AUFTRAG ZUR VERMITTLUNG SELBSTÄNDIGER PERSONENBETREUUNG GEMÄß 159 GEWO

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AUFTRAG ZUR VERMITTLUNG SELBSTÄNDIGER PERSONENBETREUUNG GEMÄß 159 GEWO"

Transkript

1 Kundennummer AUFTRAG (wird von HW-PDL-GmbH ausgefüllt) ZUR VERMITTLUNG SELBSTÄNDIGER PERSONENBETREUUNG GEMÄß 159 GEWO GEGENSTAND DES VERTRAGES GEMÄß 1-3 VERMITTLUNG VON LANGZEITBETREUUNG Das Betreuungsverhältnis beginnt am und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Betreuungsverhältnis endet durch Kündigung. VERMITTLUNG VON KURZZEITBETREUUNG Das Betreuungsverhältnis ist befristet und beginnt am und endet am, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 1. Kundin/Kunde (zu betreuende Person/en) 1.1 zu betreuende Person Herr/Frau geb. am: wohnhaft: Bundesland: PLZ / Ort Straße/Gasse Nr. 1.2 weitere zu betreuende Person: Herr/Frau geb. am: 2. Vertragspartner 2.1. Auftraggeberin/Auftraggeber die Kundin/ der Kunde selbst der/die Sachwalter/in im Namen der Kundin/des Kunden (gerichtlicher Bestellungsbeschluss) dritte Personen (Angehörige, Vertrauenspersonen), die den gegenständlichen Vertrag zugunsten der Kundin/des Kunden abschließen Vorsorgebevollmächtigte der Kundin/des Kunden Vertretungsbefugte gem. 284 b ABGB für die Kundin/den Kunden (Eltern, volljährige Kinder, Ehegatte, mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt lebende/r Lebensgefährtin/Lebensgefährte, NICHT Geschwister) HW_24-Stunden-Betreuung_FO 02_Vermittlungsauftrag_ Seite 1

2 Auftraggeberin/Auftraggeber (wenn Vertragspartner nicht Kundin/Kunde ist) Herr/Frau PLZ Ort Straße/Gasse Nr. Telefon: Rechnungsempfänger Herr/Frau: PLZ Ort Straße/Gasse Nr. 2.2 Vermittler von selbständigen Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer Hilfswerk Personaldienstleistungs-GmbH A-1120 Wien, Schönbrunner Str /4.3 Tel.: +43 (1) , Fax: +43 (1) Die Entgelte an die Hilfswerk-Personaldienstleistungs-GmbH gemäß 1 Kernpunkte der Vereinbarung (5) sind binnen zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu überweisen. 2.3 Vertreter der Hilfswerk Personaldienstleistungs-GmbH (Kurz: HW-PDL-GmbH) haben die/den Auftraggeber/in auf deren/dessen ausdrückliche Aufforderung zum Zweck des Abschlusses dieses Vermittlungsauftrages aufgesucht. Auftraggeber/in (Kundin/Kunde bzw.vertreterin/vertreter) Kundin/Kunde (wenn Auftraggeber/in und Kundin/Kunde nicht ident) Hilfswerk- Personaldienstleistungs-GmbH, am, am, am Unterschrift Unterschrift Unterschrift Anhang: 1) Kostenübersicht HW_24-Stunden-Betreuung_FO 02_Vermittlungsauftrag_ Seite 2

3 1 Kernpunkte der Vereinbarung (1) Vermittlung Die vermittelten Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer (Betreuungskräfte) sind selbständige Gewerbetreibende, die weder bei der HW-PDL-GmbH noch dem Hilfswerk Österreich oder seinen Zweigvereinen angestellt sind. Jedoch steht die HW-PDL-GmbH in vertraglichen Beziehungen mit den von ihr vermittelten Betreuungskräften und vermittelt auch für diese den Abschluss der Betreuungsverträge. (2) Vertragspflichten Der Vertrag wurde zwischen Auftraggeber/in und der Hilfswerk-Fachkraft vor Vertragsabschluss erörtert. Die Hilfswerk-Fachkraft ist berechtigt als Vertretung der HW-PDL-GmbH die Unterschrift unter den Vertrag zu setzen. (3) Vertragsdauer Vertragsbeginn und Beendigung Vertrag 3.1 Langzeitbetreuung Der Vertrag tritt mit der Vertragsunterfertigung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er endet durch Kündigung. In jedem Fall kann der laufende Vertrag entweder unter Einhaltung einer zumindest zweiwöchigen Frist jeweils zum 15. des Monats und zum Monatsletzten gemäß 3 (6) schriftlich gekündigt werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn einem der beiden Vertragsteile die Einhaltung des Vertrages auch für kurze Zeit nicht zugemutet werden kann. 3.2 Kurzzeitbetreuung Der Vertrag tritt mit der Vertragsunterfertigung in Kraft und ist für eine bestimmte Zeit befristet (siehe Seite 1 Kurzzeitbetreuung). Er endet in der Regel ohne Kündigung. In jedem Fall kann der laufende Vertrag unter Einhaltung einer zumindest einwöchigen Frist schriftlich gekündigt werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn einem der beiden Vertragsteile die Zuhaltung des Vertrages auch für kurze Zeit nicht zugemutet werden kann. (4) Vertragsgegenstand Die HW-PDL-GmbH vermittelt während der Vertragsdauer selbständige Betreuungskräfte und unterstützt den Abschluss von Werkverträgen über Leistungen in der Personenbetreuung. Die Vermittlung dient der 24-Stunden-Betreuung/Personenbetreuung der Kundin/der Kunden durch mehrere, in regelmäßigen Turnussen tätig werdende Betreuungskräfte (oder deren Vertreter/innen). Werkverträge werden entsprechend dem Mustervertrag, der diesem Auftrag als Beilage angeschlossen ist, vermittelt. Turnuszeitenregelung: Der/die Auftraggeber/in bevollmächtigt die HW-PDL-GmbH, den Beginn und die Dauer von Turnuseinheiten mit von ihr vermittelten Betreuungskräften (und deren Vertretern und Substituten) zu vereinbaren. (5) Entgelt an die Hilfswerk-Personaldienstleistungs-GmbH Für die Leistungen gemäß 2 sind Gebühren lt. Kostenübersicht (siehe Seite 7) an die HW-PDL-GmbH zu leisten. In der Regel bezieht sich die Vermittlungsgebühr auf die Vermittlung von zwei Verträgen mit Betreuungskräften. Wird eine vorangegangene befristete Betreuung (Kurzzeitbetreuung) bzw. Vermittlung von Betreuungskräften als unbefristetes Betreuungsverhältnis (Langzeitbetreuung) fortgesetzt, wird ein Betrag lt. Kostenübersichtstabelle verrechnet. Erfolgt während der Laufzeit des Vermittlungsauftrages auf Wunsch des Auftraggebers ein Austausch von mehr als zwei Betreuungskräften, wird für die weitere Vermittlung je Betreuungskraft ein Betrag in Höhe von 300,- verrechnet. Vermittelte Verträge mit Betreuungskräften, die vom Auftraggeber berechtigt fristlos gekündigt oder aus einem Grund ordentlich gekündigt werden, der zur fristlosen Kündigung berechtigt hätte, werden auf die Zahl der vermittelten Verträge nicht angerechnet. Sofern nichts anderes angegeben wird, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage nach Rechnungsstellung. HW_24-Stunden-Betreuung_FO 02_Vermittlungsauftrag_ Seite 3

