Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,"

Transkript

1 Richtlinien für den Studiengang Master of Arts HES-SO in Filmrealisation Version vom 1. September 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Vereinbarungsprotokoll zwischen der CUSO (Conférence universitaire de Suisse occidentale) und der HES-SO über die gegenseitige Anerkennung von Studiengängen und Abschlüssen und über die Rahmenvorschriften für den Zugang von Studierenden und Diplomierten von einer Hochschule zur anderen vom 17. April 007, gestützt auf das interkantonale Konkordat zur Schaffung einer Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 9. Januar 1997, gestützt auf die Rahmenrichtlinien für die Masterstudien an der HES-SO vom 7. Oktober 006 1, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Anwendungsbereich Art. 1 1 Die vorliegenden Richtlinien legen die Normativbestimmungen für den Studiengang mit dem Abschluss Master of Arts HES-SO in Filmrealisation fest. Der Masterstudiengang in Filmrealisation der HES-SO (nachfolgend Master Film HES-SO) umfasst fünf Vertiefungsrichtungen: a) Regie (Dokumentarfilm, Experimentalfilm oder Spielfilm); b) Schnitt; c) Drehbuch; d) Ton; e) Produktion. 1 Den erwähnten Bestimmungen entsprechen gegenwärtig die Rahmenrichtlinien für die Grundausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge) an der HES-SO vom 6. Mai 011. Seite 1/8

2 Richtlinien für den Studiengang Master of Arts HES-SO in Filmrealisation Version vom 1. September 011 Ausbildungsziele Art. 1 Der Studiengang Master Film HES-SO ist berufsbefähigend. Er definiert Kompetenzprofile, die zu den heutigen Anforderungen des Berufs in direkter Verbindung stehen. Er berücksichtigt auch das internationale Umfeld, mit dem die visuelle Kultur in Zusammenhang steht. Das Ziel des Studiengangs Master Film HES-SO besteht darin, eine auf künstlerischen und methodologischen Grundlagen beruhende praxisorientierte Ausbildung im Bereich des Films anzubieten. Diese Ausbildung soll folgende Kenntnisse vermitteln: Kompetenzen im Bereich der Spitzenleistungen, die aufgrund der Komplexität der Aufgaben und Problemstellungen benötigt werden, die der/die Studierende definieren soll; Kompetenzen im Bereich der Methodik, der Formulierung, der Planung und der Realisierung in Verbindung mit einem künstlerischen Forschungsprojekt; Fähigkeiten, ein Autorenprojekt selbständig durchzuführen, eine persönliche Arbeit positiv darzustellen und zu vertreten; Fähigkeiten zur Leitung eines Teams, zum Umgang mit Kritik und zum Konfliktmanagement; Fähigkeiten der kritischen Berufsausübung auf der Grundlage fundierter Kenntnisse und konkreter Erfahrungen im Bereich des Umfelds, in dem die kreative Arbeit stattfindet, sowie die Fähigkeit, sich an der zeitgenössischen Filmszene zu orientieren und sein berufliches Tätigkeitsfeld gegebenenfalls neu zu definieren; Fähigkeiten zur Arbeit in einer fachübergreifenden, interdisziplinären Umgebung. II. Verwaltung und Organisation Verantwortung Art. 1 Der Studiengang Master Film HES-SO wird gemeinsam von der ECAL (Ecole cantonale d art de Lausanne) und der HEAD (Haute école d'art et de design de Genève) angeboten. Die HES-SO überträgt die Gesamtverantwortung für den Studiengang Master Film HES-SO an den/die Direktor/in der ECAL (nachfolgend Leiter/in des Studiengangs Master Film HES- SO), der/die in Abstimmung mit dem/der Direktor/in der HEAD Genf die Interessen der zwei teilnehmenden Schulen vertritt. Die strategischen Entscheidungen des Masterstudiengangs, die Einstellung der Lehrkräfte, die Aufstellung des Budgets, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Führung des Qualitätssicherungssystems werden in Abstimmung zwischen den Direktoren/Direktorinnen der beiden Schulen durchgeführt. Seite /8

