Einschätzung und Statement zu den beiden Gesetzen Sind sie praxistauglich? Werden pflegende Angehörige aus ihrer Sicht dadurch entlastet?
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- August Beyer
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1 Hamburger Allianz für Familien Februar 2015 Was bringt das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf? Einschätzung und Statement zu den beiden Gesetzen Sind sie praxistauglich? Werden pflegende Angehörige aus ihrer Sicht dadurch entlastet? Dr. Hanneli Döhner, wir pflegen e.v. Regionalgruppe Hamburg
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3 Zahl pflegender Angehöriger:??? Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2011 Aber: Häufig sind mehrere Personen an der Pflege beteiligt Ca. 5,5 Millionen Menschen mit Unterstützungsbedarf: zunehmend > nur Hauptpflegepersonen und ohne Heimbetreuung und Angehörige betreuen zu einem erheblichem Ausmaß auch im Heim weiter
4 4 4 Pflegende An- und Zugehörige: in verschiedenen Pflegesituationen Pflegebedürftige Alter Geschlecht Kultureller Hintergrund Soziale Lage Gesundheitliche Gesamtsituation Grund für die Pflegebedürftigkeit Grad der Pflegebedürftigkeit Plötzliche oder schleichende Entwicklung Wohnsituation der zu pflegenden Person (beim pflegenden Angehörigen, eigene Wohnung, Wohngemeinschaft, Heim) U.a.m.
5 5 5 Pflegende An- und Zugehörige: in verschiedenen Pflegesituationen Pflegende Angehörige Alter (Kinder bis zunehmend alte Menschen) Geschlecht (meistens Frauen, Männer zunehmend) Kultureller Hintergrund (Zunahme ausländischer pa) Soziale Lage (soziale Benachteiligung, Armutsrisiko) Eigene Gesundheit (stärker betroffen als Allg.bevölk.) Berufstätigkeit (Probleme bei Vereinbarkeit) Familiäre Situation (Abnahme Pflegepotenzial: Frauenerwerbstätigkeit, Distanz, Sandwichposition) Umfang (35-40 Std.), Dauer (8-10 J.), Art der Pflege Motivation für die Pflege (hohe Pflegebereitschaft) Informelle Unterstützung bei der Pflege Professionelle Unterstützung bei der Pflege U.a.m.
6 Rothgang, Müller, Unger (2013): Barmer GEK Pflegereport Schwerpunkthema: Reha und Pflege
7 Pflege und Erwerbstätigkeit vereinbaren: Umfang
8 Pflege und Erwerbstätigkeit vereinbaren: Fortsetzung
9 ZQP-Studie 2014: Zielsetzung und Zielgruppe Hintergrund: Vorhandene gesetzliche Regelungen für flexible Arbeitszeitreduktionsmodelle für pa m Erwerbsleben, wie das Pflegezeitgesetz von 2008 und die Familienpflegezeit von 2012, wurden kaum genutzt Ziel: Einschätzung der Erwerbsbevölkerung zur Vereinbarung und Bewertung der gesetzlichen Regelungen: Ihre Situation, Bedarfslage, Barrieren, Ängste und Verbesserungswünsche Zielgruppe: Erwerbstätige ab 18 Jahre, bundesweit, repräsentativ Befragungszeit: Mitte November 2014 Anmerkung: Also nicht befragt diejenigen, denen eine Vereinbarkeit nicht gelungen ist. Quelle: zuletzt aufgerufen am
10 ZQP-Studie 2014: Aktuelle Situation Eigene Pflegeerfahrung: 12% Pflege im Umfeld: 39 % Keine Pflegeerfahrung: 49 % Vereinbarkeit wird in der aktuellen Situation als eher / sehr schlecht eingeschätzt: 72 % Hauptsächlicher Grund, weshalb nicht über die Pflegesituation gesprochen wird: - Sorge um den Arbeitsplatz 64 % - Angst vor berufl. Nachteilen 60 % - Mangelndes Verständnis der Vorgesetzten fast 50 % Notwendigkeit veränderter Unternehmenskultur Beratungsbedarf bei Unternehmen
