Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Zwischen Stephanien- und Vincentistraße... TEIL A
|
|
- Heike Berger
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TEIL A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748). - Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBL. I S. 132) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). - Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom (GBI. S. 357, ber. 416) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. November 2014 (GBI. S. 501). - 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom (GBI. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBI. S. 55). - Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom (BGBI. I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBI. I S. 1509). 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, 1 bis 11 BauNVO) 1.1 Allgemeine Wohngebiete ( 4 BauNVO) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen Zulässig sind Wohngebäude, die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Ausnahmsweise zulässig sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen Unzulässig sind Seite 1 von 14
2 Gartenbaubetriebe, Tankstellen. 2 Maß der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, 16 BauNVO) Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sind der Planzeichnung (Nutzungsschablone, Baufenstereinschrieb) zu entnehmen. Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch: maximal zulässige Grundfläche (siehe Planzeichnung) minimale Geschossfläche (siehe Planzeichnung) Anzahl der Vollgeschosse zwingend (siehe Planzeichnung) Gebäude- und Traufhöhen über NN (siehe Planzeichnung) 2.1 Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse ( 9 (1) BauGB, 20 (3) und 21a (4) BauNVO) Die Flächen von integrierten Garagen in Vollgeschossen sind bei der Berechnung der Geschossfläche zu berücksichtigen Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist der Planzeichnung (Einschrieb Baufenster) zu entnehmen. 2.2 Höhe baulicher Anlagen, Höhenlage ( 9 (1) Nr. 1 BauGB, 9 (3) BauGB, 18 BauNVO) Die Erdgeschossfußbodenhöhe in den Allgemeinen Wohngebieten WA 2, WA 4, WA 6, WA 7, WA 7.1, WA 8 und WA 9 wird als absolute Höhe über NN festgesetzt. Die Festsetzung bezieht sich auf die OK Fertigfußboden Abweichungen von der festgesetzten Erdgeschossfußbodenhöhe sind in einer Toleranz von 0,20 m nach oben oder nach unten möglich Die maximale Gebäudehöhe in den Allgemeinen Wohngebieten WA 2, WA 4, WA 6, WA 7, WA 7.1, WA 8, WA 9, WA 10, WA 13 und WA 16 wird als absolute Höhe über NN festgesetzt (siehe Planzeichnung). Die Gebäudehöhe wird bei Gebäuden mit Flachdach gemessen an der oberen Dachbegrenzungskante. Bei Gebäuden mit Sattel- oder Walmdach entspricht die Gebäudehöhe der Traufhöhe. Diese wird gemessen am Schnittpunkt Außenwand/Oberkante Dachhaut. Seite 2 von 14
3 3 Bauweise ( 9 (1) Nr. 2 BauGB, 22 BauNVO) 3.1 Die zulässige Art der Bauweise ist den Nutzungsschablonen der einzelnen Baugebiete zu entnehmen. 3.2 In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1, WA 2, WA 3, WA 5 und der Fläche für Gemeinbedarf (Kindergarten/Kindertagesstätte) an der Scheibenstraße wird eine abweichende Bauweise (a) festgesetzt. Als abweichende Bauweise gilt die offene Bauweise mit Einzelhäusern, wobei auch eine einseitige Grenzbebauung zulässig ist. 3.3 Ausnahmsweise ist in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 3 eine zweiseitige Grenzbebauung zulässig, sofern es sich um eine Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung oder Erneuerung eines bestehenden, auf zwei Grenzen gebauten Gebäudes handelt, oder zwischen eine vorhandene Grenzbebauung auf zwei Nachbarseiten angebaut wird. 4. Abstandsflächen ( 9 (1) Nr. 2a BauGB 4.1 Im Allgemeinen Wohngebiet WA 2 sind zwischen den geplanten Gebäuden an der Scheibenstraße geringere als die nach Bauordnungsrecht notwendigen Maße der Tiefe der Abstandsflächen zulässig. Ein Mindestabstand der beiden Gebäude (gemessen an der jeweiligen Außenwand) untereinander muss mindestens 11,5 m betragen. 4.2 Im Allgemeinen Wohngebiet WA 4 ist ein geringeres, als das nach Bauordnungsrecht notwendige Maß der Abstandsfläche zur westlichen Grundstücksgrenze zulässig. Ein Mindestabstand (gemessen an der Gebäudeaußenwand) von 4,4 m darf jedoch nicht unterschritten werden. 4.3 Im Allgemeinen Wohngebiet WA 7.1 ist bei dem Gebäude an der Vincentistraße/Höhenstraße ein geringeres, als das nach Bauordnungsrecht notwendiges Maß der Abstandsfläche zur südwestlichen Grundstücksgrenze zulässig. Ein Mindestabstand (gemessen an der Gebäudeaußenwand) von 3,0 m darf jedoch nicht unterschritten werden. 5 Überbaubare Grundstücksflächen ( 9 (1) Nr. 2 BauGB, 23 BauNVO) 5.1 Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baulinien und Baugrenzen begrenzt und sind der Planzeichnung zu entnehmen. 5.2 Die in den Allgemeinen Wohngebieten WA 2 und WA 6 mittels Koordinaten festgelegten Eckpunkte der überbaubaren Flächen (Baufenster) können um jeweils +/- 0,20 m in Richtung x-achse und in Richtung y-achse verschoben werden. Seite 3 von 14
