Zur Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zur Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung"

Transkript

1 Gemeinsame Stellungnahme von Verbänden im Deutschen Holzwirtschaftsrat e.v. Zur Novellierung der Ansprechpartner DHWR: Dr. Denny Ohnesorge Deutscher Holzwirtschaftsrat e.v. (DHWR) Dorotheenstraße 54, Berlin Tel.: Auf der Basis von Stellungnahmen: Verband Niedersächsischer Zimmermeister (VNZ) Stand: Holzbau Deutschland Institut e.v.

2 Hintergrund Der Deutsche Holzwirtschaftsrat e.v. (DHWR) ist der Dachverband der holzbe- und verarbeitenden Industrie, des Holzbaus und Holzhandwerks sowie des Holzhandels. Der DHWR setzt sich für die Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Verwendung von Holz- und Holzfaserprodukten ein. Der DHWR nimmt im Rahmen der Verbandsbeteiligung des Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zum Gesetzentwurf zur Änderung der 1 (NBauO) Stellung. Grundsätzliches Holz ist mit einem durchschnittlichen, jährlichen Rohholzaufkommen von etwa 5,7 Millionen Kubikmetern2 der wichtigste nachwachsende Rohstoff Niedersachsens. Die Be- und Verarbeitung des Rohstoffes findet überwiegend in regionalen Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum statt. Die Holzwirtschaft sieht Chancen und Entwicklungspotentiale für Holz als ökologischen Baustoff insbesondere bei der Nachverdichtung der Städte durch das Schließen von Baulücken und bei der Aufstockung bestehender Gebäude. Dafür müssen jedoch die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen in Niedersachsen verbessert werden. Die Regierungskoalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen einigte sich im Koalitionsvertrag 2013 auf die Novellierung der NBauO zur stärkeren Berücksichtigung des Klimaschutzes im Bauwesen3. Weiterhin unterstrich die Landesregierung im Oktober 2013 in der Unterrichtung des Landtages zum Thema Kohlenstoffspeicher Wald die Bedeutung der stofflichen Holzverwendung4 für den Klimaschutz: Die Verwendung von Holz könne, so die Landesregierung, einen wichtigen Anteil zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Dabei solle die Holznachfrage stärker in die Bereiche der langfristigen stofflichen Nutzung verlagert [werden]. Als Baustoff binde Holz CO2 aus der Atmosphäre und speichere dieses langfristig, weshalb die Landesregierung vermehrt Holz und Holzprodukte auf ökologische Weise als Substitut für weniger ökologische Bau- und Werkstoffe einsetzen möchte. Die aktuelle Novellierung der bietet nun für die Landesregierung die Möglichkeit, ihre selbst definierten Ziele umzusetzen und bestehende Hemmnisse beim Bauen mit Holz und Holzwerkstoffen zu beseitigen. Aktuell ist Holz insbesondere im Mehrgeschossbau und teilweise bei Industriebauten hinsichtlich der brandschutztechnischen Anforderungen gegenüber anderen Bauweisen zu Unrecht benachteiligt. Dass diese Ungleichbehandlung der Baustoffe hinsichtlich des Brandschutzes im mehrgeschossigen Bauen unbegründet ist, belegen wissenschaftliche Studien, mehrere Bauprojekte in Deutschland wie zum Beispiel das Wälderhaus in Hamburg als auch die gelebte Baupraxis im benachbarten europäischen Ausland (insbesondere Schweiz, Österreich und Schweden). Die bestehenden ordnungsrechtlichen Hemmnisse sind im Interesse des Klimaschutzes, der Reduktion von Treibhausgasen und der Potentiale des ökologischen Bauens zu beseitigen. 1 Entwurf eines Gesetzes vom zur Änderung der vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2014 (Nds. GVBl. S. 206). Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung; Referat 503: Bauordnungsrecht, Bauprodukte, Baunormen. 2 AGR (2015): Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher e.v. (AGR) auf Basis der Ergebnisse der Bundeswaldinventur 3 und den Angaben der amtlichen Holzeinschlagsstatistik für Niedersachsen im Durchschnitt der Jahre 2011 bis Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Niedersachsen und Bündnis90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages 2013 bis LT-Drucksache 17/812 vom : Kohlenstoffspeicher Wald: Forderungen für eine nachhaltige und multifunktionale Forstwirtschaft in Niedersachsen. Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung. Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode. 2 (5)

3 Kommentar zum Gesetzesentwurf Die nachfolgenden Änderungsvorschläge zum vorgelegten Gesetzesentwurf sind aus unserer Sicht geeignet, oben genannte Hemmnisse für die Verwendung von Holz abzubauen. 1. Zu 2 Begriffe (5) 1Sonderbauten sind 3. Gebäude mit mindestens einem Geschoss mit mehr als m2 Grundfläche, ausgenommen Wohngebäude und Garagen, sowie Stallgebäude mit mehr als m2 Grundfläche, Vorschlag des DHWR Der DHWR lehnt die Aufnahme von Stallgebäuden in 2 Absatz 5 ab. (5) 1Sonderbauten sind 3. Gebäude mit mindestens einem Geschoss mit mehr als m2 Grundfläche, ausgenommen Wohngebäude und Garagen, sowie Stallgebäude mit mehr als m2 Grundfläche, Begründung Die Aufnahme von Stallbauten ab m² in 2 Absatz 5 Sonderbauten steht im Widerspruch zu 2 Absatz 3, durch den landwirtschaftlich genutzte Gebäude zu Gebäudeklasse 1 gezählt werden. In der Aufnahme der Stallbauten in 2 Absatz 5 sehen wir eine unnötige und aus unserer Sicht unbegründete Benachteiligung des Baustoffes Holz bei diesen Gebäudearten. Wir erkennen die mit dieser Änderung offensichtlich bezweckte Absicht der Verbesserung der Rettungsmöglichkeiten von Tieren im Brandfall grundsätzlich an. Nach Aussagen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) liegen jedoch keine Statistiken oder Studien vor, die belegen, dass es bei Nutztierhallen aus Holz in der Vergangenheit häufiger zu Schadensfällen gekommen ist. Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung der Anforderungen, welche noch dazu den Holzbau deutlich benachteiligt, für uns in keiner Weise nachvollziehbar oder zu rechtfertigen. Erfahrungen der Landwirtschaft bestätigen zudem, dass die Nutztiere je nach Tier und Haltungsart deutlich unterschiedliche Verhaltensmuster im Brandfall aufzeigen. Dies erfordert je nach Nutztierhaltung und Stallgebäudekonzeption individuelle Brandschutzmaßnahmen und Evakuierungskonzepte, welche nicht durch die allgemein gefassten Anforderungen des Gesetzesentwurfes abgedeckt werden (können). Eine ähnliche Regelung ist weder in der aktuellen NBauO zu finden, noch werden in der Musterbauordnung Stallbauten separat definiert. Es ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb Stallgebäude dieser Größe abweichend von der Musterbauordnung und entgegen bestehender positiver Erfahrungen in Niedersachsen einen Sonderstatus erhalten sollen. Für Stallgebäude gibt es in der Allgemeinen Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauord 3 (5)

