Informationen über das 5. Prüfungsfach im Abitur

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1 Informationen über das 5. Prüfungsfach im Abitur l. Basisinfo zum 5. Prüfungsfach 1.1. Zur Einführung Mit dem Zweiten Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen" ( ) und der neuen hessischen Oberstufenverordnung werden den Schülerinnen und Schülern zwei neue Prüfungsformen zur Auswahl angeboten, die tief in die Arbeitsweise zumindest der gymnasialen Oberstufe hineinwirken dürften: die besondere Lernleistung und die Präsentation ( 24 und 25 der VOGO/BG). Über die bisher geforderten drei schriftlichen Prüfungen und eine mündliche Prüfung hinaus soll künftig in einem fünften Prüfungsfach neben der traditionellen mündlichen Prüfung eine Präsentation oder eine Besondere Lernleistung zur Wahl stehen. Hinweise in der Verordnung lassen drei Zielsetzungen erkennen: die Intensivierung selbstständigen Arbeitens, die Verankerung fächerübergreifenden Lernens und die Einbeziehung neuer medialer Darstellungsformen. Der Prüfling stellt in möglichst freier Rede ein Thema dar, das von seinem Kurslehrer oder seiner Kurslehrerin ausgewählt wurde. Dabei wird es nicht in erster Linie auf einen besonders aufwändigen Einsatz neuer Medien ankommen, sondern auf eine klar strukturierte und verständliche Darlegung des Themas mit Hilfe von Medien ( medienunterstützter Vortrag ). In einem anschließenden Prüfungsgespräch ("Kolloquium") muss der Prüfling zeigen, dass er sein Thema selbstständig erarbeitet hat und in den Gesamtzusammenhang des gewählten Faches einordnen kann. Fächerübergreifende Fragestellungen sind hier durchaus sinnvoll Die rechtlichen Bestimmungen für die Besondere Lernleistung (BLL) und die Präsentation (VOGO/BG i. d. F. v. 19. Sept. 2007) Die fünfte Prüfung im Rahmen des Abiturs besteht entweder aus einer zweiten mündlichen Prüfung oder einer Präsentation in einem 5. Abiturfach oder aus einer Besonderen Lernleistung Besondere Lernleistung Eine Besondere Lernleistung ist eine umfangreiche Arbeit, die im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren" erbracht wird. Dies kann z.b. ein umfassender Beitrag aus einem Wettbewerb, eine Jahresarbeit oder das Ergebnis eines fachübergreifenden Projektes sein. Soll die besondere Lernleistung in das Abitur eingebracht werden, darf sie nicht bereits anderweitig angerechnet worden sein. Die Themenstellung der BLL erfolgt durch den Schüler/die Schülerin. Das Einbringen einer Besonderen Lernleistung ist spätestens zu Beginn der Jahrgangsstufe 13 bei der Schulleiterin/beim Schulleiter zu beantragen, die Zustimmung der betreuenden Lehrkraft muss dazu vorliegen. Diese Anmeldung ist verbindlich und kann nicht im Rahmen der Meldung zum Abitur zu Beginn des zweiten Halbjahres widerrufen werden. Die Schulleiterin/der Schulleiter kann die Einbringung der Arbeit ablehnen, wenn aufgrund der Themenstellung die Anforderungen an Abiturprüfungen nicht erfüllt werden können. Die schriftliche Ausarbeitung ist spätestens am letzten Tag der schriftlichen Abiturprüfungen (vor den Osterferien) vorzulegen. Die schriftliche Ausarbeitung wird von der betreuenden und einer weiteren Lehrkraft beurteilt. In einem Kolloquium (Prüfungsgespräch von ca. 20 Minuten) stellt der Schüler die Ergebnisse der besonderen Lernleistung dar, erläutert sie und antwortet auf Fragen. Das Kolloquium wird entsprechend den Regeln für eine mündliche Abiturprüfung durchgeführt, kann aber terminlich davor liegen. Es gibt keine feste Quote für den Anteil der Ausarbeitung und des Kolloquiums an der Gesamtnote der BLL. Die BLL ersetzt die fünfte Abiturprüfung. Die BLL kann dabei aber nicht die Prüfverpflichtung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprache oder Naturwissenschaft oder Informatik abdecken. Die Schulleiterin/der Schulleiter entscheidet, ob die BLL einem Aufgabenfeld zugeordnet