3 Richtlinien für den Studiengang Master of Arts HES-SO in Filmrealisation Version vom 1. September 011 Organisation Art. 4 1 Die pädagogische Verantwortung und die Verantwortung für die Durchführung der Programme wird an die operative Leitung übertragen, die aus einem/einer Vertreter/in der ECAL und einem/einer Vertreter/in der HEAD gebildet wird, welche von den jeweiligen Direktoren/Direktorinnen der beiden Schulen ernannt werden. Die operative Leitung ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig: Festlegung der Unterrichtsinhalte des Masterstudiengangs, Festlegung des Studienplans; Beteiligung beider Schulen am Projekt; Zulassung der Studierenden; ECTS-Buchführung; Budgetverwaltung; Koordination zwischen den Standorten; Organisation gemeinsamer Seminare und Lehrveranstaltungen. III. Zulassung, Anerkennung von Ausbildungsleistungen, Immatrikulation Zulassung Art. 5 1 Die Zulassung zum Studiengang Master Film HES-SO erfolgt über eine Aufnahmeprüfung auf der Grundlage eines persönlichen Dossiers und eines persönlichen Gesprächs. Um sich zur Aufnahmeprüfung anzumelden, muss der/die Bewerber/in ein Bachelor-Diplom (FH oder Universität, alle Fachbereiche) oder ein Diplom besitzen, das von einer Hochschule erteilt wurde und als gleichwertig anerkannt wird. Eine Aufnahmekommission, die von der operativen Leitung des Studiengangs Master Film HES-SO ernannt wird und aus Vertretern/Vertreterinnen der beiden Schulen besteht, beurteilt jede Bewerbung auf der Grundlage des Dossiers, der Fähigkeiten des/der Bewerbers/Bewerberin und seines/ihres Ausbildungsprojekts. 4 Die Schule, an der die Immatrikulation erfolgt, überprüft, ob der/die Studierende die Zulassungsbedingungen erfüllt, und validiert sie. 5 Die Aufnahmekommission kann in Ausnahmefällen darauf verzichten, einen der erforderlichen Abschlüsse zu verlangen, wenn der/die Bewerber/in eine aussergewöhnliche künstlerische Begabung zeigt. 6 Die Zulassungskriterien basieren in erster Linie auf folgenden Punkten: der Relevanz des Studien- und Forschungsprojekts des/der Bewerbers/Bewerberin und seiner Übereinstimmung mit der gewählten Vertiefungsrichtung. Dies setzt insbesondere eine Beschreibung voraus, in der die Grundlagen des Projekts dargelegt werden und seine wichtigsten Herausforderungen, die ihm zugrundeliegenden Motivationen und die Art seiner Realisierung und Präsentation erläutert werden. der Kohärenz des eingereichten Dossiers und seinem Entwicklungspotential. Ablehnung der Zulassung Art. 6 Die Ablehnung der Zulassung wird von der Direktion derjenigen Schule entschieden, an welcher der/die Bewerber/in eingeschrieben ist. Sie basiert auf den in Artikel 5 dargelegten Zulassungsbedingungen und auf der verbindlichen Stellungnahme der Aufnahmekommission. Sie wird in schriftlicher Form mitgeteilt. Seite /8

4 Richtlinien für den Studiengang Master of Arts HES-SO in Filmrealisation Version vom 1. September 011 Anerkennung von Ausbildungsleistungen Art. 7 1 Ein/e Studierende/r, der/die zum Studiengang Master Film HES-SO zugelassen wurde und zuvor eine Ausbildung auf Magister- oder Masterniveau erworben hat, die in einem mit dem Studienprogramm des Master Film HES-SO verwandten Studienbereich anerkannt ist, oder der/die einen gleichwertigen akademischen Titel besitzt, den er/sie in einem anderen Studienbereich erworben hat, kann eine Anerkennung von Ausbildungsleistungen erlangen. Studierende, die einen Antrag auf Anrechnung von Ausbildungsleistungen stellen, reichen bei der Aufnahmekommission ein vollständiges Dossier ein, das Nachweise für die erworbene Berufserfahrung und/oder in der Vergangenheit erworbene Ausbildungen umfasst. Auf der Grundlage der in Abs. und 4 dargelegten Bedingungen legt die Aufnahmekommission die Anzahl der auf den Masterstudiengang angerechneten ECTS-Credits fest. In der Vergangenheit erworbene Ausbildungsleistungen und Befähigungen, die im Rahmen der Berufsausübung und/oder der Weiterbildung erworben wurden, können mit maximal 0 ECTS-Credits berücksichtigt werden, wobei der Anteil der Weiterbildung 15 ECTS-Credits nicht überschreiten darf. 4 In allen Fällen müssen mindestens 60 der 10 ECTS-Credits, die für die Erteilung des Master Film HES-SO erforderlich sind, im Rahmen des Studiengangs Master Film HES-SO erworben werden. Immatrikulation Art. 8 1 Die Studierenden des gesamten Studiengangs werden von der ECAL immatrikuliert. Die Immatrikulation tritt am Tag des Semesterbeginns in Kraft und berechtigt zu einem Studierendenausweis, auf dem die Gültigkeitsdauer vermerkt ist. Wenn der/die Studierende Vorlesungen an einer anderen Schule besucht, bleibt er/sie an der ECAL immatrikuliert und unter der Verantwortung von deren Leitung. Er/sie muss die geltenden Vorschriften der Gastschule beachten. IV. Organisation der Ausbildung Art. 9 Die Bedingungen, die sich auf die Organisation des Studienjahres, auf das modulare Organisationsprinzip und auf die Qualitätssicherung beziehen, wie sie in den Artikeln 7, 9 und 10 der Rahmenrichtlinien für die Masterstudien an der HES-SO festgelegt sind, sind anwendbar. Seite 4/8

5 Richtlinien für den Studiengang Master of Arts HES-SO in Filmrealisation Version vom 1. September 011 Ausbildungsdauer Art Jedes Studienjahr entspricht 60 ECTS-Credits. Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit und dauert 4 Semester, vorbehaltlich einer eventuellen Wiederholung von nicht bestandenen Modulen. Ausser im Falle einer Ausnahmegenehmigung (siehe Abs. 4) oder von höherer Gewalt führt ein Überschreiten dieser Dauer zu einem definitiven Ausschluss vom Studiengang. Die Studiendauer wird für Studierende, die eine Anerkennung von Ausbildungsleistungen erlangt haben, entsprechend verringert. 4 Auf schriftlichen Antrag des/der Studierenden und aufgrund von anerkannten, triftigen Gründen kann die Leitung der Schule, an der der/die Studierende immatrikuliert ist, eine Ausnahmegenehmigung von der Studiendauer erteilen. Organisation des Studiums Art Für die Erteilung des Master Film HES-SO muss der/die Studierende insgesamt 10 ECTS-Credits erwerben und alle im Studienplan vorgesehenen Verpflichtungen erfüllen. Das Ausbildungsprogramm besteht aus: gemeinsamen Modulen und Vertiefungsmodulen mit Praxisorientierung (50 ECTS), die im Rahmen der beiden Schulen angeboten werden; theoretischen Wahlmodulen (0 ECTS), die von den Partnereinrichtungen des Netzwerks Cinema CH angeboten werden; einer theoretischen Masterarbeit (10 ECTS); einer praktischen Masterarbeit (0 ECTS). Der Studienplan jeder Vertiefungsrichtung und die Modulbeschriebe legen fest, in welcher Form die Module erteilt werden, ob sie Pflicht- oder Wahlcharakter haben, ihre Intervalle, die Methode ihrer Evaluation sowie die Zuteilung der mit ihnen verbundenen ECTS-Credits. Unterrichtssprache Art. 1 1 Die Unterrichtssprache ist in der Regel Französisch. Um die nationale und internationale Öffnung des Studiengangs zu fördern, kann der Unterricht eines Moduls ganz oder teilweise in Deutsch oder in Englisch gehalten werden. Die in den verschiedenen Modulen und bei den Evaluationen verwendeten Sprachen sind in den Modulbeschrieben angegeben. Seite 5/8