4 nung (DVO-NBauO)5 Regelungen. Weitere Regelungen in der NBauO sind aus unserer Sicht nicht erforderlich. Es verwundert umso mehr, dass dieser Vorstoß im Besonderen dem landwirtschaftlichen Gewerbebau gelten soll. Der Holzbau ist in der Landwirtschaft nicht nur etabliert, er hier eine lange Tradition. In Deutschland ist nahezu jedes dritte landwirtschaftliche Betriebsgebäude ein Holzbau. Das liegt nicht nur an dem Bewusstsein der Landwirte, die einem ökologischen Rohstoff gerne den Vorzug geben, sondern auch an den technischen Vorteilen, die Holz als Baustoff für den Bereich des Stallbaus gerade prädestiniert. Holz ist von Natur aus besonders widerstandsfähig gegen die chemisch aggressiven Beanspruchungen von Kot und Dung, sodass bei Holzkonstruktionen kein zusätzlicher chemischer und umweltbelastender Korrosionsschutz nötig ist. Der Änderungsvorschlag verstößt unserer Auffassung nicht zuletzt gegen die von der Landesregierung geforderte Umsetzung der Charta für Holz6 und damit auch den Zielen der Landesregierung, die nach eigenen Angaben erreiche wolle, dass die Holznachfrage stärker in die Bereiche der langfristigen stofflichen Nutzung verlagert wird4. 2. Zu 26 Brandverhalten von Baustoffen und Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen (2) 3Bauteile werden zusätzlich nach dem Brandverhalten ihrer Baustoffe unterschieden in 3. Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus brennbaren Baustoffen bestehen und die allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen haben, (3) Soweit in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt ist, müssen 1. Bauteile, die feuerbeständig sein müssen, mindestens Absatz 2 Satz 3 Nr. 2 und 2. Bauteile, die hochfeuerhemmend sein müssen, mindestens Absatz 2 Satz 3 Nr. 3 entsprechen. Vorschlag des DHWR Der DHWR schlägt für 26 die Aufnahme folgenden Absatzes 4 vor: (4) Abweichend von Absatz 2 Satz 3 sind tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, aus brennbaren Baustoffen zulässig, wenn die geforderte Feuerwiderstandsdauer nachgewiesen wird und die Bauteile so hergestellt und eingebaut werden, dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen von Brand- oder Rauchschutzbereichen, insbesondere Geschosstrennungen, hinweg übertragen werden können. 5 DVO-NBauO (2012): Allgemeine Durchführungsverordnung zur vom 26. September BMVEL (2004): Verstärkte Holznutzung zugunsten von Klima, Lebensqualität, Innovationen und Arbeitsplätzen (Charta für Holz). Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Hrsg.). Berlin. 4 (5)

5 Begründung Gemäß 26 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 in Kombination mit Absatz 3 Nummer 2 sowie 5 und 9 der DVO-NBauO5 ist in Gebäudeklasse 4 eine Brandschutzbekleidung der tragenden und aussteifenden Teile erforderlich, wenn diese aus brennbaren Bauteilen bestehen. Die Bekleidung (Kapselung) hat sich jedoch in der Praxis als großes Hemmnis erweisen, da sie vergleichsweise arbeits- bzw. kostenintensiv ist. Des Weiteren kann Holz so nur nicht sichtbar verbaut werden. Diese Umstände führen zu einer ungerechtfertigten Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Holzbauweise im Vergleich zu anderen Bauweisen. So hat Holz beispielsweise beim Bau von Mehrfamilienhäusern in Niedersachsen kaum Chancen verwendet zu werden: Gemäß einer aktuellen Studie7 wurde in den Jahren 2010 bis 2012 bei unter zwei Prozent der Mehrfamilienhäuser Holz als überwiegender Baustoff eingesetzt. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Betrachtung des Wohnneubau. Im Jahr 2013 lag Niedersachsen im Bundesvergleich auf dem vorletzten Platz. Nur 9,1 Prozent der Baugenehmigungen waren Gebäude mit Holz als überwiegend verwendeten Baustoff8. Die ordnungsrechtlich durch die NBauO vorgegebene Benachteiligung des Baustoffes Holz ist aus unserer Sicht ungerechtfertigt. Die brandschutztechnischen Schutzziele definiert durch die Anforderungen an die Feuerwiderstandsklassen und den Raumabschluss können durch entsprechende hochfeuerhemmende Bauteilkonstruktionen in Holzbauweise auch ohne zusätzliche brandschutztechnisch wirksame Bekleidungen aus nichtbrennbaren Baustoffen erreicht werden. Wegweisend ist die Landesbauordnung für Baden-Württemberg, in der diese Erkenntnisse bereits berücksichtigt wurden. 7 Kaiser, C. und Mantau, U. (2013): Regionale Schwerpunkte der Holzverwendung. In: Weimar, H. und Jochem, D. (Hrsg.): Holzverwendung im Bauwesen Eine Marktstudie im Rahmen der Charta für Holz, Thünen Report 9, Hamburg 2013, S Holzbau Deutschland Institut (2015) 5 (5)

