Zur Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung
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- Christa Fried
- vor 7 Jahren
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1 Gemeinsame Stellungnahme von Verbänden im Deutschen Holzwirtschaftsrat e.v. Zur Novellierung der Ansprechpartner DHWR: Dr. Denny Ohnesorge Deutscher Holzwirtschaftsrat e.v. (DHWR) Dorotheenstraße 54, Berlin Tel.: Auf der Basis von Stellungnahmen: Verband Niedersächsischer Zimmermeister (VNZ) Stand: Holzbau Deutschland Institut e.v.
2 Hintergrund Der Deutsche Holzwirtschaftsrat e.v. (DHWR) ist der Dachverband der holzbe- und verarbeitenden Industrie, des Holzbaus und Holzhandwerks sowie des Holzhandels. Der DHWR setzt sich für die Verbesserung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Verwendung von Holz- und Holzfaserprodukten ein. Der DHWR nimmt im Rahmen der Verbandsbeteiligung des Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zum Gesetzentwurf zur Änderung der 1 (NBauO) Stellung. Grundsätzliches Holz ist mit einem durchschnittlichen, jährlichen Rohholzaufkommen von etwa 5,7 Millionen Kubikmetern2 der wichtigste nachwachsende Rohstoff Niedersachsens. Die Be- und Verarbeitung des Rohstoffes findet überwiegend in regionalen Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum statt. Die Holzwirtschaft sieht Chancen und Entwicklungspotentiale für Holz als ökologischen Baustoff insbesondere bei der Nachverdichtung der Städte durch das Schließen von Baulücken und bei der Aufstockung bestehender Gebäude. Dafür müssen jedoch die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen in Niedersachsen verbessert werden. Die Regierungskoalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen einigte sich im Koalitionsvertrag 2013 auf die Novellierung der NBauO zur stärkeren Berücksichtigung des Klimaschutzes im Bauwesen3. Weiterhin unterstrich die Landesregierung im Oktober 2013 in der Unterrichtung des Landtages zum Thema Kohlenstoffspeicher Wald die Bedeutung der stofflichen Holzverwendung4 für den Klimaschutz: Die Verwendung von Holz könne, so die Landesregierung, einen wichtigen Anteil zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Dabei solle die Holznachfrage stärker in die Bereiche der langfristigen stofflichen Nutzung verlagert [werden]. Als Baustoff binde Holz CO2 aus der Atmosphäre und speichere dieses langfristig, weshalb die Landesregierung vermehrt Holz und Holzprodukte auf ökologische Weise als Substitut für weniger ökologische Bau- und Werkstoffe einsetzen möchte. Die aktuelle Novellierung der bietet nun für die Landesregierung die Möglichkeit, ihre selbst definierten Ziele umzusetzen und bestehende Hemmnisse beim Bauen mit Holz und Holzwerkstoffen zu beseitigen. Aktuell ist Holz insbesondere im Mehrgeschossbau und teilweise bei Industriebauten hinsichtlich der brandschutztechnischen Anforderungen gegenüber anderen Bauweisen zu Unrecht benachteiligt. Dass diese Ungleichbehandlung der Baustoffe hinsichtlich des Brandschutzes im mehrgeschossigen Bauen unbegründet ist, belegen wissenschaftliche Studien, mehrere Bauprojekte in Deutschland wie zum Beispiel das Wälderhaus in Hamburg als auch die gelebte Baupraxis im benachbarten europäischen Ausland (insbesondere Schweiz, Österreich und Schweden). Die bestehenden ordnungsrechtlichen Hemmnisse sind im Interesse des Klimaschutzes, der Reduktion von Treibhausgasen und der Potentiale des ökologischen Bauens zu beseitigen. 1 Entwurf eines Gesetzes vom zur Änderung der vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 2014 (Nds. GVBl. S. 206). Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung; Referat 503: Bauordnungsrecht, Bauprodukte, Baunormen. 2 AGR (2015): Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Rohholzverbraucher e.v. (AGR) auf Basis der Ergebnisse der Bundeswaldinventur 3 und den Angaben der amtlichen Holzeinschlagsstatistik für Niedersachsen im Durchschnitt der Jahre 2011 bis Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Niedersachsen und Bündnis90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages 2013 bis LT-Drucksache 17/812 vom : Kohlenstoffspeicher Wald: Forderungen für eine nachhaltige und multifunktionale Forstwirtschaft in Niedersachsen. Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung. Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode. 2 (5)