6 Richtlinien für den Studiengang Master of Arts HES-SO in Filmrealisation Version vom 1. September 011 V. Rechte und Pflichten der Studierenden Grundsätze Art. 1 Die Bedingungen, die sich auf den Besuch der Vorlesungen, die Gebühren, Beiträge und Versicherungen sowie auf das geistige Eigentum beziehen und die in den Artikeln 11 bis 14 der Rahmenrichtlinien für die Masterstudien an der HES-SO festgelegt sind, sind anwendbar. VI. Evaluationen Evaluationen Art Jedes Modul ist Gegenstand von mindestens einer Evaluation, deren Modalitäten in dem Modulbeschrieb festgelegt sind. Ordentliche Evaluationstermine finden am Ende des Moduls oder am Ende jedes Semesters statt. Nachtermine für Evaluationen können für Studierende stattfinden, die aus anerkannten, triftigen Gründen bei den obenerwähnten Evaluationen abwesend waren. Der/die Studierende, der/die sich zur Begründung seiner/ihrer Abwesenheit auf einen Fall von höherer Gewalt beruft, hat der Leitung der Schule, an der er/sie eingeschrieben ist, innerhalb von drei Tagen nach Auftreten des Ereignisses einen schriftlichen Antrag zusammen mit den entsprechenden Nachweisen vorzulegen. 4 Die ECTS-Credits werden für jedes Modul gesamthaft verliehen oder nicht verliehen. 5 Die ECTS-Credits werden verliehen, wenn die vorgestellte/n Arbeit/en eine Note oder einen Notendurchschnitt gleich oder höher als 4 (ausreichend) auf einer degressiven Notenskala von 6 (hervorragend) bis 0 (Arbeit nicht abgegeben oder Betrug) erhalten. Grundsätze Art. 15 Die Bedingungen, die sich auf die Wiederholung der Module, auf das definitive Nichtbestehen und auf den Ausschluss aus dem Studiengang beziehen und die in den Artikeln 17, 18 und 19 der Rahmenrichtlinien für die Masterstudien an der HES-SO festgelegt sind, sind anwendbar. Wiederholung Art Im Falle eines Nichtbestehens bei der Evaluation eines Moduls müssen die Studierenden dieses Modul baldmöglichst wiederholen. Die Modalitäten dieser Wiederholung sind in dem Modulbeschrieb festgelegt. Definitives Nichtbestehen Art. 17 Alle Module, die keine Wahlmodule sind und die im Studienplan des Master Film HES-SO festgelegt sind, werden als obligatorisch betrachtet, um das Ausbildungsprofil zu erwerben. Das definitive Nichtbestehen eines dieser Module führt somit zum Ausschluss aus dem Studiengang. Seite 6/8

7 Richtlinien für den Studiengang Master of Arts HES-SO in Filmrealisation Version vom 1. September 011 VII. Masterarbeit Masterarbeit Art. 18 Der Masterstudiengang wird mit einer Masterarbeit abgeschlossen, deren Modalitäten Gegenstand einer Ad-hoc-Dokumentation sind. Zusammensetzung der Prüfungskommission Art Die Prüfungskommission für die Masterarbeit wird von der operativen Leitung dem/der Leiter/in des Studiengangs Master Film HES-SO vorgeschlagen, der/die ihre Zusammensetzung bestätigt. Die Prüfungskommission besteht aus zwei Vertretern/Vertreterinnen der Schulleitungen, der operativen Leitung sowie mindestens zwei externen Sachverständigen, die aus der professionellen Filmwelt stammen. Evaluation Art. 0 1 Die Prüfungskommission evaluiert die Masterarbeiten (Regie, Drehbuch, Schnitt) und führt mit den Diplomanden/Diplomandinnen eine Diskussion über die vorgestellten Projekte. Sie entscheidet darüber, ob die vorgestellten Arbeiten die gestellten Anforderungen erfüllen, und vergibt eine Gesamtnote. Im Falle eines Nichtbestehens bietet sie die Möglichkeit an, das Modul spätestens bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres zu wiederholen. Erwerb des Titels Art. 1 1 Der/die Studierende, der/die alle Voraussetzungen des Studienplans der absolvierten Vertiefungsrichtung erfüllt hat und 10 ECTS-Credits erworben hat, erhält den Titel Master of Arts HES-SO in Filmrealisation mit Vertiefung in [Bezeichnung der Vertiefungsrichtung]. Der Erwerb dieses Titels wird durch ein Diplom bescheinigt, dem ein Diplomzusatz (Diploma Supplement) beigefügt ist, welcher unter anderem die Ausbildungsinhalte genauer angibt. Das Diplom wird von dem/der Präsidenten/Präsidentin des Leitungsausschusses der HES- SO und von einem Mitglied des Bereichsrates unterzeichnet. VIII. Disziplinarische Aspekte Grundsätze Art. Die Bedingungen, die sich auf Betrug und Sanktionen beziehen und die in den Artikeln und der Rahmenrichtlinien für die Masterstudien an der HES-SO festgelegt sind, sind anwendbar. IX. Rechtsmittel, Schlussbestimmungen Rechtsmittel Exmatrikulation Art. Die Bedingungen, die sich auf die Rechtsmittel und die Exmatrikulation beziehen und die in den Artikeln 4 und 5 der Rahmenrichtlinien für die Masterstudien an der HES- Seite 7/8

