für eine aufgrund von (Erkrankung/en) dauerhaft nicht einwilligungsfähige Person, im Folgenden als»der Betroffene«bezeichnet:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "für eine aufgrund von (Erkrankung/en) dauerhaft nicht einwilligungsfähige Person, im Folgenden als»der Betroffene«bezeichnet:"

Transkript

1 Vertreterverfügung für eine aufgrund von (Erkrankung/en) dauerhaft nicht einwilligungsfähige Person, im Folgenden als»der Betroffene«bezeichnet: Name: Vorname: geb. am: Modellprojekt in Grevenbroich: Seniorenzentrum Albert-Schweitzer-Haus Seniorenhaus Lindenhof Caritashaus St. Barbara Seniorenstift St. Josef Gustorf A B C D E F G H I J Übersicht Ethisch-rechtliche Grundlagen dieser Vertreterverfügung Legitimation des unterzeichnenden Vertreters für diese Verfügung Behandlung im Notfall Behandlungen von geringerer zeitlicher Dringlichkeit Persönliche Hinweise für die Pflege Schmerz- und Palliativtherapie Zustandekommen und Verbindlichkeit dieser Vertreterverfügung Besonderheiten Unterschriften Aktualisierung und Fortschreibung A Ethisch-rechtliche Grundlagen dieser Vertreterverfügung In Ermangelung oder in Ergänzung einer eigenhändigen Patientenverfügung dient dieses Schriftstück der Vorsorgeplanung pflegerischer und ärztlicher Maßnahmen. Es soll Pflegenden und Ärzten erleichtern, soweit als möglich im Sinne des Betroffenen zu handeln. Die Festlegungen erfolgen durch den unterzeichnenden Bevollmächtigten / Betreuer (Nichtzutreffendes bitte streichen) gemäß Patientenverfügungsgesetz ( 1901a, Abs. 2 BGB) nach bestem Wissen und Gewissen auf folgender Grundlage: Handlungsleitende, konkrete mündliche, schriftliche oder non-verbal geäußerte Behandlungswünsche des Betroffenen, aktuell oder zurückliegend. Erläuterung: Ableitung des mutmaßlichen Willens des Betroffenen durch Interpretation früherer oder aktueller, mündlicher oder schriftlicher Äußerungen (z.b. allgemein gehaltene Patientenverfügung, aktuelle Gesten). Erläuterung: Vers

2 Einschätzung des mutmaßlichen Willens anhand guter Kenntnis der Persönlichkeit des Betroffenen in Ermangelung verwertbarer Äußerungen. Erläuterung: Falls der mutmaßliche Wille nicht ermittelbar ist: Wohlergehen (»bestes Interesse«) des Betroffenen im Urteil Dritter unter Berücksichtigung von Alter, Allgemeinzustand, Grunderkrankungen, Prognose sowie soweit erkennbar Lebenszufriedenheit. Erläuterung: B Legitimation des unterzeichnenden Vertreters Der Unterzeichner ist Bevollmächtigter für die Gesundheitsfürsorge Der Unterzeichner ist gerichtlich bestellter Betreuer für Gesundheitsangelegenheiten Der Unterzeichner ist C Behandlung im Notfall Ein plötzliches lebensbedrohliches Ereignis, z.b. Herzversagen, Schlaganfall oder auch ein schwerer Infekt mit Flüssigkeitsverlusten (Exsikkose), kann sofortige Behandlungsentscheidungen erforderlich machen, ohne dass Zeit für eine Rücksprache mit dem Bevollmächtigten / Betreuer bleibt. Diese Entscheidungen können aber vorab im Sinne des Betroffenen bedacht und in Grundzügen festgelegt werden. Beispiele für Notfall-Behandlungen, die lebensrettend sein können: l Herz-Lungen-Wiederbelebung wenn das Herz aufhört zu schlagen l künstliche Beatmung wenn die Atmung stillsteht l Intensivtherapie hochwirksame Medikamente, kontinuierliche Überwachung l Anlage eines Herzschrittmachers, wenn das Herz zu langsam schlägt l Stillung einer Blutung im Magen im Rahmen einer Magenspiegelung Die Festlegungen für eine Notfallsituation sind in der vom Hausarzt sowie dem Unterzeichner unterschriebenen Hausärztlichen Anordnung für den Notfall (HAnNo) niedergelegt, die somit Teil dieser Vertreterverfügung ist. Sie wird bei Bedarf aktualisiert. 2 Vertreterverfügung beizeiten begleiten