11 ZQP-Studie 2014: Bedeutung der Beibehaltung der Erwerbstätigkeit trotz Angehörigenpflege Beibehaltung ist (sehr) wichtig) 94% besonders ausgeprägt bei Erwerbstätigen mit eigener Pflegeerfahrung Gründe, für die Beibehaltung Finanzielle Gründe: 86% keine Unterschiede zwischen Frauen und Männern insb. bei Frauen sind auch sehr bedeutsam: Abstand vom häuslichen Pflegealltag, soziale Kontakte Vereinbarkeit sollte für Unternehmen (sehr) wichtig sein 63% Beste Unterstützungsmöglichkeiten: - flexible Arbeitszeitmodelle 88% - Möglichkeit zu Hause zu arbeiten 75% - individuelle Absprachen 69% Frauen immer höhere Prozentwerte als Männer
12 ZQP-Studie 2014: Einstellungen zu den neuen gesetzlichen Maßnahmen Pflegeunterstützungsgeld (ca. 90% des Nettogehalts) - (sehr) hilfreich 89% weiß nicht: 25% in Unternehmen mit weniger als 16 Mitarbeitern: weniger als die Hälfte - würden es selbst in Anspruch nehmen 85% Weitgehend uneingeschränkte Unterstützung, langjährige Forderung der Sozial- und Interessensverbände wurde umgesetzt. Aber noch ein Viertel hat keine Meinung.
13 ZQP-Studie 2014: Einstellungen zu den neuen gesetzlichen Maßnahmen Freistellung zur Begleitung im Sterbeprozess - (sehr) hilfreich 68% weiß nicht 22% - würde sie selbst in Anspruch nehmen 52% wenn keine Inanspruchnahme: - finanzielle Gründe 73% - geringe Planbarkeit der Pflege 50% - Angst vor beruflichen Nachteilen 26% Die hohe Angabe von weiß nicht und die Diskrepanz zwischen Einschätzung als hilfreich und Bereitschaft zu Inanspruchnahme deutet auf Probleme hin, bei Verständnis oder Angeboten.
14 ZQP-Studie 2014: Einstellungen zu den neuen gesetzlichen Maßnahmen Familienpflegezeit (Rechtsanspruch max. 24 Monate) - (sehr) hilfreich 55% Unternehmen mit weniger als 16 Mitarbeitern: 48% 1000 und mehr Mitarbeiter: 59% - würde sie selbst in Anspruch nehmen 33% Unternehmen mit weniger als 49 Mitarbeitern: 29% 1000 und mehr Mitarbeiter: 36% wenn keine Inanspruchnahme: - finanzielle Gründe 84% - Angst vor beruflichen Nachteilen 43% - geringe Planbarkeit der Pflege 37% Nur ca ein Viertel halten die Dauer von 24 Monaten für ausreichend, obwohl 55% sie für (sehr) hilfreich halten..
15 ZQP-Studie 2014: Wesentliche Schlussfolgerung Erheblicher Beratungsbedarf: Unternehmen sollten Zugang zu Beratungsstellen, insb. Pflegestützpunkten erleichtern und aktiv unterstützen und selbst Angebote machen Rechtsanspruch zur Beratung pflegender Angehöriger sollte durch die Politik eingeleitet werden Hinweis: innovage Webportal für pflegende Angehörige Deutschland war eine der Pilotregionen zur Entwicklung und Erprobung des von der EU geförderten Webportals für pflegende Angehörige, mit Bereichen für Pflegeanbieter und Unternehmen. Im Juni 2015 wird dazu in Hamburg eine Informationsveranstaltung speziell für Betriebe durchgeführt. Interessenten wenden sich bitte an: Dr. Hanneli Döhner
16 Zitat Februar 2015: Frau pflegt ihre schwerbehinderte Schwester Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf möchte ich generell sagen, dass es einer Familienpolitik bedürfte, die es Frauen und Männern gleichermaßen erlauben würde, Krankheitszeiten der Familie durch den Einsatz von (weit mehr als bisher vorhandenen) Tagesmütterstellen und Haushaltshilfen neben KiTas und Schulbetreuung aufzufangen. Beim Pflegezeitgesetz bemängele ich beispielsweise, dass mit der beruflichen Freistellung von 6 Monaten ein Anspruch auf Lohnfortzahlung fehlt (auch ungerecht, dass diese Regelung erst in Betrieben ab 25 Mitarbeitern greift). Der große Wurf würde m.e. bedeuten, dass nicht mehr unterschieden wird zwischen der von Professionellen oder Angehörigen erbrachten Pflege, sondern dass Angehörige entsprechend ihrer Leistung bezahlt werden und somit der Armut und Altersarmut vorbeugen können.