4 Hiervon ausgenommen sind die beiden Koordinaten der nördl. Stirnseite des Gebäudes an der Grundstücksgrenze zu WA In den Allgemeinen Wohngebieten WA 7, WA 8, WA 9 und WA 13 darf gemäß dem Eintrag in der Planzeichnung das oberste Geschoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss um das dort angegebene Maß maximal von der festgesetzten Baulinie zurückspringen. 5.4 Balkone dürfen maximal 1,50 m über die durch Baugrenze bzw. Baulinie festgesetzte Gebäudeaußenkante auskragen. Das Maß der Auskragung ist stets senkrecht zu der der jeweiligen Balkonaußenseite parallelen Fassade zu messen. Für das WA 2 wird eine maximale Länge der auskragenden Balkonplatten von 6,0 m festgesetzt. 6 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche ( 19 (4) BauNVO) Die zulässige Grundfläche in den Allgemeinen Wohngebieten WA 2, WA 4, WA 6, WA 13, WA 15 und WA 16 darf durch die Grundfläche der in 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8 überschritten werden. 7 Tiefgaragen, Garagen, Carports und Stellplätze ( 9 (1) Nr. 4 BauGB, 12 BauNVO) 7.1 Tiefgaragen, Garagen und Stellplätze sind nur an den in der Planzeichnung festgesetzten Stellen zulässig. In den Baugebieten, in denen die Planzeichnung keine Eintragung hierzu enthält, sind diese nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 7.2 Für Grundstücke, für die die Planzeichnung keine Festsetzung hinsichtlich der Lage und Breite von Garagenzufahrten enthält, ist eine Zufahrt mit einer maximalen Breite von 5,5 m zulässig. 8 Nebenanlagen ( 9 (1) Nr. 4 BauGB, 14 BauNVO) 8.1 Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenster) sind unzulässig. Ausgenommen hiervon sind bauliche Anlagen für Kinderspiel sowie für private Wertstoff- bzw. Abfallsammlung und die in der Planzeichnung festgesetzten Terrassenzonen (NA) in den Allgemeinen Wohngebieten WA 8 und WA 9.Diese dürfen nur in der angegebenen Tiefe und mit max. 2/3 der Länge der betroffenen Fassadenseite gebaut werden. Seite 4 von 14
5 8.2 Nebenanlagen, die der Ver- und Entsorgung des Baugebietes dienen, sind im gesamten Plangebiet zulässig. 9 Beschränkung der Anzahl der Wohnungen ( 9 (1) Nr. 6 BauGB) 9.1 In den Allgemeinen Wohngebieten WA 7, WA 8, WA 9, ist bei Einzelhäusern maximal eine Wohneinheit je Gebäude zulässig. 9.2 In den Allgemeinen Wohngebieten WA 2, WA 4, WA 6 und WA 16 ist in den Wohngebäuden die in dem jeweiligen Baufenster bzw. in der jeweiligen Nutzungsschablone festgesetzte maximale Anzahl an Wohneinheiten pro Gebäude zulässig. Verkehrsflächen Hinweis: Unterteilungen der Verkehrsflächen, beispielsweise in Fahrbahnen, Gehwege und Verkehrsgrün sind, soweit dargestellt, unverbindliche Hinweise. 10 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ( 9 (1) Nr. 21 BauGB) Für den Weg zwischen Scheibenstraße und öffentlicher Grünfläche (Park) im WA 2 sowie für den Weg zwischen Gartenweg und Höhenweg im WA 7 wird jeweils ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit festgesetzt. 11 Schutz gegen Schallimmissionen des Verkehrs ( 9 (1) Nr. 24 BauGB) Für den in der Planzeichnung integrierten Lageplan der schalltechnischen Untersuchung gekennzeichneten Fassadenflächen werden passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. An den gekennzeichneten Gebäudefassaden sind auf Grund der Geräuschbelastungen durch Außenlärm Vorkehrungen zur Geräuschminderung zu treffen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist vom Antragsteller ein Nachweis über die Luftschalldämmung nach DIN 4109 zu führen, wenn folgende Bedingung erfüllt ist: - Aufenthaltsräume in Wohnungen und ähnliche Räume ab Lärmpegelbereich III - Büroräume und ähnliche Räume, ab Lärmpegelbereich IV Nach VDI 2719 ist bei Außengeräuschpegeln von über 50 db(a)nachts in Schlafräumen eine schalldämmende, eventuell fensterunabhängige Lüftungseinrichtung notwendig. Hinweis: Grundlage für die Festsetzungen ist die schalltechnische Voruntersuchung, Büro BS Ingenieure, Ludwigsburg vom (A 5269). Seite 5 von 14
6 12 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ( 9 (1) Nr. 20 BauGB) 12.1 Gemäß Planeintrag ist der bestehende Gewölbekeller im Felsen als Fledermaus- Winterquartier dauerhaft zu erhalten. Dieser kannn bei fachlicher Begleitung eines Fledermauskundlers maximal 25 m eingekürzt werden. Des Weiteren ist er als Winterquartier für Fledermäuse durch beispielsweise Verkleinerung des Einganges zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit und Reduzierung der Temperaturschwankungen sowie durch Anbringen z.b. von Hohlblocksteinen für windstille und zugluftfreie Hangplätze aufzuwerten An der Südseite des benachbarten Kindergartens (Kindertagesstätte) müssen vor Abbruch des Gebäudes vorübergehend 6 Ersatzquartiere für Zwergfledermäuse in Form von Flachkästen angebracht werden Beim Neubau des Gebäudes in WA 2 (Flst. Nr. 699) sind unter fachlicher Anleitung eines Fledermauskundlers insgesamt 6 Dauerquartiere in Form von Unterbrutkästen einzubauen. Der Abbruch des Dachstuhls des Altenheimes hat unter Berücksichtigung der Verhaltensweisen der Fledermäuse zu erfolgen. Zur Vermeidung eines Verletzungs- oder Tötungsrisikos ist der Abbau des Dachstuhls außerhalb der Winterruhe und außerhalb der Fortpflanzungsphase, die von Mitte April bis Ende Juli reicht, vorzunehmen. Kein Verletzungs- oder Tötungsrisiko ergibt sich Ende März/Anfang April bzw. Anfang August bis Ende September in den späten Abend- oder Nachtstunden, wenn die Tiere bei passendem Wetter ausgeflogen sind, oder Ende März/Anfang April bzw. Anfang August bis Ende September bei Dachabdeckung am Tage, wenn zwischen Ziegelabdeckung und sonstigem Abriss mindestens 2 Tage Pause eingeschaltet werden Die Decken der Tiefgaragen sind außerhalb der Gebäude soweit abzusenken, dass ein fachgerechter Bodenaufbau für die befestigten Flächen und die Vegetationsflächen erstellt werden kann. Für Gehölzpflanzungen ist eine Erdüberdeckung von mindestens 0,80 m herzustellen, für Wohnungsgärten mindestens 0,60 m Für verlorengegangene Brutstätten insbesondere für den Kleiber durch die notwendige Rodung der Bäume, sind mindestens 5 artgerechte Nistkästen mit einem Fluglochdurchmesser von mm an unterschiedlichen Bäumen im Bereich der öffentlichen Grünfläche F 2 fachgerecht aufzuhängen sowie dauerhaft zu erhalten und zu pflegen Die vorhandenen, historischen Mauern an der Hardstraße, welche insbesondere als Lebensraum für Eidechsen dienen, sind dauerhaft zu erhalten (siehe Planzeichnung). Ausgenommen hiervon sind notwendige Zufahrten (siehe Planzeichnung). Seite 6 von 14
