SOS Kinderdorf e. V. Konzept zur Arbeit mit dem Herkunftssystem. Jugendhilfeverbund. SOS-Kinderdorf Schleswig-Holstein. Jugendhilfeverbund
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1 SOS Kinderdorf e. V. Jugendhilfeverbund SOS-Kinderdorf Schleswig-Holstein Konzept zur Arbeit mit dem Herkunftssystem Jugendhilfeverbund SOS-Kinderdorf Schleswig-Holstein Eetzweg Lütjenburg Telefon : Fax : info.kd-sh@sos-kinderdorf.de Internet : 1 / 8
2 Inhaltsverzeichnis Die Bedeutung der Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem...3 Die Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem im Aufnahmeverfahren...4 Die Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem während der Unterbringung...6 Hilfeplangespräche / Beratungsgespräche...6 Schriftlicher und telefonischer Austausch...6 Besuche...6 Elternarbeit ohne Eltern...7 Die Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem bei einer Auftragsänderung...7 Reintegration in das Herkunftssystem...7 Wechsel in eine andere Einrichtung / Auszug in eine eigene Wohnung...7 Qualitätssicherung...8 Rückmeldungen der Betreuten und aus den Herkunftssystemen...8 Fachliche Qualitätssicherung der Mitarbeiter...8 Fortschreibung...8 Sofern im Text das grammatikalische Femininum gewählt wurde, gilt, wenn vergleichbar, ebenso das Masculinum vice versa. Die vorgenommene Vereinfachung dienst ausschließlich der besseren Lesbarkeit. 2 / 8
3 Die Bedeutung der Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem Das im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verankerte Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihres Kindes wird nicht durch Fremdunterbringung eines Kindes außer Kraft gesetzt. Im Gegenteil : der Gesetzgeber und die Maßnahme- und Kostenträger achten das Wunsch und Wahlrecht der Personensorgeberechtigten für den Hilfeprozess und weisen an, dass die Pflegepersonen oder die in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen und die Eltern zum Wohle des Kindes oder des Jugendlichen zusammenarbeiten sollen ( 37 KJHG). Da die Beteiligung des Herkunftssystems am Erziehungsprozess für das Gelingen der Hilfemaßnahme mitentscheidend ist, hat der Träger Jugendhilfeverbund SOS-Kinderdorf Schleswig-Holstein (in der Folge : Verbund) die Zusammenarbeit konzeptionell festgeschrieben. Mit dem Begriff Herkunftssystem sind im Folgenden Personen aus dem bisherigen sozialen Umfeld der Kinder und Jugendlichen gemeint, insbesondere die leiblichen Eltern, aber auch Geschwister, Verwandte, Freunde oder andere Personen, die einen nahen und wichtigen Bezug darstellen. Kinder und Jugendliche, die dem Verbund im Rahmen einer stationären Unterbringung anvertraut werden, tragen immer ihre Biographie bei sich. Diese Biographie bestimmt ihre Vergangenheit, ihre Gegenwart und ihre Zukunft und bleibt damit stets fester Bestandteil ihrer Persönlichkeiten. Geprägt werden die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen von zwei verschiedenen Welten, nämlich der Welt der Herkunftsfamilie und der Welt der Einrichtung. Sie werden so zu einem Teil zweier Systeme, die unterschiedlich funktionieren, mit verschiedenen Personen besetzt sind. Die Kinder und Jugendlichen sind das Bindeglied dieser Systeme. Je nachdem, wie beide Systeme sich zueinander verhalten, ob sie sich voreinander abschotten, oder füreinander öffnen, ob sie miteinander oder gegeneinander arbeiten, erlebt das Kind seine Welt als einheitlich, oder als gebrochen. Die zeitgemäße Jugendhilfe arbeitet familienorientiert, das heißt, sie beschränkt ihre Bemühungen nicht auf die Arbeit mit dem Kind oder Jugendlichen, sondern bezieht die früher nicht ausreichend berücksichtigte Restfamilie des Kindes in die sozialpädagogische Arbeit mit ein. Adressat von Erziehungshilfe ist damit nicht allein das Kind, sondern sein Herkunftssystem im Ganzen. Das oberste Ziel der erziehenden Fachkräfte bei der Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem ist es, das Bedürfnis der Kinder und Jugendlichen nach biographischer Kontinuität zu achten, bzw. die bisherige 3 / 8
