Jahresbericht

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1 Jahresbericht

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3 Inhaltsverzeichnis Vorwort des Präsidenten 5 Porträt Die SFA 7 Fondsmärkte Marktumfeld 9 Schweizer Fondsmarkt 9 Europäischer Fondsmarkt 14 Fondsmarkt USA 15 Globaler Fondsmarkt 16 Nationales Umfeld Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) 17 Verordnungen zum KAG (KKV und KKV-EBK) 18 Retrozessionen in der Vermögensverwaltung 19 Integrierte Finanzmarktaufsicht (FINMA) 20 Durchforstung des Aufsichtsrechts 21 Änderungen im EBK-Rundschreiben «Öffentliche Werbung» 21 Neue EBK-Wegleitung «Pflichten des Vertreters» 22 Anpassung der EBK-Gebührenverordnung an das KAG 23 Aktualisierung der EBK-Wegleitungen «Bewilligung zum Vertrieb 23 eurokompatibler ausländischer Anlagefonds» Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen 24 Nationale Aktivitäten der SFA Einsatz für das KAG 25 Engagement für die KKV 26 Anpassung der Selbstregulierung 27 Revision der Transparenzrichtlinie 27 Thesen der EBK zur Selbstregulierung im Banken- und Finanzsektor 28 Rückvergütungen und Mehrwertsteuer 29 Verrechnungssteuer bei Thesaurierungsfonds 29 Standardisierung der Fondsabwicklung 29 Gründung der Swiss Fund Data AG 30 Beziehungen zu Behörden und anderen Verbänden im Inland 30 3

4 Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) 33 EU-Weissbuch 34 Rolle der SFA in der EFAMA 35 Beziehungen der SFA zu Behörden und anderen Verbänden im Ausland 35 Internationales Arbeitsprogramm Anlässe im Rückblick 38 Neue Fachausschüsse 39 Tätigkeiten der Fachausschüsse 39 Alternative Investments Competence Group 40 SFA News mit rasch wachsendem Leserkreis 40 Intensive Medienarbeit 41 Mutationen im Vorstand und in der Geschäftsstelle 42 Mitglieder der Fachausschüsse 44 Die SFA in eigener Sache Von 97 auf 117 in einem Jahr 47 Die SFA-Mitglieder Aktivmitglieder 49 Passivmitglieder 57 Mitgliederverzeichnis 4

5 Vorwort des Präsidenten Sehr geehrte Damen und Herren 2006 war ein dynamisches und spannendes Jahr für den schweizerischen Fondsplatz und damit für die SFA. Beflügelt durch das positive Börsenklima und angetan von den Chancen der Kategorie «Andere Fonds», die erhebliche neue Mittel an sich zog, verwalteten die in der Schweiz zum Vertrieb zugelassenen Anlagefonds die Rekordsumme von rund 600 Mrd. CHF. Dank Innovationskraft und unter Nutzung des neuen rechtlichen Spielraums wird sich die Fondsindustrie auch im zunehmenden Konkurrenzkampf gegenüber anderen Anlagegattungen, so z.b. den struk - turierten Produkten, behaupten und weiterhin profilieren. Dass dabei das Anlegerinteresse und -vertrauen im Brennpunkt bleibt, ist selbstredend. Das Inkrafttreten des KAG per 1. Januar 2007, welches das seit 1995 geltende Anlagefondsgesetz ablöst, ist ein Meilenstein in der Fondsgeschichte der Schweiz. Mit der Ausdehnung des Gesetzes auf alle kollektiven Kapitalanlagen und der Schaffung neuer Rechtsformen wird der bedeutende Fondsplatz Schweiz noch gestärkt und seine Attraktivität sowie Wettbewerbsfähigkeit gesteigert. Das zähe Ringen um bestmögliche Lösungen für alle Markt - teilnehmer mit dem Primat auf dem Anlegerschutz hat sich also gelohnt. Im Vorfeld des KAG und während der Erarbeitung der Verordnungen war eine enge Zusammenarbeit der SFA mit den Behörden, insbesondere mit der EBK, gefragt. Der Wille jeweils beider Seiten, Gesetz und Verordnungen optimal und fristgerecht zum Abschluss zu bringen, schlug sich in einer gedeihlichen Zusammenarbeit nieder, welche die SFA zu schätzen wusste. Die zunehmende Bedeutung der Anlagefonds für das Asset Management der Versicherungswirtschaft führte zu einem vertieften Dialog mit dem BPV. Diese Bedeutung reflektiert sich auch darin, dass mit Stephan Heitz wieder ein Vertreter der Versicherungswirtschaft im Vorstand der SFA Einsitz nimmt. Die Vielfalt der Aufgaben, welche die SFA aufgrund ihres Selbstverständnisses und ihres Auftrags erfüllen wollte und auch erfüllte, konnte nur dank dem unermüdlichen Engagement und dem steten Willen der Geschäftsstelle und der eingesetzten Fachausschüsse, Überdurchschnittliches zu leisten, so kompetent und effizient wahrgenommen werden. Den Fachausschüssen wird für ihren unschätzbaren Beitrag im 2006 herzlich gedankt. Ein weiterer Meilenstein in der Geschichte der SFA waren die Ausgliederung des TIF-Projekts aus der SWX und die Gründung einer eigenen Firma, der Swiss Fund Data AG. Diese soll der Fondsindustrie selbst, aber auch den Medien eine einzigartige Plattform von Fondsinformationen zur Verfügung stellen. 5

6 Die aktive Kommunikationspolitik der SFA stiess in breiten Kreisen auf Anerkennung. Der heterogene Leserkreis der beliebten SFA-News wuchs stark; die Anfragen von Seiten der Medien nahmen sehr zu; die SFA konnte sich noch stärker als in den Vorjahren als Gesprächspartner aller Involvierten positionieren. Insbesondere im Zusammenhang mit dem KAG nahm sie einerseits beratende Funktionen wahr, andererseits informierte sie ihre Mitglieder und die Medien über den jeweiligen Stand der Dinge. Die SFA wertet es als Belohnung ihres Engagements, dass die Mitgliederzahl stets wächst. Allein im Berichtsjahr durfte sie 20 neue Mitglieder begrüssen. An dieser Stelle sei allen Interessierten innerhalb und ausserhalb der SFA für ihre Loyalität und ihr Engagement für einen prosperierenden Schweizer Fondsmarkt gedankt. Mit freundlichen Grüssen Dr. Gérard Fischer 6

7 Porträt Die SFA Die SFA die repräsentative Branchenorganisation der Schweizer Fondswirtschaft Seit ihrer Gründung 1992 gelang es der SFA als repräsentative Branchen - organisation der Schweizer Fondsindustrie einen festen Platz innerhalb der Branche einzunehmen. Mit ihren per Jahresende 117 Mitgliedern vertritt sie mehr als 90% des in der Schweiz platzierten Fondsvermögens. Die SFA ist aktives Mitglied der Europäischen Investmentvereinigung EFAMA in Brüssel und in deren Vorstand vertreten. Ihre Existenzberechtigung leitet die SFA an dem für ihre Mitglieder geschaffenen Nutzen ab. Dieser besteht in erster Linie in der Wahrnehmung folgender Aufgaben: das Image der Anlagefonds und der gesamten Branche zu fördern sich für optimale Rahmenbedingungen einzusetzen durch Selbstregulierung einer zu engen und zu stark verbietenden Gesetz gebung vorzubeugen gegenüber den regulierenden Instanzen die Interessen der Fondsproduzenten zu vertreten sich gegenüber Behörden, anderen Verbänden, den Medien und der Öffentlichkeit als kompetenter und repräsentativer Gesprächspartner zu positionieren. Die SFA zeichnet sich durch eine schlanke Organisation und flache Hierarchie aus. Zur Unterstützung der Geschäftsstelle und zur Bearbeitung konkret de - finierter Aufgaben werden vom Vorstand ad-hoc-arbeitsgruppen eingesetzt. Die unten abgebildete Struktur gewährleistet eine hohe Effizienz und erlaubt es, begrenzte Ressourcen gezielt zur Lösung von Sachfragen einzusetzen. Diese bewährte Arbeitsweise dient dem Interesse der Mitglieder. Organigramm Generalversammlung Strategischkonzeptionelle Ebene Vollzug operationelle Ebene Vorstand (7 Mitglieder) Geschäftsstelle Fachausschüsse Entscheidungsvorbereitung Zeitlich begrenzte Unterstützung ad-hoc-arbeitsgruppen (auftragsbezogen) 7

8 Als repräsentative Branchenorganisation der schweizerischen Fondsindustrie steht die SFA allen Fondsleitungen, Vertretern ausländischer Anlagefonds sowie Asset Managern institutioneller Vermögen offen, unabhängig ihres Domizils und ihrer Branchenzugehörigkeit. Im Gegensatz zu den meisten anderen nationalen Fondsverbänden in Europa nimmt die SFA auch Vertreter ausländischer Anlagefonds ungeachtet ihrer Herkunft als Vollmitglied auf. Gerade auch sie tragen durch ihre Marktpräsenz zum guten Ruf des Schweizer Fondsplatzes bei. SFA-Mitgliedschaft das Gütesiegel der Schweizer Fondsbranche 8