und damit die Abitur-Bedingung erfüllt werden kann, alle drei Aufgabenfelder abzudecken. Die BLL muss einerseits nicht auf ein Fach der Oberstufe bezogen sein, darf sich andererseits aber auch auf eines der ersten vier Abiturfächer erstrecken. Mögliche Halbjahreskurse werden bei einer BLL nicht berücksichtigt. Die Note der BLL wird im Abitur vierfach gewertet. Wird sie mit null Punkten bewertet, ist das Abitur nicht bestanden Präsentation Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Prüfungsgespräch. Die Präsentation kann eine fachübergreifende Themenstellung haben, muss aber den Schwerpunkt in dem vom Schüler bzw. von der Schülerin gewählten Fach haben, das als Abiturprüfungsfach zugelassen sein muss und in dem die Schülerin/der Schüler unterrichtet wurde. 5. P-fach Präsentation, BLL.doc 1

2 Die Wahl einer Präsentation als Form der fünften Prüfung im Abitur wird bei der Meldung zum Abitur zu Beginn des zweiten Halbjahres angegeben. Die Präsentation darf sich nicht auf ein Fach der ersten vier Prüfungen beziehen. Sie kann die Prüfverpflichtung in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache/Naturwissenschaft/Informatik abdecken. Die Unterrichtsinhalte für die Aufgabenstellung erwachsen aus dem Inhalt des Lehrplanes für das Fach bis zur Aushändigung der Aufgabenstellung (Osterferien 13/2). Die Aufgabenstellung erfolgt durch die prüfende Lehrkraft und mit dem Einverständnis der FB-Leiterin/des FB-leiters. Die Schülerin/der Schüler erhält die Aufgabenstellung am Unterrichtstag nach der letzten schriftlichen Prüfung, d.h. direkt vor den Osterferien. Als Bearbeitungszeit sind mindestens vier Schulwochen zu gewähren. Spätestens eine Woche vor der Präsentationsprüfung ist eine schriftliche Dokumentation über den geplanten Ablauf der Präsentation der Prüferin/dem Prüfer abzugeben. Diese Dokumentation ist nicht Grundlage der Beurteilung, sondern dient der Vorbereitung des Kolloquiums. Die Präsentation und das anschließende Prüfungsgespräch dauern in der Regel 30 Minuten, der Termin des Kolloquiums kann vor den mündlichen Prüfungen liegen. Bewertet werden neben dem Inhalt auch die Qualität des Vortrags und der angemessene Umgang mit den gewählten Medien. Es gibt bei der Bewertung keinen festen Anteil für die Präsentation und das anschließende Prüfungsgespräch (Empfehlung vgl. 2.4). Die Leistung der Präsentation wird wie bei einer mündlichen Prüfung dreifach gewertet, bei null Punkten ist das Abitur nicht bestanden Auszug aus den Fachspez. Prüfungsanforderungen für das Abitur (FAPAs): Präsentation (3.4) Bei der Präsentation nach 24 Abs. l bis 3 erfolgt die Aufgabenstellung durch die Prüferin oder den Prüfer nach 30 Abs. 6. Die Schülerinnen und Schüler sind über die in der Schule vorhandenen technischen Möglichkeiten eines Medieneinsatzes für die Präsentation (Tischvorlage, Folien, Wandtafel, Flipchart, Dias, Karten, Software usw.) zu informieren. Allen Schülerinnen und Schülern müssen die gleichen Hilfsmittel zur Verfügung stehen können. Auf der Grundlage von Nr. 3.1 bis 3.3 gliedert sich die 30-minütige Prüfung nach 40 Abs. 3 in zwei Teile: die selbstständige Präsentation durch den Schüler/die Schülerin und die Prüfungsfragen durch den Fachausschuss. Bei der Bewertung der Präsentation insgesamt ist eine Aufteilung in die Prüfungsteile in der Regel nicht möglich, und die vorher abgelieferte Dokumentation geht in die Beurteilung nicht ein. Folgende Kriterien fließen u.a. in die Bewertung ein: Qualität und Umfang der vermittelten fachlichen Informationen, auch Vollständigkeit, exemplarisches Vorgehen, Aktualität, Kreativität Strukturierung der Präsentation (z.b. Problembeschreibung gegliederte Darstellung Lösungen Bewertungen zusammenfassender Schluss) sachgerechter Einsatz der Medien, Qualität der audio-visuellen Unterstützung Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der Darstellung kommunikative (einschließlich rhetorischer) Fähigkeiten Reflexion über die gewählte Präsentationsmethode, der vorgetragenen Lösungen und Argumente In den FAPAs finden sich weitere fachspezifische Regelungen zur Präsentation: 5.5. Deutsch; 6.5. Neue Fremdsprachen; 7.6. Alte Fremdsprachen; 8.5. Kunst; 9.5. Musik; Ethik; Naturwissenschaften; Informatik; Sport. Für Politik und Wirtschaft, Geschichte, Erdkunde, Religion und Mathematik finden sich keine gesonderten Hinweise. 