4 Biographie in die neue Lebenswirklichkeit zu integrieren und dies durch geeignete Maßnahmen in der Einrichtung zu fördern. Grundlage der Zusammenarbeit ist die Vermeidung von Konkurrenzen oder Rivalitäten bei den Kindern und der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen Einrichtung und Familie. Ziel ist die Schaffung eines komplementären Kooperationsverhältnisses, das auf gegenseitiger Wertschätzung als Grundhaltung zueinander basiert. Zu diesem Zweck schaffen wir adäquate Kommunikationsformen und -ebenen für die Zusammenarbeit und die Beteiligung des Herkunftssystems. Der Verbund gestaltet offensiv den Interaktionsprozess mit allen Beteiligten, mit der Absicht, die Beziehung der Kinder und Jugendlichen zum Herkunftssystem zu klären, zu erhalten bzw. weiterzuentwickeln. Die vorliegende Konzeption orientiert sich an den fachlichen Standards, den Rahmenvorgaben des SOS-Kinderdorf e.v., erfüllt zugleich die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ( 1, 8, 9, 34, 36, 37) und ist verbindlich für alle Mitarbeiter des Jugendhilfeverbundes Schleswig-Holstein. Sie beinhaltet Aussagen zur Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem für das Aufnahmeverfahren, für die Zeit der Unterbringung der Kinder und Jugendlichen sowie für die Phase der Ablösung und der Nachbetreuung. Die Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem im Aufnahmeverfahren Eine Fremdunterbringung stellt sowohl für das Kind als auch für dessen Eltern eine große psychische Belastung dar. Trennungsschmerz und Trauer werden die Beteiligten unter Umständen während der gesamten Dauer der Fremdunterbringung begleiten. Aus diesem Grund ist eine adäquate Verarbeitung solcher Konfliktfelder für die Kinder wichtig, damit sie in ihrer psychischen Entwicklung nicht beeinträchtigt werden. Für die Eltern ebenso, weil sie in der Zusammenarbeit mit der Einrichtung und zum positiven Kontakt mit ihrem Kind befähigt werden sollen. Bereits im Aufnahmeverfahren soll die Grundlage für eine dem Kind oder Jugendlichen dienliche Zusammenarbeit zwischen dem Herkunftssystem und der Einrichtung gelegt werden. Die Initiative zum Kontaktaufbau zwischen Eltern, weiteren Personen einerseits und den Mitarbeitern andererseits geht in jedem Fall vom Verbund aus. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt werden die Kontakte zwischen der Einrichtung, den Eltern und Mitgliedern des Herkunftssystems während des Aufnahmeverfahrens geplant und entwickelt. Zum Wohle der Kinder und Jugendlichen streben wir in dieser Zusammenarbeit ein 4 / 8
5 Verhältnis gegenseitiger Akzeptanz und Achtung an, zu dessen Entstehung wir unsere fachlichen und persönlichen Ressourcen einbringen : Das Herkunftssystem wird von uns als ein wesentlicher Teil der Lebenswirklichkeit unserer Betreuten verstanden. Ziel ist es, eine aktive Zusammenarbeit mit diesem System zu schaffen. In speziellen Konstellationen kann aber ein direkter, oder auch aktiver Kontakt unerwünscht oder gar kontraindiziiert für den Hilfeverlauf sein. In diesen Fällen wird die Existenz und Auseinandersetzung mit der Herkunft nicht ausgeklammert, sondern vielmehr in Form passiver Aufarbeitungsformen (z.b. Biographiearbeit, Konfliktarbeit) angeboten und sichergestellt. Mitglieder des Herkunftssystems zur Zusammenarbeit zu ermutigen. Während des Aufnahmeverfahrens werden möglichst alle für die Unterbringung des Kindes / Jugendlichen relevanten Informationen eingeholt bzw. ausgetauscht. Informationswege zwischen den Beteiligten werden aufgezeigt und das Herkunftssystem in der Kontaktaufnahme unterstützt. Gegenseitiges kennen lernen beinhaltet neben ersten Gesprächen Besuchsmöglichkeiten in der Einrichtung, aber auch Angebote zu Besuchen in der Herkunftsfamilie. Bei den Kontakten wird die Einbeziehung der aufzunehmenden Kinder und Jugendlichen berücksichtigt. Mit Beginn des Aufnahmeverfahrens wird der zuständige Mitarbeiter für die Organisation der Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem benannt. Weitere Abläufe werden in dieser namentlichen Verantwortung organisiert und protokolliert. Eine Vorstellung aller am Hilfeprozess