Geschäftsbericht 2013 Bauamt Seite 37. Unterschieden werden muss zwischen dem Flächennutzungsplan (vorbereitender

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1 Geschäftsbericht 2013 Bauamt Seite 37 Bauamt (Amt 20) Bei den Baugenehmigungsverfah- Vergleich Wohnbauvorhaben ren setzt sich der positive Trend beim Bauen im Bestand/Wohnen fort. Die geplanten Windkraftstandorte im Kreis sorgten mancherorts für einen Sturm der Entrüstung. Erhebliche Neuerungen und Mehrarbeit brachte die Reform des Schornsteinfegerwesen. In Königheim kam es zu einem Großbrand Das Kreisbauamt ist zuständig für sämtliche bau- und denkmalschutzrechtliche Verfahren in 15 Städten und Gemeinden des Main-Tauber-Kreises, bei der Bauleitplanung für 16 Städte und Gemeinden. In den Sachgebieten Katastrophenschutz, Feuerwehrwesen, Wohnraumförderung und Schornsteinfegerwesen erstreckt sich die Zuständigkeit auf den gesamten Landkreis. 1. Bauwesen 1.1 Bauleitplanung Bauleitplanung ist das zentrale Instrument zur Ermöglichung von Bauvorhaben, zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen und zur sinnvollen Ordnung von Art und Maß der baulichen Nutzungen. Die Gemeinden haben die Aufgabe, Bauleitpläne aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Öffentlichkeit und Behörden müssen in einem förmlichen Verfahren beteiligt werden. Dabei müssen alle betroffenen öffentlichen und privaten Belange abwägend berücksichtigt werden. 0 Nb. Wohnhaus Bauen im Bestand/Wohnen Beim Wohnungsneubau war ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Unterschieden werden muss zwischen dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Im Flächennutzungsplan muss für das tensiv begleitet: Detaillierte schriftliche Stellungnahmen wurden verfasst, Planungs- und Satzungsvorschläge erarbeitet, Gemeinden und Planer fachlich und rechtlich beraten. ganze Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten 1.2 Baugenehmigungs- und städtebaulichen Entwick- Kenntnisgabeverfahren lung ergibt, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Mit 815 Anträgen (Baugenehmigungsverfahren, Grundzügen dargestellt werden. Der Bauvoranfragen, Kennt- Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. nisgabeverfahren, immissionsschutzrechtliche Genehmigungs-/Voranfrageverfahren, sonstige Anfragen) wurde das Vorjahresergebnis fast gehalten. Er bildet die Grundlage für weitere, zum Vollzug dieses Gesetzbuchs erforderliche Maßnahmen und den Zulässigkeitsrahmen für bauliche und sonstige Vorhaben auf den Grundstücken. Der im Vorjahr beobachtete positive Trend bei Bauvorhaben zum Bauen im Bestand/Wohnen setzt sich weiter fort und hat im Vergleich zu den letzten fünf Jahren mit 96 genehmigten Maßnahmen Insgesamt 35 Bauleitplanverfahren hat einen Spitzenwert erreicht. das Kreisbauamt als Genehmigungsbehörde für die Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und städtebaulichen Beim Wohnungsneubau ist zwar ein leichter Rückgang zu verzeichnen, jedoch Satzungen der Städte und Gemeinden entsprechen 134 genehmig- (ohne Große Kreisstädte) sowie als Träger öffentlicher Belange 2013 inte Wohnhäuser genau dem Schnitt der letzten fünf Jahre von 2009 bis 2013.