7 12.7 Die zentrale öffentliche Grünfläche (Park) ist mit Ausnahme von Wegen und Gebäuden zu begrünen. Zulässig ist ein Spielplatz und die Errichtung eines überdachten Bereichs von maximal 50 m² Grundfläche. Dabei können geschlossene Räume für eine Gemeinschaftsnutzung mit einer Grundfläche von maximal 15 m² integriert werden Feuerwehrzufahrten sind mit wasserdurchlässigem Aufbau und begrünt (z.b. Schotterrasen, Pflaster mit Rasenfuge) herzustellen Die in der Planzeichnung festgesetzten, privaten Grünflächen in Richtung öffentliche Grünfläche (Park) sind extensiv zu begrünen. Hinweise: Eine lockere, sich natürlich entwickelnde Vegetation wird angestrebt. In den Erdgeschossen können im Anschluss an die Gebäude Wohngärten angelegt werden. 13 Pflanzerhaltung und Pflanzgebote ( 9 (1) Nr. 25 a und b BauGB) 13.1 Grünordnung allgemein Hinweis: Die vorgesehene Gestaltung und Bepflanzung der Freiflächen, ggf. einschließlich Fassaden- und Dachbegrünung, sowie der wesentlichen Geländehöhen ist mit dem Bauantrag einzureichen Gemäß Planeintrag sind die mit einem Pflanzerhaltungsgebot festgesetzten Bäume dauerhaft zu erhalten. Hinweis: Bei Baumaßnahmen im Bereich des Baumbestandes (Kronentraufe +1,50 m) sind die notwendigen Schutzmaßnahmen nach DIN zu treffen. Eine Fällung von bestehenden Bäumen ist genehmigungspflichtig, wenn die Bäume durch die Baumschutzsatzung Baden-Baden geschützt sind. Es ist eine detaillierte Planung im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde zu erstellen und gemeinsam mit dem Bauantrag einzureichen Bei Abgang eines Baumes ist als Ersatz ein gleichartiger Baum nachzupflanzen. Nachpflanzungen haben den festgesetzten Güteanforderungen gemäß Ziffer zu entsprechen. Notwendige Zugänge und Zufahrten sind von den Begrünungsfestsetzungen ausgenommen Von den festgesetzten Standorten kann in Lage und Fläche abgewichen werden, soweit die Abweichung grünordnerisch vertretbar ist, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung unter Würdigung der nachbarlichen Interessen jeweils mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Seite 7 von 14
8 Für Baumreihen ist eine einheitliche, standortgerechte Baumart zu verwenden. Bei Neupflanzungen sind standortgerechte Arten zu wählen. Größe siehe Ziffer Art siehe Pflanzliste im Anhang Für Bäume in Belagsflächen ist eine spartenfreie, offene, durchwurzelbare Pflanzfläche von mindestens 16 m² Grundfläche vorzusehen. Ausnahmsweise sind auch überdeckte Baumscheiben zulässig, wenn dies aus gestalterischen oder funktionalen Gründen erforderlich ist Bei Baumpflanzungen ist für große Bäume (Endwuchshöhe über 20 m) ein Mindeststammumfang von 18/20 cm, für mittelgroße Bäume (Endwuchshöhe m) ein Mindeststammumfang von 18/20 cm vorzusehen, für Kleinbäume (Endwuchshöhe bis 10 m) ein Mindeststammumfang von 16/18 cm Für durch Planzeichen bzw. Text festgesetzte Baumpflanzungen sind Arten aus der Liste im Anhang in standortgerechter Auswahl zu verwenden. Größe der Bäume siehe Festsetzung in Ziffer Die Pflanzungen sind entsprechend der Planzeichnung durchzuführen. Bei Neupflanzungen sind für 20% der Pflanzung heimische Gehölze auszuwählen Belags- und Erschließungsflächen sind auf das funktional notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Davon ausgenommen sind Belagsflächen für Spiel, Freizeit und Erholung sowie Flächen die an die mit Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht belegten Flächen angrenzen Grünordnung im privaten Raum Pro 200 m² der nicht überbauten Grundstücksflächen ist mindestens ein großer, mittlerer oder kleiner standortgerechter Laubbaum zu pflanzen. Größe siehe Festsetzung in Ziffer Art siehe Pflanzliste im Anhang Als Sichtschutz und zur Abgrenzung von Wohnungsgärten im Sinne von den EG- Wohnungen zugeordneten Sondernutzungsflächen sind maximal 1,50 m hohe Schnitthecken zulässig. Die Höhenangaben beziehen sich auf das außerhalb der Wohnungsgärten liegende Gelände. Innerhalb der jeweiligen Baugrundstücke sind als Sichtschutz und zur Abgrenzung von Wohnungsgärten auch freiwachsende Pflanzungen bis zur Höhe von 1,80 m zulässig. Im Bereich der privaten Grünflächen dürfen nur freiwachsende Pflanzungen bis zu einer Höhe von 1,80 m gepflanzt werden. Abweichend hiervon sind in WA 6 zur Abgrenzung des Wohnungsgartens an der Ecke Vincentistraße/Höhenweg auch max. 1,50 m hohe Hecken, bezogen auf das Gartenniveau zulässig. Hinweis: Die nach 9 (2) LBO herzustellenden Kinderspielplätze sind in den privaten Freiflächen der allgemeinen Wohngebiete nachzuweisen. Seite 8 von 14
9 15 Zuordnung von Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft an anderer Stelle ( 9 Abs. 1a BauGB, 135 b BauGB). Die durch den Bebauungsplan zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden alle folgenden Ausgleichsmaßnahmen zugordnet: - Aufwertung des Gewölbekellers als Winterquartier für Fledermäuse - Ansaat von Magerrasen und Wiederherstellung einer zusammengefallenden Trockenmauer auf dem außerhalb des Plangebiets liegenden, städtischen Grundstück Flst TEIL B ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Rechtsgrundlagen - Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom (GBI. S. 357, ber. 416), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 11. November 2014 (GBI. S. 501) - der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) in der Fassung vom (GBI. S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBI. S. 55) 1 Dächer ( 74 (1) Nr. 1 LBO Baden-Württemberg) 1.1 Die Dächer der festgesetzten baulichen Anlagen sind gemäß den Eintragungen in der Planzeichnung bzw. Nutzungsschablone des jeweiligen Baugebietes auszubilden. 1.2 In dem Allgemeinen Wohngebiet WA 2 sind zur Ausbildung einer einheitlichen Dachfläche zwischen den festgesetzten unterschiedlichen Gebäudehöhen innerhalb der einzelnen Baukörper schräge Dachflächen mit Neigungen zwischen Grad als Übergang auszubilden. 1.3 Im Allgemeinen Wohngebiet WA 2 sind gemäß Planzeichnung am Übergang zwischen den unterschiedlich festgesetzten Gebäudehöhen innerhalb der einzelnen Baukörper Dachterrassen mit einer maximalen Größe gemäß Planeintrag zulässig. 1.4 Für Anlagen zur regenerative Energiegewinnung auf Dachflächen gilt die nachfolgende Regelung für Dachaufbauten (Punkt 1.5). Seite 9 von 14
