BRANDISER STADTBOTE. Amtsblatt der Stadt Brandis mit den Stadtteilen Beucha, Brandis, Polenz, Waldsteinberg

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1 BRANDISER STADTBOTE Amtsblatt der Stadt Brandis mit den Stadtteilen Beucha, Brandis, Polenz, Waldsteinberg 12. Jahrgang 5000 Exemplare Ausgabe Nr. 10 / 14. Oktober 2010 Inhalt: Amtliche Bekanntmachungen Aus Natur und Heimat Neues aus unseren Schulen Aktuelles von den Ortsfeuerwehren Veranstaltungskalender 5. Brandiser Ballnacht Aktuelles vom Sport Kirchennachrichten Geburtstagsgratulation 20jährige Städtepartnerschaft Brandis feierte mit Hohenhameln Am wurden die Hohenhamelner Gäste gegen Uhr vor dem Rathaus mit einem Ständchen vom Jugendblasorchester Brandis und Salutschüssen von den Mitgliedern der Schützengesellschaft Brandis e.v. recht herzlich begrüßt. Die beiden Lutz Erwig (Hohenhameln) und Herr Andreas Dietze, beide trugen ihre Amtsketten, hissten die Fahnen vor dem Rathaus. 120 Hohenhamelner waren angereist. Die Brandiser Feuerwehr, die Volleyballer, die Schützen und der Kirchenchor Brandis nahmen ihre Gäste aus Hohenhameln in Empfang. Aus allen Nähten platzte der Gesellschaftsraum des Hotels "Sonni", als der SPD Ortsverein seine Gäste aus Hohenhameln begrüßte. Knapp 50 Mitglieder beider Ortsvereine waren gekommen. Die geladenen Gäste versammelten sich im Ratssaal zu einer Festveranstaltung. Kontakte nach Hohenhameln wurden schon in den Fünfzigerjahren gepflegt. Dabei handelte es sich nur um Kirchenmitglieder. Schnell wurden aus den anfangs losen Kontakten enge Verbindungen zwischen einigen Familien. Herr Schiertz, der ehemalige Pfarrer von Brandis erzählte, dass damals Briefe abgefangen wurden, die dann später in den Stasiakten wieder auftauchten. Sein früherer Hohenhamelner Amtskollege Pfarrer Petscheleit war ebenfalls zur Festveranstaltung in Brandis eingeladen. Er erinnerte sich an einen Besuch in Brandis im Jahre Wir wurden an der Grenze lange aufgehalten, weil angeblich die Einreisepapiere fehlten und außerdem beäugte man kritisch unsere Geschenke für die Brandiser. Aber dann lies man uns doch unbehelligt weiter reisen. Der ehemalige Hohenhamelner Gemeindedirektor Herr Hilker versuchte schon damals eine offizielle Kontaktaufnahme zwischen den Kommunen. Er gehörte zur Kirchendelegation und wollte bei dieser Gelegenheit seinen Amtskollegen besuchen. Er wurde aber nur bis in das Vorzimmer gelassen, dort endete sein Vorhaben. Mit der Wende ging dann alles sehr schnell. Einige Brandiser schlugen vor, aus der kirchlichen Partnerschaft eine kommunale zu machen. 22 Busse mit über 900 Leuten fuhren 1989 erstmals nach Hohenhameln. Am wurde schließlich die Partnerschaft offiziell besiegelt. Die Hohenhamelner unterstützte die Brandiser Verwaltung in den folgenden Jahren mit einer Menge praktischer Tipps. Und sie waren nie "Besserwessis", betonte der Brandiser Exbürgermeister Frank Mieszkalski. Während die Schützen in der Grimmaer Schießhalle ihr Vergleichsschießen durchführten, sangen in der Kirche Hohenhamelner und Brandiser Chöre. Die Hohenhamelner und Brandiser Feuerwehren trugen auf dem Schützenplatz Wettkämpfe aus. Ab Uhr nutzten die Gäste das Angebot und ließen sich mit dem Bus in und um Brandis fahren. Herr Taubert begleitete sie als Stadtführer. Auch ihm vielen Dank, das heißt eigentlich doppelten Dank, denn Uhr startete das nächste Highlight die Meilensteinverlegung. Moderator, Herr Taubert. Die beiden verlegten anlässlich der 20 jährigen Partnerschaft einen Meilenstein gegenüber vom Rathaus. Gegen Uhr wurden die Gäste von Hohenhameln verabschiedet. Ein Tag voller Eindrücke ging zu Ende und bestimmt wurde diese und jene Freundschaftsbeziehung wieder aufgefrischt.

2 Seite 2 BRANDISER STADTBOTE 10/ /2010 BRANDISER STADTBOTE Seite 3 Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste in seiner öffentlichen Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr /09/2010 Der Stadtrat der Stadt Brandis erhebt Klage gegen den Bescheid des Landratsamtes Landkreis Leipzig vom in Gestalt des Widerspruchsbescheides der Landesdirektion Leipzig vom Bezüglich der gerichtlichen Vertretung in dieser Angelegenheit wird die Rechtsanwaltskanzlei Füßer & Kollegen, Thomaskirchhof 17, Leipzig, mit der Wahrnehmung des Mandats zur Prozessvertretung beauftragt. Beschluss-Nr /09/2010 Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Neufassung der Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Brandis (Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen). Beschluss-Nr /09/2010 Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Satzung und die Anlage 1 über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Betreuungsgebühren für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Brandis (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege). Beschluss-Nr /09/2010 Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Vergabe der Lieferung eines Einsatzleitfahrzeuges für die Feuerwehr Brandis / Ortsfeuerwehr Brandis an die Firma Graupner GmbH, Gewerbeallee 2 in Brandis, zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von ,56. Die Firma Graupner GmbH gab das wirtschaftlichste Angebot ab. Beschluss-Nr /09/2010 Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Bauleistung für das Gewerk Gerüst Los 2 für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Polenz an die Firma Süptitz-Gerüstbau, Zschortauer Straße 100 in Leipzig zu einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 5.685,11,als wirtschaftlichstes Angebot, zu vergeben. Beschluss-Nr /09/2010 Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Aufhebung und Neuausschreibung der Bauleistung für das Gewerk Dach Los 3 für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Polenz. Beschluss-Nr /09/2010 Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie der Bürger zum Bebauungsplan "Bergstraße 2010", nach 13a BauGB, Bebauungsplan der Innenentwicklung, gemäß beiliegendem Abwägungsprotokoll. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Beschluss-Nr /09/2010 Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt den Bebauungsplan "Bergstraße 2010" in der Fassung vom , einschließlich der Begründung zum Bebauungsplan gemäß 10 BauGB als Satzung. Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste in seiner außerordentlichen öffentlichen Sitzung am folgenden Beschluss: Beschluss-Nr /10/2010 Der Stadtrat der Stadt Brandis bestätigt den Entwurf des Bebauungsplanes "Energiepark Waldpolenz 1. Änderung" in der Fassung vom samt Begründung und Umweltbericht gemäß 2 Abs. 4 BauGB für das Gemeindegebiet Brandis, Gemarkung Polenz, und bestimmt diesen und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß 3 Abs. 2 BauGB zur Auslegung. Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Technische Ausschuss fasste in seiner öffentlichen Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr.: /09/2010 Der Technische Ausschuss stimmt der Errichtung von Carports außerhalb des Baufensters auf den Flurstücken 394/242 bis 394/247 Gemarkung Beucha mit folgenden Auflagen zu: - Für die Errichtung der Carports sind einheitliche Vorgaben bezüglich Art und Material einzuhalten. - Die jeweiligen Doppelhaushälften haben den gleichen Carport zu errichten. - Die vier Seiten der Carports sind offen zu halten, die Außenseitenwände sind zu begrünen. Beschluss-Nr.: /09/2010 seiner Sitzung am , folgende Firmen an der beschränkten Ausschreibung für das Bauvorhaben Neubau Feuerwehrgerätehaus Polenz Los 5 Gewerk Estrich - zu beteiligen: Wegweiser durch die Verwaltung Stadtverwaltung Brandis, Brandis, Markt 1-3 Tel.: (034292) 655-0, Fax: (034292) Bürgertelefon Sprechzeiten: Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Markt 1-3 amt Hauptamt Hauptamt/Personalverwaltung/Feuerwehr 65521, 22 / 26 und 16 Schulamt/Sportstätten und 24 Kindereinrichtungen und 29 Kultur und 27 Einwohnermeldeamt Sozialverwaltung/Wohngeldstelle Standesamt/Friedhofsamt Finanzverwaltung Bauamt Hoch- und Tiefbau und Gewerbeamt Ordnungsamt und Fundbüro Am Bahnhof 5 Bauhof Außenstelle Beucha aus techn. Gründen zur Zeit geschlossen Bibliothek Brandis Bahnhofstraße 20A, Tel / Mo Uhr Di Uhr und Uhr Do Uhr Fr Uhr Bibliothek Beucha Kleinsteinberger Str. 20, Tel / Di Uhr und Uhr Do Uhr Fr Uhr Bau- und Haustechnik Bad Düben GmbH, Torgauer Straße 33, Bad Düben Estrich Stein GmbH, Gartenstraße 3, Bennewitz Erdmann Estrichbau GmbH, Dresdener Straße 48, Wurzen JESPO Bau GmbH, Dorfplatz 3, Battaune Bau Müller GmbH, Lutherstraße 20, Naunhof Bauunternehmen P. Hensel GmbH & Co. KG, Wasserturmstraße 2, Brandis Tittmann Fußböden GmbH, Lindenallee 31-33, Doberschütz OT Sprotta Beschluss-Nr.: /09/2010 seiner Sitzung am , folgende Firmen an der beschränkten Ausschreibung für das Bauvorhaben Neubau Feuerwehrgerätehaus Polenz Los 6 Gewerk Putz - zu beteiligen: Bau- und Haustechnik Bad Düben GmbH, Torgauer Straße 33, Bad Düben JESPO Bau GmbH, Dorfplatz 3, Battaune Bau Müller GmbH, Lutherstraße 20, Naunhof Bauunternehmen P. Hensel GmbH & Co. KG, Wasserturmstraße 2, Brandis Lechner Bau GmbH, Gerichtswiesen 13, Grimma Fa. L. Wehner, Leipziger Straße 25, Gerichshain Beschluss-Nr.: /09/2010 seiner Sitzung am , folgende Firmen an der beschränkten Ausschreibung für das Bauvorhaben Neubau Feuerwehrgerätehaus Polenz Los 10 Gewerk Elektroinstallation - zu beteiligen: Lorenz und Hofmann Gebäudetechnik GmbH, Jordanstraße 1-5, Leipzig Bau- und Haustechnik Bad Düben GmbH, Torgauer Straße 33, Bad Düben Preiß Elektroanlagenbau GmbH, Konstantinstraße 17, Leipzig Fa. Elektro- Flämig, An den Linden 14a, Brandis Elektro Köhler, Beuchaer Straße 5, Brandis Fa. Bernd Bienia, Wolfshainer Straße 1, Beucha R+S Solutions GmbH, Mommsenstraße 1, Leipzig Beschluss-Nr.: /09/2010 seiner Sitzung am , an der beschränkten Ausschreibung Neubau Feuerwehrgerätehaus Polenz zu Los 11 Gewerk Heizung die Fa. Tempotherm GmbH aus Bennewitz mit zu beteiligen. Beschluss-Nr.: /09/2010 seiner Sitzung am folgende Firmen an der beschränkten Ausschreibung für das Bauvorhaben Neubau Feuerwehrgerätehaus Polenz Los 11 Gewerk Heizungzu beteiligen: Fa. Holzmann & Partner GmbH, Markt 6, Brandis Fa. Wolfgang Dietrich GmbH, Bahnhofstraße 18, Brandis Lorenz und Hofmann Gebäudetechnik GmbH, Jordanstraße 1-5, Leipzig Bau- und Haustechnik Bad Düben GmbH, Torgauer Straße 33, Bad Düben Fa. B. Richter Installations GmbH, Klosterbruch 12, Leisnig Fa. H. Jung, Bahnhofstraße 20, Borsdorf Fa. Tempotherm GmbH, Leipziger Straße 43/46, Bennewitz Beschluss-Nr.: /09/2010 seiner Sitzung am , an der beschränkten Ausschreibung Neubau Feuerwehrgerätehaus Polenz zu Los 13 Gewerk Sanitär die Fa. Tempotherm GmbH aus Bennewitz mit zu beteiligen. Beschluss-Nr.: /09/2010 seiner Sitzung am , folgende Firmen an der beschränkten Ausschreibung für das Bauvorhaben Neubau Feuerwehrgerätehaus Polenz Los 13 Gewerk Sanitär - zu beteiligen: Fa. Holzmann & Partner GmbH, Markt 6, Brandis Fa. Wolfgang Dietrich GmbH, Bahnhofstraße 18, Brandis Lorenz und Hofmann Gebäudetechnik GmbH, Jordanstraße 1-5, Leipzig Bau- und Haustechnik Bad Düben GmbH, Torgauer Straße 33, Bad Düben Fa. B. Richter Installations GmbH, Klosterbruch 12, Leisnig Fa. H. Jung, Bahnhofstraße 20, Borsdorf Fa. Tempotherm GmbH, Leipziger Straße 43/46, Bennewitz Der Verwaltungsausschuss der Stadt Brandis fasste in seiner öffentlichen Sitzung am folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr /09/2010 Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Antrag auf Errichtung einer überdachten Terrasse mit 18 m 2 Fläche auf dem in der Gemarkung Cämmerei gelegenen Pachtgrundstück, Flurstück 777, unter der Bedingung des Neuabschlusses als Anlage 1 beigefügten geänderten Pachtvertrages zu. Weiterhin wird das nachträgliche Einvernehmen zur Errichtung des vom Eigentümer ungenehmigten Blockhauses für die Wochenendnutzung und die hieraus für die Stadt entstehenden Wagnisse erteilt. Die Herstellung des Einvernehmens insgesamt wird nur unter der Auflage der vertraglichen Neufassung erfolgen, um generell der Entschädigungspflicht zu entgehen. Der Vertrag wird dem allg. Standard (z. B. Umlagefähigkeit von Betriebskosten, Übernahme Verkehrssicherungspflichten etc.) angepasst.

