zum und insgesamt zwei Krippengruppen eingerichtet worden. Mit Eröffnung einer Kindertagesstätte voraussichtlich im Oktober 2015 werden 15 weitere U3-Plätze geschaffen. Der Bedarf wird anerkannt. Die Versorgung ist durch die vorgenannten Maßnahmen sichergestellt. Die Stadt Bad Schwartau deckt insbesondere bei der integrativen Betreuung Bedarfe aus dem Umland ab Bad Schwartau

31 Trägerstrukturen, Bestandserhebungen, Geburtenentwicklungen, Versorgungsquoten, Aussagen zur Versorgungssituation in den Planungsgebieten Planungsgebiet: Gemeinde Bosau -1- Bosau

32 -2- Bosau

33 Gemeinde Bosau Stand: Übersicht über die förderfähigen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen Name und Anschrift der Kita Ev.-Luth. Kindergarten Schwalbennest Helmoldplatz Bosau Ev.-Luth. Kindergarten Wirbelwind Brüggkamp Hassendorf Ev-Luth. Kindergarten Sonnenschein An der Turnhalle Hutzfeld Telefon Mittagstisch Art der Gruppe Ja / Nein J J Tagespflegegruppe J Altersgemischte Gruppe Krippengruppe Tagespflegegruppe -3- Tagespflegegruppe Name der Gruppe Maxi-Gruppe Mini-Gruppe Tägliche Regelbetreuungszeit in Stunden 4,50 4,50 6,50 6,00 Wolken Regenbogen Sterne Mond Sternschnuppen Bosau 4,50 4,50 6,00 6,00 4,50

34 -4- Bosau

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38 Aussagen zur Versorgungssituation Ü3-Plätze Die vorhandenen Betreuungsplätze decken die aktuelle Nachfrage ab. U3-Plätze Die Versorgung ist gewährleistet. Bauliche Investitionen sind auf Grund der rückläufigen Kinderzahlen nicht angezeigt. -8- Bosau

39 + ++ Trägerstrukturen, Bestandserhebungen, Geburtenentwicklungen, Versorgungsquoten, Aussagen zur Versorgungssituation in den Planungsgebieten Planungsgebiet: Stadt Eutin -1- Eutin

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41 -3- Eutin

42 Stadt Eutin Stand: Übersicht über die förderfähigen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen Name und Anschrift der Kita Telefon Mittagstisch Ev.-Luth. Kindergarten Fissau Krete Eutin Ev.-Luth. Kindergarten Kamp Ebereschenweg Eutin Ev.-Luth. Kindergarten Bischof-WilhelmKieckbusch Dr. Witterngang Eutin Ev.-Luth. Kindergarten Schneckenhaus Seestraße Eutin Ja / Nein J J J J Kath. Kindertagesstätte Spatzennest Holstenstraße Eutin J Montessori Kinderhaus Kinderspiel Auestraße Eutin DKSB Kindertagesstätte Kinderinsel Lübsche Koppel Eutin J J -4- Art der Gruppe Name der Gruppe Waldgruppe Elefanten Giraffen Eichhörnchen Gänseblümchen Löwenzahn Integrative Gruppe Krippengruppe Krippengruppe Krippengruppe Altersgemischte Gruppe Integrative Gruppe Altersgemischte Gruppe Hortgruppe Integrative Gruppe Altersgemischte Gruppe Frosch Delfine Eichhörnchen Mäuse Sonne Wolken Mond Bären Spatzen Küken Marienkäfer Frösche Frösche Schmetterlinge Delfine Eutin Tägliche Regelbetreuungszeit in Stunden 5,00 6,50 4,00 4,00 6,50 10,00 4,00 6,00 8,00 10,00 5,00 6,50 8,00 10,00 9,00 7,00 6,00 7,00 10,00 6,00 6,00 8,50 10,00

43 Stadt Eutin Stand: Übersicht über die förderfähigen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen Name und Anschrift der Kita Telefon AWO Kindertagesstätte Anny Trapp Lübecker Landstraße Eutin Außenstelle Beuthiner Straße 50 a Kindergarten Regenbogen Weidestraße Eutin Haus der kleinen Wichtel Krippe in der Familienbildungsstätte Dunckernbek Eutin Waldorf Kindergarten Sonnenredder Eutin Mittagstisch Ja / Nein J Art der Gruppe J Altersgemischte Gruppe Krippengruppe J Krippengruppe J Krippengruppe -5- Name der Gruppe Ameisen Marienkäfer Bären Wiesel Kleine Eulen Kleine Wichtel Tägliche Regelbetreuungszeit in Stunden 4,00 9,00 9,00 7,00 7,00 6,50 7,50 6,50 6,50 Eutin