10 1.5 Dachaufbauten dürfen die jeweilige Gebäudehöhe um max. 0,8 m überragen. Ein Mindestabstand von 1,50 m gemessen von der jeweiligen Außenkante des Gebäudes ist allseitig einzuhalten. 1.6 Flachdächer und flach geneigte Dächer sind flächig zu begrünen. Dabei ist eine durchwurzelbare Mindestgesamtschichtdicke von 10 cm (einschließlich Dränschicht) vorzusehen. Flächen für notwendige technische Anlagen und Vorrichtungen für Anlagen zur Energiegewinnung, sowie für Erholungszwecke nutzbare Freibereiche auf den Dächern (Terrassen) sind von der Pflicht der Begrünung ausgenommen. Terrassen und Spielbereiche sind auf den obersten Dachflächen der allgemeinen Wohngebiete WA 4, WA 6, WA 7, WA 7.1, WA 8, WA 9, WA 10 und WA 16 ausgeschlossen. 2 Stellplatzverpflichtung ( 74 (2) Nr. 2 LBO Baden-Württemberg) Die Anzahl der auf dem Grundstück nachzuweisenden notwendigen Stellplätze für Wohnungen wird auf 1,5 Stellplätze je Wohneinheit festgesetzt. Eine Ausnahme stellen Wohnungen bis maximal 40 m 2 Wohnfläche dar, für die nur ein Stellplatz errichtet werden muss. 3 Werbeanlagen ( 74 (1) Nr. 2 LBO Baden-Württemberg) 3.1 Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. 3.2 Werbeanlagen sind nur am Gebäude im Bereich bis zur Brüstungshöhe im 1.OG zulässig. Die Größe der Werbeanlage darf 0,50 m Höhe und 40% der Breite der Gewerbeeinheit im EG nicht überschreiten. Darüber hinaus sind eigenständige Werbeanlagen > 0,65 m 2 ausgeschlossen. 3.3 Werbeanlagen mit wechselnden Lichteffekten, bewegliche Schrift- oder Bilderwerbung sowie Booster (Lichtwerbung am Himmel) sind unzulässig. 4 Einfriedungen und Stützmauern ( 74 (1) Nrn. 1 und 3 LBO Baden-Württemberg) 4.1 Als Abgrenzung zwischen privat genutzten Gartenbereichen und der markierten Zone (private Grünfläche) sind Einfriedungen zulässig: - als Maschendrahtzäune ohne Sockel, bereichsweise mit Hecken hinterpflanzt, oder in Hecken integriert. - als gestaltete Holzlatten- bzw. Eisenzäune in Verbindung mit Sockeln und Pfeilern - als Gartenmauern. Seite 10 von 14
11 Die Einfriedungen sind je Baufeld aus einheitlichem Material und in einheitlichem Duktus herzustellen. Die Verwendung von industriell vorgefertigten Formsteinen ist nicht zulässig. Zwischen dem markierten Bereich der Privatgärten (private Grünfläche) in Richtung öffentlichen Grünzug (öffentlicher Park) sind Einfriedungen in Form von Trockenmauern bis zu einer Höhe von 0,50 m zulässig. 4.2 Die Höhe von Einfriedigungen zu öffentlichen bzw. gemeinschaftlich genutzten Bereichen darf 1,50 m nicht überschreiten. 4.3 Entlang von öffentlichen Wegen und Verkehrsflächen ist das entstehende Vorfeld mit Rasen, Stauden oder niedrigwachsenden Gehölzen (bis max. 0, 80 m) zu bepflanzen. 4.4 Notwendige Stützmauern sind im gesamten Plangebiet zulässig. Die Verwendung von industriell vorgefertigten Formsteinen ist nicht zulässig. An exponierten Südhanglagen sind Trockenmauern vorzusehen. Als Material für Stützmauern ist Naturstein (z.b. Granit, Sandstein, Kalksandstein) zu verwenden. Die maximale Höhe darf innerhalb eines Baufeldes 3,00 m nicht überschreiten. Zu öffentlichen Wegen, Verkehrsflächen und zu öffentlichen Grünflächen darf die maximale Höhe 1,80 m nicht überschritten werden. Stützmauern auf Privatgrundstücken die über die zulässigen Höhen hinausgehen sind so weit von der Grundstücksgrenze zurückzusetzen, dass zur öffentlichen Grünfläche (Park) hin eine entsprechende Pflanzung oder Böschung ausgebildet werden kann, sodass zu dieser die sichtbare Höhe der Mauer auf das zulässige Maß reduziert wird. Unmittelbar angrenzend an die zentrale öffentliche Grünfläche (Park) sind keine Stützmauern zulässig. Hinweise: Aufschüttungen, Abgrabungen, Geländemodellierungen Um eine möglichst barrierearme Gestaltung der Wegebeziehungen und gute Benutzbarkeit der Freiflächen zu erreichen, soll eine Modellierung des Geländes entsprechend den in der Planzeichnung festgesetzten Höhen erfolgen. Höhendifferenzen zwischen den privaten Baugrundstücken und den öffentlichen Grünflächen bzw. Verkehrsflächen sollen innerhalb der privaten Grundstücksflächen bewältigt werden. Seite 11 von 14
12 TEIL C ANHANG: PFLANZLISTE ZU DEN VEGETATIONSFESETZUNGEN Mindestgrößen zur Festsetzung von Bäumen Großbäume (Endwuchshöhe über 20 m) Stammumfang mindestens cm Mittelgroße Bäume (Endwuchshöhe m) Stammumfang mindestens cm Kleinbäume (Endwuchshöhe bis 10 m) Stammumfang mindestens cm Sträucher Höhe mindestens cm 1 Bäume 1.1 Straßenbäume Wuchsordnung: - Quercus cerris Zerreiche Wuchsordnung: - Acer rubrum Roter Ahorn - Carpinus betulus Fastigiata Säulenhainbuche - Gleditsia triacanthos Skyline Gleditschie - Liquidambar styraciflua Amberbaum - Tilia cordata Erecta Dichtkronige Winterlinde Wuchsordnung: - Magnolia kobus Kobushi-Magnolie - Fraxinus ornus Blumenesche - Prunus padus Albertii Traubenkirsche 1.2 Parkbäume/ Private Gärten Wuchsordnung: - Acer platanoides in Sorten Spitzahorn - Acer pseudolplatanus in Sorten Bergahorn - Betula pendula Hängebirke - Cedrus libani Libanonzeder - Fagus sylvatica Rotbuche - Liriodendron tulipifera Tulpenbaum - Quercus robur Stieleiche - Taxodium distichum Sumpfzypresse - Tilia cordata Winterlinde - Tilia platyphyllos Sommerlinde Wuchsordnung: - Carpinus betulus Hainbuche Seite 12 von 14