Zur Novellierung der Bauordnung NRW

Zur Novellierung der Bauordnung NRW Gemeinsame Stellungnahme von Verbänden der Deutschen Holzwirtschaft Zur Novellierung der Bauordnung NRW Ansprechpartner DHWR: Dr. Denny Ohnesorge Deutscher Holzwirtschaftsrat e.v. (DHWR) Dorotheenstraße

Mehr

Zur Novellierung der Bauordnung NRW

Zur Novellierung der Bauordnung NRW Stellungnahme des Innungsverbandes des Zimmerer- und Holzbaugewerbes Westfalen Zur Novellierung der Bauordnung NRW Ansprechpartner: Innungsverband des Zimmerer- und Holzbaugewerbes Westfalen GF Matthias

Mehr

Landesbauordnungen: Was ist im Holzbau machbar?

Landesbauordnungen: Was ist im Holzbau machbar? Landesbauordnungen: Was ist im Holzbau machbar? Dipl.-Ing. (FH) Johannes Niedermeyer, Holzbau Deutschland Institut 15. Holzbauforum - 07. April 2016, Berlin Inhalt Vorstellung: Holzbau Deutschland Institut

Mehr

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Gemeinsame Stellungnahme der Verbänden der Deutschen Holzwirtschaft Zum Entwurf von Ergänzungen zur normenkonkretisierenden Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Zugrundeliegende Dokumente:

Mehr

HIP Holz-Innovativ-Programm für Baden-Württemberg

HIP Holz-Innovativ-Programm für Baden-Württemberg HIP Holz-Innovativ-Programm für Baden-Württemberg Holztage Bonndorf, 4. Juni 2016 Harald Wetzel Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Clusterinitiative Forst & Holz Standort BW hohe Dichte

Mehr

Feuerwiderstandsklassen. Gebäudeklassen nach LBO 2 Abs. 4. Brandschutz bei Aufstockung und Umbauten insbesondere bei Holzbauweise. Feuerhemmend F 30-B

Feuerwiderstandsklassen. Gebäudeklassen nach LBO 2 Abs. 4. Brandschutz bei Aufstockung und Umbauten insbesondere bei Holzbauweise. Feuerhemmend F 30-B Brandschutz bei Aufstockung und Umbauten insbesondere bei Holzbauweise Dr.-Ing. Mandy Peter bauart Konstruktions GmbH & Co. KG Arbeitstagung 2017 Baurechtsbehörden/Prüfingenieure Leonberg, 16.11.2017 bauart

Mehr

Feuer und Holz Freunde fürs Leben

Feuer und Holz Freunde fürs Leben Feuer und Holz Freunde fürs Leben Neue Entwicklungen zum Holzbau in den Bauordnungen mit dem Schwerpunkt BauO Berlin 07. Mai 2018 Reinhard Eberl-Pacan Filipp Neuhardt Ulrike Oertel Eberl-Pacan Architekten

Mehr

Feuer und Holz Freunde fürs Leben

Feuer und Holz Freunde fürs Leben Feuer und Holz Freunde fürs Leben Wie Brandschutz im Holzbau funktioniert Holz Baustoff der Zukunft Bau auf Holz! 20. März 2018 Reinhard Eberl-Pacan Eberl-Pacan Architekten + Ingenieure Brandschutz rundzwei

Mehr

Die neue Landesbauordnung 2018

Die neue Landesbauordnung 2018 Die neue Landesbauordnung 2018 Wesentliche Änderungen für den baulichen Brandschutz 27. Bautechnisches Seminar Nordrhein-Westfalen 2 Begriffe: Höhe, Grundfläche Höhe: Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das

Mehr

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau IZH Institut des Zimmerer- und Holzbaugewerbes 1. Hessischer Baugipfel Darmstadt 02.11.2006 Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau Brandschutztechnische Aspekte und Konzepte für mehrgeschossige Holzhäuser

Mehr

Verwendung von Bauweisen und Baukonstruktionen aus Holz unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit

Verwendung von Bauweisen und Baukonstruktionen aus Holz unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit Verwendung von Bauweisen und Baukonstruktionen aus Holz unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit Bauordnungsrechtliche Grundsätze Bewertung von üblichen Bauweisen und Baukonstruktionen aus Holz Holzbauweisen

Mehr

Brandschutz. 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen

Brandschutz. 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Brandschutz 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Ein hohes Schutzziel im Bauordnungsrecht wird mit dem baulichen Brandschutz verfolgt. Nach Musterbauordnung MBO sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu

Mehr

Brandschutz. 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen

Brandschutz. 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Brandschutz 1. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Ein hohes Schutzziel im Bauordnungsrecht wird mit dem baulichen Brandschutz verfolgt. Nach Musterbauordnung MBO sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu

Mehr

Wertschöpfung der Holzwirtschaft im ländlichen Raum. Deutscher Holzwirtschaftsrat e.v.

Wertschöpfung der Holzwirtschaft im ländlichen Raum. Deutscher Holzwirtschaftsrat e.v. Wertschöpfung der Holzwirtschaft im ländlichen Raum Deutscher Holzwirtschaftsrat e.v. Gliederung 1. Die Holzwirtschaft 2. Entwicklung gestern und morgen 3. Bedeutung für den ländlichen Raum 4. Chancen

Mehr

Mehrfamilienhaus der Gebäudeklasse 4 in Holztafelbauweise realisiert

Mehrfamilienhaus der Gebäudeklasse 4 in Holztafelbauweise realisiert Objektreportage: Mehrfamilienhaus der Gebäudeklasse 4 in Holztafelbauweise realisiert Das Objekt In Isny im Allgäu entstand ein mehrgeschossiges Wohnhaus in Holztafelbauweise eine zukunftsweisende moderne

Mehr

Änderung der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung

Änderung der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Sachgebiet B 1/Ha Änderung der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Im Gemeinsamen Amtsblatt von Baden Württemberg (GABl) vom 27. Juli 2005 wurden auf Seite

Mehr

2. Bodensee Brandschutzfachtag. in der Inselhalle Lindau 12. November 2010

2. Bodensee Brandschutzfachtag. in der Inselhalle Lindau 12. November 2010 2. Bodensee Brandschutzfachtag in der Inselhalle Lindau 12. November 2010 Neuerung in der LBO Baden-Württemberg Auswirkungen und Systematik bezüglich des vorbeugenden Brandschutzes Ralf Kludt Dipl.-Ing.

