AUFTRAG ZUR VERMITTLUNG SELBSTÄNDIGER PERSONENBETREUUNG GEMÄß 159 GEWO
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- Elsa Hoch
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1 Kundennummer AUFTRAG (wird von HW-PDL-GmbH ausgefüllt) ZUR VERMITTLUNG SELBSTÄNDIGER PERSONENBETREUUNG GEMÄß 159 GEWO GEGENSTAND DES VERTRAGES GEMÄß 1-3 VERMITTLUNG VON LANGZEITBETREUUNG Das Betreuungsverhältnis beginnt am und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Betreuungsverhältnis endet durch Kündigung. VERMITTLUNG VON KURZZEITBETREUUNG Das Betreuungsverhältnis ist befristet und beginnt am und endet am, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 1. Kundin/Kunde (zu betreuende Person/en) 1.1 zu betreuende Person Herr/Frau geb. am: wohnhaft: Bundesland: PLZ / Ort Straße/Gasse Nr. 1.2 weitere zu betreuende Person: Herr/Frau geb. am: 2. Vertragspartner 2.1. Auftraggeberin/Auftraggeber die Kundin/ der Kunde selbst der/die Sachwalter/in im Namen der Kundin/des Kunden (gerichtlicher Bestellungsbeschluss) dritte Personen (Angehörige, Vertrauenspersonen), die den gegenständlichen Vertrag zugunsten der Kundin/des Kunden abschließen Vorsorgebevollmächtigte der Kundin/des Kunden Vertretungsbefugte gem. 284 b ABGB für die Kundin/den Kunden (Eltern, volljährige Kinder, Ehegatte, mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt lebende/r Lebensgefährtin/Lebensgefährte, NICHT Geschwister) HW_24-Stunden-Betreuung_FO 02_Vermittlungsauftrag_ Seite 1
2 Auftraggeberin/Auftraggeber (wenn Vertragspartner nicht Kundin/Kunde ist) Herr/Frau PLZ Ort Straße/Gasse Nr. Telefon: Rechnungsempfänger Herr/Frau: PLZ Ort Straße/Gasse Nr. 2.2 Vermittler von selbständigen Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer Hilfswerk Personaldienstleistungs-GmbH A-1120 Wien, Schönbrunner Str /4.3 Tel.: +43 (1) , Fax: +43 (1) Die Entgelte an die Hilfswerk-Personaldienstleistungs-GmbH gemäß 1 Kernpunkte der Vereinbarung (5) sind binnen zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu überweisen. 2.3 Vertreter der Hilfswerk Personaldienstleistungs-GmbH (Kurz: HW-PDL-GmbH) haben die/den Auftraggeber/in auf deren/dessen ausdrückliche Aufforderung zum Zweck des Abschlusses dieses Vermittlungsauftrages aufgesucht. Auftraggeber/in (Kundin/Kunde bzw.vertreterin/vertreter) Kundin/Kunde (wenn Auftraggeber/in und Kundin/Kunde nicht ident) Hilfswerk- Personaldienstleistungs-GmbH, am, am, am Unterschrift Unterschrift Unterschrift Anhang: 1) Kostenübersicht HW_24-Stunden-Betreuung_FO 02_Vermittlungsauftrag_ Seite 2
3 1 Kernpunkte der Vereinbarung (1) Vermittlung Die vermittelten Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer (Betreuungskräfte) sind selbständige Gewerbetreibende, die weder bei der HW-PDL-GmbH noch dem Hilfswerk Österreich oder seinen Zweigvereinen angestellt sind. Jedoch steht die HW-PDL-GmbH in vertraglichen Beziehungen mit den von ihr vermittelten Betreuungskräften und vermittelt auch für diese den Abschluss der Betreuungsverträge. (2) Vertragspflichten Der Vertrag wurde zwischen Auftraggeber/in und der Hilfswerk-Fachkraft vor Vertragsabschluss erörtert. Die Hilfswerk-Fachkraft ist berechtigt als Vertretung der HW-PDL-GmbH die Unterschrift unter den Vertrag zu setzen. (3) Vertragsdauer Vertragsbeginn und Beendigung Vertrag 3.1 Langzeitbetreuung Der Vertrag tritt mit der