SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS Fachstelle Tierschutzkontrollen

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1 Fachstelle Tierschutzkontrollen Tätigkeitsbericht Juli 205 bis Juni 206

2 Inhalt Gemeldete Tierarten bzw. Tierhaltungen 3 Anzahl Meldungen pro Monat 3 Anzahl Meldungen pro Kanton 4 Beanstandungspunkte 5 Bearbeitung der Fälle 6 Besuche bzw. Kontrollen vor Ort 7 Ergebnisse der Kontrollen 8 Zusammenarbeit mit STS-Sektionen 8 Zusammenarbeit mit anderen Organisationen 8 Zusammenarbeit mit kantonalen Veterinärbehörden 9 Beispiele erfolgreich abgeschlossener Fälle 9 Beispiele gravierender Fälle 2 Autorin Caroline Regenass, med.vet., Fachstelle Tierschutzkontrollen, Schweizer Tierschutz STS Bilder Titelbild: pixabay.com ( Symbolbild ) alle weiteren Photos: Schweizer Tierschutz STS Herausgeber Schweizer Tierschutz STS Dornacherstrasse 0, Postfach 408 Basel Telefon sts@tierschutz.com ; 2

3 Tätigkeitsbericht STS-Fachstelle Tierschutzkontrollen Juli 205 bis Juni 206 Zwischen Juli 205 und Juni 206 nahm der Schweizer Tierschutz STS 208 Meldungen betreffend Misshandlung oder schlechter Haltung von Tieren entgegen. Es wurden 65 Besuche vor Ort durchgeführt und 83 Fälle wurden dem jeweils zuständigen kantonalen Veterinäramt gemeldet. Gemeldete Tierarten bzw. Tierhaltungen Am häufigsten wurden Fälle betreffend Hunde, Rinder und Pferde angezeigt. Anzahl Meldungen betreffend... Hunde Pferde Kaninchen Vögel Ziegen Fische Esel Zoofachgeschäfte Mäuse Diverse Heimtiere Frettchen Affen Schlangen Metzgerei Rinder Katzen Schweine Schafe Hühner Lamas Landwirtschaftsbetriebe Enten Zoos Diverse Nutztiere Dammhirsche Ratten Gänse Schlachthof Anzahl Meldungen pro Monat Die Anzahl gemeldeter Fälle variierte je nach Jahreszeit. In den Hitzemonaten (Juli und August 205) betrafen viele Meldungen Tiere, die sich nicht vor der Sonne schützen konnten oder nicht genügend Wasser zur Verfügung hatten. Anzahl Meldungen pro Kanton Die meisten Meldungen betrafen Fälle in den Kantonen Bern (44), Zürich (23) und Aargau (9). 3

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5 Beanstandungspunkte Die ganz unterschiedlichen Beanstandungspunkte variierten hauptsächlich nach betroffener Tierart, aber auch nach Jahreszeit. Im Sommer 205 gingen zahlreiche Meldungen wegen mangelndem Schatten oder fehlendem Wasser ein. Vielfach berichteten Personen dem Schweizer Tierschutz STS dass Tiere zu wenig Platz oder keinen Auslauf hätten. Auch die Haltung von Hunden an der Kette oder die Einzelhaltung von Hunden in Zwingern wurde oft angezeigt. Häufig wurden auch Fälle von Tieren in schlechtem Allgemeinzustand, von mangelhaft versorgten, vernachlässigten oder misshandelten, geschlagenen Tieren gemeldet. Dem Schweizer Tierschutz STS gemeldete Beobachtungen ( Auszug ): Hunde: Zwingerhaltung Welpe einzeln im Zwinger, nicht sozialisiert auf Balkon ausgesperrt in kleinem Gehege eingesperrt in Wohnung eingesperrt im Auto gehalten Welpen in Schafstall eingesperrt Hundeschule mit brutalen Erziehungsmethoden Tierhalterin überfordert zu wenig Bewegung Kettenhaltung kein geeigneter Liegeplatz verwahrlost zu dünn kein Sozialkontakt mit Menschen den ganzen Tag alleine zu kleine Hundehütte zu kurz angebunden kein Wasser kein Futter kein Schatten kurze bzw. keine Spaziergänge Spaziergänge nur angeleint aggressiv Hundezucht mit schlechten Haltungsbedingungen illegaler Hundehandel Hunde in sehr schlechtem Zustand aus Moldavien importiert hält Hunde trotz Halteverbot Rinder: kein Schatten ungenügender/kein Auslauf Auslauf verschmutzt schlechte Hygiene im Laufstall Tiere stehen im Mist wenig Einstreu dreckige Tiere zu wenig Platz kein Wasser schlechter Allgemeinzustand abgemagert Tiere aufgrund schlechter Haltung gestorben zu wenig Licht IgluHaltung Kälber schlechter, grober Umgang Anbindehaltung junges Kalb einzeln gehalten kein Weidegang Aufladen nicht tiergerecht (Schwanzdrehen) Liegeboxen ungenügend überdacht 5