9 Fondsmärkte Marktumfeld Boomende Börse beflügelt auch das Fondsgeschäft Das internationale Wirtschaftswachstum und das zurückge kehrte Vertrauen der Anleger bescherte auch der Fondsbranche neue Zuwachsraten. Entwicklung wichtiger Marktindikatoren Marktindikatoren Ende 2004 Ende 2005 Ende 2006 Aktien Schweiz (SMI) Aktien Europa (Euro STOXX 50) Aktien USA (S&P 500) Aktien Welt (MSCI) CHF-Geldmarktzinsen % 1.01% 2.10% EUR-Geldmarktzinsen % 2.49% 3.72% USD-Geldmarktzinsen % 4.54% 5.36% Wechselkurs EUR CHF Wechselkurs USD CHF Quelle London, Libor (3mt ) Schweizer Fondsmarkt Plus 10.5% Per Ende 2006 wiesen die in der Statistik zum schweizerischen Fondsmarkt erfassten Anlagefonds einen Vermögenszuwachs von 57.5 Mrd. CHF bzw. 10.5% aus. Sie erzielten damit den Rekordwert von Mrd. CHF. Verantwortlich dafür waren vor allem erhebliche Mittelzuflüsse bei den Anlagestrategiefonds und bei Fonds für alternative Anlagen sowie die von den Aktienfonds erzielten Kursgewinne. Allein im vierten Quartal 2006 wuchs das Vermögen um 33.1 Mrd. CHF bzw. 6.7%. Entwicklung des schweizerischen Fondsmarkts Gesamtvermögen in Mrd. CHF Schweizerische Fonds Ausländische Fonds Quelle: TIF 9

10 Vom Gesamtvermögen entfielen Ende Mrd. CHF (+32%) auf Anlagefonds schweizerischen Rechts und Mrd. CHF (+6%) auf Anlagefonds ausländischen Rechts. Nachdem das Vermögen der Anlagefonds schweizerischen Rechts bereits 2005 um 44% zugelegt hatte, nahm es 2006 um weitere 32% zu. Ihr Anteil am gesamten Fondsvolumen betrug damit 38%. Verantwortlich für diese positive Entwicklung waren die in zunehmender Anzahl gegründeten Fonds für institutionelle Anleger. Der Einsatz von Anlagefonds kann deren Vermögens - verwaltung erheblich vereinfachen. Dies dürfte dem Markt für solche Produkte auch weiterhin Auftrieb geben. Ebenso trugen auch die vermehrt in der Schweiz lancierten Fonds für alternative Anlagen zur Stärkung des Fondsstandorts Schweiz bei. Als Mittel zur Diversifikation wird ihre Bedeutung auch in Zukunft wachsen. Schweizer Fondsstandort massiv gestärkt Dabei verteilt sich das Gesamtvermögen wie folgt auf die einzelnen Fonds - kategorien: Entwicklung der Fondskategorien Fondskategorie Vermögen Vermögen Mittelzu-/ Marktbedingte Ende 2005 Ende 2006 abflüsse 2006 Wertveränderung 2006 In Mrd. CHF In Mrd. CHF In Mrd. CHF In Mrd. CHF Geldmarktfonds Obligationenfonds Aktienfonds Anlagestrategiefonds Immobilienfonds / 0 +/ 0 Andere Fonds Total Quelle: TIF Der starke Kursaufschwung an den wichtigen Aktienmärkten in der zweiten Jahreshälfte führte bei den Aktienfonds zu einer erfreulichen Preisperformance. Die marktbedingten Wertsteigerungen erhöhten das Vermögen dieser Fonds - kategorie seit Ende Juni um 12.2%; im Vergleich zu Ende Dezember 2005 beträgt der Zuwachs 14.7%. Im Jahresverlauf investierten die Anleger 75.6 Mrd. CHF in Aktienfonds, neigten aber bei gestiegenen Kursen dazu, Gewinne zu realisieren. Davon betroffen waren u.a. auch Fonds mit Anlagen in Schweizer Aktien. Hinter den für das ganze Jahr ausgewiesenen Netto - mittelrückzügen von 0.5 Mrd. CHF verbirgt sich eine erhebliche Aktivität der Anleger im Bereich der Aktienfonds. Aktienfonds die Hauptgewinner 10

11 Erfreuliche Entwicklung auch bei den Anlagestrategiefonds Besonders erfreulich entwickelten sich 2006 die Anlagestrategiefonds, was zum Teil auf neue von institutionellen Investoren gegründete Produkte zurückzuführen ist. Diese Fonds, die eine diversifizierte Vermögensanlage umsetzen, zogen auch von privaten Anlegern in erheblichem Umfang neue Mittel an. Zudem erzielten vor allem Fonds mit einem höheren Aktien - anteil erfreuliche Wertsteigerungen. Insgesamt stieg das Vermögen dieser Fonds seit Ende 2005 überdurchschnittlich stark um 22% an. Umlagerungen zulasten Obligationenfonds Die 2006 für Obligationenfonds ausgewiesenen Mittelrückzüge sind zum Teil auf Umlagerungen institutioneller Vermögen in andere Fondskategorien zurückzuführen. Obwohl die gestiegenen Kapitalmarktzinsen auf die Kurse der Obligationen drückten, konnten Obligationenfonds gesamthaft gering - fügige Wertsteigerungen ausweisen. Der Wertzuwachs reflektiert zum Teil auch den gestiegenen Wechselkurs des EUR. Dieser machte doch rund ein Drittel der Anlagen dieser Fondskategorie aus und konnte die Einbussen bei der Umrechnung des Vermögens der auf Dollar fokussierten Fonds mehr als kompensieren. Geldmarktfonds wenig attraktiv Aufgrund der gestiegenen kurzfristigen Zinsen erzielten die Geldmarktfonds zwar wieder eine etwas höhere Anlagerendite, gegenüber anderen Investi - tionsmöglichkeiten blieb ihre Attraktivität jedoch gering. Wie in den Vorjahren wiesen daher diese Fonds pro Saldo weitere Mittelabflüsse aus. Der Nettobetrag der Mittelflüsse verbirgt aber auch hier eine erhebliche Aktivität der Anleger, was darauf hinweist, dass Geldmarktfonds nach wie vor eine wichtige Rolle für das kurzfristige Parkieren von Anlagemitteln spielen. Alternative Fonds zunehmend beliebt Innerhalb der Kategorie Andere Fonds wiesen vor allem die Hedge Fonds weiterhin hohe Mittelzuflüsse aus. Zudem erweiterten neue Produkte für Anlagen im Rohstoffsektor und Produkte mit speziellen Anlagestrategien das Angebot an alternativen Investitionsmöglichkeiten und stiessen auf er - hebliches Interesse der Anleger. Da die Anlagen dieser Fonds grösstenteils in der amerikanischen Währung notieren, wirkte sich deren Kursrückgang zwar auf die in CHF ausgedrückten Wertveränderungen aus. Diese betragen im Durchschnitt aber immer noch mehr als 6%. Seit Ende 2005 erhöhten die Anleger das in diese Kategorie investierte Vermögen um rund 65%. Neben anlagepolitischen Überlegungen dürfte auch die Präferenz für bewilligte Fonds gegenüber Produkten aus «Offshore»-Standorten zu dieser Entwicklung beigetragen haben. Immobilienfonds in enger Bandbreite Seit Jahresbeginn 2006 bewegte sich das in der Schweiz in Immobilienfonds platzierte Vermögen in einer engen Bandbreite, denn Mittelzuflüsse aus Kapitalerhöhungen, Ausschüttungen und Inventarwertveränderungen hielten 11

12 sich bisher weitgehend die Waage. Als Ergänzung zu den inländischen Fonds haben schweizerische Grossbanken im Ausland Immobilienfonds mit einer international ausgerichteten Anlagepolitik aufgelegt und vertreiben diese Produkte mehrheitlich auch ausserhalb der Schweiz. Insgesamt beträgt das im Ausland in Immobilienfonds schweizerischer Anbieter investierte Vermögen rund 9 Mrd. CHF. Das Gesamtvermögen der Immobilienfonds übertrifft somit den Betrag von 21 Mrd. CHF. In Marktanteilen ausgedrückt, ergibt sich nachstehendes Bild: Entwicklung der Marktanteile der Fondskategorien Fondskategorie Ende 2004 Ende 2005 Ende 2006 Geldmarktfonds 17% 14% 11% Obligationenfonds 27% 27% 25% Aktienfonds 29% 31% 33% Anlagestrategiefonds 22% 20% 22% Immobilienfonds 3% 3% 2% Andere Fonds 2% 5% 7% Quelle: TIF Ende 2006 waren in der Schweiz 5188 Fonds (+254 Einheiten) zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Davon waren 254 Fonds mehr 1115 Einheiten schweizerischen Rechts und 4073 Einheiten ausländischen Rechts, dominiert von 2915 Fonds luxemburgischen Rechts. Zusätzlich bestanden 417 schweizerische Fonds, die von der EBK für den ausschliesslichen Vertrieb bei institutionellen Anlegern bewilligt sind. Entwicklung der Anzahl Fonds Anzahl Fonds Schweiz Luxemburg Andere Quelle: EBK 12

13 Die Zunahme um 254 Einheiten resultierte aus folgenden Veränderungen: Veränderungen bei der Anzahl Anlagefonds nach Domizil Status Schweiz Ausland Total Neu bewilligt Bewilligung aufgehoben Total Quelle: EBK Schweiz holt auf Der massive Vermögenszuwachs Anlagefonds schweizerischen Rechts ist zum Teil auf die rege Lancierungstätigkeit solcher Produkte zurückzuführen. Entwicklung der Anzahl Effektenfonds und Übrige Fonds Anzahl Fonds Effektenfonds Übrige Fonds ohne Übrige Fonds mit besonderes Risiko besonderem Risiko Quelle: EBK Anlagefonds unverzichtbar Trotz zunehmender Konkurrenz aus anderen Anlageinstrumenten allen voran den strukturierten Produkten behauptete sich die Position der Anlagefonds als unverzichtbarer Baustein in der Vermögensverwaltung resp. ging gestärkt daraus hervor (je nach Zahlen). 13