3 Kommentar zum Gesetzesentwurf Die nachfolgenden Änderungsvorschläge zum vorgelegten Gesetzesentwurf sind aus unserer Sicht geeignet, oben genannte Hemmnisse für die Verwendung von Holz abzubauen. 1. Zu 2 Begriffe (5) 1Sonderbauten sind 3. Gebäude mit mindestens einem Geschoss mit mehr als m2 Grundfläche, ausgenommen Wohngebäude und Garagen, sowie Stallgebäude mit mehr als m2 Grundfläche, Vorschlag des DHWR Der DHWR lehnt die Aufnahme von Stallgebäuden in 2 Absatz 5 ab. (5) 1Sonderbauten sind 3. Gebäude mit mindestens einem Geschoss mit mehr als m2 Grundfläche, ausgenommen Wohngebäude und Garagen, sowie Stallgebäude mit mehr als m2 Grundfläche, Begründung Die Aufnahme von Stallbauten ab m² in 2 Absatz 5 Sonderbauten steht im Widerspruch zu 2 Absatz 3, durch den landwirtschaftlich genutzte Gebäude zu Gebäudeklasse 1 gezählt werden. In der Aufnahme der Stallbauten in 2 Absatz 5 sehen wir eine unnötige und aus unserer Sicht unbegründete Benachteiligung des Baustoffes Holz bei diesen Gebäudearten. Wir erkennen die mit dieser Änderung offensichtlich bezweckte Absicht der Verbesserung der Rettungsmöglichkeiten von Tieren im Brandfall grundsätzlich an. Nach Aussagen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) liegen jedoch keine Statistiken oder Studien vor, die belegen, dass es bei Nutztierhallen aus Holz in der Vergangenheit häufiger zu Schadensfällen gekommen ist. Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung der Anforderungen, welche noch dazu den Holzbau deutlich benachteiligt, für uns in keiner Weise nachvollziehbar oder zu rechtfertigen. Erfahrungen der Landwirtschaft bestätigen zudem, dass die Nutztiere je nach Tier und Haltungsart deutlich unterschiedliche Verhaltensmuster im Brandfall aufzeigen. Dies erfordert je nach Nutztierhaltung und Stallgebäudekonzeption individuelle Brandschutzmaßnahmen und Evakuierungskonzepte, welche nicht durch die allgemein gefassten Anforderungen des Gesetzesentwurfes abgedeckt werden (können). Eine ähnliche Regelung ist weder in der aktuellen NBauO zu finden, noch werden in der Musterbauordnung Stallbauten separat definiert. Es ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb Stallgebäude dieser Größe abweichend von der Musterbauordnung und entgegen bestehender positiver Erfahrungen in Niedersachsen einen Sonderstatus erhalten sollen. Für Stallgebäude gibt es in der Allgemeinen Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauord 3 (5)
4 nung (DVO-NBauO)5 Regelungen. Weitere Regelungen in der NBauO sind aus unserer Sicht nicht erforderlich. Es verwundert umso mehr, dass dieser Vorstoß im Besonderen dem landwirtschaftlichen Gewerbebau gelten soll. Der Holzbau ist in der Landwirtschaft nicht nur etabliert, er hier eine lange Tradition. In Deutschland ist nahezu jedes dritte landwirtschaftliche Betriebsgebäude ein Holzbau. Das liegt nicht nur an dem Bewusstsein der Landwirte, die einem ökologischen Rohstoff gerne den Vorzug geben, sondern auch an den technischen Vorteilen, die Holz als Baustoff für den Bereich des Stallbaus gerade prädestiniert. Holz ist von Natur aus besonders widerstandsfähig gegen die chemisch aggressiven Beanspruchungen von Kot und Dung, sodass bei Holzkonstruktionen kein zusätzlicher chemischer und umweltbelastender Korrosionsschutz nötig ist. Der Änderungsvorschlag verstößt unserer Auffassung nicht zuletzt gegen die von der Landesregierung geforderte Umsetzung der Charta für Holz6 und damit auch den Zielen der Landesregierung, die nach eigenen Angaben erreiche wolle, dass die Holznachfrage stärker in die Bereiche der langfristigen stofflichen Nutzung verlagert wird4. 