3 D Behandlungen von geringerer zeitlicher Dringlichkeit Die nachfolgenden Festlegungen ersetzen nicht die sorgfältig abgewogene Entscheidung des Vertreters in der aktuellen Behandlungssituation. Die Vorausplanung möglicher Behandlungsfragen und Entscheidungen eröffnet dem Vertreter jedoch die Möglichkeit, häufige oder kritische Entscheidungen vorab gemeinsam mit Pflegenden und Hausarzt gründlich zu durchdenken und Hinweise auf den mutmaßlichen Willen des Betroffenen aus allen verfügbaren Quellen zu ermitteln, um dann auf dieser Grundlage die aktuelle Entscheidung im Sinne der / des Betroffenen treffen zu können. Im Zustand der dauerhaften Entscheidungsunfähigkeit können behandelbare akute Erkrankungen oder Verschlimmerungen chronischer Krankheiten auftreten, die unbehandelt zum Tode führen. Auch die Grunderkrankung selbst (z.b. Demenz, Schlaganfälle) kann fortschreiten und zu Komplikationen führen (z.b. Schluckstörung), bei denen über eine Behandlung entschieden werden muss (z.b. Sonden-Ernährung). Hierzu lege ich fest: (bitte nur eine Antwort ankreuzen: Å, Ç oder É!) Å Ç Medizinische Behandlung soll ohne Einschränkung das Ziel verfolgen, das Leben des Betroffenen zu verlängern. Dies umfasst Krankenhausbehandlung ebenso wie intensiv- und notfallmedizinische Maßnahmen, ungeachtet eventuell geringer Erfolgsaussichten. Eine PEG-Sonde zur dauerhaften Ernährung soll bei Bedarf gelegt werden. Lebensverlängernde Behandlung soll nur solange erfolgen, wie der Betroffene nach Einschätzung des Unterzeichners Freude am Leben empfindet und die Chancen der angebotenen Behandlung im aktuellen Urteil des Unterzeichners die damit einhergehenden Belastungen und Risiken überwiegen. Folgende Einschränkungen sollen dann jedoch auf jeden Fall gelten: (bitte zusätzlich zu Ç ankreuzen, falls zutreffend) Keine Herz-Lungen-Wiederbelebung Keine lebensverlängernde Behandlung im Krankenhaus Keine künstliche Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr über eine dauerhafte Magensonde (»PEG«). Wenn der Betroffene dauerhaft nicht mehr (genügend) essen oder trinken kann, dann soll dies als Zeichen des nahenden Todes verstanden und respektiert werden. É Lebensverlängernde Behandlung einschließlich Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr über eine Sonde oder durch Infusionen soll unterbleiben. Pflegerische und ärztliche Bemühungen sollen sich vielmehr darauf beschränken, das Wohlbefinden des Betroffenen zu fördern und wenn es soweit ist das Sterben zu erleichtern. Vertreterverfügung beizeiten begleiten 3

4 Dauerhafte Unfähigkeit, selbst zu entscheiden, ist Ausdruck einer schweren Störung der Gehirnfunktion und geht in der Regel mit umfassender Pflegebedürftigkeit einher. Der körperliche Zustand kann dabei sehr unterschiedlich sein, von kaum eingeschränkter Mobilität bis zu dauerhafter Bettlägerigkeit. Beispiele für Behandlungen, die in diesem Zustand Leben verlängern können: l Krankenhausbehandlung wenn eine ärztliche Behandlung im Heim nicht genügt l Anlage einer Ernährungssonde (»PEG«) wenn der Betreffende über längere Zeit nicht mehr willens oder in der Lage ist, (genügend) zu essen oder zu trinken l Antibiotika wenn die körpereigene Abwehr nicht allein mit einem Infekt fertig wird l Kochsalzinfusionen wenn die Person z.b. bei Fieber nicht mehr genug trinkt E Persönliche Hinweise für die Pflege Dauerhafte Unfähigkeit, selbst zu entscheiden, bedeutet auch, dass bestimmte Vorlieben und Wünsche nicht mehr geäußert werden können, die aus pflegerischer Sicht für das tägliche Leben und unter Umständen für das Sterben des Betroffenen von Bedeutung sein können. Den Pflegenden kann an dieser Stelle mitgeteilt werden, was dem Betroffenen nach Kenntnis des Unterzeichners besonders am Herzen liegt: Wichtige Menschen: Vorlieben (Tätigkeiten, Musik, Fernsehen, Nahrungsmittel, Gerichte, ): Abneigungen (Tätigkeiten, Musik, Fernsehen, Nahrungsmittel, Gerichte, ): Pflege, Berührung, Scham: Religion, Spiritualität, Seelsorge: Anderes: 4 Vertreterverfügung beizeiten begleiten

5 F Schmerz- und Palliativtherapie Es soll eine angemessene Schmerz- und Palliativtherapie erfolgen, wenn der Zustand dies erfordert. Entsprechend den in Deutschland anerkannten ethischen Grundsätzen der Schmerzbehandlung sollen starke Schmerzmittel sofern erforderlich auch dann gegeben werden, wenn dies das Sterben beschleunigen könnte. G Zustandekommen und Verbindlichkeit dieser Vertreterverfügung Diese Vertreterverfügung ist das Ergebnis l l l mindestens zweier intensiver Gespräche mit dem unterzeichnenden qualifizierten Begleiter/in für beizeiten begleiten, ggf. der Erörterung mit den unterzeichnenden Angehörigen und einer abschließenden Beratung durch den unterzeichnenden Hausarzt. Der Unterzeichner hat dabei nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne des Betroffenen geurteilt. Über die Folgen der Festlegungen ist er sich im Klaren insbesondere darüber, dass die Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen einen Verzicht auf die Chance bedeuten kann, länger zu leben. Diese Verfügung ist für Pflegende und Ärzte verbindlich. H Besonderheiten Vertreterverfügung beizeiten begleiten 5

6 I Unterschriften Unterschrift des legalen Stellvertreters (Weitere) Angehörige: Ich / wir habe/n diese Vertreterverfügung besprochen. Ich / wir verstehe/n und respektiere/n die darin getroffenen Festlegungen Angehörige Unterschrift Diese Vertreterverfügung ist das Ergebnis mindestens zweier ausführlicher Gespräche. Dabei habe ich eine Urteilsbildung im Sinne des Betroffenen nach bestem Wissen und Gewissen unterstützt. Hierzu bin ich durch das beizeiten begleiten Training qualifiziert. Datum und Uhrzeit des ersten Gesprächs: Datum und Uhrzeit des zweiten Gesprächs:.. 20, : Uhr.. 20, : Uhr Unterschrift Begleiter/in Ich habe die hier getroffenen Festlegungen mit dem unterzeichnenden Stellvertreter im Sinne von beizeiten begleiten erörtert. Ich bestätige, dass der Stellvertreter bezüglich dieser Festlegungen einwilligungsfähig ist und die medizinischen Implikationen dieser Vertreterverfügung für den Betroffenen ausreichend verstanden hat. Der notfallmedizinisch relevante Teil dieser Verfügung ist in einer separaten Hausärztlichen Anordnung für den Notfall (HAnNo) niedergelegt. Die in dieser Vertreterverfügung niedergelegten Eckpunkte der Behandlung werde ich respektieren. Unterschrift und Stempel des/der beizeiten begleiten -qualifizierten Hausarztes/Hausärztin 6 Vertreterverfügung beizeiten begleiten