6 Pferde: Einzelhaltung vernachlässigt ungepflegte Hufe abgemagert kein bzw. zu kleiner, schlammiger Auslauf kein Schatten schlechter Allgemein- und Ernährungszustand stehen tief im Schlamm schlechtes Futter kein Wasser dunkler Stall kleine Boxe kein Raufutter ungepflegtes Fell nicht regelmässig gefüttert nicht regelmässig bewegt verwahrlost Anbindehaltung Sporenverletzungen Katzen: im Wohnzimmer eingesperrt sehr mager wilde Population in schlechtem Allgemeinzustand unseriöse Katzenzucht draussen ausgesperrt zu viele Katzen in kleiner Wohnung eingesperrt streunende Katzen schmutziger Lebensraum kein Tageslicht Kaninchen: zu kleine Käfige kein Witterungsschutz kein Wasser kein Heu keine Nageobjekte Stall schmutzig Einzelhaltung Einzäunung nicht fuchssicher Schweine: mit Fäusten traktiert kein Schatten kein Wasser keine Beschäftigungsmöglichkeit kein Auslauf kein Tageslicht Vögel: zu kleine Käfige kein Tageslicht Sitzgelegenheiten weder federnd noch in unterschiedlicher Dicke und Ausrichtung vorhanden keine Naturäste Qualzucht Einzelhaltung Uhu einzeln in zu kleinem Gehege gehalten Schafe: kein Unterstand kein Witterungsschutz dem Zuglärm ausgesetzt kein Wasser kein Futter verletzte Tiere in einem Pferdeanhänger eingesperrt kein Tageslicht mangelhafte Einzäunung Ziegen: kein Unterstand nicht genügend Gras in einem Pferdeanhänger eingesperrt kein Tageslicht ungepflegte Klauen verwahrloste Tiere kein Wasser Hühner: einzeln in kleinem Käfig eingesperrt kein Tageslicht BTS-Betrieb mit kaum Tageslicht und eingepferchten Tieren (BTS = Besonders tierfreundliche Stallhaltung) Fische: Einzelhaltung zu kleines Aquarium kein Tageslicht in einem Gefäss gehalten Lamas: mangelhafte Hygiene und Pflege nur betonierter Auslauf immer alleine im Schlamm gehalten Esel: ungepflegte Hufe zu grosser Halfter Landwirtschaftsbetriebe: Auslauf durchnässt Hof verdreckt verletzte Tiere zu wenig Tageslicht kein Wasser allgemein schlechte Tierhaltung Tierhalter überfordert Zoofachgeschäfte: keine Nageobjekte kein grob strukturiertes Futter unzureichende Einstreu keine Klettermöglichkeiten sowie verendete Dammhirsche Enten ohne Wasser Gänse in einem Gitterkäfig kein Wasserbecken für Gänse Affen in altem, kargen Gehege viele Heimtiere in kleiner Wohnung eingesperrt und aus einem Schlachthof geflohene Kuh Bearbeitung der Fälle Der erste Schritt besteht in allen Fällen darin, Kontakt mit derjenigen Person aufzunehmen, die einen Fall dem STS meldet. Präzise Fragen erlauben es, sich eine konkrete Vorstellung der 6