13 - Catalpa bignonioides Trompetenbaum - Davidia involucrata Taubenbaum - Juglans regia Walnuss - Nyssa sylvatica Tupelobaum - Paulownia tomentosa Blauglockenbaum - Phellodendron amurense Echter Korkbaum - Populus tremula Zitterpappel - Prunus avium Vogelkirsche - Sophora japonica Schnurrbaum - Sorbus domestica Speierling - Zellkova serrata Zelkove Wuchsordnung: - Amelanchier lamarckii Felsenbirne - Parrotia persica Eisenholzbaum - Prunus subhertilla Accolade Frühlingskirsche - Magnolia liliiflora Purpur-Magnolie - Magnolia soulangiana Tulpen-Magnolie 2 Schnitthecken - Berberis vulgaris Berberitze - Carpinus betulus Hainbuche - Fagus sylvatica Rotbuche - Ilex i.s. Stechplame - Larix kaempferi Japanische Lärche - Ligustrum vulgaris Gemeiner Liguster - Malus evereste Zierapfel - Prunus laurocerarus Kirschlorbeer - Taxus baccata Eibe 3 Pflanzen für Rankwände - Actinidia chinensis Strahlengriffel - Aristolochia macrophylla Pfeifenwinde - Clematis montana in Sorten Waldrebe - Lonicera caprifolium Heckenkirsche - Kletterrosen in Sorten - Parthenocissus in Sorten Wilder Wein - Wisteria in Sorten Blauregen Seite 13 von 14
14 TEIL D NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN 1 Denkmalschutz Die Kennzeichnung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude erfolgte gemäß Denkmalliste der Stadt Baden-Baden, Stand Erhaltungssatzung Annaberg-Friedrichshöhe Die Satzung der Stadt Baden-Baden zur Erhaltung baulicher Anlagen gemäß 39 h BBauG für den Bereich Annaberg-Friedrichshöhe ist zu beachten. 3 Gesamtanlagenschutzsatzung Die Satzung der Stadt Baden-Baden zum Schutz der Gesamtanlage Baden- Baden ist zu beachten. 4 Vergnügungsstättensatzung Die Satzung über den Bebauungsplan Ausschluss von Vergnügungsstätten und Einzelhandelsbetrieben, Teilbereich I Innenstadt ist zu beachten. 6 Entwässerungssatzung Die Entwässerungssatzung der Stadt Baden-Baden ist zu beachten. 7 Thermalquellenschutzgebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der weiteren Schutzzone - Zone III - des Thermalquellenschutzgebietes Baden-Baden. 8 Baumschutzsatzung Die Satzung über den Schutz von Bäumen auf dem Gebiet der Stadt Baden- Baden ist zu beachten. 9 Abfallwirtschaftssatzung Die Satzung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Baden-Baden ist zu beachten. Seite 14 von 14
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1839 der Landeshauptstadt München Aubinger Straße, Haberlandstraße, Morungenstraße, Scapinellistraße, Heimburgstraße, Bahnlinie München-Hauptbahnhof
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2066 der Landeshauptstadt München Frankfurter Ring (südlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1943 b) Bitte beachten Sie
MehrStadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf
Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1617c der Landeshauptstadt München
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1617c der Landeshauptstadt München Franz-Nißl-Straße (westlich), Hintermeierstraße (nördlich), Lewaldstraße (südlich) (Teilverdrängung
MehrENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg"
Seite 1 von 9 ENTWURF, Stand 23.10.2015 A für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg" 1. Bedingte Festsetzung nach 12 Abs. 3a BauGB (i.v.m. 9 Abs. 2 BauGB) Im Rahmen
MehrStadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung
Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten
MehrStadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12
Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße Planzeichnung (Teil A), Satzung (Teil B), Begründung (Teil C) in der Fassung des Satzungsbeschlusses
MehrBebauungsplan Nr. II/2/61.00
Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Alten- und Pflegeheim Meierfeld Angabe der Rechtsgrundlagen Textliche Festsetzungen, Planzeichenerklärungen, sonstige Darstellungen und Hinweise - Vorentwurf - A - 5 Angabe
MehrÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf
ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1821b. der Landeshauptstadt München
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1821b der Landeshauptstadt München Hanauer Straße (östlich), Pelkovenstraße (nördlich), westlich und südlich des Olympia Einkaufszentrums
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEBAUUNGSPLAN HADERGASSE
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEBAUUNGSPLAN HADERGASSE in Freudenstadt-Igelsberg Rechtliche Grundlagen für diesen Bebauungsplan sind das Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt
MehrEntwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom
www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1854 der Landeshauptstadt München St.-Cajetan-Straße (östlich), St.-Martin-Straße (nördlich), Rosenheimer Straße (westlich) (Teiländerung des
MehrBEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Hohe Straße II, 2. Teilgebiet 1. Änderung Stand:
1 Stadt Ladenburg BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Hohe Straße II, 2. Teilgebiet 1. Änderung Stand: 09.03.2017 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1816a der Landeshauptstadt München Becker-Gundahl-Straße (nördlich), Bahnlinie München - Wolfratshausen/ Holzkirchen (westlich) - östlicher Teilbereich