2 Seite 38 Geschäftsbericht 2013 Bauamt Eine Erfolgsgeschichte stellt die Entwicklung der gewerblichen Bauvorhaben in den letzten Jahren dar. Auch wenn die Zahl der gewerblichen Vorhaben gegenüber dem Jahr 2012 zurückgegangen ist, trägt das Kreisbauamt durch intensive Vorabstimmung mit den Bauherren und ihren Architekten dazu bei, dass die Genehmigungsverfahren innerhalb kürzester Zeit abgeschlossen werden können. Nur beispielhaft werden folgende gewerbliche Vorhaben genannt: Errichtung und Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Einzäunung in Lauda-Königshofen (Baukosten: Euro), Betriebserweiterung und energetische Sanierung eines Betriebsgebäudes in Weikersheim (Baukosten: eine Million Euro), Neubau Produktionsgebäude mit Büro sowie Sozialräumen in Boxberg (Baukosten: Euro), Nutzungsänderung Kompaniegebäude in Dienstleistungsgebäude in Lauda-Königshofen (Baukosten: Euro). Des einen Freud, des anderen Leid: Nicht alle vom Kreisbauamt erteilten Baugenehmigungen wurden widerspruchslos hingenommen. So wurden im Jahre 2013 sechs Widersprüche und vier Klagen gegen die erteilten Baugenehmigungen eingereicht. Entsprechend wurden vom Kreisbauamt Schriftsätze an das Regierungspräsidium Stuttgart, das Verwaltungsgericht Stuttgart und an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erstellt und vorgelegt. In Baden-Württemberg waren Ende 2011 knapp 390 Windkraftanlagen mit einer Leistung von insgesamt 490 MW installiert. Mit Abstand am meisten Windkraftleistung ist im Main-Tauber-Kreis mit 97 MW in Betrieb, gefolgt vom Ostalbkreis mit einer installierten Leistung von 50 MW. 1.3 Windkraft planungsrechtlichen Voraussetzungen, zum Ablauf immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zu Wer Wind sät oder Windmühlen genehmigt, der kann Sturm ernten. Zwar wurde 2013 keine weitere Windkraftanlage Kreisbauamt wurde deshalb ein Kom- den dafür benötigten Unterlagen. Beim im Main-Tauber-Kreis genehmigt bzw. petenzzentrum Windenergie als zentrale Anlaufstelle eingerichtet. errichtet, jedoch lösten die geplanten Windkraftstandorte (Vorranggebiete, Konzentrationszonen) in manchen Gemeindegebieten einen Sturm der Ent- Gemeinden die kommunalen Planun- Gegenwärtig sind bei allen Städten und rüstung aus. gen angelaufen. Dies umfasst die Fortschreibung der Flächennutzungspläne, insbesondere die Ausweisung von Der Ausbau der erneuerbaren Energien, vor allem im Bereich der Windkraft Konzentrationszonen in den Flächennutzungsplänen. Das Kreisbauamt hat führt jeden Tag zu zahlreichen komplexen Anfragen, wie zum Beispiel zu den hierzu zahlreiche Beratungsgesprä-

3 Geschäftsbericht 2013 Bauamt Seite 39 che geführt und (außer bei den großen Kreisstädten) federführend Stellungnahmen zu den geplanten Konzentrationszonen für Windkraftanlagen an die einzelnen Kommunen abgegeben. Im Dezember 2013 wurden dem Kreisbauamt drei Flächennutzungspläne mit Teilfortschreibungen für Windkraftanlagen zur Genehmigung vorgelegt. Der Main-Tauber-Kreis führt weiterhin mit 82 errichteten Windkraftanlagen und einer im Jahr 2012 genehmigten, noch nicht errichteten Windkraftanlage die Rangliste in Baden-Württemberg an. Im Jahr 2013 wurden beim Kreisbauamt zehn immissionsschutzrechtliche Anträge auf Genehmigung für 41 Windkraftanlagen und neun immissionsschutzrechtliche Anträge auf Vorbescheid für 21 Windkraftanlagen eingereicht (landesweit zurzeit 45 Anträge für rund 130 Windkraftanlagen). Auf Grund des Planungsstandes der Windparkstandorte (Vorrangflächen des Regionalverbandes Heilbronn-Franken, Konzentrationszonen der Kommunen im Main-Tauber-Kreis) und der gegenwärtig im Verfahren befindlichen immissionsschutzrechtlichen Anträge (auch vor 2013) wird sich die Anzahl der Windkraftanlagen im Main-Tauber- Kreis 2014 erhöhen. In Baden-Württemberg waren Ende 2011 knapp 390 Windkraftanlagen mit einer Leistung von insgesamt 490 MW installiert. Mit Abstand am meisten Windkraftleistung ist im