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45 -7- Eutin

46 -8- Eutin

47 -9- Eutin

48 Aussagen zur Versorgungssituation Ü3-Plätze Ein Rückgang der Nachfrage ist derzeit nicht erkennbar. Die Versorgung ist auch durch die Inanspruchnahme von Tagespflegeangeboten gewährleistet. U3-Plätze Zum wurde eine weitere Krippengruppe eröffnet. Die hohe Versorgungsquote von 55,5% entspricht der Nachfrage. Die private Tagespflege deckt die Hälfte der Betreuungsplätze ab Eutin

49 Trägerstrukturen, Bestandserhebungen, Geburtenentwicklungen, Versorgungsquoten, Aussagen zur Versorgungssituation in den Planungsgebieten Planungsgebiet: Gemeinde Süsel -1- Süsel

50 -2- Süsel

51 Gemeinde Süsel Stand: Übersicht über die förderfähigen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen Name und Anschrift der Kita Ev.-Luth. Kindergarten St. Laurentius Pastor-Dr. Fuchs-Weg Süsel Kinderspielstube Kunterbunt Eutiner Landstraße Groß Meinsdorf Telefon Mittagstisch Ja / Nein J J Art der Gruppe Altersgemischte Gruppe Krippengruppe J Mäuse Bären Igel Ameisen Bären Mäuse Igel Piraten Sonnenschein J Krippengruppe Krippengruppe Schäfchen Frosch Nachm: Altersgem. Gruppe DKSB Kindertagesstätte Dorfstraße Bujendorf DKSB Kindertagesstätte Nesthäkchen Am Schulzentrum Süsel Name der Gruppe -3- Süsel Tägliche Regelbetreuungszeit in Stunden 4,00 6,00 9,50 7,00 6,00 7,00 3,00 5,50 9,50 9,50 7,50

52 -4- Süsel

53 -5- Süsel

54 -6- Süsel

55 -7- Süsel

56 Aussagen zur Versorgungssituation Ü3-Plätze U3-Plätze Die Versorgung einschließlich der Nutzungsrechte für die Gemeinde Sierksdorf ist sichergestellt. Die Nachfrage wird in den nächsten Jahren aufgrund sinkender Kinderzahlen zurückgehen. Die Versorgungslage ist gut. Bestehende Nutzungsrechte der Gemeinde Sierksdorf können bedient werden. Es besteht kein aktueller Handlungsbedarf. -8- Süsel

57 Trägerstrukturen, Bestandserhebungen, Geburtenentwicklungen, Versorgungsquoten, Aussagen zur Versorgungssituation in den Planungsgebieten Planungsgebiet: Stadt Fehmarn -1- Fehmarn

58 -2- Fehmarn

59 Stadt Fehmarn Stand: Übersicht über die förderfähigen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen Name und Anschrift der Kita Telefon Mittagstisch Art der Gruppe Name der Gruppe Tägliche Regelbetreuungszeit Ev.-Luth. Kindergarten Nikolinchen Ohrtstraße Fehmarn, OT Burg Ev.-Luth. Kindergarten Gänsewiese An der Kirche Fehmarn, OT Petersdorf DKSB Kinderhaus Sonnenschein Blieschendorfer Weg Fehmarn, OT Burg Kindergarten Wirbelwind Bahnhofstraße 45 a Fehmarn, OT Burg Ja / Nein J J J Hortgruppe Altersgemischte Gruppe J Schwalben Seepferdchen Bären Pinguine DRK Kindergarten Bürgermeister-Lafrenz-Straße Fehmarn, OT Burg DKSB Kindertagesstätte Kinderland Ringstraße 2 a + Hauptstraße Fehmarn, OT Landkirchen J Krippengruppe 5,00 5,00 5,00 5,00 6,50 6, J DKSB Kindertagesstätte Kinderinsel Marienleuchter Weg 4 a Fehmarn, OT Puttgarden J mit Hort Altersgemischte Gruppe Altersgemischte Gruppe Tagespflegegruppe Tagespflegegruppe Delfine Sonne Füchse Kleines Haus Sonne Sterne Mondwichtel 1 Mondwichtel 2 5,00 9,50 9,50 4,50 7,50 5,50 7,50 7,50-3- Krippengruppe Tagespflegegruppe Mäuse + Sonne Regenbogen Küken Hort in Stunden 8,00 8,00 8,00 6,00 5,00 7,00 5,50 Fehmarn