3 Seite 4 BRANDISER STADTBOTE 10/ /2010 BRANDISER STADTBOTE Seite 5 Beschluss-Nr /09/2010 Der Verwaltungsausschuss beschließt den Verkauf eines Mannschaftswagens Barkas B1000 von der Feuerwehr, Erstzulassung 1989, für 2.120,00 an Marco Schirmer, Südstraße 9 in Machern. Der Ausschuss für Kultur- und Soziales fasste in seiner öffentlichen Sitzung am folgenden Beschluss: Beschluss-Nr.: /09/2010 Der Ausschuss für Kultur und Soziales beschließt in seiner Sitzung am die Übernahme von 10 T (entspricht 50 %) Personalkosten der Kindervereinigung Leipzig e.v. für den Mitarbeiter des Schulclubs des Gymnasiums Brandis entsprechend der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Verein der Freunde und Förderer des Gymnasiums Brandis e.v. und der Kindervereinigung Leipzig e.v. vom Finanzierung: Haushalt ,00 HHST: ,37 verfügbar HHST: ,63 Mehreinnahmen Haushalt ,00 in Haushaltsplanung 2011 aufnehmen Der Ortschaftsrat Brandis fasste in seiner öffentlichen Sitzung am folgenden Beschluss: Beschluss-Nr. 06/05/2010 Der Ortschaftsrat Brandis der Stadt Brandis bestätigt die Variante 2 des vorliegenden Planungsentwurfes zum Ausbau der Schmiedegasse. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan "Bergstraße 2010" Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am den Bebauungsplan "Bergstraße 2010" in der Fassung vom einschließlich der Begründung zum Bebauungsplan gemäß 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes "Bergstraße 2010" wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan "Bergstraße 2010" liegt samt Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bauamt der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.9, Markt 1-3, Brandis während der Dienststunden öffentlich aus und kann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Bekanntmachungsanordnung Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Brandis geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustandegekommen sind, ein Jahr nach Ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Das gilt nicht, wenn: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist: a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Stadt Brandis unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. gez. Dietze Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brandis Der vom Stadtrat der Stadt Brandis in der öffentlichen Stadtratssitzung am mit Beschluss Nr /03/2010 festgestellte Flächennutzungsplan der Stadt Brandis wurde mit Schreiben vom durch das Landratsamt des Landkreises Leipzig gemäß 6 Abs. 1 und 233 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) genehmigt. Der Genehmigung liegen der Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplans vom , die Planzeichnung in der Fassung vom März 2010 im Maßstab 1 : und die Begründung mit Umweltbericht vom März 2010 zugrunde. Die Genehmigung erfolgt unter dem Aktenzeichen PG 07/10 mit dem Genehmigungsvermerk auf der Planzeichnung. Der genehmigte Plan liegt samt Begründung und Umweltbericht ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bauamt der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.9, Markt 1-3, Brandis während der Dienststunden öffentlich aus und kann eingesehen werden. Der Flächennutzungsplan wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. gez. Dietze Bekanntmachungsanordnung Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Brandis geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustandegekommen sind, ein Jahr nach Ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Das gilt nicht, wenn: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist: a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Stadt Brandis unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. gez. Dietze Bekanntmachung der Stadt Brandis über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans "Energiepark Waldpolenz 1. Änderung" Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner außerordentlichen öffentlichen Sitzung am mit Beschluss- Nr /10/2010 den Entwurf des Bebauungsplanes "Energiepark Waldpolenz 1. Änderung" in der Fassung vom samt Begründung und Umweltbericht gemäß 2 Abs. 4 BauGB für das Gemeindegebiet Brandis, Gemarkung Polenz, bestätigt und bestimmt diesen und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen - Landratsamt Leipzig - Regionaler Planungsverband Westsachsen - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - Sächsisches Oberbergamt - Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.v. - Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Sachsen e.v. - Landesjagdverband Sachsen e.v. - Umweltkreis Wurzen e.v. gemäß 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung. Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind neben den umweltrelevanten Bundes- und Landesgesetzen verfügbar: - umweltrelevante Informationen aus dem Regionalplan Westsachsen (2008) - umweltrelevante Informationen aus dem Landschaftsplan Brandis (2009); Umwelterbericht zum FNP Brandis (2009) - Biotoptypen und zur Pflanzensoziologie der nach 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB im Bebauungsplan festgesetzten "Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" (Biotopkartierung NSI, 09/2009; Umweltbericht, 10/2010) - besonders streng geschützten Vogelarten (Brutvögel, Nahrungsgäste, Durchzügler) und Heuschrecken (FSU Avifauna NSI, 09/2009; FSU Heuschrecken NSI, 10/2009; sab 10/2010; Umweltbericht, 10/2010) - naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichsermittlung gem. Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen (Umweltbericht, 10/2010) - Ausführung der nach 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB im Bebauungsplan festgesetzten "Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" (Umweltbericht, 10/2010) - Informationen zur Frage der evtl. Blendung und anderer Beeinträchtigungen von Vögeln durch PV-Freiflächenanlagen (juwi Solar, 2008; Umweltbericht, 10/2010) - Informationen zur Abstimmung über die Art und Weise der zu berücksichtigenden Umweltbelange im Bebauungsplan mit dem Umweltamt LK Leipzig (Umweltbericht, 10/2010) - Informationen über im Plangebiet vorhandene Altlasten (Begründung zum Bebauungsplan, 10/2010; Umweltbericht, 10/2010) - allgemeine Informationen über Belange des Denkmalschutzes/der Archäologie sowie über angrenzende Waldflächen (Begründung zum Bebauungsplan, 10/2010; Umweltbericht, 10/2010) Entgegen dem Vorentwurf kommt es zu folgenden wesentlichen Änderungen im Entwurf des Bebauungsplans: Änderung Die nördliche Grenze des Plangebiets wird an die Grenze des angrenzenden Bebauungsplans "Gewerbegebiet II Waldpolenz" angepasst. Begründung Die Abgrenzung war im Vorentwurf in der Hinsicht fehlerhaft, dass sie sich der vorliegende Bebauungsplan mit dem Bebauungsplan "Gewerbegebiet II Waldpolenz" überlagert hat. Dies wurde durch die o.g. Anpassung korrigiert. Änderung Eine im Vorentwurf festgesetzte "private Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Betriebsstraßen/Wege" wird im Entwurf als "sonstiges Sondergebiet (Solarenergie)" festgesetzt. Begründung Für die Erschließung des Energieparks ist die gesonderte Ausweisung eines zentralen Erschließungsweges nicht erforderlich, vielmehr werden zukünftige Wege innerhalb des "sonstigen Sondergebiets (Solarenergie)" realisiert. Die Anlage der Wege wird sich dabei an der noch ausstehenden konkreten Modulbelegungsplanung orientieren. Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht/- Umweltprüfung sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom bis in der Stadtverwaltung Brandis, Markt 3, Zimmer 2.9, Brandis öffentlich ausgelegt.

4 Seite 6 BRANDISER STADTBOTE 10/ /2010 BRANDISER STADTBOTE Seite 7 Begleitend wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans "Energiepark Waldpolenz 1. Änderung" einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht und der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Internet auf der Websitehttp:// abrufbar. Für Rückfragen steht das beauftragte Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, Zschepplin, Telefon ( ) , Fax ( ) , knoblich@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen. Brandis, den INFORMATIONEN Grund- und Gewerbesteuer wird fällig Das Steueramt macht alle Steuerzahler darauf aufmerksam, dass der nächste Termin zur Zahlung der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer für das vierte Quartal 2010 am Montag, dem 15. November ist. Diese Fälligkeit tritt nach 29 des Grundsteuergesetzes bzw. 19 des Gewerbesteuergesetzes aufgrund der zuletzt im Jahr 2003 erstellten Bescheide in Verbindung mit der Öffentlichen Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2010 als Vorauszahlung ein, sofern keine neuen Bescheide erteilt wurden. Um die korrekte Zuordnung der Einzahlungen zum jeweiligen Steuerpflichtigen zu ermöglichen, bitten wir um Angabe der seit 2002 gültigen Buchungszeichen. Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Einzahlungen maschinell verbucht werden. Bei Angabe falscher Buchungszeichen wird die Zahlung fremden Personenkonten zugewiesen, und der Zahlungspflichtige verursacht eine kostenpflichtige Mahnung. Die erhobenen Mahnkosten decken den Aufwand für die Mahnung selbst und die später erforderlichen Recherchen nicht ab. Wir bitten darauf zu achten, dass die Überweisungsaufträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Banklaufzeit, also ca. 2-4 Tage vor diesem Termin erteilt werden müssen, um Verzug und die damit verbundenen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Bei Teilnahme am Abbuchungsverfahren erfolgt automatischer Steuereinzug. Einzugsermächtigungen können formlos erteilt werden. Stadt Brandis Amt für Finanzen Information des Bauamtes Die Stadtverwaltung Brandis ist von der Teichwirtschaft Machern informiert worden, dass der Kohlenbergteich ab der 04. Oktober abgelassen wird. Ab diesen Zeitpunkt kann es zu einen erhöhten Wasserstand in den Abflussgraben und in dem Todgraben kommen Schmid Bauamt-Tiefbau Wichtige Mitteilung der Verwaltung und der Feuerwehr Wir möchten die Bürger im Überschwemmungsgebiet bitten, die während der starken Regenfälle verlegten Sandsäcke zurück zugeben. Bitte setzen Sie sich mit dem Bauhof unter der Telefonnummer in Verbindung und vereinbaren die Abholung der Säcke. Die Säcke müssen entleert und getrocknet werden, damit sie bei zukünftigen Schadensereignissen den Nächsten wieder zur Verfügung stehen. Stellenausschreibung Die Stadt Brandis sucht zum mit 32 Wochenstunden eine/n Standesbeamten/in Ihre Tätigkeiten umfassen das gesamte Aufgabenspektrum des Standesamtes sowie vertretungsweise des Einwohnermeldeamtes. Neben der abgeschlossenen Laufbahnprüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder einer bestandenen vergleichbaren Angestelltenprüfung verfügen Sie nach Möglichkeit bereits einer Bestellung zur Standesbeamtin/zum Standesbeamten. Die Eingruppierung erfolgt nach EG 9 TVöD. Ihre aussagekräftige Bewerbung schicken Sie bitte bis zum an die Stadtverwaltung Brandis, Hauptamt, Markt 1-3 in Brandis. Wir bitten von Bewerbungen, die nicht der Ausbildung entsprechen, abzusehen. Dietze Brandis, Okt Neufassung der Betreuungssatzung und der Elternbeitragssatzung für Kindertagesstätten der Stadt Brandis Die Benutzersatzung der Kindertageseinrichtungen vom sowie die Elterngebührensatzung der Kindertageseinrichtungen vom wurden überarbeitet und neugefasst. Die Notwendigkeit ergab sich daraus, dass sich 2002 das Sächsische Kindertagesstättengesetz mehrfach nicht unwesentlich geändert hat. Aber auch daraus, dass durch die Fusion der Landkreise vereinheitlichte Festlegungen zu den Ermäßigungsbeiträgen bei Geschwisterkindern und Alleinerziehenden getroffen wurden. Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (SächsGVBl. S. 55) zuletzt geändert durch Art. 2 des G vom 26 Juni 2009 (SächsGVBl. 