Stellungnahme der Berner Belegärzte-Vereinigung+ zum Entwurf der neuen Spitalliste der GEF

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1 Berner Belegärzte-Vereinigung+ (BBV+) Gesundheits und Fürsorgedirektion des Kantons Bern Rathausgasse Bern Bern, 28. Oktober 2011 Stellungnahme der Berner Belegärzte-Vereinigung+ zum Entwurf der neuen Spitalliste der GEF Sehr geehrter Herr Regierungsrat Perrenoud Werte Mitarbeitende des Spitalamtes Ihr Vorschlag für die künftige Spitalliste hat bei den Belegärzten Konsternation und tiefe Besorgnis über die geordnete medizinische Versorgung der Patienten ausgelöst, dies umsomehr, als Patient-Arzt- Beziehungen torpediert und zudem die ärztliche Berufsausübung willkürlich eingeschränkt wird. Wird dieser planwirtschaftliche und willkürliche Vorschlag statt Wettbewerb umgesetzt, sind weitere weitreichende Konsequenzen zu befürchten: Medizinische Behandlungen werden aus bewährten Strukturen herausgerissen und vielfach in öffentliche Spitäler verpflanzt, die dafür weder das Fachpersonal noch die notwendige Infrastruktur haben. Wo bleiben da die gleich langen Spiesse? Wo bleiben die Kosteneinsparungen? Die notwendige ganzheitliche medizinische Behandlungskette wird in vielen Fällen unterbrochen; dies mit hohen Kostenfolgen und (bis anhin unnötigen) Patientenverlagerungen in Spitäler, wo die Behandlungskette weitergeführt werden kann. Obenstehende Einschränkungen führen die im revidierten KVG verankerte und im DRG-Umfeld erwünschte freie Spitalwahl für den Patienten ad absurdum. 1

2 Die sogenannt gleichen langen Spiesse für öffentliche Spitäler und Privatspitäler werden ein weiteres Mal nicht angewendet, indem die willkürliche 3%-Klausel für die Privatspitäler einzeln, für die öffentlichen Spitäler hingegen im Gruppenverband (RSZ) gilt! Bei der willkürlichen Anwendung der 3%-Klausel werden homogene medizinische Leistungen auseinander gerissen und falsch zugeordnet, wodurch die 3% dann nicht mehr erreicht werden können. Weiterhin bestimmen staatliche Institutionen über Qualität und Wirtschaftlichkeit, anstatt gemäss dem Willen des Gesetzgebers die Spitalwahl durch die Patienten und die Umsetzung der Entschädigung mit Fallpauschalen darüber entscheiden zu lassen. Wenn Aerzte und Spitäler in gemeinsamer Anstrengung Patienten acquirieren können und mit den Fallpauschalen unter Nachweis der Qualität auskommen, ist dies wirtschaftlich und sie überleben, wenn nicht, unterliegen sie eben. Dem läuft eine willkürliche Planwirtschaft diametral zuwider. Die durch die Einführung der Abgeltung mit Pauschalen geforderte und erstrebenswerte Optimierung der Behandlungspfade wird unnötig behindert. An Hand von konkreten Beispielen und einer separat erarbeiteten Stellungnahme der Berner Urologen sollen Ihnen die grotesken Folgen der willkürlichen Planwirtschaft bei den medizinischen Behandlungen vor Augen geführt werden: -Neurochirurgie soll es neben Insel und Lindenhof neu in Interlaken geben, wo keine Fachperson dafür vorhanden ist, dagegen am Sonnenhof (wo ein Professor und früherer Chefarzt einer Universitätsklinik tätig ist) bereits nicht mehr, und schon gar nicht für spezialisierte Neurochirurgie (Insel und LH). Dazu sind nicht nachvollziehbar kleinere Spitäler wie Riggisberg, Saanen, Moutier, Münsingen, Aarberg, St.Imier gemäss Spitalliste berechtigt, neurochirurgische Behandlungen vorzunehmen. -Nicht nur einfache, sondern sogar spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie geht als Auftrag an alle öffentlichen Spitäler (u.a. Interlaken, Langenthal, Burgdorf, Langnau!, St.Imier und Moutier, wovon mindestens Burgdorf, Langenthal, vor allem Langnau und dann Interlaken keine qualifizierten hauseigenen/angestellten WS-Chirurgen haben und sich teilweise mit Belegärzten behelfen, die alle aus privaten 2