60 -4- Fehmarn

61 -5- Fehmarn

62 -6- Fehmarn

63 -7- Fehmarn

64 -8- Fehmarn

65 Aussagen zur Versorgungssituation Ü3-Plätze U3-Plätze Die Nachfrage übersteigt trotz Mitnutzung von Nachmittagsplätzen das Platzangebot. Der Bedarf für die beabsichtigte Schaffung von 10 Plätzen im Rahmen einer altersgemischten Gruppe wird anerkannt. Die Entwicklung des Bedarfs ist genau zu beobachten, ggf. sind kurzfristig neue Angebote zu schaffen Eine geringe Anzahl von Betreuungsplätzen deckt nicht die aktuelle Nachfrage ab. Es ist geplant, 15 weitere Plätze zu schaffen. Der Bedarf wird bestätigt. Die Entwicklung des Bedarfes ist sorgfältig zu beobachten, ggf. sind zusätzliche Angebote zu schaffen. -9- Fehmarn

66 Trägerstrukturen, Bestandserhebungen, Geburtenentwicklungen, Versorgungsquoten, Aussagen zur Versorgungssituation in den Planungsgebieten Planungsgebiet: Verwaltungsgemeinschaft Grömitz, Dahme, Grube, Kellenhusen -1- Grömitz, Dahme, Grube, Kellenhusen

67 -2- Grömitz, Dahme, Grube, Kellenhusen

68 Gemeinde Grömitz mit Gemeinden Dahme, Grube und Kellenhusen Stand: Übersicht über die förderfähigen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen Name und Anschrift der Kita Ev.-Luth. Kindergarten Nicolai Gildestraße Grömitz Telefon Mittagstisch Ja / Nein J N J J J J Kinderkrippe, Kirchberg 1 Ev.-Luth. Kindergarten Marienkäfer Bäderstraße 40 ( im Kloster ) Cismar Ev.-Luth. Kindergarten Gruber Arche Singelkamp 14 a Grube Komm. Kindergarten Kellenhusen Fasanenweg Kellenhusen Kindergarten Zwergenstübchen Ostlandweg 27 (Alte Schule ) Cismarfelde DKSB Kinderhort Grömitz Christian-Westphal-Straße 13 a Grömitz Art der Gruppe Name der Gruppe Krippengruppe Krippengruppe Gelb Rot Blau Grün Orange Seepferdchen Seestern in Stunden 7,50 4,00 4,00 7,50 4,00 7,00 5,00 5,00 Altersgemischte Gruppe Krippengruppe Krippengruppe Altersgemischte Gruppe Regenbogen Pumuckel Schmetterling Spatzen Igel Küken Wichtel Zwerge 5,00 4,00 6,00 7,25 7,25 7,25 7,75 7,75 Hortgruppe Hortgruppe -3- Tägliche Regelbetreuungszeit Grömitz, Dahme, Grube, Kellenhusen 7,50 7,50

69 -4- Grömitz, Dahme, Grube, Kellenhusen

70 -5- Grömitz, Dahme, Grube, Kellenhusen

71 -6- Grömitz, Dahme, Grube, Kellenhusen

72 -7- Grömitz, Dahme, Grube, Kellenhusen

73 Aussagen zur Versorgungssituation Ü3-Plätze Die Versorgung ist gewährleistet. Aufgrund sinkender Kinderzahlen wurde am Standort Kellenhusen zum eine geschlossen. U3-Plätze Die Versorgungslage ist gut. Die Nachfrage wird in den Folgejahren zurückgehen. -8- Grömitz, Dahme, Grube, Kellenhusen

74 Trägerstrukturen, Bestandserhebungen, Geburtenentwicklungen, Versorgungsquoten, Aussagen zur Versorgungssituation in den Planungsgebieten Planungsgebiet: Gemeinde Grömitz -1- Grömitz

75 -2- Grömitz

76 -3- Grömitz

77 -4- Grömitz

78 -5- Grömitz

79 -6- Grömitz

80 Trägerstrukturen, Bestandserhebungen, Geburtenentwicklungen, Versorgungsquoten, Aussagen zur Versorgungssituation in den Planungsgebieten Planungsgebiet: Gemeinde Dahme -1- Dahme

81 -2- Dahme

82 -3- Dahme

83 -4- Dahme

84 -5- Dahme

85 -6- Dahme

86 Trägerstrukturen, Bestandserhebungen, Geburtenentwicklungen, Versorgungsquoten, Aussagen zur Versorgungssituation in den Planungsgebieten Planungsgebiet: Gemeinde Grube -1- Grube

87 -2- Grube

88 -3- Grube

89 -4- Grube

90 -5- Grube

91 -6- Grube

92 Trägerstrukturen, Bestandserhebungen, Geburtenentwicklungen, Versorgungsquoten, Aussagen zur Versorgungssituation in den Planungsgebieten Planungsgebiet: Gemeinde Kellenhusen -1- Kellenhusen

