I N F O R M A T I O N

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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Tierschutz-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger und Tierschutzombudsmann Mag. Dieter Deutsch am 16. September 2010 zum Thema "Vorstellung des neuen Tierschutzombudsmanns und Arbeitsvorhaben der Tierschutzombudsstelle"

2 LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 2 Präsentation des neuen oö. Tierschutzombudsmann Kurz vor dem Welttierschutztag (4. Oktober 2010) präsentiert Tierschutz- Landesrat Dr. Hermann Kepplinger den bereits seit Juli arbeitenden neuen oö. Tierschutzombudsmann Mag. Dieter Deutsch: "Herr Mag. Deutsch wird als oberster Kämpfer für die Interessen der Tiere in Oberösterreich arbeiten. Dafür hat er meine volle Unterstützung und ich freue mich, der Öffentlichkeit heute einen hochqualifizierten, ambitionierten, ideenreichen und jungen Tierschutzombudsmann präsentieren zu können." Geschichte und Aufgaben der Oö. Tierschutzombudsstelle Mit in Kraft treten des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes am 1. Jänner 2005 wurde jedes Bundesland verpflichtet einen Tierschutzombudsmann/frau, bzw. eine Tierschutzombudsstelle einzurichten. Der Oö. Tierschutzombudsmann hat, so ist es gesetzlich vorgesehen, die Interessen des Tierschutzes zu vertreten. Er ist somit Interessensvertreter für den Tierschutz. Dabei arbeitet er eng mit den Amtstierärzt/innen zusammen ohne als Kontroll- oder Sanktionseinrichtung zu fungieren. Es ist aber seine Pflicht im Interesse des Tierschutzes auf Missstände hinzuweisen, auf die Behebung hinzuarbeiten und nötigenfalls Anzeige zu erstatten. Er ist völlig weisungsfrei und unabhängig. Die öffentliche Äußerung zu tierschutzrelevanten Themen oder andere Weitergabe von Informationen fällt alleine in der Verantwortungsbereich des TSO. Beispiel: "Wird ein tierschutzwidriger Umstand bei mir gemeldet, so ergeht von meiner Seite eine Anzeige an die zuständige BH und den Amtstierarzt. Dieser kontrolliert den angezeigten Umstand und trifft entsprechende Maßnahmen (z.b.: Erteilung einer Frist bis wann der tierschutzwidrige Umstand behoben sein muss) und informiert mich diesbezüglich. Von meiner Seite wird dann automatisch nach Ablaufen der Frist eine Anfrage an den Amtstierarzt geschickt, ob ein gesetzeskonformer Zustand hergestellt wurde, falls dies nicht schon vorher bekannt gemacht wurde", erklärt Mag. Dieter Deutsch, Oö. Tierschutzombudsmann.

3 LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 3 Parteienstellung für die Tiere Die Rolle des Interessensvertreters zeigt besonders die Rolle des TSO in Verwaltungs(straf)verfahren. Dort hat er die Parteistellung für die Tiere und vertritt diese vor Gericht. Er hat auch das Recht auf Auskunftserteilung und auf Akteneinsicht und muss von den Behörden unterstützt werden. Der TSO ist kein Sachverständiger im rechtlichen Sinne, sondern er kann lediglich Stellungnahmen abgeben. Dazu ist er beispielsweise auch Mitglied im Tierschutzrat, der für Vorschläge und Entwürfe zu Gesetzesänderungen des Tierschutzgesetzes auf Bundesebene zuständig ist. Dort werden ebenso Vorschläge zu Verbesserung des Vollzugs erarbeitet. Spezielle Themenschwerpunkte: - Bekanntmachen der Tierschutzombudstelle und ihrer Arbeit Die Ombudsstelle soll als Anlaufstelle für alle Fragen, Beschwerden und Hinweise zum Thema Tierschutz bekannter und als Informationsquelle etabliert werden. Ein Mangel an Information führt unglücklicherweise immer wieder zu Fehlern im Umgang mit Tieren. Daher ist der Anspruch des TSO die Menschen über die Bedürfnisse der Tiere und deren Mindestansprüche zu informieren, mit dem Ziel eines rücksichtsvollen Umgangs mit den Tieren. Dazu sollen regelmäßig Informationen und Beiträge zu aktuellen Themen erarbeitet werden. - Wildtiere = Exoten: Das Halten exotischer Tiere (Wildtiere) ist stark im zunehmen. Für jeden TierhalterIn ist es Pflicht, derartige Lebewesen bei der BH anzumelden. Diese behördliche Meldepflicht gilt für Echsen, Schlangen, Schildkröten, Chamäleons aber auch Frösche und Molche im Aquarium.