7 J Aktualisierung und Fortschreibung Ich habe diese Vertreterverfügung mit dem unterzeichnenden Begleiter für beizeiten begleiten erneut besprochen und bestätige ihre Richtigkeit. Änderungen habe ich gegebenenfalls mit Unterschrift und Datum im Text vermerkt. Unterschrift Stellvertreter/in Ich habe das aktualisierende Gespräch im Sinne von beizeiten begleiten geführt. Unterschrift Begleiter/in Ich habe diese Vertreterverfügung mit dem unterzeichnenden Begleiter für beizeiten begleiten erneut besprochen und bestätige ihre Richtigkeit. Änderungen habe ich gegebenenfalls mit Unterschrift und Datum im Text vermerkt. Unterschrift Stellvertreter/in Ich habe das aktualisierende Gespräch im Sinne von beizeiten begleiten geführt. Unterschrift Begleiter/in Ich habe diese Vertreterverfügung mit dem unterzeichnenden Begleiter für beizeiten begleiten erneut besprochen und bestätige ihre Richtigkeit. Änderungen habe ich gegebenenfalls mit Unterschrift und Datum im Text vermerkt. Unterschrift Stellvertreter/in Ich habe das aktualisierende Gespräch im Sinne von beizeiten begleiten geführt. Unterschrift Begleiter/in Vertreterverfügung beizeiten begleiten 7

8 Patientenverfügungsgesetz vom 29. Juli 2009 BGBl Teil I Nr. 48, S. 2286; Auszug, zitiert nach Vetter und Marckmann: Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung: Was ändert sich für die Praxis? Ärzteblatt Baden-Württemberg a Patientenverfügung (1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. (2) Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten. (4) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. [ ] (5) Die Absätze 1 bis 3 gelten für Bevollmächtigte entsprechend. 1901b Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens (1) Der behandelnde Arzt prüft, welche ärztliche Maßnahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist. Er und der Betreuer erörtern diese Maßnahme unter Berücksichtigung des Patientenwillens als Grundlage für die nach 1901a zu treffende Entscheidung. (2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach 1901a Absatz 1 oder der Behandlungswünsche oder des mutmaßlichen Willens nach 1901a Absatz 2 soll nahen Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, sofern dies ohne erhebliche Verzögerung möglich ist. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für Bevollmächtigte entsprechend. [ ] 1904 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen (1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ohne die Genehmigung darf die Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. (2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. (3) Die Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2 ist zu erteilen, wenn die Einwilligung, die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht. (4) Eine Genehmigung nach Absatz 1 und 2 ist nicht erforderlich, wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach 1901a festgestellten Willen des Betreuten entspricht. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für einen Bevollmächtigten. Er kann in eine der in Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 genannten Maßnahmen nur einwilligen, nicht einwilligen oder die Einwilligung widerrufen, wenn die Vollmacht diese Maßnahmen ausdrücklich umfasst und schriftlich erteilt ist. [ ] 8 Vertreterverfügung beizeiten begleiten

Allgemeine Einstellung zum Leben und Sterben. Wie stehen Sie zum Leben und wie zum Sterben? Welche Bedeutung hat es für Sie, noch lange zu leben?

Allgemeine Einstellung zum Leben und Sterben. Wie stehen Sie zum Leben und wie zum Sterben? Welche Bedeutung hat es für Sie, noch lange zu leben? Patientenverfügung Name: Vorname: geb. am: Modellprojekt in Grevenbroich: Seniorenzentrum Albert-Schweitzer-Haus Seniorenhaus Lindenhof Caritashaus St. Barbara Seniorenstift St. Josef Gustorf»Dieses Schriftstück

Mehr

Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts

Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts Bundesrat Drucksache 593/09 BRFuss 19.06.09 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R - G Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung am 18. Juni

Mehr

Anleitung und Checkliste zur Feststellung des Patientenwillens im Hinblick auf den Verzicht auf oder den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen.

Anleitung und Checkliste zur Feststellung des Patientenwillens im Hinblick auf den Verzicht auf oder den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen. Anleitung und Checkliste zur Feststellung des Patientenwillens im Hinblick auf den Verzicht auf oder den Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen. Herausgegeben vom Amtsgericht Düren, Betreuungsabteilung,

Mehr

Der Betreuer als Vollstrecker des Patientenwillens

Der Betreuer als Vollstrecker des Patientenwillens Der Betreuer als Vollstrecker des Patientenwillens Entscheidungen über Leben und Tod unter Berücksichtigung von 1901a, 1901b und 1904BGB Gekürzte Fassung Zunächst prüft der Arzt, ob überhaupt eine Behandlung

Mehr

Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum in Kraft

Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum in Kraft Gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung tritt zum 01.09.2009 in Kraft Die Frage der gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen wurde seit Jahren kontrovers diskutiert. Am 18.06.2009 hat nunmehr

Mehr

Dies ist eine Überschrift Über maximal zwei Zeilen

Dies ist eine Überschrift Über maximal zwei Zeilen Bedeutung und Tragweite von Patientenverfügungen und medizinischen Vorsorgevollmachten 15.03.2017 VHS Essen: Vorsorge im Krankheitsfall selbstbestimmt Dr. Max planen Müller-Mustermann und leben Privatautonomie

Mehr

Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung

Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Die Würde des Menschen ist unantastbar es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig. Susanne Moritz (wissenschaftl. Mitarbeiterin Uni Regensburg)

Mehr

Was ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie?

