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3 I N H A LT S V E R Z E I C H N I S Vorwort des Präsidenten 5 Porträt Die SFA 7 Fondsmärkte Marktumfeld 9 Schweizer Fondsmarkt 10 Europäischer Fondsmarkt 15 Fondsmarkt USA 16 Globaler Fondsmarkt 17 Nationales Umfeld Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) 18 Integrierte Finanzmarktaufsicht (FINMA) 20 Masterplan Finanzplatz Schweiz 20 Regulierungen und Berichte der EBK 21 Kreisschreiben der ESTV und weitere Steuerfragen 23 Neuerungen 24 Nationale Aktivitäten der SFA Masterplan Finanzplatz Schweiz 26 Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) 27 Anhörungen zur Teilrevision der EBK-Börsenverordnung (BEHV-EBK) 27 Anhörung zur EBK-Geldwäschereiverordnung (GwV-EBK) 28 Anhörungen zu EBK-Rundschreiben 28 Anpassung der Selbstregulierung an das KAG 29 Anpassung der Musterdokumente an das KAG 30 Verhaltensregeln für die schweizerische Fondswirtschaft 31 Verhaltensregeln für Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen 31 SFA-Transparenzrichtlinie 32 Musterdokumentation für Swiss Limited Partnership 33 Vereinfachter Prospekt 33 Kompensation von Kosten für die Anpassung des Fondsportefeuilles 33 KAG-Kreisschreiben der ESTV 34 Swiss Fund Data 34 Beziehungen zu Behörden und anderen Verbänden im Inland 35 3

4 Internationales UCITS IV 37 EU-Weissbuch zur Verbesserung des Fondsbinnenmarktes 37 Key Investor Information für UCITS 38 Klassifikation von Hedge Fund Indices 38 Fund Processing Passport (FPP) 38 European Fund Classification Forum (EFCF) 39 EFAMA 39 Rolle der SFA in der EFAMA 40 Beziehungen zu Behörden und anderen Verbänden im Ausland 40 Die SFA in eigener Sache Arbeitsprogramm Anlässe im Rückblick 41 Tätigkeit der Fachausschüsse 42 SFA-News 44 Intensive Medienarbeit 44 Vorstand und Geschäftsstelle 45 Die SFA-Mitglieder Rund 20% mehr Mitglieder in einem Jahr 47 Mitgliederverzeichnis Aktivmitglieder 48 Passivmitglieder 55 Anhang Liste der verwendeten Abkürzungen 58 4

5 V O R W O R T D E S P R Ä S I D E N T E N Liebe Mitglieder, liebe Fondsinteressierte Die Swiss Funds Association SFA (SFA) hat ein arbeitsreiches Jahr hinter sich stand im Zeichen der Implementierung des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) und der Mitarbeit beim Masterplan Finanzplatz Schweiz. Am 1. Januar 2007 trat das KAG in Kraft. Bevor die Vorteile voll zum Tragen kamen, war zuerst einmal Knochenarbeit nötig: Die SFA erarbeitete die neuen Musterdokumente und passte die Selbstregulierung an bzw. ergänzte diese. Auch die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) waren mit der Erarbeitung von Wegleitungen und Rund- bzw. Kreisschreiben gefordert. Dabei wurden die SFA und ihre Mitglieder auch immer wieder in entsprechende Vernehmlassungen involviert und engagierten sich so für die Anliegen der Fondsindustrie. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen und wird sich ins Jahr 2008 hineinziehen. Auch bei den Fondsanbietern verursachte das KAG viel Aufwand. Hier standen vor allem die formellen Anpassungen der bestehenden Produkte im Vordergrund. Das KAG konnte sich in gewissen Bereichen bereits als modernes und innovatives Fundament beweisen, aber die Gesetzgeber im Ausland schlafen nicht: Die Neuerungen wurden rasch analysiert, übernommen und teilweise schneller umgesetzt als in der Schweiz. Hier zeigt sich die helvetische Bedächtigkeit in der Gesetzgebung und in der Umsetzung. Der liberale Geist des KAG braucht Zeit, um in die letzten Winkel vorzudringen und eine Basis für solide Lösungen zu werden. Insbesondere bei der Anwendung der Steuergesetze und der pragmatischen Auslegung des Rahmengesetzes sind noch Fortschritte möglich. Ein weiterer Meilenstein im Jahr 2007 war der Masterplan Finanzplatz Schweiz. Dieses gemeinsame Projekt von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg), dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV), der SFA und der aus der Fusion der SWX Swiss Exchange Group (SWX) mit der SIS SegaInterSettle Group (SIS) und der Telekurs Group hervorgegangenen Swiss Financial Market Services AG (SFMS) setzt auch für den Fondsplatz klare Ziele. Das gemeinsame Vorgehen der Verbände sowie der Dialog mit Politik, Regierung und Behörden sind nötig, um im internationalen Wettbewerb mithalten zu können. Punktuelle Massnahmen wie das KAG genügen nicht, damit unser Land auch in Zukunft von einem starken Finanzplatz profitieren kann. Die Schweiz soll sich als Standort für Asset Manager im Bereich der Alternativanlagen sowie Spezialfonds, d.h. international angebotene Fonds für qualifizierte Anleger, etablieren. Dazu gehören auch die neuen Rechtsformen für Anlagen in Hedge Funds, Private Equity und Venture Capital sowie eine angemessene, international anerkannte Aufsicht der entsprechenden Asset Manager. Neben diesen Grossprojekten beschäftigten die SFA weitere Aufgaben: Zusammen mit anderen Verbänden wurde ein Code of Conduct für Asset 5

6 Manager (CoC AM) erarbeitet. Offene Fragen um die Bewilligungs- und Meldepflichten der Schweizer und ausländischen Vermögensverwalter wurden geklärt. Zudem fand die erste SFA-Asset-Management-Konferenz statt. Dieser Anlass soll fortgeführt und institutionalisiert werden. Alle diese Tätigkeiten sind Ausdruck davon, dass die SFA verstärkt als Interessenvertreter der institutionellen Asset Manager auftreten will. Und last but not least: Die Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den Medien genoss einen hohen Stellenwert. Auch die SFA-Website erfreute sich grosser Beliebtheit und wurde im Berichtsjahr rund mal besucht. Welche Prioritäten stehen für 2008 im Vordergrund? Die SFA will mithelfen, die Finanzplatzstrategie inkl. der neuen integrierten Finanzmarktaufsicht (FINMA) umzusetzen. Vom gemeinsamen, koordinierten Vorgehen erwartet sie bei hoffentlich gleich bleibendem Tempo mehr Durchsetzungskraft. Ein weiterer Fokus liegt auf den Themen Qualified Investor Funds (QIF), alternative Anlagen bzw. Private Equity sowie auf der Anerkennung von Schweizer Asset Managern und Schweizer Anlagefonds im Ausland. Zudem sollen Vereinfachungen die Innovationen des KAG zum Laufen bringen, damit das Potenzial voll ausgenutzt wird sowie die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz erhöht werden. Die aktive Kommunikationspolitik wird ebenfalls weitergeführt, will doch die SFA die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Behörden, Verbänden, Politik, Medien und Öffentlichkeit im In- und Ausland angemessen vertreten und ein kompetenter Gesprächspartner sein. Noch ein paar Worte in eigener Sache: Die Mitgliederzahl der SFA entwickelte sich weiterhin erfreulich. Ende 2007 waren es 132 Mitglieder, das sind rund 20% mehr als vor einem Jahr. Im November übernahm Sven Rump, CEO und Country Head Asset Management der zur Deutschen-Bank-Gruppe gehörenden DWS Investments Schweiz, die Vertretung der Auslandbanken. Wir freuen uns, mit Sven Rump, der auf eine rund 20-jährige Karriere im Finanzbereich zurückblickt, über einen weiteren ausgewiesenen Spezialisten im Vorstand zu verfügen. Sein Vorgänger, Stefan Kräuchi, orientierte sich beruflich neu und musste deshalb vorzeitig ausscheiden. Die SFA dankt ihm für seinen tatkräftigen und wertvollen Einsatz. Gerne danke ich an dieser Stelle auch allen Mitgliedern für ihre Unterstützung und ihr Engagement. Insbesondere die grosse, durch viel Enthusiasmus getragene Mitarbeit in den Fachausschüssen motiviert und ist ein gutes Zeichen für die Branche. Ihnen und allen Marktteilnehmern wünsche ich 2008 einen prosperierenden Fonds- und Asset-Management-Markt Schweiz. Herzlich Ihr Dr. Gérard Fischer 6

