Schwangere und Schwangerschaftskonflikt, Bundesstiftung Mutter und Kind

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2 Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung sowie Bundesstiftung Mutter und Kind in Ratzeburg Das Diakonische Werk Herzogtum Lauenburg ist Träger der staatlich anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in Ratzeburg. Unsere Beratungsstelle am Markt nimmt seit dem die Aufgaben nach dem Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG) wahr. Zudem können Schwangere in einer besonderen finanziellen Notlage in unserer Beratungsstelle Stiftungsmittel, zum Beispiel der Bundesstiftung Mutter und Kind Hilfe für das ungeborene Leben sowie anderer Hilfsfonds, beantragen. Das umfangreiche Angebot evangelischer Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst insbesondere die Vermittlung konkreter Hilfen, psychosoziale Beratung, psychologische Konfliktbearbeitung sowie Informationen und Unterstützung bei rechtlichen Fragen. Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung versteht sich als umfassende und ganzheitliche psychologische Beratung und Unterstützung. Sie bezieht sich auf die persönliche Situation der Ratsuchenden, auf ihre Biographie, ihre Gesundheit, ihre Familie und Partnerbeziehungen, auf ihre Wertvorstellungen, auf ihre ökonomische Lage, ihre Wohnsituation, Arbeits- und / oder Ausbildungsbedingungen. Unsere Beratung bietet einen geschützten Raum, in dem die Frau vorurteilsfrei angenommen wird. Frauen sollen ermutigt werden, sich mit ihrer Lebenswirklichkeit, die sich durch die Schwangerschaft verändert hat, auseinanderzusetzen. In der Beratung sollen Gedanken und Gefühle der Schwangeren in ihrer ganzen Widersprüchlichkeit zur Sprache kommen. Nur wenn diese Ambivalenz ausgehalten und auf jeden Versuch der Beeinflussung und Manipulation verzichtet wird, kann die betroffene Frau in ihrer bedrängenden Konflikt- und Notsituation entscheidungsfähig werden. Diese Gewährung von Freiraum für eine eigene Entscheidung ist nach evangelischem Beratungsverständnis eine wesentliche Möglichkeit, das werdende Leben wirkungsvoll zu schützen. In diesem Sinne verstehen wir auch den Leitgedanken der evangelischen Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung: Mit der Frau nicht gegen sie. Mit der Frau nicht gegen sie Für schwierige und andere Umstände Foto: Diakonisches Werk der EKD Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung in Schwarzenbek und Lauenburg/Elbe Jahresbericht

3 Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleben wir in der Beratung häufig bei alleinstehenden Frauen als nicht umsetzbar. Flexible Arbeitsmodelle stehen nicht zur Verfügung, Betreuungszeiten und -formen für die Kinder sind nicht ausgereift. Insbesondere schwangere Frauen und Mütter fürchten zu Recht nach einer Babypause um ihre Arbeitsplätze, wenn es sich um befristete Arbeitsverhältnisse handelt. Eine finanzielle Absicherung ergibt sich für die Frau nicht, wenn ein Beschäftigungsverbot besteht sowie ihr befristeter Arbeitsvertrag kurz vor Beginn des Mutterschutzes endet. Hier greift weder die Zuständigkeit der Krankenkasse noch die des Arbeitsamtes. Mit der Begründung, die Frau ist schwanger und nicht krank, ist bei einem Beschäftigungsverbot mit befristetem Vertragsende die Krankenkasse und bei beruflicher Nichtvermittelbarkeit das Arbeitsamt nicht zuständig. Auch in Partnerschaft lebende Frauen sind von diesen Regelungen nicht ausgeschlossen, so dass sich bei einem geringen Gesamteinkommen hier erhebliche finanzielle Einschränkungen ergeben. Bei all den existenziellen Ängsten der Frau scheint uns die Beratungsarbeit und die Möglichkeit der Bundesstiftung-Antragstellung Mutter und Kind umso wichtiger. Oft werden zusätzlich kirchliche Hilfefonds und andere Stiftungen genutzt. Die attraktive Elterngeld- und Elternzeitregelung ist ein wichtiger Beitrag für Frauen und Männer, um Anforderungen in der Familie und im Beruf partnerschaftlich aufzuteilen. Trotzt des Wunsches, an diesen Regelungen teilhaben zu wollen, profitieren Geringverdiener in finanziell eingeschränkten Lebenssituationen in der Regel hiervon nicht. Eine effektive Kooperation und Zusammenarbeit besteht zwischen der Schwangerenund Schwangerschaftskonfliktberatung und der Migrationssozialberatung in unserem Hause. Die räumliche Nähe der Beratungsstellen macht eine direkte, verbindliche Beratungsübernahme beider Seiten möglich. Schwangere Migrantinnen erhalten, wenn nötig, sprachliche Unterstützung bei Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt sowie bei der Antragstellung der Bundesstiftung Mutter und Kind. Den Beraterinnen ist, im Zusammenhang mit den neuen Lebensbedingungen der Frauen mit Migrationshintergrund, eine dichte Begleitung wichtig. Durch Flucht, Gewalt und Kriegserlebnisse traumatisierte Frauen nehmen in der Schwangerschaft und nach der Geburt ihres Kindes unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote wahr. Flyer zur Antragstellung bei der Bundesstiftung Mutter und Kind sowie Mit der Frau nicht gegen sie Beratung im Schwangerschaftskonflikt gem. 218/219 StGB machen auf unsere Arbeit aufmerksam und liegen an den entsprechenden Stellen aus. In unserer Beratungsstelle in Ratzeburg wurden im Jahr 2014 in 52 Beratungsfällen und 57 Beratungssitzungen Schwangerschaftskonfliktberatungen nach 5 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) durchgeführt gegenüber 60 Fällen und 61 Sitzungen im Vorjahr. In 50 Fällen wurde dem Wunsch der Ratsuchenden entsprechend eine Beratungsbescheinigung ausgestellt. 5 Paare suchten die Beratungsstelle gemeinsam auf. Folgende Abbildung veranschaulicht die Entwicklung: Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung in Schwarzenbek und Lauenburg/Elbe Jahresbericht