323, 325) sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG) i. d. F. d. Bek. vom (SächsGVBl. S. 225) hat der Stadtrat der Stadt Brandis in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für Personensorgeberechtigte, die ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Brandis im Sinne von 1 Abs. 2 bis 4 SächsKitaG (Kindertageseinrichtungen) angemeldet haben. 2 Betreuungsangebote, Abschluss eines Betreuungsvertrages (1) In Kindertageseinrichtungen werden die Kinder auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung (Betreuungsvertrag) zwischen den Personensorgeberechtigten und der Stadt Brandis für die dort festgelegte Betreuungsdauer betreut. Änderungen der Betreuungsdauer bedürfen einer Änderung des Betreuungsvertrages. Wird die vertraglich festgelegte Betreuungsdauer kontinuierlich überschritten, ist der Betreuungsvertrag entsprechend anzupassen. (2) In Kinderkrippen werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten angeboten: 1. bis zu 4,5 Stunden 2. bis zu 6,0 Stunden 3. bis zu 9,0 Stunden (3) In Kindergärten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten angeboten: 1. bis zu 4,5 Stunden 2. bis zu 6,0 Stunden 3. bis zu 9,0 Stunden (4) In Horten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten angeboten: 1. bis zu 2,0 Stunden Frühhort 2. bis zu 5,0 Stunden Nachmittagshort 3. bis zu 6,0 Stunden Früh-und Nachmittagshort Der nahtlose Übergang zwischen Unterricht und Hortbetreuung wird gewährleistet. (5) Kindertageseinrichtungen können zeitweise in folgenden Fällen geschlossen werden: 1. an Tagen vor bzw. nach gesetzlichen Feiertagen (sog. Brückentage), wobei die Zahl dieser Brückentage nicht mehr als 2 Tage betragen soll. 2. zwischen Weihnachten und Neujahr 3. in den Sommerferien, jedoch nur der Schulhort Eine bedarfsgerechte Betreuung ist während dieser Zeit sicherzustellen. Die Elternbeitragspflicht bleibt von den vorgenannten Schließungen unberührt. (6) Die Erhebung der Elternbeiträge und weiterer Betreuungsgebühren erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiterer Betreuungsgebühren durch Erlass eines Gebührenbescheides. In dieser Neufassung der Elternbeiträge wurden die Gebühren der 4. Änderungssatzung vom übernommen. Geändert wurde lediglich der nur Frühhort von 1 Stunde auf 2 Stunden Betreuungszeit. Geringfügige Veränderungen ergeben sich bei den 6 Stundenplätzen durch die Rundung von 2/3 auf den Faktor 0,67 und bei der Ermäßigung für Alleinerziehende. Mit 146,00 für einen Volltagsplatz in der Kinderkrippe steht Brandis im Landkreis Leipzig mit "ganz unten". Die Gebühren für einen Kindergartenvolltagsplatz von 85,00 und für einen 5 Stunden Nachmittagshortplatz von 46,00 und 51,00 für einen 6 Stunden Hortplatz wurden seit dem nicht erhöht. Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Brandis (Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen - Neufassung) 3 Kurzzeitige Betreuung (1) Kinder können in Ausnahmefällen, soweit durch den Personensorgeberechtigten keine anderweitige Betreuung nachweislich abgesichert werden kann, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze entsprechend Betriebserlaubnis betreut werden. Der Betreuungszeitraum sollte hierbei 3 Wochen nicht überschreiten. Für eine Betreuung von bis zu 3 Wochen wird eine Benutzungsgebühr pro begonnener Woche erhoben. (2) Für den Zeitraum der Betreuung ist ein befristeter Betreuungsvertrag abzuschließen. Die Benutzungsgebühr ist im Voraus fällig. 4 Anmeldung, Abmeldung, Veränderung, Kündigung und Beendigung der Betreuung (1) Die Anmeldung und die Abmeldung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung erfolgt schriftlich durch die Personensorgeberechtigten bei der Leiterin bzw. dem Leiter der Kindereinrichtung. (2) Die Anmeldung für die Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung sollte 6 Monate vor Beginn der beabsichtigten Aufnahme des Kindes in die Einrichtung erfolgen. Über die Aufnahme des Kindes in der Kindertageseinrichtung entscheidet die Leiterin bzw. der Leiter der Einrichtung. (3) Als Aufnahmetag des Kindes in der Kindereinrichtung bzw. als Stichtag für die Wirksamkeit von Veränderungen im Betreuungsvertrag gilt der Monatserste. Ausgenommen hiervon ist: 1. der Besuch des Kinderhortes im Zusammenhang mit der Einschulung. Hier zählt der 1. Schultag als Aufnahmetag, 2. die Neuaufnahme in eine Kinderkrippe, hier zählt das tatsächliche Aufnahmedatum entsprechend Betreuungsvertrag als Aufnahmedatum. (4) Die Frist für Veränderung im Betreuungsvertrag beträgt 1 Monat. Sollte diese Frist durch den Personensorgeberechtigten unverschuldet nicht eingehalten werden können und erfolgt die Benachrichtigung unverzüglich, gilt die Frist als gewahrt. (5) Die Abmeldung eines Kindes aus einer Kindertageseinrichtung erfolgt durch die Kündigung des Betreuungsvertrages. Die Kündigung kann nur zum Monatsende erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. (6) Einer Kündigung des Betreuungsvertrages bedarf es nicht, wenn das Kind in eine andere Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Brandis wechselt, ohne dass sich das Betreuungsangebot ändert. Bei einem solchen Wechsel bedarf es der Änderung des Betreuungsvertrages, die spätestens 1 Monat vor dem geplanten Wechsel erfolgt sein muss. Die neue Einrichtung tritt dabei in den bestehenden Betreuungsvertrag ein. (7) Auch ohne eine Kündigung endet der Betreuungsvertrag für Kindergartenkinder mit Eintritt des Kindes in die Schule sowie für Hortkinder, wenn das Kind die 4. Klasse beendet hat. Dabei schließt das 4. Schuljahr die sich anschließenden Sommerferien ein. (8) Die Stadt Brandis kann den Betreuungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: 1. im Rahmen der Betreuung festgestellt wird, dass die Betreuung in der Einrichtung für das Wohl des Kindes nicht die geeignete ist,

5 Seite 8 BRANDISER STADTBOTE 10/ /2010 BRANDISER STADTBOTE Seite 9 2. wenn durch den Personensorgeberechtigten gegen die Festlegungen dieser Satzung, der geltenden Gebührensatzung oder des Betreuungsvertrages verstoßen wird, 3. durch das aufgenommene Kind eine Gefährdung für andere Kinder oder Erwachsene ausgeht, 4. die Fürsorge- und Aufsichtspflicht durch die Einrichtung aus Gründen, die nicht durch die Einrichtung oder den Träger die Einrichtung verschuldet sind, nicht abgesichert werden kann, 5. die Kindertageseinrichtung geschlossen wird. (9) Der Betreuungsvertrag kann durch den Träger sofort zum Monatsende außerordentlich gekündigt werden: 1. wenn eine Gebührenschuld aufgelaufen ist, welche die Summe von einer Monatsgebühr übersteigt. 2. wenn Forderungen aus Gebührenschulden einschließlich etwaiger Nebenforderungen nicht vollständig beglichen werden. 3. Gebührenschulden einschließlich Nebenforderungen wiederholt nur kurzfristig unterbrochen werden. Wurde der Betreuungsvertrag aus einem der oben genannten Gründen gekündigt, wird das Kind so lange auch in keiner anderen Einrichtung im Stadtgebiet der Stadt Brandis aufgenommen bzw. keine Kostenübernahmeerklärung entsprechend 4 SächsKitaG für die Unterbringung in einer Einrichtung einer anderen Gemeinde abgegeben, bis die Gebührenschuld beglichen wurde. (10) Der Betreuungsvertrag kann durch den Träger fristlos außerordentlich gekündigt werden, wenn Fälle nach Abs.8 Pkt. 3 und 4 dies gebieten. 5 Essensversorgung (1) In den Kindertageseinrichtungen stellt die Stadt Brandis die Versorgung mit einem warmen Mittagessen sicher. (2) Die Personensorgeberechtigten sollten sicherstellen, dass die Kinder ein altersgerechtes vollwertiges Frühstück und / oder Vesper in einem dafür geeigneten Behältnis mitbringen. (3) Verpflegung für Säuglinge kann nicht über die Kindertageseinrichtung angeboten werden. In diesem Fall ist durch die Personensorgeberechtigten eine altersgerechte zu verabreichende Verpflegung mitzugeben. (4) Anwesende Kinder haben an einer im Tagesablaufplan der Einrichtung ausgewiesenen Essenzeit teilzunehmen. 6 Mitwirkung der Personensorgeberechtigten in der Elternversammlung Die Elternversammlung dient der Beteiligung der Personensorgeberechtigten an allen wesentlichen Angelegenheiten, die die Kindertageseinrichtung betreffen. Die Elternversammlung wählt den Elternbeirat. 7 Mitwirkung der Personensorgeberechtigten im Elternbeirat (1) Der Elternbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben: - Anregungen für die Organisation und Gestaltung der Kindertageseinrichtung zu geben, - Unterstützung der Fachkräfte bei der Gestaltung von Veranstaltungen, - Wünsche, Anregungen und Vorschläge, die von den Personensorgeberechtigten an ihn herangetragen werden, der Leitung der Kindertageseinrichtung zu übermitteln - das Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit und die Bedürfnisse der Kindertageseinrichtung zu gewinnen. (2) Vor wichtigen Entscheidungen der Stadt Brandis, die die Kindertageseinrichtung betreffen, ist der Elternbeirat anzuhören. Hierzu gehören insbesondere: 1. die Festlegung der Öffnungszeiten, 2. die Durchführung von Baumaßnahmen, die den laufenden Betrieb der Kindertageseinrichtung maßgeblich beeinträchtigen, 4. Änderungen bei der Essensversorgung, 5. die Durchführung zusätzlicher Angebote in der Kindertageseinrichtung, deren Kosten die Personensorgeberechtigten zu tragen haben, 6. der Wechsel des Trägers der Einrichtung, 7. die Schließung der Einrichtung oder die Zusammenlegung mit einer anderen Einrichtung. (3) Die Mitglieder des Elternbeirats werden durch die Personensorgeberechtigten in der Elternversammlung gewählt. Die Zahl der Elternbeiratsmitglieder soll mindestens 3 Mitglieder betragen. Sie soll 8 Mitglieder nicht überschreiten. Die Mitgliedschaft im Elternbeirat beginnt mit der Verkündung des Wahlergebnisses und endet mit Amtsantritt des neuen Elternbeirates. Sie endet auch, wenn kein Kind des Mitgliedes mehr die Kindertageseinrichtung besucht. (4) Wahlberechtigt und wählbar sind in der Elternversammlung anwesende Personensorgeberechtigte. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen der anwesenden Personensorgeberechtigten erhält. Die Personensorgeberechtigten haben für jedes ihrer in die Kindertageseinrichtung aufgenommenen Kinder eine gemeinsame Stimme. (5) Im Anschluss an die Wahl tritt der Elternbeirat zur konstituierenden Sitzung zusammen und kann mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und dessen Vertreter wählen. Der Elternbeirat kann zu seinen Sitzungen die Leitung der Kindertageseinrichtung und Vertreter des Trägers einladen. 8 Gemeinnützigkeit (1) Die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Brandis verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck ist die Förderung von Bildung und Erziehung von Kindern im Vorschul- und Grundschulalter sowie die Ergänzung der Erziehung der Kinder in der Familie. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung von Kinderkrippen, Kindergärten und Horten. (2) Die Kindertageseinrichtungen sind selbstlos tätig; sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel der Kindertageseinrichtungen dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Stadt Brandis erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Kindertageseinrichtungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Kindertageseinrichtung fremd sind, begünstigt werden. (4) Die Stadt Brandis erhält bei Auflösung oder Wegfall einer Kindertageseinrichtung oder beim Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom , zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom , außer Kraft. Brandis, den Bekanntmachungsanordnung Dietze Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gem. 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres, seit ihrer Bekanntmachung, nicht mehr geltend gemacht werden kann. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung dieser Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgte, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, der Genehmigung oder der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der dem Beschluss nach 52 Abs. 2 Sächs. GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 2 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Brandis unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Brandis, den Dietze Aus organisatorischen Gründen ist das Gewerbeamt der Stadt Brandis am nur eingeschränkt arbeitsfähig. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Probst, Zimmer 2.11! Dietze / Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Betreuungsgebühren für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege - Neufassung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (SächsGVBl. S. 55) zuletzt geändert durch Art. 2 des G vom 26 Juni 2009 (SächsGVBl. 323, 325) und des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG) i. d. F. d. Bek. vom (SächsGVBl. S. 225) sowie der 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabegesetzes (SächsKAG) i. d. F. d. Bek. vom (SächsGVBl. S. 418, ber S. 306) hat der Stadtrat der Stadt Brandis in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Brandis im Sinne von 1 Abs. 2 bis 4 SächsKitaG betreut werden. (2) Für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft oder in Tagespflege im Gebiet der Stadt Brandis betreut werden, gilt 4 der Satzung. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Betreuungsgebühren (1) Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Brandis erhebt die Stadt Brandis Elternbeiträge und weitere Betreuungsgebühren. (2) Die Elternbeitragspflicht entsteht, soweit in der Betreuungssatzung 4 Abs.(3) nichts anderes festgelegt ist, bei der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung mit dem Beginn des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Sie endet mit dem Ende des Monats, in dem das Kind letztmalig die Kindertageseinrichtung besucht. Im Falle des Schuleintrittes des Kindes endet die Elternbeitragspflicht für den Kindergarten am letzten Werktag vor dem 1.Schultag. (3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Betreuungsgebühren gemäß 4 (2) entsteht mit der Vereinbarung der Betreuung. (4) Krankheit, Kur und Urlaub des betreuten Kindes führen bei laufenden Betreuungsverträgen nicht zu einer Minderung bzw. einem Wegfall des Elternbeitrages und weiterer Benutzungsgebühren nach 4 (2). Gleiches gilt für vorübergehende Betriebsferien und die zeitweise Schließung der Kindertageseinrichtung, welche die Dauer von einem Monat nicht überschreiten. 3 Gebührenschuldner Schuldner des Elternbeitrages und der weiteren Betreuungsgebühren sind die Personensorgeberechtigten. Bei einer Mehrheit von Personensorgeberechtigten haften diese als Gesamtschuldner. 4 Höhe der Elternbeiträge und weitere Betreuungsgebühren (1) Für die Höhe der Elternbeitrages ist das Alter des Kindes zum Monatsersten des entsprechenden Monats maßgebend. Die Höhe des Elternbeitrages ergibt sich aus der in Anspruch genommenen Platzart (Krippe, Kindergarten, Hort), der vereinbarten Betreuungszeit und den Festlegungen des SächsKitaG. Der Elternbeitrag nach SächsKitaG 15(1) und (2) wird gemäß Anlage 1 Pkt. 1 als monatliche Gebühr erhoben. (2) Wird im Betreuungsvertrag eine längere Betreuungsdauer vereinbart, wie: - 9 Std. tägliche Betreuungszeit in Krippe und Kindergarten - 6 Std. tägliche Betreuungszeit im Hort wird eine weitere Betreuungsgebühr erhoben. Die weitere Betreuungsgebühr wird gemäß Anlage 1 Pkt. 2 als monatliche Gebühr pro vereinbarter Mehrbetreuungsstunde je Woche fällig. (3) Abweichend von Abs. 1 wird im Falle der Hortaufnahme im Zusammenhang mit der Einschulung des Kindes für den Monat der Einschulung eine Tagesgebühr erhoben. Diese Tagesgebühr findet auch Anwendung auf den Elternbeitrag des Kindergartenkindes, wenn das Kind in diesem Monat eingeschult wird. Stichtag für die Ermittlung der Anzahl der fälligen Tagesgebühren ist der 1. Schultag. Abwesenheitstage finden entsprechend 2 (4) keine Berücksichtigung. Die Höhe der Tagesgebühr ergibt sich aus Anlage 1 Punkt 3. (4) Abweichend von Abs. 1 wird im Falle der Neuaufnahme eines Kindes in die Kinderkrippe, soweit der Aufnahmetag nicht der 1.Werktag des Monates ist, eine Tagesgebühr erhoben. Stichtag für die Ermittlung der Anzahl der fälligen Tagesgebühren ist der Aufnahmetag nach Betreuungsvertrag. Abwesenheitstage finden entsprechend 2 (4) keine Berücksichtigung. Die Höhe der Tagesgebühr ergibt sich aus Anlage 1 Punkt 3. (5) Die Höhe der Wochengebühr nach 3 der Betreuungssatzung ergibt sich aus Anlage 1 Punkt 4. 5 Festsetzung, Fälligkeit und Entrichtung der Elternbeiträge und weiteren Gebühren (1) Die Höhe des Elternbeitrages und der weiterer Benutzergebühren werden durch Bescheid der Stadt Brandis festgesetzt. (2) Der Elternbeitrag für Kinder in Kindertageseinrichtungen der Stadt Brandis ist jeweils am 1. Werktag eines Monats für den laufenden Monat fällig, frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides. (3) Die weiteren Entgelte werden am Ende des Monats für den abgelaufenen Monat fällig, frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides. 6 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom , zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom , außer Kraft. Brandis, den Bekanntmachungsanordnung Dietze Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gem. 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres, seit ihrer Bekanntmachung, nicht mehr geltend gemacht werden kann. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung dieser Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgte, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, der Genehmigung oder der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der dem Beschluss nach 52 Abs. 2 Sächs. GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 2 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Brandis unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Brandis, den Sprechzeiten des Friedensrichters Dietze Jeweils Uhr Uhr oder nach Vereinbarung Ort: Markt 1-3/3.OG/Zi. 3.4 Tel./Fax:

6 Seite 10 BRANDISER STADTBOTE 10/ /2010 BRANDISER STADTBOTE Seite 11 Anlage 1 zur Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege der Stadt Brandis vom Kilometer Straße auf ca Fotos Pkt. 1 Elternbeiträge gemäß 4 (1) der Elternbeitragssatzung KINDERKRIPPE Familien Alleinerziehende bis 9 Std. bis 6 Std. bis 4,5 Std. bis 9 Std. bis 6 Std. bis 4,5 Std. 1. Kind 146,00 97,82 73,00 131,40 88,04 65,70 2. Kind 87,60 58,69 43,80 73,00 48,91 36,50 3. Kind 29,20 19,56 14,60 14,60 9,78 7,30 KINDERGARTEN Familien Alleinerziehende bis 9 Std. bis 6 Std. bis 4,5 Std. bis 9 Std. bis 6 Std. bis 4,5 Std. 1. Kind 85,00 56,95 42,50 76,50 51,26 38,25 2. Kind 51,00 34,17 25,50 42,50 28,48 21,25 3. Kind 17,00 11,39 8,50 8,50 5,70 4,25 HORT Familien bis 6 Std. "bis 5 Std. Nachmittagshort" 2 Std. Frühhort 1. Kind 51,00 46,00 18,40 2. Kind 30,60 27,60 11,04 3. Kind 10,20 9,20 3,68 HORT Alleinerziehende bis 6 Std. "bis 5 Std. Nachmittagshort" 2 Std. Frühhort 1. Kind 45,90 41,40 16,56 2. Kind 25,50 23,00 9,20 3. Kind 5,10 4,60 1,84 Pkt. 2 Benutzergebühr gemäß 4 (2) der Elternbeitragssatzung (Mehrbetreuungsstunden) "pro Wochenstunde im Monat" Krippe 14,00 Kindergarten 8,00 Hort 5,00 Pkt. 3 Benutzergebühr gemäß 4 (3) und (4) der Elternbeitragssatzung (Tagesgebühr) KINDERKRIPPE Familien Alleinerziehende bis 9 Std. bis 6 Std. bis 4,5 Std. bis 9 Std. bis 6 Std. bis 4,5 Std. 1. Kind 7,30 4,89 3,65 6,57 4,40 3,29 2. Kind 4,38 2,93 2,19 3,65 2,45 1,83 3. Kind 1,46 0,98 0,73 0,73 0,49 0,37 KINDERGARTEN Familien Alleinerziehende bis 9 Std. bis 6 Std. bis 4,5 Std. bis 9 Std. bis 6 Std. bis 4,5 Std. 1. Kind 4,25 2,85 2,13 3,83 2,56 1,91 2. Kind 2,55 1,71 1,28 2,13 1,42 1,06 3. Kind 0,85 0,57 0,43 0,43 0,28 0,21 HORT Familien bis 6 Std. "bis 5 Std. Nachmittagshort" 2 Std. Frühhort 1. Kind 2,55 2,30 0,92 2. Kind 1,53 1,38 0,55 3. Kind 0,51 0,46 0,18 HORT Alleinerziehende bis 6 Std. "bis 5 Std. Nachmittagshort" 2 Std. Frühhort 1. Kind 2,30 2,07 0,83 2. Kind 1,28 1,15 0,46 3. Kind 0,26 0,23 0,09 Pkt. 4 Benutzergebühr gemäß 4 (5) der Elternbeitragssatzung (Wochengebühr kurzzeitige Betreuung) KINDERKRIPPE Familien Alleinerziehende bis 9 Std. bis 6 Std. bis 4,5 Std. bis 9 Std. bis 6 Std. bis 4,5 Std. 1. Kind 36,50 24,46 18,25 32,85 22,01 16,43 2. Kind 21,90 14,67 10,95 18,25 12,23 9,13 3. Kind 7,30 4,89 3,65 3,65 2,45 1,83 KINDERGARTEN Familien Alleinerziehende bis 9 Std. bis 6 Std. bis 4,5 Std. bis 9 Std. bis 6 Std. bis 4,5 Std. 1. Kind 21,25 14,24 10,63 19,13 12,81 9,56 2. Kind 12,75 8,54 6,38 10,63 7,12 5,31 3. Kind 4,25 2,85 2,13 2,13 1,42 1,06 HORT Familien bis 6 Std. "bis 5 Std.Nachmittagshort" 2 Std. Frühhort 1. Kind 12,75 11,50 4,60 2. Kind 7,65 6,90 2,76 3. Kind 2,55 2,30 0,92 HORT Alleinerziehende bis 6 Std. "bis 5 Std. Nachmittagshort" 2 Std. Frühhort 1. Kind 11,48 10,35 4,14 2. Kind 6,38 5,75 2,30 3. Kind 1,28 1,15 0,46 Das Thüringer Ingenieurbüro,,LEH- MANN + PARTNER GmbH" fotografiert im Oktober 2010 erstmals sämtliche Straßen der Stadt Brandis. Schlaglöcher, Buckel, "Netzrisse" und,,ausmagerungen" werden auf ca Einzelfotos festgehalten. Fortan ist damit auf einen Blick erkennbar, auf welcher Straße am dringendsten die Bautrupps anrücken müssen. Der orangene Spezialwagen, ausgerüstet mit Kameras und noch mehr Hightech im Innern, wird für einige Tage im Oktober ab der 40. KW auf den Innerortsstraßen und Wirtschaftswegen unterwegs sein. Grund für die Maßnahme: Die Stadt, sie unterhält die Straßen, möchte detailliert wissen, in welchem Zustand diese sind. So können die finanziellen Mittel zur Reparatur zielgerichteter eingesetzt werden. Außerdem soll mit den anfallenden Daten der Wert des gesamten Straßensystems taxiert werden. Der ist erforderlich, um die Eröffnungsbilanz zu erstellen, wenn die Stadt ihre Haushaltsführung von der Kameralistik auf das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen NKHR umstellt. Dann muss die Stadt ihr gesamtes Anlagevermögen in einer Bilanz ausweisen. Ohne detaillierte Erkenntnisse über das Straßennetz der Stadt ist keine vernünftige Erhaltungsplanung denkbar. Erfasst werden auch Bundes-, Staatsund Kreisstraßen, die durch das Stadtgebiet Borna führen. Die Kameras richten sich ausschließlich auf die Straßen, betont Projektleiter Herr Weltzien von der beauftragten Ingenieurgesellschaft,,LEHMANN + PARTNER GmbH" aus Thüringen. Auf dass kein Bürger befürchten muss, unfreiwillig etwa hemdsärmelig bei der Gartenarbeit abgelichtet zu werden. Alle fünf Meter machen die Kameras vier Fotos von einem Straßenabschnitt. Dadurch entstehen besagte Bilder.,,Erfasst werden so Breite, Zustand und auch Fahrbahnbelag", erläuterte Herr Weltzien vom Ingenieurbüro. Neben der Beschaffenheit von Straßen, Geh- und Radwegen halten die Kameras zugleich die Anzahl, die Anordnung sowie die Orientierungsqualität sämtlicher Straßenschilder fest. "Wir bekommen also zugleich ein Schilderkataster", schildert Herr Weltzien. Spendenaktion für den Weihnachtsmannsack! Bald ist es wieder soweit und der Weihnachtsmann wird, begleitet von vielen Kindern, den Brandiser Markt erreichen. Auch in diesem Jahr sollen unsere Weihnachtsmärkte in Brandis, und Beucha ein voller Erfolg und ein nachhaltiges Erlebnis für Groß und Klein werden. Für unsere Kinder würden wir gern einige Überraschungen aus dem "Weihnachtsmannsack" bereithalten. Dafür bitten wir Sie um eine kleine Sach- oder Geldspende. Unsere Bankverbindung lautet: Sparkasse Muldental Kontonummer: , BLZ oder Volks- und Raiffeisenbank Muldental eg Kontonummer: , BLZ Kennwort: "Weihnachtsmann Beucha" oder "Weihnachtsmann Brandis" Die Sachspenden können in der Stadtverwaltung Brandis, Hauptamt, Markt 1-3 abgegeben werden oder werden nach Absprache bei Ihnen abgeholt. Sie erhalten natürlich eine Spendenquittung. Recht herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Suche Häuser und Grundstücke Jösch Immobilien Funk: 0174 / joeschrita@aol.com.