4 Die HW-PDL-GmbH ist berechtigt, die Entgelte am Jahresbeginn, entsprechend der anhand des Verbraucherpreisindex 2005 zu messenden Inflationsrate, zu erhöhen. Werden die genannten Entgelte nicht binnen der Frist bezahlt, behält sich die HW-PDL-GmbH vor, Mahnspesen zu verrechnen bzw. nach erfolgloser Mahnung ein Inkassobüro einzuschalten. Zusätzlich sind ein Monatsbeitrag sowie die Kosten einer Haftpflichtversicherung lt. Kostenübersicht zu leisten. (6) Sonderfälle bei der Verrechnung 1. Vorzeitiges Ende des Betreuungsverhältnisses a) Betreuungsverhältnis kommt vor Beginn des 1. Turnus nicht zustande (Storno) Wird der bereits unterschriebene Auftrag vom Auftraggeber vor Beginn des 1. Turnus storniert oder kommt die Betreuung nicht zustande (z.b. Krankenhausaufenthalt), werden Kosten in der Höhe von 300,00 in Rechnung gestellt. Sollten bereits weitere Kosten entstanden sein (z.b. durch bereits angetretene Anreise der Betreuungskraft), so sind diese zu ersetzen (Fahrtkosten, Tageshonorar). Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz sieht eine 14-tägige Rücktrittsfrist bei Auswärtsgeschäften vor. Allerdings gibt es eine Ausnahme in 1 (2) Zi 2, sowie 10 Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist und 18 (1) Zi 1. b) Betreuungsverhältnis kommt vor Beginn des 2. Turnus nicht zustande Wird ein Betreuungsverhältnis vor Beginn des 2. Turnus beendet, so fallen nur die Vermittlungsgebühr für 1 Betreuungskraft und die Haftpflicht für 1 Betreuungskraft an. Der Monatsbeitrag wird im 1. Betreuungsmonat aliquot verrechnet. 2. Unterbrechung / Wiederaufnahme des Betreuungsverhältnisses (Langzeitbetreuung) Wird ein Betreuungsverhältnis unterbrochen, dann läuft dieser Vertrag zur Vermittlung selbständiger Personenbetreuung so lange weiter, solange der Monatsbeitrag bezahlt wird. Bei der Wiederaufnahme des Betreuungsverhältnisses fällt die einmalige Vermittlungsgebühr nicht nochmals an. Wird ein Betreuungsverhältnis beendet und auch kein Monatsbeitrag mehr bezahlt, dann wird die spätere Wiederneuaufnahme des Betreuungsverhältnisses (auch mit einer früheren Betreuungskraft) wie ein Neubeginn behandelt und die einmalige Vermittlungsgebühr (siehe Kostenübersicht Seite 7) fällt neuerlich an. (7) Verschwiegenheit Die HW-PDL-GmbH ist zur Verschwiegenheit über alle ihr beim Vertragsabschluss und der Vertragsabwicklung anvertrauten oder bekannt werdenden vertraulichen Angelegenheiten verpflichtet. Der/die Auftraggeber/in und die Kundin/der Kunde sind damit einverstanden, dass Daten dieses Vertrages und der aufgrund dieses Vertrages abgeschlossenen Werkverträge mit den Betreuungskräften sowie ihrer Abwicklung den Angehörigen der Gesundheitsberufe, die die hilfebedürftige Person betreuen, an die HW-PDL-GmbH, das Hilfswerk Österreich, dessen Landesverbände und dessen oder deren Zweigvereine übermittelt und von diesen sowie der HW-PDL-GmbH bearbeitet werden. Diese sind auch wechselseitig zur Datenübermittlung berechtigt und dienen der Gewährleistung der Pflege und Betreuung und ihrer Qualitätssicherung. Diesbezüglich wird die HW-PDL-GmbH von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden. 2 Leistungen in der Vermittlung (1) Der Leistungsinhalt ist die Vermittlung von geeigneten Betreuungskräften zum turnusmäßigen Einsatz beim Kunden. (2) Die Suche nach einer geeigneten Betreuungskraft beginnt am Tag der Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages. (3) Inhalte der Vermittlung Die Vermittlung beinhaltet einführende Beratung, Erstellung eines Anforderungsprofils, Auswahl der Betreuungskräfte und die Einführung der Betreuungskräfte unter Einbeziehung von Angehörigen und Bezugsperso- HW_24-Stunden-Betreuung_FO 02_Vermittlungsauftrag_ Seite 4