Was ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie? Die Patientenverfügung Selbstbestimmung aus medizinischer und rechtlicher Sicht Gemeinsames Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein und der Rheinischen Notarkammer Die Patientenverfügung aus notarieller Sicht

Mehr

Die wichtigsten Änderungen: 1901a BGB Patientenverfügung

Die wichtigsten Änderungen: 1901a BGB Patientenverfügung Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM SKM - Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland - Bundesverband e.v. Blumenstraße 20, 50670 Köln 0221/913928-86 dannhaeuser@skmev.de MERKBLATT

Mehr

Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 9. Gesundheitspflege-Kongress. Hamburg

Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 9. Gesundheitspflege-Kongress. Hamburg 9. Gesundheitspflege-Kongress Hamburg Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen 26.11.2011 Prof. Dr. jur. Thomas Weiß Menschenwürde und persönliche Freiheitsrechte Recht auf Leben

Mehr

Empfohlenes Vorgehen hinsichtlich der Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen bzw. unterbleiben sollen:

Empfohlenes Vorgehen hinsichtlich der Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen bzw. unterbleiben sollen: Empfohlenes Vorgehen hinsichtlich der Frage, ob lebensverlängernde Maßnahmen erfolgen bzw. unterbleiben sollen: 1. Vorliegen einer eigenen, in einer Patientenverfügung niedergelegten Entscheidung des betroffenen

Mehr

Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen Beschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 Der u.a. für Betreuungssachen zuständige

Mehr

Patientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung?

Patientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung? Patientenverfügung und mutmaßlicher Wille grenzenlose Selbstbestimmung? Prof. Dr. Dagmar Brosey Überblick 3. BtÄndG 1901 a BGB 1901 b BGB 1904 BGB 287 Abs. 3 FamFG 298 FamFG Die Struktur des Vortrages

Mehr

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügung Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt?

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Dr. Markus Miller Facharzt für Innere Medizin, Lungenheilkunde, Schlafmedizin, Notfallmedizin Stiftungsklinik Weißenhorn Rechtliche Voraussetzungen

Mehr

Patientenverfügung Vorsorgevollmacht. Rechtliche und Medizinische Aspekte

Patientenverfügung Vorsorgevollmacht. Rechtliche und Medizinische Aspekte Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Rechtliche und Medizinische Aspekte Wer von Ihnen hat eine Patientenverfügung? Wer von Ihnen hat eine Vorsorgevollmacht ausgestellt? Wer von Ihnen hat eine Betreuungsverfügung

Mehr

Die Patientenverfügung Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht

Die Patientenverfügung Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht Die Patientenverfügung Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht Allround Sports Kleve, den 21. Januar 2016 Inhalt 1. Was versteht man unter einer Patientenverfügung?

Mehr

Umgang mit Patientenverfügung

Umgang mit Patientenverfügung LEITLINIEN Umgang mit Patientenverfügung Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21. August 2012 und in der vorliegenden Fassung am 7. November 2016 verbindlich in Kraft gesetzt. 2

Mehr

Umgang mit Patientenverfügung

Umgang mit Patientenverfügung LEITLINIE Umgang mit Patientenverfügung Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21. August 2012 und in der vorliegenden Fassung am 7. November 2016 verbindlich in Kraft gesetzt. 2

Mehr

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt? Weitere häufig gestellte

Mehr

Patientenverfügung Rechtliche Aspekte

Patientenverfügung Rechtliche Aspekte Patientenverfügung Rechtliche Aspekte Sabine Beßler, Leiterin Stab und Recht am Möglichkeiten der Patientenvorsorge Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wie stelle

Mehr

Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte

Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen Juristische Aspekte Assessorin Cordelia Lange Referat Recht I. Was besagt das neue Gesetz? 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Gegenstand und Voraussetzungen

Mehr

Kölner Vorsorgetag Harald reske

Kölner Vorsorgetag Harald reske Kölner Vorsorgetag 2014 Betreuung 1896 Abs. 1 BGB.. auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung.. 280, 281, 282 FamFG 280: Vor der Bestellung eines

Mehr

Patientenverfügung bei Demenz Juristische Aspekte. Kloster Irsee

Patientenverfügung bei Demenz Juristische Aspekte. Kloster Irsee Dr. Hans-Joachim Heßler Patientenverfügung bei Demenz Juristische Aspekte Kloster Irsee 12.11.2015 Indikation Patientenwille Voraussetzungen für ärztliches Handeln Therapie Patientenwille: Maßstab medizinischen

Mehr

Synoptische Darstellung der Gesetzentwürfe von MdB Stünker, MdB Bosbach und MdB Zöller

Synoptische Darstellung der Gesetzentwürfe von MdB Stünker, MdB Bosbach und MdB Zöller Synoptische Darstellung der Gesetzentwürfe von MdB Stünker, MdB Bosbach und MdB Zöller Regelung Gesetzentwurf MdB Stünker u. a. BT-Drucks. 16/8442 vom 6. März 2008 Gesetzentwurf MdB Bosbach u. a. BT-Drucks.