7 Seite 12 BRANDISER STADTBOTE 10/2010 Aus Natur und Heimat Der Polenzwald hat neue Schilder Aufmerksamen Wanderern wird es nicht entgangen sein: Das Naturschutzgebiet "Polenzwald" hat neue Naturschutzgebietsschilder bekommen. Sie stehen entlang der Grenze des Gebietes, so dass eindeutig ist, wo das Gebiete beginnt. Es gibt dabei große und kleine Schilder mit Eule auf gelbem Grund. Ein "Verhaltenstext" steht nicht mehr darauf, es wird vorausgesetzt, dass man weiß, wie man sich zu verhalten hat. Das dies aber nicht jeder weiß, ist auch bekannt. Das bezeugen leider wieder wilde Müllsackablagerungen entlang des Waldbadweges, deren Beräumung der Steuerzahler bezahlen muss! Das NSG "Polenzwald" ist seit 1956 unter Schutz und bekam 2003 eine aktuelle Rechtsverordnung. Das Gebiet hat eine Größe von rund 112 Hektar und gehört zu den FFH- Gebieten (Flora-Fauna-Habitatrichtlinie) der Europäische Union und außerdem zu den Natura Flächen des Freistaates Sachsen. Das NSG genießt hohen Schutzstatus und ist das Einzige derartiger Schutzgebiete auf Brandiser Gemeindefläche. Darum sollten wir bestrebt sein, uns im Gebiet entsprechend zu verhalten. Dazu gehört auch, die Schilder vor Vandalismus zu bewahren. J. M. Von Privat Brandis moderne 2-R-Whg, 64 qm, Einbauk., Laminat, Bad-Wanne, Balkon 298, Kalt / PkW Stellpl. Tel.: Nico Hebold 10/2010 BRANDISER STADTBOTE Seite 13 Ausflug in die "Anne Frank"- Ausstellung nach Grimma Im Rahmen des Deutschunterrichts besuchte die Klassenstufe 8 der Brandiser Mittelschule die Anne-Frank-Ausstellung in der Klosterkirche in Grimma. Bevor sie mit dem Bus nach Grimma fuhren, erklärte ihnen Frau Straßburger einiges über die Zeit des Nationalsozialismus und der Judenverfolgung in Deutschland. Sie schauten sich mit ihr gemeinsam den Film "10 Brüder sind wir gewesen" an. Dann fuhren sie zur Klosterkirche nach Grimma. Dort wurden sie in zwei Gruppen geteilt. Die eine Gruppe ging mit einem Leiter in die Ausstellung und die zweite Gruppe sah sich mit Frau Straßburger einen weiteren Film zum Leben von Anne Frank an. Der Film war sehr informativ. Sie erfuhren z. B., dass Anne mit 13 Jahren begann, das Tagebuch zu schreiben und dies bis zu dem schrecklichen Tag fortführte, an dem die Gestapo sie, ihre Schwester und ihre Eltern aus ihrem Versteck holte, um sie in das KZ nach Bergen-Belsen zu bringen. Später in der Ausstellung konnten sich die Schüler an einem Modell veranschaulichen, wie die Versteckten auf engstem Raum leben mussten, immer darauf bedacht, nicht entdeck zu werden. Die Schüler kamen aus der Ausstellung mit dem Gesamteindruck, dass so etwas niemals wieder passieren darf. Mit dem Bus ging es dann wieder zurück in die Schule. Es war ein sehr informationsreicher Tag, der alle zum Nachdenken angeregt und tief berührt hat. Susan Beer (Zweenfurth), Kl. 8a Achtung, Achtung!!!! Die Grundschule Brandis sammelt wieder Altpapier. Wir bitten alle Bewohner, uns zu unterstützen, da wir mit dem Erlös schulische Höhepunkte finanzieren möchten. Bitte sammeln Sie bis zum fleißig Altpapier. Legen Sie dies erst am ab 9.00 Uhr gut sichtbar vor das Grundstück bereit. Unsere fleißigen Helfer holen es wieder bei Ihnen ab (Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge). Sie können es auch persönlich in die Grundschule bringen (Zufahrt Poststraße). An diesem Tag steht ein großer Container auf unserem Hof. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung. Der Elternrat und Förderverein sowie die Lehrer und Schüler der Grundschule Brandis Lernprobleme? Prüfungsangst? NEU: schon ab 50 pro Monat möglich! Förderung und Nachhilfe von Grundschule bis Abitur Hilfe in allen Fächern durch Fachlehrer Förderung für Schüler in Berufsausbildung intensive Arbeit in kleinen Gruppen (3-4 Schüler) schnell erfolgreich individuell Wurzen, Bürgerm.-Schmidt-Platz 5, (gegenüber der Post) Wurzen, Mo-Fr Uhr, Tel.+Fax (03425) Brandis, Am Markt 13, Brandis Mo-Fr Uhr,Tel.+Fax (034292) FEBRUAR Jahre erfolgreiches Lernen

8 Seite 14 BRANDISER STADTBOTE 10/ /2010 BRANDISER STADTBOTE Seite 15 Aktuelles von der Ortsfeuerwehr Brandis Unsere Wehr hatte einen ereignisreichen September, wobei wir nur zwei Nachteinsätze zu bewältigen hatten. Am 5. September wurden wir um 0.14 Uhr durch unsere Alarmempfänger geweckt. In der Bergstraße brannte ein Imbisswagen. Mit zwei C-Strahlrohren wurde das Feuer von Außen und Innen bekämpft. Prekär war dabei, dass sich im Imbisswagen vier Propangasflaschen befanden. Diese wurden durch uns heraus getragen und gekühlt. Der zweite Einsatz ereignete sich am 25. September um 2.12 Uhr im Finsteren Weg in Waldsteinberg. Alle drei Ortsfeuerwehren fuhren zum Brand eines im Rohbau befindlichen Wohnhauses. Das Feuer hatte bereits den Dachstuhl erreicht, so dass die Dachhaut abgetragen werden musste. Durch die Hitze des Feuers waren auch alle Fenster geborsten. Der Löschangriff wurde dann von Außen mit zwei Hohlstrahlrohren vorgenommen. Zusätzlich wurde die Einsatzstelle mit sechs Flutlichtstrahlern ausgeleuchtet. Nach zwei Stunden konnte die Einsatzstelle der Polizei übergeben werden. Am 11. September fand der sportliche Höhepunkt unserer Wehr, der 20. Sachsenpokal und gleichzeitig der 3. Lauf des Deutschlandcups statt. Bei bestem Wetter trafen sich die besten Mannschaften Deutschlands, um sich in 8 Disziplinen zu messen. Die Männer des Teams Muldental konnten einen guten 7. Platz in der Gesamtwertung erringen. Die Frauen des Muldentaler Teams erreichten den 4. Platz. Besonders hervorzuheben ist die Leistung von Sarah Steinhilber, die auf der 100m Hindernisbahn den zweiten Platz erkämpfte. Nach der Siegerehrung fand im Feuerwehrhaus ein öffentlicher Feuerwehrball statt. Im September hatten wir aber auch zwei freudige Ereignisse zu begehen. Unser Kamerad Martin Stephan heiratete am 11. September im Wurzener Schloss seine Susan. Unsere Wehr ließ es sich nicht nehmen, dem Brautpaar Spalier zu stehen und persönlich zu gratulieren. Zwei Wochen später heirateten unsere Mitglieder Stefanie Kühnapfel und Dennis Töpfer. Nach der Trauung mussten die beiden durch eine Feuerwehrschlauchspirale zum Sägebock schreiten und einen Baumstamm zersägen. Nachdem sie dies erfolgreich gemeistert hatten, nahmen sie unsere Gratulationen entgegen und wurden mit einem Feuerwehrfahrzeugcorso zur Feier begleitet. (Bild rechts oben) Am selben Tag besuchte uns eine Delegation der Hohenhamelner Feuerwehr im Rahmen der 20 jährigen Städtepartnerschaft. Mit den niedersächsischen Kameraden führten wir am Nachmittag Löschangriffwettkämpfe auf dem Sportplatz Jahnhöhe durch. Hochwasser nach starken Regenfällen Am letzten Septemberwochenende fielen unwahrscheinlich große Regenmengen, schätzungsweise bis zu 100 Liter pro Quadratmeter in 48 Stunden. Da der Boden und die Gewässer diese Regenmengen nicht aufnehmen konnten, stiegen die Pegel der Bäche in unserem Stadtgebiet rasch an. Am Montag, den 27. September, spitzte sich die Lage im OT Waldsteinberg zu. Grundstücke entlang des Todgrabens Dienstplan Feuerwehren Ortsfeuerwehr Brandis Vorbereitung Sachsenpokal Leinenverbindungen :00 Winterfestmachung Gefährliche Stoffe und Güter :00 Gruppenführerschulung Dienstsport Operativ-taktisches Studium Dienstsport erste Hilfe Dienstsport Martinsfeuer Stressbewältigung Volleyballturnier Dienstbeginn Uhr im Feuerwehrhaus Brandis. Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Ansprechpartner Feuerwehr bei der Stadtverwaltung: Herr Große ( 65521) Ansprechpartner Feuerwehr - Wehrleitung Stadtwehrleiter: Marcel Laux ( ) Ortswehrleiter: Thomas Eckert ( ) Im Internet: Ortsfeuerwehr Beucha :00 Technische Hilfeleistung Sturm/Wald :00 "W wie wissen" Knotenkunde :00 Gerätedienst/Hydrantenkontrolle :00 Dienstsport Kontakt Feuerwehr Beucha OWL: R. Drescher ( ) Ortswelebeucha@t-online.de drohten zu überschwemmen oder waren es bereits. In den Abendstunden wurde die Ortsfeuerwehr Brandis nach Waldsteinberg in den Nachtigallenweg und den Forstweg zur Hilfeleistung alarmiert. Das größte Problem bestand darin, notwendige Sandsäcke aus der Reserve des Landkreises zu ordern, was nach Dienstschluss im Landratsamt keine leichte Sache war. Über Nacht wurden dann die drei Ortsfeuerwehren der Stadt Brandis fast im Stundentakt alarmiert, denn weitere Einsatzstellen in Beucha und Kleinsteinberg kamen hinzu. Selbst in Polenz liefen am Dienstagmorgen Keller voll Wasser. Nach dem pausenlosen Einsatz über Nacht wurde am Dienstag gegen Uhr ein Krisenstab durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Führungskräften der Feuerwehr gebildet. Es wurden Straßen und Bachläufe im gesamten Stadtgebiet in den vom Hochwasser gefährdeten Gebieten kontrolliert. Der städtische Bauhof befüllte und transportierte weiterhin Sandsäcke zu den Einsatzstellen der Feuerwehr. Einsatzschwerpunkt war zweifelsfrei der OT Waldsteinberg, wo das Wasser in manchen Grundstücken bis zu 60 cm hoch stand. Die Einsatzkräfte konnten in den meisten Fällen die vollgelaufenen Keller gar nicht leerpumpen, weil das Oberflächenwasser durch Mauerwerk und Schleusen wieder in die Keller drückte. Am Mittwoch konnten zwischen 8.00 Uhr und Uhr im OT Waldsteinberg die Pumparbeiten durch die Feuerwehr fortgesetzt werden, da das Oberflächenwasser über Nacht weiter abgeflossen war. Straßensperrungen konnten aufgehoben werden. Die Faule Parthe und die Parthe führten zu dieser Zeit aber noch reichlich Wasser, was zur Überschwemmung der Wiesen entlang der Gewässer führte. In vielen Fällen halfen sich die Hauseigentümer aber lobenswerter Weise selbst, durch kleine Tauchpumpen und riefen nicht die Feuerwehr. Glücklicherweise war zu keinem Zeitpunkt Menschenleben in Gefahr, auch wenn an manchem Gebäude das eingedrungene Wasser erheblichen Schaden und Verschmutzungen hinterlassen hat. Von Montagnachmittag bis Mittwochabend wurden durch die Feuerwehren der Stadt Brandis somit zirka 30 Einsätze abgearbeitet. Besonderer Dank gilt den Arbeitgebern, die einzelne Mitarbeiter für den Feuerwehreinsatz freistellten und den Mitarbeitern des städtischen Bauhofes für ihre Unterstützung beim Materialtransport. Den Einsatzkräften der drei Feuerwehren der Stadt