beteiligten Mitarbeiter ist damit sichergestellt. Erstkontakte werden im Rahmen des Aufnahmeverfahrens im Jugendamt, in der Einrichtung oder in dem Herkunftssystem zeitnah vom zuständigen Mitarbeiter organisiert. Im Aufnahmeprozess findet eine Klärung von Erwartungen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Sinne der aufzunehmenden Kinder und Jugendlichen sowie der verschiedenen künftigen Rollen statt. Hierbei kommt es zu einem Abgleich, in dem die Zielvorgaben des Maßnahmeträgers mit den Vorstellungen des Herkunftssystems und der Kinder und Jugendlichen auf der operativen Ebene größtmöglich harmonisiert werden sollen. Die Einrichtung stellt sicher, dass alle Schritte schriftlich dokumentiert werden. Die zuständigen Mitarbeiterinnen setzen sich dafür ein, dass adäquate Kommunikationsformen und -ebenen entstehen, um 5 / 8
6 Die Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem während der Unterbringung Die Formen der Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem während der Zeit der Unterbringung im Verbund werden regelmäßig in den Hilfeplangesprächen erörtert, fortgeschrieben und an den Bedürfnissen der Beteiligten ausgerichtet. Diese werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten in den Verlauf einbezogen. Folgende Formen der Zusammenarbeit werden angeboten: Hilfeplangespräche / Beratungsgespräche Mitglieder des Herkunftssystems sollen an den Hilfeplangesprächen teilnehmen. Hier werden die Art der Zusammenarbeit und insbesondere die angestrebten persönlichen Kontakte geplant. Im Rahmen dieser Gespräche sollen die Personen des Herkunftssystems über die Entwicklung des Kindes informiert werden. Das Herkunftssystem sollte nicht nur miteinbezogen werden, sondern selbst auch Bestandteil der Betrachtung des Hilfeplanprozesses sein. Besonders die Frage nach der notwendigen Hilfe und Unterstützung, die Eltern benötigen, ist im Sinne von Problemlösungsstrategien zu erarbeiten. Darüber hinaus finden neben den Hilfeplangesprächen regelmäßig weitere Kontakte zwischen den Mitgliedern des Herkunftssystems und dem zuständigen Mitarbeiter der Einrichtung statt, in denen sie hinsichtlich der Gestaltung dieser Kontakte und ihrer eigenen Lebenssituation beraten und unterstützt werden. Schriftlicher und telefonischer Austausch Im Rahmen der Vereinbarungen sind schriftliche und telefonische Kontakte zwischen dem Herkunftssystem und den Kindern und Jugendlichen möglich. Unabhängig von der Art und Intensität dieser Kontakte zwischen Herkunftssystem und Kind findet ein regelmäßiger telefonischer und / oder schriftlicher Kontakt zwischen Einrichtung und Herkunftssystem statt. Dieser soll die Zusammenarbeit fördern und wichtige Informationen zur Situation (Entwicklungsstand / Umfeld) des Kindes sicherstellen. Eltern und Mitglieder des Herkunftssystems haben die Möglichkeit, sich bei Bedarf auch außerhalb festgelegter Gesprächstermine an den zuständigen Mitarbeiter zu wenden. Besuche Für Kinder / Jugendliche und Mitglieder des Herkunftssystems werden Möglichkeiten des persönlichen Kontaktes nach den Vorgaben des Hilfeplanes gefördert. Die Besuche können sowohl in der Einrichtung als auch im Lebensumfeld der Personen des Herkunftssystems stattfinden. Je nach Situation werden die Besuche durch den entsprechenden Mitarbeiter der Einrichtung begleitet. Jeder Besuchskontakt wird in 6 / 8
7 Gesprächen zwischen Herkunftssystem und Einrichtung vor- und nachbereitet. Verlauf und Ergebnisse werden von der Einrichtung schriftlich dokumentiert. Nach Absprache findet eine Beteiligung der Personen des Herkunftssystems an Festen der Einrichtung statt. Eine Beteiligung an den Festen des Herkunftssystems ist natürlich gleichwohl denkbar. Elternarbeit ohne Eltern In einigen Fällen können die Eltern nicht direkt in die Arbeit miteinbezogen werden, so z.b. bei Waisenkindern, oder wenn die Eltern auf Kontaktversuche der Einrichtung nicht reagieren oder wenn die Kontakte eine Gefährdung für das Kind darstellen würden. Auch dann wird das Kind von uns bei der Suche in seiner Vergangenheit nachhaltig unterstützt bzw. bei