Main-Tauber-Kreis mit 97 MW in Betrieb, gefolgt vom Ostalbkreis mit einer installierten Leistung von 50 MW. 1.4 Wohnraumförderung Der im Jahr 2012 eingeschlagene Weg der Neuausrichtung der Wohnraumförderung des Landes wurde 2013 konsequent fortgesetzt und weiter optimiert. Insbesondere wurde der Fokus durch eine deutliche Verstärkung der Förderanreize auf die soziale Mietwohnraumförderung gelegt, um in Ballungsräumen die teilweise angespannte Wohnungssituation zu verbessern. Bei selbst genutzten Wohnungen sind Änderungen erfolgt; hier entfiel insbesondere die Sanierungsverpflichtung des Erwerbers, die sich bei Gebrauchtimmobilien als Hemmnis erwies. Sie wurde durch Anreize zur freiwilligen energetischen Sanierung der erworbenen und geförderten Wohnimmobilie in Anlehnung an die entsprechenden KfW-Programme ersetzt. Zudem sollte auch die Förderung selbstgenutzten Aus den Beratungen zur Wohnraumförderung ergaben sich unter anderem elf Anträge für Neubaumaßnahmen mit einem Fördervolumen von 2,2 Millionen Euro. Foto: Lichtkunst.73, pixelio.de Wohneigentums durch Förderzuschläge der Verbreitung barrierefreien bzw. altersgerechten Wohnraums dienen. Die größten Veränderungen haben sich jedoch bei den Konditionen des Förderdarlehens ergeben, welches für den Bau und Erwerb von Wohnraum zur Selbstnutzung zur Verfügung steht. Die bisherige degressive Zinsverbilligung für die Dauer von 15 Jahren wurde ersetzt durch eine gleichbleibende Vergünstigung eines Darlehens auf 1,5 Prozent für die Dauer von zehn Jahren. Ebenso wurden die Förderdarlehensbeträge deutlich erhöht. Wohnungseigentümergemeinschaften wurde durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg der Zugang zu Förderprogrammen der KfW eröffnet, indem die bereits zinsvergünstigten Darlehen der KfW in einzelnen Programmteilen landesseitig nochmals verbilligt wurden. Die Landesregierung stellte für die Wohnungsbauförderung insgesamt 63,19 Millionen Euro zur Verfügung, wovon nunmehr 40 Millionen Euro für den Mietwohnungsbau und nur noch 23,19 Millionen Euro für Eigentumsmaßnahmen vorgesehen waren wurden insgesamt 115 Beratungen durchgeführt. Daraus ergaben sich zwölf Anträge für Neubaumaßnahmen mit einem Fördervolumen von 2,4 Millionen Euro und sieben Anträge für den Erwerb von Gebrauchtimmobilien mit einer Fördersumme von 1,1 Millionen Euro. Weiterhin wurden Ergänzungsdarlehen in Höhe von Euro zusätzlich in Anspruch genom-

4 Seite 40 Geschäftsbericht 2013 Bauamt men. Des Weiteren beantragten 13 Antragsteller aus früheren Förderprogrammen Zuschüsse als Ergänzungsförderung in Höhe von Euro für ihre 2013 geborenen Kinder. Diese Anträge sind fast alle bereits bewilligt. In der Mietwohnungsbauförderung ging das Interesse an Fördermitteln für den Hochschulstandort Bad Mergentheim über allgemeine Beratungen nicht hinaus, sodass der L-Bank keine Anträge vorgelegt wurden. 1.5 Denkmalschutz Mit großem Aufwand wurde aus dem um 1930 erbauten ehemaligen Staatlichen Rebgut in Lauda ein Gastronomiebetrieb mit Tagungsräumen und Gästeappartements. Denkmalpflege und Denkmalschutz stehen in ganz Deutschland durch die drastische Kürzung öffentlicher Mittel und die Folgen des Strukturwandels vor großen Herausforderungen. Den sich daraus ergebenden, anspruchsvollen und schwierigen Aufgaben stellt sich das Kreisbauamt als Denkmalschutzbehörde in enger Zusammenarbeit mit dem Referat Denkmalpflege des Regierungspräsidiums Stuttgart waren leider längst nicht alle Bemühungen um den Erhalt unserer Kulturdenkmale von Erfolg gekrönt. Dabei ist keineswegs nur das (fehlende) Geld ausschlaggebend. Es gibt einige Denkmaleigentümer, die gezielt ihre Gebäude zerstören. Dem wird soweit möglich energisch begegnet. Im Jahr 2013 wurden 51 Anträge auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung gestellt, wovon bis zum Jahresende 37 bearbeitet bzw. entschieden worden sind. Als ein gelungenes Beispiel denkmalgerechter Sanierung kann