Schwangere und Schwangerschaftskonflikt, Bundesstiftung Mutter und Kind
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- Lioba Hofmann
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1 für Schwangere und Schwangerschaftskonflikt, Bundesstiftung Mutter und Kind RATZEBURG
2 Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung sowie Bundesstiftung Mutter und Kind in Ratzeburg Das Diakonische Werk Herzogtum Lauenburg ist Träger der staatlich anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in Ratzeburg. Unsere Beratungsstelle am Markt nimmt seit dem die Aufgaben nach dem Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG) wahr. Zudem können Schwangere in einer besonderen finanziellen Notlage in unserer Beratungsstelle Stiftungsmittel, zum Beispiel der Bundesstiftung Mutter und Kind Hilfe für das ungeborene Leben sowie anderer Hilfsfonds, beantragen. Das umfangreiche Angebot evangelischer Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst insbesondere die Vermittlung konkreter Hilfen, psychosoziale Beratung, psychologische Konfliktbearbeitung sowie Informationen und Unterstützung bei rechtlichen Fragen. Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung versteht sich als umfassende und ganzheitliche psychologische Beratung und Unterstützung. Sie bezieht sich auf die persönliche Situation der Ratsuchenden, auf ihre Biographie, ihre Gesundheit, ihre Familie und Partnerbeziehungen, auf ihre Wertvorstellungen, auf ihre ökonomische Lage, ihre Wohnsituation, Arbeits- und / oder Ausbildungsbedingungen. Unsere Beratung bietet einen geschützten Raum, in dem die Frau vorurteilsfrei angenommen wird. Frauen sollen ermutigt werden, sich mit ihrer Lebenswirklichkeit, die sich durch die Schwangerschaft verändert hat, auseinanderzusetzen. In der Beratung sollen Gedanken und Gefühle der Schwangeren in ihrer ganzen Widersprüchlichkeit zur Sprache kommen. Nur wenn diese Ambivalenz ausgehalten und auf jeden Versuch der Beeinflussung und Manipulation verzichtet wird, kann die betroffene Frau in ihrer bedrängenden Konflikt- und Notsituation entscheidungsfähig werden. Diese Gewährung von Freiraum für eine eigene Entscheidung ist nach evangelischem Beratungsverständnis eine wesentliche Möglichkeit, das werdende Leben wirkungsvoll zu schützen. In diesem Sinne verstehen wir auch den Leitgedanken der evangelischen Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung: Mit der Frau nicht gegen sie. Mit der Frau nicht gegen sie Für schwierige und andere Umstände Foto: Diakonisches Werk der EKD Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung in Schwarzenbek und Lauenburg/Elbe Jahresbericht
3 In der Beratung erleben wir nicht selten, wie sehr gerade Alleinstehende, aber auch in Partnerschaft lebende Frauen, auf konkrete Möglichkeiten angewiesen sind, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Flexible Arbeitsmodelle sind hier unbedingt erforderlich. Es mangelt oft an den notwendigen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren, wie auch an Bereitstellung von Teilzeitarbeitsstellen, um den Arbeitsplatz nicht ganz verlassen zu müssen. Frauen in befristeten Arbeitsverhältnissen sind mit Recht besorgt, nach einer Babypause im Arbeitsleben nicht mehr Fuß fassen zu können. Was nützt schwangeren Frauen ein Mutterschutzgesetz, das hier nicht greift im Falle befristeter Arbeitsverträge hat die Frau keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn ein Arbeitsverhältnis am letzten Arbeitstag vor Beginn des Mutterschutzes endet. Mit der Begründung, die Frau ist schwanger und nicht krank, ist bei einem Beschäftigungsverbot mit befristetem Vertragsende die Krankenkasse nicht zuständig. Ebenso besteht keine Zuständigkeit des Arbeitsamtes, da die Frau unvermittelbar ist. Neben allen finanziellen Einbußen ergibt sich zusätzlich das Problem der Krankenversicherung: Die Frau fällt aus dieser heraus, weil sie in keinem Arbeitsverhältnis steht. Die unmittelbare Nähe zur Migrationssozialberatung erleben wir in unserer Beratungsstelle als wertvoll und positiv. Es besteht eine enge Zusammenarbeit und Kooperation der Mitarbeiterinnen untereinander. Dies ermöglicht den Menschen mit Migrationshintergrund eine schnelle und unkomplizierte Vermittlung in die jeweils andere