Jahresbericht. Wagner & Florack PIC Fund AMI. 1. Oktober 2015 bis 30. September OGAW-Sondervermögen

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1 Jahresbericht Wagner & Florack PIC Fund AMI 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 OGAW-Sondervermögen

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3 Jahresbericht 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 Wagner & Florack PIC Fund AMI 3 Inhaltsverzeichnis Jahresbericht Wagner & Florack PIC Fund AMI für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 Hinweise zu den Tätigkeiten der Gesellschaft 4 Hinweise zu den Anteilklassen des Sondervermögens 5 Anlageziele, Anlagestrategie, Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen 6 Auf einen Blick 7 Bericht des Fondsmanagements 8 Vermögensübersicht 11 Vermögensaufstellung 12 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, 14 Devisenkurse 16 Wertpapierkurse bzw. Marktsätze 16 Angaben zu den Kosten gemäß 16 Absatz 1 Nummer 3 d KARBV 16 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) 17 Entwicklung des Sondervermögens 17 Berechnung der Ausschüttung 17 Vergleichende Übersicht 17 Angaben nach der Derivateverordnung 18 Sonstige Angaben 18 Zusätzliche Angaben nach 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV 18 Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote 19 Angaben zur Mitarbeitervergütung 19 Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers 20 Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG 22 Bescheinigung über die steuerlichen Angaben 24 Steuerliche Hinweise 26 Angaben zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft 27

4 4 Wagner & Florack PIC Fund AMI Ampega Investment GmbH Hinweise zu den Tätigkeiten der Gesellschaft Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, auf den nachfolgenden Seiten informieren wir Sie über die Entwicklung unseres Publikumsfonds Wagner & Florack PIC Fund AMI innerhalb des Geschäftsjahres vom 1. Oktober 2015 bis 30. September Nähere Angaben über die Geschäftsführung, die Zusammensetzung des Aufsichtsrates, den Gesellschafterkreis sowie über das gezeichnete und eingezahlte Kapital finden Sie im Abschnitt Angaben zur der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Köln, im Oktober 2016 Ampega Investment GmbH Die Geschäftsführung Jörg Burger Manfred Köberlein

5 Jahresbericht 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 Wagner & Florack PIC Fund AMI 5 Hinweise zu den Anteilklassen des Sondervermögens Alle ausgegebenen Anteile einer Anteilklasse haben gleiche Ausgestaltungsmerkmale. Derzeit hat die Gesellschaft für den Fonds keine unterschiedlichen Anteilklassen gebildet. Die Bildung von Anteilklassen mit unterschiedlichen Ausgestaltungsmerkmalen und Ausgabe entsprechender Anteile ist zulässig, sie liegt im Ermessen der Gesellschaft. Anteile mit gleichen Ausgestaltungsmerkmalen bilden in diesem Fall jeweils eine Anteilklasse. Über die Einrichtung von unterschiedlichen Anteilklassen wird die Gesellschaft die Anleger auf ihrer Homepage (www. ampega.de) unterrichten. Alle ausgegebenen Anteile haben bis auf die durch Einrichtung der Anteilklassen bedingten Unterschiede gleiche Rechte. Für den Fonds können Anteilklassen gebildet werden, die sich hinsichtlich der Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, der Währung des Anteilwertes einschließlich des Einsatzes von Währungssicherungsgeschäften, der Verwaltungsvergütung, der Vergütung für die Verwahrstelle, der Vertriebsvergütung, der erfolgsbezogenen Vergütung, der Mindestanlagesumme oder einer Kombination dieser Merkmale unterscheiden. Nähere Informationen und Einzelheiten insbesondere hinsichtlich der Anteilpreisberechnung bei der Bildung von unterschiedlichen Anteilklassen sind im Verkaufs prospekt beschrieben, den Sie kostenlos bei der Gesellschaft erhalten.

6 6 Wagner & Florack PIC Fund AMI Ampega Investment GmbH Anlageziele, Anlagestrategie, Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen Der Wagner & Florack PIC Fund AMI ist ein Aktienfonds. Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen des Fonds entsprechend der Anzahl ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. Das Anlageziel des Wagner & Florack PIC Fund AMI ist es, das Vermögen der Investoren langfristig real zu erhalten und die Wertentwicklung gängiger Alternativen (Aktienindices, Anleihen, Geldmarktinstrumente) in einem aktienadäquaten Zeitraum deutlich zu übertreffen. Das Fondsmanagement orientiert sich dabei an keiner Benchmark und keinem Index. Der Wagner & Florack PIC Fund AMI investiert hierzu weltweit in Aktien qualitativ hochwertiger Unternehmen, die eine attraktive Bewertung aufweisen. Das Fondsmanagement versteht dabei seine Investitionen als direkte Beteiligungen an Unternehmen, also als Investitionen in Sachwerte. Den Schwerpunkt des konzentrierten Portfolios bilden Unternehmen bester Qualität, die über erprobte Geschäftsmodelle mit starker Marktstellung, eine globale Präsenz, eine hohe Preissetzungsmacht, stabile Margen und solide Finanzen verfügen. Die im Fonds gehaltenen Unternehmen zeichnen sich durch eine attraktive und stabile Dividende aus. Ergänzend werden situativ auch kleinere Teile des Portfolios in mittlere und kleine Unternehmen investiert, die hohe Wachstumschancen bieten. Abgerundet wird das Portfolio durch Investitionen in den Emerging Markets und Renten. Bei Anlagen in den Emerging Markets wird sowohl auf ein gewisses Maß an politischer Stabilität als auch darauf geachtet, dass die dortigen Regierungen in Bildung und Infrastruktur investieren, so dass dort langfristig eine demografische Dividende eingefahren werden kann. Die hohe fundamentale Qualität der Portfoliounternehmen, die Fokussierung auf signifikant unterbewertet erscheinende Unternehmen und ein antizyklischer Ansatz sollen eine vergleichsweise hohe Werthaltigkeit auch über schwierige Marktphasen hinweg gewährleisten. Für den Fonds können die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zulässigen Vermögensgegenstände erworben werden. Die Gesellschaft muss danach mindestens 51 % des Wertes des Fonds in Aktien anlegen. Bis zu 49 % des Wertes des Fonds dürfen in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben investiert werden. Bis zu 10 % des Fonds dürfen in Investmentanteilen angelegt werden. Derivate dürfen zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung und der Erzielung von Zusatzerträgen eingesetzt werden. Das Marktrisikopotential beträgt maximal 200 %.