Vertragsunterfertigung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er endet durch Kündigung. In jedem Fall kann der laufende Vertrag entweder unter Einhaltung einer zumindest zweiwöchigen Frist jeweils zum 15. des Monats und zum Monatsletzten gemäß 3 (6) schriftlich gekündigt werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn einem der beiden Vertragsteile die Einhaltung des Vertrages auch für kurze Zeit nicht zugemutet werden kann. 3.2 Kurzzeitbetreuung Der Vertrag tritt mit der Vertragsunterfertigung in Kraft und ist für eine bestimmte Zeit befristet (siehe Seite 1 Kurzzeitbetreuung). Er endet in der Regel ohne Kündigung. In jedem Fall kann der laufende Vertrag unter Einhaltung einer zumindest einwöchigen Frist schriftlich gekündigt werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn einem der beiden Vertragsteile die Zuhaltung des Vertrages auch für kurze Zeit nicht zugemutet werden kann. (4) Vertragsgegenstand Die HW-PDL-GmbH vermittelt während der Vertragsdauer selbständige Betreuungskräfte und unterstützt den Abschluss von Werkverträgen über Leistungen in der Personenbetreuung. Die Vermittlung dient der 24-Stunden-Betreuung/Personenbetreuung der Kundin/der Kunden durch mehrere, in regelmäßigen Turnussen tätig werdende Betreuungskräfte (oder deren Vertreter/innen). Werkverträge werden entsprechend dem Mustervertrag, der diesem Auftrag als Beilage angeschlossen ist, vermittelt. Turnuszeitenregelung: Der/die Auftraggeber/in bevollmächtigt die HW-PDL-GmbH, den Beginn und die Dauer von Turnuseinheiten mit von ihr vermittelten Betreuungskräften (und deren Vertretern und Substituten) zu vereinbaren. (5) Entgelt an die Hilfswerk-Personaldienstleistungs-GmbH Für die Leistungen gemäß 2 sind Gebühren lt. Kostenübersicht (siehe Seite 7) an die HW-PDL-GmbH zu leisten. In der Regel bezieht sich die Vermittlungsgebühr auf die Vermittlung von zwei Verträgen mit Betreuungskräften. Wird eine vorangegangene befristete Betreuung (Kurzzeitbetreuung) bzw. Vermittlung von Betreuungskräften als unbefristetes Betreuungsverhältnis (Langzeitbetreuung) fortgesetzt, wird ein Betrag lt. Kostenübersichtstabelle verrechnet. Erfolgt während der Laufzeit des Vermittlungsauftrages auf Wunsch des Auftraggebers ein Austausch von mehr als zwei Betreuungskräften, wird für die weitere Vermittlung je Betreuungskraft ein Betrag in Höhe von 300,- verrechnet. Vermittelte Verträge mit Betreuungskräften, die vom Auftraggeber berechtigt fristlos gekündigt oder aus einem Grund ordentlich gekündigt werden, der zur fristlosen Kündigung berechtigt hätte, werden auf die Zahl der vermittelten Verträge nicht angerechnet. Sofern nichts anderes angegeben wird, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage nach Rechnungsstellung. HW_24-Stunden-Betreuung_FO 02_Vermittlungsauftrag_ Seite 3
4 Die HW-PDL-GmbH ist berechtigt, die Entgelte am Jahresbeginn, entsprechend der anhand des Verbraucherpreisindex 2005 zu messenden Inflationsrate, zu erhöhen. Werden die genannten Entgelte nicht binnen der Frist bezahlt, behält sich die HW-PDL-GmbH vor, Mahnspesen zu verrechnen bzw. nach erfolgloser Mahnung ein Inkassobüro einzuschalten. Zusätzlich sind ein Monatsbeitrag sowie die Kosten einer Haftpflichtversicherung lt. Kostenübersicht zu leisten. (6) Sonderfälle bei der Verrechnung 1. Vorzeitiges Ende des Betreuungsverhältnisses a) Betreuungsverhältnis kommt vor Beginn des 1. Turnus nicht zustande (Storno) Wird der bereits unterschriebene Auftrag vom Auftraggeber vor Beginn des 1. Turnus storniert oder kommt die Betreuung nicht zustande (z.b. Krankenhausaufenthalt), werden Kosten in der Höhe von 300,00 in Rechnung gestellt. Sollten bereits weitere Kosten entstanden sein (z.b. durch bereits angetretene Anreise der Betreuungskraft), so sind diese zu ersetzen (Fahrtkosten, Tageshonorar). Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz sieht eine 14-tägige Rücktrittsfrist bei Auswärtsgeschäften vor. Allerdings gibt es eine Ausnahme in 1 (2) Zi 2, sowie 10 Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist und 18 (1) Zi 1. b) Betreuungsverhältnis kommt vor Beginn des 2. Turnus nicht zustande Wird ein Betreuungsverhältnis vor Beginn des 2. Turnus beendet, so fallen nur die Vermittlungsgebühr für 1 Betreuungskraft und die Haftpflicht für 1 Betreuungskraft an. Der Monatsbeitrag wird im 1. Betreuungsmonat aliquot verrechnet. 2. Unterbrechung / Wiederaufnahme des Betreuungsverhältnisses (Langzeitbetreuung) Wird ein Betreuungsverhältnis unterbrochen, dann läuft dieser Vertrag zur Vermittlung selbständiger Personenbetreuung so lange weiter, solange der Monatsbeitrag bezahlt wird. Bei der Wiederaufnahme des Betreuungsverhältnisses fällt die einmalige Vermittlungsgebühr nicht nochmals an. Wird ein Betreuungsverhältnis beendet und auch kein Monatsbeitrag mehr bezahlt, dann wird die spätere Wiederneuaufnahme des Betreuungsverhältnisses (auch mit einer früheren Betreuungskraft) wie ein Neubeginn behandelt und die einmalige Vermittlungsgebühr (siehe Kostenübersicht Seite 7) fällt neuerlich an. (7) Verschwiegenheit Die HW-PDL-GmbH ist zur Verschwiegenheit über alle ihr beim Vertragsabschluss und der Vertragsabwicklung anvertrauten oder bekannt werdenden vertraulichen Angelegenheiten verpflichtet. Der/die Auftraggeber/in und die Kundin/der Kunde sind damit einverstanden, dass Daten dieses Vertrages und der aufgrund dieses Vertrages abgeschlossenen Werkverträge mit den Betreuungskräften sowie ihrer Abwicklung den Angehörigen der Gesundheitsberufe, die die hilfebedürftige Person betreuen, an die HW-PDL-GmbH, das Hilfswerk Österreich, dessen Landesverbände und dessen oder deren Zweigvereine übermittelt und von diesen sowie der HW-PDL-GmbH bearbeitet werden. Diese sind auch wechselseitig zur Datenübermittlung berechtigt und dienen der Gewährleistung der Pflege und Betreuung und ihrer Qualitätssicherung. Diesbezüglich wird die HW-PDL-GmbH von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden. 2 Leistungen in der Vermittlung (1) Der Leistungsinhalt ist die Vermittlung von geeigneten Betreuungskräften zum turnusmäßigen Einsatz beim Kunden. (2) Die Suche nach einer geeigneten Betreuungskraft beginnt am Tag der Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages. (3) Inhalte der Vermittlung Die Vermittlung beinhaltet einführende Beratung, Erstellung eines Anforderungsprofils, Auswahl der Betreuungskräfte und die Einführung der Betreuungskräfte unter Einbeziehung von Angehörigen und Bezugsperso- HW_24-Stunden-Betreuung_FO 02_Vermittlungsauftrag_ Seite 4
