NEUE BUCHUNGSZEITEN UND BETREUUNGSBEITRÄGE AB AUGUST 2013 UND AUGUST 2014
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1 NEUE BUCHUNGSZEITEN UND BETREUUNGSBEITRÄGE AB AUGUST 2013 UND AUGUST 2014 Kindertagesstätte St. Blasius in Fulda Stand: Juni 2014 Ausgabe 2/2014
2 Thema Seite Neue Buchungszeiten U3 5 Betreuungsbeitrag, ab 1. Lebensjahr, U3 6 Verpflegungspauschale, ab 1. Lebensjahr, U3 7 Beispielrechnung, ab 1. Lebensjahr, U3 8 Betreuungsbeitrag, ab Lebensjahr, U3 9 Verpflegungspauschale, ab Lebensjahr, U3 10 Beispielrechnung, ab 2.-3.Lebensjahr, U3 11 Eingewöhnung, U3 12 Beitragsreduzierung, U3 13 Übergang von der Krippe in den Kindergarten 14 Neue Buchungszeiten Ü3 17 Betreuungsbeitrag, ab 3. Lebensjahr, Ü3 18 Verpflegungspauschale, ab 3. Lebensjahr, Ü3 19 * Verpflegungspauschale, ab 3 Lebensjahr, Ü3 20 Beispielrechnung, ab 3.Lebensjahr, Ü3 21 Beitragsreduzierung, Ü3 22 Wann erhalten Eltern den Beitrag zurück 23 Schulkinder / Bambini-Programm 24 Geschwister-Ermäßigung 25 Betreuungsbedingungen Übersicht 26 1 Abbuchungen der Betreuungsbeiträge 27 2 Entrichtung der Buchungsbeiträge 28 3 Verzug der Buchungsbeiträge 29 4 Antrag auf Ermäßigung der Buchungsbeiträge 30 5 BuT Bildungs- und Teilhaberpaket 30 6 Familiäre Veränderungen 31 7 Zusätzliche Gebühren 32 Inhaltsverzeichnis 2 Definition der Begriffe 3 Ihre Ansprechpartner 33 INHALTSVERZEICHNIS 2
3 Was ist eine Buchungszeit? Die Erziehungsberechtigten wählen die Zeit aus, in der das Kind in der Einrichtung verbleibt. Was ist ein Betreuungsbeitrag? Der Betreuungsbeitrag beinhaltet die reine pädagogische Betreuung in der Einrichtung für das Kind. Was ist eine Verpflegungspauschale? Die Verpflegungspauschale beinhaltet Mittagessen, Getränke, wöchentliches Frühstück und Gruppengeld für das Kind. BEGRIFFE DER DEFINITIONEN 3
4 DIE KRIPPE 4
5 Buchungszeiten (BZ) in der Krippe BZ Uhr Uhr (Abholzeit Uhr) Uhr (Abholzeit Uhr) 1. bis 3. Lebensjahr Uhr (Abholzeit Uhr) Uhr BUCHUNGSZEITEN (BZ) UNSERE NEUEN 5
6 Betreuungsbeitrag für die Buchungszeiten BZ ab dem 1. bis 2. Lebensjahr ab Aug Uhr 20,-- 20, Uhr (Abholzeit Uhr) Uhr (Abholzeit Uhr) Uhr (Abholzeit Uhr) ab Aug ,-- 216,-- 236,-- 248,-- 268,-- 285, Uhr 20,-- 20,-- BETREUUNGSBEITRAG UNSER NEUER 6
7 UNSERE VERPFLEGUNGSPAUSCHALE (VP) AUSSCHLIEßLICH 1. BIS 2. LEBENSJAHR Welche Leistungen beinhaltet unsere Verpflegungspauschale (VP)? Mittagessen Gruppengeld (Bastelmaterial; kleinere Ausflüge etc.) einmaliges wöchentliches gesundes Frühstück Kosten für die Verpflegungspauschale (VP) 29,-- pro Monat Getränkegeld (Milch, Tee und Wasser) 7
8 BEISPIELRECHNUNG U3, AUSSCHLIEßLICH 1. BIS 2. LEBENSJAHR BUCHUNGSZEIT: 7.00 BIS UHR Betreuungsbeitrag (Buchungszeit Uhr) 20,-- (Buchungszeit Uhr) 268,-- Verpflegungspauschale VP 29,-- 317,-- 8
9 Betreuungsbeitrag für die Buchungszeiten BZ ab dem 2. bis 3. Lebensjahr ab Aug Uhr 18,-- 18, Uhr (Abholzeit Uhr) Uhr (Abholzeit Uhr) Uhr (Abholzeit Uhr) ab Aug ,-- 175,-- 187,50 197,50 210,-- 225, Uhr 18,-- 18,-- BETREUUNGSBEITRAG UNSER NEUER 9