7 Jahresbericht 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 Wagner & Florack PIC Fund AMI 7 Auf einen Blick (Stand ) ISIN: DE000A1C4D48 Auflagedatum: Währung: Euro Geschäftsjahr: Ertragsverwendung: Ausschüttung Ausgabeaufschlag (derzeit): 0,00 % Verwaltungsvergütung (p.a.): 0,80 % Beratervergütung (p.a.): 0,20 % Verwahrstellenvergütung (p.a.) zzgl. MwSt.: 0,08 % Fondsvermögen per : ,49 EUR Nettomittelaufkommen ( ): ,12 EUR Anteilumlauf per : Stück Anteilwert (= Rücknahmepreis) per : 1.304,13 EUR Wertentwicklung (im Berichtszeitraum): +8,59 % Ausschüttung (für den Berichtszeitraum) je Anteil: 6, EUR TER (Total Expense Ratio) nach BVI-Methode ( ): 1,24 %

8 8 Wagner & Florack PIC Fund AMI Ampega Investment GmbH Bericht des Fondsmanagements Anlageziel Das Anlageziel des Wagner & Florack PIC Fund AMI ist es, das Vermögen der Investoren langfristig real zu erhalten und die Wertentwicklung gängiger Alternativen (Aktienindices, Anleihen, Geldmarktinstrumente) in einem aktienadäquaten Zeitraum deutlich zu übertreffen. Das Fondsmanagement orientiert sich dabei an keiner Benchmark und keinem Index. Anlagestrategie und Anlageergebnis Der Wagner & Florack PIC Fund AMI investiert weltweit in Aktien qualitativ hochwertiger Unternehmen, die über ein über alle Konjunkturzyklen hinweg robustes Geschäftsmodell sowie über herausragend hohen und beständigen Free Cash Flow sowie stetiges Free-Cash-Flow-Wachstum verfügen. Das Fondsmanagement versteht dabei seine Investitionen als direkte Beteiligungen an Unternehmen, also als Investitionen in Sachwerte. Mindestens 51 % des Sondervermögens müssen in Aktien investiert werden. Der Wagner & Florack PIC Fund AMI konnte im Berichtszeitraum vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 einen Wertzuwachs von +8,59 % verbuchen. Die Volatilität betrug 13,76 %. geringen und gut planbaren Kapitalbedarf sowie eine geringe Verschuldung und ein gut finanziertes laufendes Geschäft ausweisen bei starken Marken, hohen Markteintrittsbarrieren, einem schwer bestreitbaren USP (sog. unique selling point = Alleinstellungsmerkmal), bei stabilen Wettbewerbsvorteilen und bei einer signifikanten Preissetzungsmacht. Hierzu analysiert das Fondsmanagement die jeweiligen Geschäftsmodelle der Unternehmen und der jeweiligen Peers und analysiert darauf aufbauend die Bilanzen der jeweiligen Unternehmen anhand eines klar definierten Prozesses. Insbesondere der stärkere Fokus auf den (herausragend hohen und stabilen) Free Cash Flow und das stetige Free-Cash-Flow- Wachstum hat im Berichtszeitraum zu zahlreichen Umschichtungen innerhalb des Portfolios geführt. Das Portfolio hat daher aus Sicht des Fondsmanagements deutlich an Qualität hinzugewonnen. So wurde insbesondere der Emerging-Markets-Anteil komplett veräußert, aber auch in den übrigen Anlageregionen kam es zu signifikanten Umschichtungen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist es zu erwähnen, dass das Fondsmanagement einen Bottom-Up- Ansatz (Analyse von unten nach oben ausführliche Betrachtung einzelner Unternehmen vor Betrachtung ganzer Branchen, Märkte oder Regionen) und keinen Top-Down-Ansatz verfolgt. Die bisherige, erfolgreiche Anlagestrategie ( Investition in Aktien qualitativ hochwertiger Unternehmen, die eine attraktive Bewertung aufweisen ; stabile und attraktive Dividendenrendite) des Fonds wird weiterhin verfolgt, wenngleich der Fokus des Fondsmanagements noch mehr als in der Vergangenheit auf Unternehmen gerichtet ist, die einen herausragend hohen und beständigen Free Cash Flow und ein stetiges Free-Cash-Flow-Wachstum aufweisen. Des Weiteren sollen die Unternehmen stabile und hohe Margen, eine hohe Eigenkapitalquote und eine hohe Gesamtkapitalverzinsung, einen Die langfristige Anlage in Aktien im Allgemeinen erscheint vor dem Hintergrund des sehr tiefen Zinsniveaus nach wie vor weitestgehend alternativlos. Das Fondsmanagement wird auch im nächsten Geschäftsjahr mögliche Korrekturphasen und die sich daraus ergebenden Gelegenheiten zu Käufen von Aktien erstklassiger Unternehmen nutzen. Die Liquiditätsquote des Fonds betrug zum Stichtag 2,09 % und notierte sowohl in Euro als auch in Fremdwährung. Hinsichtlich der weiterhin vorherrschenden Unsicherheiten sieht sich das Fondsmanagement durch die hohe Qualität der gehaltenen