5 nen durch eine Hilfswerk-Fachkraft, sowie die Unterstützung bei der Erstorganisation des Fahrtendienstes. Zusätzlich werden laufend folgende Leistungen erbracht: Sicherstellung von Ersatzstellungen bei Ausfall von Betreuungskräften inkl. des damit verbundenen Organisations- und Einführungsaufwands, Unterstützung der Betreuungskräfte bei der erforderlichen Bestellung von Vertretern und Substituten (z.b. im Krankheitsfall) Während aufrechter Betreuungsverhältnisse erfolgt eine laufende Fallbegleitung vor Ort durch eine Fachkraft. Die laufende Fallbegleitung umfasst regelmäßige Betreuungsvisiten und telefonische Nachfragen. Die Fachkraft ist auch eine Anlaufstelle bei Schwierigkeiten im Betreuungsverhältnis. Unterstützung bei der Anleitung und Übertragung von pflegerischen und medizinisch-pflegerischen Tätigkeiten (gemäß Werkvertrag 2 Punkt 6 und 7). Laufende Fallbegleitung durch die HW-PDL-GmbH bei Problemen und Fragen Sicherstellung der Erreichbarkeit der HW-PDL-GmbH von Montag Donnerstag von 8:00 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 12:00 Uhr, ausgenommen an Sonn- und Feiertagen. 3 Weitere Vertragsbestimmungen (1) Schadenersatz Die vermittelten Betreuungskräfte sind selbständig tätig. Die HW-PDL-GmbH haftet im Rahmen der Regelungen dieses Vertrages nur für ein Verschulden bei der Auswahl der vermittelten Betreuungskräfte, nicht aber für Betreuungsleistungen der Betreuungskräfte. Ein Ersatz von entgangenem Gewinn oder von immateriellen Schäden wird wechselseitig jedenfalls ausgeschlossen. (2) Aufgabenbereich / Abgrenzung zu den Gesundheitsberufen Die vermittelten Betreuungskräfte erbringen grundsätzlich keine Leistungen, die zwingend dem Ärztegesetz und/oder dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz unterliegen. Unter Einhaltung bestimmter Kriterien dürfen die Betreuungskräfte einzelne pflegerische bzw. ärztliche Tätigkeiten an der Kundin/dem Kunden im Einzelfall durchführen. Liegen Umstände vor, die aus medizinischer Sicht für die Durchführung der pflegerischer Tätigkeiten durch Laien eine Anordnung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfordern, dürfen die pflegerischen Tätigkeiten von den Betreuungskräften nur dann durchgeführt werden, wenn eine Unterweisung und Anleitung durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege gegeben ist. Für die Durchführung medizinisch-pflegerischer Tätigkeiten durch Betreuungskräfte muss eine ärztliche Anordnung und eine Unterweisung und Anleitung durch den Arzt bzw. durch den Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gegeben sein. (3) Zügige Vermittlung von Betreuungskräften Die HW-PDL-GmbH sagt zu, sich um eine rasche und erfolgreiche Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt zu bemühen. Sie geht grundsätzlich davon aus, Betreuungskräfte erstmalig innerhalb von durchschnittlich 14 Tagen und notwendige Substituten von Betreuungskräften (z.b. im Krankheitsfall) innerhalb von 48 Stunden an Werktagen vermitteln zu können. Samstage sowie Sonn- und Feiertage unterbrechen diese Frist. Erhöht sich die Vermittlungszeit, erfolgt unverzüglich Information an den Auftraggeber. Ereignisse höherer Gewalt außerhalb der Kontrolle der HW-PDL-GmbH z.b. Krankheiten, Unterbrechung von Verkehrsverbindungen, Streiks, Gesetzesänderungen oder behördliche Akte, die einen Einfluss auf die Vermittlungszeiten haben, verlängern diese um ihre Dauer. Es ist die freie Entscheidung der Parteien (Kunde/Auftraggeber und Personenbetreuer/in), ob sie Verträge über Leistungen in der Personenbetreuung abschließen. Die HW-PDL-GmbH haftet nicht dafür, erfolgreich Verträge mit Betreuungskräften zu vermitteln. (4) Inhalt vermittelter Verträge Zusätzliche Leistungen der mobilen Hauskrankenpflege, bzw. Leistungen die ausschließlich Vorbehaltstätigkeiten von diplomierten Pflegefachkräften lt. GUKG betreffen, sind durch das Entgelt für diesen Vermittlungsauftrag und das Entgelt gemäß dem Personenbetreuungsvertrag nicht abgedeckt und müssen gesondert entlohnt werden. (5) Vollmacht Im Zusammenhang mit der HW-PDL-GmbH erteilten Vollmacht, den Beginn und die Dauer von Turnuseinheiten mit von ihr vermittelten Personenbetreuern zu vereinbaren, ist die HW-PDL-GmbH berechtigt, sowohl den HW_24-Stunden-Betreuung_FO 02_Vermittlungsauftrag_ Seite 5

6 Auftraggeber als auch die von ihr vermittelten Betreuungskräfte (und deren Substituten) zu vertreten. Diese Vollmacht kann nur gemeinsam mit diesem Vertrag widerrufen oder gekündigt werden. (6) Zusatzregelungen zur Vertragsbeendigung Unbeschadet der Vereinbarungen betreffend die ordentliche und die außerordentliche Kündigung gemäß 1(3) werden ergänzend folgende Regelungen zur Vertragsbeendigung getroffen. Tod der Kundin/des Kunden - Der Vertrag endet unverzüglich mit dem Tod der Kundin/des Kunden. Wichtige Gründe, die zur fristlosen Kündigung durch die HW-PDL-GmbH berechtigen: Tätliche Angriffe der Kundin/des Kunden, deren Angehöriger oder Bezugspersonen gegen vermittelte Betreuungskräfte Verletzungen der Intimsphäre vermittelter Betreuungskräfte durch die Kundin/den Kunden, deren/dessen Angehörige oder Bezugspersonen Unzumutbare Verletzungen der Privatsphäre vermittelter Betreuungskräfte durch die Kundin/den Kunden, deren/dessen Angehörige oder Bezugspersonen Objektive Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch die Kundin/den Kunden, wodurch Rechte vermittelter Betreuungskräfte verletzt werden, und zwar auch dann, wenn die Kundin/der Kunde im Zustand rechtlicher Unzurechnungsfähigkeit handelte Haltung gefährlicher Tiere bzw. unzumutbare Bedingungen (Anzahl bzw. Größe der Tiere, hygienische Rahmenbedingungen) im Wohnungsverband der Kundin/des Kunden ohne Zustimmung vermittelter Betreuungskräfte Nichtsorgetragung durch den/die Auftraggeber/in für eine medizinisch oder pflegerisch erforderliche Betreuung der Kundin/den Kunden durch qualifizierte Fachkräfte mit Leistungen, die zwingend dem Ärztegesetz oder dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz unterliegen, obwohl der/die Auftraggeberin und/oder Kundin/Kunden zu den erforderlichen Veranlassungen schriftlich und gerechtfertigt unter Setzung einer Frist von zumindest 14 Tagen aufgefordert worden ist Nichtbehebung schwerer Sicherheitsmängel im Wohnungsverband der Kundin/des Kunden (zb offene oder nicht geerdete Stromleitungen, gefährliche Gasanlagen), obwohl der/die Auftraggeber/in und/oder Kundin/Kunde zur Behebung schriftlich und gerechtfertigt unter Setzung einer Frist von zumindest 14 Tagen aufgefordert worden ist Wenn die Betreuung zu Hause aus fachlicher Sicht nicht mehr zu verantworten oder den Betreuungskräften nicht mehr zumutbar ist Geltendmachung fristloser Kündigung Gründe, die zur fristlosen Kündigung berechtigen, sind längstens innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Kündigungsgrundes geltend zu machen. Danach gilt das Recht zur fristlosen Kündigung als verfallen. Wiederholt sich ein Vorfall, der zur fristlosen Kündigung berechtigt, oder wird ein Tatbestand, der zur fristlosen Kündigung berechtigt, über einen längeren Zeitraum fortgesetzt, so berechtigt die Wiederholung oder Forstsetzung jeweils neuerlich zur fristlosen Kündigung. Kündigung wegen qualifiziertem Zahlungsrückstand Die HW-PDL-GmbH ist zur Kündigung des Vertrages bei qualifiziertem Zahlungsrückstand des Auftraggebers berechtigt. Ein qualifizierter Rückstand tritt dann ein, wenn der/die Auftraggeber/in mit fälligen Zahlungen zumindest dreißig Kalendertage im Rückstand ist und nach schriftlicher Mahnung über weitere mindestens vierzehn Kalendertage im Rückstand bleibt. (7) Aufrechnung Der/die Auftraggeber/in ist berechtigt, mit solchen Ansprüchen gegen Entgeltansprüche der HW-PDL-GmbH aufzurechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit seinen Verbindlichkeit stehen, gerichtlich festgestellt worden sind, oder von der HW-PDL-GmbH anerkannt worden sind. Mit anderen Ansprüchen ist der/die Auftraggeber/in ausschließlich im Fall der Zahlungsunfähigkeit der HW-PDL-GmbH berechtigt, gegen deren Entgeltansprüche aufzurechnen. (8) Änderung des Vertrages Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. (9) Ausfertigungen Dieser Vertrag kann in einer beliebigen Zahl von Ausfertigungen errichtet werden HW_24-Stunden-Betreuung_FO 02_Vermittlungsauftrag_ Seite 6