7 Situation zu machen. Danach wird je nach Fall das weitere Vorgehen bestimmt. In wenigen Fällen erweist sich die Situation als konform oder war nur vorübergehend und der Fall kann ad acta gelegt werden. Meistens ist die Klage jedoch berechtigt und der Fall wird vom Schweizer Tierschutz STS bearbeitet oder zur Bearbeitung an die zuständigen kantonalen Behörden weitergeleitet. Wichtig ist, dass diejenige Person, die einen Fall meldet, die vollständigen Angaben des Tierhalters sowie den Ort, wo das Tier gehalten wird, benennt. Nur unter diesen Bedingungen kann der STS einem Fall nachgehen. In 2 Fällen konnte eine eingegangene Meldung telefonisch mit dem Besitzer geklärt werden. Bereits ein Telefongespräch trägt oft zur Verbesserung der Tierhaltung bei. Es zeigt dem Besitzer, dass jemand beobachtet, wie er seine Tiere hält. Manchmal kann so dem Tierhalter erklärt werden, weshalb die Unterbringung seiner Tiere nicht deren Bedürfnissen entspricht. Die Reaktionen der Tierbesitzer auf Anrufe des STS fallen unterschiedlich aus: Die Tierhalter sind überrascht, verstehen nicht, warum der Schweizer Tierschutz STS eine Meldung erhalten hat. Die meisten zeigen sich offen für eine Diskussion, geben Auskünfte zu ihrer Tierhaltung und laden den STS ein, sie zu besuchen. Es kommt aber auch vor, dass Tierhalter verärgert reagieren und verlangen, dass man sie in Ruhe lässt. Die meisten möchten wissen, wer sie angezeigt hat, und würden es bevorzugen, wenn sich die betroffene Person direkt an sie gewandt hätte. Will ein Besitzer am Telefon nicht auf die Angelegenheit eingehen oder unterbricht er das Gespräch, ist ein Besuch vor Ort vorgesehen oder der Fall wird an das zuständige kantonale Veterinäramt weitergeleitet. Bestimmte Verfehlungen gegen die Tierschutzgesetzgebung lassen sich nicht bei einem Besuch vor Ort verifizieren (zum Beispiel ein Hund, der nicht ausgeführt wird, oder ein Tier, das von seinem Besitzer misshandelt wird). In solchen Fällen ist es wichtig, dass die Person, die einen Fall meldet, ein Dossier mit Tatsachen und unwiderlegbaren Beweisen erstellt. Aufgrund dieses Dossiers können dann entsprechende Massnahmen gegenüber dem Besitzer getroffen werden. Bei schwerwiegenden Zuwiderhandlungen gegen das Tierschutzgesetz empfiehlt es sich den Fall direkt dem zuständigen kantonalen Veterinäramt zu melden. Dieses verfügt über die erforderlichen Kompetenzen, um Massnahmen für die Durchsetzung der Vorschriften zu treffen. Leider kommt es immer wieder zu Rückfällen. Ist ein Fall abgeschlossen, wird der Antragssteller gebeten, den Schweizer Tierschutz STS bei neuerlichen Übertretungen des Tierschutzgesetzes sofort zu kontaktieren. Besuche bzw. Kontrollen vor Ort Zwischen Juli 205 und Juni 206 führte der STS 65 Besuche vor Ort durch. Ein Teil dieser Kontrollen fand zusammen mit dem STS-Kontrolldienst oder mit örtlichen Sektionen statt. In 6 Fällen wurde der Tierbesitzer nicht angetroffen und die Begutachtung konnte nicht durchgeführt werden. In elf dieser Fälle konnte die Tierhaltung trotzdem von aussen, ohne Betreten des Grundstückes des Tierhalters, beurteilt werden. In den anderen fünf Fällen war dies nicht möglich. 7