9 Jahresbericht 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 Wagner & Florack PIC Fund AMI 9 Unternehmen und deren Geschäftsmodell und auf Grund des defensiven Charakters des Portfolios gut gerüstet. Währungsentwicklungen der verschiedenen Währungsräume relativ zum Euro. Durch die Investition in internationale Aktien unterlag der Fonds Aktienrisiken, Währungsrisiken, operationellen Risiken und Liquiditätsrisiken, die nachfolgend erläutert werden. Wesentliche Risiken des Sondervermögens im Berichtszeitraum 1. Marktpreisrisiken Aktienrisiken Durch die Investition in Aktien ist der Fonds den Risiken der internationalen Aktienmärkte (allgemeine und spezifische Aktienrisiken) ausgesetzt. Die allgemeinen Aktienmarktrisiken werden durch einen strukturierten Investmentprozess bei der Aktienauswahl gesteuert. Hierbei stehen Bewertungskriterien wie das Kurs-Buchwert-Verhältnis, das Kurs-Gewinn- Verhältnis, sowie die aktuelle und erwartete Dividende im Fokus. Zudem werden die spezifischen Aktienrisiken durch eine breite Streuung in unterschiedliche Regionen und Branchen begrenzt. 2. Adressenausfallrisiken Adressenausfallrisiken entstehen im Wesentlichen aus direkt oder über Zielfonds erworbenen Renten-Investments, bei denen es zu einem Ausfall der Zins- und Tilgungszahlung kommen kann. Bei Aktienfonds spielen diese Risiken nur eine untergeordnete Rolle. Zusätzliche Adressenausfallrisiken entstehen durch die Anlage liquider Mittel bei Banken, die jedoch einem staatlich oder privatwirtschaftlich organisierten Einlagensicherungsmechanismus unterliegen. 3. Liquiditätsrisiken Das Sondervermögen ist breit gestreut und mehrheitlich in Aktien mit hoher Marktkapitalisierung investiert, die im Regelfall in großen Volumina an den internationalen Börsen gehandelt werden. Daher ist davon auszugehen, dass jederzeit ausreichend Vermögenswerte zu einem angemessenen Verkaufserlös veräußert werden können. 4. Operationelle Risiken Zinsänderungsrisiken Als Aktienfonds war das Sondervermögen im Berichtszeitraum nicht in Anleihen investiert und somit nur geringen Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Für die Überwachung und Steuerung der operationellen Risiken des Sondervermögens sind entsprechende Maßnahmen getroffen worden. Währungsrisiken Der Schwerpunkt der Fondsinvestitionen lag in Titeln, die auf Euro und US-Dollar lauten. Zudem waren im Berichtszeitraum Aktien im Wesentlichen in den Fremdwährungen Schweizer Franken, britische Pfund und Hongkong Dollar im Portfolio. Dadurch trug der Investor die Chancen und das Risiko der

10 10 Wagner & Florack PIC Fund AMI Ampega Investment GmbH Wesentliche Grundlagen des realisierten Ergebnisses Die Gewinne und Verluste stammen im Wesentlichen aus der Veräußerung von Aktien. Struktur des Sondervermögens 50 % 40 % 39,02 % 44,94 % 37,25 % 30 % 25,98 % 24,78 % 20 % 10 % 0 % 10,09 % 7,56 % 5,98 % 2,35 % 2,09 % 0,00 % 0,00 % 0,27 %0,037 % -0,17 % -0,16 % -10 % Aktien USA Aktien Deutschland Aktien Sonstige Länder Aktienfonds Bankguthaben Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Beteiligungswertpapiere Verbindlichkeiten Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Ampega Investment GmbH, Köln Die Geschäftsführung

11 Jahresbericht 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 Wagner & Florack PIC Fund AMI 11 Jahresbericht Vermögensübersicht zum Kurswert % des in EUR Fondsvermögens Vermögensgegenstände Aktien ,31 95,70 Australien ,38 0,95 Deutschland ,85 25,98 Dänemark ,55 0,40 Frankreich ,00 3,04 Großbritannien ,09 8,76 Niederlande ,00 1,90 Schweiz ,86 9,73 USA (Vereinigte Staaten von Amerika) ,58 44,94 Sonstige Beteiligungswertpapiere ,67 2,35 Schweiz ,67 2,35 Bankguthaben ,77 2,09 Sonstige Vermögensgegenstände 4.055,85 0,03 Verbindlichkeiten ,11-0,16 Fondsvermögen ,49 100,00 1) 1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