Mehr

QUALITÄTSGEMEINSCHAFT HOLZBAU UND AUSBAU e. V., Berlin

QUALITÄTSGEMEINSCHAFT HOLZBAU UND AUSBAU e. V., Berlin QUALITÄTSGEMEINSCHAFT HOLZBAU UND AUSBAU e. V., Berlin 05/2008 16. Dezember 2008 An die Mitglieder der Qualitätsgemeinschaft Holzbau und Ausbau e.v. 1. DGfH-Forschungsvorhaben abgeschlossen: - Fassaden

Mehr

Die neue Landesbauordnung NRW: Was bedeutet die neue Landesbauordnung für das Planen und Bauen mit Holz? Wärmeschutz beim Bauen mit X-LAM

Die neue Landesbauordnung NRW: Was bedeutet die neue Landesbauordnung für das Planen und Bauen mit Holz? Wärmeschutz beim Bauen mit X-LAM Die neue Landesbauordnung NRW: Was bedeutet die neue Landesbauordnung für das Planen und Bauen mit Holz? Wärmeschutz beim Bauen mit X-LAM Anpassung der LBO NRW an das Brandschutzsystem der MBO/Einführung

Mehr

Siebengeschosser in Berlins Mitte

Siebengeschosser in Berlins Mitte fermacell Objektreportage: Siebengeschosser in Berlins Mitte Neue Perspektiven für den urbanen Wohnungsbau Das Objekt Nach dem europa- wenn nicht sogar weltweit beachteten Projekt e3 haben die Berliner

Mehr

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Grundlagen Begriffe Anforderungen an Bauteile/Baustoffe Rettungswege Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensrecht Materielles Recht verfahrensfreie Bauvorhaben vereinfachtes

Mehr

Brandschutz bei öffentlichen Holzbauwerken Technische Umsetzung baurechtlicher Anforderungen

Brandschutz bei öffentlichen Holzbauwerken Technische Umsetzung baurechtlicher Anforderungen Brandschutz bei öffentlichen Holzbauwerken Technische Umsetzung baurechtlicher Anforderungen Dipl.-Ing.(FH) Matthias Müller Regionaler Fachberater Baden-Württemberg Ruhpolding 19.11.2005 G e f ö r d e

Mehr

Stellungnahme(( Deutsche(Säge,(und(Holzindustrie(Bundesverband(e.V.( (DeSH)( zur( Novellierung(der(Musterbauordnung((MBO)(

Stellungnahme(( Deutsche(Säge,(und(Holzindustrie(Bundesverband(e.V.( (DeSH)( zur( Novellierung(der(Musterbauordnung((MBO)( GeschäftsstelleBerlin Dorotheenstraße54I10117Berlin Telefon:+493022320490 Fax:+493022320489 Email:info@saegeindustrie.de Stellungnahme DeutscheSäge,undHolzindustrieBundesverbande.V. DeSH) zur NovellierungderMusterbauordnungMBO)

Mehr

Brandschutz nach MBO Anforderungen mit Porenbeton sicher und leicht erfüllbar

Brandschutz nach MBO Anforderungen mit Porenbeton sicher und leicht erfüllbar Brandschutz nach MBO Anforderungen mit Porenbeton sicher und leicht erfüllbar Das Schutzziel des vorbeugenden baulichen Brandschutzes ist im Bauordnungsrecht vorrangig auf die Rettung von Menschen und

Mehr

DGfM. Anforderungen. Brandschutz. BR4 Anforderungen Seite 1/7. Beispiele für Anforderungen an übliche Gebäude

DGfM. Anforderungen.  Brandschutz. BR4 Anforderungen Seite 1/7. Beispiele für Anforderungen an übliche Gebäude Anforderungen Im Folgenden werden die technischen Anforderungen an Bauteile nach der Musterbauordnung (MBO) erörtert. Im Einzelfall gilt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die folgenden Ausführungen

Mehr

Brandschutz: Hilfen und Möglichkeiten mit Blickrichtung Zukunft

Brandschutz: Hilfen und Möglichkeiten mit Blickrichtung Zukunft Brandschutz: Hilfen und Möglichkeiten mit Blickrichtung Zukunft Dr.-Ing. René Stein 3. Forum Holzbaukompetenz Köln, 14. November 2017 Inhalt 1) Einführung 2) Vergleich Musterbauordnung (MBO) und Landesbauordnungen

Mehr

I N F O R M A T I O N

I N F O R M A T I O N I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Max Hiegelsberger und Georg Starhemberg Obmann proholz OÖ am 16. Juni 2014 zum Thema "Immer mehr bauen au(s)f Holz Studie zum Holzbauanteil in Oberösterreich"

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION

TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION Brandschutz bei Hochhäusern gemäß der Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) A_Lesik / Shutterstock.com Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) enthält besondere Anforderungen und Lösungen

Mehr

2.1 Tragende und aussteifende Bauteile

2.1 Tragende und aussteifende Bauteile Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zu lfd. Nr. A 2.2.2.5 der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche

Mehr

Im Dialog zum Detail Praktische Hinweise für Architekten zur HBO 2018

Im Dialog zum Detail Praktische Hinweise für Architekten zur HBO 2018 Praktische Hinweise für Architekten zur HBO 2018 Neu-Isenburg 20. März 2018 Dipl.-Ing. (FH) Oliver Hilla Prof. Dr.-Ing. Ulrich Dietmann Inhalt Was ändert sich wirklich mit der neuen HBO und der VVTB? Ausgewählte

Mehr

Kleine Verkaufsstätten

Kleine Verkaufsstätten Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der

Mehr

Niedersächsische Bauordnung: NBauO

Niedersächsische Bauordnung: NBauO Niedersächsische Bauordnung: NBauO Textausgabe von Ulrich Große-Suchsdorf, Hans Karsten Schmaltz, Dr. Arnd Stiel 6. Auflage Verlag C.H. Beck München 014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978

Mehr

BAUINGENIEURWESEN Arbeitsgruppe Experimenteller Baulicher Brandschutz Jun.-Prof. Dr.-Ing. Catherina Thiele Prof. Dr.-Ing.