7 Kostenübersicht (2016) gültig ab 01. Jänner 2016 (Alle Beträge inklusive USt.) LANGZEITBETREUUNG Vermittlungsgebühr (einmalig) 590,00 bei 2 vermittelten Betreuungskräften 490,00 bei 1 vermittelten Betreuungskraft Entgelt für weitere Vermittlung von Betreuungskräften während der Laufzeit des Vermittlungsauftrages: 300,00 je vermittelter Betreuungskraft Monatsbeitrag (monatlich) 239,00 im ersten und letzten Betreuungsmonat erfolgt eine taggenaue Verrechnung des Monatsbeitrages Betreuungshonorar je nach Vereinbarung (orientiert am Betreuungs- bzw. Pflegefall und Zahl der betreuten Personen), im Betreuungsvertrag (Werkvertrag) geregelt Zuschläge je nach Vereinbarung im Werkvertrag geregelt Haftpflichtversicherung (monatlich) 9,00 bei 2 tätigen Betreuungskräften 4,50 bei 1 tätigen Betreuungskraft Fahrtkosten (pro Turnus) Werden nach Vorlage einer Rechnung je nach Herkunftsort der Betreuungskraft berechnet Verpflegung und Quartier wird vom Kunden bereitgestellt (tatsächlicher Aufwand) KURZZEITBETREUUNG Vermittlungsgebühr (einmalig) 390,00 für mind. 2 Wochen max. 4 Wochen Aufzahlung bei einer Langzeitbetreuung 250,00 bei 2 Betreuungskräften 150,00 bei 1 Betreuungskraft Betreuungshonorar je nach Vereinbarung (orientiert am Betreuungs- bzw. Pflegefall und Zahl der betreuten Personen), im Werkvertrag geregelt Zuschläge je nach Vereinbarung im Werkvertrag geregelt Fahrtkosten (pro Turnus) Werden nach Vorlage einer Rechnung je nach Herkunftsort der Betreuungskraft berechnet Verpflegung und Quartier wird vom Kunden bereitgestellt (tatsächlicher Aufwand) Die Beträge werden mit dem Verbraucherpreisindex 2005 jährlich valorisiert. Im Fall einer Änderung der anwendbaren Umsatzsteuersätze werden die Beträge ab Inkrafttreten der diesbezüglichen gesetzlichen Änderung entsprechend der Änderung des Steuersatzes adaptiert. HW_24-Stunden-Betreuung_FO 02_Vermittlungsauftrag_ Seite 7

Vermittlungsauftrag. I. Präambel

Vermittlungsauftrag. I. Präambel Vermittlungsauftrag I. Präambel Die 24 Stunden Personenbetreuung (PB) GmbH (in Folge als 24h PB GmbH bezeichnet) bietet in Österreich die Vermittlung von Personenbetreuung im Sinne des 159 GewO an und

Mehr

Betreuungsvertrag der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für teilstationäre Einrichtungen der Altenhilfe gem. 71 SGB XI

Betreuungsvertrag der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für teilstationäre Einrichtungen der Altenhilfe gem. 71 SGB XI Betreuungsvertrag der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für teilstationäre Einrichtungen der Altenhilfe gem. 71 SGB XI Zwischen der Bundesstadt Bonn - als Träger der Seniorenzentren der Bundesstadt

Mehr

Leistungen und Preise. perfekt-betreut.at. perfekt-betreut.at Pichelwangergasse 10/ Wien

Leistungen und Preise. perfekt-betreut.at. perfekt-betreut.at Pichelwangergasse 10/ Wien Leistungen und Preise perfekt-betreut.at Pichelwangergasse 10/40 1210 Wien FN: Firmenbuchnr.: FN 414245i UID: ATU68671939 DVR-Nr.: 4012484 Januar 2017 Persönliche Betreuung Stundenweise Betreuung 24-Stunden-Betreuung

Mehr

P F L E G E V E R T R A G. über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich

P F L E G E V E R T R A G. über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich P F L E G E V E R T R A G über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich Zwischen der Kirchlichen Sozialstation Nördlicher Breisgau e.v. im Folgenden Sozialstation genannt, vertreten durch

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur für Vermittlung von Personenbetreuung e.u. Podhagskygasse 49/ Wien

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur für Vermittlung von Personenbetreuung e.u. Podhagskygasse 49/ Wien Allgemeine Geschäftsbedingungen der 24-14 Agentur für Vermittlung von Personenbetreuung e.u. 1220 Wien FN: 475731 f Zust. Gericht: Handelsgericht 1030 Wien Stand: August 2017 Letzte Änderung: August 2017,