12 12 Wagner & Florack PIC Fund AMI Ampega Investment GmbH Vermögensaufstellung zum Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert % des Anteile bzw Zugänge Abgänge in EUR Fonds- Whg. in im Berichtszeitraum vermögens Börsengehandelte Wertpapiere EUR ,98 98,05 Aktien Australien ,38 0,95 Clinuvel Pharmaceuticals Ltd. AU000000CUV3 STK AUD 6, ,38 0,95 Deutschland ,85 25,98 Beiersdorf AG DE STK EUR 83, ,25 1,67 CTS Eventim AG DE STK EUR 31, ,80 3,26 Fielmann AG DE STK EUR 72, ,50 2,70 Fuchs Petrolub AG Vz. DE STK EUR 40, ,70 2,89 Henkel AG & Co. KGaA Vz. DE STK EUR 121, ,00 6,60 Wirecard AG DE STK EUR 46, ,00 3,91 Hugo Boss AG DE000A1PHFF7 STK EUR 49, ,00 0,40 BASF SE DE000BASF111 STK EUR 76, ,20 1,76 Symrise AG DE000SYM9999 STK EUR 65, ,40 2,78 Dänemark ,55 0,40 Novo Nordisk A/S DK STK DKK 275, ,55 0,40 Frankreich ,00 3,04 Hermes International SA FR STK EUR 362, ,00 3,04 Großbritannien ,09 8,76 British American Tobacco PLC GB STK GBP 49, ,93 2,85 Reckitt Benckiser Group PLC GB00B24CGK77 STK GBP 72, ,16 5,91 Niederlande ,00 1,90 Unilever NV -CVA- NL STK EUR 41, ,00 1,90 Schweiz ,86 9,73 Lindt&Spruengli AG PS CH STK CHF 5.615, ,34 4,07 Nestle SA CH STK CHF 76, ,52 4,74 Nestle SA CH STK EUR 70, ,00 0,92 USA (Vereinigte Staaten von Amerika) ,58 44,94 Alphabet Inc. -Class C- US02079K1079 STK USD 777, ,25 4,60 Altria Group Inc. US02209S1033 STK USD 63, ,55 2,73 Apple Inc. US STK USD 113, ,26 4,06 Balchem Corp. US STK USD 77, ,81 1,22 BlackRock Inc. US09247X1019 STK USD 362, ,50 0,42 Chipotle Mexican Grill Inc. US STK USD 423, ,38 1,18 Church & Dwight Co. US STK USD 47, ,72 5,14 >>

13 Jahresbericht 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 Wagner & Florack PIC Fund AMI 13 >> Fortsetzung Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Bestand Käufe/ Verkäufe/ Kurs Kurswert % des Anteile bzw Zugänge Abgänge in EUR Fonds- Whg. in im Berichtszeitraum vermögens Colgate-Palmolive Co. US STK USD 74, ,96 1,64 Danaher Corp. US STK USD 78, ,64 2,84 Exxon Mobil Corp. US30231G1022 STK USD 87, ,76 2,06 General Mills Inc. US STK USD 63, ,28 2,18 Gilead Sciences Inc. US STK USD 79, ,50 1,83 Johnson & Johnson Ltd. US STK USD 118, ,62 1,52 Kraft Heinz Co. US STK USD 89, ,96 0,90 NIKE Inc. -Class B- US STK USD 52, ,13 3,26 Procter & Gamble Co. US STK USD 89, ,07 1,56 Starbucks Corp. US STK USD 54, ,79 3,29 Visa Inc. -Class A- US92826C8394 STK USD 82, ,40 4,50 Sonstige Beteiligungswertpapiere Roche Holding AG GS CH STK CHF 241, ,67 2,35 Summe Wertpapiervermögen ,98 98,05 Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR ,77 2,09 Bankguthaben EUR ,77 2,09 EUR - Guthaben bei Verwahrstelle EUR ,54 EUR ,54 1,75 Guthaben in sonstigen EU/EWR-Währungen Verwahrstelle GBP ,27 EUR ,41 0,16 Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen Verwahrstelle AUD 4,61 EUR 3,14 0,00 Verwahrstelle USD ,93 EUR ,68 0,17 Sonstige Vermögensgegenstände EUR 4.055,85 0,03 Dividendenansprüche EUR 3.993,00 0,03 Quellensteuerrückerstattungsansprüche EUR 62,85 0,00 Sonstige Verbindlichkeiten 1) EUR ,11-0,16 Fondsvermögen EUR ,49 100,00 2) Anteilwert EUR 1.304,13 Umlaufende Anteile STK Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,05 Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00 1) Noch nicht abgeführte Prüfungsgebühren, Veröffentlichungskosten, Verwaltungsvergütung, Verwahrstellenvergütung und Beratervergütung 2) Durch Rundung der Prozentanteile können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