4 Entsprechend des 2 SchKG fanden 116 Schwangerenberatungen mit 161 Beratungssitzungen im Berichtsjahr statt gegenüber 111 Fällen mit 147 Sitzungen im Vorjahr. Die Schwangerenberatung wurde von 87 Frauen sowie 29 Paaren aufgesucht. Einen Überblick über die Entwicklung seit dem Jahr 2002 bietet folgende Abbildung: Öffentlichkeitsarbeit, Prävention und Vernetzung Zur Sensibilisierung, Enttabuisierung und Wahrnehmung von Gewalt in allen gesellschaftlichen Zusammenhängen nutzen wir in jedem Jahr im November die Informationsveranstaltung zum Internationalen Tag gegen Gewalt. Die Veranstaltung findet mit Kooperationspartnern des Kreises im Berufsbildungszentrum (BBZ) in Mölln statt und erreicht Jugendliche und junge Erwachsene unter dem Motto Gewaltfrei und gesund leben. Unser Infoangebot bezieht sich auf alle Themen der Schwangerschaftsund Schwangerschaftskonfliktberatung und gibt Hinweise auf Möglichkeiten der Lebensgestaltung mit Kindern. Aufmerksam gemacht wird auch auf die von Gewalt und Diskriminierung betroffenen Frauen. Lt. einer aktuellen Studie der Europäischen Union ist in Deutschland etwa jede dritte Frau von körperlicher und sexueller Gewalt betroffen. Der Antigewalttag weist hin auf ein Ungleichgewicht der sich zäh entwickelnden Gleichstellung von Männern und Frauen und steht für alle von Gewalt Betroffenen. Die Initiative des Arbeitskreises Kostenfreie Übernahme von Verhütungsmittel für ALG II- und Sozialgeld-Bezieherinnen blieb ohne Erfolg. Eine von Schleswig-Holstein an den Bund gerichtete Petition hatte keine Wirkung, Frauen mit einem eng bemessenen Regelsatz Möglichkeiten kostenfreier Verhütungsmittel zu verschaffen. Ihre Gesundheit riskierend greifen Frauen nicht selten auf gefährliche und unsichere Verhütungsprodukte zurück oder verzichten auf Verhütungsmittel und werden ungewollt schwanger. Entscheidet sich die Frau dann für einen Schwangerschaftsabbruch, werden die Kosten bei Geringverdienerinnen/Sozialgeld-Bezieherinnen übernommen. Im Rahmen der Schwangerschaftsberatung können wir hoch verschuldete Klientinnen direkt an die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes weiter vermitteln. Insbesondere Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen können hiervon profitieren. Die Beratung ist individuell und präventiv auf die Ratsuchenden abgestimmt und hat zum Ziel, eine Lebensform der Klientinnen und Klienten in größtmöglicher Eigenständigkeit und Selbstverantwortung zu entwickeln. Eine bewährte Vernetzung besteht zwischen unserer Beratungsstelle und anderen Einrichtungen der Frühe Hilfen. Auf deren Angebot, insbesondere das der Anlaufstelle Alpha, weisen wir in der Schwangerenberatung hin und machen es so bekannt. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung in Schwarzenbek und Lauenburg/Elbe Jahresbericht