das Gebäu- Gelungenes Beispiel denkmalgerechter Sanierung: ein barockes Wohnhaus aus dem 18. Jahrhundert mitten im Altstadtkern von Lauda. de Rathausstraße 36 in Lauda genannt werden. Mit großem finanziellem Aufwand wurde aus dem um 1930 erbau- werden. Das barocke Wohnhaus aus dem 18. Jahrhundert, das sich mitten ten Winzerhof ein Gastronomiebetrieb im Altstadtkern befindet, wurde im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalments. mit Tagungsräumen und Gästeapparteamt aufwendig saniert. Der gleichzeitige Abbruch von Nebengebäuden hat Ein weiteres lobenswertes Beispiel privater Initiative im Denkmalschutz stellt Freiflächen geschaffen, die eine Verbesserung des Wohnumfeldes bewirkten. Durch die Sanierung ist wieder ein in Niederstetten dar. Unter Verzicht auf die Renovierung eines Gartenpavillons attraktives Wohngebäude entstanden, mögliche Zuschüsse und mit großem das auch noch zur Aufwertung des persönlichem Einsatz wurde ein bereits akut einsturzgefährdetes Gebäu- Laudaer Rathausplatzes beiträgt. Einer neuen Nutzung konnte auch das de wieder hergerichtet und sein Bestand auf Dauer gesichert. einige Jahre leerstehende Staatliche Rebgut, ebenfalls in Lauda, zugeführt

5 Geschäftsbericht 2013 Bauamt Seite 41 Für 2013 gingen fünf Anträge auf Ausstellung der Steuerbescheinigung ein. Insgesamt für vier Anträge wurde die Bescheinigung mit einer Gesamtsumme von Euro ausgestellt. 1.6 Erneuerbare-Wärme-Gesetz Was in Baden-Württemberg bisher nur für Wohngebäude gilt, soll ab 2014 auch Betriebe und Unternehmen betreffen. Wird in bestehenden Nichtwohngebäuden die Heizung modernisiert, müssen regenerative Energien anteilig genutzt werden. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg 2014 wird dann, falls es wie geplant umgesetzt wird, auch für öffentliche Gebäude, Hotels, Kirchenhäuser oder Bürogebäude gelten. Neben der Einbeziehung der Nicht- Wohngebäude ist die wichtigste Neuerung die geplante Anhebung des Pflichtanteils an erneuerbaren Energien von zehn auf 15 Prozent. Bis jetzt gilt für Altbauten die Regelung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) Baden-Württemberg, das zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist. Danach sind bei einem Austausch der Heizungsanlage mindestens zehn Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Nach den Mitteilungen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sind Heizungen ausgetauscht worden. nicht auf den Neubau von Wohngebäuden, sondern erfasst alle Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, mit Ausnahme der in 4 Ziffern 1-10 EEWärmeG genannten Gebäude. Bei Eingang bzw. Genehmigung der Bauvorlagen werden die Bauherren auf die Nutzungspflicht nach dem EEWärmeG hingewiesen und die Nachweise angefordert, sobald die Gebäude bezogen sind. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 113 Nachweise zum EEWärmeG vorgelegt. Obwohl das Gesetz seit 1. Januar 2009 in Kraft ist, nimmt der Arbeitsaufwand für die Überwachung der Bauvorhaben und die Überprüfung der Nachweise weiterhin stetig zu, nachdem die Nachweise erst nach mehrmaliger Aufforderung vorgelegt werden. Die gleiche Aussage gilt für die Nachweise bei Altbauten. 1.7 Schornsteinfegerwesen Das Schornsteinfegerhandwerk steht seit dem Jahr 2013 im Wettbewerb. Dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, bisher Bezirksschornsteinfegermeister, als beliehenem Unternehmer wurde durch die Novellierung des Schornsteinfegerrechts der hoheitliche Bereich seiner Tätigkeit stark reduziert. Die Feuerstättenschau, verbunden mit der Ausstellung eines Feuerstättenbescheides, Abnahmen an neuen oder wesentlich geänderten Feuerungsanlagen, die Fristenüberwachung und die mögliche Ersatzvornahme der vorgegebenen Schornsteinfegerarbeiten verbleiben im Vorbehaltsbereich der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Die klassischen Aufgabengebiete wie Schornsteinreinigung, Abgaswegeüberprüfung an Öl- und