Brandis gilt mein Dank für den pausenlosen Einsatz während der Nacht von Montag zum Dienstag. Laux / Stadtwehrleiter Aktuelles von der Ortsfeuerwehr Beucha (K.E.) Am 3. September ging es zu einem Einsatz bei rff im Gewerbegebiet. Es galt, einen cirka 300 m 2 fassenden Wassertank, welcher für die Sprinkleranlage in Einsatz kommen soll, abzupumpen, weil dieser defekt war und das Wasser austrat. Hierbei wurde das Haupteinsatzziel, Überflutung der angrenzenden Räume (Elektroanschluss & Zugang Gebäude) verfolgt. Das kontrollierte Ablassen des Tankes stellte die Fw vor Probleme, denn am Ablassstutzen war kein entsprechender Anschluss für Fw-amaturen. Durch die Fa. Holzmann wurde dieser erst entsprechend hergestellt. Somit konnte der Druck aus dem Tank und ein Bersten vermieden werden. Der Einsatz zog sich daher hin, mit einer Kontrollfahrt am Abend wurde der Einsatz abgeschlossen. An selben Freitag ging es zu einem besonderen Dienst im Rahmen der Ausbildung "Technische Hilfeleistung am Pkw" zum Autohaus Sämisch in Beucha. In der ersten Übung galt es, eine Person zu retten, welche durch einen Arbeitsunfall unter ein Auto geraten war. Die Handgriffe saßen und liefen korrekt ab. Es galt, nach Unfallstelle sichern und erster Hilfe, mit dem Spreizer das Auto anzuheben und Keile unterzulegen, um die verletzte Person zu retten. Bei der zweiten Übung ging es um einen Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person. Auch hier wurde die Unfallstelle sachgemäß abgesichert und erste Hilfe geleistet. Nachdem diese ersten Schritte erfolgt waren, konnte durch die Arbeit mit Schere und Spreizer auch diese verletzte Person befreit werden. Bei diesen Ausbildungen waren 13 Kameraden anwesend und konnten ihr Wissen auffrischen. In unserem Dienst am wurde der Themenbereich "Leitern im Einsatz", insbesondere der Drehleitereinsatz geübt. Unter Anleitung von Kameraden der Ortsfeuerwehr Brandis wurde die Drehleiter mit ihren Einsatzschwerpunkten Retten und Brandbekämpfung vorgestellt und damit geübt. Auch die Kameradschaft wurde nicht vernachlässigt. Einen besonders schönen Tag erlebten die Kameraden und ihre Familien Ende September. Bei einer gemütlichen Busfahrt ging es nach Leipzig zu einer MDR- Studio-Tour. Wir konnten die Studios besichtigen und wer sich traute, auch mal Nachrichtensprecher spielen. Auch bekannte Personen bekamen wir zu Gesicht. "Lippi" (Wolfgang Lip-

9 Seite 16 BRANDISER STADTBOTE 10/ /2010 BRANDISER STADTBOTE Seite 17 pert) und Frank Zander waren zu Aufzeichnungszwecken im Studio. Nach dieser interessanten Tour ging es auf zur Stadtrundfahrt. Mit viel Spaß erklärte uns der Stadtführer interessantes zu Leipzig und seinen Sehenswürdigkeiten. Es ging von der Innenstadt über Connewitz und Markkleeberger See bis nach Güldengossa. Nach 3 Stunden Kulturprogramm kamen wir wieder im Gerätehaus an und verlebten noch einen schönen Kameradschaftsabend bei leckerem Essen und Getränken. Wir bedanken uns bei den Organisatoren für diesen wunderschönen Tag. Auch wurde Beucha nicht vom Regen verschont. Die Wassermassen waren erheblich. Die Feuerwehr Beucha war wie viele Feuerwehren auch im Hilfeleistungseinsatz. Schwerpunkte waren Lindenring, Viehweide, Moritz-Nebe-Weg, und in der Albert Kuntz Str. halfen noch die Brandiser Kameraden. Koordiniert wurden die Einsätze von der Stadtfeuerwehrleitung. Sandsäcke wurden gefüllt und an neuralgischen Stellen verbaut, Keller, wo es ging, leergesaugt. Kontrollfahrten wurden durchgeführt, um die Lage fortwährend einschätzen zu können. Beucha ist mit einem blauen Auge davon gekommen! Herzlichst konnten wir Anfang September unserem Kameraden Jochen Engel zum 80. Geburtstag gratulieren, Ihm Gesundheit, Kraft und ein langes Leben wünschen. Aktuelles von der Ortsfeuerwehr Polenz Unsere Kameraden und Kameradinnen wurden im September dreimal alarmiert. Am Samstag, den 25. September 2010, galt es in den frühen Morgenstunden die Ortsfeuerwehren Brandis und Beucha bei der Brandbekämpfung in Waldsteinberg zu unterstützen. Der Rohbau eines Einfamilienhauses stand in Flammen. Die Polenzer Feuerwehrleute erhielten die Aufgabe, unter Atemschutz das Dach zu öffnen und daraufhin den Dachstuhl abzulöschen. Den zweiten Einsatz hatten wir am Montag, den 27. September, kurz nach 23 Uhr. Durch die ergiebigen Regenfälle während des vorangegangenen Wochenendes drückte das Grundwasser in Waldsteinberg durch die Lichtschächte. Am Albrechtshainer Autobahnsee unterstützten wir die Brandiser Feuerwehr beim Abfüllen von Sandsäcken. Diese wurden benötigt, um zahlreiche Haushalte vor den stetig ansteigenden Wassermassen zu schützen. Nach ungefähr drei Stunden war der Einsatz beendet und die Kameraden und Kameradinnen konnten ihre Nachtruhe antreten, um spätestens am nächsten Morgen um 6.35 Uhr durch eine weitere Alarmierung geweckt zu werden. Dieses Mal galt es in Polenz zwei Keller auszupumpen, in denen das Grundwasser aufstieg. Nach knapp zwei Stunden schlossen wir diesen Einsatz ab, um daraufhin in das Brandiser Gerätehaus einzukehren, damit wir weitere Hilfeleistungen im Stadtgebiet abstimmen konnten. Den Rest des Dienstags verbrachten die Polenzer Kameraden und Kameradinnen in Waldsteinberg und unterstützten abermals die Brandiser Feuerwehr bei dem Auspumpen und Sichern von Bungalows und Häusern. Händler trotzten dem schlechten Wetter Dauerregen und ziemlich kalt. Schlechtere Voraussetzungen für den Brandiser Herbstmarkt konnten die Organisatoren kaum haben. Sie hatten bis zuletzt gehofft, dass das Wetter doch noch aushält. Einige Fremdhändler hatten wohl schon geahnt, dass es an diesem Tag keine Besucher hinter dem Ofen vor lockt und sagten ab. Wir bedanken uns recht herzlich bei denen, die bis zum bitteren Ende durchgehalten haben. Die Models der Modenschau am Wäscheeck Friedrich präsentierten ihre neuen Herbstmodelle trotzdem und ernteten Beifall. Auch der Alleinunterhalter "Bernd die Stimme" aus Borsdorf sorgte für Stimmung auf der Bühne. Aus Hohenhameln angereiste Jugendliche unterstützten ihn mit Beifall, Gesang und Tanz. Sie ließen sich von dem Wetter nicht beeinflussen. Der Regional Verein verkaufte Säfte und Weine von der Firma Höritzsch aus Beucha für einen guten Zweck. Gäste aus Hohenhameln nahmen im herbstlich geschmückten Pavillon Platz und ließen sich die Vielfalt der Obstweine schmecken. 100,00 kann der Regional Verein zum Kauf von Spielgeräten zum 10 jährigen Bestehen des Kindergarten "Regenbogen" spenden. Herr Holzmann von der Firma Holzmann, mit Leib und Seele Jäger, spendete ein Wildschwein, welches von der Fleischerei Reiche zubereitet und verkauft wurde. Auch dieser Erlös wird dem Kindergarten "Regenbogen" zu Gute kommen. Vielen Dank der Firma Holzmann und "Weidmanns heil". Viele Händler der Hauptstraße hatten sich im Vorfeld Gedanken gemacht und Überraschungen vorbereitet. Die Mitarbeiter der Volks- und Raiffeisenbank bastelten im Vorraum ihrer Filiale mit den Kindern und hatten guten Zulauf. Sie hatten eine schlecht Wetter Variante, Andere leider nicht. So fielen lang vorbereitete Aktionen im wahrsten Sinne des Wortes in`s Wasser. Wir danken allen Händlern und hoffen auf gutes Gelingen zum Weihnachtsmarkt. Ein tierisches Vergnügen Am Freitag, d , trafen sich die Kinder mit ihren Eltern, Großeltern und Erzieherinnen zum traditionellen Familienfest in der Kindertagesstätte der Volkssolidarität Wurzen RV "Zum Knirpsentreff" in Beucha. Unter dem Motto "Fest der Tiere" wurden schon Wochen vorher Projekte durchgeführt und dem Fest entgegengefiebert. Der Elternrat und das Team der Kita bereiteten den Festbesuchern ein Vergnügen aus Spiel, Spaß und Überraschungen. So konnte man sich im Kuh melken ausprobieren, Fische angeln, beim Brotlauf sein Geschick mit der Schubkarre beweisen, Möhrenzielwerfen, Känguru- Sackhüpfen, Pferdchen reiten und bei Andy gab es tolle Luftballontiere zum Mitnehmen. Für das leibliche Wohl hielten die "Tierpfleger" Hot Dogs, "Pferdeäpfel" und "Kuhfladen" bereit und die durstige Kehle konnte man mit "Gänsewasser", "Entengrütze", "Kückenwasser" und "Bärenblut" löschen. Selbst die Sonne ließ sich dieses tolle Ereignis nicht entgehen. Krönender Abschluss war das Erzieherinnentheater mit dem Stück "Die drei kleinen Schweinchen". Besonderen Dank gilt an dieser Stelle der Wohnungsbaugesellschaft mbh Herrn Hirsch, Beuchaer Edeka Mischur, Brandiser Edeka Dölz, Elbfrost, Servicebund Altenbach, Forellenhof Brandis, Getränke Gutmann, Bäckerei Krah, Herrn Sämisch und DJ Sunlight sowie Familie Nechwatal für die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung. Es freuen sich auf`s nächste Jahr die großen und kleinen Knirpse aus Beucha! Frühstücks-Treffen für Frauen Liebe Frauen, es ist endlich wieder Frauen-Frühstücks-Zeit in Brandis! Dazu wollen wir Sie recht herzlich einladen. Am , 9:00-11:30 Uhr Im CVJM Haus in Brandis, Zeititzer Weg 16 Christina Brudereck spricht zum Thema "Freundinnen, was Frauen einander bedeuten" Die Karten gibt es nur im Vorverkauf vom ! Die Vorverkaufsstellen sind: Bäckerei Wöhnicker, Beuchaer Str. 20 in Brandis. Schlossapotheke, Schlossplatz 9, Machern, Wenceslaibuchhandlung, Wenceslaigasse 11, Wurzen. Der Preis pro Karte beträgt 6. Kinderbetreuung für Kinder von 3 bis 10 J. wird angeboten. Dazu ist der Erwerb einer Kinderkarte im Vorverkauf notwendig. Sonja Fischer

