(im Hinblick auf laufende Aktualisierungen ohne Gewähr. Stand 30.April 2015) QS Basiskriterien

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1 QS Basiskriterien Allgemeine Haltungsbedingungen Gruppenhaltung Sauen: Buchtengröße mind. 2,80m x 2,80m, bei < 6 Tieren 2,40m x 2,40m. Bei einseitiger Fress- Liegebuchtenanordnung muss der Gang mind. 1,60m, bei beidseitiger Aufstallung mind. 2m breit sein. Einzelhaltung von Jung- und Altsauen nur max. 1 Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin bis 4 Wochen nach der nächsten Belegung Beschäftigungsmaterial: für alle Tiere bewegliches, gesundheitlich unbedenkliches und veränderbares Spielmaterial (auch für Saugferkel!!!) Stallböden Auftrittsfläche muss min. den Spaltenweiten entsprechen, bei Betonspalten für Saug- & Absatzferkel mind. 5 cm, für Mastschweine mind. 8cm Spaltenbreite: Saugferkel 11mm, Absatzferkel 14mm, Mastschweine 18mm und (Jung-) Sauen 20mm Stallklima, Temperatur, Lärmbelästigung, Lüftung Wird durch Lüftungscheck weitestgehend abgedeckt Notstromaggregat oder Vertrag der die Bereitstellung eines funktionsfähigen Notstromaggregates jederzeit gewährleistet. Ausgenommen sind Betriebe bei denen die Versorgung der Tiere mit Luft, Wasser und Futter auch ohne Strom nicht gefährdet wird Platzangebot Gesetzl. Vorgeschriebenes Platzangebot (unabhängig von der Kriterienwahl mehr Platzangbot ) Gewichtsbereich Mindestfläche 5 kg bis 10 kg 0,15 m² 10 kg bis 20 kg 0,20 m² 20 kg bis 30 kg* 0,35 m² (für Altbauten 0,3 m²) 30 kg bis 50 kg 0,50 m² 50 kg bis 110kg 0,75 m² Über 110 kg 1,00 m² * Übergangsfrist für Altbauten (Baugenehmigung vor dem ) bis zum Tab. 5: Mindestbodenfläche [m²]/jungsau bzw. Sau in Gruppenhaltung in Abhängigkeit von der Gruppengröße im Zeitraum von über vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin Mindestfläche Gruppengröße 6 bis 39 Tiere ab 40 Tiere bis 5 Tiere je Jungsau 1,85 m² 1,65 m² 1,50 m² je Sau 2,50 m² 2,25 m 2,05 m² Für Eber über 24 Monate müssen mindestens 6 m² Fläche zur Verfügung gestellt werden Alarmanlage Sobald die Lüftung elektrisch betrieben wird muss eine Alarmanlage zur Meldung eines Stromausfalls vorhanden sein, die unabhängig vom Stromnetz funktionsfähig ist Stalleinrichtung und Anlagen Tränken: räumlich getrennt von der Futterstelle im Verhältnis von 1:12, Höhe, Anzahl und Anordnung beachten. Die Tränken müssen für Tiere aller Gewichtsklassen erreichbar sein Gebäude und Anlagen Stallein- und Ausgänge: Stallschilder Schweinebestand - Für unbefugte Betreten verboten Ein- und Ausgänge müssen verschließbar sein Betriebshygiene Ausreichend Schutzkleidung Handwaschbecken & Handtücher Hygieneschleuse Verladezone: befestigte Einrichtungen zum Verladen und zur R&D des Fahrzeugs, Kontakt zu Wildscheinen muss effektiv unterbunden werden Kadaverlagerung: Kadavertonne ist außerhalb des Stallbereichs zu platzieren. Behälter muss schadnagerdicht, leicht zu reinigen und zu desinfizieren sowie gegen das Auslaufen von Flüssigkeiten gesichert sein abschließbar Stellen Sie sicher dass Ihre Kadaverlagerung abschließbar ist, d.h. eine Vorrichtung für ein (Zahlen-)Schloss sowie ein (Zahlen-) schloss muss vorhanden sein. Schädlingsbekämpfung: regelmäßige und systematische Kontrolle sowie Dokumentation