Gasfeuerungsanlagen sowie die Überprüfung nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) unterliegen nun dem Wettbewerb und können von Hauseigentümern frei an zugelassene Schornsteinfegerbetriebe vergeben werden. War der Eigentümer seither in der Duldungspflicht, wurde er durch die Veränderung in die Handlungspflicht geführt. Zum 1. Januar 2009 trat das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes (EEWärmeG) in Kraft und ersetzte das EWärmeG Baden-Württemberg für den Bereich der Neubauten. Das EEWärmeG beschränkt sich allerdings Der neue Bezirksschornsteinfeger Dirk Adelhardt (2. v.r.) erhielt vom Ersten Landesbeamten Dr. Ulrich Derpa (l.) die Ernennungsurkunde zum Bezirksschornsteinfeger im Bezirk Nummer 8 des Main-Tauber-Kreises. Mit dabei waren der Amtsvorgänger Robert Adelhardt (2.v.l.), Bauamtsleiter Günter Siegl (r.) und Sachbearbeiter Harald Englert (Mitte) vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis.

6 Seite 42 Geschäftsbericht 2013 Bauamt Den Forderungen der Europäischen Union nach Wettbewerbs- und Niederlassungsfreiheit nachzukommen, ohne die Betriebs- und Brandsicherheit der Feuerungsanlagen einzuschränken und damit deren Betreiber zu gefährden, war das Ziel der Reform. Die Eigentümer von Gebäuden haben seit dem Jahr 2013 dafür zu sorgen, dass die Schornsteinfegerarbeiten fristgerecht ausgeführt werden. Kommen die Eigentümer ihrer Verpflichtung nicht oder nicht fristgerecht nach, teilt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger dies der unteren Verwaltungsbehörde mit. Damit wirkt sich die Reform sehr arbeitsintensiv auf die unteren Verwaltungsbehörden aus. Das Sachgebiet Schornsteinfegerwesen im Kreisbauamt leitet dann das Verfahren zum Erlass eines sogenannten Zweitbescheides ein. Bei einer eventuell erforderlichen Ersatzvornahme wird der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger vom Sachgebiet beauftragt, die ausstehenden Arbeiten durchzuführen. Um die Arbeitskraft des Sachgebietes Schornsteinfegerwesen beim Kreisbauamt nach der Novellierung des Schornsteinfegerhandwerks nicht durch eine Flut von Anträgen auf Erlass eines Zweitbescheides mit eventuell erforderlichen Zwangsmaßnahmen allein auf diese Tätigkeit zu binden, werden derzeit viele Eigentümer von den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern an den nahenden Ablauf der Fristen erinnert. Hierzu sind diese jedoch vom Gesetzgeber nicht verpflichtet. Trotz aller Bemühungen und zahlloser telefonischer Aufklärungsversu- Der Brand eines Produktionsbetriebes in Königheim war einer der größten der letzten Jahrzehnte im Main-Tauber-Kreis. Zirka 200 Einsatzkräfte waren vor Ort. che durch das Sachgebiet konnte nicht pflicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, verhindert werden, dass im Jahr 2013 die Beitrei- bei fast 70 Eigentümern schriftliche Aufforderungen zur Beauftragung eines Schornsteinfegerbetriebs zwecks bung von ausstehenden hoheitlichen Schornsteinfegergebühren und die Bearbeitung der von den bevollmächtigten Durchführung der ausstehenden Bezirksschornsteinfegern vorge- Schornsteinfegerarbeiten erforderlich waren. Insgesamt 19 kostenpflichtige Zweitbescheide und sechs Anordnungen zur Durchsetzung der ausstehenden Schornsteinfegerarbeiten waren bereits erforderlich. Bei einem Grundstückseigentümer wurden die ausstehenden Schornsteinfegerarbeiten zwischenzeitlich zwangsweise durchgesetzt. legten Mängelberichte. Seit der Novellierung des Schornsteinfegerrechts entscheidet das Sachgebiet Schornsteinfegerwesen im Kreisbauamt zudem als Widerspruchsbehörde bei einem Einwand des Eigentümers gegen den Feuerstättenbescheid, dem der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nicht abhelfen kann. Zur Durchsetzung der Ersatzvorlegten nahme wurden vom Sachgebiet neben dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger 2. Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz eine Schlüsseldienstfirma und der polizeiliche Vollzugsdienst angefordert. Deren Kosten wurden der 2.1 Feuerwehren im Kreis schnell, kompetent und zuverlässig unteren Verwaltungsbehörde in Rechnung gestellt und von dieser wiederum Die Freiwilligen Feuerwehren und die beim Eigentümer beigetrieben. Werkfeuerwehren des Main-Tauber- Kreises wurden von der Integrierten Zu den weiteren Aufgaben des Sachgebiets Schornsteinfegerwesen gehören bei den 15 Kehrbezirken im Kreis sowie drei kreisüberschreitenden Kehrbezirken die Ausübung der Aufsichts- Leitstelle im Jahr Mal alarmiert. Bei diesen Einsätzen handelte es sich um 147 Brände, 307 Technische Hilfeleistungen (unter anderem Verkehrsunfälle, Öleinsätze) und 138

7 Geschäftsbericht 2013 Bauamt Seite 43 Fehlalarmierungen (Brandmeldeanlagen, Täuschungsalarmierung). Das Einsatzspektrum reichte vom Gefahrgutunfall über die Befreiung von eingeklemmten Personen in Kraftfahrzeugen und die Bekämpfung von Großbränden bis hin zur Tierrettung. Am 8. November 2013 wurde die Freiwillige Feuerwehr Königheim mit den Abteilungen Königheim, Gissigheim, Pülfringen und Brehmen zum Brand eines Produktionsbetriebes im Gewerbegebiet Königheim alarmiert. Beim Eintreffen der Feuerwehr stand bereits die Produktionshalle im Vollbrand. Trotz des massiven Eingreifens der Feuerwehren aus der gesamten Umgebung es waren die Wehren aus Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim, Lauda, Külsheim, Werbach, Höpfingen, Hardheim und die Feuerwehr Walldürn mit insgesamt zirka 200 Einsatzkräften im Einsatz konnte ein Übergreifen der Flammen auf den angebauten Gastronomiebereich nicht verhindert werden. Der gesamte Betrieb fiel den Flammen zum Opfer. Die Nachlöscharbeiten dauerten noch den ganzen darauffolgenden Tag an. Zur Absicherung der Feuerwehrkräfte war das Deutsche Rote Kreuz Tauberbischofsheim mit mehreren Fahrzeugen, Notarzt und Leitendem Notarzt im Einsatz. Bei diesem Brand handelte es sich um einen der größten Brände der letzten Jahrzehnte im Main-Tauber-Kreis. kreis konstant. Ein Arbeitsschwerpunkt 2.4 Ausbildung, Ehrungen wird weiterhin die Nachwuchs- werbung bleiben. Die Zahl der Jugendfeuerwehrangehörigen konnte erfreulicherweise auf hohem Niveau gehalten Bei 29 Lehrgängen auf Kreisebene wurden 469 Feuerwehrangehörige aus- bzw. weitergebildet. werden. Im Juni 2013 fand unter der Leitung Landrat Reinhard Frank hat gegenüber dem Kreisfeuerwehrverband eine Nachwuchskampagne für die Jugendfeuerwehr initiiert. Die beauftragte Firma Forum-Media aus Grünsfeld wurde für ihr Konzept im November 2013 mit dem Marketingpreis Main-Franken ausgezeichnet. des Kreisbrandmeisters in Tauberbischofsheim die Abnahme von Feuerwehrleistungsübungen zum Erwerb des Feuerwehrleistungsabzeichens in Silber und Bronze statt. Dabei erwarben vier Gruppen das Leistungsabzeichen in Silber und 15 Gruppen das Leistungsabzeichen in Bronze. Mit dem Abzeichen in Gold für 40 Jahre aktiven 2.3 Förderung des Feuerwehrwesens Dienst in der Feuerwehr wurden im Jahre Feuerwehrangehörige und mit dem Abzeichen in Silber für 25 Jahre Durch das Landratsamt Main-Tauber- Kreis wurden Fördermittel des Landes aktiven Dienst 119 Feuerwehrange- hörige ausgezeichnet. Baden-Württemberg von rund Euro an die Städte und Gemeinden ausbezahlt für die Beschaffung von 2.5 Vorbeugender Brandschutz und Brandverhütungsschauen Feuerwehrfahrzeugen und die Einrichtung von Feuerwehrhäusern sowie als Pauschale je aktivem Feuerwehrangehörigen und Angehörigen der Jugendfeuerwehr. 82 Baugesuche wurden dem Kreisbrandmeister zur brandschutz- und sicherheitstechnischen Beurteilung vorgelegt. Ausbildung auf Kreisebene 2013 Anzahl der Lehrgänge Atemschutz, 4 Grundausbildung, Aktuelle Entwicklungen bei der Feuerwehr Truppführer, 2 Sprechfunker, 10 Auch im Jahr 2013 blieben die Mitgliederzahlen der Feuerwehren im Land- Maschinisten, 4 Bei 29 Lehrgängen auf Kreisebene wurden 469 Feuerwehrangehörige aus- bzw. weitergebildet.