8 In drei Fällen weigerte sich der Besitzer zu zeigen, wie er seine Tiere hält. In einem Fall wurde die Kontrolleurin sogar angezeigt. In allen anderen Fällen (46) zeigten sich die Besitzer kooperativ und die Besuche konnten durchgeführt werden. Ergebnisse der Kontrollen In 28 Fällen wurden klare Zuwiderhandlungen gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. In manchen Fällen beruhen Gesetzesverstösse auf beschränkten Möglichkeiten des Tierhalters, die Haltung zu verbessern (zu wenig Geld, zu wenig Platz, gesundheitliche Einschränkungen). Es gibt allerdings auch «minimalistische» Tierhalter, die einfach nicht bereit sind, den Aufwand zur Verbesserung ihrer Tierhaltung zu leisten. In zehn Fällen war die Haltung nicht optimal, aber gesetzeskonform. In solchen Fällen wurde versucht, die Tierhalter durch Beratung zu motivieren, ihre Tierhaltung zu verbessern. In 22 Fällen war die Haltung den Bedürfnissen der Tiere angepasst. Diesen Meldungen liegt oftmals eine hohe Sensibilität für das Wohl der Tiere bei denjenigen Personen zugrunde, die solche Fälle dem STS anzeigen. Es ist aber auch vorgekommen, dass es sich nur um Nachbarschaftsstreitigkeiten gehandelt hat. Bei festgestellten Gesetzesverstössen wird dem Tierbesitzer ein Bericht über die Beanstandungen zugestellt, welche rasch verbessert werden müssen. Eine Kopie dieses Berichts geht an den Kantonstierarzt und der Schweizer Tierschtuz STS plant einen zweiten Besuch, um sich zu vergewissern, ob Massnahmen zur Verbesserung der Tierhaltung getroffen wurden. Zusammenarbeit mit Sektionen des Schweizer Tierschutz STS Die Zusammenarbeit mit örtlichen STS-Sektionen funktioniert in der Regel sehr gut. Einige Sektionen verfügen nicht über die erforderlichen Ressourcen um eingehende Meldungen zu bearbeiten und übergeben dem Dachverband ihre Fälle. Von Juli 205 bis Juni 206 hatte die Fachstelle Tierschutzkontrollen mit 25 lokalen STS-Sektionen in 6 Kantonen Kontakt und ihnen wurden insgesamt 26 Fälle übergeben. Zusammenarbeit mit anderen Organisationen Ein Fall wurde der Société Genevoise pour la Protection des Animaux zur Nachkontrolle übergeben. Agriquali (Geschäftsbereich des Schweizer Bauernverbandes SBV) unterstützte den STS bei vier Fällen in denen Schweine betroffen waren. Vier Fälle wurden an Bio-Suisse weitergeleitet, zwei Fälle den zuständigen Gemeinden übergeben und ein Fall der Polizei gemeldet. Ein Fall wurde dem STS von der Stiftung für das Tier im Recht weitergeleitet. 8

9 Zusammenarbeit mit kantonalen Veterinärbehörden Grundsätzlich gut verläuft die Zusammenarbeit mit den kantonalen Veterinärbehörden. In der Regel erhält der Schweizer Tierschutz STS in Folge einer Meldung eine kurze Bestätigung, die aussagt, dass das Veterinäramt sich um den Fall kümmern wird. Das Amtsgeheimnis verbietet es den Veterinärämtern weitere Auskünfte zu geben. Trotzdem erwartet der Schweizer Tierschutz STS kurz über den Stand der Dinge informiert zu werden: wurde ein Besuch vor Ort durchgeführt bzw. wurden die nötigen Massnahmen eingeleitet? So kann der STS diejenige Person informieren, von der die ursprüngliche Meldung eingegangen ist und den Fall abschliessen. Zwischen Juli 205 und Juni 206 gab es Kontakte mit den Veterinärbehörden von 7 Kantonen und es wurden ihnen 83 Fälle gemeldet. Beispiele erfolgreich abgeschlossener Fälle Oft sind mehrere Kontrollen vor Ort und/oder Auflagen des Veterinäramtes notwendig, aber erfreulicherweise konnten letztendlich in manchen Fällen konkrete Verbesserungen für die Tiere erreicht werden. Gemeldet wurde fehlendes Futter und bereits abgemagerte Ziegen auf einer Walliser Alp. Ein Augenschein vor Ort bestätigte die geschilderten Zustände. Der Tierhalter wurde nicht angetroffen, konnte aber telefonisch erreicht werden. Er holte die Tiere unverzüglich ab, hat sie talabwärts mitgenommen und gefüttert. Im Dezember 205 wurde dem Schweizer Tierschutz STS gemeldet, eine junge Bulldogge werde in einem kleinen Käfig von ca. 50 x 50 cm den ganzen Tag, ohne Futter und Wasser und ohne geeigneten Liegeplatz gehalten. Nach der unverzüglichen Meldung an das zuständige Veterinäramt wurde der Hund von der Polizei beschlagnahmt. 9