nicht erkennbarer Auseinandersetzung mit seiner Herkunftsgeschichte dazu angeregt. Die Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem bei einer Auftragsänderung Während der Unterbringung im Verbund können Veränderungen in der Zielsetzung der Jugendhilfemaßnahme erörtert und geplant werden. Aufgrund des Entwicklungsprozesses der Kinder und Jugendlichen und/oder des Herkunftssystems können neue Ziele und Methoden innerhalb der Hilfeplan-Fortschreibung der aktuellen Situation entsprechend angepasst werden. Dies erfordert eine enge Kooperation zwischen dem Kind / Jugendlichen, den Personen des Herkunftssystems, den verantwortlichen Mitarbeitern der Einrichtung, sowie dem Jugendamt. Reintegration in das Herkunftssystem Die Reintegration in das Herkunftssystem ist eine einschneidende Veränderung des gesamten Hilfeverlaufes. In diesem Fall kommt es zu einer Intensivierung in der Zusammenarbeit aller beteiligten Personen. Zu diesem Zweck wird eine konkrete Vereinbarung zur schrittweisen Umsetzung abgeschlossen, die der individuellen Dynamik entspricht und situationsorientiert von den zuständigen Mitarbeitern begleitet wird. Zur Ablösung aus dem Bestehenden und zur Einbindung in das neue Lebensumfeld bietet unser Jugendhilfeverbund weiterführende, ambulante Familienhilfe an. Wechsel in eine andere Einrichtung / Auszug in eine eigene Wohnung Bei einem angestrebten Wechsel in eine andere Einrichtung wird das Kind/der Jugendliche seinem Entwicklungsstand entsprechend am Entscheidungsprozess beteiligt ebenso wie die Personen des Herkunftssystems. Jugendliche, die in eine eigene Wohnung umziehen, werden von uns intensiv auf ihre Selbständigkeit vorbereitet. Personen des Herkunftssystems werden nach Möglichkeit in diesen Prozess und in die praktische Umsetzung einbezogen. 7 / 8
8 Insbesondere der für die weitere Entwicklung des Jugendlichen notwendige Ablösungsprozess von den Eltern findet hierbei Beachtung. Jugendlichen muss deshalb die Gelegenheit gegeben werden, sich in ihrem altersgemäßen Streben nach Selbstverwirklichung auch mit ihrem Herkunftssystem auseinander zu setzen. Für die Eltern wiederum ist die aktive Teilnahme an diesem Prozess notwendig, damit sie lernen, ihr Kind loszulassen, um es dann in seiner eigenen Identität akzeptieren zu können. Qualitätssicherung Rückmeldungen der Betreuten und aus den Herkunftssystemen Da die Arbeit mit dem Herkunftssystem maßgeblich von den Einrichtungen unseres Verbundes geplant und durchgeführt wird, ist uns die Zufriedenheit der beteiligten Personen ein besonderes Anliegen. Eine Überprüfung der Zufriedenheit erfolgt in den Hilfeplangesprächen und den Auswertungen im Anschluss an die persönlichen Kontakte. Die gewonnenen Erkenntnisse sind Gegenstand einer kontinuierlichen fachlichen Fortschreibung über Art, Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit und fließen in den weiteren Hilfeverlauf ein. Fachliche Qualitätssicherung der Mitarbeiter nach den Vorgaben der entsprechenden Gesetze, den Rahmenvorgaben des SOS- Kinderdorf e.v. und den konkreten Vorgaben dieser Konzeption. Die für die Umsetzung notwendige Fachlichkeit wird durch folgende Indikatoren gesichert : - Regelmäßige und verbindliche Reflexion in den Teamsitzungen - Beratung und praktische Unterstützung durch die überregionalen Referenten und Fachabteilungen des SOS-Kinderdorf e.v. - Kooperativer Abgleich mit den Vertretern der zuständigen Jugendämter - Externe Beratungen, Fortbildungen und zusätzliche Qualifikationen - Dokumentationen der Zusammenarbeit mit dem Herkunftsssystem - Regelmäßige Supervisionen Fortschreibung Dieses Konzept wird in seiner Gesamtheit in regelmäßigen Abständen überprüft und fortgeschrieben. Die Weiterentwicklung erfolgt nach fachlichen Kriterien und aus den Erfahrungen der Praxis. Insbesondere die Rückmeldungen der Kinder und Jugendlichen und deren Herkunftssysteme finden hierbei Berücksichtigung. Die Umsetzung der Aufträge in der Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem erfolgt Lütjenburg, im Oktober / 8
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