2. Regelungen für die Präsentationsprüfung 2.1. Aufgabenstellung Es gelten die gleichen Anforderungen wie bei anderen Prüfungen: Bezug nicht nur auf ein Halbjahr, alle Anforderungsbereiche müssen abgedeckt werden (I: Wiedergabe; II: Bearbeiten, Übertragen; III: Begründen, Werten, Gestalten), Themenstellung anhand der Lehrpläne bis zum Termin der Aufgabenstellung (Ostern). Das Thema kann fachübergreifend sein, muss aber den Schwerpunkt in dem vom Schüler oder der Schülerin gewählten Prüfungsfach haben. Die Prüferin/der Prüfer stellt die Aufgabe ohne Absprache mit der Schülerin bzw. dem Schüler (aber in Kenntnis ihrer/seiner Stärken und Schwächen), die Absprache der Prüferin/des Prüfers mit dem 5. P-fach Präsentation, BLL.doc 2

3 FB-Leiter bzw. der FB-Leiterin über die beabsichtigte Aufgabenstellung erfolgt zwei Wochen vor Weitergabe der Aufgabe an die Schülerin/den Schüler (also mind. 2 Wochen vor den Osterferien). Gliederung der Aufgabe in Unteraufgaben: frei; Materialangeben: frei; methodische Angaben zur Vorgehensweise: frei; Vorgabe des Mediums durch die Prüferin/den Prüfer: nein Keine mehrfache Vergabe des gleichen Themas im selben Jahrgang (aber ähnliches Thema mit Abwandlungen erlaubt) Prüfung des Themas im Hinblick auf Anforderungsniveau und Vergleichbarkeit der Themen im FB sowie auf Übereinstimmung mit Lehrplänen durch FB-Leiter/in Als Medienunterstützung für einen Präsentationsvortrag kommen in Frage: Beamer, Folie, Tafel, Plakat, Thesenpapier. Auch die Formen Experiment, musischer Instrumentalvortrag, Gesang, künstlerisches Werk, Tanz, Szene, Lesung, Rede, sportliche Übung (sportpraktische Anteile dürfen aber nicht Gegenstand der Bewertung sein) u.ä. können als Medium Bestandteil der Präsentation sein, a- ber die Präsentation darf sich nicht darin erschöpfen. Dabei dürfen die Schüler schulische Räume (Fachräume, Turnhalle, Schulhof... ) einbeziehen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten mit der Aufgabe ein Informationsblatt über rechtliche Konsequenzen von Täuschungsversuchen, den zeitlichen Ablauf der Präsentation, Termine sowie die an der Schule vorhandenen technischen Möglichkeiten eines Medieneinsatzes. Abgabe des Erwartungshorizontes durch die Prüferin/den Prüfer an FB-Leiter/in spätestens eine Woche vor der Prüfung 2.2. Vorbereitung der Prüfung Nutzungsmöglichkeit/Möglichkeit zum Ausprobieren der technischen Mittel und Fachräume der Schule durch die Schülerinnen und Schüler vor der Prüfung; Aufsicht durch Prüferin/Prüfer Kein Eingehen auf aufgabenrelevanten Stoff im Unterricht bis Mitte Mai außer im Rahmen einer allgemeinen Kurz-Wiederholung der Themen für die mündliche Prüfungen Abgabe der schriftlichen Dokumentation (dreifach für den Fachausschuss) durch den Prüfling zur Vorbereitung der Präsentation eine Woche nach Ende des Unterrichts 13/2 (2. volle Schulwoche im Mai) und eine Woche vor der Präsentation mit einer schriftlichen Erklärung über Selbstständigkeit der Arbeit und konkrete Angabe benutzter Hilfsmittel sowie Angabe der technischen Anforderungen für die Präsentation Mitbringen eigener technischer Geräte/Programme durch Schüler nur nach Absprache und bei legal beschafften Programmen sowie ohne erheblichen Aufwand für die Schule Vorbereitungstreffen des Fachausschusses vor der Präsentationsprüfung bei Bedarf Ersatzgeräte wie Beamer oder OHP werden schulischerseits bereit gehalten. Die