2. Zu 26 Brandverhalten von Baustoffen und Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen (2) 3Bauteile werden zusätzlich nach dem Brandverhalten ihrer Baustoffe unterschieden in 3. Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus brennbaren Baustoffen bestehen und die allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen haben, (3) Soweit in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt ist, müssen 1. Bauteile, die feuerbeständig sein müssen, mindestens Absatz 2 Satz 3 Nr. 2 und 2. Bauteile, die hochfeuerhemmend sein müssen, mindestens Absatz 2 Satz 3 Nr. 3 entsprechen. Vorschlag des DHWR Der DHWR schlägt für 26 die Aufnahme folgenden Absatzes 4 vor: (4) Abweichend von Absatz 2 Satz 3 sind tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, aus brennbaren Baustoffen zulässig, wenn die geforderte Feuerwiderstandsdauer nachgewiesen wird und die Bauteile so hergestellt und eingebaut werden, dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen von Brand- oder Rauchschutzbereichen, insbesondere Geschosstrennungen, hinweg übertragen werden können. 5 DVO-NBauO (2012): Allgemeine Durchführungsverordnung zur vom 26. September BMVEL (2004): Verstärkte Holznutzung zugunsten von Klima, Lebensqualität, Innovationen und Arbeitsplätzen (Charta für Holz). Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Hrsg.). Berlin. 4 (5)
5 Begründung Gemäß 26 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 in Kombination mit Absatz 3 Nummer 2 sowie 5 und 9 der DVO-NBauO5 ist in Gebäudeklasse 4 eine Brandschutzbekleidung der tragenden und aussteifenden Teile erforderlich, wenn diese aus brennbaren Bauteilen bestehen. Die Bekleidung (Kapselung) hat sich jedoch in der Praxis als großes Hemmnis erweisen, da sie vergleichsweise arbeits- bzw. kostenintensiv ist. Des Weiteren kann Holz so nur nicht sichtbar verbaut werden. Diese Umstände führen zu einer ungerechtfertigten Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Holzbauweise im Vergleich zu anderen Bauweisen. So hat Holz beispielsweise beim Bau von Mehrfamilienhäusern in Niedersachsen kaum Chancen verwendet zu werden: Gemäß einer aktuellen Studie7 wurde in den Jahren 2010 bis 2012 bei unter zwei Prozent der Mehrfamilienhäuser Holz als überwiegender Baustoff eingesetzt. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Betrachtung des Wohnneubau. Im Jahr 2013 lag Niedersachsen im Bundesvergleich auf dem vorletzten Platz. Nur 9,1 Prozent der Baugenehmigungen waren Gebäude mit Holz als überwiegend verwendeten Baustoff8. Die ordnungsrechtlich durch die NBauO vorgegebene Benachteiligung des Baustoffes Holz ist aus unserer Sicht ungerechtfertigt. Die brandschutztechnischen Schutzziele definiert durch die Anforderungen an die Feuerwiderstandsklassen und den Raumabschluss können durch entsprechende hochfeuerhemmende Bauteilkonstruktionen in Holzbauweise auch ohne zusätzliche brandschutztechnisch wirksame Bekleidungen aus nichtbrennbaren Baustoffen erreicht werden. Wegweisend ist die Landesbauordnung für Baden-Württemberg, in der diese Erkenntnisse bereits berücksichtigt wurden. 7 Kaiser, C. und Mantau, U. (2013): Regionale Schwerpunkte der Holzverwendung. In: Weimar, H. und Jochem, D. (Hrsg.): Holzverwendung im Bauwesen Eine Marktstudie im Rahmen der Charta für Holz, Thünen Report 9, Hamburg 2013, S Holzbau Deutschland Institut (2015) 5 (5)
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