10 Einem Nordwestschweizer Veterinäramt wurde der Fall einer tierschutzwidrigen Haltung von Tauben weitergeleitet. Das Amt stellte vor Ort eine Ueberbelegung als klaren Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung fest. Auflage: ein Freigehege und eine korrekte Belegung. Anfangs Januar 206 erreichte den STS eine Meldung aus dem Kanton Neuenburg über viele Vögel, eingesperrt in kleinen Käfigen in einem kleinen Raum ohne Tageslicht. Eine Kontrolle vor Ort bestätigte die schlechten Haltungsbedingungen und das Vorliegen von Tierschutzverstössen: die Grösse einiger Käfige war ungenügend, es fehlten Bademöglichkeiten und federnde Sitzstangen von verschiedener Dicke und Ausrichtung. Zudem war das Raumklima (Temperatur) für die Tiere ungeeignet. Der Tierhalter zeigte sich einsichtig. Es wurde ihm ein Bericht mit Verbesserungsmassnahmen geschickt und im Februar 206 wurde eine angemeldete Nachkontrolle durchgeführt. Eine Voliere mit viel Platz, einer Badegelegenheit, Naturästen, Sand und Früchten war eingerichtet. Dass einige Vögel sich noch in den kleinen Käfigen befanden, wurde toleriert, da die Tiere zum damaligen Zeitpunkt Nachwuchs hatten. Eine weitere Nachkontrolle ist geplant, um sicherzustellen, dass nun alle Tiere artgerecht gehalten werden. Im August 205 wurde der Schweizer Tierschutz STS über die Haltung eines Pferdes in Anbindehaltung informiert. Diese Haltungsform ist für Pferde verboten. Das Tier war dort schon seit Jahren Tag und Nacht angebunden. Der Stall verfügte über kein Wasser und war sehr dunkel. Bei einem Besuch vor Ort anfangs September 205 befanden sich zwei angebundene Freibergerpferde in dem Stall. Der Besitzer wurde aufgefordert rasch eine artgerechte Lösung zu finden. Bei der Nachkontrolle, rund zwei Wochen später, war nur noch ein Pferd vor Ort, welches nun alleine in einem Laufstall gehalten wurde. Da diese gemäss Angaben des Tierhalters nur provisorische Einzelhaltung nicht erlaubt ist, wurde im Januar 206 eine weitere Nachkontrolle gemacht. Zu diesem Zeitpunkt wurden zwei Pferde angebunden im Stall gehalten und es gab keinen Hinweis auf täglichen Auslauf. Der Fall wurde dem Veterinäramt gemeldet. Mitte März hat das Amt die Haltung als gesetzeskonform befunden: der Laufstall der Pferde war durch eine Trennwand unterteilt. Viele frische Spuren im Schnee machten den Auslauf glaubwürdig. Das Veterinäramt wird den Fall weiterverfolgen und weitere Kontrollen durchführen. 0