5 nen durch eine Hilfswerk-Fachkraft, sowie die Unterstützung bei der Erstorganisation des Fahrtendienstes. Zusätzlich werden laufend folgende Leistungen erbracht: Sicherstellung von Ersatzstellungen bei Ausfall von Betreuungskräften inkl. des damit verbundenen Organisations- und Einführungsaufwands, Unterstützung der Betreuungskräfte bei der erforderlichen Bestellung von Vertretern und Substituten (z.b. im Krankheitsfall) Während aufrechter Betreuungsverhältnisse erfolgt eine laufende Fallbegleitung vor Ort durch eine Fachkraft. Die laufende Fallbegleitung umfasst regelmäßige Betreuungsvisiten und telefonische Nachfragen. Die Fachkraft ist auch eine Anlaufstelle bei Schwierigkeiten im Betreuungsverhältnis. Unterstützung bei der Anleitung und Übertragung von pflegerischen und medizinisch-pflegerischen Tätigkeiten (gemäß Werkvertrag 2 Punkt 6 und 7). Laufende Fallbegleitung durch die HW-PDL-GmbH bei Problemen und Fragen Sicherstellung der Erreichbarkeit der HW-PDL-GmbH von Montag Donnerstag von 8:00 16:00 Uhr und Freitag von 8:00 12:00 Uhr, ausgenommen an Sonn- und Feiertagen. 3 Weitere Vertragsbestimmungen (1) Schadenersatz Die vermittelten Betreuungskräfte sind selbständig tätig. Die HW-PDL-GmbH haftet im Rahmen der Regelungen dieses Vertrages nur für ein Verschulden bei der Auswahl der vermittelten Betreuungskräfte, nicht aber für Betreuungsleistungen der Betreuungskräfte. Ein Ersatz von entgangenem Gewinn oder von immateriellen Schäden wird wechselseitig jedenfalls ausgeschlossen. (2) Aufgabenbereich / Abgrenzung zu den Gesundheitsberufen Die vermittelten Betreuungskräfte erbringen grundsätzlich keine Leistungen, die zwingend dem Ärztegesetz und/oder dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz unterliegen. Unter Einhaltung bestimmter Kriterien dürfen die Betreuungskräfte einzelne pflegerische bzw. ärztliche Tätigkeiten an der Kundin/dem Kunden im Einzelfall durchführen. Liegen Umstände vor, die aus medizinischer Sicht für die Durchführung der pflegerischer Tätigkeiten durch Laien eine Anordnung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfordern, dürfen die pflegerischen Tätigkeiten von den Betreuungskräften nur dann durchgeführt werden, wenn eine Unterweisung und Anleitung durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege gegeben ist. Für die Durchführung medizinisch-pflegerischer Tätigkeiten durch Betreuungskräfte muss eine ärztliche Anordnung und eine Unterweisung und Anleitung durch den Arzt bzw. durch den Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gegeben sein. (3) Zügige Vermittlung von Betreuungskräften Die HW-PDL-GmbH sagt zu, sich um eine rasche und erfolgreiche Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt zu bemühen. Sie geht grundsätzlich davon aus, Betreuungskräfte erstmalig innerhalb von durchschnittlich 14 Tagen und notwendige Substituten von Betreuungskräften (z.b. im Krankheitsfall) innerhalb von 48 Stunden an Werktagen vermitteln zu können. Samstage sowie Sonn- und Feiertage unterbrechen diese Frist. Erhöht sich die Vermittlungszeit, erfolgt unverzüglich Information an den Auftraggeber. Ereignisse höherer Gewalt außerhalb der Kontrolle der HW-PDL-GmbH z.b. Krankheiten, Unterbrechung von Verkehrsverbindungen, Streiks, Gesetzesänderungen oder behördliche Akte, die einen Einfluss auf die Vermittlungszeiten haben, verlängern diese um ihre Dauer. Es ist die freie Entscheidung der Parteien (Kunde/Auftraggeber und Personenbetreuer/in), ob sie Verträge über Leistungen in der Personenbetreuung