10 Seite 18 BRANDISER STADTBOTE 10/ /2010 BRANDISER STADTBOTE Seite Brandiser Ballnacht Kommt und tanzt! Allen Polenzern, Waldsteinbergern, Kleinsteinbergern, Beuchaern, Wolfshainern und Brandisern, die Freude am Tanzen haben, empfehlen wir, sich den Samstag, 13. November 2010 frei zu halten. An diesem Samstagabend findet die 5. Brandiser Ballnacht statt. Unter den Tanzenthusiasten hat sich herum gesprochen, dass der festlich geschmückte Saal des CVJM Jugendzentrums durchaus einen würdigen Rahmen für eine stimmungsvolle Ballnacht bilden kann. Die liebevoll selbst hergestellte Tischdekoration, das Büfett mit warmen und kalten Speisen, gute Weine, Biere und andere Getränke und die Rundumbetreuung der Ballgäste durch eine Abiturientengruppe des Brandiser Gymnasiums gehören zum Markenzeichen unserer Brandiser Ballnacht. Sie, liebe Gäste, können sicher sein, dass wir mit viel Liebe und Engagement auch dieses Jahr die Vorbereitung der 5. Brandiser Ballnacht in Angriff genommen haben. Die musikalische Begleitung wird das HP Swing Duo Leipzig übernehmen. Mit der Vorführung von Jugendtanzpaaren der Tanzschule Oliver Thalheim & Tina Spiesbach wird die 5. Ballnacht eröffnet, ehe es danach heißt: "Alles Walzer". Wir sind sicher, dass sich auch diesmal die Tanzfläche sofort mit Tanzpaaren füllt. Eine Gelegenheit, so wohnortnah in gepflegter Atmosphäre tanzen zu gehen, sollten alle, die gern tanzen, auch nutzen. Manchmal scheuen sich einige Gäste zu tanzen, wenn sie sehen, wie andere gekonnt ihre Schrittkombinationen auf dem Parkett darbieten. Allen denen rufen wir zu: Lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen, tanzen Sie einfach mit. Musik und Bewegung vermitteln Freude und das möchten wir all unseren Gästen wünschen. Ganz besonders dürfen wir uns auf die Vorführung einer Tanzformation der Tanzschule Oliver Thalheim & Tina Spiesbach freuen. Mit Ehepaaren ihres Tanzkreises hat Tina Spiesbach, eine sehr erfolgreiche Turniertänzerin, eine Choreografie erarbeitet. Verschiedene lateinamerikanische Tänze wird diese Formation uns zeigen. Wir dürfen wirklich gespannt sein. Ein klein wenig neugierig möchten wir alle Gäste auf eine Fotoschau von Frau Gottschalk machen. Und auch darauf, welches kleine Geschenk die Paare am ende der Ballnacht mit nach Hause nehmen dürfen. Der Bürgerverein Brandis als Initiator der Brandiser Ballnacht und die fünf Frauen der Vorbereitungsgruppe Frau Bär, Frau Brosius, Frau Exner, Frau Kujawa und Frau Zacharias freuen sich auf alle Gäste und fordern Sie auf: Kommt und tanz! Saal des CVJM Jugendzentrum Brandis, Zeititzer Weg 16 Einlass: Uhr, Beginn: Uhr Eintritt: 27,50 Euro incl. Büfett und Programm Kartenverkauf ab 18. Oktober 2010 bei Büroservice H 13, Brandis, Hauptstr. 13 Kartenbestellung auch möglich bei I. Exner, Brandis, Telefon: VHS Ange bote im Oktober Englisch Grundkurs und orientalischer Tanz Eine ganz besondere Attraktion wird Ihnen mit dem "orientalischen Tanz" offeriert. Von einem echten Profi können Sie ab Uhr in 10 Veranstaltungen in der Physiotherapie Fröhlich, Beucha diese Tanzkünste erlernen und haben dabei auch sicher viel Spaß und Unterhaltung. Machen Sie sich fit für die nächste Reise und erlernen Sie die Weltsprache Englisch. Ein Grundkurs startet am um Uhr in der Mittelschule Brandis Die vollständigen Kursangebote finden Sie in unserem Angebotsheft (bei Sparkassen, Gärtnerei Staudt, Buchhandlung Gäbel, in Schulen und Arztpraxen) oder im Internet unter Anmeldungen bitte schriftlich an: VHS Wurzen, Lüptitzer Str. 2, Wurzen oder G. Schor, Brandiser Str. 1, Beucha, Tel:034292/72703 (abends) Weihnachtspäckchen für Osteuropa Aktion "Kinder helfen Kindern" In Brandis, Beucha und Machern bis 15. November 2010 So schnell vergeht die Zeit! In den Supermärkten stehen schon die Weihnachtsmänner. Schicken Sie einen davon auf die Reise zu den Waisenkindern nach Osteuropa. Sie bereiten damit große Freude. Aus unserem Ort werden zum 11. Mal Weihnachtspäckchen verschickt. Kinder werden über die Schulen und Kindereinrichtungen von uns mit Flyern, Berichtsheften, DVD und Leerkartons beliefert. Alle anderen Teilnehmer erhalten das Material in dem Spendenlager Brandis Töpfergasse oder durch die Ansprechpartner am Ort. Hinweise zum Inhalt der Päckchen sind auf dem Leerkarton aufgedruckt und im Flyer zu finden. Es können auch gut erhaltene Spielsachen hineingepackt werden, nicht nur neu gekaufte Artikel. Öffnungszeit jeden Mittwoch von 9 Uhr bis 12 Uhr. Jeden 1. Mittwoch im Monat ganztägig Ganzjährig werden dort Spenden angenommen: Spielzeug, Plüschtiere Kinderbücher, Schulmaterial, Bekleidung, Schuhe, Bettwäsche, Wolle, Haushaltartikel. Wohnungsgenossenschaft Wurzen eg Georg-Schumann-Str Wurzen Komfortable Wohnung mit grünem Umfeld Brandis, Nordstraße 3 a 2,5-RWE im 2. OG Wohnfläche: 57,50 m 2 Kaltmiete: 318,99 zzgl. Nebenkosten helle und moderne Wohnung mit Tageslichtbad und kleiner Wohnküche. Erstbezug nach vollständiger Sanierung. Wohnen erleben: Telefon / Fax / silke.hempel@wg-wurzen.de Das Spendenlager befindet sich im ehemaligen Bürogebäude des Freiflächenbaus in der Töpfergasse, hier ist auch der Flohmarkt untergebracht. Die Einnahmen werden zugunsten der Aktion" Kinder helfen Kindern" verwendet. Ansprechpartner: Brandis / Meier / Tel Beucha / B. Steller / Tel Machern / P. Müller / Tel Jahre Kindergarten "Regenbogen" der Stadt Brandis Zu unserem Geburtstagsfest im Kindergarten möchten wir noch einmal alle Eltern und Großeltern am Dienstag, den 19. Oktober zwischen 9.00 und Uhr sehr herzlich einladen. Gemeinsam wollen wir einen schönen Festtag im Kindergarten verbringen. Unsere Kinder können es kaum erwarten und freuen sich schon sehr darauf! Informationen des Heimatvereins Beucha e.v. Der Heimatverein Beucha e.v. lädt für Freitag, den alle interessierten Bürger recht herzlich zu einem kurzweiligen Vortrag über Entstehung, Verbreitung und Sinn von Sprichwörtern und Redensarten in der deutschen Sprache ein. Frau Kösser wird auch diesmal wieder über Ursprünge und Zusammenhänge informieren und verschiedene Fragen beantworten. Der Eintritt ist frei! Für einen kleinen Imbiss ist gesorgt. Beginn: Uhr Ort: Speiseraum der Grundschule Beucha (Hofeingang) V ERANSTALTUNGSKALENDER SEPTEMBER - OKTOBER Uhr Brandis, Bergstraße Altenpflegeheim Kinonachmittag (für Gäste: 1,00 EUR) Brandis Initiative für Vernunft e. V. Brandis fährt Rad Brandis VS OG Brandis Fahrt nach Bad Schlema (Abfahrt von allen Haltestellen) Brandis, CVJM Jugendhaus, Zeititzer Weg 16 VS OG Brandis Weinfest mit Disco Peter :00 Uhr Beucha, Bergkirche Ev.-Luth. Kirchgemeinde Beucha - Albrechtshain Orgelkonzert :00 Uhr Beucha, Clubhaus am See, Naunhofer Str. 4 MFG The Rock Beucha e. V. Abschlussfahrt für Biker und Triker Ziel Miniwelt Lichtenstein, abends Party in Hirschfels, Hersfelder Str Uhr Beucha, Kleinsteinberger Str. 69A Little Stone Hill Ranch Countrynight & Western Musik LIVE, mit New- Cayenne Uhr Beucha, Hotel Seerose VS OG Beucha Vorstandssitzung Brandis, CVJM Jugendhaus, Zeititzter Weg 16 VS OG Brandis "Rheumatische Erkrankungen" Vortrag VHS Frau Kramer Uhr Brandis, Bergstraße Altenpflegeheim Internetcafe für Senioren Uhr Beucha VS OG Beucha Fahrt nach Bad Schlema (Abfahrt von allen Haltestellen) :30 Uhr Brandis, CVJM Jugendhaus, Zeititzter Weg 16 Bürgerverein Brandis e. V. 5. Ballnacht Uhr Brandis, Bergstraße Altenpflegeheim Kaffeekonzert mit dem Gesangsverein Germania (für Gäste: 3,50 EUR inkl. Kaffee und Kuchen) Uhr Beucha, Hotel Seerose VS OG Beucha Helfer- Versammlung Uhr Brandis, Bergstraße Altenpflegeheim Internetcafe für Senioren Uhr Brandis, Bergstraße Altenpflegeheim Gottesdienst :00 Uhr Beucha, Clubhaus am See, Naunhofer Straße 4 MFG The Rock Beucha e. V. Tag der offenen Tür Uhr Beucha, Hotel Seerose VS OG Beucha "Schlachtfest" bei Kaffee, Kuchen und Schlachteplatte - anschl. Musik und Tanz mit dem Alleinunterhalter Herrn Friedrich Brandis Freiwillige Feuerwehr Brandis "Volleyballturnier" Uhr Brandis, Bergstraße Altenpflegeheim Vortrag der VHS-MTL, Der Mensch und sein Haustier heitere Literatur zum Thema Polenz, An der Rodelbahn 6 Heimat- und Kulturverein Polenz e.v. öffentlicher Bastelabend Brandis VS OG Brandis Fahrt nach Bad Schlema (Abfahrt von allen Haltestellen) Brandis, CVJM Jugendhaus, Zeititzer Weg 16 VS OG Brandis Schlachtfest mit Disco Micha Uhr Brandis, Bergstraße Altenpflegeheim Internetcafe für Senioren Herausgeber: Stadtverwaltung Brandis Markt Brandis Tel

11 Seite 20 BRANDISER STADTBOTE 10/ /2010 BRANDISER STADTBOTE Seite 21 Sport Titelkämpfe der Kinder/ Jugendlichen und Erwachsenen des TC Beucha Bei idealen Bedingungen konnten die diesjährigen Vereinsmeisterschaften der Erwachsenen des TC Beucha Anfang September ausgetragen werden. Sportwart Edith Wohlfahrt hatte einen fairen aber auch sehr anstrengenden Turniermodus gefunden, um die unterschiedlichen Spielstärken der Teilnehmer zu berücksichtigen. Technisches Können und Kondition entschieden letztendlich über Sieg oder Niederlage beim ganztägigen Schlagabtausch. Bei den Damen setzte sich in diesem Jahr ohne Punktverlust Mareike Skupin als Vereinsmeisterin vor Beatrice Pohl und Martina Preil durch. Am Sonntag gewann Stephan Bennek vor Vorjahressieger Daniel Peter-Rohkrämer und Thomas Skupin. Respekt verdienten sich die Meisterschaftsneulinge und schwächeren Turnierteilnehmer, die übereinstimmend positiv von den gewonnenen Wettkampferfahrungen sprachen und sich in den Kreis der Mannschaftsstammspieler gut integrierten. Eine Woche später kämpfte die Jugend des TC Beucha bei Sonnenschein und einer gehörigen Portion Herbstwind um die Plätze bei den Vereinsmeisterschaften. Die zahlreichen Gäste und Trainer Eberhard Weise sahen sowohl technische Fortschritte als auch spannende Ballwechsel bei den Teilnehmern. Die Kleinsten der U10 absolvierten Wettbewerbe in der Athletik, Ballgeschicklichkeit und Ausdauer. Am Ende gewann Juliane Kempe vor Marie Krzyzowski und Lea Fried. Im Tie-Break entschied Eric Pohl die Meisterschaft in der U12 für sich und verwies Lars Liederwald und Philipp Rank auf die Plätze. In der Altersklasse U14 siegte Adrian Krzyzowski, Silber und Bronze gewannen Steve Thomalla und Axel Pohl. Die U18 bestritt einen gemischten Wettbewerb, wobei Julia Kalitynski ihre Routine vor dem links: Herren unten: U 10 Neuling Alexander Schmidt und Nadine Durchgraf ausspielen konnte. Letzendlich gewannen alle Turnierteilnehmer an Spielerfahrung und wurden mit Medaillen und viel Beifall geehrt. Herzlichen Glückwunsch an alle Sieger und Plazierten. Mareike Skupin Rugby- sozial und sportlich Das Herbstfest vom Kinderheim in Machern wurde von der U-12 Kindermannschaft besucht, um die Verbundenheit mit den Heranwachsenden auch nach Außen zu zeigen. Derzeit spielen 2 Jungs und 1 Mädchen aus dem Heim Rugby und fühlen sich in der Truppe um Kilian Rieger recht wohl. Die Rugbyabteilung von Stahl Brandis hatte eine Wurfwand mit zum Fest gebracht und so konnten