7 P O R T R Ä T Die SFA SFA die repräsentative Branchenorganisation 1992 gegründet, entwickelte sich die SFA zur repräsentativen Branchenorganisation der Schweizer Fondsindustrie und des institutionellen Asset Managements. Mit ihren per Jahresende 132 Mitgliedern vertritt sie mehr als 90% des in der Schweiz platzierten Fondsvermögens. Die SFA ist aktives Mitglied der Europäischen Investmentvereinigung EFAMA (European Fund and Asset Management Association) in Brüssel und in deren Vorstand sowie in verschiedenen Fachkommissionen vertreten. Klare Ziele Der für die Mitglieder geschaffene Nutzen steht im Zentrum der Verbandstätigkeit. Die SFA setzt sich dabei die folgenden Ziele: die Interessen der gesamten Fondswirtschaft und der institutionellen Nichtbanken-Asset-Manager zu vertreten sich für optimale Rahmenbedingungen am Markt für kollektive Kapitalanlagen einzusetzen das Image der kollektiven Kapitalanlagen zu fördern in der Selbstregulierung eine führende Rolle zu übernehmen sich gegenüber Behörden, anderen Verbänden, der Politik, Medien und der Öffentlichkeit im In- und Ausland als kompetenter und repräsentativer Gesprächspartner zu positionieren Einfluss auf die europäischen Rahmenbedingungen über die EFAMA zu nehmen. Verbandsstrategie 2008 Schwerpunkt Masterplan Die SFA beteiligt sich aktiv an der Umsetzung des Masterplans Finanzplatz Schweiz. Hauptziel ist es, die Schweiz bis ins Jahr 2015 als Top 3-Finanzplatz im internationalen Geschäft zu etablieren. Ausgehend von den drei Elementen der Wertschöpfungskette Administration, Asset Management und Vertrieb im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen unterstützt die SFA eigenständig die Bemühungen, den Fonds- und Asset-Management-Platz Schweiz zu stärken. Als Produzentenverband und Kompetenzzentrum für das institutionelle Asset Management konzentriert sich die SFA dabei auf die Attraktivitätssteigerung der Schweiz als Standort für die Produktion kollektiver Kapitalanlagen in zukunftsträchtigen Nischenbereichen das Asset Management für institutionelle Kunden den Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen. 7

8 Schlank und effizient Die SFA zeichnet sich durch eine schlanke Organisation und eine flache Hierarchie aus. In den Fachausschüssen werden die Grundlagen für die Entscheidungsfindung erarbeitet. Zur Unterstützung der Geschäftsstelle und zur Bearbeitung konkret definierter Aufgaben werden vom Vorstand auch ad-hoc- Arbeitsgruppen eingesetzt. Die unten abgebildete Struktur gewährleistet eine hohe Effizienz und erlaubt es, begrenzte Ressourcen gezielt zur Lösung von Sachfragen einzusetzen. Organigramm Generalversammlung Strategischkonzeptionelle Ebene Vollzug operationelle Ebene Vorstand (7 Mitglieder) Geschäftsstelle Fachausschüsse Entscheidungsvorbereitung Zeitlich begrenzte Unterstützung ad-hoc-arbeitsgruppen (auftragsbezogen) SFA-Mitgliedschaft das Gütesiegel der Schweizer Fondsbranche Als repräsentative Branchenorganisation der schweizerischen Fondsindustrie und des institutionellen Asset Managements steht die SFA allen Fondsleitungen, Vertretern ausländischer Anlagefonds sowie Asset Managern institutioneller Vermögen offen, unabhängig von ihrem Domizil und ihrer Branchenzugehörigkeit. Im Gegensatz zu den meisten anderen nationalen Fondsverbänden in Europa nimmt die SFA auch Vertreter ausländischer Anlagefonds ungeachtet ihrer Herkunft als Vollmitglied auf. Schliesslich tragen auch sie durch ihre Marktpräsenz erheblich zur Bedeutung und zum guten Ruf des Schweizer Fondsplatzes bei. 8

9 F O N D S M Ä R K T E Marktumfeld Turbulente Märkte Das Börsenjahr 2007 wurde sicherlich stark durch die US-Immobilienkrise geprägt, dennoch wurden längst nicht alle Sektoren in Mitleidenschaft gezogen. Im Grunde liessen sich zwei komplett unterschiedlich verlaufende Jahreshälften sowie nach Branchen und Regionen breit divergierende Entwicklungen beobachten. Entwicklung wichtiger Marktindikatoren Marktindikatoren Ende 2005 Ende 2006 Ende 2007 Aktien Schweiz (SMI) Aktien Europa (Euro STOXX 50) Aktien USA (S&P 500) Aktien Welt (MSCI) CHF-Geldmarktzinsen % 2.10% 2.76% EUR-Geldmarktzinsen % 3.72% 4.68% USD-Geldmarktzinsen % 5.36% 4.70% Wechselkurs EUR CHF Wechselkurs USD CHF Quelle: London, Libor (3mt ) Performance der wichtigsten Börsen 2007 Nord- und Lateinamerika New York (S&P 500) New York (Dow Jones) Toronto (S&P Composite) New York (Nasdaq Composite) Mexiko Brasilien USD-Geldmarktzinsen % 5.36% 4.70% Europa Mailand (MIB) Stockholm (OMX) Zürich (SMI) Paris (CAC 40) London (FTSE 100) Amsterdam (Exchanges) Europa (Euro-Stoxx 50) Madrid (IBEX 35) Frankfurt (DAX) Frankfurt (DAX) Asien/Pazifik Tokio (Nikkei 225) Sidney (S&P/ASX 200) Hong Kong (Hang Seng) Quelle: Bloomberg (NZZ vom 3. Januar 2008) Rendite in % (Lokalwährung)