8 Richtlinien für den Studiengang Master of Arts HES-SO in Filmrealisation Version vom 1. September 011 SO festgelegt sind, sind anwendbar. X. Kommunikation und Marketing Kommunikation Art. 4 Die interne und externe Kommunikation wird von den beiden Partnerschulen in koordinierter Weise erarbeitet und sichergestellt. Logos Art. 5 Die Logos der HES-SO und der beiden Partnerschulen sind auf allen Dokumenten bezüglich des Masterstudiengangs abgebildet (insbesondere dem Diplom, dem Diplomzusatz, den Modulbeschrieben), gemäss Designvorgaben, die in abgestimmter Weise festgelegt werden. XI. Geistiges Eigentum Grundsätze Art. 6 Die Bestimmungen bezüglich des geistigen Eigentums, der Absatzförderung und der Nutzungsrechte (Vermögensrechte) der Werke, die im Rahmen des Studiengangs Master Film HES-SO realisiert wurden, sind in den internen Reglementen der produzierenden Schule festgelegt. XII. Übergangs- und Schlussbestimmungen Inkrafttreten Art. 7 Die vorliegenden Richtlinien treten rückwirkend zum 15. September 009 in Kraft und gelten mit sofortiger Wirkung für alle Studierenden des Studiengangs Master Film HES- SO, die seit dem Semesterbeginn 009/010 ordnungsgemäss eingeschrieben sind. Diese Richtlinien wurden vom Leitungsausschuss der HES-SO in seiner Sitzung vom 18. Dezember 009 verabschiedet. Die vorliegenden Richtlinien wurden durch Beschluss (Nr. 9/1/011) des Leitungsausschusses der HES-SO in seiner Sitzung vom 1. September 011 geändert. Die Teilrevision tritt am 19. September 011 in Kraft. Seite 8/8

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen Richtlinien für den Studiengang Master of Arts HES-SO in Design Version vom 0. Oktober 01 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Vereinbarungsprotokoll zwischen der CUSO

Mehr

Bestimmte Module können in englischer Sprache erteilt werden.

Bestimmte Module können in englischer Sprache erteilt werden. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, gestützt auf die Rahmenrichtlinien für die Grundausbildung

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen Richtlinien betreffend die Zulassung sur Dossier (ZSD) zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz über die Fachhochschulen

Mehr

Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration. Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration. Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, Richtlinien für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration Version vom 16. Dezember 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Vereinbarungsprotokoll

Mehr

Reglement für die Studiengänge Bachelor of Science und Bachelor of Arts der HES-SO im Fachbereich Ingenieurwesen und Architektur

Reglement für die Studiengänge Bachelor of Science und Bachelor of Arts der HES-SO im Fachbereich Ingenieurwesen und Architektur Reglement für die Studiengänge Bachelor of Science und Bachelor of Arts der HES-SO im Fachbereich Ingenieurwesen und Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Reglement über die Grundausbildung

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Information und Dokumentation Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Version vom 15. Juli 2014 Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 26. Mai 2011, gestützt auf das Reglement

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz Reglement über die Ausstellung von Titeln der HES-SO Version vom 1. März 015 Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO), I. Allgemeine Bestimmungen. Grundlage der künstlerischen Fähigkeiten der Bewerber/innen.

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO), I. Allgemeine Bestimmungen. Grundlage der künstlerischen Fähigkeiten der Bewerber/innen. Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen des Bereichs Musik und Darstellende Künste der HES- Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz (HES-), gestützt auf die interkantonale Vereinbarung

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Richtlinien für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Wirtschaftsinformatik Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz über die Fachhochschulen (FHSG) vom

Mehr

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Soziale Arbeit der HES-SO. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Soziale Arbeit der HES-SO. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Soziale Arbeit der HES-SO Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Wirtschaftsinformatik Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz

Mehr

Die Unterrichtsveranstaltungen des Bachelorstudiengangs in Pflege werden in französischer Sprache abgehalten.

Die Unterrichtsveranstaltungen des Bachelorstudiengangs in Pflege werden in französischer Sprache abgehalten. (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 beginnen) Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement über die Grundausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge) im Bereich Musik und Darstellende Künste der HES-SO Version vom 14. Juli 2015 Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 199 über die Fachhochschulen (FHSG), gestützt auf die Fachhochschulverordnung (FHV) vom 11. September

Mehr

Reglement für den Zertifikatslehrgang Certificate of Advanced Studies (CAS) Praxisausbildner/in HES-SO

Reglement für den Zertifikatslehrgang Certificate of Advanced Studies (CAS) Praxisausbildner/in HES-SO Reglement für den Zertifikatslehrgang Certificate of Advanced Studies (CAS) Praxisausbildner/in HES-SO Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO), gestützt auf die interkantonale Vereinbarung

Mehr

Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Betriebsökonomie. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen

Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Betriebsökonomie. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, gestützt auf die Rahmenrichtlinien für die Grundausbildung

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Bachelor of Science HES-SO in Pflege (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 beginnen) Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 begonnen haben) Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung an der HES-SO Version vom. Mai 007 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 199 über die Fachhochschulen,

Mehr

Die Unterrichtsveranstaltungen des Bachelorstudiengangs Hebamme werden in französischer Sprache abgehalten.