14 Entwicklung des Anteils Anlagefonds in Depots der jeweiligen Kundensegmente Kundensegment Dezember Dezember November * 2006* Inländische private Kunden 31% 33% 34% Inländische institutionelle Kunden 20% 24% 27% Total inländische Kunden 24% 27% 29% Ausländische private Kunden 36% 44% 47% Ausländische institutionelle Kunden 11% 17% 19% Total ausländische Kunden 22% 27% 28% Total aller Kunden 23% 27% 29% Quelle: SNB *umfasst alle offenen kollektiven Kapitalanlagen (wie Anlagestiftungen, bankinterne Sondervermögen usw.). Die Werte sind daher nur bedingt mit den Vorjahren vergleichbar. Europäischer Fondsmarkt In den ersten neun Monaten des Berichtsjahrs stieg das Vermögen der UCITS um 543 Mrd. EUR resp. um 0.5%. Unangefochten ist die Spitzenposition Luxemburgs. Unter den ersten sieben Positionen, deren Reihenfolge bezogen auf das Fondsvolumen 2006 dieselbe ist wie 2005, bildete sich einzig in Italien ( 35 Mrd. EUR) das Fondsvermögen zurück. Während sich Schweden (+21 Mrd. EUR) auf Platz 8 vorarbeitete, fiel Österreich zurück. 10.5% plus für UCITS Vermögensentwicklung der Wertschriftenfonds an den wichtigsten europäischen Fondsstandorten Fondsstandorte Vermögen Vermögen Vermögen Ende 2004 Ende 2005 Ende Sept in Mrd. EUR in Mrd. EUR in Mrd. EUR Luxemburg Frankreich Grossbritannien Irland Italien Spanien Deutschland Schweden Belgien Schweiz Österreich Niederlande Diverse Total «UCITS»-Fonds Andere Fonds Total Quelle: EFAMA 14

15 «Non-UCITS»-Markt plus 9.5% Im gleichen Zeitraum legte der Non-UCITS Markt um 134 Mrd. EUR resp. um 9.5% zu. Den Hauptharst, nämlich knapp 60%, bestritten die hauptsächlich in Deutschland angebotenen und beliebten Spezialfonds, die institutionellen Anlegern vorbehalten sind. Mit grossem Abstand folgten Immobilienfonds mit 13%, britische Investment Trusts mit 7%, französische Angestelltensparfonds und andere Luxemburg Fonds mit je 6%. Die Verteilung des Fondsvermögens auf die einzelnen Fondskategorien erweist sich als relativ konstant. In den letzten drei Jahren ist bedingt durch das Marktumfeld eine leichte Abnahme der festverzinslichen Produkte zugunsten der Aktienprodukte zu diagnostizieren. Entwicklung der Marktanteile der Fondskategorien Fondskategorie Ende 2004 Ende 2005 Ende 2006 Geldmarktfonds 21% 19% 17% Obligationenfonds 27% 26% 24% Aktienfonds 35% 37% 40% Anlagestrategiefonds 14% 14% 15% Andere Fonds 3% 4% 4% exkl. Irländische Fonds, für die keine Angaben pro Fondskategorie vorliegen Quelle: EFAMA Fondsmarkt USA Auch 2006 Wachstum dank Aktienfonds Das Vermögen der amerikanischen Fonds stieg 2006 um 8.7% an. Zu diesem Ergebnis trugen vor allem die Aktienfonds bei. Aber auch Geldmarkt- und Obligationenfonds entwickelten sich wieder tendenziell positiv. Obwohl die Anzahl und die gehandelten Volumina der Exchange Traded Funds 2006 stetig zunahmen, war ihr Anteil Ende 2006 mit knapp 4% immer noch sehr bescheiden. Vermögensentwicklung pro Fondskategorie Fondskategorie Vermögen Vermögen Vermögen Ende 2004 Ende 2005 November 2006 in Mrd. USD in Mrd. USD in Mrd. USD Aktienfonds Geldmarktfonds Obligationenfonds Gemischte Fonds Total Exchange Traded Funds Quelle: ICI 15

16 Globaler Fondsmarkt Drei Jahre lang währte der kontinuierliche Anstieg des globalen Fonds - vermögens. Gestoppt wurde dieser im 2. Quartal des Berichtsjahrs. Das internationale Fondsvermögen lag zwar per Ende Juni 2006 rund 1.4% höher als zu Beginn des Jahres, auf Quartalsbasis bedeutete es jedoch einen Rückgang von 3.3%. Allein bis Mitte 2006 nahm die Anzahl Fonds um gut 2500 zu. Davon entfallen 41% auf Aktienfonds, 23% auf Obligationenfonds und 20% auf gemischte Produkte. 25 Billionen CHF in knapp Fonds Aufteilung des weltweiten Fondsvermögens nach Regionen USA 47.6% Andere 2.5% Japan 2.9% Brasilien 2.9% Kanada 2.6% Australien 4.6% Hong Kong 2.7% Europa 34.2% Quelle EFAMA Bei gestoppter Aufholjagd Europas, relativer Stabilität in den USA und Zunahmen in Japan und Australien allerdings auf immer noch tiefem Niveau änderte sich im internationalen Gefüge des von der EFAMA abgedeckten Fondsuniversums nur wenig. Internationales Kräfteverhältnis bleibt 16

17 Nationales Umfeld Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) Dank speditivem Vorgehen aller Involvierten KAG fahrplanmässig in Kraft Die parlamentarischen Beratungen zum Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) gingen im Berichtsjahr fahrplanmässig über die Bühne. Bereits Ende Januar 2006 beendete die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) als erstberatende Kommission die Detailberatung, stimmte bei einigen Stimmenthaltungen der Vorlage zu und verabschiedete diese zuhanden des Nationalrats. Am 7. und 8. März behandelte der Nationalrat die Vorlage im Plenum, brachte einige Änderungen ein, welche die Interessen des Schweizer Finanzplatzes noch besser zu berücksichtigen versuchten, und leitete sie weiter an den Ständerat zur Behandlung in dessen Sommersession. Die vorberatende Kommission des Ständerats (WAK-S) machte einige dieser Korrekturen wieder rückgängig. Am 8. Juni 2006 verabschiedete der Ständerat als Zweitrat das KAG mit überwiegender Mehrheit. Die entstandenen Differenzen zum Nationalrat konnten zwischen den beiden Kammern innert kürzester Zeit ausgeräumt werden. Am 26. Juni 2006 stimmte das Parlament mit grosser Mehrheit dem KAG zu. Paradigmenwechsel von Fondsindustrie und SFA begrüsst Die SFA begrüsste das KAG und dessen zentralen Paradigmenwechsel, werden doch neben der vertraglichen Form der kollektiven Kapitalanlage auch die körperschaftlichen Formen dem Aufsichtsrecht unterstellt. Zudem werden neue Rechtsformen eingeführt, wie zum Beispiel die im Ausland sehr beliebte Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) und die Kommandit - gesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KGK). Damit können nun auch in der Schweiz Formen der Kollektivanlage aufgelegt werden, die bisher aus dem Ausland reimportiert werden mussten. Das KAG ermöglicht ferner in genau definierten Fällen vereinfachte Verfahren und weitere Vereinfachungen bei Fonds für qualifizierte Anleger. Das neue Fondsgesetz trägt der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Fonds - platzes Schweiz Rechnung und verbessert dessen Wettbewerbsfähigkeit. Dabei wurden die hohen Standards des Anlegerschutzes aus dem Anlage fondsgesetz (AFG) vollständig beibehalten. Enttäuschung bezüglich Steuern Bei allen Vorteilen des neuen Gesetzes konnten bezüglich Steuern nicht alle Postulate erfüllt werden. Neu eingeführt wurde die jährliche Fälligkeit der Verrechnungssteuer bei thesaurierenden Fonds. Dies stellt die Fondsindustrie vor operative Probleme und führt dazu, dass nur ausländische Fonds praktikable Lösungen für thesaurierende Anteile anbieten können. 17

18 Auch nicht erreicht wurde die angestrebte steuerliche Gleichstellung von Immobilienfonds mit indirektem und direktem Grundbesitz. So können die im Ausland weit verbreiteten Real Estate Investment Trusts (REITs) auch in Zukunft nicht in der Schweiz aufgelegt werden. Nicht optimal gelöst ist zudem die Besteuerung des Komplementärs bei der Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen. Diskriminierungsfreier Zugang schweizerischer Effektenfonds zum europäischen Markt kann nur in Verhandlungen mit der EU erreicht werden. Im Gegenzug würden ausländische EU-kompatible Fonds ohne weitere schweizerische Zusatzforderungen in der Schweiz zugelassen. Da diese gegenseitige Frei - zügigkeit dringend ist, plädieren Branche und Verband für eine rasche Aufnahme solcher Verhandlungen. Verhandlungen mit der EU für gegenseitige Freizügigkeit erwartet Verordnungen zum KAG (KKV und KKV-EBK) Am 19. Juli 2006 schickte der Vorsteher des Eidgenössischen Finanz - departements (EFD) den Entwurf der neuen KKV in die sog. Anhörung, die bis zum 20. August 2006 dauerte. Am 22. November 2006 verabschiedete der Bundesrat die KKV und setzte sie zusammen mit dem KAG auf den 1. Januar 2007 in Kraft. KKV flexibel und liberal Die SFA begrüsste die flexiblen und liberalen Ausführungsbestimmungen der Verordnung. Diese bildet eine gute und taugliche Grundlage für die sinngemässe Umsetzung des KAG. Fondsindustrie und Verband erwarten sich davon einen Zusatznutzen für Anlegerinnen und Anleger sowie Wachstumsimpulse für den Schweizer Fondsmarkt und das Asset Management. Sachbedingt liess die Verordnung der Aufsichtsbehörde zum KAG (KKV-EBK) länger auf sich warten. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der ESTV, der SFA, der Treuhand-Kammer und weiteren Spezialisten unter der Leitung des Sekretariats der EBK bearbeitete frühzeitig komplexe Fragestellungen wie z.b. die Integration der Empfehlung der EU-Kommission zum Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Im Herbst des Berichtsjahrs wurden die verschiedenen Teile der KKV-EBK zu einer Kurzanhörung an die betroffenen Kreise gegeben. Im Dezember verabschiedete die EBK ihre Verordnung zum KAG. Diese wird per 15. Februar 2007 in Kraft treten. KKV-EBK komplexe Fragestellungen gelöst 18