Mehr

Patientenverfügung Stand 2009

Patientenverfügung Stand 2009 Patientenverfügung Stand 2009 20 Jahre Geriatrie am St. Marien-Hospital in Köln und Einrichtung des Lehrstuhls der Geriatrie an der Universität zu Köln Klinik für Geriatrie Forschungsschwerpunkt für Geriatrie

Mehr

Darstellung der wesentlichen Positionen in den Gesetzentwürfen von MdB Stünker u.a., MdB Zöller u.a. und MdB Bosbach u.a. zur Patientenverfügung:

Darstellung der wesentlichen Positionen in den Gesetzentwürfen von MdB Stünker u.a., MdB Zöller u.a. und MdB Bosbach u.a. zur Patientenverfügung: Stand: Juli 2007 Darstellung der wesentlichen Positionen in den Gesetzentwürfen von MdB Stünker u.a., MdB Zöller u.a. und MdB Bosbach u.a. zur Patientenverfügung: Entwurf MdB Stünker Entwurf MdB Zöller

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung

Mehr

Informationsveranstaltung: Patientenvorsorge

Informationsveranstaltung: Patientenvorsorge Informationsveranstaltung: Patientenvorsorge 22.11.2011 Heiko Jung, Dipl.-Theol. Referent für theologische Grundsatzfragen Rheinischer Verein für Katholische Arbeiterkolonien Kapitelstr. 3 52066 Aachen

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wintersemester 2017/18 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung

Mehr

Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung

Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Der rechtliche Rahmen Frank Merker, Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus Der Wille des Betroffenen Die freie Willensbestimmung 2 Kriterien

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wintersemester 2014/15 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht PD Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung

Mehr

KKF-Verlag. Patientenverfügung. Patientenverfügung

KKF-Verlag. Patientenverfügung. Patientenverfügung Patientenverfügung Patientenverfügung Mit der Patientenverfügung den Willen durchsetzen. Alternativen sind Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter,

Mehr

Der betreute Mensch als Patient. Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin

Der betreute Mensch als Patient. Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Der betreute Mensch als Patient Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Voraussetzungen für die Betreuerbestellung Das Betreuungsgericht bestellt auf Antrag des

Mehr

Patientenverfügungen in der Praxis ethischer Fallbesprechungen -Rechtliche Grundlagen- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Patientenverfügung:

Patientenverfügungen in der Praxis ethischer Fallbesprechungen -Rechtliche Grundlagen- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Patientenverfügung: Prof. jur. Konrad Stolz 7.2014 Patientenverfügungen in der Praxis ethischer Fallbesprechungen -Rechtliche Grundlagen- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Patientenverfügung: Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz:

Mehr

2010 Die Patientenverfügung Erfahrungen und Anforderungen aus medizinischer und rechtlicher Sicht

2010 Die Patientenverfügung Erfahrungen und Anforderungen aus medizinischer und rechtlicher Sicht 2010 Die Patientenverfügung Erfahrungen und Anforderungen aus medizinischer und rechtlicher Sicht Gemeinsames Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein und der Rheinischen Notarkammer Die Patientenverfügung

Mehr

Der betreute Mensch als Patient

Der betreute Mensch als Patient Der betreute Mensch als Patient Regensburg, 9. Oktober 2017 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Voraussetzungen für die Betreuerbestellung Das Betreuungsgericht bestellt auf

Mehr

Patientenverfügung Vorsorge- und Betreuungsvollmacht

Patientenverfügung Vorsorge- und Betreuungsvollmacht Patientenverfügung Vorsorge- und Betreuungsvollmacht Malte Jörg Uffeln Mag.rer.publ. Rechtsanwalt und Mediator (DAA) Lehrbeauftragter www.uffeln.eu Patientenverfügung individuelle, formfreie Erklärung

Mehr

Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in

Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in 1BUJFOUFOWFSGÛHVOH 7PSTPSHFWPMMNBDIU #FUSFVVOHTWFSGÛHVOH Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen,

Mehr

Patientenverfügung: Die neue Rechtslage nach dem 3. BtÄndG 2009 VGT Nord Güstrow 24.-26.9.2009 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Problemhintergrund Ärztliche Behandlung Euthanasie / Sterbehilfe Der Vertreter

Mehr

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich Patientenverfügung für Einsteiger

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich Patientenverfügung für Einsteiger 14.11.2018 Des Menschen Wille ist sein Himmelreich Patientenverfügung für Einsteiger M.G. Burkert Chefarzt Notfall-/Intensiv- und Palliativmedizin Patientenverfügungsgesetz 2009 Schriftliche Patientenverfügung

Mehr

Aktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung

Aktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung Aktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung Ulrich Fink, Pastoralreferent, Supervisor DGSv Diözesanbeauftragter für Ethik im Gesundheitswesen und Hospizseelsorge im Erzbistum Köln Stufen Autonomie

Mehr

Wozu dient eine Patientenverfügung?

Wozu dient eine Patientenverfügung? Patientenverfügung 2 Wozu dient eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen

Mehr

Generalvollmacht - Vorsorgevollmacht

Generalvollmacht - Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: Thomas Artzt - Danziger Str.1-58256 Ennepetal - Telefon: 02333.2040 thomas.artzt@t-online.de www.betreuungen.tk (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus

Mehr

Was ist, wenn ich nicht mehr kann?