10 Schweizer Fondsmarkt Volumen gehalten Die in der Statistik zum schweizerischen Fondsmarkt erfassten Anlagefonds konnten per Ende 2007 das Vorjahreswachstum knapp halten. Nach einem erfreulichen Jahresbeginn mit einem Rekordstand von Mrd. CHF im Mai erodierten die Werte etwas, erreichten allerdings per Ende Oktober praktisch wieder den gleichen Stand. Im Zuge der unsicher gewordenen wirtschaftlichen Aussichten im Herbst reduzierte sich sowohl das Vermögen von Aktien- als auch Obligationenfonds merklich, was auf Jahresfrist letztlich zu einem leichten Vermögensrückgang von 2.9 Mrd. CHF bzw. 0.48% führte. Entwicklung des schweizerischen Fondsmarkts Gesamtvermögen in Mrd. CHF Schweizerische Fonds Ausländische Fonds Quelle: SFD Vom Gesamtvermögen entfielen Ende 2007: Mrd. CHF (+9%) auf Anlagefonds schweizerischen Rechts und Mrd. CHF (-7%) auf Anlagefonds ausländischen Rechts. Schweizer Fondsstandort massiv gestärkt Nachdem das Vermögen der Anlagefonds schweizerischen Rechts bereits 2006 um 32% zugelegt hatte, nahm es 2007 um weitere 9% zu. Ihr Anteil am gesamten Fondsvolumen betrug damit 42%. Verantwortlich für diese positive Entwicklung waren wiederum insbesondere die Fonds für qualifizierte Anleger. Weil sie die Verwaltung von grösseren Portefeuilles erheblich vereinfachen, dürften sie dem Markt für solche Produkte auch weiterhin Auftrieb geben. Die vermehrt in der Schweiz lancierten Fonds für alternative Anlagen trugen ebenfalls zur Stärkung des Fondsstandorts Schweiz bei. Als Mittel zur Diversifikation wird ihre Bedeutung auch in Zukunft wachsen. 10

11 Das Gesamtvermögen verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Fondskategorien: Entwicklung der Fondskategorien Fondskategorie Vermögen Volumen Mittelzu-/ Marktbedingte Ende 2006 Ende 2007 abflüsse Wertveränderung in Mrd. CHF in Mrd. CHF 2007 in % 2007 in Mrd. CHF Geldmarktfonds Obligationenfonds Aktienfonds Anlagestrategiefonds Immobilienfonds Fonds für altern. Anlagen * Andere Fonds Total Markt Schweiz * Statistisch von der Swiss Fund Data erstmals im April 2007 mit 14.1 Mrd. CHF erfasst In der Tabelle sind die Daten vom Jahr 2007 infolge Bildung neuer Kategorien nicht konsequent mit jenen aus der Vorperiode vergleichbar. Geldmarktfonds zählen zu den Gewinnern Das Volumen der Geldmarktfonds blieb über mehrere Monate des Jahres 2007 praktisch unverändert. Im Monat November aber investierten die Anleger zum ersten Mal seit langer Zeit wieder erheblich und in allen wichtigen Währungen neue Mittel in sie. Dabei dürfte es sich zum Teil um Umlagerungen aus anderen Fondskategorien handeln, denn erfahrungsgemäss stellen Geldmarktfonds beliebte Instrumente dar für ein temporäres Parkieren von Anlagekapitalien in Phasen erhöhter Unsicherheit. Obligationenfonds die klaren Verlierer Die Kategorie der festverzinslichen Anlagen mit mittleren und längeren Laufzeiten musste im Berichtsjahr per Saldo die grössten Volumenrückgänge verzeichnen. Die seit Juni für Obligationenfonds kontinuierlich zu beobachtenden Mittelrückzüge sind primär auf Umlagerungen institutioneller Vermögen in andere Fondskategorien zurückzuführen, wobei die gestiegenen Zinssätze an den Kapitalmärkten mehrheitlich dafür den Ausschlag gaben. Die Nettoveränderung von 26 Mrd. CHF ist demzufolge sowohl auf Mittelabflüsse als auch auf marktbedingte Wertveränderungen zurückzuführen. Aktienfonds mit Verlusten zum Jahresende Obwohl die Aktienfonds nur gerade in zwei Monaten positive Mittelzuflüsse verzeichnen konnten, verhalf ihnen der Haussetrend an den Märkten, das Volumen in einer positiven Bandbreite von 0.5% und 7% relativ stabil zu halten. Im November und Dezember mussten aber deutlich tiefere Kursnotierungen hingenommen werden; das Vermögen der Aktienfonds reduzierte sich in den beiden Monaten folglich um rund 10% auf den tiefsten Stand des Jahres. Gewisse Sektoren und Regionen beispielsweise Rohstoffe, Energiewerte oder Aktien aus Schwellenländern konnten sich allerdings dem breiten Trend widersetzen. Anlagezielfonds behaupteten sich Bei den Anlagezielfonds ergab sich ein unterschiedliches Bild, was die Mittelflüsse anbelangt: Im ersten Halbjahr waren sie unisono positiv und vergleichsweise hoch, ab August überwogen die Rückflüsse. Obwohl einerseits 11

12 die veränderten Zinssätze den obligationenlastigen Produkten zu schaffen machten und anderseits die turbulenten Börsen den Aktien zusetzten, konnten die Anlagezielfonds als Ganzes ihr Volumen leicht steigern. Im Jahr 2007 war es also besonders wichtig, die jeweils richtige Mischung aus Aktien und Obligationen zu besitzen. Immobilienfonds in enger Bandbreite Seit Jahresbeginn 2007 bewegte sich das in der Schweiz in Immobilienfonds platzierte Vermögen in einer engen Bandbreite, denn Mittelzuflüsse aus Kapitalerhöhungen, Ausschüttungen und Inventarwertveränderungen hielten sich weitgehend die Waage. Die durch den Subprime-Markt ausgelöste Kreditkrise Anfang August fiel just in eine Phase, in der sich die gewerblichen Immobilienmärkte in einem Höhenflug befanden. Im September wurden die Anzeichen für ein Ende des Aufschwungs und einen Wendepunkt auf den europäischen Immobilien-Kapitalmärkten immer deutlicher. Fonds für alternative Anlagen mit erfreulichen Ergebnissen Die im April 2007 erstmals statistisch erfasste Kategorie von Fonds für alternative Anlagen konnte im Jahresverlauf ihr Volumen von 14.1 Mrd. CHF auf 18.4 Mrd. CHF steigern, wobei ein stetiger Mittelzufluss zu verzeichnen war. Generell kann 2007 zusammengefasst werden als ein Jahr mit einer ersten sehr positiven Jahreshälfte, in der sich Hedge Funds durchgehend gut behaupteten, sogar im schwierigen Monat Februar. Das Klima schlug in der zweiten Jahreshälfte drastisch um, als sich die Subprime-Krise in den USA vermehrt auf die Marktliquidität und die Weltwirtschaft auswirkte. Insbesondere der Monat August war sehr volatil und schwierig für die Hedge-Fund-Industrie. Die letzten vier Monate des Jahres waren dann mit Ausnahme des Novembers wieder positiv. In Marktanteilen ausgedrückt, ergibt sich nachstehendes Bild: Entwicklung der Marktanteile der Fondskategorien Fondskategorie Ende 2005 Ende 2006 Ende 2007 Geldmarktfonds 14% 11% 13% Obligationenfonds 27% 25% 20% Aktienfonds 31% 33% 30% Anlagestrategiefonds 20% 22% 23% Immobilienfonds 3% 2% 2% Andere Fonds 5% 7% 12% Quelle: SFD 12