19 Übergangsbestimmungen SFA informierte Mitglieder Noch im Dezember 2006 übermittelte die EBK der SFA die für Buchführung, Bewertung und Rechnungslegung relevanten Artikel der KKV-EBK, die gemäss den Übergangsbestimmungen bereits für das am 1. Januar 2007 oder später beginnende Rechtsjahr gelten werden. Noch stehen diese Bestimmungen unter ausdrücklichem Vorbehalt, durch die Bundeskanzlei validiert werden zu müssen. Formelle Änderungen sind möglich, materielle aber wenig wahrscheinlich. Die SFA informierte ihre Mitglieder entsprechend. Retrozessionen in der Vermögensverwaltung Hohe Wellen ausgelöst von Einzelfall ohne vertragliche Grundlage Am 22. März 2006 fällte das Bundesgericht in Sachen Retrozessionen an Vermögensverwalter (BGE 132 II 460 ff) das Urteil, dass solche grundsätzlich an deren Kunden weiterzugeben sind. Dieses Urteil löste in Finanzkreisen und in der Öffentlichkeit grosse Diskussionen aus. In diesem Fall ging es um Retrozessionen, die von einem unabhängigen Vermögensverwalter ohne vertragliche Grundlage vereinnahmt wurden. Es wurde oft die Ansicht geäussert, dass dieses Urteil direkte Auswirkungen auf den Vertrieb von Anlagefonds hätte. Der Fall ist zwar noch nicht abgeschlossen, wurde er doch an die Vorinstanz zurückgewiesen, trotzdem kann das Urteil aus Sicht der Fondswirtschaft analysiert werden. Langjährige Lehre und Praxis durch Bundesgericht bestätigt Zunächst einmal bestätigte das Bundesgericht die langjährige Lehre und Praxis, dass auf den Vermögensverwaltungsvertrag das Auftragsrecht anwendbar ist. Zudem wurde festgehalten, dass der Beauftragte durch den Auftrag abgesehen vom Honorar «weder gewinnen noch verlieren darf». Denn nur so können Interessenskonflikte zwischen dem Beauftragten und dessen Kunden ausgeschlossen werden. Demzufolge sind Retrozessionen grundsätzlich dem Auftraggeber abzuliefern. Die Ablieferungspflicht an den Auftraggeber ist jedoch nicht zwingender Natur. Es kann vertraglich vereinbart werden, dass unter gewissen Bedingungen darauf verzichtet wird. Keine Anwendung auf den Fondsbereich Für die SFA ist ausschlaggebend, dass laut Bundesgericht Vermögenswerte und andere Vorteile, die dem Beauftragten «bei Gelegenheit der Auftrags - ausführung» zukommen, nicht der Rechenschafts- und Ablieferungspflicht unterliegen. Sie dürfen zurückbehalten werden, wenn sie eine Gegenleistung für eine durch den Beauftragten erbrachte Dienstleistung zugunsten eines Dritten sind und nicht bereits anderweitig abgegolten wurden. Diese beiden Voraussetzungen Gegenleistung und Vermeidung von Doppelzahlung sind bei den Vertriebsentschädigungen im Fondsvertrieb erfüllt. Folgende Dienstleistungen werden beispielsweise durch die Vertriebsentschädigung abgegolten: produktbezogene Werbe- und Marketingmassnahmen, 19

20 Aktuali sierung und Weiterleitung von Pflichtpublikationen oder Erfüllung der an den Vertrieb delegierten Sorgfaltspflichten. Die im Bundesgerichtsurteil verlangte Offenlegung von Retrozessionen ist im Fondsvertrieb bereits erfüllt. Die Transparenzrichtlinie der SFA, die Mitte 2005 von der EBK zum aufsichtsrechtlichen Mindeststandard erhoben wurde, verlangt den Hinweis im Prospekt, dass aus der Verwaltungskommission Zahlungen an den Vertrieb bezahlt werden dürfen. Die direkte Zahlung von Rabatten an Endanleger (sog. Rückvergütungen) ist grundsätzlich verboten mit Ausnahme gewisser institutioneller Anleger. Offenlegung erfüllt Integrierte Finanzmarktaufsicht (FINMA) Anfang Februar 2006 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur integrierten Finanzmarktaufsicht und leitete diese an das Parlament weiter. Die staatliche Aufsicht über Banken, Versicherungsunternehmen und Finanzintermediäre soll in einer einzigen Behörde, der Eidgenös sischen Finanzmarktaufsicht, zusammengefasst werden. Eidgenössische Banken - kommission (EBK), Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und die Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG) würden in diese neue Behörde in Form einer öffentlichrechtlichen Anstalt integriert. Ziel dabei ist, Kompetenz und Effizienz der Finanzmarktaufsicht in der Schweiz zu verbessern. Neue Behörde Kompetenz und Effizienz unter einem Dach Im Herbst 2006 nahm die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) die Beratung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (FINMAG) auf. An ihrer ersten Sitzung wurde beschlossen, auf die Vorlage einzutreten, aber die Aufsicht über die Pensionskassen vorerst nicht zu integrieren. Ende November 2006 beendete die WAK-N die Beratung der Vorlage. Pensionskassen vorerst ausgenommen Die Mehrheit der Kommission ist davon überzeugt, dass die integrierte Finanzmarktaufsicht der Schritt in die richtige Richtung ist. Die Dynamik im Finanzmarktrecht sowie die Konvergenz der Finanzprodukte rechtfertigen die Zusammenführung der Aufsichtsbehörden unter ein Dach. Synergien führen zu höherer Effizienz und damit zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz. Hierin pflichtet die Mehrheit der Kommission dem Bundesrat bei. Integration der Behörden die richtige Antwort auf Dynamik und Konvergenz des Markts 20

21 Meinung der SFA Die SFA teilt diese Auffassung. Zudem ist wünschenswert, dass die Lohnmodelle der FINMA-Kader nicht durch das Eidgenössische Finanzdepartement erarbeitet werden. Dies würde die Behörde daran hindern, qualifizierte Mitarbeiter zu rekrutieren. Durchforstung des Aufsichtsrechts Von der EBK überpüft Die EBK überprüfte die bestehende Finanzmarktregulierung auf Stufe Ver - ordnung und Rundschreiben. Gestützt auf ihren diesbezüglichen Bericht vom Juli 2006 schlug sie vor, sieben Regulierungen abzuschaffen. Eine An - hörung hierzu lief bis Ende August. Anlagefonds nicht direkt betroffen Dabei kam die Aufsichtsbehörde zum Schluss, dass zu diesem Zeitpunkt im Anlagefondsbereich keine Regulierungen zu überprüfen seien. Anliegen der SFA Angesichts des nur bescheidenen Umfangs der Überprüfung regte die SFA an, die laufenden Gesetzgebungsarbeiten zum KAG für eine generelle Durch - forstung der gesamten Fondsregulierung der EBK zu nutzen. Betroffen sind Rundschreiben, Wegleitungen, die teilweise Charakterzüge von Rundschreiben aufweisen, und die Selbstregulierung des Verbands. Die SFA wird sich aktiv in die Arbeiten einbringen. Änderungen im EBK-Rundschreiben «Öffentliche Werbung» Qualifizierte Beziehung neu auf vermögende Privatkunden ausgedehnt Das Rundschreiben «Öffentliche Werbung im Sinne der Anlagefonds - gesetzgebung» (EBK-RS 03/1) definiert, wann öffentliche Werbung vorliegt, die eine Bewilligungspflicht für einen Anlagefonds und/oder die Tätigkeit als Vertriebsträger nach sich zieht. Es regelt zudem, in welchen Fällen der Vertrieb ausländischer Anlagefonds ohne Bewilligung zulässig ist. Als Ausnahmen gelten der Vertrieb an institutionelle Anleger mit professioneller Tresorerie sowie das Vorliegen einer qualifizierten Beziehung zum Werbenden. Eine qualifizierte Beziehung liegt dann vor, wenn zwischen dem bestehenden Kunden und dem Vermögensverwalter ein schriftlicher Vermögensverwaltungsvertrag besteht. 21

22 Neu liegt bei der Vermögensberatung durch Banken und Effektenhändler keine öffentliche Werbung für ausländische Anlagefonds mehr vor, sofern ein schriftlicher Vermögensberatungsvertrag mit deren Kunden besteht und diese nachweisen, dass sie jeweils über Finanzanlagen von insgesamt mindestens 5 Mio. CHF verfügen. Zu den qualifizierten Beziehungen zählen somit auch vermögende Privatkunden. Die Änderung im Rundschreiben Öffentliche Werbung trat am 1. April 2006 in Kraft. Neue EBK-Wegleitung «Pflichten des Vertreters» Am 1. Mai 2006 veröffentlichte die EBK eine neue Wegleitung, die dem Vertreter ausländischer Anlagefonds in der Schweiz einen Überblick über seine Pflichten im Allgemeinen und über Publikations- und Meldevorschriften im Speziellen verschafft. Ebenfalls überarbeitet wurden die Wegleitungen «Wechsel der Fondsleitung» bzw. «Wechsel der Depotbank». Überblick über Pflichten Die SFA begrüsste, dass die Aufsichtsbehörde das Bewilligungsverfahren für ausländische Anlagefonds und die dadurch bedingten Pflichten des Vertreters erstmals systematisch zusammenfasst. Vereinzelt verschärft die neue Wegleitung die bisherige Praxis. Mit Blick auf das KAG, das auch für ausländische Fonds möglichst schlanke Bewilligungsverfahren vorsieht, ist dies nicht leicht nachvollziehbar. Die EBK lud darauf die SFA dazu ein, sich im Rahmen der Überarbeitung ihrer Dokumente zum Fondsgeschäft einzubringen. SFA eingeladen 22