BAUINGENIEURWESEN Arbeitsgruppe Experimenteller Baulicher Brandschutz Jun.-Prof. Dr.-Ing. Catherina Thiele Prof. Dr.-Ing. BAUINGENIEURWESEN Arbeitsgruppe Experimenteller Baulicher Brandschutz Jun.-Prof. Dr.-Ing. Catherina Thiele Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz Projektnummer Gegenstand: Kunde: Kontakt: EBB 150003-A: Gutachterliche

Mehr

Zur Novellierung der Musterbauordnung

Zur Novellierung der Musterbauordnung Gemeinsame Stellungnahme von Verbänden der Deutschen Holzwirtschaft Zur Novellierung der Zugrundeliegende Dokumente: Entwurf der vom 12.10.2015 Ansprechpartner: Dr. Denny Ohnesorge Deutscher Holzwirtschaftsrat

Mehr

Brandschutzanforderungen an Rettungswege in Deutschland und Stellungnahme zur Verwendung von Schöck Isokorb und Schöck Tronsole in Rettungswegen

Brandschutzanforderungen an Rettungswege in Deutschland und Stellungnahme zur Verwendung von Schöck Isokorb und Schöck Tronsole in Rettungswegen BAUINGENIEURWESEN Arbeitsgruppe Experimenteller Baulicher Brandschutz Jun.-Prof. Dr.-Ing. Catherina Thiele Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz Projekt EBB 150002-1: Kunde: Kontakt: Brandschutzanforderungen an Rettungswege

Mehr

Holz Baustoff der Zukunft

Holz Baustoff der Zukunft Holz Baustoff der Zukunft brennt brennt nicht brennt brennt nicht? Vortrag zur Holzbauveranstaltung 7. November 2013 Reinhard Eberl-Pacan Architekten Ingenieure Brandschutz Fasanenstraße 44 in 10719 Berlin-Wilmersdorf

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Landtags

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Landtags Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6097 Gesetzesbeschluss des Landtags Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg Der Landtag hat am 5. November 2014 das

Mehr

Anlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO)

Anlage. Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Anlage Allgemeine Ausführungsverordnung des Innenministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) Vom 17. November 1995 (GBl. S. 836), geändert durch Verordnung vom 30. Mai 1996 (GBl. S. 419) und durch Artikel

Mehr

BauO NRW 2016 Impulse für den Holzbau

BauO NRW 2016 Impulse für den Holzbau BauO NRW 2016 Impulse für den Holzbau Bauen mit neuen Brandschutzanforderungen Dr.-Ing. Mandy Peter bauart Konstruktions GmbH & Co. KG 26. Bautechnisches Seminar NRW Ratingen, 17.10.2017 bauart Konstruktions

Mehr

Brandschutz im Hochbau Baustoffe, Bauteile, Anforderungen

Brandschutz im Hochbau Baustoffe, Bauteile, Anforderungen Brandschutz im Hochbau Baustoffe, Bauteile, Anforderungen Dr.-Ing. H. Schopbach 1 Grundlagen Wozu Brandschutz? London, 02.09.1666 13.000 zerstörte Häuser 100.000 Obdachlose Hamburg, 05.05.1842 25% zerstörte

Mehr

Gesetz zur. Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften. V o r b l a t t

Gesetz zur. Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften. V o r b l a t t Gesetz zur Änderung bauordnungsrechtlicher Vorschriften V o r b l a t t A. Zielsetzung Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien SPD und Die Grünen vereinbart, dass die Landesbauordnung (LBO) nach

Mehr

Technik & Verarbeitung. Brandschutzbekleidung K 60

Technik & Verarbeitung. Brandschutzbekleidung K 60 Technik & Verarbeitung Brandschutzbekleidung K 60 Technik & Verarbeitung Brandschutzbekleidung K 60 In der Schweiz werden zunehmend auch mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise realisiert. Hinsichtlich

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION

TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION Brandschutz in Hotel- und Beherbergungsgebäuden gemäß der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) Kopfzeile Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) Die Muster-Beherbergungsstättenverordnung

Mehr

Neuerungen Hessische Bauordnung 2018

Neuerungen Hessische Bauordnung 2018 Neuerungen Hessische Bauordnung 2018 Dipl.-Ing.(FH) Thomas Rusnak HBO 2018 Allgemeine Informationen Die HBO 2018 wurde am 6. Juni 2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und ist am 7. Juli 2018

Mehr

Deutscher Stahlbau-Verband

Deutscher Stahlbau-Verband Deutscher Stahlbau-Verband Arbeitshilfe Brandschutz im Stahlbau nach Musterbauordnung Empfehlungen des DSTV-Arbeitsausschusses Brandschutz August 2000 (2. Auflage) Autoren: Brandschutzingenieur K.-H. Halfkann,

Mehr

1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO)

1. Aufstell-, Bewegungsflächen und Zuwegung für die Feuerwehr ( 4 NBauO) Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Brandschutznachweis als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Bauherrin/Bauherr: Eingangsvermerk Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.):

Mehr

17. Fachplanertag Brandschutz

17. Fachplanertag Brandschutz 17. Fachplanertag Brandschutz IngKH Thema Übersicht über die konstruktiven Brandschutz- Anforderungen an Bauteile nach der Hessischen Bauordnung 2018 Dozenten: Marc Drackert Prof. Dipl.-Ing. Helmut Zeitter

Mehr

(~ a~~tf GDV STELLUNGNAHME 16/568 A02, A11 (A.