Was ist, wenn ich nicht mehr kann? Was ist, wenn ich nicht mehr kann? 1 9.Kölner Vorsorgetag Ich bin 17 Jahre alt und begeisterter Fahrradfahrer und fahre jugendtümlich unbekümmert natürlich ohne Helm. Es erwischt mich eines Tages und ich

Mehr

Die Patientenverfügung. Stand: Mai 2014

Die Patientenverfügung. Stand: Mai 2014 Die Patientenverfügung Stand: Mai 2014 Wozu dient eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie Sie in bestimmten

Mehr

Rechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen und Behandlungsvereinbarungen in der Psychiatrie. Prof. Dr. Dirk Olzen

Rechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen und Behandlungsvereinbarungen in der Psychiatrie. Prof. Dr. Dirk Olzen Rechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen und Behandlungsvereinbarungen in der Psychiatrie Prof. Dr. Dirk Olzen I. Patientenverfügungen Patientenverfügung i.s.v. 1901a I BGB: Im einwilligungsfähigen

Mehr

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Ernährung 2010 - Mitten in der Medizin - 17.-19. 19. Juni 2010, Congress Center Leipzig Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Prof. Dr. Bernd-Rüdiger diger Kern Universität

Mehr

Prof. Dr. Volker Lipp. nach dem 3. BtÄndG. Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010

Prof. Dr. Volker Lipp. nach dem 3. BtÄndG. Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010 Ärztliche Behandlung nach dem 3. BtÄndG Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010 1 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Ärztliche Behandlungsmaßnahmen Hintergrund: Die Sterbehilfe -Debatte Der Vertreter

Mehr

der Abgeordneten Joachim Stünker, Michael Kauch, Dr. Lukrezia Jochimsen, Jerzy Montag u.a.

der Abgeordneten Joachim Stünker, Michael Kauch, Dr. Lukrezia Jochimsen, Jerzy Montag u.a. Stand: 18. Mai 2009 Deutscher Bundestag Rechtsausschuss Ausschussdrucksache Nr. 16(6)310(neu) 19. Mai 2009 Änderungsantrag der Abgeordneten Joachim Stünker, Michael Kauch, Dr. Lukrezia Jochimsen, Jerzy

Mehr

Dr. med. Dietmar Epple Palliativmedizin Leonberg. Betrachtungen zu Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht

Dr. med. Dietmar Epple Palliativmedizin Leonberg. Betrachtungen zu Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Dr. med. Dietmar Epple Palliativmedizin Leonberg Betrachtungen zu Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Betrachtungen zu Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Dr. med. Dietmar Epple, Palliativmedizin,

Mehr

10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht. und die Verbindung zur Patientenverfügung. Jürgen Kors

10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht. und die Verbindung zur Patientenverfügung. Jürgen Kors 10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht und die Verbindung zur Patientenverfügung Jürgen Kors gesetzliche Regelung ( 1896 BGB): Kann ein Volljähriger auf Grund einer... Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten

Mehr

Ich, (Vollmachtgeber/in)

Ich, (Vollmachtgeber/in) Vollmacht Ich, (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax, E-Mail erteile hiermit Vollmacht an: (bevollmächtigte Person) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse

Mehr

Seite 1 von 5 PATIENTENVERFÜGUNG. Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde.

Seite 1 von 5 PATIENTENVERFÜGUNG. Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde. Seite 1 von 5 PATIENTENVERFÜGUNG Für den Fall, dass ich... geboren am:....... wohnhaft in:. in einen Zustand gerate, in welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiederbringlich aufgrund

Mehr

14. Ergebniskonferenz QS NRW

14. Ergebniskonferenz QS NRW 14. Ergebniskonferenz QS NRW Dr. med. Paul-Georg Behler Prof. Dr. med. Kurt Rasche Entscheidung zum palliativen Handlungsansatz Umsetzung von Leitlinienempfehlungen bei Vorliegen von Patientenverfügungen

Mehr

Beratung zur Patientenverfügung

Beratung zur Patientenverfügung Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Prof. Georg Marckmann, MPH Beratung zur Patientenverfügung Eine empirisch-ethische Untersuchung der Beratung durch ausgewählte Berater im Raum München

Mehr

Änderungen im Fettdruck; Texte in Normalschrift sind derzeit gültige Fassungen und zur Darstellung im Gesamtzusammenhang mit abgedruckt

Änderungen im Fettdruck; Texte in Normalschrift sind derzeit gültige Fassungen und zur Darstellung im Gesamtzusammenhang mit abgedruckt Synopse der aktuellen Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung, Stand 15.5.2009 (diese Fassungen stehen voraussichtlich am 28.5.2009 zur Abstimmung vor dem Bundestag an) Gesetzentwurf Bosbach, Röspel u.a.

Mehr

Leitfaden für die persönliche Vorsorge

Leitfaden für die persönliche Vorsorge Mit freundlicher Empfehlung Tel. 02151 / 592785 Leitfaden für die persönliche Vorsorge Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten Patientenverfügung www.aekno.de Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten

Mehr

Formular der Christlichen Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsch und Patientenverfügung

Formular der Christlichen Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsch und Patientenverfügung Formular der Christlichen Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsch und Patientenverfügung (In Anlehnung an das Formular der Deutschen Bischofskonferenz und des

Mehr

GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag)

GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag) Ich GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag) erteile hiermit 1. 2.... je einzeln die widerrufliche Vollmacht, mich bei sämtlichen Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten. Die behandelnden Ärzte sind

Mehr

Rechtssicherer Umgang. mit. Patientenverfügung. und. Vorsorgevollmacht. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. Deutscher Pflegetag. Berlin

Rechtssicherer Umgang. mit. Patientenverfügung. und. Vorsorgevollmacht. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. Deutscher Pflegetag. Berlin Rechtssicherer Umgang Deutscher Pflegetag Berlin mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht 25.01.2014 Prof. Dr. jur. Thomas Weiß 1. Die Ausgangslage Menschenwürde und persönliche Freiheitsrechte Recht

Mehr

Die Verwirklichung des Patientenwillens am Lebensende

Die Verwirklichung des Patientenwillens am Lebensende Die Verwirklichung des Patientenwillens am Lebensende Dr. Jan Daub Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht RAe Ernestus Daub & Coll., Rostock Ablauf (1) Grundsätzliches