23 Anpassung der EBK-Gebührenverordnung an das KAG An erweiterte Aufsichtstätigkeit angepasst Mit dem neuen KAG wurde der Geltungsbereich des Gesetzes gegenüber dem bis anhin geltenden Anlagefondsgesetz erheblich ausgeweitet. Damit dehnt sich auch die Aufsichtstätigkeit der EBK über die bisherigen Anlagefonds auf die gesellschaftsrechtlichen Formen der kollektiven Kapitalanlage erheblich aus. Damit die EBK per Inkrafttreten des KAG am 1. Januar 2007 auch für die Beaufsichtigung der neuen Institute Abgaben und Gebühren verlangen kann, ist ihre Gebührenverordnung mit Gültigkeit zum gleichen Datum entsprechend geändert worden. Aktualisierung der EBK-Wegleitungen «Bewilligung zum Vertrieb eurokompatibler ausländischer Anlagefonds» Am 19. Oktober 2006 publizierte die EBK ihre Wegleitungen für Gesuche betreffend die Bewilligung zum Vertrieb von Anteilen ausländischer Anlage - fonds, die der Richtlinie 85/611/EWG entsprechen (OGAW/UCITS), sowie solcher ausländischer Anlagefonds, die der durch die beiden Richtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG geänderten Richtlinie 85/611/EWG entsprechen (OGAW/UCITS III). Vertreter ausländischer Fonds fühlten sich übergangen, weil einerseits materielle Änderungen ohne jegliche Vorwarnung vorgenommen wurden und andererseits die Wegleitungen per Publikationsdatum Gültigkeit hatten. SFA am Ball Die SFA steht mit der EBK in Kontakt, um bei weiteren Anpassungen des Regulativs an das KAG Verbesserungen zu erwirken. Offenlegen statt Verbieten, lautet dabei das Anliegen der Fondswirtschaft. 23

24 Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen Mit dem Inkrafttreten des KAG wurden auch die steuerlichen Bestimmungen bisherigen Rechts aufgehoben und geändert. Im Anhang zum KAG sind die entsprechenden Anpassungen der verschiedenen Steuergesetze aufgeführt. Darauf basierend ergibt sich nachstehender Steuerspiegel. Steuerspiegel nach KAG Direkte Verrechnungs- Stempelabgaben Mehr- Bundes- steuer wertsteuer Emissionsabgabe Umsatzabgabe steuer Fondsleitung ja ja ja: Aktienausgabe ja: Vermögen nein Vertraglicher transparent ja nein nein: Vermögen nein Anlagefonds ja: ermitt. Anteile SICAV transparent ja nein nein: Vermögen nein ja: ermitt. Anteile SICAF ja ja ja: Aktienausgabe nein: Vermögen ja ja: ermitt. Anteile KGK transparent ja nein nein: Vermögen nein Die Regelung für Fondsleitung und vertragliche Anlagefonds reflektiert den Status quo. Die neu geschaffenen Rechtsformen SICAV und KGK werden nach dem Grundsatz «same business, same rules, same tax» behandelt. Bei der SICAF schien zunächst leider nur der Schutzgedanke des neuen Rechts zu greifen; Steuervorteile schienen daran vorbeizuziehen. Nun kommt ihr doch noch ein Vorteil zu. Sie ist auf dem Umsatz ihrer Wertpapiere (Nostro) von der Umsatzabgabe befreit. 24

25 Nationale Aktivitäten der SFA Einsatz für das KAG Über einjähriges Engagement von Erfolg gekrönt 2006 galt es, das KAG auf seinem Weg über die vorberatenden Kommissionen und in den beiden Räten zu begleiten und Informationsbegehren von Parlamentariern nachzukommen. Damit engagierte sich die SFA für die einzigartige Chance, dem Schweizer Fondsmarkt durch neue liberale Rahmenbedingungen wesentliche Impulse zu verleihen. Von SFA eingebrachte Verbesserungen Im Verlaufe des parlamentarischen Verfahrens konnte die SFA erfolgreich noch verschiedene Verbesserungsvorschläge einbringen, welche die Wettbewerbs - fähigkeit der Schweizer Fondsanbieter steigern würden. Namentlich verhindern konnte die SFA, dass neue Rechtsformen wie die Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) als gesetzgeberische «Totgeburt» geendet hätten. Wichtig war auch, gewisse Bestimmungen anzupassen, die über die EU- Vorschriften hinausgingen. Unter anderem konnte die SFA zusammen mit der Schweizerischen Bankier - vereinigung (SBVg) erreichen, dass das vereinfachte Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren für kollektive Kapitalanlagen, die sich an qualifizierte Anlegerinnen und Anleger richten, auch auf Standardpublikumsfonds ausgeweitet wird die Regelung für strukturierte Produkte so ausgestaltet wurde, dass dieses für den Finanzplatz wichtige Geschäftsfeld nicht ins Ausland vertrieben wird die Fondsanteile nicht zwingend als Namenspapiere ausgestaltet werden müssen die Unterschiede zwischen fremd- und selbstverwalteter SICAV nicht vermischt werden die Bestimmungen über die Eigenmittelanforderungen an die Fondsleitung EU-kompatibel ausgefallen sind. SFA informierte kontinuierlich und breit Schliesslich erachtete es die SFA als ihre Aufgabe, ihre Mitglieder, die Medien sowie weitere interessierte Kreise jeweils über den Stand der Arbeiten am KAG zu informieren (siehe hierzu auf Seite 37ff). 25

26 Engagement für die KKV Bewusst wurde das KAG als Rahmengesetz ausgestaltet; die konkreten Aus - führungsbestimmungen waren Gegenstand der Verordnungen. Insbesondere die Verordnung des Bundesrats (KKV) würde für die Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz massgebend sein. Um in den Verordnungen den gesetzlichen Spielraum optimal nutzen zu können und zu einer effizienten Umsetzung des KAG beizutragen, brachte sich die SFA als Vertreter der Fondsproduzenten aktiv in die Erarbeitung beider Verordnungen ein. Herausforderung innert kürzester Frist gemeistert In der Sommerferienzeit prüften Subarbeitsgruppen des Fachausschusses «Recht & Compliance» den Verordnungsentwurf während der knappen Anhörungsfrist und erarbeiteten eine umfangreiche Stellungnahme. Die SFA erachtete den Verordnungsentwurf als taugliche Basis für die Umsetzung des KAG. Die Hauptanliegen des KAG wurden in vielen Punkten in der Verordnung erfolgreich umgesetzt. Damit jedoch der Fonds- und Vermögensverwaltungsplatz Schweiz unter Wahrung eines sinnvollen Anlegerschutzes optimal gefördert wird, schlug der Verband u.a. folgende Änderungen vor: Von der SFA eingebrachte Änderungen Reduktion der Mindestanzahl von Anlegern bei der Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen von 20 auf 5 liberalere Definition der Zulassungsbedingungen für «Einanlegerfonds» tiefere Schwellenwerte bei Fonds für qualifizierte Anleger Die vom Bundesrat verabschiedete KKV entspricht weitestgehend den Erwartungen der Fondsindustrie und des Verbands. Viele der Verbesserungs - vorschläge fanden Eingang in den definitiven Verordnungstext. Speziell begrüsst werden die vereinfachten Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren mit den kurzen Fristen. Wie bereits erwähnt, blieben bezüglich Steuerfragen die Ergebnisse hinter den Erwartungen zurück. Insgesamt Erwartungen erfüllt 26

27 Anpassung der Selbstregulierung Überarbeitung und Muster dokumente für neue Formen angepackt KAG und die neuen Verordnungen erfordern, dass die SFA ihre Verhaltensregeln für die schweizerische Fondswirtschaft, alle Richtlinien, Fachempfehlungen, Fachinformationen sowie die Musterdokumente, Leitfaden und Checklisten überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Auch sind für die neuen Rechts - formen Musterdokumente zu erstellen, und so dem ausdrücklichen Wunsch der Aufsichtsbehörde nachzukommen. Auf dem Programm stehen haupt - sächlich Musterstatuten, Musteranlagereglement und Musterprospekt für die SICAV sowie Mustergesellschaftsvertrag und Musterprospekt für die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KGK). Bei dieser Ge legenheit wird die SFA jegliches Potential nutzen, Selbstregulierung und Musterdokumente noch einfacher, klarer und verständlicher zu gestalten. Ehrgeiziges Zeitziel nicht ganz erreicht Der Verband erstellte zusammen mit der Aufsichtsbehörde eine Roadmap für die anstehenden Arbeiten. Alle zu prüfenden Dokumente wurden einem Fachausschuss oder einer Arbeitsgruppe oder der Geschäftsstelle zur Bearbeitung zugeteilt. Da die KKV jedoch erst gegen Ende November 2006 vorlag, konnte die SFA ihr ehrgeiziges Ziel, die Überarbeitung der Selbst - regulierung und alle Folgearbeiten bereits per Ende Berichtsjahr abgeschlossen zu haben, nicht erreichen. Dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit der EBK dürfte dies noch bis Ende des 2. Quartals 2007 gelingen. Revision der Transparenzrichtlinie Anpassungen an Entwicklungen in der EU notwendig geworden Die Transparenzrichtlinie der SFA, die Mitte 2005 verabschiedet worden war, verlangte in Ziff. 2 die Aufschlüsselung der Verwaltungskommission nach Leitung, Asset Management und Vertrieb. Im 1. Halbjahr 2006 zeigte sich, dass dieser Ansatz im Widerspruch zu Entwicklungen in der EU stand. Die Richtlinie über Märkte für Finanzdienstleistungen (MiFID) siehe hierzu auch Seite 33, die auch den Fondsvertrieb tangiert, fordert generell, die Kosten von Finanzinstrumenten am «point of sale» offen zu legen, also nicht nur auf der Ebene der Fondsleitung. Zwischenlösung durch SFA erreicht Um eine mit der EU gleichwertige Regelung für Schweizer Anlagefonds implementieren zu können, beantragte die SFA bei der EBK, die Pflicht, die Verwaltungskommission im Prospekt nach ihren Bestandteilen aufzuschlüsseln, einstweilen aufzuschieben. Die EBK stimmte zu und schuf damit Zeit für die Überarbeitung der relevanten Ziff. 2. Alle übrigen Punkte bleiben vollständig in Kraft. Sind Rückvergütungen und/oder Bestandespflegekommissionen geplant, ist darauf im Prospekt hinzuweisen. Neue und bestehende in- und ausländische 27