10 UNSERE VERPFLEGUNGSPAUSCHALE (VP) AB DEM 2. BIS 3. LEBENSJAHR Welche Leistungen beinhaltet unsere Verpflegungspauschale (VP)? Kosten für die Verpflegungspauschale (VP) Mittagessen Gruppengeld (Bastelmaterial, kleinere Ausflüge etc.) einmaliges wöchentliches gesundes Frühstück 44,-- pro Monat Getränkegeld (Milch, Tee und Wasser) 10
11 BEISPIELRECHNUNG U3, AB DEM 2. BIS 3. LEBENSJAHR BUCHUNGSZEIT: 7.00 BIS UHR Betreuungsbeitrag (Buchungszeit Uhr) 18,-- (Buchungszeit Uhr) 210,-- ( Buchungszeit Uhr) 18,-- Verpflegungspauschale VP 44,-- 290,-- 11
12 WIE ERRECHNET SICH DIE EINGEWÖHNUNGSZEIT IN DER KRIPPE? Die Eingewöhnungszeit in der Krippe ist für die Kinder eine wichtige und intensive Zeit. Jedes Kind benötigt seine individuelle Eingewöhnung. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte gehen wir wie folgt vor: Beispiel: Der kleine Max ist 1,5 Jahre alt und soll ab dem die Krippe von Uhr besuchen = Eingewöhnung ab = Betreuung über Mittag ab = Betreuung bis Uhr Der Beitrag wird rückwirkend im Folgemonat abgebucht. Es wird eine Betreuungspauschale über 140,-- erhoben. Abrechnung: Eingewöhnungspauschale 140,-- VP ab dem = 13 Tage (13 x 1,45 ) 18,85 Eingewöhnungsmonat 158,85 Die VP wird anteilmäßig korrekt ab Einnahme des Mittagessens berechnet. 12
13 WIE ERRECHNET SICH DIE BEITRAGSREDUZIERUNG? (! AUSSCHLIEßLICH DIE VP WIRD BERÜCKSICHTIGT!) BITTE BEACHTEN SIE SEITE 21! 1 Tag 1 Woche = 5 Tage 2 Wochen = 10 Tage 3 Wochen = 15 Tage VP 29,-- ab Lebensjahr VP 44,-- ab Lebensjahr 1,45 7,25 14,50 21,75 2,20 11,-- 22,-- 33,-- 13
14 ÜBERGANG VON DER KRIPPE IN DEN KINDERGARTEN Wenn Ihr Kind übergangslos, innerhalb unseres Hauses, von der Krippe in den Kindergarten wechselt, errechnet sich der Beitrag wie folgt: Der Betreuungsvertrag orientiert sich an dem Alter des Kindes. z.b. der kleine Max ist 2 Jahre und 10 Monate alt und wechselt in den Kindergarten. So berechnen wir Ihnen weiterhin den Krippenbeitrag bis zum vollendetem dritten Lebensjahr. Ab dem dritten Lebensjahr, definieren Sie anhand der Zusatzvereinbarung zum Betreuungsvertrag die neuen Buchungszeiten im Kindergarten. Dementsprechend wird der Betreuungsbeitrag und die VP automatisch angepasst. KATH. STADTPFARRAMT ST. BLASIUS KATH. PFARRAMT HL. GEIST Nonnengasse Fulda Tel.: 0661/73019 Fax: 0661/78737 Sollten Sie Ihre derzeitige Buchungszeit beibehalten, so ergibt sich ab August 2013 nachfolgende Betreuungsgebühr / Verpflegungspauschale für Sie: Kindergarten Ü3 ab dem 3. Lebensjahr Bitte Betreuungszeiten ankreuzen Verpflegungspauschale Betrag in 7 Uhr 8 Uhr 15,-- *8 Uhr 12 Uhr und 14 Uhr 17 Uhr 108,-- 8 Uhr 17 Uhr 124,-- 17 Uhr 18 Uhr 15,-- Gesamtbetrag Betreuung * Verpflegungspauschale 15,-- Verpflegungspauschale 65,-- Gesamtaufwand * Die Verpflegungspauschale ist verbindlich. Sie ist ein Teil des Gesamtkonzeptes in der Krippe und im Kindergarten. Bitte beachten Sie: Geschwisterermäßigungen oder das Bambini-Programm sind in dieser Übersichtsliste nicht mit berücksichtigt! 14
15 Es werden keine weiteren Gebühren erhoben. 15 Windeln und Pflegeprodukte werden von den Eltern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt.
