2 Unterbringung. Gilt nur für haltungsbewilligungspflichtige Ziergeflügelarten: erfüllt nicht erfüllt
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- Bernt Eberhardt
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1 Name / Vorname: Mitglied-Nr.: Fragebogen für Tierschutzberatung und für vorbildliche Geflügelhaltung 1 Grundlagenkenntnisse Gilt nur für haltungsbewilligungspflichtige Ziergeflügelarten: 1.1 Er/Sie kennt die Bedingungen zur Bewilligungspflicht für die von ihm/ihr gehaltenen Ziergeflügelarten. Die kantonale Haltebewilligung liegt vor. 1.2 Die Geflügelhaltung ist beim Kanton registriert Er/Sie hat Grundkenntnisse über das Tierschutzgesetz, die Tierschutzverordnung und die Ausführungsverordnungen. Er/Sie kennt die relevanten 1.3 Fachinformationen des BLV. Die kantonalen Bestimmungen sind bekannt. Adresse des kantonalen Veterinäramtes und/oder 1.4 des kantonalen Tierschutzbeauftragten ist griffbereit. (1.4 und 1.5 waren vorher vertauscht) Er/Sie kennt die meldepflichtigen Krankheiten und 1.5 Seuchen. Er/Sie hat Grundkenntnisse über die Organisation von Kleintiere Schweiz, von Rassegeflügel Schweiz 1.6 und des Vereins oder Klubs, in dem er/sie Mitglied ist. 2 Unterbringung Hausgeflügel: Gross- und Wassergeflügel Besatzdichte je Quadratmeter gemäss Tierschutzverordnung 2.1 Besatzdichte je Quadratmeter gemäss 2.2 für vorbildliche Geflügelhaltung Sitzstangen auf verschiedenen Höhen oder andere Aufbaummöglichkeiten als Sitzstangen. 2.3 Sitzstange je Laufmeter. Für Gänse und Enten keine Sitzstange, dafür Tiefstreu. 2.4 Legenest Kleintiere Schweiz
2 Wildgeflügel: Hühnervögel / Wildgeflügel: Entenvögel (2.5 und 2.6) / Wachteln ( ) Strukturierung: Die Volieren und Gehege sind gut strukturiert und verfügen über Versteckmöglichkeiten. 2.5 Eine Schwimmgelegenheit ist vorhanden. Ein Teil des Bodens ist Naturboden. Gruppenhaltung nur für geeignete Arten. Volierengrösse / Gehegegrösse und Teichgrössen entsprechend den Anforderungen (Mindestmasse für 2.6 ein Paar, pro weiteres verträgliches Paar 10% zusätzliche Boden- und Teichfläche): 2.7 Schutzhaus Alle Geflügelarten Grundsätzlich natürliches Licht, 5 Lux oder entsprechende künstliche Beleuchtung während max Stunden pro Tag. 2.9 Für ausreichende Belüftung ist gesorgt. Täglicher Freilauf in angemessen strukturiertem Auslauf mit einem Teil Grünfläche. Im Grünauslauf muss ein Teil des Grases kurzgehalten werden. Aufbaummöglichkeit ist vorhanden Überdachter Scharraum und trockenes Sand- oder Staubbad ist vorhanden 1. Weide für Gänse. 1 Für Enten und Gänse nicht nötig Schwimmgelegenheit für Enten und Gänse steht zur Verfügung. Die Tiere müssen nachts vor Wildtieren geschützt sein. Die Transportkisten oder körbe sind stabil und der Grösse der Tiere angepasst. Genügend Luft ist gewährleistet. 2 / 5
3 3 Gesundheit und Hygiene Der Gesamtgesundheitszustand der Tiere ist optisch 3.1 in Ordnung. Sie haben kein Ungeziefer. Kranke Tiere müssen behandelt werden. Die Geflügelanlage ist sauber. 3.2 Sie wird regelmässig geputzt. Die Futter- und Trinkgefässe sind sauber. 3.3 Sie sind nicht unter den Sitzstangen angebracht. Die Tiere werden auf trockener und sauberer Einstreu gehalten Im Teich ist eine gute Wasserqualität gewährleistet. 4 Fütterung Die Fütterung ist den gehaltenen Arten entsprechend Sauberes Wasser steht immer zur Verfügung. Die Futter- und Tränkgefässe entsprechen der Tierschutzverordnung. 4.3 Die Tellerrandhöhen der Futter- und Tränkgefässe 4.4 können auf die Schulterhöhe der Tiere nachreguliert werden. Quarzgrit- und Muschelkalk stehen zur freien Verfügung. 4.5 Das Futter wird korrekt aufbewahrt und gelagert und 4.6 hat kein Ungeziefer. 5 Fachliches Wissen über die gehaltenen Arten/Rassen Allgemeine Kenntnisse über die gehaltenen Arten/ 5.1 Rassen. 3 / 5
4 Er/Sie besucht regelmässig Weiterbildungen. Schriftlicher Nachweis vorhanden (im Idealfall Sozialzeitausweis) Die Vorschriften des Lebensmittelgesetzes sind bekannt Die Belastungskategorie der gehaltenen Art/Rasse ist bekannt. Der Antragssteller weiss, wo die Merkblätter zu erhalten sind. 6 Allgemeiner Eindruck 6.1 Die Tiere machen einen gepflegten Eindruck. Die Anlage ist sauber und einladend. Bemerkungen Fristen: Keine Nachkontrolle Nachkontrolle Termin: Nachkontrolle Mängel behoben Mängel nicht behoben Der Tierhalter wurde über das weitere Vorgehen informiert. Bemerkungen zur Nachkontrolle Erreichtes Resultat: Tierschutzberatung 4 / 5
5 für vorbildliche Geflügelhaltung Datum / Visum: Die vom Tierschutzberater geschriebenen Bemerkungen und Angaben beruhen auf die Kontrolle vom Datum: Visum Tierhalter Visum Tierschutzberater Verteiler: 1 Exemplar Tierhalter 1 Exemplar Tierschutzberater 1 Exemplar Verbandssekretariat Kleintiere Schweiz 5 / 5
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