(~ a~~tf GDV STELLUNGNAHME 16/568 A02, A11 (A. GDV DIE DEUTSCHEN VERSICHERER Herrn Dieter Hilser MdL Vorsitzender des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Landtag Nordrhein-Westfalen Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf Per email

Mehr

Rechtliche Grundlagen für den baulichen Brandschutz in Deutschland

Rechtliche Grundlagen für den baulichen Brandschutz in Deutschland Fachartikel Schöck Bauteile GmbH Cornelia Kaltenbach Vimbucher Straße 2 76534 Baden-Baden Tel.: 0 72 23 967-612 E-Mail: presse@schoeck.de Brandschutz im Treppenraum Rechtliche Grundlagen für den baulichen

Mehr

Stellungnahme zu dem Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

Stellungnahme zu dem Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stellungnahme zu dem Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) I. Einführung Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH) ist die Interessenvertretung der

Mehr

Der Beitrag der Forst- und Holzwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung

Der Beitrag der Forst- und Holzwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung Der Beitrag der Forst- und Holzwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung Montag, 22. Mai 2017 von 14:00 bis 16:00 Uhr LIGNA 2017 Wood Industry Summit, Halle 26 www.wald-und-holz.nrw.de Sehr geehrte Damen

Mehr

Name, Vorname Titel Verband Straße, Ort -Adresse

Name, Vorname Titel Verband Straße, Ort  -Adresse gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf der VV TB (Brandschutz) Datum: 23.06.206 Entwurf zur VV TB (Brandschutz) Stand.Juni 206 Name, Vorname Titel Verband Straße, Ort E-Mail-Adresse i.a. Glauner, Roland

Mehr

Waldwirtschaft in Hessen: Holz ist der Fingerabdruck der Natur in unseren Häusern

Waldwirtschaft in Hessen: Holz ist der Fingerabdruck der Natur in unseren Häusern Waldwirtschaft in Hessen: Holz ist der Fingerabdruck der Natur in unseren Häusern 1. Waldforum der Stadt Breuberg: Zusammenspiel von Ökonomie und Ökologie im Wald Machbar oder nicht? Lars Schmidt (Breuberg

Mehr

Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m

Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m BRANDENBURG Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände 24 24.1. 1.1.1. Tragende

Mehr

Brandschutz im Hochbau: Das müssen Sie beachten!

Brandschutz im Hochbau: Das müssen Sie beachten! Technik - Brandschutz Brandschutz im Hochbau: Das müssen Sie beachten! Das Bauordnungsrecht stellt bestimmte Anforderungen an den Brandschutz von baulichen Anlagen, die mindestens erfüllt werden müssen.

Mehr

Fachkommission Bautechnik Z. Hd. Vorsitzender Ministerialrat Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann. per

Fachkommission Bautechnik Z. Hd. Vorsitzender Ministerialrat Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann. per OSMA-Aufzüge Hirtenstraße 4 49084 Osnabrück Fachkommission Bautechnik Z. Hd. Vorsitzender Ministerialrat Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann per E-Mail: vvtb-anhoerung@dibt.de Stammhaus Osnabrück Bearbeitet durch:

Mehr

KRONOPLY OSB: Leistungsstark, luftdicht und nachhaltig

KRONOPLY OSB: Leistungsstark, luftdicht und nachhaltig KRONOPLY OSB: Leistungsstark, luftdicht und nachhaltig Ob bei einer energetischen Sanierung, der Aufstockung eines Stadthauses oder einem ökologischen Neubau KRONOPLY OSB ist der multifunktionale Holzwerkstoff,

Mehr

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich:

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich: TECHNISCHE INFORMATION Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen Über Flucht- und Rettungswege in Gebäuden müssen im Brandfall grundsätzlich die Eigen- und Fremdrettung von Menschen und Tieren ins Freie

Mehr

Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung

Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/493 31.08.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW)

Mehr

WALD DER ZUKUNFT AUS SICHT DER WALDWIRTSCHAFT UND BIOÖKONOMIE

WALD DER ZUKUNFT AUS SICHT DER WALDWIRTSCHAFT UND BIOÖKONOMIE WALD DER ZUKUNFT AUS SICHT DER WALDWIRTSCHAFT UND BIOÖKONOMIE 11. WALDBESITZERTAG FREISING 12. SEPTEMBER 2017 BIOÖKONOMIE IN BAYERN Das Cluster Forst und Holz erbringt 52 % der Bruttowertschöpfung* für

Mehr

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein?

Streitfrage: Wie brennbar dürfen Fenster und Fassaden sein? Seite 1 von 5 Schwer entflammbar oder nicht brennbar? Hinweise zu Anforderungen, Nachweisen und Baurechtsfragen Der bauliche Brandschutz ist eine der wichtigsten Anforderungen und steht in Deutschland

Mehr

Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis

Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen (Datum des Antrages) 1. Baugrundstück Gemeinde / Ortsteil

Mehr

Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBOAVO)

Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBOAVO) Rechtswissenschaften und Verwaltung - Kommentare Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBOAVO) Kommentar Bearbeitet von Angelika Vàmos 1. Auflage 2006. Buch. 128 S. Paperback ISBN

Mehr

Brandschutz im Mauerwerksbau

Brandschutz im Mauerwerksbau Brandschutz im Mauerwerksbau DIN EN 1996 Teil 1-2 Tragwerksbemessung für den Brandfall Heißbemessung nach Eurocode 6 Industrieverbände Duisburg Dr. Dieter Figge MBO Fassung 11/2002 - Geändert am 05/2016

Mehr

Die neue Novelle der Landesbauordnung NRW Teile I-IV Dr. Claas Birkemeyer. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite 1 September 2018