2 3.5.4 Reinigung und Desinfektion Abteile sind vor jeder Wiederbelegung sachgemäß zu reinigen zu desinfizieren. Dazu gehören auch Ladestellen, Sortierbuchten und Treibwege Spezielle Haltungsanforderungen Betriebe, die eine der aufgeführten Grenzen überschreiten müssen nachstehende, besondere Anforderungen erfüllen: - mehr als 700 Mast- oder Aufzuchtplätze - Zuchtbetriebe mit mehr als 150 Sauenplätzen - Gemischtbetriebe mit mehr als 100 Sauenplätzen Stallzugang: stallnaher Umkleideraum mit Zugang zum Stallbereich (betriebseigene Schutzkleidung) Stallabteile: keine gemeinsame Aufstallung von Zucht- & Mastschweinen in einem Abteil Betriebseinfriedung: der Betrieb muss eingefriedet sein und darf nur über verschließbare Tore befahren & betreten werden (Absprachen mit den zuständigen Behörden über andere Betriebseinfriedungen können im Einzelfall berücksichtigt werden) Ver- und Entladeeinrichtungen: es muss im Stallbereich einen befestigten Platz, eine Rampe oder eine andere (betriebseigene) Einrichtung zum Ver- und Entladen der Tiere geben Umkleideraum: der Umkleideraum muss stallnah, nass zu reinigen und zu desinfizieren sein sowie über ein Waschbecken mit Wasseranschluss zur Schuhreinigung verfügen Weitere wichtige QS Punkte Hat der Betrieb aktuell QS? Ist er lieferberechtigt? Betriebsplan inklusive aller Gebäude, Silos, Schadnagerbekämpfungsstellen und Kadaverlagerung Verhängte Korrekturmaßnahmen aus dem letzten QS-Audit: im Audit erkannte Mängel wurden im letzten QS- Prüfprotokoll mit einem C oder einem D bewertet. Diese Mängel müssen bis zum behoben sein und ein Beleg für die Behebung muss an Ihren Bündler geschickt werden. Erst dann kann der Mangel ausgetragen werden. Krankenbuchten. Es muss die Möglichkeit geben kranke Tiere von den übrigen zu trennen. Kriterien der Initiative Tierwohl müssen auch hier eingehalten werden. Ausnahme: Buchten bis zu fünf Tieren können auf die Kriterien Scheuermöglichkeit, Auslauf, Außenklimareiz und Buchtenstrukturierung verzichten Maßnahmenpläne bei Auffälligkeiten wie Verletzungen, Lahmheit oder starken Verschmutzungen. Gegenmaßnahmen und Fristen müssen mit dem Hoftierarzt festgelegt werden. Zum Audit müssen die Maßnahmen eingeleitet und dokumentiert sein. Bestandsbesuchsprotokolle Tierarzt und gültiger Betreuungsvertrag mit dem Tierarzt (mind. von 2012, besser von Mitte 2013 oder 2014) QS Antibiotikamonitoring QS Infobriefe müssen ab 2015 vorliegen. Als Mäster erhalten Sie diesen mit dem quartalsmäßigen Salmonellenbrief. Sauenhalter und Ferkelaufzüchter bekommen den Brief quartalsweise zugeschickt (der letzte kam im Februar, der nächste wird im Mai erwartet) Stallklimacheck Klimacheck vor dem Erstaudit und einmal im Kalenderjahr Klimachecker muss bei Tierwohl registriert sein. (Liste auf der Homepage) Bescheinigung zum Klimacheck muss zum Audit vorliegen Bei Mängeln, zusammen mit dem Klimachecker Maßnahmen inkl. Fristen festlegen Dokumentation der fristgerechten Korrekturen