MehrStadt Kerpen, Bebauungsplan HO 183/1.Änderung "Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem. Textliche Festsetzungen (Ergänzung) Aufstellung: S.
Aufstellung: S. 1 A RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141, 1998 I, S.137), zuletzt geändert durch Artikel 21G vom 21.06.2005 (BGBL. I S. 1818)
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1933 der Landeshauptstadt München Trollblumenstraße (südlich), Blaukissenweg (beidseitig) und Bahnlinie München Regensburg
MehrBad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen
Gemeinde: Gemarkung: Bad Rippoldsau-Schapbach Schapbach Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün Textteil zum Bebauungsplan I. Rechtliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom
MehrFestsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB
B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeine
MehrSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B- Text. zum Bebauungsplan Finkenstraße - Fassung vom
SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B- Text zum Bebauungsplan 03.04.02- Finkenstraße - Fassung vom 30.05.2005 I. PlanUngsrechtliche Festsetzungen,;:,,.:". 1. Art der baulichen Nutzung - ln den Gewerbegebietsbereichen
MehrSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B. Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan Fassung vom
SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan 17.56.02 Fassung vom 26.02.2007 I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 ln dem Gewerbegebiet
MehrFestsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB
B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeines
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München. Bäckerstraße (östlich), Am Schützeneck (nördlich)
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2094 der Landeshauptstadt München Bäckerstraße (östlich), Am Schützeneck (nördlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1922a)
MehrBebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee
Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee GEMEINDE Lütjensee Vertreten durch Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau DATUM 16.01.2018 MASSSTAB 1:1.000 Satzung der Gemeinde Lütjensee über den Bebauungsplan
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr a der Landeshauptstadt München Arnulfstraße südlich/ Donnersbergerbrücke östlich
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1815 a der Landeshauptstadt München Arnulfstraße südlich/ Donnersbergerbrücke östlich Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503b der Landeshauptstadt München Am Schnepfenweg (südlich), Am Blütenanger (nördlich), Reigersbachstraße (östlich) sowie Pappelallee (westlich)
MehrBebauungsplan W/39, 46/107 der Stadt Cottbus Lausitzer Straße / Schweriner Straße TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Bebauungsplan W/39, 46/107 der Stadt Cottbus Lausitzer Straße / Schweriner Straße TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Abbildung: Einordnung des Plangebietes in das Stadtgebiet o. M. VORENTWURF zur frühzeitigen Beteiligung
MehrHinweise zum Bebauungsplan
Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter
Mehr(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung
Textteil zum Bebauungsplanentwurf Nr. 879 - Stand: 30.11.2011 Seite 1 A. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) Baugesetzbuch () 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 in Verbindung mit () 1.1 Sondergebiet
MehrAnlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5
Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuch (BauGB)
Mehr1.1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB und 1-15 BauNVO)
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET "AM LIPPACH" IN MÜHLHEIM In Ergänzung der zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes vom 09.10.2007 werden folgende PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
MehrSchriftlicher Teil in der Fassung vom unter Punkt 8 Pflanzgebote (Pfg), Pflanzbindungen (Pfb), 9 (1) 25 a und b BauGB
1. Änderung Schelmenwasen Seite 1/3 1. Bebauungsplan 11.05.2016 Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten, Landkreis Reutlingen 2-0827 Schriftlicher Teil (Teil B) 1. Bebauungsplan 1. Änderung Schelmenwasen
MehrGEMEINDE BURKHARDTSDORF
GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN
MehrBebauungsplan Sachsenpark Dittersbach
Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsvorschriften Zu den Bebauungsplänen Baugebiet I/ 1-4 und Baugebiet II/ 5-6 A Rechtsgrundlagen 1. 1 bis 3,8,9 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrGemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015
Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung
MehrSTADT FRIEDBERG TEIL B: PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN. In der Fassung des Satzungsbeschlusses vom xx.yy.2018
STADT FRIEDBERG Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 93 für das Gebiet südlichwestlich der Münchner Straße, nördlich der Straße Am Holzgarten und östlich der Stefanstraße in Friedberg TEIL B: PLANUNGSRECHTLICHE
MehrBebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung
Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Stand 13.03.2012 (für 10 BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (TF) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im allgemeinen Wohngebiet sind gemäß 4 (2) BauNVO zulässig: -
MehrTextliche Festsetzungen zum Bebauungsplans Köhlweg III in Laupheim - Untersulmetingen
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplans Köhlweg III in Laupheim - Untersulmetingen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplanes sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.12.1988