Mehr

Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Veranstaltung am

Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Veranstaltung am Selbstbestimmung bis zum Lebensende Veranstaltung am 21.06.2011 Selbstbestimmung bis zum Lebensende Nadine Schier Rechtsanwältin Königstr. 5a 23847 Rethwisch 04539/8885170 info@kanzlei-schier.de Gliederung

Mehr

(Straße) (Telefon) (Straße) Die Betreuung soll meinen Wünschen entsprechend geführt werden. Ich wünsche:

(Straße) (Telefon) (Straße) Die Betreuung soll meinen Wünschen entsprechend geführt werden. Ich wünsche: Bertreuungsverfügung Von Datum (Name/ Vorname) (Telefon) Ich möchte niemandem eine Vollmacht erteilen. Sollte ich durch Unfall, Krankheit oder eine Behinderung in eine Lage geraten, in der ich meine Angelegenheiten

Mehr

Formular der Christlichen Patientenvorsorge

Formular der Christlichen Patientenvorsorge Formular der Christlichen Patientenvorsorge Vorname Nachname Geburtsdatum Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon / Mobil Teil A: Benennung einer Vertrauensperson I. Vorsorgevollmacht in Gesundheits- und

Mehr

Vorsorgevollmacht. Klinikum Herford / Schwarzenmoorstraße 70 / Herford / Tel.: /94-0 Rev.-Nr.

Vorsorgevollmacht. Klinikum Herford / Schwarzenmoorstraße 70 / Herford / Tel.: /94-0  Rev.-Nr. Vorsorgevollmacht Erarbeitet vom Klinischen Komitee im Klinikum Herford. Im Komitee sind sowohl Ärzte als auch Mitarbeitende der Pflegedienste, Theologen und ein Jurist vertreten. Der Text entspricht den

Mehr

vorsorgen selbst bestimmen e.v.

vorsorgen selbst bestimmen e.v. vorsorgen selbst bestimmen e.v. Patientenverfügung 1. Zu meiner Person Name: Vorname: Geburtsdatum: Wohnort: Straße: Geburtsort: 2. Reichweite dieser Patientenverfügung Die folgende Verfügung bedeutet

Mehr

Steueroptimiertes Schenken und Vererben Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Veranstaltung am 15. Oktober 2009

Steueroptimiertes Schenken und Vererben Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Veranstaltung am 15. Oktober 2009 Steueroptimiertes Schenken und Vererben Selbstbestimmung bis zum Lebensende Veranstaltung am 15. Oktober 2009 Steueroptimiertes Schenken und Vererben Selbstbestimmung bis zum Lebensende Selbstbestimmung

Mehr

Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen: Voraussetzungen der Entbehrlichkeit bzw. Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung

Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen: Voraussetzungen der Entbehrlichkeit bzw. Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen: Voraussetzungen der Entbehrlichkeit bzw. Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung Peter Winterstein, Schwerin Berlin, 22. Januar 2016 Abbruch lebenserhaltender

Mehr

Rechtliche Vorsorge für s Alter. Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament

Rechtliche Vorsorge für s Alter. Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament Rechtliche Vorsorge für s Alter Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament Hinweis Es handelt sich hier um rechtlich komplizierte Vorgänge, die erhebliche Auswirkungen auf Ihr Leben

Mehr

Vorsorgeverfügungen Rechtsanwalt Rudolf Assion, Kaiserstrasse 42 in Mainz

Vorsorgeverfügungen Rechtsanwalt Rudolf Assion, Kaiserstrasse 42 in Mainz Herzlich Willkommen zum Thema Vorsorgeverfügungen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Rudolf Assion -Mitglied der LAG für Betreuungsangelegenheiten in Rh-Pf -Präsident des Landesverbandes der Berufs-

Mehr

Ökumenischer Hospizverein Ärzteschaft Untertaunus Bad Schwalbach-Schlangenbad e.v Patientenverfügung

Ökumenischer Hospizverein Ärzteschaft Untertaunus Bad Schwalbach-Schlangenbad e.v Patientenverfügung Ökumenischer Hospizverein Ärzteschaft Untertaunus Bad Schwalbach-Schlangenbad e.v In Würde leben - bis zuletzt Wenden Sie sich vertrauensvoll an den Ökumenischen Hospizverein Bad Schwalbach und Schlangenbad

Mehr

Neues zum Thema Rechtliche Vorsorge

Neues zum Thema Rechtliche Vorsorge Neues zum Thema Rechtliche Vorsorge Zum Thema Rechtliche Vorsorge für Krankheit und Alter gibt es seit dem 01.09.2009 einige wesentliche gesetzliche Neuregelungen: I. Gesetz zur Regelung der Patientenverfügung

Mehr

Patientenverfügung Wessen Wille geschehe?

Patientenverfügung Wessen Wille geschehe? Dr. Michael Wunder Mein Wille geschehe Das neue Gesetz zur Patientenverfügung Evangelische Akademie Meißen 22.-24.1.2010 Patientenverfügung Wessen Wille geschehe? Können wir wissen, was wir einstmals wollen?