Mehr

PROVISIONSVEREINBARUNG

PROVISIONSVEREINBARUNG PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter

Mehr

Vermittlungsvertrag. Seite 1 von 5. I. Präambel

Vermittlungsvertrag. Seite 1 von 5. I. Präambel Vermittlungsvertrag I. Präambel Die private niederösterreichische Hauskrankenpflege bietet in Österreich die Vermittlung von Personenbetreuung im Sinne des 159 GewO an und beabsichtigt, selbstständige

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Maklervertrag. Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -)

Maklervertrag. Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -) Maklervertrag Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -) und dem Unternehmen (- nachfolgend Auftraggeber genannt -) Firmenstempel wird folgender

Mehr

ÄNDERUNG des B E T R E U U N G S - V E R T R A G S vom

ÄNDERUNG des B E T R E U U N G S - V E R T R A G S vom ÄNDERUNG des B E T R E U U N G S - V E R T R A G S vom zwischen und Förderverein der Joseph - von - Eichendorff - Schule e.v., im folgenden Verein genannt Herr/Frau... Vor- und Zuname(n) des/der gesetzl.

Mehr

Praktikumsvertrag. ... (Name und Anschrift) ... (nachfolgend als Praktikumsbetrieb bezeichnet) vertreten durch. Herrn/Frau. und Herrn/Frau...

Praktikumsvertrag. ... (Name und Anschrift) ... (nachfolgend als Praktikumsbetrieb bezeichnet) vertreten durch. Herrn/Frau. und Herrn/Frau... Praktikumsvertrag zwischen dem Unternehmen... (Name und Anschrift)... (nachfolgend als Praktikumsbetrieb bezeichnet) vertreten durch Herrn/Frau... und Herrn/Frau... geb. am... (nachfolgend als Student/in

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand

Mehr

Neuregelung der Personenbetreuung durch die Gewerbeordnungsnovelle

Neuregelung der Personenbetreuung durch die Gewerbeordnungsnovelle Betreuung ist Vertrauenssache Neuregelung der Personenbetreuung durch die Gewerbeordnungsnovelle 2015 BGBL 2015/81 Teil 3 Organisation von Personenbetreuung 161 GewO 1994 Anbei erfolgt ein Auszug aus den

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 1. Dezember 2015 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 1. Dezember 2015 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2015 Ausgegeben am 1. Dezember 2015 Teil II 397. Verordnung: Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung 397.

Mehr

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008 Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der

Mehr

Betreuungsvertrag zur Tagespflege. Zwischen. und

Betreuungsvertrag zur Tagespflege. Zwischen. und Betreuungsvertrag zur Tagespflege Zwischen den Personensorgeberechtigen - Name / Vorname - im Folgenden Eltern genannt PLZ / Wohnort / Straße Telefon / Mobil und der Tagespflegeperson - Name/ Vorname -

Mehr

Sportlermanagementvertrag

Sportlermanagementvertrag Sportlermanagementvertrag Zwischen und Frau/Herrn, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 2, 86152 Augsburg, - nachstehend Sportler genannt -, Herrn/Frau - nachstehend

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen

Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen UNVERBINDLICHER MUSTERVERTRAG OHNE HAFTUNG Tarifungebundener Anstellungsvertrag Arzthelferinnen Zwischen und (Name und Adresse einsetzen) - im folgenden Arbeitgeber genannt - (Name und Adresse einsetzen)

Mehr

Pferdeeinstellungsvertrag

Pferdeeinstellungsvertrag VETERANENHOF WIEN zwischen Veteranenhof Wien (im folgenden Betrieb genannt) und Frau/Herr Pferdebesitzer Pferdeeinstellungsvertrag (im folgenden Einsteller genannt) 1 Vertragsgegenstand 1. Für die Einstellung

Mehr

19. Akademie für Oberstufenschüler. Prof. Dr. Andreas Borsutzky

19. Akademie für Oberstufenschüler. Prof. Dr. Andreas Borsutzky 19. Akademie für Oberstufenschüler Prof. Dr. Andreas Borsutzky Fall ( Der erste Arbeitsvertrag ) Die 17 jährige A beginnt zum Wintersemester 2017 / 2018 ihr Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hamburg.

Mehr

Vertrag für Kindertagespflege

Vertrag für Kindertagespflege Vertrag für Kindertagespflege wird abgeschlossen zwischen der Tagespflegeperson... Tel:... und den Sorgeberechtigten... Tel:... Tel. dienstl. :... für die Betreuung von..., geboren am... (Name des Kindes)

Mehr

Werkvertrag über Leistungen in der Personenbetreuung gemäß 159 GewO

Werkvertrag über Leistungen in der Personenbetreuung gemäß 159 GewO Werkvertrag über Leistungen in der Personenbetreuung gemäß 159 GewO betreffend die Betreuung von Frau/Herr geb. am wohnhaft in 1. Vertragspartner Zutreffendes ankreuzen: Auftraggeber (und Vertragspartner)

Mehr

Rahmenvertrag / AGB für Vermittlungsleistungen Honorarärzte / Ärzte in Anstellung

Rahmenvertrag / AGB für Vermittlungsleistungen Honorarärzte / Ärzte in Anstellung Rahmenvertrag / AGB für Vermittlungsleistungen Honorarärzte / Ärzte in Anstellung 1 Vorbemerkung 1.1. Die Vermittlungsagentur ist spezialisiert auf die Vermittlung von Dienstleistungen im medizinischen

Mehr

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der Dienstvertrag zwischen Muster GmbH Sackgasse 7, 12345 Glückstadt Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der MAKLERKONZEPTE GbR Bauernvogtkoppel 33b, 22393 Hamburg Vertreten

Mehr

Vereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen

Vereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen Universitäts-Hautklinik Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. M. Röcken Labor für Elektronenmikroskopie Leiter: Prof. Dr. med. Martin Schaller Tübingen 07071/ 29-83767(Office) Prof. Dr. med. M. Schaller

Mehr

Zwischen dem "Verein der Freunde und Förderer der Fuldatal-Schule Ludwigsau e. V." Gesetzliche/r Vertreter...