3 Kliniken kommen. Das Spezialgebiet ist aber boomend und deshalb finanziell attraktiv! Ein Leistungsauftrag für Wirbelsäulenchirurgie entspricht übrigens nicht einmal dem FMH-Raster, sondern stellt eine Eigenkreation der GEF dar! Urologie: An Spitälern ohne fixe Urologen werden Eingriffe vorgesehen, welche so nicht verantwortbar sind, andererseits sind ganze Kliniken, welche schon lange fixe Urologen und die entsprechende Infrastruktur haben, vollständig von der Liste gestrichen! Ein Beispiel von vielen: Moutier und St. Imier ohne fixe Urologen dürfen Urologie allgemein, Urologie ohne Schwerpunktstitel, Urologie mit Schwerpunktstitel operative Urologie sowie radikale Prostatektomien vornehmen. Wer soll das an diesen Spitälern mit welcher Infrastruktur machen?! Demgegenüber sind u.a. Salemspital mit 2 fixen Urologen und zusätzlich 2 weiteren urologischen Belegärzten sowie Sonnenhof mit 2 fixen Urologen vollständig gestrichen für die Urologie! Wiillkür der 3%- Kausel: in der Klinik Hohmad wurde festgestellt, dass medizinische Fälle völlig falsch auseinander dividiert wurden, weshalb dann die 3%-, resp. die 15%-Klausel nicht erfüllt wird. So wurden z.bsp. die chirurgischen Fälle wie folgt aufgeteilt: Der Hauptchirurge operiert v.a. Hernien und Varizen. Nun wurden die Hernien zur Viszeralchirurgie gezählt, ein wesentlicher Teil der Varizen wurde zum Gebiet der Herz-Gefäss-Chirurgie gezählt. Je einzeln reicht es so nicht mehr für die geforderten Prozentzahlen. Diese willkürliche Unterteilung der erbrachten Zahlen der Chirurgie in verschiedenste kleine Spezialitäten ist nicht nachvollziehbar. Sie führt zur Nicht-Erfüllung der planwirtschaftlichen %-Vorgabe. Es werden hier die erbrachten homogenen Leistungen von einzelnen Chirurgen auseinander dividiert! Noch drastischer ist folgendes Beispiel an der gleichen Klinik: Der spezialisierte Orthopäde operiert rein nur Orthopädie von Schultern, Knien und Hüfte. Doch auch diese erbrachten Fallzahlen wurden zerstückelt. Man hat einen Teil der Fälle als Rheumatologie deklariert?! Es gibt in der Klinik aber keine Rheumatologie. Auch hier wurden homogene medizinische Behandlungen auseinander dividiert, anstatt zur Orthopädie gezählt, wodurch die Relevanz der Klinik für die Versorgungsnotwendigkeit in Orthopädie geschmälert wird. 3

4 Unterbruch der Behandlungskette: Sonnenhof soll weiterhin Notfall und Innere Medizin betreiben, jedoch ohne Urologie und Pulmologie! Dies kann zur Verlegung des Patienten in ein anderes Spital führen, wie es heute nicht notwendig war! Lindenhof soll weiterhin Notfall betreiben, jedoch ohne gastroenterologische Behandlung und somit ohne Abdominalchirurgie.Dies kann ebenfalls zur Verlegung des Patienten in ein anderes Spital führen! Klinik Engeried: ein Gynäkologe mit Spezialtitel für gynäkologische Onkologie ist in der Klinik tätig, jedoch soll die Behandlung von Zervixkarzinom und Ovarialkarzinom nicht zugelassen sein, hingegen Endometriumkarzimon schon, obwohl die Operationen vergleichbar sind. Eine Intensivstation ist bei diesen Eingriffen nicht notwendig. Die Abklärung eines Adnexbefundes ist unterbrochen, Adnexeingriffe bei Ca-Verdacht sind nicht möglich, da eventuell erst intraoperativ die Diagnose eines Ovarialkarzinomes gestellt werden kann. Für diese Patientinnen könnte die definitive Operation erst nach Verlegung in ein anderes Spital, aber innerhalb von 7 Tagen (aus onkologischen Gründen) vorgenommen werden. Stellungnahme der Berner Urologen: Hier die zusammengefassten Antworten der Berner Urologen auf die Anhörung der GEF betreffend Spitalplanung / Spitalliste des Kantons Bern. Die Spitalliste wurde allen Berner Urologen zur Sichtung zugestellt und diese haben Stellung genommen. Grundtenor: aus urologischer Sicht liegt die Planung in wichtigen Inhalten neben der gelebten Realität und ist in wichtigen Punkten unhaltbar! Hier die wichtigsten Inhalte, welche zwingende Änderung brauchen, will sich die Verwaltung nicht lächerlich machen: Interlaken: 2 urologische Fachärzte, dürften keine Harnröhreneingriffe machen Zweisimmen: hat keinen Urologen, jedoch ist ein urologisches Operationsspektrum vorgesehen, welches grösser wäre als dasjenige von Salem, Siloah und Sonnenhof mit bewährten urologischen Fachärzten! Burgdorf: 2 urologische Fachärzte, dürften nicht mehr nephrostomieren, ein MUSS im urologischen Alltag und pikanterweise meist bei bedrohlichen Notfällen Harnröhreneingriffe würden untersagt. Beide Eingriffsgruppen müssen im urologischen Alltag in regionalen Zentren durchführbar sein. 4

5 Biel: 2 urologische Fachärzte mit eigener Abteilung, dürften nicht nephrostomieren und keine Steinmanipulationen durchführen. Auch dies, nicht lebbar. Salemspital: 4 urologische Fachärzte: nicht abgebildet. Sonnenhof: 3 urologische Fachärzte, auch sie sind vergessen worden. Münsingen: 2 urologische Fachärzte/Belegärzte: Nierenchirurgie und Nephrostomie fehlen. Die Liste der Kritikpunkte ist noch länger. Grundsätzlich ist die Tendenz hin zu einer Zentralisation urologischer Leistungen sinnvoll und unbestritten. Aber sie muss organisch wachsen und darf nicht durch Verwaltungsdiktat herbeigezwungen werden. Eine Handicapierung von Urologen in ihrem Berufsalltag läuft der uns auferlegten ärztlichen Verantwortung gegenüber unseren Patienten wie auch dem Interesse und Anrecht der Patienten auf eine kompetente Behandlung diametral zuwider. Keine Verwaltungsstelle ist legitimiert, eine solche Beschneidung ärztlicher Tätigkeit zum Nachteil unserer Patienten zu verantworten. Gleiches gilt für ein Berufsverbot von niedergelassenen Schweizer Urologen mit voller Ausbildung durch Nichtabbilden auf einer Spitalliste. Mit freundlichen Grüssen Dr. med. E. Neuenschwander Präsident BBV+ Dr. W. Annasohn Generalsekretär BBV+ Berner Belegärzte-Vereinigung+ c/o Walter Annasohn Primelweg Liebefeld Tel Mob Fax

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