11 Anfangs Dezember 205 wurde dem STS gemeldet, ein Bernhardiner sei vor einem Haus an einer Laufkette 24 Stunden/Tag angebunden. Er würde nie ausgeführt, würde keine Aufmerksamkeit erhalten und keine Sozialkontakte haben. Der Besuch vor Ort ergab: Der Hund war an einer langen Kette angebunden, hatte keine geeignete Liegematte zur Verfügung und keine Beschäftigungsmöglichkeiten. Gemäss Angaben des Tierhalters wurde der Hund keine fünf Stunden pro Tag freigelassen. Der Tierhalter wurde über die Bedürfnisse des Hundes informiert und erhielt einen Bericht mit Verbesserungsvorschlägen. Bei einer Nachkontrolle im Februar 206 konnte festgestellt werden, dass der Bernhardiner nun mit einem anderen Hund lebte, was ihm den nötigen Sozialkontakt gewährleistete. Wenn die Hunde nicht frei umherlaufen dürfen, werden sie entweder angebunden auf dem Hof oder in einem alten Hühnerstall mit Auslauf gehalten. Mitte Februar 206 erhielt der Schweizer Tierschutz STS eine Meldung in der folgende Punkte einer Tierhaltung beanstandet wurden: schlechte Hygiene (Urin am Boden, in der Küche, entsetzlicher Geruch in der ganzen Wohnung), viele Tiere (Papageien, Ratten und Frettchen im Wohnzimmer, Fische, Schlangen, Katzen, Hunde in der Küche), Haltung der Frettchen nicht konform, Ratten hätten kein Wasser zur Verfügung, das Frettchen sei in schlechtem Zustand (mager, aggressiv und krank). Die Tierhalterin, eine Sozialhilfeempfängerin, würde Ratten, Hunde und Katzen züchten. Das zuständige Veterinäramt hätte die Haltung schon mehrmals kontrolliert, alles sei gesetzeskonform gewesen. Bei einem unangemeldeten Besuch der STS-Fachstelle Tierschutzkontrollen wurde die Tierhalterin nicht zu Hause angetroffen. Mit ihr wurde telefonisch ein Termin für eine Besichtigung vereinbart. Im Rahmen des Telefongesprächs betonte die Frau, dass das Veterinäramt vor Ort gewesen sei und nichts zu beanstanden hatte. Der vereinbarte Besuch der STS-Fachstelle fand eine Woche später statt. In der Wohnung befand sich eine grosse Anzahl von Tieren: 40 Ratten, vier reinrassige Hunde (drei Chihuahuas, ein Jack Russel), vier Katzen, zwei Papageien (ein Rosakakadu und ein Mohrenkopfpapagei), ein Salzwasseraquarium (u.a. mit einer kleinen Muräne, einem Rotfeuerfisch (Pterois volitans), einer Seeanemone (Aktinie), einem Seeigel), ein Aquarium mit ca. zehn Guppys, ein Aquarium mit einem