17 Zitat Februar 2015: ca 50jährige Frau pflegt seit fast 10 J. ihren von Schlaganfall betroffenen Mann, arbeitet VZ, um alles bezahlen zu können, > Burn-out, Kur, weiter VZ (Teil 1) Die 10-Tage-Regelung, wo jemand 90% des Gehalts erhalten soll, findet ebenso jenseits der Lebensrealität derjenigen statt, die davon unmittelbar betroffen sind: Man stelle sich vor, man muss sich neben dem Angehörigen, um den man sich kümmern muss und will, auch noch um die Bürokratie kümmern, sich vielleicht mit der Personalabteilung und/oder mit dem Chef auseinandersetzen, um die Bürokratie und das Ganze "Drumherum" dieses Gesetzes zu erledigen. Welcher vernünftige Mensch der sich in dieser Situation ganz seinem Angehörigen widmet, macht so etwas? Auch dass es nur 90% der letzten Bezüge sein sollen, die jemand erhält, ist ein Indiz dafür, dass dies wohl eher abschrecken soll diesen Punkt in Anspruch zu nehmen. Den allermeisten Menschen, die ich kenne, ist dies einfach viel zu kompliziert und löst Ängste aus, mit denen man sich in diesem Moment ganz gewiss nicht beschäftigen will, also lässt man es.
18 Zitat Februar 2015: ca 50jährige Frau pflegt seit fast 10 J. ihren von Schlaganfall betroffenen Mann, arbeitet VZ, um alles bezahlen zu können, > Burn-out, Kur, weiter VZ (Teil 2) Normal und Geringverdiener können es sich einfach ganz oft nicht leisten, über einen längeren Zeitraum auf 25% des Gehalts zu verzichten. Auch die Anforderung, dass das Ganze ja nur 2 Jahre dauern darf und man dann unter Umständen einen Kredit am Hals hat, den man abstottern muss UND sich am Anfang die Frage stellen muss: was ist, wenn mein pflegebedürftiger Angehöriger nach 2 Jahren noch lebt? schreckt vernünftig denkende und planende Menschen einfach ab. Man hat das Gefühl, "wenn ich diesen Schritt tue, werde ich das eines Tages sehr bereuen". Es müssen Lohnersatzleistungen her die steuerfinanziert sind, damit jemand, der sich für eine Pflege entscheidet und deswegen auf Teilzeit hinuntergeht auch wirklich einen tragfähigen Boden hat, auf dem er dies tun kann. Die Pflege ist gesamtgesellschaftlich zu sehen und diese halbherzigen und Pseudogesetze nutzen nur ganz wenigen, aber die Politik kann behaupten, man habe etwas getan.
19 Zitat Februar 2015: Pflegende Ehefrau mit VZ-Beschäftigung Mein Mann konnte gestern krankheitsbedingt nicht zur Tagespflege, ich musste kurzfristig zuhause bleiben, meldete mich auf der Arbeit "Mann-krank". Ich hatte das neue Gesetz so verstanden, dass mir jetzt - ähnlich wie bei kranken Kindern - einige Krankheitstage (wenn mein Mann erkrankt ist) zustünden. Diese Annahme ist falsch. Die 10 Tage sind nur für den Neueintritt der Pflegesituation gedacht, nicht für eine akute Erkrankung des zu Pflegenden. Als Angehöriger muss ich Urlaub nehmen. Ich finde das nicht angemessen.
20 Internationales: Beispiel UK UK: Partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Angehörigenorganisationen, der Wirtschaft und der Politik
21 Internationales: Beispiel Kanada Kanada: Unterschiedliche Angehörige brauchen unterschiedliche Unterstützungsangebote
22 Die Regionalgruppe Hamburg von wir pflegen e.v. steht gern weiter als Diskussionspartner für Wirtschaft und Politik zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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