3 Tränkewassercheck Wasserproben vor Erstaudit und einmal im Kalenderjahr Bescheinigung zur Tränkewasseranalyse muss im Audit vorliegen Beprobungsprotokoll mit Probenmenge, Ort, Datum und Probennehmer muss beim Audit vorliegen Probennehmer muss bei Tierwohl registriert sein (Liste auf der Homepage) Bei abweichenden Werten, Maßnahmenplan mit Fristen in Zusammenarbeit mit dem Hoftierarzt erstellen Korrekturmaßnahmen fristgerecht umsetzen und dokumentieren Ein Tränkecheck für jede VVVO-Nr. und jede Produktionsart (Mikrobiologische Probe nach Probenschlüssel ziehen Physikalisch-chemische Probe: eine Probe bei gemeinsamer Wasserquelle. Wird Wasser auch als Trinkwasser verwendet reicht das amtliche Untersuchungsergebnis aus, wenn die Tierwohlparameter untersucht werden.) Probenschlüssel Mast und Ferkelaufzucht: eine Probe für 1500 Mastplätze/Aufzuchtplätze. Je weitere angefangene 5000 Mastplätze eine zusätzliche Probe Probenschlüssel Sauen: eine Probe für 300 Sauen, je weitere angefangene 1000 Sauen eine zusätzliche Probe Tageslicht 1,5% Lichtdurchlässige Fläche im Durchschnitt des Betriebes (VVVO-Nr.) 1,5%. Im Einzelabteil darf maximal um 20% unterschritten werden In jedem Abteil muss Tageslicht verfügbar sein (d.h. mindestens 1,2% der Abteilgrundfläche) Betriebsplan muss die Fenstergrößen, Abteil- und Stallmaße sowie die prozentualen Tageslichtflächen enthalten Indirekter Lichteinfall: maximal durch einen Raum weiterleiten Licht aus abgezweigten Räumen oder Gängen darf nicht berücksichtigt werden Fensterfläche muss frei sein. Nicht zustellen Hütten: Im Außenbereich 1,5% Tageslichtfläche in der Hütte. Gilt auch bei Auslauf Im Innenbereich zählt die Fensterfläche des Abteils. (d.h. Hütten unter einem Dach brauen keine Fenster) Nachträglich eingebaute Fenster im Betriebsplan erfassen Gesundheitsplan quartalsweise (Sauen) Aufzeichnung der Verlustraten von Sauen und Saugferkeln für zwei Jahre, beginnend mit dem Start der Initiative Aufzeichnungen von Zu- und Abgängen Konsequenzen aus den Aufzeichnungen im Rahmen der tierärztlichen Bestandsbetreuung in einem Handlungsplan festhalten (Maßnahmen, Impfplan, ) Gesundheitsplan quartalsweise (Ferkelaufzucht) Aufzeichnung der Verlustraten von Aufzuchtferkeln für zwei Jahre, beginnend mit dem Start der Initiative Ferkelscreening: Jährlich 10 Ferkel. Tierarzt entscheidet betriebsindividuell worauf beprobt wird Bestehende Screeningprogramme können anerkannt werden Konsequenzen der Aufzeichnungen im Rahmen der tierärztlichen Bestandsbetreuung in Handlungsplan festhalten (Maßnahmen, Impfplan, ) Schlachtbefunddatenauswertung, indexiert (Mast) Ab Start der Teilnahme mindestens die im QS Leitfaden gelisteten Organveränderungen dokumentieren. Rückmeldungen vom Schlachthof oder Schlachtdaten Online. (Leber-, Lungen-, Herz- und Brustveränderungen)