Beratungsstelle. Besonders auf Migrantinnen, die ihr erstes Kind erwarten, strömen viele neue Informationen und Fragen ein, die der Ruhe, Zeit und Verständnis bedürfen. Es gilt, bevorstehende Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, bei Bedarf die Schwangere zu begleiten. Uns ist wichtig, Menschen mit Migrationshintergrund auf das Beratungsangebot unserer Schwangerschafts(konflikt)beratung weiter aufmerksam zu machen. Flyer zur Antragstellung bei der Bundesstiftung Mutter und Kind sowie Mit der Frau nicht gegen sie Beratung im Schwangerschaftskonflikt gem. 218/219 StGB weisen auf unsere Arbeit hin und liegen an den entsprechenden Stellen aus. In unserer Beratungsstelle in Ratzeburg wurde im Jahr 2013 in 60 Beratungsfällen und 61 Beratungssitzungen eine Schwangerschaftskonfliktberatung nach 5 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) durchgeführt gegenüber 77 Fällen und 86 Sitzungen im Vorjahr. In allen 60 Fällen wurde dem Wunsch der Ratsuchenden entsprechend eine Beratungsbescheinigung ausgestellt. 6 Paare suchten die Beratungsstelle gemeinsam auf. Folgende Abbildung veranschaulicht die Entwicklung. Entsprechend des 2 SchKG fanden 111 Schwangerenberatungen mit 147 Beratungssitzungen im Berichtsjahr statt (gegenüber 119 Fällen mit 154 Sitzungen im Vorjahr). Die Schwangerenberatung wurde von 85 Frauen sowie 34 Paaren aufgesucht. Einen Überblick über die Entwicklung seit dem Jahr 2002 bietet folgende Abbildung. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung in Schwarzenbek und Lauenburg/Elbe Jahresbericht
4 Öffentlichkeitsarbeit, Prävention und Vernetzung Die Informationsveranstaltung zum Aktionstag Internationaler Tag gegen Gewalt / gegen Frauen mit dem Slogan Gewalt kommt nicht in die Tüte, wurde thematisch ausgeweitet: Gewaltfrei und gesund leben. Für diese Veranstaltung im Berufsbildungszentrum Mölln konnten seit 2005 immer mehr Kooperationspartner hinzu gewonnen werden. Lehrer, Lehrerinnen, Schülerinnen und Schüler erhalten ein breites Informationsspektrum in Form von Gesprächen, Flyern und besonderen Präsentationsangeboten. Die Veranstaltung trägt zur Sensibilisierung interessierter Jugendlicher und junger Erwachsener hinsichtlich bestehender Beratungsangebote im Kreis Herzogtum Lauenburg bei. Inzwischen gilt sie bei den Veranstaltern als feste Institution, die auch in den kommenden Jahren als erfolgreiches Hilfeangebot fortgesetzt werden soll. Die seit 2011 bestehende Initiativgruppe Kostenfreie Übernahme von Verhütungsmittel für ALG II- und Sozialgeld-Bezieherinnen der Arbeitsgruppe Die Herzoginnen setzt sich zusammen aus Mitarbeiterinnen verschiedener Beratungs-stellen des Kreises Herzogtum Lauenburg. Verhütungsmittel für ALG II- und Sozialgeldempfängerinnen sind seit Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetztes (GMG) nicht mehr kostenlos. Von den Sozialämtern wurden die Kosten früher als Hilfe für Menschen in besonderen Lebenslagen übernommen. Ab dem vollendeten zwanzigsten Lebensjahr müssen die Kosten heute allerdings selbst getragen werden. Realistisch ist, dass Frauen aufgrund des eng bemessenen Regelsatzes ein planmäßiges Ansparen zur Bezahlung von Verhütungsmitteln unmöglich ist. So müssen Frauen häufig auf billigere und weniger sichere Verhütungsprodukte umsteigen oder verzichten ganz auf Verhütung, riskieren ihre Gesundheit und nicht selten eine ungewollte Schwangerschaft. Der Bundesverband der pro familia führte 2007 eine Befragung unter seinen Beratungsstellen durch. Demnach kommen in fast alle Beratungsstellen Frauen in die Schwangerschaftskonfliktberatung, bei denen die Kosten von Verhütungsmitteln Einfluss auf die Verhütungsmethode hatten. 88% der Beratungsstellen gaben an, dass dieser Anteil in den letzten drei Jahren zugenommen hat. 89% der Beratungsstellen beobachteten Frauen, die aus finanziellen Gründen überhaupt nicht verhüten. Auch wir beobachten dies in unseren Beratungsstellen. Kosten für eine Sterilisation werden von den Krankenkassen nur bei medizinischer Indikation übernommen. Demzufolge ist Verhütung vom sozialen Status abhängig. Und: Nicht selten sorgen ungewollte Schwangerschaften für ungewollte Kinder Hoch verschuldete Klienten konnten von der Schwangerschaftsberatung direkt an die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes weiter vermittelt werden. Diese bietet Ratsuchenden individuelle Beratungs- und Präventionsarbeit an, die Klienten werden aktiv in den Hilfeprozess einbezogen. Ziel ist, eine Lebensform der Eigenständig- und Selbstverantwortlichkeit zu entwickeln. Insbesondere Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen sowie mit Leistungen nach SGB II waren hiervon betroffen. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung in Schwarzenbek und Lauenburg/Elbe Jahresbericht