12 Kampffisch, ein Terrarium mit einer grünen Baumpython. Folgende Tierschutzverstösse wurden festgestellt: die Ratten hatten keine Nageobjekte, keinen geeignete Einstreu und kein grob strukturiertes Futter (Heu, Stroh) zur Verfügung; zwei Rattenkäfige und eine Voliere erfüllten nicht die Mindestanforderungen der Tierschutzgesetzgebung; die Papageien verfügten über keine Badegelegenheit, keine Naturäste und in der Voliere fehlten federnde Sitzstangen von unterschiedlicher Dicke und Ausrichtung. Ein Bericht mit Verbesserungsmassnahmen wurde der Tierhalterin zugestellt und der Fall wurde dem Veterinäramt gemeldet. Mitte Mai fragte das zuständige Veterinäramt beim STS um Hilfe bei der Platzierung dieser Tiere nach. Nachdem am 24. Mai 206 die Tiere vom Veterinäramt beschlagnahmt wurden, hat die STSSektion Club der Rattenfreunde 6 Ratten und die Sektion Association Jurassienne de Protection des Animaux AIJPA fünf Katzen zur Weitervermittlung übernommen. Auch Vielzitzenmäuse und ein Kampffisch wurden mit Hilfe des STS platziert. Alle Tiere befanden sich bei der Uebernahme in einem schlechten Allgemeinzustand. Am 6. April 206 erhielt der Schweizer Tierschutz STS eine Meldung betreffs der Haltung von Kühen auf einem Tessiner Landwirtschaftsbetrieb. Die schlechten Haltungsbedingungen seien seit mehreren Jahren bekannt, auch den Veterinärbehörden. Seit den Weihnachtstagen 205 seien bereits vier Tiere aufgrund der schlechten Haltung gestorben. Rund zwei Wochen später begutachtete der STS-Kontrolldienst die Situation vor Ort. Der Zutritt wurde der Kontrolleurin verweigert. Von der Strasse aus war aber zu erkennen, dass viele Kühe in schlechtem bis extrem schlechtem Ernährungszustand waren und die Klauen verfault waren. Ordnung und Sauberkeit waren im Stall und in den Ausläufen schlecht. Eine Meldung wurde beim Veterinäramt eingereicht und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wurde informiert. Anfangs Juni erfolgte die Meldung an den STS, dass der Betrieb geräumt worden sei. Beispiele gravierender Fälle In einem Zoofachgeschäft - welches Vorbildfunktion haben müsste - wurden 2 Goldhamster in einem Käfig von nur ca. 50 cm x 40 cm x 40 cm vorgefunden. Goldhamster sind Einzelgänger. Die Tiere waren - gemäss Angaben des Verkäufers - bereits geschlechtsreif und begannen, sich zu bekämpfen. Ein Hamster lag tot und angefressen in dem von Artgenossen überfüllten Terrarium. Der Fall wurde dem Veterinäramt gemeldet. Inzwischen werden in diesem Geschäft in Nyon grössere Käfige genutzt. 2

13 Im Unterwallis wurde ein Jagdhund einzeln in einem isolierten Zwinger gehalten. Zum Zeitpunkt der Meldung war es sehr kalt und das angebotene Trinkwasser gefroren. Der völlig verkotete Zwinger war ein Hinweis auf unzureichenden Auslauf. Der Hund hatte weder Beschäftigungsmöglichkeiten noch eine Liegefläche mit geeignetem Liegematerial. Der Fall wurde sofort dem Veterinäramt gemeldet und am gleichen Abend war der Hund weg. Der nachfolgend geschilderte Fall einer Kaninchenhaltung wurde bereits anfangs Dezember 203 erstmals dem STS gemeldet. Kurz darauf wurde die Tierhaltung vom STS-Kontrolldienst kontrolliert. Mehrere Tierschutzverstösse wurden festgestellt: die Tiere hatten keine Nageobjekte, keine abgedunkelten Bereiche, einige Käfige enthielten keine Einstreu (im Winter müssen Kaninchen, die draussen gehalten werden, Einstreu als Schutz gegen die Kälte zur Verfügung haben). Die Tiere lebten in winzigen Käfigen, ohne Wasser und ohne Heu. In einem Käfig lag ein totes Kaninchen. Die STS-Kontrolleurin hat dem Tierhalter einen Bericht mit Verbesserungsmassnahmen zugesandt. Vier Monate später ging erneut eine Meldung zu besagter Kaninchenhaltung beim STS ein. Diese wurde an das zuständige Veterinäramt weitergeleitet. Anfangs Mai 204 war das Veterinäramt vor Ort und stellte nur kleine Mängel fest. Weitere sechs Monate später (November 204) führte die damals neue STS-Fachstelle Tierschutzkontrollen eine Nachkontrolle durch. Wiederum bzw. noch immer wurden Tierschutzverstösse festgestellt: die Mindestmasse waren bei einigen Käfigen nicht erfüllt, die Tiere hatten keine Nageobjekte zur Verfügung und beim Grossteil der Käfige gab es keine abgedunkelten Bereiche. Die Zibben verfügten über keine zusätzliche Fläche für ihre Nester und die Einstreu war unzureichend. Der Fall wurde erneut dem Veterinäramt gemeldet. Eine Rückmeldung vom Veterinäramt erhielt der STS erst drei Monate später. Dieses war Mitte Februar 205 wieder vor Ort und stellt die wieder gleichen Mängel in der Tierhaltung fest - die Tiere würden aber nicht misshandelt. Das Veterinäramt erteilte dem Tierhalter Auflagen und drohte mit einer Beschlagnahmung der Tiere. Mitte April 205 führte das Veterinäramt eine Nachkontrolle durch. 3