Mehr

Vorname, Name: geboren am: Straße: Telefon:

Vorname, Name: geboren am: Straße: Telefon: Selbstbestimmung am Lebensende durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht In der Au 10 71229 Leonberg kontakt@insel-leonberg.de Patientenverfügung 1. Zu meiner Person: Vorname, Name: geboren am: Straße:

Mehr

Entscheidungen über die Begrenzung lebensverlängernder

Entscheidungen über die Begrenzung lebensverlängernder 102 Petra Vetter, Georg Marckmann Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung: Was ändert sich für die Praxis? Petra Vetter, Fachanwältin für Medizinrecht und Familienrecht, Stuttgart Prof. Dr. med. Georg

Mehr

Die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aus Sicht des Arztes unter besonderer Berücksichtigung der Notfallbehandlung

Die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aus Sicht des Arztes unter besonderer Berücksichtigung der Notfallbehandlung Die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht aus Sicht des Arztes unter besonderer Berücksichtigung der Notfallbehandlung von Dr. Ralf Heimann Rechtsanwalt Apothekergasse 2 / 91054 Erlangen / Fon +49 (0)9131

Mehr

Patientenverfügung. Ich Familienname:... Vorname:... Geburtsdatum:... Adresse:...

Patientenverfügung. Ich Familienname:... Vorname:... Geburtsdatum:... Adresse:... Patientenverfügung Ich Familienname:... Vorname:... Geburtsdatum:... Adresse:... bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich

Mehr

Zukunft selbstbewusst gestalten. Patientenverfügung. (Vordruck mit Erläuterungen)

Zukunft selbstbewusst gestalten. Patientenverfügung. (Vordruck mit Erläuterungen) Zukunft selbstbewusst gestalten Patientenverfügung (Vordruck mit Erläuterungen) Vorsorge für Zeiten einer geistigen, psychischen oder körperlichen Gebrechlichkeit im Alter, bei Krankheit oder nach Unfall

Mehr

Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand )

Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand ) Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand 30.06.2013) 6.720; 1,1% Einwohner Betreuungen 592.393; 98,9% 02.12.2013 Amt / 51/6.5 Betreuungsstelle 1 Vorsorgemöglichkeiten zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts

Mehr

Fallstrick Patientenverfügung

Fallstrick Patientenverfügung Fallstrick Patientenverfügung Dr. N. Wezler Dr. Tania Zieschang AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS HEIDELBERG Heidelberg am 29.06.2017 Gliederung Autonomie am Lebensende Gesetzliche Grundlagen Patientenverfügung

Mehr

Patientenverfügung. Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse:

Patientenverfügung. Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: Patientenverfügung Vordruck Ich: Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich zu

Mehr

Stufen Autonomie des Patientenwillens

Stufen Autonomie des Patientenwillens Die aktuelle Rechtslage bei Patientenverfügung Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht Ulrich Fink, Pastoralreferent, Supervisor DGSv Diözesanbeauftragter für Ethik im Gesundheitswesen und Hospizseelsorge

Mehr

Patientenverfügung. Ich Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse:

Patientenverfügung. Ich Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: Patientenverfügung Vordruck Ich Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich zu

Mehr

Christliche Patientenvorsorge

Christliche Patientenvorsorge Christliche Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung Formular der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ärztliche Aspekte (Zusammenfassung des Vortrags, Dr. med. Josef W. Landes)

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ärztliche Aspekte (Zusammenfassung des Vortrags, Dr. med. Josef W. Landes) Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ärztliche Aspekte (Zusammenfassung des Vortrags, Dr. med. Josef W. Landes) 7 Abs. 1 (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärzte: Jede medizinische Behandlung

Mehr

P A T I E N T E N V E R F Ü G U N G

P A T I E N T E N V E R F Ü G U N G Für den Fall, dass ich, Name, Vorname: geboren am: in: wohnhaft in: in einen Zustand gerate, in welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiederbringlich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder

Mehr

DIE PATIENTENVERFÜGUNG

DIE PATIENTENVERFÜGUNG VORSORGEVOLLMACHT und PATIENTENVERFÜGUNG 07.07.2010 DIE PATIENTENVERFÜGUNG Andreas M. Böhm Rechtsanwalt & Württ. Notariatsassessor Allgemeines zur Patientenverfügung Die Patientenverfügung ist eine schriftliche

Mehr

vorsorgen selbst bestimmen e.v.

vorsorgen selbst bestimmen e.v. vorsorgen selbst bestimmen e.v. Patientenverfügung 1. Zu meiner Person Name: Vorname: Geburtsdatum: Wohnort: Straße: Geburtsort: 2. Reichweite dieser Patientenverfügung Die folgende Verfügung bedeutet

Mehr

Patientenverfügung. 1. diese Verfügung für folgende Situationen gültig ist:

Patientenverfügung. 1. diese Verfügung für folgende Situationen gültig ist: Patientenverfügung Ich Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bestimme für den Fall, dass ich vorübergehend oder dauerhaft außerstande bin, meinen Willen zu bilden oder verständlich zu äußern, dass

Mehr

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung Urk.R.Nr. /2008 Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung I. Vorsorgevollmacht Hiermit bevollmächtige ich,..., geborene..., geboren am... wohnhaft...,..., geboren am... wohnhaft... -nachfolgend "der Bevollmächtigte

Mehr

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift)

PATIENTENVERFÜGUNG. ... (Name, Vorname, Geburtsdatum) ... (Anschrift) PATIENTENVERFÜGUNG Für den Fall, dass ich,............ in einen Zustand gerate, In welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiederbringlich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung

Mehr

Patientenverfügung. Vorsorge: Meine Patientenverfügung

Patientenverfügung. Vorsorge: Meine Patientenverfügung Patientenverfügung Vorsorge: Meine Patientenverfügung Meine PATIENTENVERFÜGUNG Diese Patientenverfügung wird gemäß Patientenverfügungs-Gesetz (BGBl. Nr. 55/2006) errichtet. Im Vollbesitz meiner geistigen

Mehr

Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patiententestament)

Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patiententestament) Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung (Patiententestament) Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum Hinweis: Bitte Zutreffendes ankreuzen und Nichtzutreffendes durchstreichen! Ich bitte um

Mehr