4 LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 4 Die Meldezahlen seit Anfang 2009 bestätigen den Trend hin zu diesen Tieren. So wurden seit 2009 etwa 693 Reptilien und 249 Amphibien von 190 Halterinnen und Haltern gemeldet Reptilien Amphibien Vögel Säugetiere gehaltene Tiere Tierhalter/innen Aufgabe des Tierschutzombudsmanns ist die Kontrolle der Haltungsbedingungen für die gemeldeten Tiere. Da offenbar viele Menschen diese Tiere kaufen und halten ohne sich über dessen Lebensansprüche (zb Größe des Terrariums) genau zu informieren, liegt hier eine wichtige Aufgabe des TSO. Foto: C. Moser Und auch hier soll sich die Tierschutzombudsstelle als Informationsquelle etablieren. Denn man sollte schon vor dem Kauf des Tieres für ein entsprechendes Umfeld gesorgt haben und nicht erst im Nachhinein alles passend machen. - Hunde- und Katzenhaltung: Erschreckend häufig kommt es jedoch auch zu Anzeigen über nicht artgerecht gehaltene Hunde und Katzen. Dabei werden zb Hunde und auch Katzen ganztägig an einer Leine/Kette gehalten oder bei Haltung im Freien keine entsprechend große isolierte Liegeflächen oder Unterschlupf geboten. Auch hier werden vielfach die Bedürfnisse der Tiere nicht reflektiert. "Durch gezielte Information, etwa auch an Schulen, möchte ich Menschen über die Verhaltensweisen der Tiere informieren. Wichtig ist es, die Bedürfnisse der tierischen Freunde zu kennen. Daraus resultiert mit Sicherheit eine besser Haltung und somit weniger Schmerzen und Leiden für die Tiere", erklärt der neue Tierschutzombudsmann Mag. Deutsch.

5 LR Dr. Hermann Kepplinger Seite 5 - Richtige Haltung von Nutztieren: Voll inhaltlich das gleiche gilt auch für landwirtschaftliche Nutztiere. Dabei kommt es in den nächsten Jahren zur Umstellung der Haltungsbedingungen. Schon im Vorfeld soll auf diese Änderungen hingewiesen werden. Wichtig wird es sein, die Sinnhaftigkeit dieser Änderungen zu vermitteln und rechtzeitig auch Lösungsvorschläge anbieten zu können. Weniger Schmerz und Leid für Tiere "Zusammenfassend kann man sagen, dass es mir ein überaus wichtiges Anliegen ist, Wissen und Information über die Tiere und deren Bedürfnisse zu verbreiten. Denn dies ist ein nachhaltiger Weg zu einer besseren Haltung und somit ein Weg zu weniger Schmerzen und Leiden der Tiere", ist Mag. Dieter Deutsch anlässlich seiner Vorstellung überzeugt. Dabei wird ihn Tierschutz-Landesrat Dr. Hermann Kepplinger nach Kräften unterstützen. Mag. Dieter Deutsch, Oö. Tierschutzombudsmann Lebenslauf/Qualifikation: Geboren 1979 in Lilienfeld (NÖ) Von 1999 bis 2005 Studium an der veterinärmedizinischen Universität Wien. Anschließend Beginn einer Dissertation, geplante Promotion Foto: Mag. Dieter Deutsch 2005 mehrwöchige Teilnahme an einem Kastrationsprojekt für Hunde in Afrika (Kap Verde) 2005 bis 2007 Anstellung am Milchlabor der Veterinärmedizinischen Universität Wien und Mitarbeit in Klein- und Großtierpraxen in NÖ und OÖ 2007 bis 2008 selbständige tierärztliche Tätigkeit 2008 bis 2010 Mitarbeiter einer Pharmafirma seit Juli 2010 Tierschutzombudsmann

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