14 14 Wagner & Florack PIC Fund AMI Ampega Investment GmbH Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag) Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/ Verkäufe/ Anteile bzw. Zugänge Abgänge Whg. in Börsengehandelte Wertpapiere Aktien Australien Insurance Australia Group Ltd. AU000000IAG3 STK Woolworths Ltd. AU000000WOW2 STK Bermuda Jardine Matheson Holdings Ltd. BMG STK Brasilien Petroleo Brasileiro SA ADR US71654V1017 STK China China Life Insurance Co. CNE L3 STK China Petroleum and Chemical Corp. (Sinopec) CNE Q2 STK Fosun International Ltd. HK STK Deutschland Allianz SE DE STK Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft St. DE STK Daimler AG DE STK E.ON AG DE000ENAG999 STK Münchener Rückvers. AG DE STK Siemens AG DE STK Großbritannien Anglo American PLC GB00B1XZS820 STK AstraZeneca PLC GB STK BHP Billiton PLC GB STK BP PLC GB STK GlaxoSmithKline plc GB STK HSBC Holdings PLC GB STK Tesco PLC GB STK Vodafone Group PLC GB00BH4HKS39 STK Hongkong CK Hutchison Holdings Limited KYG STK CLP Holdings Ltd. HK STK Cheung Kong Property Holdings Ltd KYG2103F1019 STK China Mobile Ltd. HK STK China Resources Power Holdings Company Ltd. HK STK Luk Fook Holdings (International) Limited BMG5695X1258 STK Power Assets Holdings Limited HK STK Sa Sa International Holdings Ltd. KYG7814S1021 STK >>

15 Jahresbericht 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 Wagner & Florack PIC Fund AMI 15 >> Fortsetzung Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/ Verkäufe/ Anteile bzw. Zugänge Abgänge Whg. in Indien Reliance Industries Ltd. GDR US STK Italien Eni SpA IT STK Kanada Barrick Gold Corp. CA STK Niederlande Royal Dutch Shell PLC -Class A- GB00B03MLX29 STK Schweiz Novartis AG CH STK Singapur SembCorp Industries Ltd. SG1R STK Venture Corporation Limited SG STK Spanien Iberdrola SA ES Y14 STK Repsol S.A. ES STK Südafrika MTN Group Ltd. ZAE STK USA (Vereinigte Staaten von Amerika) AT&T Inc. US00206R1023 STK Bank of America Corp. US STK Bristol-Myers Squibb Co. US STK Caterpillar Inc. US STK Chevron Corp. US STK Citigroup Inc. US STK Dow Chemical Co. US STK Fortive Corp. US34959J1088 STK General Electric Co. US STK Intel Corp. US STK International Business Machines Corporation US STK JP Morgan Chase & Co. US46625H1005 STK Kellogg Company US STK McDonalds Corp. US STK Merck Co. US58933Y1055 STK Mondelez International Inc. -Class A- US STK Pepsico Inc. US STK Pfizer Inc. US STK Philip Morris Int. US STK Verizon Communications Inc. US92343V1044 STK >>

16 16 Wagner & Florack PIC Fund AMI Ampega Investment GmbH >> Fortsetzung Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/ Verkäufe/ Anteile bzw. Zugänge Abgänge Whg. in Nicht notierte Wertpapiere Aktien China Fosun International Ltd. -BZR- STK Investmentanteile Gruppenfremde Investmentanteile Alken Fund-European Opportunities R LU ANT LOYS Global System S LU ANT MainFirst-Top European Ideas C LU ANT Templeton Asian Smaller Companies Fund AA LU ANT ishares Dow Jones China Offshore 50 UCITS ETF (DE) DE000A0F5UE8 ANT ishares FTSE/Xinhua China 25-F ETF DE000A0DPMY5 ANT Gattungsbezeichnung Stück bzw. Volumen Anteile bzw. in Whrg. in Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe) Terminkontrakte Devisenterminkontrakte (Kauf) Kauf von Devisen auf Termin EUR 51 USD/EUR EUR 51 Devisenkurse (in Mengennotiz) per Australien, Dollar (AUD) 1,46810 = 1 (EUR) Schweiz, Franken (CHF) 1,08920 = 1 (EUR) Dänemark, Kronen (DKK) 7,44610 = 1 (EUR) Vereinigtes Königreich, Pfund (GBP) 0,86490 = 1 (EUR) Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 1,12370 = 1 (EUR) Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/ Marktsätze bewertet: In- und ausländische Aktien per Alle anderen Vermögenswerte per Angaben zu den Kosten gemäß 16 Absatz 1 Nummer 3 d KARBV Verwaltungsvergütung der im Wagner & Florack PIC Fund AMI enthaltenen Investmentanteile: % p.a. Alken Fund-European Opportunities R 1,50000 LOYS Global System S 0,61000 MainFirst-Top European Ideas C 1,00000 Templeton Asian Smaller Companies Fund AA 1,35000 ishares Dow Jones China Offshore 50 UCITS ETF (DE) 0,60000 ishares FTSE/Xinhua China 25-F ETF 0,74000 Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeabschläge gezahlt. Quelle: WM Datenservice