4 Wahlpflichtkriterien 10% mehr Platz Für jede Bucht Nettoflächenberechnung mit max. möglicher Tierzahl Tierzahlen in jeder Bucht abrunden Notwendige Fläche für alle Gewichtsabschnitte berücksichtigen (siehe Handbuch) Es zählt das Durchschnittsgewicht der Gruppe Alle Objekte die sich auf nutzbare Fläche auswirken rausrechnen. Tröge, Schalentränken, Pfeiler, Abweiser, Nutzbare Fläche unter Objekten wird angerechnet. Bsp. die Fläche innerhalb der Abruffütterung, Scheuermöglichkeiten die an der Buchtenwand montiert sind, Kotschlitze, Raufutterspender und Raufen müssen nicht rausgerechnet werden, wenn das Objekt hoch genug hängt und die Tiere trotzdem fressen können Flächenberechnung bei nachträglich eingebauten Objekten aktualisieren Sauen Notwendige Fläche wird anhand der Gruppengrößen von Jungsauen und Sauen ermittelt. Tabelle im Handbuch Zur Berechnung bei gemischten Sauengruppen wird eine Mischkalkulation zugrunde gelegt. (Altsau x Platz) + (Jungsau x Platz)=Gesamtplatz Raufutter ständiger Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Raufutter Raufutter getrennt vom Futter anbieten Reicht die Darreichungsform des Raufutters für die maximale Tierzahl in der Bucht aus? (Tabellen zu max. möglicher Tierzahl versch. Raufen im Handbuch. Breite der Raufe auf Kopfhöhe der Tiere messen. In der Tabelle wird zugrunde gelegt, dass an jeder nutzbaren Seite der Raufe eine Schweinelänge Platz ist. Ist dies nicht der Fall muss anteilig beurteilt werden wie viele Tiere die Raufe nutzen können.) Reicht die Raufutteraufnahme aus, um im Magen-Darm Trakt eine diätetische Wirkung zu erzielen? (Pellets: Materialbeschaffenheit. Fällt zu viel durch die Spalten, kann eine Bodenplatte oder Schale die Verfügbarkeit verbessern) Wenn zusätzlich organisches Beschäftigungsmaterial angeboten wird, zwei unterschiedliche Materialien Raufutter unterliegt dem Futtermittelgesetz! Verarbeitetes Raufutter muss QS-Zertifiziert sein und der Händler/Lieferant muss QS-lieferberechtigt sein Sauen Raufutter in der Gruppenhaltung Eine Woche vor errechnetem Geburtstermin bis zur Geburt Nestbaumaterial in unmittelbarer Reichweite zur Sau (Stroh, Jutesack)

5 Wahlkriterien Mast: Jungebermast keine chirurgisch kastrierten Tiere (Einzeltiere wie z.b. Binneneber werden nicht berücksichtigt) Anteil an Jungebern oder immunokastrierten Tieren mindestens 40% Luftkühlungsvorrichtung Die Anlage muss stationär eingerichtet sein und sich automatisch nach Bedarf einschalten Die Luftkühlungsvorrichtung wird im Klimacheck überprüft Zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial zusätzlich zum gesetzlichen Beschäftigungsmaterial. D.h. zwei Objekte, entweder ein organisches und ein nicht organisches oder zwei verschiedene Organische Materialien Ein Beschäftigungsobjekt für maximal 20 Tiere Mehrere Objekte müssen mindestens eine Schweinebreite voneinander entfernt sein gesundheitlich unbedenklich und veränderbar Für ein Objekt wird nur ein Tierwohlzuschuss ausgezahlt Bsp.: Organisches Beschäftigungsmaterial kann nicht gleichzeitig Raufutter, Komfortliegefläche oder Nestbaumaterial sein Saufen aus der offenen Fläche Wasser muss aus einer offenen Schale oder einem Becken angeboten werden Eine offene Tränke für 36 Tiere Offene Tränken in Futterautomaten können angerechnet werden wenn die Tränkeschale baulich und durch 2 bis 3 cm hohen Steg getrennt ist Unterstützung der Buchtenstrukturierung