abschließen. Die HW-PDL-GmbH haftet nicht dafür, erfolgreich Verträge mit Betreuungskräften zu vermitteln. (4) Inhalt vermittelter Verträge Zusätzliche Leistungen der mobilen Hauskrankenpflege, bzw. Leistungen die ausschließlich Vorbehaltstätigkeiten von diplomierten Pflegefachkräften lt. GUKG betreffen, sind durch das Entgelt für diesen Vermittlungsauftrag und das Entgelt gemäß dem Personenbetreuungsvertrag nicht abgedeckt und müssen gesondert entlohnt werden. (5) Vollmacht Im Zusammenhang mit der HW-PDL-GmbH erteilten Vollmacht, den Beginn und die Dauer von Turnuseinheiten mit von ihr vermittelten Personenbetreuern zu vereinbaren, ist die HW-PDL-GmbH berechtigt, sowohl den HW_24-Stunden-Betreuung_FO 02_Vermittlungsauftrag_ Seite 5
6 Auftraggeber als auch die von ihr vermittelten Betreuungskräfte (und deren Substituten) zu vertreten. Diese Vollmacht kann nur gemeinsam mit diesem Vertrag widerrufen oder gekündigt werden. (6) Zusatzregelungen zur Vertragsbeendigung Unbeschadet der Vereinbarungen betreffend die ordentliche und die außerordentliche Kündigung gemäß 1(3) werden ergänzend folgende Regelungen zur Vertragsbeendigung getroffen. Tod der Kundin/des Kunden - Der Vertrag endet unverzüglich mit dem Tod der Kundin/des Kunden. Wichtige Gründe, die zur fristlosen Kündigung durch die HW-PDL-GmbH berechtigen: Tätliche Angriffe der Kundin/des Kunden, deren Angehöriger oder Bezugspersonen gegen vermittelte Betreuungskräfte Verletzungen der Intimsphäre vermittelter Betreuungskräfte durch die Kundin/den Kunden, deren/dessen Angehörige oder Bezugspersonen Unzumutbare Verletzungen der Privatsphäre vermittelter Betreuungskräfte durch die Kundin/den Kunden, deren/dessen Angehörige oder Bezugspersonen Objektive Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch die Kundin/den Kunden, wodurch Rechte vermittelter Betreuungskräfte verletzt werden, und zwar auch dann, wenn die Kundin/der Kunde im Zustand rechtlicher Unzurechnungsfähigkeit handelte Haltung gefährlicher Tiere bzw. unzumutbare Bedingungen (Anzahl bzw. Größe der Tiere, hygienische Rahmenbedingungen) im Wohnungsverband der Kundin/des Kunden ohne Zustimmung vermittelter Betreuungskräfte Nichtsorgetragung durch den/die Auftraggeber/in für eine medizinisch oder pflegerisch erforderliche Betreuung der Kundin/den Kunden durch qualifizierte Fachkräfte mit Leistungen, die zwingend dem Ärztegesetz oder dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz unterliegen, obwohl der/die Auftraggeberin und/oder Kundin/Kunden zu den erforderlichen Veranlassungen schriftlich und gerechtfertigt unter Setzung einer Frist von zumindest 14 Tagen aufgefordert worden ist Nichtbehebung schwerer Sicherheitsmängel im Wohnungsverband der Kundin/des Kunden (zb offene oder nicht geerdete Stromleitungen, gefährliche Gasanlagen), obwohl der/die Auftraggeber/in und/oder Kundin/Kunde zur Behebung schriftlich und gerechtfertigt unter Setzung einer Frist von zumindest 14 Tagen aufgefordert worden ist Wenn die Betreuung zu Hause aus fachlicher Sicht nicht mehr zu verantworten oder den Betreuungskräften nicht mehr zumutbar ist Geltendmachung fristloser Kündigung Gründe, die zur fristlosen Kündigung berechtigen, sind längstens innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Kündigungsgrundes geltend zu machen. Danach gilt das Recht zur fristlosen Kündigung als