13 Zuwachs von 607 Fonds Ende 2007 waren in der Schweiz Fonds (+607 Einheiten) zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Davon waren: Einheiten schweizerischen Rechts und Einheiten ausländischen Rechts, dominiert von Fonds luxemburgischen Rechts. Von den schweizerischen Fonds wurden 490 von der EBK ausschliesslich für den Vertrieb an institutionelle Anleger bewilligt. Entwicklung der Anzahl Fonds Anzahl Fonds Schweiz Luxemburg Andere Quelle: EBK Entwicklung der Anzahl Fonds nach Fondsart resp. Fondsstandort Fondsart/ Per Ende Per Ende Veränderung im Fondsstandort Dezember 2006 Dezember 2007 Jahr 2007 Schweizerische Fonds (417) (490) 87 (73) Kommanditgesellsch. f.k.k. 0 (0) 1 (1) 1 (1) Effektenfonds 197 (0) 189 (0) -8 (0) Übrige Fonds f. trad. Anl. 767 (400) 857 (471) 90 (71) Übrige Fonds f. altern. Anl. 123 (9) 125 (9) 2 (0) Immobilienfonds 28 (8) 30 (9) 2 (1) Ausländische Fonds Luxemburg Irland Andere Länder Total Schweiz und Ausland (417) (490) 607 (73) (in Klammern: Institutionelle Fonds) Quelle: EBK (Stand per 11. Januar 2008) 13

14 Die Zunahme um 607 Einheiten resultierte aus folgenden Veränderungen: Veränderungen bei der Anzahl Anlagefonds nach Domizil Status Schweiz Ausland Total Neu bewilligt Bewilligung aufgehoben Total Quelle: EBK Schweizerische Fonds gefragt Der markante Anteilsgewinn von Anlagefonds schweizerischen Rechts ist zu einem beachtlichen Teil auf die rege Lancierungstätigkeit entsprechender Produkte zurückzuführen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Daten vom Jahr 2007 infolge Bildung neuer Kategorien aufgrund des KAG nicht konsequent mit jenen aus Vorperioden vergleichbar. Entwicklung der Anzahl Effektenfonds und Übrige Fonds Anzahl Fonds Effektenfonds Übrige Fonds für Übrige Fonds für altern. traditionelle Anlagen* Anlagen und KkK** Quelle: EBK * Bis 2006: Übrige Fonds ohne besonderes Risiko ** Bis 2006: Übrige Fonds mit besonderem Risiko Trotz anhaltend starker Konkurrenz von anderen Anlageinstrumenten allen voran den strukturierten Produkten behaupteten sich Anlagefonds als unverzichtbarer Baustein in der Vermögensverwaltung. 14

15 Entwicklung des Anteils Anlagefonds in Depots der jeweiligen Kundensegmente Kundensegment Dezember 2005 Dezember 2006 November 2007 Inländische private Kunden 33% 35% 35% Inländische institutionelle Kunden 24% 30% 33% Total inländische Kunden 27% 29% 31% Ausländische private Kunden 44% 47% 48% Ausländische institutionelle Kunden 17% 17% 21% Total ausländische Kunden 27% 29% 31% Total aller Kunden 27% 29% 31% Quelle: SNB (Statistische Monatshefte, D51b) Europäischer Fondsmarkt UCITS haben um 7% an Wert zugelegt In den ersten neun Monaten des Berichtsjahrs stieg das Vermögen der UCITS um 414 Mrd. EUR resp. um fast 7%. Unangefochten blieb die Spitzenposition Luxemburgs. Innerhalb der ersten sieben Positionen gab es hinsichtlich Fondsvolumen seit Ende 2006 keine Veränderungen zu verzeichnen. Schweden konnte seinen per Ende 2006 von Belgien gewonnenen Rang verteidigen und sich auch von den weiteren Verfolgern klar distanzieren. Zwischen Januar und Ende September 2007 verzeichneten sowohl Italien als auch Deutschland und die Schweiz Volumenrückgänge. Vermögensentwicklung der Wertschriftenfonds an den wichtigsten europäischen Fondsstandorten Fondsstandorte Vermögen Vermögen Vermögen Ende 2005 Ende 2006 Ende Sept in Mrd. EUR in Mrd. EUR in Mrd. EUR Luxemburg Frankreich Grossbritannien Irland Italien Spanien Deutschland Schweden Belgien Schweiz Österreich Niederlande Diverse Total UCITS-Fonds Andere Fonds Total Quelle: EFAMA 15

16 Markt der Non-UCITS um 9% gestiegen Im gleichen Zeitraum legte der Non-UCITS-Markt um 145 Mrd. EUR auf Mrd. EUR zu. Der Hauptanteil an den entsprechenden Vermögenswerten entfiel mit rund 55% auf die hauptsächlich in Deutschland angebotenen und institutionellen Anlegern vorbehaltenen Spezialfonds. Mit grossem Abstand folgten Immobilienfonds mit 11.5%, britische Investment Trusts, französische Angestelltensparfonds und andere Luxemburger Fonds mit einem Anteil von je 5-6%. Die Verteilung des Fondsvermögens auf die einzelnen Fondskategorien erweist sich als relativ stabil. In den letzten knapp drei Jahren mussten die festverzinslichen Produkte aufgrund des vorherrschenden Zinsumfelds eine leichte Abnahme hinnehmen, währenddem Aktienfonds von der global robusten Wirtschaftssituation profitierten. Entwicklung der Marktanteile der Fondskategorien Fondskategorie Ende 2005 Ende 2006 Ende Sept Geldmarktfonds 19% 17% 16% Obligationenfonds 26% 24% 22% Aktienfonds 37% 40% 41% Anlagestrategiefonds 14% 15% 15% Andere Fonds 4% 4% 6% exkl. Irländische Fonds, für die keine Angaben pro Fondskategorie vorliegen Quelle: EFAMA Fondsmarkt USA Wachstum 2007 primär aufgrund von Geldmarktfonds Das Vermögen der amerikanischen Fonds erhöhte sich zwischen Januar und Ende November 2007 um 16%. Zu diesem positiven Ergebnis trugen alle Kategorien bei, insbesondere aber die Geldmarktfonds mit einem Zuwachs von leicht über 30%. Obwohl sich die Anzahl der Exchange Traded Funds auch im Jahr 2007 stetig erhöhte und zahlreiche Medienberichte die entsprechenden Fonds in den Fokus stellten, verharrte ihr Anteil Ende November 2007 mit rund 4.7% immer noch auf relativ bescheidenem Niveau. Vermögensentwicklung pro Fondskategorie Fondskategorie Vermögen Vermögen Vermögen Ende 2005 Ende 2006 November 2007 in Mrd. USD in Mrd. USD in Mrd. USD Aktienfonds Geldmarktfonds Obligationenfonds Gemischte Fonds Total Exchange Traded Funds Quelle: ICI 16