Je Bucht eine geschlossene Trennwand, von beiden Seiten zugänglich (nicht von einem Trog durchbrochen, tierhoch geschlossen, Gitter zählen nicht) Für 20 Tiere Trennwand von mindestens 1m Gruppen unter 20 Tiere nur in Verbindung mit 20% mehr Platz Scheuermöglichkeit Für alle Tiere im Verhältnis 1:50 raue Oberfläche, gesundheitlich unbedenkliches Material keine Verletzungsgefahr für die Tiere Im Neigungswinkel von Grad angebracht Bürstensysteme unabhängig vom Neigungswinkel Außenklimareiz Muss für alle Schweine jederzeit zur Verfügung stehen (ganzjähriger Auslauf-, Freiland-, Hüttenhaltung, Offenfrontställe. Jalousien, Rollos und Windfangnetze) Bei niedrigen Temperaturen ist zeitweises verschließen zulässig, solange Temperatur dem Außenklima folgt 20% mehr Platz, 40% mehr Platz Tabelle mit zulässigem Platzbedarf je Tier im Handbuch Nettoflächenausweis mit max. möglicher Tierzahl für jede Bucht Ansonsten gleiche Bedingungen wie bei 10% Platz

6 Komfortliegefläche weiche Unterlage z.b. Stroh oder Gummimatte maximal 10% perforiert (z.b. bei Gummimatten) Notwendige Komfortliegefläche für einzelne Gewichtsabschnitte im Handbuch. (50-110kg 0,563m²/Tier) Ist nicht die gesamte Bucht eingestreut, muss für jede Bucht die eingestreute nutzbare Fläche aus dem Betriebsplan hervorgehen Komfortliegefläche kann nicht gleichzeitig organisches Beschäftigungsmaterial sein Bei Stroh ist kein gesetzlich gefordertes Beschäftigungsmaterial mehr notwendig Auslauf Der Auslauf muss jederzeit für alle Tiere zur Verfügung stehen Befestigte Fläche (Beton, Spalten, Pflasterung, Kies, Schotter) Fläche je Tier: kg 0,5 m². Genaue Flächen für die einzelnen Gewichtsabschnitte im Handbuch Sonnenschutz, groß genug für alle Tiere gleichzeitig Freilandhaltung: weder befestigter Untergrund noch Sonnenschutz notwendig Der Auslauf wird zur Nettobuchtenfläche gerechnet und muss aus dem Betriebsplan hervorgehen Wahlkriterien Sauen: Kastration mit wirksamer Schmerzausschaltung Bis zum 7. Lebenstag Bisher nur durch Tierarzt möglich Zum Audit muss der Arzneimittelnachweis, Kombibeleg und das Bestandsbuch vorliegen Zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial zusätzlich zum gesetzlichen Beschäftigungsmaterial. D.h. zwei Objekte, entweder ein organisches und ein nicht organisches oder zwei verschiedene Organische Materialien Ein Beschäftigungsmaterial für maximal 20 Tiere Mehrere Objekte müssen mindestens eine Schweinebreite voneinander entfernt sein gesundheitlich unbedenklich und veränderbar Auch in der Einzelhaltung z.b. Deckzentrum Im Abferkelbereich für Sauen und Saugferkel Für ein Objekt wird nur ein Tierwohlzuschuss ausgezahlt Bsp.: Raufutter, Komfortliegefläche und Nestbaumaterial können nicht gleichzeitig org. Beschäftigungsmaterial sein Saufen aus der offenen Fläche in der Gruppenhaltung muss aus einer offenen Schale oder einem Becken angeboten werden Eine Tränke für 36 Tiere Offene Tränken in Futterautomaten können angerechnet werden wenn die Tränkeschale baulich und durch 2 bis 3 cm hohen Steg vom Futterbereich getrennt ist Aqualevelsysteme mit Tier-/Fressplatzverhältnis von 1:1 werden im Wartestall und im Deckzentrum anerkannt Saufen aus der offenen Fläche im Abferkelbereich Offene Tränke für Sau und Saugferkel. Entweder Mutter-Kind Tränke oder eine offene Tränke für die Sau und eine für Ferkel Geteilter Trog in dem Futter und Wasser voneinander getrennt sind ist möglich