28 Fonds dürfen aber auf die Aufschlüsselung der drei Bestandteile verzichten. Rückvergütungen sind weiterhin nur an institutionelle Anleger erlaubt. Im Dezember 2006 kamen Aufsichtsbehörde und SFA überein, mit der diesbezüglichen Überarbeitung der Transparenzrichtlinie vorerst abzuwarten, wie sich die Umsetzung der MiFID in denjenigen Mitgliedstaaten der EU entwickelt, welche für die Schweiz wichtig sind. Der Verband wird der EBK auf das 3. Quartal 2007 einen Vorschlag unterbreiten. Dieser kann die bis dann voraussichtlich vollständig bekannten Implementierungen der MiFID berück - sichtigen. Weiterer Aufschub von der EBK akzeptiert Thesen der EBK zur Selbstregulierung im Banken- und Finanzsektor Im November 2005 stellte die EBK ihre Thesen zur Selbstregulierung im Bankenund Finanzsektor vor. Verschiedene Finanzskandale auf internationalem Parkett lösten in jüngerer Zeit die Tendenz aus, das System der Selbstregulierung zu zerschlagen. Im Gegensatz dazu wird in der Schweiz die Wirkung der Selbstregulierung nicht in Frage gestellt, ohne dass dabei das Augenmerk für die Schwächen verloren gingen. In ihren Thesen fasste die Aufsichtsbehörde ihre vorläufige Position zur Selbstregulierung zusammen. Diese diskutierte sie mit Vertretern von selbstregulierenden Organisationen. Wirkung der Selbstregulierung in der Schweiz nicht in Frage gestellt Verband und Aufsichtsbehörde diskutierten in zwei Aussprachen im April und im Dezember 2006 die Thesen. Ausserdem nahm die SFA im Juli 2006 schriftlich dazu Stellung. Sie stimmte in grossem Ausmass den Thesen der EBK zu. Nicht ohne Genugtuung durfte der Verband feststellen, als relativ junge Organisation bei der Selbstregulierung für die Fondswirtschaft eine bedeutende Rolle gespielt zu haben. Da die SFA-Selbstregulierung weitgehend «gebaut» ist, setzt der Verband seine Prioritäten in Zukunft auf eine «freie Selbst - regulierung» in einem definierten Bereich. Hierzu gehören z.b. der Erlass von «best practice rules» oder die Bereitstellung von Musterdokumenten. Bei allem Konsens zwischen SFA und EBK Bei der Selbstregulierung im staatlichen Rahmen wird sich die SFA bei aller Kooperation mit der EBK immer wieder mit Situationen konfrontiert sehen, in denen sie den Selbstregulierungsbedarf anders einschätzt als die Au fsichtsbehörde. Dies resultiert aus dem unterschiedlichen Auftrag von Behörde und Verband. bleiben Differenzen durch unterschiedlichen Auftrag 28

29 Rückvergütungen und Mehrwertsteuer Ruling der ESTV schafft mehr Rechtssicherheit Durch die Fondsleitung gewährte Rückvergütungen an institutionelle Anleger bilden im Sinne der Mehrwertsteuer kein separates Entgelt für eine Vertriebsleistung und sind somit nicht steuerbar. So der Entscheid der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) nach eingehender Diskussion und Prüfung des Sachverhalts, den die SFA ihr unterbreitet hatte. Diese lang erwartete Schlussfolgerung zog die ESTV aufgrund des fehlenden Leistungsaustauschs. Verrechnungssteuer bei Thesaurierungsfonds Neu: jährliche Fälligkeit Wie bereits erwähnt verabschiedete das Parlament zusammen mit dem KAG eine neue Regelung zur Besteuerung von Thesaurierungsfonds (Artikel 12 Absatz 1ter VStG). Neu entsteht bei thesaurierenden Fonds die Steuerforderung im Zeitpunkt der Gutschrift des steuerbaren Ertrags und wird also jährlich fällig. Die Bestimmung schaltet Verrechnungssteuer und Direkte Bundessteuer gleich. Die in zahlreichen Gesprächen zwischen der Steuerbehörde und dem Verband erarbeitete Lösung erlaubt insbesondere den Verzicht auf Namenpapiere. Einzelheiten publizierte die ESTV auf ihrer Homepage. Die Umstellung auf die neue Praxis per Ende 2006 bei viel zu später Publikation verursachte den betroffenen Instituten grosse operative Probleme. Standardisierung der Fondsabwicklung SFA wirkte am SKSF Investment Funds Operations Guide mit Die Schweizerische Kommission für Standardisierungen im Finanzbereich (SKSF) ein Gremium der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) ist die hiesige Plattform für nationale und internationale Standards im Finanzbereich. Das Subkomitee «Funds» der SKSF koordiniert und vertritt die Interessen der schweizerischen Fondsindustrie in den länderübergreifenden Gremien. Als Grundlage für deren Arbeit wurde unter Mitwirkung der SFA der SKSF Investment Funds Operations Guide erarbeitet. Dieser liefert eine Übersicht über die Abwicklung in- und ausländischer Fondsanteile, die Rolle der verschiedenen Marktteilnehmer in der Schweiz und die Basis für die nationalen Marktpraktiken im Fondsgeschäft. 29

30 Gründung der Swiss Fund Data AG Nachdem sich die Bereitstellung von Fondsinformationen unter der Bezeichnung Transparenz im Fondsmarkt (TIF) in den letzten Jahren etabliert hat, wird dieses per 1. Januar 2007 auf eine neue Basis gestellt: die neu gegründete Swiss Fund Data AG (SFD), die zu 70.6% im Besitz der SFA und zu 29.4% im Besitz der SWX ist, übernimmt nun die Verantwortung für diese Dienstleistungen. Von TIF zu SFD Die Datenbasis umfasst mittlerweile rund 4600 Fondsanteilsklassen und zeichnet sich durch eine konstante, hohe Datenqualität aus. Die 142 am System teilnehmenden Fondspromotoren repräsentieren etwa 85% des in der Schweiz zum Vertrieb zugelassenen Fondsvolumens und gewährleisten aussagekräftige Statistiken zur Marktentwicklung. Aussagekräftige Datenbasis Die SFD positioniert sich als nicht gewinnorientiertes Gemeinschafts unter - nehmen für die Fondswirtschaft und trachtet in erster Linie danach, kostengünstig einen möglichst hohen Nutzen für die Anbieter kollektiver Kapitalanlagen sowie für den Anleger zu schaffen. Das bereits bestehende Informationssystem wird schrittweise zu einer ausschliesslich internetbasierten zentralen Informationsplattform für alle in der Schweiz zum Vertrieb bewilligten kollektiven Kapitalanlagen ausgebaut. Mission der SFD Beziehungen zu Behörden und anderen Verbänden im Inland Wie es sich aus den bisher dargestellten Aktivitäten der SFA auf nationaler Basis bereits andeutet, war die EBK einer der wichtigsten Gesprächspartner des Verbands. An den beiden High-Level-Treffen von April und Dezember 2006 mit einer Delegation der Aufsichtsbehörde wurden folgende Themen erörtert: Intensiver Austausch mit EBK die Implementierung des KAG die Auswirkungen der EU-Finanzmarktregulierung (MiFID) auf das Schweizer Fondsgeschäft, besonders auf die Kostentransparenz die FINMA die Thesen der EBK zur Selbstregulierung und ihre Folgen für die Selbstregulierung der Fondsbranche die Weiterentwicklung resp. Ausgliederung der elektronischen Fondsdatenbank TIF Auch hatte die SFA die Gelegenheit, an einem Workshop der EBK zur MiFID mitzuwirken. 30

31 Networking für die Fondsindustrie Ferner hatte die Geschäftsstelle während des ganzen Berichtsjahrs teilweise intensive Kontakte zum Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Auf Verbandsebene ist der ständige und fruchtbare Dialog mit der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) und dem Verband der Auslandsbanken in der Schweiz hervorzuheben. Im Zusammenhang mit dem geplanten Code of Conduct für Asset Manager führte die Geschäftsstelle Gespräche mit Vertretern des Schweizerischen Pensionskassenverbands (ASIP), der Swiss Private Equity & Corporate Finance Association (SECA), des Schweizer Verbands Unabhängiger Effektenhändler (SVUE), des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV) und des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV). Auch mit diversen Gemeinschaftswerken der Banken wie SIS SegaInterSettle, Telekurs sowie mit Vertretern der Treuhand-Kammer wurden nützliche Kontakte gepflegt. 31