Schülerinnen und Schüler müssen ihren Vortrag notfalls auch bei Ausfall der Technik (vor allem bei PC-Einsatz) z.b. mit Folien halten können, diese sind verpflichtend als Ersatz bereit zu halten Ablauf der Präsentationsprüfung Termin der Prüfung: ca. 2 Wochen nach Unterrichtsende 13 /2 bzw. 2 Wochen vor dem mündlichem Abi (je nach Länge des Schuljahres) Durchführung der Prüfungen je nach Anzahl ½-tägig nachmittags bis 2-tägig ganztags Prüfungsplan im Zeitraster von 60 Minuten Einteilung der 30-minütigen Prüfung in 15 Minuten Präsentation und 15 Minuten Kolloquium; Abbruch der Präsentation bei Zeitüberschreitung Aufgrund der 3 Anforderungsbereiche ergibt sich, dass jede Präsentation trotz Freiheit und Kreativität in der Medienwahl im Kern eine inhaltlich-sprachliche Leistung (Vortrag) mit informationswiedergebenden, bearbeitenden und reflektierenden Anteilen ist. Das Medium bleibt ein darauf bezogenes Hilfsmittel: Präsentation = medienunterstützter Vortrag! Aufgabe des Protokollanten während der Präsentation: Festhalten von Inhalt, Vortragsart und Mediennutzung in wertender Beschreibung Nach der Präsentation Prüfungsgespräch über Herangehensweise des Prüflings, Probleme, inhaltliche Ergebnisse, Medienwahl, auch über weitere Unterrichtsthemen über die Aufgabenstellung hinaus aber mit inhaltlichem Bezug zur Aufgabe Die Materialien des Prüflings (CD, Folien, Plakate...) werden nach der Prüfung archiviert, soweit dies von der Beschaffenheit her technisch sinnvoll und möglich ist 5. P-fach Präsentation, BLL.doc 3

4 2.4. Beurteilung der Prüfung 15 Minuten für Beratungsgespräch des Fachausschusses nach dem Prüfungsgespräch Festhalten der Bewertungskriterien im Protokoll, ein allgemeines Bewertungsraster (Kriterien zu Inhalt, Vortrag und Mediennutzung) steht zur Verfügung (Formblatt) Keine Berücksichtigung der schriftlichen Vorab-Dokumentation der Schülerin/des Schülers; getrennte Bewertung von Präsentation und Prüfungsgespräch (Gewichtung 1:1). Bei der Bewertung der Präsentation steht der Inhalt im Vordergrund Eine gute bis sehr gute Präsentation in Verbindung mit einer schlechten Leistung im Kolloquium kann keine ausreichende Note ergeben (Sperrklausel wie in Sport?). Sollten aber beim Kolloquium sehr gute und bei der Präsentation eine schlechte Leistung erzielt werden, so sollte noch eine Note im guten Bereich möglich sein.!) Bei begründetem Verdacht auf vorbereitete Täuschung durch den Schüler (Protokollnotiz) nur vorläufige Bewertung der Präsentation, nach Rücksprache mit dem Schulleiter/der Schulleiterin Versuch der Überprüfung; evtl. Nichtbestehen des Abiturs Bekanntgabe der Note für die Präsentationsprüfung erst nach der verbindlichen mündlichen Prüfung im 4. Prüfungsfach, d.h. ca. 2 Wochen nach der Präsentation 3. Vorbereitung der Präsentation als fünfter Abiturprüfung im Unterricht Die fünfte Prüfung im Abitur in Form einer Präsentation bedeutet für Schülerinnen und Schüler, dass sie zur Bewältigung dieser Aufgabe über Fähigkeiten verfügen müssen, die bislang zumindest teilweise im Unterricht auch erforderlich waren, aber nicht notwendig Bestandteil des Curriculums waren. Da die Schüler/innen das Recht auf eine Präsentation als Prüfung haben, müssen wir im Unterricht auch die Kompetenzen vermitteln, die sie in den Stand setzen, die Lösung einer Abituraufgabe zu präsentieren. Die Kompetenzen sind hier abgeleitet aus sachlogischen Anforderungen an eine Präsentation und den bei der Bewertung einer Präsentationsaufgabe zugrunde gelegten Kriterien. Kompetenzen: (Ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Definition der Aufgabe/ Fragestellung Auswahl von Inhalten (Material) und Methoden (Medienauswahl) Auswählen und Bearbeiten des Materials Erstellen des Präsentationsmaterials Vortrags- bzw. Präsentationstechnik Teilnahme an einem Kolloquium Zur Beherrschung der Kompetenzen sind Teilkompetenzen