16 DER KINDERGARTEN 16
17 Buchungszeiten (BZ) im Kindergarten ab dem 3. Lebensjahr BZ Uhr Uhr und Uhr Uhr (Abholzeit Uhr) Uhr BUCHUNGSZEITEN (BZ) UNSERE NEUEN 17
18 Betreuungsbeitrag für die Buchungszeiten BZ * Siehe Seite 18/a ab Aug 2013 ab dem 3. Lebensjahr Uhr 15,-- 15,-- * Uhr und Uhr Uhr (Abholzeit Uhr) ab Aug ,-- 133,-- 124,-- 133, Uhr 15,-- 15,-- BETREUUNGSBEITRAG UNSER NEUER 18
19 UNSERE VERPFLEGUNGSPAUSCHALE (VP) AB DEM 3. LEBENSJAHR Welche Leistungen beinhaltet unsere Verpflegungspauschale (VP)? Kosten für die Verpflegungspauschale (VP) Mittagessen ab Aug 2013 Gruppengeld (Bastelmaterial; kleinere Ausflüge etc.) 65,-- pro Monat einmaliges wöchentliches gesundes Frühstück Getränkegeld (Milch, Tee und Wasser) ab Aug ,-- pro Monat 19
20 UNSERE VERPFLEGUNGSPAUSCHALE (VP) AB DEM 3. LEBENSJAHR Welche Leistungen beinhaltet unsere Verpflegungspauschale (VP)? * Ausschließlich Betreuungszeit: Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Gruppengeld (Bastelmaterial; kleinere Ausflüge etc.) Kosten für die * Verpflegungspauschale (VP) ab Aug ,-- pro Monat einmaliges wöchentliches gesundes Frühstück Getränkegeld (Milch, Tee und Wasser) ab Aug ,-- pro Monat 20
21 BEISPIELRECHNUNG Ü3, AB DEM 3. LEBENSJAHR BUCHUNGSZEIT: 7.00 BIS UHR Betreuungsbeitrag (Buchungszeit Uhr) 15,-- (Buchungszeit Uhr) 124,-- Verpflegungspauschale VP 65,-- 204,-- 21
22 WIE ERRECHNET SICH DIE BEITRAGSREDUZIERUNG? (! AUSSCHLIEßLICH DIE VP WIRD BERÜCKSICHTIGT!) BITTE BEACHTEN SIE SEITE 21! 1 Tag 1 Woche = 5 Tage 2 Wochen = 10 Tage 3 Wochen = 15 Tage VP 65,-- (Aug 2013) ab 3. Lebensjahr 3,25 16,25 32,50 48,75 VP 68,-- (Aug 2014) ab 3. Lebensjahr 3,40 17,-- 34,-- 51,-- VP *15,-- (Aug 2013) ab 3. Lebensjahr *Ausschließlich Betreuungszeit: Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr 0,75 3,75 7,50 11,25 VP *20,-- (Aug 2014) ab 3. Lebensjahr *Ausschließlich Betreuungszeit: Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr 1,-- 5,-- 10,-- 15,-- 22
23 WANN ERHALTEN ELTERN DEN GELEISTETEN BEITRAG ZURÜCK? Der Betreuungsbeitrag bleibt immer unverändert bestehen. Sollte das Kind erkrankt sein, so legen die Erziehungsberechtigten ein Attest des Arztes vor, so kann die VP im Folgemonat verrechnet werden. Diese Regelung gilt bei einer Krankheit ab 5 Öffnungstagen in Folge. Sollte die Familie in den Urlaub (oder auch Mutter-Kind-Kur) fahren, so muss der Urlaubszeit-Rahmen zwei Wochen vor Beginn bei der Leitung schriftlich bekannt gegeben werden. So kann die VP im Folgemonat verrechnet werden. Diese Regelung gilt ab einem Urlaub von 5 Öffnungstagen in Folge. Diese Regelung kann max. 2 x im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. 23
24 Abweichend von den vorgestellten Betreuungsbeiträgen werden Kinder in dem Jahr, das ihrer Einschulung unmittelbar vorausgeht, von dem Betreuungsbeitrag befreit, sofern dieser nicht 100,-- überschreitet. Beträgt der Betreuungsbeitrag mehr als 100,--, so ist der Differenzbetrag von den Eltern (Gebührenpflichtigen) zu entrichten. Beispielrechnung: Betreuungsbeitrag pro Monat 124,-- abzüglich Bambini-Betrag -100,-- Elternbeitrag pro Monat 24,-- BAMBINI SCHULKINDER Sollten beitragsfreie Kinder von der Einschulung zurückgestellt werden, so sind im folgenden Besuchsjahr wieder Betreuungsbeiträge in voller Höhe zu entrichten. 24