5 Nicht wenige schwangere Frauen, oftmals junge Schwangere und Minderjährige, nehmen dieses Hilfeangebot an. In einer jahrelang bestehenden Kooperation läuft die direkte Überleitung und Vermittlung an der Schnittstelle im Sinne der Ratsuchenden. Am jährlichen Fachnachmittag zur Qualifizierung und zur Förderung der Vernetzung von Fachkräften aus Medizin und Jugendhilfe, zur Förderung Früher Hilfen im Kreis Herzogtum Lauenburg, haben wir in 2014 zu dem Thema Tiefgreifende Entwicklungsstörungen Asperger-Syndrom Spät erkannt, oft verkannt teilgenommen. Sehr gern machen wir Ratsuchende in unserer Beratungsstelle auf die verschiedenen Unterstützungsangebote unserer Kooperationspartner aufmerksam und vermitteln weiter: Hierzu gehören die Evangelische Familienbildungsstätte mit den Projekten WELLCOME und den Elternkursen fff fit für familie. Das Projekt des Diakonischen Werkes Offene Räume für Familien ist ein Treffpunkt für (Groß-)Eltern mit ihren (Enkel-)Kindern. (Groß-)Eltern haben hier die Möglichkeit des Austauschs, erhalten entwicklungsfördernde Informationen und Angebote für und mit ihren (Enkel-)Kindern. Fachbezogener Austausch besteht in den kontinuierlichen, kollegialen Intervisionen und Supervisionen der Beraterinnen aus Schwarzenbek, Lübeck und Ratzeburg. Die Unterzeichnende nimmt regelmäßig an Arbeitstreffen des Arbeitskreises 218/19 teil. Perspektiven Ausblick Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Vertraulichen Geburt am haben Frauen die Möglichkeit ihre Identität zu schützen. Eine vertrauliche Geburt ist ein Weg das Kind nicht heimlich und medizinisch sicher zur Welt zu bringen. Kontinuierliche Begleitung vor und nach der Geburt des Kindes ist auf Wunsch der Schwangeren durch eine Beraterin möglich. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, Kindesaussetzung und tötung zu verhindern. Unter Wahrung des Grundrechts auf Kenntnis der eigenen Herkunft kann das Kind mit 16 Jahren die Identität der Mutter erfahren. Die bestehende Vernetzung mit allen Kooperationspartnern wird von uns hoch geschätzt. Auch zukünftig wird für unsere Beratungen die Zusammenführung und Arbeit mit anderen Einrichtungen, die Hilfen für Familien und Alleinerziehende mit Säuglingen und Kleinkindern anbieten, wichtig sein. In der Entwicklung und Entstehung des Projekts Willkommen im ersten Lebensjahr wird das Diakonische Werk Herzogtum Lauenburg ein neues, erweitertes Angebot für Eltern neugeborener Kinder schaffen und die Entwicklung und Bindung zwischen Eltern und Kindern im bedeutsamen ersten Lebensjahr fördern. Ein besonderer Schwerpunkt dieses präventiven Projekts ist die Einbindung von sozial benachteiligten Familien sowie die Einbeziehung von Familien mit Migrationshintergrund. In eigener Trägerschaft wird das Diakonische Werk im Kreis Herzogtum Lauenburg am Standort Ratzeburg ein Familienzentrum errichten, an sechs weiteren Standorten im Landkreis werden ebenfalls Familienzentren entstehen. Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und mit unterschiedlichen Bedürfnissen erhalten hier über Bildung, Erziehung und Betreuung hinaus niedrigschwellige Angebote zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien. Ratzeburg, Manuela Göbel Systemische Lebens-, Paar- und Familienberaterin Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung in Schwarzenbek und Lauenburg/Elbe Jahresbericht

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