17 Globaler Fondsmarkt 29.8 Billionen CHF in Fonds Per Ende Juni 2007 lässt sich der kontinuierliche Anstieg des globalen Fondsvermögens bereits vier Jahre zurückverfolgen. Mit 29.8 Billionen CHF kletterten die global mit Anlagefonds verwalteten Vermögenswerte auf eine neue Rekordmarke, was einer Zunahme seit Jahresbeginn von etwa 9% entspricht. Allein im 2. Quartal 2007 legten die Werte um Mrd. CHF zu. Aufteilung des weltweiten Fondsvermögens nach Regionen USA 47.0% Andere 2.5% Japan 3.1% Brasilien 3.0% Kanada 2.5% Australien 4.7% Hong Kong 2.7% Europa 34.5% Quelle: EFAMA International Statistical Release, November 2007 Die Anzahl der Fonds stieg im Verlauf des ersten Halbjahrs 2007 um insgesamt Produkte. Nach Typologie betrachtet sind rund 41% als Aktienfonds zu bezeichnen, 22% als Obligationenfonds und 21% als gemischte Produkte. Lediglich 5% entfallen auf die Kategorie der Geldmarktfonds, währenddem etwa 11% zur Kategorie Übrige Fonds zählen. Internationales Kräfteverhältnis mit Bestand Vergleicht man die von der EFAMA ermittelten Werte, so wiesen per Ende Juni 2007 sowohl die USA als auch Europa einen relativ stabilen Anteil am weltweit investierten Fondsvermögen auf. Als dritte Kraft behauptete sich Australien, während Japan und Brasilien auf tiefem Niveau leicht zulegen konnten. Insgesamt jedoch gab es im Vergleich zum Vorjahr relativ wenig Veränderung im Gefüge. 17

18 N AT I O N A L E S U M F E L D Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) Ein Jahr KAG eine Zwischenbilanz Am 1. Januar 2007 trat das KAG in Kraft. Die neue Gesetzgebung war dringend nötig, denn die Schweiz als Fondsdomizil büsste in den letzten Jahren gegenüber dem Ausland an Terrain ein. Die meisten Fonds werden derzeit ausserhalb unserer Landesgrenzen aufgesetzt und in die Schweiz importiert auch von Schweizer Fondsanbietern. Das KAG unterstützt eine grosse Auswahl an verschiedenen Produkttypen und erhöht die Flexibilität in der Festlegung der Anlagepolitik sowie bei der Auswahl der Anlageinstrumente. Zudem ermöglicht es das Einbringen der Schweizer Kernkompetenzen in den Bereichen Private Banking, Asset Management und Custody. Erste Verbesserungen wurden bei der liberalen Auslegung und Praxis der Aufsichtsbehörde, bei der Beschleunigung von Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren sowie im Bereich einer anlegerfreundlichen Steuersituation erreicht. Hier gilt es aber noch weitere Verbesserungen anzustreben, um den Fondsstandort Schweiz zu stärken. Ermutigende Zahlen Die Zahl der Fondsleitungen erhöhte sich per Ende 2007 um drei auf 46. Es gab 13 durch die EBK bewilligte Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen eine neue Kategorie, die durch das KAG überhaupt erst geschaffen wurde. Zudem waren bei den Vermögensverwaltern schweizerischer kollektiver Kapitalanlagen über 50 Gesuche hängig, bei den Asset Managern ausländischer kollektiver Kapitalanlagen über zehn. Die Zahl der zum öffentlichen Vertrieb zugelassenen Fonds stieg im Jahr 2007 um rund 600 auf knapp 5 800, davon waren rund ausländische Fonds. Die Anzahl Fonds für qualifizierte Anleger nahm von 417 auf 490 zu. Die Schweizer Premiere für die neue Rechtsform SICAV (Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) konnte im Oktober 2007 gefeiert werden. Ob sich diese Rechtsform tatsächlich zu einer attraktiven Alternative zum vertraglichen Anlagefonds entwickeln wird, ist noch offen. Gute Nachrichten gibt es auch vom anderen "Hoffnungsträger" des KAG, der Swiss Limited Partnership trotz weiterhin bestehender Unsicherheiten bei den Steuern: Die erste Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen nach Schweizer Recht (KkK) bewilligte die EBK im November. 18

19 Anlagestiftungen wie weiter? Bis jetzt sind die Anlagestiftungen vom KAG ausgenommen. Im Herbst 2007 schlug das Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) vor, deren Unterstellung unter das KAG zu prüfen mit entsprechenden Konsequenzen betreffend Steuern und Aufsichtsregelung. In ihrer Stellungnahme betonte die SFA die Vorteile dieses seit 40 Jahren beliebten Instruments für die berufliche Vorsorge. Für eine zwangsweise Überführung der Anlagestiftung unter das KAG als SICAV oder andere Rechtsform besteht kein dringender Handlungsbedarf. Zumal dieser Schritt einige Vorteile gefährden würde, die für die Anlagestiftungen und deren zukünftigen Pensionsgeld-Empfänger bedeutsam sind. Zu bevorzugen wäre allenfalls eine Lösung, in der die Anlagestiftungen mit ihren jetzigen Freiheiten dem KAG unterstellt würden. Nach Eingang verschiedener Stellungnahmen aus der Branche beschloss das EFD, einen Lösungsansatz auszuarbeiten. Darin sollen einerseits die elementaren Merkmale der Anlagestiftungen bestmöglich erhalten bleiben. Andererseits ist den steuerlichen Auswirkungen einer Unterstellung Rechnung zu tragen. Der entsprechende Entwurf wird voraussichtlich im ersten Quartal 2008 vorliegen. Fazit nach zwölf Monaten Begehrter KAG-Atlas Für eine abschliessende Beurteilung des neuen Gesetzes ist es noch zu früh. Eines ist jedoch schon jetzt klar: Das KAG erwies sich in bestimmten Bereichen als modernes und innovatives Gesetz. Aber die Konkurrenz im Ausland reagierte darauf bereits: So werden Lösungen wie QIF an ausländischen Produktionsstandorten zum Teil noch liberaler angeboten als hierzulande. Die Schweizer Antwort muss in der Entwicklung erfolgreicher Produkte wie z.b. Spezialfonds und alternative Anlagen liegen. Für das Gelingen dieser Strategie sind jedoch wettbewerbsfähige Lösungen bei den Steuern und eine kompetitive Regulierung erforderlich. Am Swiss Funds Forum im März 2007 wurde der KAG-Atlas der SFA erstmals präsentiert. Diese Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen und Möglichkeiten des KAG stiess bei den Marktteilnehmern, den Medien und der Öffentlichkeit auf grosses Interesse. Insgesamt wurden bis Ende 2007 rund Exemplare bei der SFA bestellt und mehr als Downloads gemacht. Der KAG-Atlas wird bei Bedarf aktualisiert und ist auf der SFA-Website in den Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch verfügbar. 19