32 32

33 Internationales Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) Neues Grundgesetz für Finanzbranche Die alte Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (Investment Services Directive/ISD) ablösend hat die Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) zum Ziel, einen EU-weiten Rechtsrahmen für Wertpapierdienstleistungen als Kernstück eines integrierten Finanzmarkts zu schaffen. Mit anderen Worten: sie gibt den sog. Wertpapierdienstleistungsunternehmen («investment firms») einen europäischen Pass. Ziele der MiFID sind: Stärkung des Anlegerschutzes Verbesserung der Markttransparenz Harmonisierung grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen Sicherung der Integrität und Effizienz des gesamten Finanzsystems. Problematik für Fonds in der Überschneidung mit UCITS Die MiFID reguliert auf der Horizontalen generell die Erbringung von Finanz - dienstleistungen. Die UCITS-Richtlinie hingegen reguliert auf der Vertikalen Produktion, Management und Vertrieb EU-konformer Anlagefonds. Demzu - folge sind Management, Verwaltung und Verwahrung von Anlagefonds sowie die entsprechende Produktregulierung vom Geltungsbereich der MiFID aus - genommen. Übt jedoch eine Fondsleitung (Verwaltungsgesellschaft in der UCITS-Terminologie) neben dem Fondsmanagement weitere Tätigkeiten aus wie z.b. individuelles und/oder institutionelles Asset Management und/oder Anlageberatung, wird sie automatisch gewissen Regeln der MiFID unterstellt. Ein und dieselbe Verwaltungsgesellschaft wird unter einem Dach zwei Arten von Bestimmungen erfüllen müssen. Fondsanteile unter bestimmten Bedingungen auch Gegenstand der MiFID Anteile an Anlagefonds fallen als Finanzinstrumente, auf die sich ein «investment service» beziehen muss, unter die MiFID. Ihre Bestimmungen kommen demnach bei der fondsgestützten Vermögensverwaltung und Anlageberatung sowie bei der Ausführung von Kundenaufträgen, die Anlagefonds betreffen, zum Zuge. Komplexe Themen sind in diesem Zusammenhang die «best execution», der Umfang der Informations-, Hinweisund Warnpflichten sowie die Kostentransparenz. Kostentransparenz Letzteres Thema nimmt in der MiFID eine wichtige Rolle ein, schreibt sie doch volle Transparenz derjenigen Kosten vor, die für ein Finanzinstrument (inkl. Fonds) vom Kunden bezahlt werden. Gerade was die Kostentransparenz anbelangt, nahm die SFA mit ihrer diesbezüglichen Regelung insbesondere mit der Einführung der Total Expense Ratio (TER) eine Vorreiterrolle ein. Wie oben erwähnt, wird der Verband die Transparenzrichtlinie im Laufe 2007 überarbeiten, sobald die diesbezügliche Umsetzung der MiFID in den für die Schweiz relevanten Mitgliedstaaten bekannt geworden ist. 33

34 Die Fondsleitungen und die Fondsprodukte in der Schweiz sind heute so gut reguliert, dass sich der Anleger auf die Qualität und Transparenz der Information sowie auf das Bemühen um bestmögliche Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben verlassen kann. Vor bürokratischen Übertreibungen ist jedoch zu warnen. Wichtig ist eine sinnvolle Lösung, die für den Anleger Klarheit schafft, einfach ist und Grundlage für eine zweckmässige Umsetzung an der Kundenfront bietet. Kaum Handlungsbedarf für die Schweiz EU-Weissbuch Der europäische Binnenmarkt für harmonisierte Anlagefonds (Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities, UCITS) funktioniert immer besser. Die von der Fondsbranche verwalteten Vermögenswerte vervierfachten sich in den letzten zehn Jahren. Dabei nimmt auch die Bedeutung von UCITS zu, weil diese von vielen europäischen und damit auch Schweizer Anlegern für die Altersvorsorge genutzt werden. Das diesbezügliche Weissbuch der EU-Kommission bringt verschiedene Verbesserungen für den Investor. UCITS zunehmend bedeutend Am 16. November 2006 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Vorstellungen zur Modernisierung des europäischen Rahmens für Investmentfonds. Diese in einem sog. Weissbuch zusammengefassten Vorschläge werden die UCITS- Richtlinie vereinfachen. Dabei sollen u.a. die Anleger vor der Auswahl von Fonds nützliche Kosten- und Performance-Informationen erhalten. Die Qualität und die Bedeutung des vereinfachten Prospekts werden verbessert. Für eine optimierte Überwachung und die Minderung des Risikos missbräuchlicher Praktiken soll die Stärkung der grenzüberschreitenden Amtshilfe sorgen. Die Fondsbranche kann zudem im Rahmen des Binnenmarktes leichter Kosteneinsparungen dank Skalenerträgen erzielen. Dies wird sich entsprechend auf die Gebühren auswirken. UCITS-Richtlinie vereinfacht Nach der Durchführung weiterer Studien zur Kostenwirksamkeit und zum Anlegerschutz plant die Kommission, diese Vorschläge im Herbst 2007 in Form von Änderungen der geltenden UCITS-Richtlinie umzusetzen. In der Zwischenzeit wird ebenfalls geprüft, ob auch für andere Fondsprodukte neue Vorschriften erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für die Immobilien - fonds, die nicht in den aktuellen EU-Rahmen fallen. Umsetzung im Herbst 2007 geplant Im Weissbuch wird zudem vorgeschlagen, eine einheitliche Regelung für Privatplatzierungen zu erlassen. Diese soll es den Finanzinstituten innerhalb der EU ermöglichen, qualifizierten Anlegern europaweit Anlagemöglichkeiten Neue Perspektiven für qualifizierte Anleger 34

35 anzubieten, ohne dass dafür eine Bewilligung eingeholt werden muss. Für die entsprechenden Anlegerkreise eröffnen sich damit interessante Perspektiven. Rolle der SFA in der EFAMA Bedeutende Stimme in der EFAMA Auch auf dem internationalen Parkett war die SFA im Berichtsjahr aktiv. Dabei nutzte sie als Branchenvertreter eines Nicht-Mitgliedlands der EU die enge Zusammenarbeit mit der European Fund and Asset Management Association (EFAMA) und anderen europäischen Verbänden, um sich auf EU- Ebene zumindest indirekt Gehör zu verschaffen. Die SFA trug auch 2006 im inter nationalen Umfeld zur Meinungsbildung bei und stellte sicher, dass wesentliche Regelungen für den eigenen Markt mit den europäischen Usanzen kompatibel bleiben. Umgekehrt konnte die SFA bei einzelnen Themen auch auf die einschlägigen Erfahrungen der EFAMA bauen. Zurzeit vertritt der Geschäftsführer die SFA im Vorstand der EFAMA. Er und andere Mitglieder der Geschäftsstelle sind aktiv in verschiedenen Fachgremien tätig. Beziehungen der SFA zu Behörden und anderen Verbänden im Ausland Informelle Kontakte mit Aufsichtsbehörden Im Berichtsjahr hatte die SFA verschiedentlich informelle Kontakte mit ausländischen Aufsichtsbehörden. Namentlich sind dies: Autorité des Marchés Financiers (AMF), Paris Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Bonn und Frankfurt Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), Luxembourg Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA), Vaduz Enge Beziehungen zu nationalen Fondsverbänden in Europa Neben den regelmässigen Kontakten zur EFAMA pflegte die SFA auch 2006 enge Beziehungen zu verschiedenen nationalen Fondsverbänden, insbesondere zu den Vertretern aus solchen europäischen Märkten, die für die Mitglieder der SFA besonders wichtig sind. Dies sind vor allem 35 Frankreich mit der Association Française de la Gestion Financière (AFG) Luxemburg mit der Association Luxembourgeoise des Fonds d Investissement (ALFI) Deutschland mit dem Bundesverband Investment und Asset Management e.v. (BVI) UK mit der Investment Management Association (IMA)

36 Auch 2006 beteiligte sich der Verband an wichtigen Koordinationssitzungen der EFAMA mit dem amerikanischen Fondsverband, dem Investment Company Institute (ICI). Im Mittelpunkt standen aktuelle regulatorische Entwicklungen in den USA bzw. in Europa. Koordination mit amerikanischem Fondsverband 36

37 Die SFA in eigener Sache Arbeitsprogramm 2006 Mammutprogramm bewältigt Das Berichtsjahr stand ganz im Zeichen des Einsatzes des Verbands für ein modernes und wettbewerbsfähiges KAG sowie für die dazugehörenden Verordnungen. Aktivitäten rund um das KAG im Überblick Im Zusammenhang mit dem KAG standen folgende Aktivitäten der SFA im Vordergrund: Begleitung des KAG im parlamentarischen Verfahren Eingehende Stellungnahme zum Entwurf der KKV im Rahmen der Anhörung durch das EFD Beginn der Überprüfung und Überarbeitung der gesamten SFA Selbstregulierung Einleitung der Überarbeitung aller bestehenden Musterdokumente Beginn der Erarbeitung neuer Musterdokumente für SICAV und KGK Die letzten drei Themen werden die SFA auch noch im 1. Halbjahr 2007 intensiv beschäftigen. Weitere komplexe Aufgaben Auf der Traktandenliste des Berichtsjahrs standen weitere komplexe Aufgaben wie: Standpunkt der SFA zum Bundesgerichtsentscheid in Sachen Retrozessionen deutlich gemacht Zu diversen Anhörungen durch die EBK (Rundschreiben etc.) Stellungnahmen verfasst Code of Conduct für Asset Manager erarbeitet Mit ESTV Handhabung der Mehrwertsteuer auf Rückvergütungen geregelt Zur Vernehmlassung über die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts im Obligationenrecht (Stimmrecht für Anlagefonds) Stellung bezogen Gegen die neue EBK-Wegleitung «Pflichten des Vertreters» interveniert Folgen der MiFID bezüglich Offenlegung der Kosten von Finanzinstrumenten am «point of sale» für die Schweiz und die SFA-Richtlinie analysiert. 37