Die Unterrichtsveranstaltungen des Bachelorstudiengangs Hebamme werden in französischer Sprache abgehalten. (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 beginnen) Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Science HES-SO in Pflege Version vom 1. September 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über

Mehr

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO Version vom 15. März 01 Der strategische Ausschuss der Fachhochschule Westschweiz Der strategische Ausschuss der Fachhochschule Westschweiz

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom. Mai 011, beschliesst: Anwendungsbereich Art. 1 1 Das vorliegende

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement für den Studiengang Master of Science HES-SO in Business Administration Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, (gültig für Studierende, die mit ihrer Ausbildung ab dem Studienjahr 01/01 beginnen) Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen

Mehr

Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit der HES-SO. Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit der HES-SO. Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit der HES-SO Version vom 10. Mai 01 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement über den Studiengang Master of Science HES-SO in Engineering Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Vereinbarungsprotokoll zwischen der CUSO (Conférence universitaire de

Mehr

Studienreglement für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Luzern Wirtschaft

Studienreglement für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Luzern Wirtschaft Studienreglement für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule Luzern Wirtschaft vom 1. September 015 Der Direktor der Hochschule Luzern - Wirtschaft, gestützt auf Artikel 1 Absatz

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Communication Management and Leadership

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Communication Management and Leadership Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Communication Management (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Weiterbildungsmasterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule vom 19. April 201)

Mehr

Das Prorektorat Weiterbildung und Forschung erlässt für jeden MAS-Studiengang einen Studienplan. 2

Das Prorektorat Weiterbildung und Forschung erlässt für jeden MAS-Studiengang einen Studienplan. 2 MAS PHZH Bildungsmanagement und Bildungsinnovation 44.4. Diplomreglement zum Master of Advanced Studies Pädagogische Hochschule Zürich in Bildungsmanagement sowie zum Master of Advanced Studies Pädagogische

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Science HES-SO in Ernährungsberatung Version vom 1. September 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober

Mehr

Sozialwissenschaften der Universität Luzern. vom 23. Januar 2008 * (Stand 1. Januar 2009)

Sozialwissenschaften der Universität Luzern. vom 23. Januar 2008 * (Stand 1. Januar 2009) Nr. 5f Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophy+Management an der Fakultät II für Kulturund Sozialwissenschaften der Universität Luzern vom. Januar 008 * (Stand. Januar 009) Der Universitätsrat

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, gestützt auf das Reglement über die Grundausbildung

Mehr

vom 22. Februar 2013 (Stand 1. Februar 2013)

vom 22. Februar 2013 (Stand 1. Februar 2013) Nr. 54o Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophie + Medizin an der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften der Universität Luzern vom. Februar 0 (Stand. Februar 0) Der Universitätsrat

Mehr

2) Die Zulassungsordnung regelt den Zugang von Hochschulwechslern zu den konsekutiven Master-Studiengängen der Kunsthochschule Berlin-Weißensee.

2) Die Zulassungsordnung regelt den Zugang von Hochschulwechslern zu den konsekutiven Master-Studiengängen der Kunsthochschule Berlin-Weißensee. Zulassungsordnung für die konsekutiven Master-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen-Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin-Weißensee Der Akademische Senat

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz. Die Zulassungsbedingungen sind für alle Schulen desselben Studiengangs gleich.

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz. Die Zulassungsbedingungen sind für alle Schulen desselben Studiengangs gleich. Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen Betriebsökonomie, Tourismus, Wirtschaftsinformatik, Information und Dokumentation, Wirtschaftsrecht und International Business Management des Bereichs

Mehr

(als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005)

(als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005) Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang MAS in Coaching, Supervision und ZFH (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005)

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Vom 2. April 2012 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche Fakultät erlässt, gestützt auf Artikel 44 des Statuts der

Mehr

SO-T Anhang RSO MAS Wirtschaftsingenieurwesen. School of Engineering. Dok.-Verantw.: marr

SO-T Anhang RSO MAS Wirtschaftsingenieurwesen. School of Engineering. Dok.-Verantw.: marr Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Wirtschaftsingenieurwesen (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005) Beschluss

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung

Studien- und Prüfungsordnung Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften Fachgruppe: Wirtschaftswissenschaften Auf Grund des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz

Mehr

Führungsgrundlagen Version: Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Weiterbildung IAM

Führungsgrundlagen Version: Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Weiterbildung IAM Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Communication Management (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 200) 1. Beschluss

Mehr

Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen

Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen 8. Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen vom 7. Mai 00 Die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) gestützt auf Artikel,, und 6 der Interkantonalen

Mehr

Richtlinien zur Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen

Richtlinien zur Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen Studiengang Sekundarstufe II Richtlinien zur Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen. Lehre Weiterbildung Forschung Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 3 2 Zuständigkeit und Gesuch 3 3 Grundsätze

Mehr

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Reglement über die Grundausbildung (Bachelor- und Masterstudiengänge) an der HES-SO Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz

Mehr

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31. Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Angewandte Informatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-63.pdf)

Mehr

gestützt auf Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a der Organisationsverordnung ETH Zürich vom 16. Dez ,

gestützt auf Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a der Organisationsverordnung ETH Zürich vom 16. Dez , RSETHZ 333.0500.21 R DAS Pharmazie D-CHAB Reglement 2017 für das Weiterbildungsprogramm Diploma of Advanced Studies ETH Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung in Pharmazie am Departement Chemie und

Mehr

Verordnung der Schulleitung der ETHL über die Weiterbildung und die Fortbildung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne

Verordnung der Schulleitung der ETHL über die Weiterbildung und die Fortbildung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne Verordnung der Schulleitung der ETHL über die Weiterbildung und die Fortbildung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (Weiterbildungsverordnung ETHL) vom 27. Juni 2005 (Stand am 1. März

Mehr

Radiologie-Technik werden in französischer Sprache abgehalten.