20 Integrierte Finanzmarktaufsicht (FINMA) Gesetz im Parlament verabschiedet Start FINMA im 2009 Das Parlament stimmte im Juni 2007 dem Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, kurz Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG), zu. Neben organisatorischen Fragen enthält dieses auch Grundsätze zur Finanzmarktregulierung, eine Regelung zur Haftung sowie harmonisierte Aufsichtsinstrumente und Sanktionen. Das FINMAG hat gewissermassen die Funktion eines Dachgesetzes über die übrigen Gesetze, welche die Finanzmarktaufsicht regeln. Die neue FINMA wird ab 2009 als öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Bern ihre Tätigkeit aufnehmen. Sie übernimmt die Aufgaben der EBK, des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) und der Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Ziel der neuen integrierten Aufsichtsbehörde ist der Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten sowie die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Die FINMA reguliert durch Verordnungen und Rundschreiben aber nur soweit dies mit Blick auf die Aufsichtsziele nötig ist. Dabei berücksichtigt sie insbesondere die folgenden Aspekte: die Kosten, die den Beaufsichtigten durch die Regulierung entstehen die Auswirkungen der Regulierung auf den Wettbewerb, die Innovationsfähigkeit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz die unterschiedlichen Geschäftstätigkeiten und Risiken der Beaufsichtigten die internationalen Mindeststandards. Masterplan Finanzplatz Schweiz Eckpfeiler der Finanzmarktstrategie Die SBVg, der SVV, die SFA und die aus der Fusion der SWX mit SIS und Telekurs hervorgegangene SFMS erarbeiteten mit dem Masterplan Finanzplatz Schweiz erstmals eine gemeinsame Zukunftsstrategie. Dieser Masterplan wurde am 13. September 2007 der Öffentlichkeit präsentiert. Ziel ist der Vorstoss des Schweizer Finanzplatzes unter die globalen Top 3 im internationalen Geschäft bis ins Jahr Mit dem anvisierten Wachstum könnten neue Arbeitsplätze geschaffen sowie Mrd. CHF zusätzliche neue Steuereinnahmen generiert werden. Um dies zu erreichen, wurden klar definierte Massnahmen insbesondere im steuerlichen, regulatorischen und institutionellen Bereich formuliert, die in die politische Diskussion eingebracht werden. Klar definierte Massnahmen Konkret soll sich die Schweiz als Top-Destination für Forschung und Ausbildung im Bereich Finance etablieren. Dabei gilt es, die bereits lancierten Initiativen wie zum Beispiel das Swiss Finance Institute und das Institut für Versicherungswirtschaft weiterzuentwickeln. Gestärkt werden sollen auch die Selbstregulierung und die prinzipienbasierte Regulierung. Zudem wird der Aufbau einer risikobasierten Überwachung gefordert. Eine transparente und faire Aufsicht soll über 20

21 alle Geschäftsbereiche hinweg sichergestellt werden. Im Weiteren verlangt der Masterplan eine enge Zusammenarbeit von Finanzindustrie, Behörden und Politik, um den Finanzplatz in den Bereichen Regulierung, Aufsicht und Steuern nachhaltig zu stärken. Wichtige Voraussetzungen für den Erfolg des Finanzplatzes sind eine international konkurrenzfähige Besteuerung, insbesondere in Wachstumsdisziplinen wie z.b. alternative Anlagen, sowie eine bezüglich Qualität, Kosteneffizienz und Innovation führende Infrastruktur. Regulierungen und Berichte der EBK Teilrevision der EBK-Börsenverordnung (BEHV-EBK) Die EBK lud im Rahmen der Teilrevision der EBK-Börsenverordnung (BEHV-EBK) am 19. April 2007 alle interessierten Kreise zu einer öffentlichen Anhörung betreffend Art. 13, 37 und 38 ein. Bereits am 1. Juni 2007 wurden zwei Neuerungen bekannt gegeben: Erstens die Berücksichtigung der Summe von Aktien und Obligationen zur Berechnung der Meldeschwelle und zweitens die Gleichbehandlung von Optionen mit Real-Erfüllung und solche des Typs Cash- Settlement bei der Bestimmung der Meldeschwelle. Per 1. Juli 2007 wurden die Ausführungsbestimmungen verschärft. Am 2. Oktober 2007 gab die EBK die Teilrevision des dritten Kapitels Offenlegung von Beteiligungen (Art. 9-23) der BEHV-EBK in die öffentliche Anhörung. Aufgrund substanzieller und teilweise kontroverser Stellungnahmen beschloss die EBK, die Vorschläge betreffend Wertpapieranleihe sowie die detaillierte Regelung der Finanzinstrumente nochmals zu prüfen. Die Umsetzung und Inkraftsetzung der Änderungen dieser Regelungsbereiche erfolgen im Jahr Änderung der EBK- Geldwäschereiverordnung Neue EBK-Rundschreiben Am 4. Juli 2007 veröffentlichte die EBK ihre Vorschläge zur Änderung der Geldwäschereiverordnung (GwV-EBK) und zur Umsetzung der Empfehlungen der Financial Action Task Force im Bankensektor. Ende 2007 war die geänderte EBK- Geldwäschereiverordnung noch nicht in Kraft gesetzt. Das EBK-Rundschreiben Juristische und personelle Trennung von Fondsleitung und Depotbank, Delegation von Anlageentscheiden und Teilaufgaben (EBK-RS 96/5) wurde aufgrund des erweiterten Geltungsbereiches des KAG ersetzt. Am 1. Oktober 2007 trat das neue Rundschreiben Delegation von Aufgaben durch die Fondsleitung und die SICAV (EBK-RS 07/3) in Kraft. Am 8. Mai 2007 eröffnete die EBK die Anhörung zum Entwurf des Rundschreibens über die öffentliche Werbung (EBK-RS 03/1), das am 1. Oktober 2007 in Kraft gesetzt wurde. Demnach liegt keine öffentliche Werbung vor, wenn sich die Werbung ausschliesslich an qualifizierte Anleger richtet. Dazu gehören gemäss KAG neu auch vermögende Privatpersonen. 21

22 Das EBK-Rundschreiben Prüfgesellschaften (EBK-RS 05/3) wurde per 1. September 2007 angepasst. Neu geregelt werden darin die Bedingungen für die erleichterte Anerkennung von leitenden Prüfern bei Vermögensverwaltern kollektiver Kapitalanlagen und Vertretern ausländischer kollektiver Kapitalanlagen. Die beiden neuen EBK-Rundschreiben Prüfung nach KAG (EBK-RS 07/1) und Prüfbericht nach KAG (EBK-RS 07/2) traten am 1. Juli 2007 in Kraft. Sie präzisieren die Vorgaben zur Durchführung der Prüfung bzw. zur Berichterstattung über die Prüfung. So müssen Prüfungen in Anlehnung an den Bankenbereich risikoorientiert erfolgen und die neuen Bewilligungsträger nach KAG einbeziehen. Neben den kollektiven Kapitalanlagen fallen auch Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen sowie Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen unter den Geltungsbereich der beiden Rundschreiben. Im Dezember 2003 führte die EBK zum Entwurf für ein Rundschreiben Marktmissbrauchregeln eine Vernehmlassung durch. Dieses fand aber nicht den gewünschten Rückhalt. Nach einer Denkpause und Gesprächen mit interessierten Kreisen beschloss die EBK im Dezember 2005, die Arbeiten am Rundschreiben weiterzuführen. Den aufgrund der Vernehmlassung durch eine Arbeitsgruppe stark überarbeiteten Entwurf des Rundschreibens Marktverhaltensregeln gab die EBK am 12. November 2007 zu einer zweiten Anhörung frei. Die Anhörungsfrist dauerte bis Mitte Januar Ende November 2007 gab die EBK ihre Absicht, auf eine Regulierung der Performance Fee künftig zu verzichten, sowie den Entwurf des EBK-Rundschreibens Bezeichnung von kollektiven Kapitalanlagen in die Anhörung. Nach Auffassung der EBK sollen die Marktteilnehmer künftig über die Kriterien entscheiden, wann und unter welchen Voraussetzungen eine erfolgsabhängige Kommission erhoben wird. Bei der Bezeichnung der kollektiven Kapitalanlagen will die EBK ihre als Zwei-Drittels-Regel bekannte Praxis beibehalten, jedoch darauf verzichten, die Anlagen des restlichen Drittels zu regeln. Die bisherigen Beschränkungen für kollektive Kapitalanlagen in Obligationen, Convert Bonds sowie für Cash- und Geldmarktfonds sollen deshalb aufgehoben werden. Die Anhörungsfrist dauerte bis Ende Januar Neue EBK-Wegleitungen Die EBK passte Mitte 2007 eine ganze Reihe von Wegleitungen und Formularen an das KAG an. Diese sollen den Instituten ein effizientes Vorgehen bei den Bewilligungsgesuchen ermöglichen. So wurden die Wegleitungen der EBK betreffend Genehmigung ausländischer kollektiver Kapitalanlagen, Pflichten des Vertreters und Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit als Vertreter oder Vertriebsträger überarbeitet. Auch die Wegleitungen in den Bereichen Fondsleitung, Depotbank und Anlagefonds wurden an das KAG angepasst. Bezüglich der Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit als Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen wurde eine neue Wegleitung herausgegeben. Das Gleiche gilt für die erleichterte Zulassung als Prüfgesellschaft für kollektive Ka- 22