17 Jahresbericht 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 Wagner & Florack PIC Fund AMI 17 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom bis EUR I. Erträge 1. Dividenden inländischer Aussteller (netto) ,80 2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) ,04 3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -473,88 4. Erträge aus Investmentanteilen (vor Quellensteuer) ,33 5. Abzug ausländischer Quellensteuer ,82 6. Erträge aus Bestandsprovisionen 1.036,75 Summe der Erträge ,22 II. Aufwendungen 1. Verwaltungsvergütung ,73 2. Beratervergütung ,65 3. Verwahrstellenvergütung ,82 4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten ,94 5. Depotgebühren ,65 6. Rechtsverfolgungskosten ,20 Summe der Aufwendungen ,99 III. Ordentlicher Nettoertrag ,23 IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne ,60 2. Realisierte Verluste ,43 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften ,17 V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres ,40 VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres ,29 1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne ,33 2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste ,04 VII. Ergebnis des Geschäftsjahres ,11 Entwicklung des Sondervermögens für den Zeitraum vom bis EUR EUR I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres ,20 1. Ausschüttung für das Vorjahr ,94 2. Zwischenausschüttungen 0,00 3. Mittelzufluss/-abfluss (netto) ,12 a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen ,64 b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen ,76 4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich ,24 5. Ergebnis des Geschäftsjahres ,11 davon nicht realisierte Gewinne ,33 davon nicht realisierte Verluste ,04 II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres ,49 Berechnung der Ausschüttung insgesamt EUR je Anteil EUR I. Für die Ausschüttung verfügbar 1. Vortrag aus dem Vorjahr ,92 60, Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres ,40 129, Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0, II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0, Vortrag auf neue Rechnung ,09-182, III. Gesamtausschüttung ,23 6, (auf einen Anteilumlauf von Stück) Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre Geschäftsjahr Fondsvermögen Anteilwert EUR EUR , , , , , , , ,49

18 18 Wagner & Florack PIC Fund AMI Ampega Investment GmbH Anhang gemäß 7 Nr. 9 KARBV Angaben nach der Derivateverordnung Sonstige Angaben Anteilwert EUR 1.304,13 Umlaufende Anteile STK Durch Derivate eingegangenes Exposure (Summe der Marktwerte) Vertragspartner der Derivate-Geschäfte EUR 0,00 keine Zusätzliche Angaben nach 16 Absatz 1 Nummer 2 KARBV Angaben zum Bewertungsverfahren Gesamtbetrag der im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten davon: Bankguthaben EUR 0,00 Schuldverschreibungen EUR 0,00 Aktien EUR 0,00 Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,05 Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00 Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt. Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gemäß 37 Absatz 4 DerivateVO Kleinster potenzieller Risikobetrag 4,38 % Größter potenzieller Risikobetrag 10,32 % Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 8,29 % Alle Wertpapiere, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt. Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen. Anteile an Investmentvermögen werden zum letzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet. Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis des Vortages. Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung. Zum Stichtag erfolgte die Bewertung für das Sondervermögen zu 100 % auf Basis von handelbaren Kursen, zu 0 % auf Basis von geeigneten Bewertungsmodellen und zu 0 % auf Basis von sonstigen Bewertungsverfahren. Risikomodell, das gemäß 10 DerivateVO verwendet wurde Multi-Faktor-Modell mit Monte Carlo Simulation Parameter, die gemäß 11 DerivateVO verwendet wurden Konfidenzniveau 99,00 % Unterstellte Haltedauer 10 Tage Länge der historischen Zeitreihe 180 Wochenrenditen Exponentielle Gewichtung, Gewichtungsfaktor 0,96325 (entsprechend einer effektiven Historie von einem Jahr) Zusammensetzung des Vergleichsvermögens gemäß 37 Absatz 5 DerivateVO 100 % MSCI World Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage Leverage nach der Brutto-Methode gemäß Artikel 7 der Level II 94,54 % VO Nr. 231/2013.

19 Jahresbericht 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 Wagner & Florack PIC Fund AMI 19 Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio [TER]) beträgt 1,24 %. Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Geschäftsjahr getragenen Kosten (ohne Transaktionskosten und ohne Performance Fee) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus, sowie die laufenden Kosten (in Form der veröffentlichten TER bzw. Verwaltungskosten) der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende. Der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung am durchschnittlichen Fondsvermögen beträgt 0 %. Die Ampega Investment GmbH gewährt sogenannte Vermittlungsprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung. Im Geschäftsjahr vom bis erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft Ampega Investment GmbH für das Sondervermögen Wagner & Florack PIC Fund AMI keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen. Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt. Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) im Geschäftsjahr gesamt: ,83 EUR. Bei einigen Geschäftsarten (u.a. Renten- und Devisengeschäfte) sind die Transaktionskosten als Kursbestandteil nicht individuell ermittelbar und daher in obiger Angabe nicht enthalten. Abwicklung von Transaktionen durch verbundene Unternehmen: Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0 %. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0,00 EUR Transaktionen. Angaben zur Mitarbeitervergütung Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr TEUR der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung davon feste Vergütung TEUR davon variable Vergütung TEUR Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen Zahl der Mitarbeiter der KVG 57 Höhe des gezahlten Carried Interest Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr TEUR der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker davon Geschäftsleiter TEUR davon andere Führungskräfte davon andere Risktaker TEUR 991 davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe Die Angaben zu den Vergütungen sind dem zuletzt festgestellten Jahresabschluss der KVG entnommen und werden aus den Entgeltabrechnungsdaten des Jahres ermittelt. Zur Grundvergütung können Mitarbeiter und Geschäftsleiter eine leistungsorientierte Vergütung erhalten. Nähere Hinweise und Erläuterungen zum Vergütungssystem der Gesellschaft sind auf der Internetseite der Gesellschaft ( erhältlich. Die Vergütung, die Risktaker im Jahr von anderen Gesellschaften des Talanx Konzerns erhielten, wurde bei der Ermittlung der Vergütungen einbezogen. Die jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik durch die Gesellschaft hat ergeben, dass Änderungen der Vergütungspolitik nicht erforderlich sind. Wesentliche Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. 101 Abs. 4 Nr. 5 KAGB fanden daher im Berichtszeitraum nicht statt. n.a. n.a. n.a. n.a. n.a. Köln, im Januar 2017 Ampega Investment GmbH Die Geschäftsführung Jörg Burger Manfred Köberlein