5 Mit den Einrichtungen der Frühen Hilfen besteht ebenfalls eine enge Vernetzung. Eine bewährte Kooperation mit den Familienhebammen sowie der Anlaufstelle Alpha, Fachdienst für Gesundheit und Soziale Dienste des Kreises Herzogtum Lauenburg, wird beidseitig genutzt. Eine enge, zielorientierte Zusammenarbeit findet zudem mit den Ratzeburger Projekten des Diakonischen Werkes Offene Räume für Familien und der Familienbildungsstätte, die das Projekt WELLCOME und die Elternkurse fit für familie anbietet, statt. Interessierte Alleinerziehende und junge Eltern lassen sich gern ausführlich hierüber informieren und nehmen diese Angebote dankbar an. Fachbezogener Austausch findet in kontinuierlichen, kollegialen Intervisionen und Supervisionen der Beraterinnen aus Schwarzenbek, Lübeck und Ratzeburg statt. Zudem nimmt die Unterzeichnende an regelmäßigen Arbeitskreistreffen 218/19 teil. Perspektiven Ausblick Die bestehende Vernetzung mit allen Kooperationspartnern wird von uns hoch geschätzt. Auch zukünftig wird für unsere Beratungen die Zusammenführung und Arbeit mit anderen Einrichtungen, die Hilfen für Familien und Alleinerziehende mit Säuglingen und Kleinkindern anbieten, wichtig sein. Engagiert werden wir Menschen, die mit unterschiedlichen Fragestellungen ratsuchend zu uns kommen, unsere Hilfsangebote individuell zur Verfügung stellen, auch in Form von Sachspenden. Eine Herausforderung in unserer Arbeit erkennen wir auf sozialpolitischer Ebene im Umgang mit von Armut bedrohten Ratsuchenden. Ein großes Armutsrisiko besteht weiterhin darin, alleinerziehend oder kinderreich zu sein. Familien- und sozialpolitische, wie arbeitsrechtliche Verbesserungen bleiben notwendige Voraussetzung und Forderung für den glaubwürdigen Schutz ungeborenen Lebens. Finanzielle und wirtschaftliche Notlagen üben massiv Druck auf die werdende Mutter und das ungeborene Kind aus und tragen nicht zur Gesunderhaltung in der Schwangerschaft und danach bei. Aufgrund der schwierigen Haushaltssituation des Landkreises konnte eine Antragstellung im Herbst 2012 zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen in schwierigen sozialen Lebenslagen in 2013 nicht berücksichtigt werden. Um ungewollte Schwangerschaft und -abbrüche vermeiden zu können, werden wir uns auch zukünftig dafür einsetzen, eine Lösung zu kostenfreien Verhütungsmitteln im Kreis zu erwirken. Im Juli 2013 hat der Bundesrat dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt zugestimmt. Dieses Gesetz tritt zum 01. Mai 2014 in Kraft. Das Gesetz soll Frauen schützen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen und vom regulären Hilfesystem derzeit nicht erreicht werden. Die vertrauliche Geburt soll Angebote anonymer Geburt künftig ersetzen und eine echte Alternative zu Babyklappen sein. Um erforderliche Vorkehrungen zur Umsetzung dieser Neuregelungen treffen zu können, sind die Qualifizierung von Beratungsfachkräften und die Einrichtung eines bundesweiten Notrufs vorgesehen. Dies wird auch für uns in 2014 ein Thema sein. Eine erfreuliche Entscheidung hat das Landessozialgericht in Schleswig Ende 2013 getroffen. Nach 6 Jahren ungeklärter Verhältnisse lässt das Urteil bundesweit Mütter in Not aufatmen. Bedürftige Schwangere, die von der Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens Stiftungsgelder erhalten, darf der Betrag nicht von den SGB II-Leistungen abgezogen werden. Die positiven Auswirkungen dieses Urteils werden auch die Ratsuchenden in unserer Beratungsstelle erreichen und entlasten. Ratzeburg, Manuela Göbel Systemische Lebens-, Paar- und Familienberaterin Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung in Schwarzenbek und Lauenburg/Elbe Jahresbericht
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