Radiologie-Technik werden in französischer Sprache abgehalten. Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Science HES-SO in Medizinischer Radiologie-Technik Version vom 1. September 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz

Mehr

Reglement des Joint Master of Architecture (JMA) der HES-SO und der BFH

Reglement des Joint Master of Architecture (JMA) der HES-SO und der BFH Reglement des Joint Master of Architecture (JMA) der HES-SO und der BFH Das Rektorat der Haute Ecole Spécialisée de Suisse Occidentale (HES-SO) Der Schulrat der Berner Fachhochschule (BFH) gestützt auf

Mehr

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag)

2 Zulassungsvoraussetzungen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber. 3 Bewerbung um Teilnahme am Zulassungsverfahren (Zulassungsantrag) Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen- Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin Weißensee Auf Grund des 71 Abs. 1 Satz 1 und

Mehr

Anhang. zur Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur der Zürcher Hochschule Winterthur vom

Anhang. zur Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur der Zürcher Hochschule Winterthur vom Anhang zur Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur der Zürcher Hochschule Winterthur vom 7.10.2005 beschlossen am 7.10.2005 erstmals durch die Schulleitung der Zürcher Hochschule

Mehr

Reglement über die Diplomprüfung für das Lehramt im Informatik-Unterricht an Berufsschulen am Höheren Lehramt für Berufsschulen

Reglement über die Diplomprüfung für das Lehramt im Informatik-Unterricht an Berufsschulen am Höheren Lehramt für Berufsschulen Diplomprüfung für das Lehramt im Informatik-Unterricht R 414.57 Reglement über die Diplomprüfung für das Lehramt im Informatik-Unterricht an Berufsschulen am Höheren Lehramt für Berufsschulen (vom 18.

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, Richtlinien des Studiengangs Bachelor of Science HES-SO in Physiotherapie Version vom 1. September 011 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober

Mehr

Die Ausbildung dauert sechs Semester. Sie wird berufsbegleitend absolviert.

Die Ausbildung dauert sechs Semester. Sie wird berufsbegleitend absolviert. 4.5 Reglement des Departementes für Erziehung und Kultur über die Ausbildung zur diplomierten Betriebswirtschafterin HF beziehungsweise zum diplomierten Betriebswirtschafter HF vom 4. Januar 0 (Stand.

Mehr

gestützt auf Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a der Organisationsverordnung ETH Zürich vom 16. Dez ,

gestützt auf Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a der Organisationsverordnung ETH Zürich vom 16. Dez , RSETHZ 333.0500.21 R DAS Pharmazie D-CHAB Reglement 2017 für das Weiterbildungsprogramm Diploma of Advanced Studies ETH Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung in Pharmazie am Departement Chemie und

Mehr

Studienplan Regelstudiengang Sekundarstufe I

Studienplan Regelstudiengang Sekundarstufe I Studienplan Regelstudiengang Sekundarstufe I vom. Lehre Weiterbildung Forschung Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2 2. Studienaufbau 2 3. Fächerprofile 4 4. Ausbildungsanteile 5 Anhang Fachstudienpläne

Mehr

School of Management and Law. Z-SO-W Studienordnung MAS Product Management

School of Management and Law. Z-SO-W Studienordnung MAS Product Management Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang ZFH in Product Management (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Weiterbildungsmasterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule vom 19. April 2016)

Mehr

Studienordnung für Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung. Beschluss des Hochschulrates vom 12.

Studienordnung für Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung. Beschluss des Hochschulrates vom 12. Stand 1. August 2017 Studienordnung für Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Heilpädagogische Früherziehung Beschluss des Hochschulrates vom 12. Mai 2011 Der Hochschulrat der Hochschule für Heilpädagogik

Mehr

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,

Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 1 Das

Mehr

ASF 2006_016. Verordnung. über die Aufnahme zur Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg. Der Staatsrat des Kantons Freiburg

ASF 2006_016. Verordnung. über die Aufnahme zur Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg. Der Staatsrat des Kantons Freiburg Verordnung vom 13. März 2006 Inkrafttreten: 13.03.2006 über die Aufnahme zur Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 4. Oktober

Mehr

Rahmenstudienordnung für Weiterbildungs-Masterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule

Rahmenstudienordnung für Weiterbildungs-Masterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule Weiterbildungs-Masterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule. Rahmenstudienordnung für Weiterbildungs-Masterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule (vom 9. April 06) Der Fachhochschulrat, gestützt auf

Mehr

Master of Advanced Studies in Ernährung und Gesundheit

Master of Advanced Studies in Ernährung und Gesundheit RSETHZ 333.0700.10 R MAS EG D-AGRL Reglement 2006 für den Master of Advanced Studies in Ernährung und Gesundheit am Departement Agrar- und Lebensmittelwissenschaften der ETH Zürich (Beschluss der Schulleitung

Mehr

Studienreglement für das Studium an der Hochschule Luzern Musik

Studienreglement für das Studium an der Hochschule Luzern Musik Studienreglement für das Studium an der Hochschule Luzern Musik Der Rektor der Hochschule Luzern Musik, gestützt auf Art. 7 Abs. lit. a der Aufnahme- und Prüfungsordnung für das Studium an der Hochschule

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen. Die Regelstudiendauer beträgt vier Semester.