7 Scheuermöglichkeit In der Gruppenhaltung für alle Tiere im Verhältnis 1:50 raue Oberfläche, gesundheitlich unbedenkliches Material keine Verletzungsgefahr für die Tiere Im Neigungswinkel von Grad angebracht Bürstensysteme unabhängig vom Neigungswinkel Gruppenhaltung spätestens ab 6. Tag nach Belegung Die Einzelhaltung nach der Besamung wird auf 5 Tage verkürzt Ab dem 6. Tag Gruppenhaltung. Es gelten alle gewählten Kriterien die in der Gruppenhaltung erfüllt werden müssen Im Audit werden Sauenplanerdaten und Belegungsplan überprüft Freie Abferkelung Abferkelbucht mindestens 7m². Einrichtungsgegenstände werden hier nicht abgezogen Keine permanente Fixierungsmöglichkeit in der Abferkelbucht. Kurzzeitige Fixierung nur zu Behandlungszwecken Ferkelschutzvorrichtung 4-wöchige Säugezeit 4 wöchige Säugezeit 21-wöchiger Produktionsrhythmus Die Untergrenze der mittleren Säugezeit liegt bei 25 Tagen. Im Erstaudit kann die Grenze noch unterschritten werden, solange die 4-wöchige Säugezeit plausibel nachgewiesen werden kann Im Audit werden Sauenplaner, Belegungs- und Abferkel-Daten sowie die Abferkelplätze überprüft Abgedecktes Ferkelnest in der Abferkelbucht feste Abdeckung mit einer Mindestgröße von 0,7 m² Aussparungen nicht abziehen, solange sie durch eine Wärmequelle oder einen Deckel verschlossen sind Ferkelschlupf Kontakt zwischen mindestens zwei Würfen bis zum Ende der Säugezeit. Spätestens ab dem 10. Tag nach der Abferkelung Keine Verletzungsgefahr Wühlerde für Ferkel in der Abferkelbucht Während der gesamten Säugephase ständig verfügbar Für Ferkel geeignet, gesundheitlich unbedenklich und thermisch behandelt Im Audit werden Lieferscheine sowie Beschreibung und Verpackung der Wühlerde überprüft Außenklimareize in der Gruppenhaltung Muss für alle Sauen jederzeit zur Verfügung stehen (ganzjähriger Auslauf-, Freiland-, Hüttenhaltung, Offenfrontställe. Jalousien, Rollos und Windfangnetze) Bei niedrigen Temperaturen ist zeitweises verschließen zulässig, solange Temperatur dem Außenklima folgt

8 20% mehr Platz, 40% mehr Platz Die Tabelle mit dem zulässigen Platzbedarf je Tier befindet sich im Handbuch Nettoflächenausweis mit max. möglicher Tierzahl für jede Bucht Ansonsten gleiche Bedingungen wie bei 10% Platz Komfortliegefläche in der Gruppenhaltung von Sauen und Jungsauen weiche Unterlage z.b. Stroh oder Gummimatte maximal 10% perforiert sein (z.b. bei Gummimatten) Notwendige Komfortliegefläche für Jungsauen 0,950 m² und für Sauen 1,3 m². Sollte nicht die gesamte Bucht eingestreut sein, muss für jede Bucht die eingestreute nutzbare Fläche aus dem Betriebsplan hervorgehen Stroh als Komfortliegefläche kann nicht gleichzeitig organisches Beschäftigungsmaterial oder Raufutter sein. Bei Stroh ist kein gesetzlich gefordertes Beschäftigungsmaterial mehr notwendig Auslauf