Die neue Novelle der Landesbauordnung NRW Teile I-IV Dr. Claas Birkemeyer. Die Novelle der Bauordnung NRW Seite 1 September 2018 Die neue Novelle der Landesbauordnung NRW Teile I-IV Dr. Claas Birkemeyer Die Novelle der Bauordnung NRW Seite 1 September 2018 Agenda I. Einleitung, Übergangsvorschriften, Neue Begriffe II. Gebäudeklassen,

Mehr

Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Informationen zur Gebäudeklasse 1 in Hamburg Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition BauO Hamburg, Gebäudeklasse 1: Gebäudeklasse 1: a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7mund nicht mehr als

Mehr

Brandschutzanforderungen. Gebäudeklassen. BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5. Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes

Brandschutzanforderungen. Gebäudeklassen. BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5. Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes BERLIN Gebäudeklassen Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes BauO GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände und Stützen 27 1.1.1. Tragende Wände allgemein ohne FW FH

Mehr

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? 1 07.11.2016 Gibt es Bestandsschutz im Brandschutz? 2 Woher gründet der Begriff Bestandsschutz? Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Bauvorschriften für Holzbauten in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Brandschutzaspekte. Riga, Ing.

Bauvorschriften für Holzbauten in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Brandschutzaspekte. Riga, Ing. Bauvorschriften für Holzbauten in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Brandschutzaspekte Riga, 30.09.2010 Tiroler Landesstelle für Brandverhütung ÖSTERREICH 9 Bundesländer 9 Bauordnungen 9

Mehr

Inhalt: Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von sekundären Rohstoffen aus Kunststoff Drucken

Inhalt: Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von sekundären Rohstoffen aus Kunststoff Drucken Inhalt: Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von sekundären Rohstoffen aus Kunststoff Drucken Erlass vom 1 Schutzziel 2 Geltungsbereich 3 Flächen für die Feuerwehr 4 Lagerung von Stoffen in

Mehr

vdw Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Sitzung des Technischen Ausschusses des vdw in Hamburg

vdw Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Sitzung des Technischen Ausschusses des vdw in Hamburg vdw Niedersachsen Bremen Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Sitzung des Technischen Ausschusses des vdw am 23. Februar 2011 in Hamburg Jörg Berens Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

Mehr

BPD BauO BTA GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Seite

BPD BauO BTA GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Seite HAMBURG Gebäudeklassen BPD BauO BTA GK 1 GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Seite 1. Wände 1.1 Tragende und aussteifende Wände und Stützen 25 8, Anh. A 1.1.1. Tragende Wände

Mehr

Machbarkeitsstudie eines Holzbaus in der Gebäudeklasse 5. Kurzbericht

Machbarkeitsstudie eines Holzbaus in der Gebäudeklasse 5. Kurzbericht F O R S C H U N G S P R O J E K T Machbarkeitsstudie eines Holzbaus in der Gebäudeklasse 5 Kurzbericht Machbarkeitsstudie eines Holzbaus in der Gebäudeklasse 5 Kurzbericht HFA-Nr.: F 776/2007 Gefördert

Mehr

Rahmendaten zum Holzbau in Thüringen. Klaus-Hubert Heinemann

Rahmendaten zum Holzbau in Thüringen. Klaus-Hubert Heinemann Rahmendaten zum Holzbau in Thüringen Rahmendaten Thüringen Anzahl Unternehmen im Bauhauptgewerbe: 2900 Davon: Anzahl Zimmerei- und Holzbaubetriebe: 409* Beschäftigte in Zimmerei- und Holzbaubetrieben:

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme von Verbänden im Deutschen Holzwirtschaftsrat e.v. Zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Neuauflage 2016

Gemeinsame Stellungnahme von Verbänden im Deutschen Holzwirtschaftsrat e.v. Zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Neuauflage 2016 Gemeinsame von Verbänden im Deutschen Holzwirtschaftsrat e.v. Zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie Neuauflage 2016 Ansprechpartner: Dr. Denny Ohnesorge Deutscher Holzwirtschaftsrat e.v. (DHWR) Dorotheenstraße

Mehr

Brandschutz. Brandschutz. Bauphysik. TI Schöck Isokorb /AT/2018.2/September

Brandschutz. Brandschutz. Bauphysik. TI Schöck Isokorb /AT/2018.2/September Brandschutz 131 Brandschutzvorschriften e Brandschutzvorschriften In Österreich ist der Brandschutz in Gebäuden grundsätzlich in der OIB Richtlinie 2 (Brandschutz) und 2.3 (Brandschutz bei Gebäuden mit

Mehr

Hinweise und Empfehlungen der Feuerwehr Wilhelmshaven. Baugenehmigungsverfahren

Hinweise und Empfehlungen der Feuerwehr Wilhelmshaven. Baugenehmigungsverfahren Hinweise und Empfehlungen der Feuerwehr Wilhelmshaven Baugenehmigungsverfahren Version 02.2017 2 Inhaltsverzeichnis Brandschutz Brandschutzdienststelle Rauchwarnmelder Brandverhütungsschau Osterfeuer,

Mehr

Anhörung Enquete-Kommission 6/1

Anhörung Enquete-Kommission 6/1 Anhörung Enquete-Kommission 6/1 - Zukunft der ländlichen Regionen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Thema: Wertschöpfung der Forstwirtschaft im ländlichen Raum am 7. Dezember 2018 in Beeskow

Mehr

Mustererlass der ARGEBAU Brandverhalten begrünter Dächer von Juni 1989

Mustererlass der ARGEBAU Brandverhalten begrünter Dächer von Juni 1989 Institut für Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen Seite 1 von 30 Anlage 1 Mustererlass der ARGEBAU Brandverhalten begrünter Dächer von Juni 1989 Die Dachhaut muss gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 3756 15. Wahlperiode 04-10-28 Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Drucksache

Mehr

Inhalt: Verordnung über die Einschränkung von Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren Drucken

Inhalt: Verordnung über die Einschränkung von Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren Drucken Inhalt: Verordnung über die Einschränkung von Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren Drucken Erlass vom 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 vom 6. Juni 1995 (Nds. GVBl. S. 287), geänd. durch Art. 2 der Verordnung vom

Mehr

Änderungen und Neuerungen in der novellierten Landesbauordnung Dipl.-Ing. Axel Mothes. update 15 ifbau dipl.-ing.