Zwischen dem Verein der Freunde und Förderer der Fuldatal-Schule Ludwigsau e. V. Gesetzliche/r Vertreter... Zwischen dem "Verein der Freunde und Förderer der Fuldatal-Schule Ludwigsau e. V." - im folgenden Verein genannt - und Name des Kindes... Klasse... Anschrift...... Gesetzliche/r Vertreter... - im Folgenden

Mehr

Vertrag für Kindertagespflege

Vertrag für Kindertagespflege wird abgeschlossen zwischen der Tagespflegeperson Name der Betreuerin: Straße: PLZ, Ort Telefon: Handy: und der/den Sorgeberechtigten Name der Betreuerin: Straße: PLZ, Ort Telefon (priv.): Telefon (dienstl.):

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Betreuungsvertrag. gültig ab xx.xx.xxxx

Betreuungsvertrag. gültig ab xx.xx.xxxx gültig ab xx.xx.xxxx Im vorliegenden Vertrag ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1 Vertragsparteien Der vorliegende Betreuungsvertrag wird abgeschlossen

Mehr

Wartungsvertrag. SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße Steinbach

Wartungsvertrag. SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße Steinbach Wartungsvertrag Zwischen dem Auftraggeber: Firma Und dem Auftragnehmer: SCHNEIDER Elektronik GmbH Industriestraße 4 61449 Steinbach wird auf der Grundlage der vereinbarten Wartungsbedingungen ein Vertrag

Mehr

Neuregelung der Personenbetreuung durch die Gewerbeordnungsnovelle 2015 BGBL I 2015/81 (Seveso III-Novelle)

Neuregelung der Personenbetreuung durch die Gewerbeordnungsnovelle 2015 BGBL I 2015/81 (Seveso III-Novelle) Betreuung ist Vertrauenssache Neuregelung der Personenbetreuung durch die Gewerbeordnungsnovelle 2015 BGBL I 2015/81 (Seveso III-Novelle) Teil 2 Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Personenbetreuung Anbei

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG JWP-VNEI Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur

Mehr

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber" genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Berater genannt, wird folgender Beratervertrag

Mehr

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand Vertrag Anlage 4 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Klinikum der Universität Regensburg, dieses vertreten durch den Verwaltungsdirektor - nachfolgend als Klinikum bezeichnet - und vertreten

Mehr

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen. Max Mustermann GmbH Musterstraße Musterhausen. (Auftraggeber) und

Beratungsvertrag. Zwischen. Max Mustermann GmbH Musterstraße Musterhausen. (Auftraggeber) und Beratungsvertrag Zwischen Max Mustermann GmbH Musterstraße 100 12345 Musterhausen (Auftraggeber) und Kostenmanagement-Service-Schleger (KMS) Kölner Straße 99 51429 Bergisch Gladbach (Auftragnehmer) 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Dr. Thiele IT-Beratung

Dr. Thiele IT-Beratung Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) gelten für alle Veranstaltungen des Vereins natopia. Umfasst sind dadurch die Bereiche Kindergarten-Schule,

Mehr

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag. Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.

Mehr

Alleinauftrag für Maklertätigkeit (Verkauf)

Alleinauftrag für Maklertätigkeit (Verkauf) Alleinauftrag für Maklertätigkeit (Verkauf) Vertragspartner zwischen und Rundum Immobilien GmbH Petersbergstr. 24 51702 Bergneustadt Tel.: (0 27 63) 14 93 Fax.: (0 27 63) 91 91 52 nachstehend Auftraggeber

Mehr

Vertrag. über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der AVG. (Nutzungsvertrag) Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh im folgenden AVG genannt.

Vertrag. über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der AVG. (Nutzungsvertrag) Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh im folgenden AVG genannt. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der AVG (Nutzungsvertrag) Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbh im folgenden AVG genannt und die im folgenden EVU genannt schließen folgenden Vertrag:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Die Haushaltshelden

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Die Haushaltshelden Allgemeine Geschäftsbedingungen von Die Haushaltshelden AGB als PDF downloaden Wir, Die Haushaltshelden betreiben die Webseite www.die-haushaltshelden.de. Über diese Seite vermitteln wir Arbeitnehmer für

Mehr

VERTRAG. zwischen. switchplus ag Limmatquai Zürich (nachstehend SWITCHPLUS genannt) und. switchplus User-ID: (nachstehend PARTNER - genannt)

VERTRAG. zwischen. switchplus ag Limmatquai Zürich (nachstehend SWITCHPLUS genannt) und. switchplus User-ID: (nachstehend PARTNER - genannt) VERTRAG zwischen switchplus ag Limmatquai 112 8001 Zürich (nachstehend SWITCHPLUS genannt) und switchplus User-ID: (nachstehend PARTNER - genannt) betreffend SWITCHPLUS Partnerprogramm Präambel SWITCHPLUS

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUM NETZENERGIEVERTRAG

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUM NETZENERGIEVERTRAG ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUM NETZENERGIEVERTRAG 1 Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten 1.1 Die Abrechnung erfolgt monatlich. Der Lieferant stellt die von ihm gelieferte Verlustenergie dem Netzbetreiber

Mehr

Werkvertrag über Leistungen in der Personenbetreuung gemäß 159 GewO

Werkvertrag über Leistungen in der Personenbetreuung gemäß 159 GewO Werkvertrag über Leistungen in der Personenbetreuung gemäß 159 GewO betreffend die Betreuung von Frau/Herr geb. am wohnhaft in 1. Vertragspartner Zutreffendes ankreuzen: Auftraggeber (und Vertragspartner)

Mehr

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), Arbeitsvertrag Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer ), wird

Mehr

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN V E R T R A G über die KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN abgeschlossen zwischen OeKB CSD GmbH FN 428085 m Strauchgasse 1-3 1010 Wien (im Folgenden "OeKB CSD") und (im Folgenden

Mehr

Vermittlungsvertrag PROJEKTE

Vermittlungsvertrag PROJEKTE Vermittlungsvertrag PROJEKTE zwischen..... nachstehend Auftragnehmer oder Vertragspartei genannt und Win2you GmbH Kronenplatz 4 8755 Ennenda nachstehend Auftraggeber oder Vertragspartei genannt 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Betreuungsvertrag für das Betreuungsangebot der Willi-Ziegler-Schule Villingen im Rahmen des Pakts für den Nachmittag

Betreuungsvertrag für das Betreuungsangebot der Willi-Ziegler-Schule Villingen im Rahmen des Pakts für den Nachmittag Betreuungsvertrag für das Betreuungsangebot der Willi-Ziegler-Schule Villingen im Rahmen des Pakts für den Nachmittag Zwischen dem Landkreis Gießen, vertreten durch den Kreisausschuss, dieser vertreten