23 pitalanlagen. Im Weiteren wurden neue Wegleitungen zur SICAV, zur Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF) und zur KkK erarbeitet. EBK-Bericht zur Selbstregulierung EBK-Bericht zu Hedge Funds Nachdem die SFA im Jahr 2006 ihren Input in zwei Aussprachen einbringen konnte (vgl. SFA-Jahresbericht 2006, Seite 28), publizierte die EBK im Juli 2007 ein Positionspapier zur Selbstregulierung. Darin anerkennt die Aufsichtsbehörde die wichtige Rolle der Selbstregulierung für den Schweizer Finanzmarkt. Sie will auch in Zukunft an dieser alternativen Regulierungsform festhalten. Die EBK pflegt weiterhin enge Kontakte mit den Selbstregulatoren wie der SBVg, der SWX und der SFA und will diese produktiven Beziehungen noch zusätzlich vertiefen. Mit geeigneten Rahmenbedingungen soll der Stellenwert der Selbstregulierung zudem erhöht werden. In einem Hintergrundbericht beleuchtet die EBK die zentralen Aspekte der Hedge Funds mit Blick auf Systemstabilität, Marktintegrität, Anlegerschutz und Wirtschaftsstandort. Zudem kommen die regulatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz zur Sprache. Die EBK vertritt eine liberale und ausgewogene Haltung. Sie ist sich der Risiken für die Stabilität des Finanzsystems bewusst, lehnt aber ähnlich wie das US Federal Reserve Board eine direkte Regulierung der Hedge Funds ab. Deren indirekte Überwachung über ihre Schnittstellen zu den Banken sei am besten geeignet, ein Übergreifen einer Hedge-Funds-Krise auf das Finanzsystem zu vermeiden. So unterstützt die EBK denn weiterhin international koordinierte Initiativen zur Wahrung der Systemstabilität, insbesondere im Bereich des Risikomanagements. Die EBK sieht keine Hinweise dafür, dass Hedge Funds für Marktmissbräuche anfälliger sind als andere Marktteilnehmer. Allerdings unterstützt sie auch hier Bemühungen auf internationaler Ebene, die Anforderungen an die Transparenz und Unabhängigkeit bei der Bewertung von Hedge-Fund-Portfolios zu konkretisieren. Zudem soll die Bewilligungsmöglichkeit für Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen auf Schweizer Manager von Offshore-Funds ausgeweitet werden. Die SFA begrüsst die liberale und ausgewogene Haltung der EBK. Kreisschreiben der ESTV und weitere Steuerfragen Kreisschreiben Verrechnungssteuer/Stempelabgaben der ESTV Kreisschreiben Direkte Steuern der ESTV Die ESTV gab am 3. Januar 2007 bekannt, dass auf Mitte 2007 ein umfassendes Kreisschreiben zur steuerlichen Behandlung der kollektiven Kapitalanlagen geplant sei. Aufgrund der komplexen Fragestellungen konnte die ESTV erst auf den Sommeranfang hin ihren Entwurf zum Kreisschreiben Verrechnungssteuer/Stempelabgaben bei der SFA, der SBVg und der Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST) in die Vernehmlassung geben. Bezüglich des Kreisschreibens Direkte Steuern fanden im Berichtsjahr erste Gespräche zwischen der ESTV und der Schweizerischen Steuerkonferenz statt. Ein Entwurf soll nach Abschluss der laufenden Arbeiten am Kreisschreiben Verrechnungssteuer/Stempelabgaben in die Vernehmlassung gehen. 23

24 ESTV-Praxisänderung bei abzugsfähigen Kosten Auf Anfang 2007 gab die ESTV bekannt, dass ihre bestehende Praxis bezüglich der abzugsfähigen Kosten von Fonds mit all-in-fee nunmehr auch bei Fonds mit Einzelkostenbelastung Anwendung findet. Gebühren, welche der kollektiven Kapitalanlage belastet werden, dürfen bis zu einem Betrag von höchstens 1.5% des Nettofondsvermögens der Ertragsrechnung belastet werden. Übersteigen die Gebühren diesen Prozentsatz, muss dieser Anteil auf das Konto Realisierte Kapitalgewinne und -verluste übertragen werden. Die SFA hatte im Rahmen der Anhörung gegen die Ausdehnung der 1.5%- Limite auf sämtliche Anlagefonds opponiert. Ferner hatte sie geltend gemacht, den 1.5%-Satz der mittlerweile eingetretenen Kostensteigerung anzupassen und auf 1.8% anzuheben. Leider wurde diesen Begehren nicht entsprochen. KAG und Zinsbesteuerung Mit Inkrafttreten des KAG passte die ESTV ihre Wegleitung zur EU-Zinsbesteuerung terminologisch entsprechend an. Nunmehr fallen nebst den vertraglichen auch die gesellschaftsrechtlichen Formen der kollektiven Kapitalanlage in den Anwendungsbereich des Zinsbesteuerungsabkommens. Neuerungen 130/30-Fonds ETSF Asset Based Lending zugelassen Erleichterte Publikationsvorschriften Im Jahr 2007 gab es einige Produktinnovationen aus der Fondsbranche zu vermelden. Stellvertretend seien an dieser Stelle zwei Produkte kurz umschrieben: Die 130/30 Fonds kombinieren traditionelle Fondsstrategien mit Hedge-Funds- Techniken. Ziel ist es, dass der Anleger durch Leerverkäufe und den Einsatz von Derivaten von fallenden und steigenden Aktienkursen dank Hebelwirkung überproportional profitieren kann. Mit den Exchange Traded Structured Funds (ETSF) kann der Anleger die Flexibilität strukturierter Geldanlagen kombiniert mit der Sicherheit eines Anlagefonds nutzen. Die Kotierung an der SWX stellt die börsentägliche Handelbarkeit sicher und gewährt ein hohes Mass an Transparenz und Liquidität. Die EBK gestattete Mitte 2007 den Übrigen Fonds für alternative Anlagen das Asset Based Lending. Darunter versteht man im weitesten Sinne Finanzierungen, die auf der Grundlage bestimmter Unternehmensaktiva dargestellt werden. Bei solchen Finanzierungen stehen die aus den Assets zu erzielenden Wiedergewinnungserlöse im Vordergrund. Die mit dem KAG eingeführten Neuerungen im Bereich der Publikationsvorschriften führten zu bedeutenden Erleichterungen. So müssen beispielsweise Fondsvertragsänderungen nur einmal und wesentliche Änderungen bloss zusammenfassend statt im Wortlaut publiziert werden. Von der liberalisierten EBK-Praxis profitieren insbesondere Fondsleitungen und Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen. 24