20 20 Wagner & Florack PIC Fund AMI Ampega Investment GmbH Besonderer Vermerk des Abschlussprüfers An die Ampega Investment GmbH, Köln Die Ampega Investment GmbH hat uns beauftragt, gemäß 102 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) den Jahresbericht des Sondervermögens Wagner & Florack PIC Fund AMI für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 zu prüfen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des KAGB liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 den gesetzlichen Vorschriften. Hamburg, den 10. Januar 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Behrens Lüning Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

21 Jahresbericht 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 Wagner & Florack PIC Fund AMI 21

22 22 Wagner & Florack PIC Fund AMI Ampega Investment GmbH Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG Wagner & Florack PIC Fund AMI (a), Für das Geschäftsjahr vom bis WKN A1C4D4, ISIN DE000A1C4D48, Tag der Ausschüttung: , Datum des Ausschüttungsbeschlusses: Nr. 1 a) Nr. 1 a) aa) Nr. 1 a) bb) Nr. 1 b) Nr. 1 b) Nr. 1 c) Nr. 1 c) aa) Nr. 1c) bb) Nr. 1 c) cc) Nr. 1 c) dd) Nr. 1 c) ee) Nr. 1 c) ff) Nr. 1 c) gg) Nr. 1 c) hh) Nr. 1 c) ii) Nr. 1 c) jj) Nr. 1 c) kk) Nr. 1 c) ll) Ausschüttung (einschl. KeSt/SolZ) Betrag der Ausschüttung in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge Betrag der ausgeschütteten Erträge Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen sind enthalten: Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG i.v.m. 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 KStG Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a InvStG steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am anzuwendenden Fassung Erträge i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.s.d. 20 EStG sind steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 InvStG in der ab anzuwendenden Fassung Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 1 InvStG in gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde in ii) enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist in ii) enthaltene Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen in kk) enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist Nr. 1 c) mm) Erträge i.s.d. 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 KStG Nr. 1 c) nn) Nr. 1c) oo) Nr. 1 d) Nr. 1 d) aa) Nr. 1 d) bb) Nr. 1 d) cc) Nr. 1 f) Nr. 1 f) aa) Nr. 1 f) bb) Nr. 1 f) cc) Nr. 1 f) dd) Nr. 1 f) ee) Nr. 1 f) ff) Nr. 1 f) gg) Nr. 1 f) hh) Nr. 1 f) ii) Nr. 1 g) Nr. 1 h) in ii) enthaltene Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die 2 Abs. 2 InvStG in der am geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist in kk) enthaltene Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG, auf die 2 Abs. 2 InvStG in der am geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung und ausschüttungsgleichen Erträge i.s.d. 7 Abs. 1 und 2 InvStG i.s.d. 7 Abs. 3 InvStG i.s.d. 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG, soweit in bb) enthalten i.s.d. 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in aa) enthalten Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte i.s.d. 4 Abs. 2 InvStG entfällt und der nach 4 Abs. 2 InvStG i.v.m. 32d Abs. 5 oder 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde in aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist der nach 4 Abs. 2 InvStG i.v.m. 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde in cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 InvStG i.v.m. diesem Abkommen anrechenbar ist in ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist in aa) enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG in der am geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist in cc) enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG in der am geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist in ee) enthalten ist und auf Einkünfte i.s.d. 21 Abs. 22 Satz 4 InvStG entfällt, auf die 2 Abs. 2 InvStG in der am geltenden Fassung i.v.m. 8b Abs. 1 des KStG anzuwenden ist Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre Ampega Investment GmbH Köln, den Die Geschäftsführung Jörg Burger Manfred Köberlein

23 Jahresbericht 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 Wagner & Florack PIC Fund AMI 23 Priv. Anleger EStG Betr. Anleger EStG Betr. Anleger KStG EURO Pro Anteil EURO Pro Anteil EURO Pro Anteil 6, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