38 Anlässe im Rückblick An der 13. ordentlichen Generalversammlung in Bern wurde neu Herr Stephan M. Heitz (Details siehe unten) in den Vorstand gewählt. Ordentliche General - versammlung 2006 Unter dem Titel «Chancen und Herausforderungen für Fondswirtschaft und Asset Management» zeigten am Swiss Funds Forum 2006, der früheren SFA-Mitgliedertagung, ausgewiesene Referenten auf, wie der Fondsplatz Schweiz aus Branchensicht, u.a. als Folge des KAG, aber auch aus Sicht der Schweizer und Luxemburger Aufsichtsbehörden gefördert werden kann. Beleuchtet wurden auch die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Posi - tionierung des Asset Management in der Schweiz. Das Forum bot zudem den über 100 Teilnehmern Gelegenheit, interessante Gespräche mit anderen Mitgliedern, geladenen Gästen und Referenten zu führen. Swiss Funds Forum lanciert In Zusammenarbeit mit dem Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) wurde am 15. September 2006 das 1. SFA Funds Forum Ticino in Lugano durchgeführt. Der Anlass, der ganz im Zeichen des KAG stand, wurde von den zahlreich anwesenden Vertretern der Tessiner Finanzindustrie sehr geschätzt. 1. SFA Funds Forum Ticino Im Juni und im September führte die SFA für Mitglieder und interessierte Kreise Informationsanlässe über Neuerungen im Fondsgeschäft im Allgemeinen und insbesondere über den Stand des KAG durch. In Kooperation mit der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) wurden Schwerpunkt - veranstaltungen zum neuen KAG angeboten. Alle Anlässe waren jeweils innert kürzester Zeit ausgebucht. Run auf Informations - veranstaltungen Die SFA leistete an verschiedenen weiteren Informations- und Schulungs - anlässen ihren Beitrag. Namentlich erwähnt sei hier der gemeinsame Anlass der SFA mit der Universität St. Gallen zu den Perspektiven, die sich für den Fonds platz Schweiz aus dem KAG ergeben. Weitere Anlässe 38

39 Neue Fachausschüsse Fachausschüsse zur Unterstützung des Vorstands Um effizient und kompetent auf die vielfältigen Anforderungen reagieren zu können, griff der Vorstand der SFA auf die Institution der Fachausschüsse zurück. Dabei werden diese jeweils erst dann ins Leben gerufen, wenn für das betreffende Fachgebiet wichtige Aufgaben anstehen. Zum seit langem bestehenden Fachausschuss «Immobilienfonds» kamen im Laufe 2006 drei weitere hinzu, nämlich: Fachausschuss «Recht & Compliance» Fachausschuss «Products & Operations» Fachausschuss «Steuern» Tätigkeiten der Fachausschüsse Happige Arbeitsprogramme im Zeichen des KAG Die Arbeiten der Fachausschüsse «Recht & Compliance», «Products & Operations» sowie «Immobilienfonds» standen ganz im Zeichen des KAG. Diese Gremien arbeiteten mit Hochdruck an der Anpassung der Selbst - regulierung an das KAG und an den von der Fondsindustrie sehnlich erwarteten Musterdokumenten. Die Fachausschüsse nahmen auch zu den Entwürfen der KKV-EBK Stellung, welche im Rahmen der Anhörung jeweils von der EBK unterbreitet wurden. Fachausschuss «Recht & Compliance» Der Fachausschuss «Recht & Compliance» hatte zum Auftakt seiner Tätigkeit ein intensives Arbeitsprogramm zu absolvieren. Während der knappen und zeitlich ungünstig gelegenen Anhörungsfrist in den Sommerferien musste eine fundierte Stellungnahme zum Entwurf der KKV erarbeitet werden. Auch hatte dieser Ausschuss mit Blick auf das Inkrafttreten des KAG per 1. Januar 2007 die bestehenden selbstregulatorischen Erlasse der SFA und die Musterdokumente einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Darüber hinaus erwartete die Aufsichtsbehörde, dass die SFA auch zu den neuen Gesellschafts - formen insbesondere zur SICAV Musterdokumente (Statuten, Reglemente, Verträge) zur Verfügung stellt. Fachausschuss «Products & Operations» Ebenfalls für die Anpassung der Selbstregulierung an das KAG wurde vom Vorstand der Fachausschuss «Products & Operations» ins Leben gerufen. Er befasste sich insbesondere mit den Richtlinien zur Inventarwertberechnung und mit der Fachinformation «Kostenkompensation», passte aber auch die Richtlinien zur Fondsperformance sowie zu Total Expense Ratio (TER) und Portfolio Turnover Rate (PTR) an das KAG an. 39

40 Im 4. Quartal 2006 hat der Vorstand den Fachausschuss «Steuern» eingesetzt. Dieser ist aber im Berichtsjahr noch nicht tätig geworden. Fachausschuss «Steuern» Dem Fachausschuss «Immobilienfonds» oblag es, für seinen Bereich Selbst - regulierung und Musterdokumente im Hinblick auf das KAG zu überarbeiten. Die Richtlinien für die Immobilienfonds wie auch die Kennzahlen von Immo - bilienfonds erfuhren nur geringfügige Anpassungen. Eine weitaus grössere Herausforderung ist die Anpassung des Musterreglements und -prospekts für Immobilienfonds an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen. Fachausschuss «Immobilienfonds» Alternative Investments Competence Group Alternative Anlagen geniessen ein zunehmendes Interesse bei der Anleger - schaft. Allerdings mangelt es dieser Produktgattung an einem «Sprachrohr». Um die Interessen zu bündeln, organisierten sich im Frühjahr 2006 aus - gewiesene Vertreter dieses Segments in der Arbeitsgruppe Alternative Investments Competence Group (AICG), das unter dem Patronat der SFA steht. Ein wesentliches Ziel dieser Arbeitsgruppe besteht darin, für den Hedgefund-Standort Schweiz zu werben. Arbeitsgruppe unter dem Patronat der SFA SFA News mit rasch wachsendem Leserkreis Die quartalsweise erscheinenden SFA-News gewannen 2006 stetig an Beliebtheit. Eine breite Leserschaft aus unterschiedlichen Kreisen im Inund Ausland schätzt die regelmässige Information über die wichtigen Trends im Fondsbereich. Pro Ausgabe konnten weit über 1000 Downloads verzeichnet werden, und dies mit steigender Tendenz. Da viele Empfänger das Dokument als Zirkular in Umlauf gaben, war die Leserschaft wohl noch um einiges höher. Weit mehr als 1000 Downloads pro Ausgabe 40

41 Intensive Medienarbeit SFA kompetente und beliebte Anlaufstelle für die Medien Entsprechend der herausragenden Bedeutung der Anlagefonds für den Finanz - platz Schweiz und für die einzelnen Anleger ist diese Thematik in den Medien präsenter denn je. Bei der hohen Informationsdichte und Komplexität des Bereichs ist ein kompetenter Ansprechpartner unverzichtbar. So nahmen die Anfragen durch Medienschaffende 2006 stark zu. Die SFA konnte im Berichtsjahr ihre Bekanntheit als professionelle Informationsquelle und als Kompetenzzentrum für Fragen zu Anlagefonds und zum Asset Management markant steigern. Hohes Interesse am Medienworkshop Der Medienworkshop zum Thema «KAG, KKV: Chancen für den Fondsplatz Schweiz» stiess auf positives Echo und löste einige Artikel hierzu aus. Ebenfalls beliebt sind die monatlichen resp. quartalsweisen Marktkommentare der SFA, die in verschiedenen Titeln regelmässig als Kurzmeldung abgedruckt werden. Beim Medienworkshop handelt es sich um eine jährlich wiederkehrende Institution. Auf diese Weise will die SFA die Medien über die sich auf vielen Ebenen rasch verändernde Fondsbranche auf dem Laufenden halten. Facts & Figures zur Medienarbeit Konkret schlug sich die Medienarbeit der Geschäftsstelle in folgenden Aktivitäten nieder: 12 Communiqués zur Marktstatistik 9 Communiqués zu aktuellen Themen und der Position der SFA 20 Beiträge in Form von Artikeln und Interviews in den Printmedien 17 Journalisten am SFA-Medienworkshop zum KAG und zur KKV 15 one-on-ones mit ausgewählten Journalisten Beantwortung eingehender Anrufe von Journalisten 41

42 Mutationen im Vorstand und in der Geschäftsstelle An der letzten Generalversammlung wurde als Vertreter der Versicherungswirtschaft neu Herr Stephan M. Heitz, CEO der Swiss Life Asset Management, Zürich, in den Vorstand der SFA gewählt. Dieser setzt sich nun aus 7 Mitgliedern zusammen. Dr. Gérard Fischer Präsident CEO Swisscanto Holding AG, Bern Rémy Best Vizepräsident geschäftsführender Teilhaber Pictet & Cie, Genf Stephan M. Heitz CEO der Swiss Life Asset Management, Zürich Stefan K. Kräuchi Vorsitzender der Geschäftsleitung AIG Fund Management (Switzerland) Ltd., Dübendorf Dr. Markus Steiner Geschäftsführer und Delegierter des Verwaltungsrates, UBS Fund Management (Switzerland) AG, Basel Rolf M. Wittendorfer Präsident der Sarasin Investmentfondsgesellschaften Bank Sarasin & Cie AG, Basel Agnès Reicke Managing Director General Counsel Switzerland Credit Suisse, Zürich 42

43 Die an der Dufourstrasse 49 in Basel domizilierte Geschäftsstelle der SFA setzt sich wie folgt zusammen: Dr. Matthäus Den Otter Geschäftsführer Hans Tschäni stellvertretender Geschäftsführer Stephan Heckendorn Senior Counsel Eva Stingelin Assistentin der Geschäftsleitung 43

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