verfallen. Wiederholt sich ein Vorfall, der zur fristlosen Kündigung berechtigt, oder wird ein Tatbestand, der zur fristlosen Kündigung berechtigt, über einen längeren Zeitraum fortgesetzt, so berechtigt die Wiederholung oder Forstsetzung jeweils neuerlich zur fristlosen Kündigung. Kündigung wegen qualifiziertem Zahlungsrückstand Die HW-PDL-GmbH ist zur Kündigung des Vertrages bei qualifiziertem Zahlungsrückstand des Auftraggebers berechtigt. Ein qualifizierter Rückstand tritt dann ein, wenn der/die Auftraggeber/in mit fälligen Zahlungen zumindest dreißig Kalendertage im Rückstand ist und nach schriftlicher Mahnung über weitere mindestens vierzehn Kalendertage im Rückstand bleibt. (7) Aufrechnung Der/die Auftraggeber/in ist berechtigt, mit solchen Ansprüchen gegen Entgeltansprüche der HW-PDL-GmbH aufzurechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit seinen Verbindlichkeit stehen, gerichtlich festgestellt worden sind, oder von der HW-PDL-GmbH anerkannt worden sind. Mit anderen Ansprüchen ist der/die Auftraggeber/in ausschließlich im Fall der Zahlungsunfähigkeit der HW-PDL-GmbH berechtigt, gegen deren Entgeltansprüche aufzurechnen. (8) Änderung des Vertrages Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. (9) Ausfertigungen Dieser Vertrag kann in einer beliebigen Zahl von Ausfertigungen errichtet werden HW_24-Stunden-Betreuung_FO 02_Vermittlungsauftrag_ Seite 6
7 Kostenübersicht (2016) gültig ab 01. Jänner 2016 (Alle Beträge inklusive USt.) LANGZEITBETREUUNG Vermittlungsgebühr (einmalig) 590,00 bei 2 vermittelten Betreuungskräften 490,00 bei 1 vermittelten Betreuungskraft Entgelt für weitere Vermittlung von Betreuungskräften während der Laufzeit des Vermittlungsauftrages: 300,00 je vermittelter Betreuungskraft Monatsbeitrag (monatlich) 239,00 im ersten und letzten Betreuungsmonat erfolgt eine taggenaue Verrechnung des Monatsbeitrages Betreuungshonorar je nach Vereinbarung (orientiert am Betreuungs- bzw. Pflegefall und Zahl der betreuten Personen), im Betreuungsvertrag (Werkvertrag) geregelt Zuschläge je nach Vereinbarung im Werkvertrag geregelt Haftpflichtversicherung (monatlich) 9,00 bei 2 tätigen Betreuungskräften 4,50 bei 1 tätigen Betreuungskraft Fahrtkosten (pro Turnus) Werden nach Vorlage einer Rechnung je nach Herkunftsort der Betreuungskraft berechnet Verpflegung und Quartier wird vom Kunden bereitgestellt (tatsächlicher Aufwand) KURZZEITBETREUUNG Vermittlungsgebühr (einmalig) 390,00 für mind. 2 Wochen max. 4 Wochen Aufzahlung bei einer Langzeitbetreuung 250,00 bei 2 Betreuungskräften 150,00 bei 1 Betreuungskraft Betreuungshonorar je nach Vereinbarung (orientiert am Betreuungs- bzw. Pflegefall und Zahl der betreuten Personen), im Werkvertrag geregelt Zuschläge je nach Vereinbarung im Werkvertrag geregelt Fahrtkosten (pro Turnus) Werden nach Vorlage einer Rechnung je nach Herkunftsort der Betreuungskraft berechnet Verpflegung und Quartier wird vom Kunden bereitgestellt (tatsächlicher Aufwand) Die Beträge werden mit dem Verbraucherpreisindex 2005 jährlich valorisiert. Im Fall einer Änderung der anwendbaren Umsatzsteuersätze werden die Beträge ab Inkrafttreten der diesbezüglichen gesetzlichen Änderung entsprechend der Änderung des Steuersatzes adaptiert. HW_24-Stunden-Betreuung_FO 02_Vermittlungsauftrag_ Seite 7
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