notwendig, deren Vermittlung bereits oft Gegenstand des Unterrichts sind, angesichts der neuen Herausforderung möglicherweise einen neuen Stellenwert bekommen müssen. Teilkompetenzen: (s.o.) Definieren und Formulieren von Zielsetzungen; Beurteilen, Entscheiden Recherchieren von Inhalt und Methoden Inhalte verstehen, aneignen, einordnen, auswählen, reduzieren, beurteilen und strukturieren Struktur und Gestaltung einer Präsentation erstellen - inhaltl. Gliederungsaspekte: Bedeutungszusammenhang u. logischen Aufbau erfassen u. definieren - formale Gliederungsaspekte: Spannungsbogen, (konkret/abstrakt; Allgemeines/Besonderes) - Auswahl gegenstands- und zielgruppenangemessener Medien gezielter Einsatz von Sprachen und Sprechen; Körperkontrolle Kommunikation in einem Kolloquium Die Lehrer/innen sollten der Ausbildung der Kompetenzen ausreichend Zeit im Unterricht einräumen und eine Zuordnung entsprechend Schwierigkeitsgrad/Jahrgangsstufe vornehmen. Zur inhaltlichen Vorbereitung auf die Themen von Präsentationsprüfungen sind die Grundkurse in 12/13 zentral; vor allem in 13 I und II müssen in den Grundkursen Übungsphasen für Präsentationen, zumindest Präsentationsbausteine vorgesehen werden. 5. P-fach Präsentation, BLL.doc 4

5 Präsentationsaufgaben im Abitur haben die Arbeit in den Grundkursen als Grundlage, sie sind also im Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung der mündlichen Prüfung vergleichbar. Prinzipiell müssten sich daher auch die Themen der mündlichen Abiturprüfung (oder auch Aufgabenstellungen aus Klausuren) für die Präsentationsaufgabe eignen; bezogen auf den Inhalt ergeben sich hier sicherlich Einschränkungen. 4. Kommentierte Linkliste URL-Adressen und Hinweiskommentare zum Thema: Präsentation /Präsentationstechnik Hier wird die von den Bildstellen kostenlos zur Erstellung von Webseiten bzw. Präsentationsdokumenten nutzbare Software G-ta vorgestellt; bei den hessischen Bildstellen finden sich entsprechende Vermerke oder Anleitungsbeispiele zum Umgang mit dieser Software (s. z.b. Folien mit Stichwortwortsammlung, vergleichbar mit vorausgegangener Quelle Die Virtuelle Akademie bietet verschiedene online Kurse; nach kostenloser passwortgeschützter Anmeldung erhält man Zugang zu einem kompletten Präsentationskurs mit (interaktiven) Übungen und Test, sehr empfehlenswert, adressiert an Lehrer/innn oder Ausbilder/innen beats Bibliotheksnetz bietet eine Linkliste sortiert nach Büchern zum Thema Kunst des Vermittelns (Präsentationstechnik, Webdesign ) und nach Fragen/Problemen zu diesem Themenkreis, die dann ebenfalls zu Bücherquellen mit und ohne Internetverweisen führen für die Suche nach käuflichen Informationsquellen gut geeignet Pdf-Datei zum Herunterladen, visuell sehr ansprechende Folien zum Thema Präsentationstechnik, kann als Vortrag zum Thema eingesetzt werden, ausführliche Behandlung von nonverbaler Kommunikation, über Foliengestaltung bis zu Medieneinsatz, für Lehrerfortbildung gut geeignet Startseite zum Thema fünftes Abiturprüfungsfach des hessischen Bildungsservers; hier findet man Verbindungen zu den Rechtsgrundlagen der VOGO (zum Thema 5. Prüfungsfach), Aktuelles zum Thema, eine Materialsammlung auch zum Thema Evaluation mit einer umfangreichen, strukturierten Sammlung verschiedener Netzquellen/Links zu den Teilbereichen des Themas Aus der umfangreichen Materialsammlung seine die folgenden empfehlenswerten Links besonders erwähnt: tabellarisches Bewertungsschema für Präsentationen in der Schule; magic point Seite für den Deutschunterricht: bietet ein umfangreiches, übersichtlich gestaltetes Präsentationsprojekt, sehr gut auch geeignet für Schülerinnen und Schüler Werner Stangl (Uni Salzburg): Arbeitsblätter und ein Lernprogramm zu Präsentationstechniken) für Lehrerinnen und Lehrer 5. P-fach Präsentation, BLL.doc 5

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