Änderungen und Neuerungen in der novellierten Landesbauordnung Dipl.-Ing. Axel Mothes. update 15 ifbau dipl.-ing. Änderungen und Neuerungen in der novellierten Landesbauordnung 2015 Dipl.-Ing. Axel Mothes update 15 ifbau 21.07.2015 dipl.-ing. axel mothes 1 Ziele der Novellierung Das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung

Mehr

Holzbalkendecken ertüchtigen

Holzbalkendecken ertüchtigen 1 Historische Holzkonstruktion nach einem Brand. Die Brandausbreitung kann durch einen nachträglichen Brandschutz der Holzbalkendecken verbessert werden. Holzbalkendecken ertüchtigen Bei der brandschutztechnischen

Mehr

Abweichungen und Erleichterungen bei der Brandschutzplanung

Abweichungen und Erleichterungen bei der Brandschutzplanung HOLZ und FEUEREINWIRKUNG bei der Brandschutzplanung Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Brandschutz im geregelten und nicht geregelten Sonderbau 1. Einleitung 2.

Mehr

Baukultur in Holz heute und morgen

Baukultur in Holz heute und morgen Baukultur in Holz heute und morgen E. Uhing 1 Baukultur in Holz heute und morgen Ernst Uhing Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen DE-Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen 2 Baukultur in Holz heute

Mehr

TABELLE 1 KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN ZWISCHEN FEUERWIDERSTANDSKLASSE UND BAUSTOFFKLASSE

TABELLE 1 KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN ZWISCHEN FEUERWIDERSTANDSKLASSE UND BAUSTOFFKLASSE TABELLE 1 KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN ZWISCHEN FEUERWIDERSTANDSKLASSE UND BAUSTOFFKLASSE Quelle: Oberste Bauaufsichtsbehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Baustoff- Kurzzeichen FH HFH FB nach

Mehr

Projektgruppe Besondere Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf. Entwurf für eine

Projektgruppe Besondere Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf. Entwurf für eine Projektgruppe Besondere Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf Entwurf für eine Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Wohnformen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit

Mehr

Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

Freistehendes Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Informationen zur Gebäudeklasse 1 in Rheinland-Pfalz Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition LBO, Gebäudeklasse 1: Gebäudeklasse 1: a) freistehende Gebäude bis zu 7 m Höhe mit nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten

Mehr

Qualitätsbeauftragter GDF

Qualitätsbeauftragter GDF Qualitätsbeauftragter GDF Gütesicherung Technik Wolfgang Schäfer Brandschutz Holzbau Brandschutz Lernen aus Bauschäden Problembereiche Sockel bis Eindeckung Brandschutz Brandschutz im Holzbau Tägliche

Mehr

Anforderungen an notwendige Treppen und Treppenräume

Anforderungen an notwendige Treppen und Treppenräume Anforderungen an notwendige Treppen und Treppenräume Ein eminent wichtiger Teil der Rettungswegführung in Gebäuden sind Treppen und Treppenräume, die in der Musterbauordnung (MBO) im fünften Abschnitt

Mehr

Entwurf. G e s e t z zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Entwurf. G e s e t z zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Entwurf G e s e t z zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Artikel 1 Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Das Niedersächsische Verwaltungsvollstreckungsgesetz

Mehr

Brandschutz im Holzbau: Teamwork schafft Sicherheit

Brandschutz im Holzbau: Teamwork schafft Sicherheit Brandschutz im Holzbau: Teamwork schafft Sicherheit Reinhard Eberl-Pacan MODERNER HOLZBAU HERAUSFORDERUNGEN Brandschutz Akademie Berlin Fasanenstraße 44 in 10719 Berlin-Wilmersdorf Tel. +49 700 900 950

Mehr

Schäden durch mangelhaften Brandschutz

Schäden durch mangelhaften Brandschutz Schadenfreies Bauen Herausgegeben von Dr.-Ing. Ralf Ruhnau Begründet von Professor Günter Zimmermann Band 4S Schäden durch mangelhaften Brandschutz Von Dr-Ing Gerd Geburtig Dipl.-Ing. Ingo Schlegel Fraunhofer

Mehr

Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz

Kleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz Kleine Exkursion Dienstag, 07.07.2015, 11:45 Uhr Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1 IHT- Baulicher Brandschutz Fachgebiet Baulicher Brandschutz Dienstag, 23.06.15, 11:45 bis 13:15, 13-222

Mehr

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Allgemeine Hinweise zur Veranstaltung 2 Bauordnungsrechtliche Schutzziele

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Allgemeine Hinweise zur Veranstaltung 2 Bauordnungsrechtliche Schutzziele Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Wintersemester 15/16 1 Allgemeine Hinweise zur Veranstaltung 2 Bauordnungsrechtliche Schutzziele Allgemeine Hinweise Fachstudium konstruktiver Ingenieurbau M.Sc. Brandschutz

Mehr

- Elektronische Post -

- Elektronische Post - Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, Postfach 31 29, 65021 Wiesbaden Geschäftszeichen

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION

TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION Die neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Bild: istock Romolo Tavani Fachwissen für Profis Bedingt durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen

Mehr

Baustoffklassifizierungen nach DIN 4102 und/oder EN 13501

Baustoffklassifizierungen nach DIN 4102 und/oder EN 13501 4. HolzBauSpezial Akustik & Brandschutz 2013 Baustoffklassifizierungen nach DIN 4102 und/oder EN 13501 H. Zeitter und H. Schopbach 1 Baustoffklassifizierungen nach DIN 4102 und/oder EN 13501 Helmut Zeitter

Mehr