sich die Besucher mit den eiförmigen Ball selber bei Zielübungen versuchen. Die kleinen Rugbyjungs und die kleine Rugbyspielerin Caroline Billwitz nutzten das vielfältige Angebot des gut organisierten Festes. rnier der Rugbyvereine und am zum Einladungsturnier der Mittelschule in Kempfenhausen (Bayern) auflaufen. Mit Robert Falke, Felix Byczkowski und Hassan Sahi stehen bewährte Rugbyspieler in den Reihen und man kann auf das Ergebnis gespannt sein. Ist bei dem Turnier der Vereinsmannschaften das Mittelfeld Ziel, so geht die Mannschaft bei dem Einladungsturnier als Favorit ins Rennen. Brandiser Tischtennisclub startete in neue Saison Sieben Mannschaften gehen für den Brandiser TTC 1946 in der neuen Punktspielsaison ins Rennen, fünf bei den Herren und zwei im Nachwuchsbereich. Das ist eine mehr als im Vorjahr. Die erste Herrenmannschaft spielt wieder in der 2. Bezirksliga. Sie tritt mit Holger Angelstein, Thomas Vetter, Herbert Kretzschmar, Maximilian Münzner, Marko Majunke und Denis Martin an. Nach den beiden zweiten Plätzen in Folge will das Team um Kapitän Angelstein endlich den ersten Rang und damit den Aufstieg in die 1. Bezirksliga schaffen. Die Zweite geht in der Bezirksklasse mit Maik Hoffmann, Henry Angelstein, Thomas Schmidt, Routinier Günther Libowski (66), Sebastian Jüttner und Jörg Karol an den Start. Zielstellung ist der Klassenerhalt. Wenn die Mannschaft immer mit dem Stammsechser antritt, bestehen dazu gute Aussichten. Die Dritte spielt in der 1. Kreisliga (Staffel A, Bereich des ehemalige Muldentalkreises ). Dort ist sie mit einem Durchschnittsalter von 61 Jahren die zweitälteste Mannschaft. Wie im Vorjahr sind Rainer Hegewald (67), Jens Hammer (43) und Wolfgang Holdt (74) wieder mit dabei. Hinzu kommt Karl-Heinz Martin (58), der nach einjähriger Pause wieder einsteigt. Erklärtes Ziel ist ein Platz unter den besten Vier. Damit würde die Mannschaft nach der geplanten Zusammenlegung der beiden Kreisligastaffeln A und B ab Saison 2011/12 weiterhin in der Kreisliga spielen. Das Vorhaben ist schwer genug, denn die Staffel ist sehr ausgeglichen besetzt. Die vierte Herrenmannschaft spielt mit Bernhard Jüttner, Peter Karol, Peer Zschoche, Stefan Müller und Rafael Deichsel in der 1. Kreisklasse. Sie strebt einen Platz im Vorderfeld der Tabelle an und liebäugelt ein wenig mit dem Aufstieg in die 2. Kreisliga. Die neu gebildete fünfte Herrenmannschaft tritt ebenfalls in der 1. Kreisklasse (Staffel A) an. Sie geht mit Friedrich Schulze, Reinhard Fuchs, Attila Farkas, Michael Jahn und Steffen Quellmalz ins Rennen. Bei Bedarf steht auch Irina Salewski bereit. Die Jugendmannschaft wird in der Bezirksklasse von Michael Angelstein, Max Wießner, Florian Sieblist, Duc Chuan Nguyen, Maximilian Hallbauer und Marvin Hoffmann vertreten. Nach dem fünften Rang im Vorjahr soll es diesmal ein Platz auf dem "Treppchen" werden. Die Schüler spielen wie in der vergangenen Saison im Kreis. Adrian Alekow, Nicolas Lewick, Hannes Wießner, Martin Hähnel, Lukas Jahn, Dominic Heide und Carolin Janke können in der Mannschaft eingesetzt werden. Auch die Schüler streben einen besseren Platz als im Vorjahr (Rang fünf von acht Teams) an. Eine Einschätzung der Erfolgsaussichten ist bei der Jugend und den Schülern schwierig, da die Aufstellungen bei fast allen Vereinen altersbedingt von Jahr zu Jahr wechseln. Dr. Wolfgang Holdt, Sportwart 8. Volkssportvolleyballturnier der Feuerwehr Brandis am Mittwoch, dem in der neuen Mehrzweckhalle in Brandis Beginn: Uhr Für Teamspieler und Sportfreunde: beschriftete T-Shirts mit Aufdruck auf Brust und Rücken in einfarbiger Schrift, Mannschaftsrabatt ab 5 Stück in schwerer Premium- Qualität, Baumwolle 205g/qm, verschiedene Farben, Damen-, Herren- und Kindergrößen konzeptfreiraum@t-online.de Beucha Brandiser Straße 4 11,50 Euro pro Shirt Tel / Fax / Trotz des Dauerregens machte es allen einen riesigen Spaß. Die Männer waren eine Woche vorher Gastgeber des ersten Rugby-Turniers der Herbstserie Sportlich war der Erfolg eher mäßig. Da die Mannschaft im Umbruch und sehr jung ist, haben die Verantwortlichen auch nichts anderes erwartet. Trotzdem war der Manager Jens Netsch mit dem Verlauf des Turniers zufrieden und gratulierte der Chemnitzer Mannschaft zum Turniersieg, die mit ihren (durchweg) Sportstudenten überzeugend spielten. Die U-12 Mannschaft der Mittelschul-AG wird am in Berlin zu dem Tu- DEM WINTER ZUM TROTZ FIT!!! Alle interessierten Freizeitmannschaften sind herzlich willkommen. Wir bitten um schriftliche Anmeldung bis spätestens dem unter folgenden Adressen: Feuerwehr Brandis Markt Brandis Mail: wehrleitung@ff-brandis.de Fax: / Die Anmeldung sollte den Namen des Teams und den Mannschaftsleiter sowie seine Erreichbarkeit beinhalten. Es wird ein Startgeld in Höhe von 10,- erhoben. Für Speisen und Getränke ist gesorgt.

12 Seite 22 BRANDISER STADTBOTE 10/ /2010 BRANDISER STADTBOTE Seite 23 G O T T E S D I E N S T E Evang.-Luth. Gottesdienste in den Gemeinden Brandis-Polenz, Beucha-Albrechtshain Uhr Abendmahlsgottesdienst Brandis Uhr Abendmahlsgottesdienst Beucha Uhr Gottesdienst Bergstr Uhr Orgelkonzert Beucha Uhr Abendmahlsgottesdienst Albr.hain Uhr Gottesdienst Brandis Uhr Gottesdienst mit Chor Brandis Uhr Andacht mit den "Cordes feliciae" Beucha Uhr Andacht Polenz Uhr Andacht Albr.hain Uhr Gottesdienst Bergstr Uhr Abendmahlsgottesdienst Polenz Uhr Gottesdienst Beucha Uhr Andacht zum Martinsfest Beucha Uhr Andacht zum Martinsfest Brandis Uhr Lektorengottesdienst Beucha Uhr Lektorengottesdienst Brandis Adventgemeinde Brandis im Gemeindehaus Schmiedegasse in Brandis: Sonnabend: 9.30 Uhr Predigtgottesdienst Info: / Uhr Bibelgespräch Donnerstag: Uhr Selbsthilfegruppe Info: /69412 Suchtgefährdeter Much More jeden Sonntag um 10:30 Uhr im Saal des CVJM-Hauses, Zeititzer Weg 16, Brandis Tag und Nacht dienstbereit / Brandis, Beuchaer Str. 39 Kathol. Gottesdienste Filialkirche "St. Ludwig", Beucha :30 Uhr Hl. Messe in Beucha :30 Uhr Hl. Messe; anschl. Seniorennachmittag in Beucha :30 Uhr Bibelkreis in Naunhof :30 Uhr Erstkommunionkurs in Grimma :30 Uhr Hl. Messe; anschl. Pfarrgemeinderatswahl in Beucha :00 Uhr Rosenkranzandacht in Beucha :00 Uhr Rosenkranz in Beucha 17:30 Uhr Hl. Messe in Beucha :30 Uhr Hl. Messe in Beucha :30 Uhr Hl. Messe zu Allerheiligen in Naunhof :30 Uhr Hl. Messe zu Allerseelen in Beucha 19:30 Uhr Pfarrgemeinderat in Grimma :15 Uhr Gräbersegnung Friedhof Brandis 15:45 Uhr Gräbersegnung Friedhof Beucha 16:30 Uhr Hl. Messe in Beucha :30 Uhr Hl. Messe in Beucha Ökumenische Martins- in Beucha feier mit Umzug ev. Kirche Lotto-Bestellcenter Torsten Zehrfeld Hauptstr. 9, Brandis Tel.: / Lotto, Geschenkartikel, Schreibwaren, Spielwaren, russ. Ware versandkostenfreie Bestellannahme für: Baur, Otto, Neckermann, Bader, Klingel, Wenz, Schwab, bon prix, Weltbild, Madeline Brandis Nebe, Christa zum 80. am Seltmann, Helga zum 77. am Steude, Adelheid zum 76. am Kothe, Helga zum 72. am Kruse, Melanda zum 82. am Schölzel, Giesela zum 81. am Thiele, Wolfgang zum 81. am Remde, Christa zum 79. am Landschreiber, Günter zum 72. am Fröde, Rosmarie zum 70. am Kind, Manfred zum 70. am Engel, Gertraud zum 78. am Würfel, Egon zum 72. am Klatt, Gisela zum 80. am Knappe, Rita zum 77. am Fröde, Heinz zum 77. am Steudte, Klaus zum 70. am Fink, Fritz zum 94. am Mittangk, Helmut zum 86. am Ritter, Charlotte zum 85. am Becker, Siegfried zum 70. am Schneider, Agnes zum 90. am Pietsch, Herbert zum 84. am Brunner, Jörg zum 75. am Gawlich, Helene zum 72. am Laux, Ursula zum 70. am Schmitz, Ilse zum 78. am Schippig, Ingeborg zum 77. am Duda, Edeltraud zum 71. am Becker, Ingrid zum 70. am Börner, Erna zum 85. am Mai, Christa zum 70. am Hasselbrink, Frieda zum 89. am Schulz, Hans-Jürgen zum 71. am Zänsler, Heinz zum 85. am Fitze, Brigitte zum 72. am Lautz, Helga zum 71. am Hofmann, Ilse zum 79. am Hörig, Irmgard zum 73. am Friedrich, Elfriede zum 85. am Baldauf, Marta zum 80. am Kupfer, Margarete zum 76. am Rothe, Hanna zum 70. am Kornel, Regina zum 81. am Kelm, Gudrun zum 76. am Hammer, Arno zum 90. am Zinsch, Manfred zum 76. am Albrecht, Dieter zum 70. am Kratz, Martin zum 79. am Ackermann, Anita zum 72. am Herder, Horst zum 74. am Simmen, Kurt zum 74. am Lietsch, Hertha zum 81. am Müller, Christa zum 79. am Linke, Werner zum 79. am Weißbach, Linda zum 91. am Blank, Frida zum 90. am Klein, Margarete zum 85. am Heller, Rudolf zum 77. am Hoffmann, Ernst zum 74. am Strunz, Wolfgang zum 70. am Beucha Werner, Hanna zum 76. am Koch, Richard zum 75. am Staudt, Giesela zum 75. am Salwender, Siegfried zum 73. am Reiche, Anni zum 83. am Rohland, Bernd zum 71. am Dr. Kunz, Wieland zum 70. am Popp, Wolfgang zum 78. am Herting, Christine zum 70. am Schmidt, Waltraut zum 70. am Halle, Karl-Heinz zum 74. am Karl, Kurt zum 77. am Wagner, Siegfried zum 70. am Rädeke, Gerhard zum 76. am Ludwig, Wolfgang zum 72. am Evers, Jürgen zum 70. am Eibeck, Katharina zum 77. am Beyer, Peter zum 72. am Bloek, Rita zum 70. am Heinrich, Irene zum 90. am Lindner, Richard zum 74. am Grätz, Marion zum 70. am Böhme, Werner zum 78. am Braun, Gudrun zum 76. am Nowak, Dagmar zum 71. am Bohr, Gertraud zum 91. am Kiss, Magdalena zum 80. am Polenz Wittig, Elisabeth zum 75. am Klemm, Erika zum 74. am Kroggel, Rosmarie zum 79. am Waldsteinberg Regensburger, Gerh. zum 84. am Fallgatter, Peter zum 73. am Schunke, Wolfgang zum 70. am Fischer, Claus-Reiner zum 71. am Czekala, Engelbert zum 77. am Wünschmann, Helmut zum 75. am Dreißig, Gislinde zum 70. am Claus, Erich zum 88. am Böhle, Hannelore zum 73. am Seide, Jochen zum 75. am Herausgeber: Stadtverwaltung Brandis Redaktionsschluss November annahme November Verlag, annahme und Herstellung: Grafischer Service Drasdo, Erlenring 11, 04821Brandis Tel.: ( ) info@drasdo.de Fax: ( ) Redaktionelle Beiträge an stadtbote@stadt-brandis.de : BRANDISER STADTBOTE Format: A4 (ganzseitig) 280,00 Rabatte: bei 12maliger Anzeige A5 (halbseitig) 153,00 im Jahr: 20 % 13 x 8,5 cm 81,80 bei 6maliger Anzeige 6,5 x 8,5 cm 43,45 im Jahr: 10 % 3,2 x 8,5 cm 23,00 Kleinanzeigen 15,30 alle zzgl. 19 % MWSt.

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