1. Allgemeine Bestimmungen. Die Regelstudiendauer beträgt vier Semester. Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik zum Erwerb des Diploms Master of Science in Wirtschaftsinformatik an der Berner Fachhochschule Der Schulrat der Berner Fachhochschule, gestützt

Mehr

Studienreglement für die Master-Ausbildung in Engineering an der Hochschule Luzern - Informatik

Studienreglement für die Master-Ausbildung in Engineering an der Hochschule Luzern - Informatik Studienreglement für die Master-Ausbildung in Engineering an der Hochschule Luzern - Informatik vom 31. Mai 2016 Der Direktor der Hochschule Luzern - Informatik, gestützt auf Artikel 1 Absatz 2 und Artikel

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Reglement über die strategische Reserve der Fachhochschule Westschweiz und den strategischen Entwicklungsfonds der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und Soziale Arbeit Version vom 7. November 008

Mehr

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier 2010 Veröffentlicht am 07.09.2010 Nr. 11/S. 96 Tag Inhalt Seite 07.09.2010 Prüfungsordnung für Studierende im Master- Studiengang

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für

Mehr

Studienplan - Grundlagen der Beratung von Berufsbildungsverantwortlichen:

Studienplan - Grundlagen der Beratung von Berufsbildungsverantwortlichen: Studienplan - Grundlagen der Beratung von Berufsbildungsverantwortlichen: Lehrbegleitung Zusatzausbildung mit Zertifikat CAS 1 Rechtliche Grundlagen 2 2 Studienziele 2 3 Zulassung 2 3.1 Zulassungsbedingungen

Mehr

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang Management in Physiotherapie

Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang Management in Physiotherapie Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang Management in Physiotherapie (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005) 1. Beschluss

Mehr

Kooperationsvereinbarung über den Spezialisierten Joint Degree Masterstudiengang Antikes Judentum

Kooperationsvereinbarung über den Spezialisierten Joint Degree Masterstudiengang Antikes Judentum Kooperationsvereinbarung über den Spezialisierten Joint Degree Masterstudiengang Antikes Judentum zwischen der UNIVERSITÄT ZÜRICH THEOLOGISCHE FAKULTÄT, KIRCHGASSE 9, 800 ZÜRICH, und der UNIVERSITÄT BERN

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Bern Muesmattstrasse 7 301 Bern URL: www.edu.unibe.ch 1 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche

Mehr

IAP Institut für Angewandte Psychologie. Z-SO-P Anhang Studienordnung MAS Coaching & Organisationsberatung

IAP Institut für Angewandte Psychologie. Z-SO-P Anhang Studienordnung MAS Coaching & Organisationsberatung Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Coaching & Organisationsberatung (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Weiterbildungsmasterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule vom 1. April

Mehr

Anlage 4.4b: Bachelor Degree Medienwirtschaft und Journalismus Anlage 4.5: Diploma Supplement Medienwirtschaft und Journalismus

Anlage 4.4b: Bachelor Degree Medienwirtschaft und Journalismus Anlage 4.5: Diploma Supplement Medienwirtschaft und Journalismus Besonderer Teil (B) der Bachelor-Prüfungsordnung für die Studiengänge 1. Wirtschaftsingenieurwesen 2. Wirtschaftsinformatik 3. Wirtschaftsingenieurwesen Telekommunikation 4. des Fachbereichs Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

BMaSFe. Vom 20./29. Mai Vom Universitätsrat genehmigt am 19. Juni 2008

BMaSFe. Vom 20./29. Mai Vom Universitätsrat genehmigt am 19. Juni 2008 6.0BMaSFe Studienordnung für das ausserfakultäre Studienfach Informatik im Bachelor- und im Masterstudium an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel Vom 0./9. Mai 008 Vom Universitätsrat

Mehr

vom 17. Dezember 2010 (Stand 1. Februar 2015)

vom 17. Dezember 2010 (Stand 1. Februar 2015) Nr. 54l Reglement über den Zertifikatsstudiengang (Certificate of Advanced Studies) Philosophie + Medizin an der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften der Universität Luzern vom 7. Dezember

Mehr

Studienordnung für den Master- Studiengang Digitale Logistik und Management der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den Master- Studiengang Digitale Logistik und Management der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Studienordnung für den Master- Studiengang Digitale Logistik und Management der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 13.07.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39

Mehr

über Zulassungsbedingungen, Promotion und Prüfungen an der Hochschule für Wirtschaft Freiburg

über Zulassungsbedingungen, Promotion und Prüfungen an der Hochschule für Wirtschaft Freiburg 7. Reglement vom 0. Juni 998 über Zulassungsbedingungen, Promotion und Prüfungen an der Hochschule für Wirtschaft Freiburg Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Reglement vom. Juli 995 für

Mehr

Referenz. Urteil vom 2. Juli 2014 in der Beschwerdesache. für Soziale Arbeit und den Staatsrat des Kantons Wallis. Titel EXMATRIKULATION

Referenz. Urteil vom 2. Juli 2014 in der Beschwerdesache. für Soziale Arbeit und den Staatsrat des Kantons Wallis. Titel EXMATRIKULATION Referenz Titel Entscheid Regeste Urteil 2013.14 vom 2. Juli 2014 in der Beschwerdesache X. gegen die Hochschule für Soziale Arbeit und den Staatsrat des Kantons Wallis. EXMATRIKULATION Abweisung der Beschwerde

Mehr

Informationen zur. Bachelorarbeit

Informationen zur. Bachelorarbeit Informationen zur Bachelorarbeit Stand SS 2016 Hinweise zu Formalen Regelungen Organisatorischen Abläufen Strukturellen Anforderungen Inhaltlichen Empfehlungen Zweck (Studienplan) Die Bachelorarbeit soll