Mehr

Betreuungsvertrag. 1 Beginn und Umfang der Kinderbetreuung

Betreuungsvertrag. 1 Beginn und Umfang der Kinderbetreuung Betreuungsvertrag zwischen Name (nachfolgend Eltern genannt) Anschrift Telefon Email und Name (nachfolgend Babysitter genannt) Anschrift Telefon Email 1 Beginn und Umfang der Kinderbetreuung 1) Für das/die

Mehr

Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag Dienstleistungsvertrag zwischen der Firma HTLS Schwarz UG (haftungsbeschränkt) Frau Gabriela Schwarz Geschäftsführerin (nachstehend Dienstleisterin genannt) und Vorname, Nachname: Straße, Postleitzahl,

Mehr

V E R T R A G ÜBER DIE SICHERHEITSTECHNISCHE BETREUUNG DURCH EXTERNE SICHERHEITSFACHKRÄFTE

V E R T R A G ÜBER DIE SICHERHEITSTECHNISCHE BETREUUNG DURCH EXTERNE SICHERHEITSFACHKRÄFTE V E R T R A G ÜBER DIE SICHERHEITSTECHNISCHE BETREUUNG DURCH EXTERNE SICHERHEITSFACHKRÄFTE Zwischen dem Unternehmen... in... ( Auftraggeber ) und Herr/Frau...als Sicherheitsfachkraft ( Auftragnehmer )

Mehr

VERTRAG. über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE)

VERTRAG. über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE) VERTRAG über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE) Zwischen der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE), Aurich, vertreten durch

Mehr

Preisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung

Preisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung Preisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung Basispaket Mietobjekt (für 12 Monate) Erstbesichtigung der Wohnung & Aufnahme des Objekts Verfassen des Exposés Interessentenverwaltung Telefonische Auskunft

Mehr

Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist

Mehr

BETREUUNGSVERTRAG FÜR DIE KINDERTAGESPFLEGE DER STADT MONHEIM AM RHEIN. 1. Vertragspartner Seite Eingewöhnungsphase Seite 3

BETREUUNGSVERTRAG FÜR DIE KINDERTAGESPFLEGE DER STADT MONHEIM AM RHEIN. 1. Vertragspartner Seite Eingewöhnungsphase Seite 3 BETREUUNGSVERTRAG FÜR DIE KINDERTAGESPFLEGE DER STADT MONHEIM AM RHEIN 1. Vertragspartner Seite 2 2. Eingewöhnungsphase Seite 3 3. Betreuungszeiten Seite 3 4. Betreuungsgeld Seite 4 5. Versicherungsschutz

Mehr

DER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG

DER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG Vorlage 2 DER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG Der befristete Arbeitsvertrag stellt die Ausnahme dar und wird für eine begrenzte Dauer und für die Ausführung einer konkreten und nicht dauerhaften Aufgabe abgeschlossen.

Mehr

Vertrag 01/ zwischen. dem Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, vertreten durch den Geschäftsführer, Groß-Berliner Damm 73 A-E, Berlin

Vertrag 01/ zwischen. dem Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, vertreten durch den Geschäftsführer, Groß-Berliner Damm 73 A-E, Berlin Vertrag 01/ 2016 zwischen dem Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, vertreten durch den Geschäftsführer, Groß-Berliner Damm 73 A-E, 12487 Berlin - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer

Mehr

VERMITTLUNGSVERTRAG. nachfolgend als der Auftraggeber bezeichnet, vertreten durch dessen Erziehungsberechtigte, Frau und Herrn

VERMITTLUNGSVERTRAG. nachfolgend als der Auftraggeber bezeichnet, vertreten durch dessen Erziehungsberechtigte, Frau und Herrn VERMITTLUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen,,, für nolimitsports OG, FN des Landes- als Handelsgerichtes, nachfolgend als der Spielervermittler bezeichnet, und nachfolgend als der Auftraggeber bezeichnet,

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Mustervertrag. für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Mustervertrag. für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung Mustervertrag Stand: 07.12.2016 für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Weiterbildung von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpflegern, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen,

Mehr

Arbeitsvertrag. zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), Leiter(in) der - Apotheke. Herrn/Frau. M u s t e r. wohnhaft in. 1. Der Mitarbeiter wird ab.

Arbeitsvertrag. zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), Leiter(in) der - Apotheke. Herrn/Frau. M u s t e r. wohnhaft in. 1. Der Mitarbeiter wird ab. Arbeitsvertrag zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), und Leiter(in) der - Apotheke in im Folgenden Apothekenleiter Herrn/Frau wohnhaft in im Folgenden Mitarbeiter wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

Mehr

Rahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder

Rahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder Rahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder zwischen Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V Herr Martin Wißkirchen Oranienburger Str.

Mehr

Betreuungsvereinbarung für Ambulant Betreutes Wohnen

Betreuungsvereinbarung für Ambulant Betreutes Wohnen Betreuungsvereinbarung für Ambulant Betreutes Wohnen Zwischen Betreuungen M.Heinen vertreten durch Herrn Michael Heinen und Herrn N.N. (Klient-Nr. XX) wohnhaft in Anschrift Klient Geburtsdatum vertreten

Mehr

Rahmenvertrag Einkauf nachfolgend Rahmenvertrag

Rahmenvertrag Einkauf nachfolgend Rahmenvertrag Rahmenvertrag Einkauf nachfolgend Rahmenvertrag zwischen 1. Würth MODYF GmbH & Co. KG Benzstraße 7, 74653 Künzelsau, Deutschland nachfolgend DE-MODYF 2. MODYF S.r.l. Bahnhofstraße 18, 39040 Tramin (BZ),

Mehr

Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als... eingestellt.

Mehr

Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr...

Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr... Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag Zwischen Pflegebedürftige[r] Frau / Herr... und dem Pflegedienst... wird vereinbart : Vorbemerkung : Ziel

Mehr

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung

Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Arbeitsvertrag (Teilzeit) für Angestellte und Arbeiter ohne Tarifbindung Zwischen Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - im Folgenden Arbeitnehmer genannt wird

Mehr

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends

Mehr

Vertretungsvertrag zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson zur Förderung von Kindern in Tagespflege gem. SGB VIII

Vertretungsvertrag zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson zur Förderung von Kindern in Tagespflege gem. SGB VIII Vertretungsvertrag zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson zur Förderung von Kindern in Tagespflege gem. SGB VIII Seite 2 von 7 Vertrag zwischen der Kindertagespflegeperson und den Personensorgeberechtigen

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zwischen der Firmenname vertreten durch den Geschäftsführer XXXX, Straße, PLZ Ort und der Otto-von von-guericke Guericke-Universität Magdeburg vertreten durch den Prorektor für

Mehr

Qualifizierter Makler-Allein-Auftrag

Qualifizierter Makler-Allein-Auftrag Qualifizierter Makler-Allein-Auftrag Auftraggeber: Auftrag Nr.: Name: Straße: PLZ: Ort: Telefon: Mobil: E-Mail: Makler: Wonnegau-Immobilien Inh. Kirchstraße 28 Am Römer 14 68647 Biblis 55234 Monzernheim

Mehr

Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum

Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in...... Leiter/in der... Straße... PLZ... Ort.... (nachstehend Ausbildende/r genannt) und Herrn/Frau... Straße... PLZ...