25 Elektronische Plattformen als Publikationsorgan anerkannt Gemäss Art. 39 der Verordnung des Bundesrates über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) sind neben Printmedien neu auch elektronische Plattformen als Publikationsorgane des Anlagefonds zugelassen. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass ein steigender Anteil der Bevölkerung das Internet nutzt und von diesem vereinfachten Zugriff auf Informationen profitieren kann. Die EBK anerkannte 2007 bereits die ersten elektronischen Plattformen als Publikationsorgane für Inventarwerte und gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen an die Anleger. Dies sind: Swiss Fund Data AG, Zürich ( Fundinfo AG, Zürich ( und Schweizerische Teletext AG, Biel (nur für Inventarwerte; 25

26 N AT I O N A L E A K T I V I T Ä T E N D E R S FA Masterplan Finanzplatz Schweiz Die SFA war massgeblich an der Erarbeitung des Masterplans Finanzplatz Schweiz beteiligt. Drei Zielsetzungen betreffen direkt die Fonds- und Asset-Management-Branche. Diesen will die SFA zum Durchbruch verhelfen. Kompetenzzentrum im institutionellen Asset Management Produktionszentrum für Customized Solutions kollektiver Kapitalanlagen Stärkung des Auslandvertriebs schweizerischer Publikumsfonds Treffen mit Bundesräten Erstens soll die Standortattraktivität der Schweiz als Kompetenzzentrum im institutionellen Asset Management ausgebaut werden. Dazu gehört die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen, damit neue Asset-Management-Gesellschaften entstehen und/oder in die Schweiz übersiedeln. Die Produktion von Beta (Indexportefeuilles) ist weitgehend ein Volumengeschäft mit geringen Margen. Die Generierung von Alpha ist hingegen ein Bereich mit hoher Wertschöpfung, der hoch qualifizierte Portfoliomanager benötigt und grosse Anforderungen an die Administration stellt. Dieses Segment ist heute in der Schweiz zu wenig vertreten und muss gezielt ausgebaut werden. Im Rahmen der neuen FINMA ist zudem sicherzustellen, dass das erforderliche Fachwissen im Bereich Asset Management und kollektiver Kapitalanlagen auf allen Hierarchiestufen vertreten ist. Zweitens soll sich die Schweiz als Produktionszentrum für Customized Solutions kollektiver Kapitalanlagen in zukunftsträchtigen Nischenbereichen positionieren. Da unser Land nicht Teil des europäischen Fondsmarktes ist, liegt hier der Fokus auf den nicht harmonisierten Kategorien von Kollektivanlagen, wie beispielsweise QIF, Hedge Funds/Fund of Funds oder Venture Capital/Private Equity. Die Rahmenbedingungen sowie die technischen Voraussetzungen für die Administration von Hedge Funds, Private Equity Funds insbesondere in der neuen Rechtsform einer KkK (Swiss Limited Partnership) und anderen Spezialitäten sind zu verbessern. Das KAG soll in diesen Bereichen noch konsequenter zu einem prinzipienbasierten Rahmengesetz weiterentwickelt werden. Zudem muss die steuerliche Benachteiligung von in der Schweiz domizilierten Finanzprodukten abgeschafft werden. Drittens soll die Schweiz weiterhin ein attraktiver Vertriebsmarkt bleiben sie gehört bereits heute zu den grössten in Europa. Dabei gilt es, auch den Auslandvertrieb schweizerischer Publikumsfonds zu stärken. Hier müssen vermehrt Vereinbarungen abgeschlossen werden, welche die gegenseitige Anerkennung von Fonds mit wichtigen europäischen und asiatischen Vertriebsländern regeln. Denn nur so kann der Export schweizerischer Fonds in ausgewählte Länder gefördert werden. Soweit vom KAG zugelassen, ist zudem eine möglichst grosse Freizügigkeit bei der Zulassung ausländischer Anlagefonds anzustreben. Dies erhöht die Attraktivität des Fondsmarktes Schweiz und schafft Verhandlungsspielräume gegenüber dem Ausland. Im November und Dezember 2007 kam es im Zusammenhang mit dem Masterplan Finanzplatz Schweiz zu vier Treffen auf Bundesratsebene. Dabei diskutierten die Spitzen der Verbände der schweizerischen Finanzdienstleistungsbranche mit den Bundesräten Micheline Calmy-Rey, Hans-Rudolf Merz, 26

27 Pascal Couchepin und Christoph Blocher. Die offene und konstruktive Gesprächsatmosphäre wurde allseits geschätzt. Die private Initiative zugunsten einer branchenübergreifenden, integrierten Strategie zur Weiterentwicklung des schweizerischen Finanzsektors wird von der Landesregierung begrüsst. Zudem wurde beschlossen, den Dialog zwischen den Vertretern des Finanzplatzes und dem EFD zu institutionalisieren. Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) Vorschlag einer zeitlichen Staffelung Fokus Vertriebsentschädigung Die SFA begrüsste die Totalrevision des MWSTG, die insbesondere den steuerpflichtigen Unternehmen die Anwendung der Steuer so leicht wie möglich machen soll. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Revision schlug der Verband eine zeitliche Staffelung der Vorlage vor. In ihrer Stellungnahme stellte die SFA die mehrwertsteuerliche Behandlung der Vertriebsentschädigungen in den Vordergrund ein zentrales Anliegen der Fondsindustrie. Von der MWST ausgenommen ist derzeit allein die Entschädigung seitens der Fondsleitung, der Depotbank oder des Vertreters der ausländischen kollektiven Kapitalanlage an den direkt Beauftragten für den in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein oder von dort aus erfolgenden Vertrieb. Beim Vertrieb über Dritte müssen vertraglich festgelegte, spezifische Klauseln eingehalten werden, damit die Ausnahme von der MWST greift. Die SFA erachtet dies als unnötigen Formalismus, der zu umständlichen Vertriebsund Vertragskonstruktionen führt, was wiederum mit erhöhter Rechtsunsicherheit verbunden ist. Weitere Änderungsvorschläge betrafen die Trennung von Verwaltung und Vertrieb sowie die eigenständige Steuerpflicht von Immobilienfonds. Anhörungen zur Teilrevision der EBK-Börsenverordnung (BEHV-EBK) Mehr Transparenz begrüsst Keine unnötigen Meldungen Im Rahmen der Anhörung zur Teilrevision der BEHV-EBK betreffend Art. 13, 37 und 38 unterstützte die SFA die verbesserte Transparenz bei der Meldepflicht zur Offenlegung von Beteiligungen an kotierten Gesellschaften. Die Einführung eines zusätzlichen, tieferen Schwellenwertes von 3%, der Einbezug von Optionen in die Meldepflicht sowie die Möglichkeit einer effizienteren Sanktionierung wurden ebenfalls begrüsst. Bei der Anhörung zur Teilrevision des 3. Kapitels der BEHV-EBK Offenlegung von Beteiligungen (Art. 9-23) beschränkte die SFA ihre Bemerkungen auf die neu formulierten Meldepflichten bei den kollektiven Kapitalanlagen. Die neuen Regelungen sollen nicht zu einer Vielzahl unnötiger Meldungen führen, die in keinem Zusammenhang mit einer Übernahme stehen. Es gilt auch auf Verfahren zu verzichten, deren Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zur 27

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