Muss jederzeit für alle Tiere zur Verfügung stehen. Befestigte Fläche (Beton, Spalten, Pflasterung, Kies, Schotter) Notwendige Fläche. Jungsauen 0,950m² und Sauen 1,3m² Sonnenschutz: groß genug für alle Tiere gleichzeitig Freilandhaltung: Weder befestigter Untergrund noch Sonnenschutz notwendig Der Auslauf wird zur Nettobuchtenfläche gerechnet und muss aus dem Betriebsplan hervorgehen Wahlkriterien Ferkelaufzucht Mikroklimabereich Mindestfläche 0,11m² je Ferkel. Auch bei dichterer Belegung für jedes Tier Bei Bedarf kann der Deckel hochgeklappt werden Zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial zusätzlich zum gesetzlichen Beschäftigungsmaterial. D.h. zwei Objekte, entweder ein organisches und ein nicht organisches oder zwei verschiedene Organische Materialien Ein Beschäftigungsmaterial für maximal 20 Tiere Mehrere Objekte müssen mindestens eine Schweinebreite voneinander entfernt sein gesundheitlich unbedenklich und veränderbar Für ein Objekt wird nur ein Tierwohlzuschuss ausgezahlt Beispiele: org. Beschäftigungsmaterial kann nicht gleichzeitig Raufutter oder Komfortliegefläche sein Saufen aus der offenen Fläche Wasser muss aus einer offenen Schale oder einem Becken angeboten werden Eine offene Tränke für 36 Tiere Offene Tränken in Futterautomaten können angerechnet werden wenn die Tränkeschale baulich und durch 2 bis 3 cm hohen Steg getrennt ist Scheuermöglichkeit Für alle Tiere im Verhältnis 1:50 raue Oberfläche, gesundheitlich unbedenkliches Material keine Verletzungsgefahr für die Tiere Im Neigungswinkel von Grad angebracht Bürstensysteme unabhängig vom Neigungswinkel

9 Außenklimareize Muss für alle Schweine jederzeit zur Verfügung stehen (ganzjähriger Auslauf-, Freiland-, Hüttenhaltung, Offenfrontställe. Jalousien, Rollos und Windfangnetze) Bei niedrigen Temperaturen ist zeitweises verschließen zulässig, solange Temperatur dem Außenklima folgt 20% mehr Platz, 40% mehr Platz Die Tabelle mit dem zulässigen Platzbedarf je Tier befindet sich im Handbuch Nettoflächenausweis mit max. möglicher Tierzahl für jede Bucht Ansonsten gleiche Bedingungen wie bei 10% Platz Komfortliegefläche weiche Unterlage z.b. Stroh oder Gummimatte maximal 10% perforiert (z.b. bei Gummimatten) Notwendige Komfortliegefläche für einzelne Gewichtsabschnitte im Handbuch kg kg 0,263m²/Tier Ist nicht die gesamte Bucht eingestreut, muss für jede Bucht die eingestreute nutzbare Fläche aus dem Betriebsplan hervorgehen Komfortliegefläche kann nicht gleichzeitig organisches Beschäftigungsmaterial sein Bei Stroh ist kein gesetzlich gefordertes Beschäftigungsmaterial mehr notwendig Auslauf Der Auslauf muss jederzeit für alle Tiere zur Verfügung stehen Befestigte Fläche (Beton, Spalten, Pflasterung, Kies, Schotter) Fläche je Tier: kg 0,233 m². Genaue Flächen für die einzelnen Gewichtsabschnitte im Handbuch Sonnenschutz: groß genug für alle Tiere gleichzeitig Freilandhaltung: weder befestigter Untergrund noch Sonnenschutz notwendig Der Auslauf wird zur Nettobuchtenfläche gerechnet und muss aus dem Betriebsplan hervorgehen

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