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO
1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen
MehrTEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe
Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13
MehrBEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung
Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Ried und Gewerbegebiet Ried II 3. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung
MehrFestsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen
Festsetzungen durch Planzeichen Festsetzungen durch Text Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Maß der baulichen Nutzung 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen
MehrTextliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
Anlage 3 zur Vorlage 54/2016 Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Gartenstraße westlich Stuttgarter Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Stand: 29.01.2016
MehrSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil 8- Text zum Bebauungsplan Fassung vom
Anlage 2: zur Begründung des Bebauungsplanes Nr. 07.10.00 "Kaufhof" Schlutuper Straße I Kantstraße I Soldatenweg Teil B -Text SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil 8- Text zum Bebauungsplan 07.10.00 "Kaufhof"
MehrBauleitplanung der Gemeinde Bomlitz
Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Landkreis Soltau/ Fallingbostel - Regierungsbezirk Lüneburg 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 24 "Am großen Busch" OT Benefeld einschl. örtlicher Bauvorschriften
MehrSatzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20
Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung
MehrVORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "ALTE SÄGE" PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
STADT TROSSINGEN LANDKREIS TUTTLINGEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN "ALTE SÄGE" Verfahren nach 13a BauGB PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Fassung vom 22.02.2018 PFARRER-KÖHLER-STR. 3 78727 OBERNDORF
MehrEinfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO
Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art und Maß der baulichen
MehrStadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann. Planungsstand : / /
Stadt Ladenburg Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann Planungsstand : 23.10.2017 / 06.11.2017 / 22.11.2017 Aufgrund des 74 der Landesbauordnung (LBO) vom 05.03.2010
MehrOrtsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle
Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim Bebauungsplan Kurpfalzmühle Abrundungssatzung Kurpfalzmühle Zellertal - Harxheim Textliche Festsetzungen der Abrundungssatzung Kurpfalzmühle der Ortsgemeinde Zellertal
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503f der Landeshauptstadt München
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503f der Landeshauptstadt München Pappelallee (beiderseits),sonnentaustraße (westlich), Am Blütenanger (nördlich) -Flurstücknummern:
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
MehrErgänzungssatzung Am Hundsweg
Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des
MehrBebauungsplan. BP Lessingstraße. Textliche Festsetzungen
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Lessingstraße - - - 2 - Inhalt: A. Planungsrechtliche Festsetzungen - 3-1. Art der baulichen Nutzung - 3-1.1. Reines Wohngebiet
MehrFestsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB
B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeine
MehrStadt Friedberg. Bebauungsplan Nr. 46/II. 2. Änderung
Stadt Friedberg Bebauungsplan Nr. 46/II 2. Änderung für das Gebiet südlich der Josef-Wassermann-Straße und westlich der Lechhauser Straße in Planzeichnung (Teil A), Satzung (Teil B), Begründung (Teil C)
MehrSTADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000
STADT VREDEN 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken - Vorentwurf - Maßstab 1:1000 Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab) Stand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrQuelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)
Goslar Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Northeim (2016) Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet
MehrBEBAUUNGSPLAN 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANES 'BEIHINGER STRASSE' PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
GEMEINDE PFALZGRAFENWEILER LANDKREIS FREUDENSTADT BEBAUUNGSPLAN 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANES 'BEIHINGER STRASSE' in Pfalzgrafenweiler - Gemarkung Bösingen PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
MehrBEBAUUNGSPLAN AM FRIEDHOF BOHLSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN + ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN
BEBAUUNGSPLAN AM FRIEDHOF BOHLSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN + ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN STADT OFFENBURG 09.10.2017 FACHBEREICH 3 ABTEILUNG 3.1 STADTPLANUNG UND STADTGESTALTUNG 301.3110.26.2-13 2 Rechtsgrundlagen
MehrGEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)
GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von
MehrGemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg"
Gemeinde Hatten Bebauungsplan Nr. 68 1. Änderung "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg" Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs-
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1974 der Landeshauptstadt München Scharinenbachstraße (beiderseits) Wichnantstraße (nördlich) Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan
Mehr- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).