24 24 Wagner & Florack PIC Fund AMI Ampega Investment GmbH Bescheinigung nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die steuerlichen Angaben nach 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG für den Investmentfonds Wagner & Florack PIC Fund AMI (a) für den Zeitraum vom bis An die Ampega Investment GmbH (nachfolgend die Gesellschaft): Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu prüfen, ob die von der Gesellschaft für den genannten Investmentfonds für den genannten Zeitraum zu veröffentlichenden Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Bescheinigung hat zudem eine Aussage darüber zu enthalten, ob Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nach 42 der Abgabenordnung (AO) vorliegen, der sich auf die Besteuerungsgrundlagen nach 5 Abs. 1 InvStG oder auf die Aktiengewinne nach 5 Abs. 2 Satz 1 InvStG auswirken kann, die für den Zeitraum veröffentlicht wurden, auf den sich die Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG beziehen. Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerlichen Angaben gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Die Ermittlung beruht auf der Buchführung/den Aufzeichnungen und dem Jahresbericht nach 44 Abs. 1 Investmentgesetz (InvG) bzw. 101 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) für den betreffenden Zeitraum. Sie besteht aus einer Überleitungsrechnung aufgrund steuerlicher Vorschriften und der Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerlichen Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. In den Jahresbericht sowie in die steuerlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Zielfonds) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Zielfonds vorliegenden steuerlichen Angaben. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach den Vorschriften des InvStG zu veröffentlichenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Unsere Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von einem Abschlussprüfer nach 44 Abs. 5 InvG bzw. 102 KAGB geprüften Buchführung/Aufzeichnungen und des geprüften Jahresberichtes. Unserer Beurteilung unterliegen die darauf beruhende Überleitungsrechnung und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die steuerliche Qualifikation von Kapitalanlagen, von Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerlicher Aufzeichnungen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds von anderen zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Wir haben unsere Prüfung unter sinngemäßer Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung berücksichtigen wir das für die Ermittlung der Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können.

25 Jahresbericht 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 Wagner & Florack PIC Fund AMI 25 Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Für unsere Aussage, ob die Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nach 42 AO vorliegen, der sich auf die Besteuerungsgrundlagen nach 5 Abs. 1 InvStG auswirken kann, sind nach 5 Abs. 1a Satz 3 InvStG keine über die Prüfung der Einhaltung der Regeln des deutschen Steuerrechts hinausgehenden Ermittlungen vorzunehmen. Für unsere Aussage, ob die Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nach 42 AO vorliegen, der sich auf die Aktiengewinne nach 5 Abs. 2 Satz 1 InvStG auswirken kann, die für den Zeitraum veröffentlicht wurden, auf den sich die Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG beziehen, haben wir besondere Ermittlungen nur im Hinblick auf die Vorgänge des laufenden Jahres vorgenommen. Unsere Aussage stützen wir auf analytische Prüfungshandlungen zu den veröffentlichten Aktiengewinnen und den veröffentlichten Rücknahmepreisen für den Berichtszeitraum. und Verkauf von Wertpapieren und anderen Vermögensgegenständen, dem Bezug von Leistungen, durch die Werbungskosten entstehen, der Vornahme eines Ertragsausgleichs, der Entscheidung über die Ausschüttung von Erträgen ( weitere ) Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nach 42 AO ergeben. Düsseldorf, den 13. Januar 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Hans-Peter Niedrig Maximilian Hardt Rechtsanwalt Steuerberater Wirtschaftsprüfer Steuerberater Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Es haben sich keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nach 42 AO ergeben, der sich auf die Besteuerungsgrundlagen nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG oder auf die Aktiengewinne nach 5 Abs. 2 Satz 1 InvStG, die für den Zeitraum veröffentlicht wurden, auf den sich die Angaben nach 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG beziehen, auswirken kann. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich aus Sicht der Finanzverwaltung aus den von dem Investmentfonds durchgeführten Geschäften oder sonstigen Umständen, insbesondere dem Abschluss von derivativen Geschäften, dem Kauf

26 26 Wagner & Florack PIC Fund AMI Ampega Investment GmbH Steuerliche Hinweise Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Direktanlage in Aktien in der Rechtssache Manninen für einen finnischschwedischen Sachverhalt entschieden, dass die Versagung der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuern auf ausländische Dividenden nach finnischem Recht europarechtswidrig ist. Auch in Deutschland konnte unter Geltung des so genannten Anrechnungsverfahrens (in der Regel bis Ende des Veranlagungszeitraums 2000) nur die auf inländische Dividenden entfallende Körperschaftsteuer, nicht aber die ausländische Körperschaftsteuer auf die persönliche Steuerschuld des Anlegers angerechnet werden. Zur Vereinbarkeit des deutschen Anrechnungsverfahrens mit europäischem Gemeinschaftsrecht hat der EuGH mit Urteil vom in der Rechtssache Meilicke (Az. C-292/04) hinsichtlich eines Sachverhalts innerhalb der Europäischen Union entschieden, dass das deutsche Körperschaftsteuer- Anrechnungsverfahren insoweit europarechtswidrig war, als die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer nicht zulässig war. Danach ist es geboten, dass ein inländischer Anleger, der während der Geltung des deutschen Anrechnungsverfahrens Gewinnausschüttungen von Körperschaften mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat erhalten hat, die ausländische Körperschaftsteuer nachträglich auf seine inländische Steuerschuld anrechnen lassen kann. Die verfahrensrechtliche Lage im Hinblick auf die Geltendmachung der ausländischen Steuer ist derzeit für die Fondsanlage allerdings noch unklar. Zur Wahrung möglicher Rechte in dieser Angelegenheit kann es sinnvoll sein, sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

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