8 Seite 44 Geschäftsbericht 2013 Bauamt 2.6 Katastrophenschutz Hochwasser und Starkregen im Main-Tauber-Kreis Das Hochwasser am 30. Mai 2013 richtete in einigen Gemeinden des Main- Tauber-Kreises ebenso wie der Starkregen am 8. Juni 2013 in Wertheim erheblichen Schaden an. Im Rahmen der Soforthilfe des Landes flossen Mittel von ,34 Euro in den Landkreis, die aber nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Grund waren die Fördervoraussetzungen. Insbesondere führte die Einkommensgrenze bei vielen Antragstellern dazu, dass diese nicht bedient werden konnten. Mit dem anschließenden Aufbauhilfefonds des Bundes bzw. der EU wurden zusätzliche Mittel für die Betroffenen bereitgestellt. Aus diesem Aufbauhilfeprogramm können nunmehr alle Betroffenen bis 30. Juni 2015 Anträge beim Landratsamt einreichen. Mit der Aufbauhilfe werden nach Abzug von Versicherungsleistungen auch kommunale Gebäudeschäden reguliert. Neben dem Aufbauhilfefonds des Bundes und der Soforthilfe des Landes sollen den Bundesländern nun auch Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds zur Verfügung gestellt werden. Förderfähig sind hier voraussichtlich Kosten für Wiederaufbau-, Einsatz-, Sicherungs-, Aufräum- und Säuberungsmaßnahmen, die im Rahmen des Hochwassers entstanden und von öffentlicher Hand zu finanzieren sind. Die Regelungen hierzu befinden sich noch in der Abstimmungsphase, konkrete Erstattungen können daher noch nicht in Aussicht gestellt werden. Verabschiedung in den passiven Dienst nach 40 Jahren Engagement im Katastrophenschutz (von links): Helga Koch (Landratsamt, Sachgebiet Katastrophenschutz), Marco Zeiner (Leiter Fernmelde- und Führungsdienst), der Geehrte Peter Bernhardt, Erster Landesbeamter Dr. Ulrich Derpa und Joachim Fels (Fernmelde- und Führungsdienst). Ehrungen beim Fernmelde- und Führungsdienst (von rechts): Erster Landesbeamter Dr. Ulrich Derpa zeichnete Marco Stoy und Tobias Dworacek für 15-jähriges sowie Michael Schifferdecker und Thomas Dürr für ihr 35-jähriges Engagement aus. Bernhard Bach wurde nach 32 Dienstjahren in den passiven Dienst verabschiedet. Der Leiter des Fernmelde- und Führungsdienstes, Marco Zeiner, und Helga Koch vom Sachgebiet Katastrophenschutz des Landratsamtes schlossen sich den Glückwünschen an Ausbildung rungsdienst zur Verfügung. Seminare des Verwaltungsstabes der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) Im Jahr 2013 wurden acht neue Mitarbeiter für den Verwaltungsstab in eige- wurden von zwei Mitarbeitern besucht. nen Schulungen ausgebildet. Außerdem nahmen vier Mitarbeiter des Land- Ehrungen beim Fernmelde- und Neuausrichtung und kreises an einer internen Funkausbildung und weitere vier an einer inter- Führungsdienst (Regieeinheit) nen Ausbildung für die Aufnahme und Mit der Ausbildung eigener Mitarbeiter des Landkreises für den Funkdienst Weiterleitung teil und stehen damit in Zukunft dem Fernmelde- und Füh- bzw. für die Aufnahme und Weiterlei-