SCHRIFTLICHER TEIL (TEIL B) 1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 1/5 1. BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE" Die Bebauungsplanänderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) vom 20.09.2011
MehrI. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB
B-Plan 78 Uetersen NVZ An der Klosterkoppel 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Sondergebiet Einzelhandel ( 11 BauNVO) (1) Das Sondergebiet Einzelhandel dient der Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben
MehrA) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO
A) BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen gemäß 9 BauGB und Art. 81 BayBO 1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS.1 NR.1 BAUGB) 1.1 Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO 2 MASS DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 ABS. 1 NR. 1
MehrSTADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN
STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN BEBAUUNGSPLAN NR. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung TEXTTEIL zum BEBAUUNGSPLAN TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN Nr. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung 2 Rechtsgrundlagen
MehrFEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum
MehrOrtsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis
Projekt 0410_BP Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis Aufstellung des Bebauungsplanes Am Tor III - Verfahren nach 13b BauGB - Textfestsetzungen (Blatt B1-B4) Verfahrensstand:
Mehr1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen
MehrBebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan
ENTWURF Gemeinde Marzling Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan Teil C - Textliche Festsetzungen Fassung vom 14.12.2017 Verfasser: In ständiger Zusammenarbeit mit: Martin Gebhardt Architekt
Mehr2. Änd. Bebauungsplan Nr. 54 Carlshöhe Teil B Text - Satzungsbeschluss. Stadt Eckernförde. Teil B: Text. zur
Stadt Eckernförde Teil B: Text zur Satzung der Stadt Eckernförde über Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 " Carlshöhe " Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990 Ergänzend zu den Ausweisungen
MehrStadt Bitterfeld-Wolfen
Stadt Bitterfeld-Wolfen des Bebauungsplanes TH 1.1 Gewerbegebiet nördlich Thalheimer Straße Teil B - Textliche Festsetzungen September 2018 Erläuterungen zur 2. Änderung 1. Die textlichen Festsetzungen
MehrTeil B: Text Bebauungsplan Nr. 403 Wohnsiedlung Wiesenblumenweg (Entwurf) Seite 1
Seite 1 Teil B: Text Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können bei der Stadt Leipzig im Neuen Rathaus,
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr der Landeshauptstadt München
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan Nr. 1957 der Landeshauptstadt München Bayreuther Straße, Oberföhringer Straße (östlich), Lohengrinstraße (südlich), Effnerstraße (westlich) Bitte beachten Sie die
MehrInformationen zum Bauplatz Eisentalstraße 38/1 Lautlingen
Informationen zum Bauplatz Eisentalstraße 38/1 Lautlingen Stadt Albstadt Stadtkämmerei, Abt. Liegenschaften Andreas Niederwieser Tel.: 07431/ 160-2152 Fax: 07431/ 160-2157 Email: andreas.niederwieser@albstadt.de
MehrTEXTTEIL zum Bebauungsplan Weidengärten, 1. Änderung in Kreßberg - Marktlustenau
TEXTTEIL zum Bebauungsplan Weidengärten, 1. Änderung in Kreßberg - Marktlustenau Teil 1: PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Dem Bebauungsplan liegen zugrunde: das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung,
MehrBebauungsplan - 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wassergrund mit
Gemeinde Oppach Bebauungsplan - 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Wassergrund mit integriertem Grünordnungsplan Teil B Textliche Festsetzungen Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen
MehrBebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan -
Stadt Maulbronn Gemarkung Zaisersweiher Landkreis Enzkreis Bebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan - Fassung vom 03.04.2017 TEXTTEIL Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch
MehrBebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr.1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (WA) Innerhalb
MehrNr. II/10. 1 Geltungs- und Anwendungsbereich
Lindau (B) Nr. II/10. Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke über die Begrünung baulicher Anlagen und den Schutz von Bäumen
MehrRechtsgrundlagen: Teil A Planungsrechtliche Festsetzungen
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1/6 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtlichen Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986
MehrStadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln
Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Präambel mit Verfahrensvermerken
Mehr1. Änderung Bebauungsplan Hauptstraße / Sacco-Vanzetti-Straße Gemeinde Birkenwerder
1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Hauptstraße / Sacco-Vanzetti-Straße Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans
MehrGemeinde Zimmern o. R. Ortsteil Horgen. Bebauungsplan Kapfberg
Gemeinde Zimmern o. R. Ortsteil Horgen Bebauungsplan Kapfberg In Ergänzung der zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 30.06.2015 werden nachfolgende Planungsrechtliche Festsetzungen und Örtliche
MehrÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET NORD 2. ERWEITERUNG
zum Bebauungsplan Gemeinde Rielasingen-Worblingen Gemarkung Rielasingen INHALT A. RECHTSGRUNDLAGEN B. 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 2. Werbeanlagen 3. Unbebaute Flächen und Einfriedigungen 4.
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1639a der Landeshauptstadt München Dachauer Straße (südwestlich und westlich) (Bundesstraße B 304 (neu)), Otto-Warburg-Straße (nördlich) (Staatsstraße
MehrStadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann
Stadt Ladenburg Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann Planungsstand : 23.10.2017 / 06.11.2017 / 22.11.2017 / 18.04.2018 / 04.07.2018 Aufgrund des 74 der Landesbauordnung
MehrStadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße
Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße Textliche Festsetzungen A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München. Baubergerstraße (südöstlich),
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2080 der Landeshauptstadt München Baubergerstraße (südöstlich), (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1941) Bitte beachten
MehrBebauungsplan. Am Felsenkeller / Friedrich-Ebert-Straße. - Textliche Festsetzungen -
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Am Felsenkeller / Friedrich-Ebert-Straße - - - 2 - Inhalt: A. Planungsrechtliche Festsetzungen - 3-1. Art der baulichen
MehrB-Plan 307 Entwurf neu Textliche Festsetzungen (Stand )
B-Plan 307 Entwurf neu Textliche Festsetzungen (Stand 13.04.2016) 1.1 Gemäß 1 (9) BauNVO wird die Art der baulichen Nutzung in den Erdgeschossen der Kerngebiete MK 1 wie folgt begrenzt: Allgemein zulässig
Mehr1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Seite 1 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB und BauNVO 1.1 Art der baulichen Nutzung 9 (1) BauGB 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet - Ausnahmen 4 BauNVO 1.1.2 Versorgungseinrichtungen 14 (2) BauNVO
Mehrin Freudenstadt 1. Art der baulichen Nutzung 9 Abs. 1. Nr. 1 BauGB i.v.m. 4 und 6 sowie 1 Abs. 2 BauNVO
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEBAUUNGSPLAN RAPPENAREAL in Freudenstadt Rechtliche Grundlagen für diesen Bebauungsplan sind das Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert
MehrSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. TEIL B Text
SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK TEIL B Text Bebauungsplan 23.24.00 Groß Steinrade/ Drögeneck 1. Aufhebung ( 8 i. V. mit 9 Abs. 2 BauGB) Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 23.24.00 wird der Bebauungsplan
Mehr1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrHinweise zum Bebauungsplan
Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 128 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Neuapostolische Kirche Vom 17.10.2012 In Kraft getreten am 25.10.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter
MehrOrtsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen
Ortsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan Nr. 16 "Kanalstraße" Textfestsetzungen Stand: 02.12.2003 Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Weyerbusch Friedrich Hachenberg Dipl.
MehrBEBAUUNGSPLAN IG BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE
BEBAUUNGSPLAN IG 12.1 - BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE Planzeichnung M 1: 500 Seite 2/9 SATZUNGSPRÄAMBEL Die Stadt Germering erlässt gemäß 2 Abs. 1 sowie 9, 10 und 13 a des Baugesetzbuches
Mehr