Mehr

Dieses Studiengangreglement regelt die berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengänge

Dieses Studiengangreglement regelt die berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengänge Studiengangreglement - «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Nonprofit Management & Law» der Universität Basel - «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Nonprofit Governance & Leadership» der Universität

Mehr

BMaSFe. Vom 5. / 17. Dezember Vom Universitätsrat genehmigt am 20. Januar 2016

BMaSFe. Vom 5. / 17. Dezember Vom Universitätsrat genehmigt am 20. Januar 2016 6.50BMaSFe Studienordnung für das ausserfakultäre Studienfach Computer Science im Bachelor- und im Masterstudium an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel Vom 5. / 17. Dezember 015

Mehr

Informationen zur. Bachelorarbeit

Informationen zur. Bachelorarbeit Informationen zur Bachelorarbeit Hinweise zu Formalen Regelungen Organisatorischen Abläufen Strukturellen Anforderungen Inhaltlichen Empfehlungen Zweck (Studienplan) Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass

Mehr

Master-Studiengang Sicherheitsmanagement

Master-Studiengang Sicherheitsmanagement Anlage zur Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Master-Studiengang Sicherheitsmanagement Stand: 27.11.2013 Inhaltsübersicht

Mehr

über die Aufnahme in die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg

über die Aufnahme in die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg Verordnung vom 19. Januar 2016 Inkrafttreten: 01.01.2016 über die Aufnahme in die Grundausbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom 21.

Mehr

Ordnung für das Masterstudium Computer Science an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Ordnung für das Masterstudium Computer Science an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel 6.710Md Ordnung für das Masterstudium Computer Science an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom. Dezember 01 Vom Universitätsrat genehmigt am 0. Januar 016 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche

Mehr

Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich

Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich Fachmittelschulen des Kantons Zürich Prüfungsreglement 4.5.4 Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich (vom 4. Juni 007) Der Bildungsrat beschliesst:. Dieses Reglement regelt die Abschlüsse

Mehr

Kanton Zug Verordnung über die Gebühren an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Gebührenverordnung)

Kanton Zug Verordnung über die Gebühren an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Gebührenverordnung) Kanton Zug 44.66 Verordnung über die Gebühren an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Gebührenverordnung) Vom 8. Dezember 008 (Stand. September 0) Der Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule

Mehr

Praktikumsvereinbarung

Praktikumsvereinbarung (Bitte elektronisch ausfüllen) 1. STUDIERENDE/R Strasse PLZ, Ort Tel.-Nr. Matrikelnummer 2. AUSBILDUNGSBETRIEB Name des Unternehmens Strasse PLZ, Ort Tel.-Nr. E-Mail Website 3. DAUER DES PRAKTIKUMS Beginn

Mehr

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015 Ordnungen der Cusanus Hochschule 5 Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule Datum: 2. Juni 2015 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gründungssenats der Cusanus Hochschule vom 27. Mai 2015 und unterzeichnet

Mehr

Ordnung für das Bachelorstudium Geowissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Ordnung für das Bachelorstudium Geowissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Ordnung für das Bachelorstudium Geowissenschaften an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom. Dezember 01 Vom Universitätsrat genehmigt am 0. Januar 016 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche

Mehr

(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studiengänge weitere Regelungen getroffen werden.

(3) Auf der Grundlage dieser Ordnung können für einzelne Studiengänge weitere Regelungen getroffen werden. Zulassungsordnung für die Bachelor-Studiengänge Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Flächen-Design und Visuelle Kommunikation der Kunsthochschule Berlin-Weißensee Der Akademische Senat der Kunsthochschule

Mehr

Masterarbeit im Rahmen des MAS-Studiengangs

Masterarbeit im Rahmen des MAS-Studiengangs Weiterbildungsprogramm in angewandter Statistik am IMSV der Universität Bern Masterarbeit im Rahmen des MAS-Studiengangs Das Programm für die Erweiterung des Nachdiplomstudiums/DAS zum Master of Advanced

Mehr

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren 4.2.2.6. Reglement über die Benennung der Diplome und der Weiterbildungsmaster im Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerbildung im Rahmen der Bologna-Reform (Titelreglement) vom 28. Oktober 2005 Die Schweizerische

Mehr

Thüringer Verordnung zur Anderung von Ausbildungs- und Laufbahnvorschriften für den gehobenen Polizeivollzugsdienst

Thüringer Verordnung zur Anderung von Ausbildungs- und Laufbahnvorschriften für den gehobenen Polizeivollzugsdienst Ve rord n u ngsentwu rf des Innenministeriums Thüringer Verordnung zur Anderung von Ausbildungs- und Laufbahnvorschriften für den gehobenen Polizeivollzugsdienst A. Problem und Regelungsbedürfnis Im Jahr

Mehr

Verordnung des Erziehungsrates über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen

Verordnung des Erziehungsrates über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen 4.07 Verordnung des Erziehungsrates über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen vom 7. Dezember 00 Der Erziehungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. des Schulgesetzes vom

Mehr

Das Reglement regelt die Zulassung zum Lehrgang, dessen Durchführung und die Voraussetzungen für die Verleihung des Zertifikats "Judikative".

Das Reglement regelt die Zulassung zum Lehrgang, dessen Durchführung und die Voraussetzungen für die Verleihung des Zertifikats Judikative. VEREIN SCHWEIZERISCHE RICHTERAKADEMIE STUDIENREGLEMENT FÜR DEN ZERTIFIKATSLEHRGANG "JUDIKATIVE" Erlassen von der Vereinsversammlung des Vereins "Schweizerische Richterakademie", gestützt auf Art. 6 lit.

Mehr