14 Aus Sicht der Behörde rechtfertigte die ungenügende Käfighöhe jedoch keine Beschlagnahmung und kein Tierhalteverbot. Anfangs Februar 206 hat die STS-Fachstelle Tierschutzkontrollen eine erneute, unangemeldete Kontrolle durchgeführt. Die Situation wurde als sehr gravierend beurteilt. Die Kaninchen hatten immer noch keine Nageobjekte, die meisten Käfige hatten keine abgedunkelten Bereiche und waren zu wenig eingestreut (Wintermonate). Ein Tier war krank und hätte behandelt werden müssen. Zudem hatten die Tiere kein Wasser und kein Heu und zeigten ein gestörtes, stereotypes Verhalten. Der Fall wurde sofort wieder dem Veterinäramt gemeldet. Das Amt beurteilte aber die Situation als nicht so schlimm. Zitat: «... wenn das Fell schön ist und die Zähne in Ordnung sind, dann ist die Haltung akzeptabel.». Aus diesem Grund wurde das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV eingeschaltet. Der Fall ist noch offen - seit nunmehr rund zweieinhalb Jahren. Im Jahr 204 wurden dem STS wiederholt Bilder von einer Kuhhaltung zugestellt, welche als sehr schlecht beurteilt wurde. Unter anderem wurden verfaultes Futter und die katastrophalen Bodenverhältnisse bemängelt. Das Veterinäramt hatte zwei Kontrollen vor Ort durchgeführt und die Zustände als nicht optimal aber legal befunden. Im April 205 ging beim STS erneut eine Meldung zu dieser Tierhaltung ein. Aus diesem Grund hat die Fachstelle Tierschutzkontrollen anfangs Mai einen Besuch vor Ort durchgeführt. Der Boden draussen war voller Schlamm und im Stall war der Boden mit einer Mist-Schicht bedeckt. Das Futter verfaulte. Diese Mängel wurden mit dem Tierhalter diskutiert. Er musste eine Lösung für den nächsten Winter finden. Am 3. Februar 206 wurde eine Nachkontrolle durchgeführt. Die Bodenverhältnisse waren sehr schlecht, das Futter lag auf dem Boden und die Liegefläche der Tiere war nass und schmutzig. Der Fall wurde dem Veterinäramt gemeldet. Leider war dessen Antwort unbefriedigend: das Problem sei bekannt, man könne aber nichts tun, um den Abfluss des Wassers zu verbessern. Einige Zentimeter Wasser auf der Auslauffläche könnten aber toleriert werden, wenn die Hufe der Tiere gesund seien. Der Fall wurde dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV gemeldet und ist noch offen. Anfangs Februar 206 wurde der STS telefonisch informiert dass ein Landwirt einige Kühe (die Rede war von etwa vier Tieren) seit Jahren unter schlechten Bedingungen halten würde. Die Tiere (auch Kälber) seien an 365 Tagen im Jahr draussen, hätten keine saubere, trockene Liegefläche und keinen Witterungsschutz. Die Situation wurde als katastrophal beschrieben. Der Fall sei dem Veterinäramt bekannt denn dieses sei bereits mehrmals vor Ort gewesen. Der Fall sei zurzeit bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Bearbeitung aber es könne leider lange dauern, bis etwas unternommen würde. 4

15 Anfangs März hat die STS-Fachstelle Tierschutzkontrollen einen Besuch vor Ort durchgeführt. Trotz extremer Witterung hatten die Tiere keinen geeigneten Schutz und keinen trockenen Liegeplatz. Das angebotene Wasser war gefroren. Die Heuraufe war leer und es war kein Futter zu sehen. Fussspuren im Schnee waren nicht vorhanden, was es fraglich erscheinen liess, ob der Halter die Tiere täglich kontrolliert. Gegen den Tierhalter wurde Strafanzeige eingereicht. 5

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