25 Werden gleichzeitig Geschwisterkinder betreut, so reduziert sich der Betreuungsbeitrag für das zweite und jedes weitere Kind um ERMÄßIGUNG GESCHWISTER- 45,-- pro Monat 25
26 Betreuungsbedingungen / Zusatz zu Ihrem Betreuungsvertrag 1 Abbuchungen der Buchungsbeiträge Seite 25 2 Entrichtung der Buchungsbeiträge Seite 26 3 Verzug der Buchungsbeiträge Seite 27 4 Antrag auf Ermäßigung der Buchungsbeiträge Seite 28 5 BuT Bildungs- und Teilhaberpaket Seite 28 6 Familiäre Veränderungen Seite 29 7 Zusätzliche Gebühren Seite 30 IN VERTRAGLICHEN & FINANZIELLEN ANGELEGENHEITEN BETREUUNGSBEDINGUNGEN 26
27 1 ABBUCHUNGEN DER BUCHUNGSBEITRÄGE Wer ist zuständig für Abbuchungen? Stadtpfarramt St. Blasius & Hl. Geist Für Abbuchungen bzw. in allen Fragen des Zahlungsverkehrs ist die Rendantin zuständig. Brigitte Fischer-Gensler (Rendantin) Für weitere Fragen steht Ihnen gerne unsere Verwaltungsangestellte Frau Heike Schüller in der Einrichtung zur Verfügung. Nonnengasse Fulda Tel.: /
28 2 ENTRICHTUNG DER BUCHUNGSBEITRÄGE Wie sind die Gebühren zu bezahlen? Eltern, als Gebührenschuldner, sind verpflichtet, der kath. Kirchengemeinde St. Blasius in Form der Trägerschaft der Einrichtung eine Einzugsermächtigung für ihr Konto zu erteilen. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Der Betreuungsbeitrag und die Verpflegungspauschale werden (in einem Betrag) jeweils zum 1. des auf den Besuchsmonat folgenden Monats eingezogen. 28
29 3 VERZUG DER BUCHUNGSBEITRÄGE Was ist, wenn die Beiträge nicht bezahlt werden? Werden Beiträge von Ihnen nicht gezahlt, so setzt die Rechtsabteilung des bischöflichen Generalvikariates ein entsprechendes Mahnverfahren in Gang. Bei weiterem Missachten der entsprechenden Gebührenforderungen können Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden. Darüber hinaus kommen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (wie z.b. Pfändung eines Kontos oder des Arbeitseinkommens) in Betracht. Informationen zum Mahnverfahren erteilt Ihnen die Rendantin. Als letzte Konsequenz kann ein Kind vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden. (Siehe Betreuungsbedingungen) 29
30 ANTRÄGE 4 Antrag auf Ermäßigung der Buchungsbeiträge 5 BuT Bildungs- und Teilhaberpaket Bei der Anmeldung des Kindes haben Sie die Möglichkeit, bei der Kindertagesstättenleitung zu benennen, dass Sie eine Kostenbezuschussung benötigen. Sie erhalten einen Antrag zur Kostenübernahme der Betreuungsbeiträge im Verwaltungsbüro der KiTa. Die Antragstellung erfolgt schriftlich und wird ausschließlich von den Erziehungsberechtigten, nicht von der Einrichtung, bei der zuständigen Behörde gestellt. Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können bei der für sie zuständigen Behörde die Übernahme der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen beantragen. Wird dem Antrag entsprochen, so erhält unsere Rendantin direkt von der Behörde eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung. In der Folge wird die Verpflegungspauschale dann auf einen geringen Eigenkostenanteil monatlich reduziert. Bitte beachten Sie, dass die Kostenübernahme befristet ist und gegebenenfalls eine Verlängerung von Ihnen beantragt werden sollte. Zudem beschränkt sich die Kostenübernahme nur auf die Verpflegungspauschale. Eine Ermäßigung der Betreuungsbeiträge ist daher immer gesondert zu beantragen. Kümmern Sie sich nicht rechtzeitig um die Kostenübernahme, wird die volle Summe beim Kindergarteneintritt Ihres Kindes von Ihrem Konto abgezogen. Wird die Bewilligung nachgereicht, so erstatten wir Ihnen selbstverständlich die bewilligte Summe. 30
31 6 FAMILIÄRE VERÄNDERUNGEN Was ist bei Änderungen im laufenden KiTa-Jahr zu beachten? Im laufenden KiTa-Jahr können sich verschiedenste Arten von Änderungen ergeben (z. B. Änderung der Buchungszeit, der Familienverhältnisse, Anschrift, Bankverbindung oder eine dauerhafte Verminderung oder Erhöhung der aktuellen Einkünfte). Die jeweilige Änderungen müssen der Einrichtung unverzüglich schriftlich bekannt gegeben werden. Sollten die Änderungen Auswirkung auf die Höhe der Gebühren haben, so erhalten Sie von der Verwaltung einen schriftlichen Änderungsbescheid. Die Abmeldung eines Kindes erfolgt immer schriftlich mit einer Kündigungsfrist (siehe Betreuungsbedingungen). 31
32 7 ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN Vertragsunterzeichnung Bei der Vertragsunterzeichnung wird pro Kind eine einmalige Verwaltungspauschale von 5,-- fällig. Wir bitten Sie, diese bar bei der Kindertagesstättenleitung oder der Verwaltung zu entrichten. Bescheinigung über gezahlte Kindertageseinrichtungsgebühren In unserem Verwaltungsbüro können Sie eine Aufstellung über die für den Besuch Ihres Kindes in unserer Einrichtung erhobenen Gebühren nachträglich erhalten. Diese Aufstellung ist kostenpflichtig, pro Ausstellung 5,--. In der Regel akzeptiert Ihr Finanzamt allerdings auch die Gebührenbescheide der Rendantin in Verbindung mit den Kontoauszügen der einzelnen Monate. Bitte bewahren Sie deshalb den Schriftverkehr gut auf. 32
33 IHRE ANSPRECHPARTNER AUF EINEN BLICK Träger Pfarrbüro Stadtpfarrer Stefan Buß Kath. Stadtpfarramt St. Blasius und Hl. Geist Nonnengasse Fulda Tel: / Termine nach Vereinbarung Rendantin Brigitte Fischer-Gensler Kath. Stadtpfarramt St. Blasius und Hl. Geist Nonnengasse Fulda Tel: / Termine nach Vereinbarung Kindertagesstättenleitung Simone Webinger Kath. Kindertagesstätte St. Blasius Schwester-Pauline-Platz Fulda Tel: / Termine nach Vereinbarung Verwaltungsbüro Heike Schüller Kath. Kindertagesstätte St. Blasius Schwester-Pauline-Platz Fulda Tel: / Freie Sprechzeiten Mo Fr von :30 Uhr Termine nach Vereinbarung 33
34 ES HOFFT AUF IHR VERSTÄNDNIS UND GRÜßT SIE HERZLICH Stadtpfarrer S. Buß Verwaltungsrat
35 Herausgeber Kath. Kirchengemeinde St. Blasius Nonnengasse Fulda Tel.: sankt-blasius-fulda@pfarrei.bistum-fulda.de
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