Mehr

Betreuungsvertrag. Zwischen. vertreten durch: als Bevollmächtigte(r) oder gesetzliche(r) Betreuer(in)

Betreuungsvertrag. Zwischen. vertreten durch: als Bevollmächtigte(r) oder gesetzliche(r) Betreuer(in) Betreuungsvertrag über ambulante Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen (Ambulant Betreutes Wohnen) im Sinne der 53,54 SGB XII i.v.m. 55 SGB IX Zwischen Name: Anschrift: geboren am: vertreten durch:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) 1 Allgemeines (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Quinungo und

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU )

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) 1. ANGEBOT, BEARBEITUNGSZEITRAUM 1.1. Das Angebot der JKU beschreibt

Mehr

Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat am und folgende Benutzungsordnung beschlossen: Trägerschaft, ergänzende Angebote

Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat am und folgende Benutzungsordnung beschlossen: Trägerschaft, ergänzende Angebote Benutzungsordnung für das Betreuungsangebot der Ernst-Leitz-Schule im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie der Ferienbetreuung der Stadt Sulzburg Der Gemeinderat

Mehr

Schicken Sie bitte beide Ausfertigungen des Abonnementvertrages an:

Schicken Sie bitte beide Ausfertigungen des Abonnementvertrages an: Hinweis Schicken Sie bitte beide Ausfertigungen des Abonnementvertrages an: Uwe Schafranski Gontermannstr. 12 12101 Berlin Sie erhalten umgehend die von uns unterschriebene erste Ausfertigung des Vertrages

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hundebetreuung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hundebetreuung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hundebetreuung Bei der erstmaligen Abgabe des Hundes erklärt sich der Hundehalter mit der Geltung der nachfolgenden AGBs der Hamburger Doglounge für alle Hundetagesstättenverträge

Mehr

Beitrag: 29,95 monatl. 24,95 monatl. 239,40 (19,95 monatl.)

Beitrag: 29,95 monatl. 24,95 monatl. 239,40 (19,95 monatl.) 1 *Anrede Herr / Frau: *Name, Vorname: *Straße, Nr.: *PLZ / Ort: *Geburtsdatum: *Telefon / Mobil: *E-Mail: *Beruf: *PA-Nummer: Laufzeit: 1 Monat 12 Monat 1 Jahr (Vorauszahlung) Beitrag: 29,95 monatl. 24,95

Mehr

Betreuungs- und Pflegevertrag

Betreuungs- und Pflegevertrag Betreuungs- und Pflegevertrag zwischen (Senior/Seniorin) Herr Frau Name:... Vorname:... Strasse / Hausnr.... PLZ / Ort... und (Betreuer/Betreuerin) Herr Frau Name:... Vorname:... Strasse / Hausnr.... PLZ

Mehr

Tippgebervereinbarung

Tippgebervereinbarung Tippgebervereinbarung Zwischen Firma Straße PLZ, Ort - nachfolgend Tippgeber genannt - und Domicil Finance GmbH Rundfunkplatz 2 80335 München - nachfolgend Domicil genannt - Tippgeber und Domicil werden

Mehr

Arbeitsvertrag mit Tarifbindung

Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Arbeitsvertrag mit Tarifbindung Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zwischen der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven, geschäftsansässig Am Markt 13 in 28195 Bremen, im Folgenden bezeichnet als "Handelskammer" und im Folgenden bezeichnet

Mehr

Werkvertrag. als Auftragnehmer

Werkvertrag. als Auftragnehmer Werkvertrag Werkvertrag Zwischen [Name Auftraggeber] [Straße Auftraggeber] [PLZ, Ort Auftraggeber] und [Name Auftragnehmer] [Straße Auftragnehmer] [PLZ, Ort Auftragnehmer] als Auftraggeber als Auftragnehmer

Mehr

Vertrag. über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen. dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, Mayen

Vertrag. über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen. dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, Mayen Vertrag über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen zwischen dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, 56727 Mayen vertreten durch Herrn Geschäftsführer Rolf Koch - nachstehend

Mehr

ABN. Vertrag. Vertrag. Vertragsgegenstand. Summenaufstellung je Vertragszeitraum. zwischen GEMA. Koordination Außendienst

ABN. Vertrag. Vertrag. Vertragsgegenstand. Summenaufstellung je Vertragszeitraum. zwischen GEMA. Koordination Außendienst Vertrag ABN Ihre Vertrag zwischen Kundennummer 2001324113 Ihre Vertragsnummer 11873797 Postfach 80 07 67 81607 München nachstehend "" genannt und Dummy Partner VGG e.v. Rosenheimer Str. 11 nachstehend

Mehr

Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag

Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag zur Nutzung von Serviceeinrichtungen der Bayernhafen GmbH & Co. KG in den bayernhäfen Aschaffenburg, Bamberg, Regensburg und Passau der Bayernhafen GmbH & Co. KG,

Mehr

Stadt Tegernsee V E R T R A G. über die Aufnahme von Kindern in die Mittagsbetreuung an der Grundschule Tegernsee. Herrn. wohnhaft in.

Stadt Tegernsee V E R T R A G. über die Aufnahme von Kindern in die Mittagsbetreuung an der Grundschule Tegernsee. Herrn. wohnhaft in. Stadt Tegernsee V E R T R A G über die Aufnahme von Kindern in die Mittagsbetreuung an der Grundschule Tegernsee Zwischen der Stadt Tegernsee, vertreten durch den 1. Bürgermeister - nachstehend Träger

Mehr

Kindertagespflege - Kündigung in Recht und Vertrag Köln M. Taprogge-Essaida

Kindertagespflege - Kündigung in Recht und Vertrag Köln M. Taprogge-Essaida Kindertagespflege - Kündigung in Recht und Vertrag Köln M. Taprogge-Essaida Dienstvertrag, 611 BGB ff. 614 -Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung ist nachder Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die

Mehr