93 -2- Kellenhusen

94 -3- Kellenhusen

95 -4- Kellenhusen

96 -5- Kellenhusen

97 -6- Kellenhusen

98 Trägerstrukturen, Bestandserhebungen, Geburtenentwicklungen, Versorgungsquoten, Aussagen zur Versorgungssituation in den Planungsgebieten Planungsgebiet: Stadt Heiligenhafen -1- Heiligenhafen

99 -2- Heiligenhafen

100 Stadt Heiligenhafen Stand: Übersicht über die förderfähigen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen Name und Anschrift der Kita Telefon Mittagstisch Ja / Nein J Name der Gruppe Tägliche Regelbetreuungszeit Integrative Gruppe Altersgemischte Gruppe Krippengruppe Krippengruppe Krippengruppe Regenbogen Schildkröten Schlümpfe Raben Bären Schnecken Blau Gelb in Stunden 6,00 10,00 8,00 6,50 6,00 8,00 7,50 6,00 J Marienkäfer Giraffen 8,00 6, J Hortgruppe J Tagespflegegruppe Tagespflegegruppe Ev.-Luth. Kindergarten Martin-Luther Kurzer Kamp Heiligenhafen DKSB Krippe im Fam.zent. Blauer Elefant Friedrich-Ebert-Straße Heiligenhafen DKSB Kindergarten im Familienzentrum Blauer Elefant Friedrich-Ebert-Straße Heiligenhafen DKSB Hort im Fam.zent. Blauer Elefant Friedrich-Ebert-Straße Heiligenhafen DKSB Tagespflegeprojekt Friedrich-Ebert-Straße Heiligenhafen J Art der Gruppe -3-7,00 Gruppe 1 Gruppe 2 Heiligenhafen 10,00 10,00

101 -4- Heiligenhafen

102 -5- Heiligenhafen

103 -6- Heiligenhafen

104 -7- Heiligenhafen

105 Aussagen zur Versorgungssituation Ü3-Plätze Die Versorgung ist sichergestellt. Es bestehen Optionen, ggf. zusätzlich Plätze zur Verfügung zu stellen. U3-Plätze Die Versorgung ist trotz niedriger Versorgungsquote gesichert. Ein zusätzlicher Bedarf könnte kurzfristig auch räumlich realisiert werden. -8- Heiligenhafen

106 Trägerstrukturen, Bestandserhebungen, Geburtenentwicklungen, Versorgungsquoten, Aussagen zur Versorgungssituation in den Planungsgebieten Planungsgebiet: Amt Lensahn -1- Amt Lensahn

107 -2- Amt Lensahn

108 Amt Lensahn Stand: Übersicht über die förderfähigen Gruppen in den Kindertageseinrichtungen Name und Anschrift der Kita Ev.-Luth. Kindergarten St. Katharinen Wolterkamp Lensahn Freier Kindergarten Morgenstern Schule am Rosengarten Jahnstraße Lensahn Kindergarten der Freien ev. Gemeinde Lensahn Langer Acker Lensahn AWO Kindergarten Kunterbunt Lübecker Str Lensahn Telefon Mittagstisch Ja / Nein J J J J -3- Art der Gruppe Name der Gruppe Altersgemischte Gruppe Altersgemischte Gruppe Grün Blau Rot Nord Süd Krippengruppe Hasen Pony Störche Käfer Mickey Maus Frosch Amt Lensahn Tägliche Regelbetreuungszeit in Stunden 6,00 6,00 4,00 6,00 6,00 4,00 4,00 7,00 7,00 6,00 6,00

109 -4- Amt Lensahn

110 -5- Amt Lensahn

111 -6- Amt Lensahn

112 -7- Amt Lensahn

113 Aussagen zur Versorgungssituation Ü3-Plätze Die Versorgung ist sichergestellt. Die Kinder aus den amtsangehörigen Gemeinden werden durch die Einrichtungen in Lensahn mit versorgt. U3-Plätze Die Versorgung ist gewährleistet. Es besteht ein hoher Anteil an Tagespflegeplätzen. -8- Amt Lensahn

114 Trägerstrukturen, Bestandserhebungen, Geburtenentwicklungen, Versorgungsquoten, Aussagen zur Versorgungssituation in den Planungsgebieten Planungsgebiet: Gemeinde Lensahn -1- Lensahn

115 -2- Lensahn

116 -3- Lensahn

117 -4- Lensahn

118 -5- Lensahn

119 -6- Lensahn

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