9 Geschäftsbericht 2013 Bauamt Seite 45 tung wurde der Fernmelde- und Führungsdienst personell verstärkt. Eine besondere Ehrung wurde 2013 Peter Bernhardt zuteil, der für 40 Jahre aktiven Dienst im Fernmelde- und Führungsdienst geehrt und mit Ende des Jahres in den passiven Dienst verabschiedet wurde. Mit ihm wurde ein weiteres langjähriges Mitglied der Regieeinheit in den passiven Dienst entlassen. Außerdem wurden zwei Mitglieder für 15 und zwei weitere für 35 Jahre Dienst im Katastrophenschutz geehrt Katastrophenschutzübungen Ende April fand eine landesweite dreitägige Tierseuchenübung statt, an der Mitarbeiter des Katastrophenschutzes und des Veterinäramtes als Schiedsrichter und Übungsbeobachter in Aalen und Heidenheim teilnahmen. Am 19. Oktober 2013 wurde die Katastrophenschutzübung des Landkreises durchgeführt, bei der Verwaltungsund Führungsstab die Zusammenarbeit übten. Das fiktive Szenario drehte sich um einen Brand in einem Hallenbad mit einem Massenanfall von Verletzten, einen Anschlag auf eine Wasserversorgungsanlage sowie einen Busunfall einer polnischen Reisegruppe. Durch dieses Szenario konnte der komplette Verwaltungs- und Führungsstab eingesetzt und beübt werden. Darüber hinaus waren alle Hilfsorganisationen an der Übung beteiligt. Für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des nunmehr letzten Schutzraumes in Lauda-Königshofen wurden 300 Euro vom Bund bereitgestellt Manöver der Bundeswehr Der Main-Tauber-Kreis wird gerne von der Bundeswehr für Manöver genutzt. Im letzten Jahr gab es elf Übungen, die vorwiegend im Bereich des Mains bei Freudenberg und Wertheim bzw. im Bereich des Truppenübungsplatzes in Külsheim stattfanden Katastrophenplan Im Zuge der Umstellung auf die neue Internetseite des Landkreises wurde der Katastrophenplan überarbeitet. Außerdem waren durch ständigen personellen Wechsel im Verwaltungsstab immer wieder Veränderungen vorzunehmen Verwaltung und Bewirtschaftung der Katastrophenschutzeinheiten und -fahrzeuge Der Bund stellte 2013 insgesamt Euro für die Aus- und Fortbildung der Katastrophenschutzeinheiten, die Unterbringung der Katastrophenschutzfahrzeuge, die Führerscheinerweiterung und die Instandsetzung bzw. Ersatzbeschaffung zur Verfügung. Zusätzlich gewährte das Land für den friedensmäßigen Katastrophenschutz Euro an Zuschüssen. Die vom Landkreis bereitgestellten Mittel lagen bei zirka Euro Telekommunikations- Bevorrechtigungen Mit dem Inkrafttreten des neuen Postund Telekommunikationssicherstellungsgesetzes waren zum 31. März 2013 alle bisherigen Bevorrechtigungen zu überprüfen und teilweise neu beim jeweiligen Telekommunikationsunternehmen zu beantragen Notstromaggregat Ende September 2013 wurde erstmals das im Jahr 2012 installierte Notstromaggregat unter Volllast während des Dienstbetriebes getestet. Der Test verlief erfolgreich und war notwendig, um im Katastrophenfall oder bei Stromausfall eine sichere Stromversorgung für die Häuser I bis III gewährleisten zu können Schutzräume Bei der Übungsleitung im Sitzungssaal des Landratsamtes liefen bei der Katastrophenschutzübung die Fäden zusammen. Das rein fiktive Szenario drehte sich unter anderem um einen angenommenen Großbrand in einem Hallenbad.

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