SFA D 2006 DF :30 Uhr Seite 1. Jahresbericht 2005

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2 SFA D 2006 DF :30 Uhr Seite 2

3 SFA D 2006 DF :30 Uhr Seite 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort des Präsidenten 5 Fondsmärkte Marktumfeld 7 Schweizer Fondsmarkt 7 Europäischer Fondsmarkt 413 Fondsmarkt USA 4117 Globaler Fondsmarkt 18 Nationales Umfeld Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) 19 Teilrevision der Anlagefondsverordnung der EBK (AFV-EBK) 20 Richtlinien für eine wirksame und verhältnismässige Finanzmarktregulierung 20 Vorläufig keine prudentielle Aufsicht für unabhängige Vermögensverwalter 21 Treuepflicht der Fondsleitung Schwerpunktprüfung durch die EBK 22 Geltung des EBK-Rundschreibens «Prüfgesellschaften» auch für Fondsleitungen 22 Destinatärstheorie Regelung für Einanlegerfonds 22 Erstmals Hypothekenfonds zugelassen 23 Vorläufiges Aus für Währungsanteilsklassen mit Hedging 424 Europäische Zinsbesteuerung eingeführt 424 Definitive Entlastung der Fonds von den Stempelabgaben Nationale Aktivitäten der SFA Starkes Engagement für das KAG 25 Verordnungen zum KAG Herausforderung für die SFA 26 Stellungnahme zum EBK-Positionspapier «Geltungsbereich des AFG strukturierte Produkte und andere Finanzvehikel» 27 Richtlinie für Transparenz bei Verwaltungskommissionen 27 Richtlinien für den Fondsvertrieb Berücksichtigung der neuen risikoorientierten Prüfung 29 Selbstregulierung bei den Immobilienfonds 30 Prospekt und vereinfachter Prospekt neue Musterdokumente für Effektenfonds 30 Europäische Zinsbesteuerung Intervention der SFA 431 Broschüre zur Mehrwertsteuer in Überarbeitung 32 TIF aussagekräftige Statistik 432 TIF neue Schnittstelle zur SNB-Statistik 33 Beziehungen zu Behörden und anderen Verbänden im Inland 33 3

4 SFA D 2006 DF :30 Uhr Seite 4 Aktivitäten der SFA im Rahmen der EFAMA 35 Stellungnahme der SFA zum Grünbuch 35 Zukünftiges Engagement für «Funds Processing» 36 EFAMA «Code of Conduct for the European Investment Management Industry» 37 Beziehungen zu Behörden und andern Verbänden im Ausland 38 Internationales Arbeitsreiches Anlässe im Rückblick 40 Vorstand und Geschäftsstelle 41 Die SFA in eigener Sache Bereits mehr als 100 Mitglieder 43 Die SFA-Mitglieder Aktivmitglieder 45 Passivmitglieder 53 Mitgliederverzeichnis Liste der verwendeten Abkürzungen 57 Anhang 4

5 SFA D 2006 DF :30 Uhr Seite 5 Vorwort des Präsidenten Sehr geehrte Damen und Herren Am Ende meines ersten Amtsjahres als Präsident der SFA kann ich auf ein spannendes, interessantes und arbeitsreiches 2005 zurückblicken. Das freundliche Marktumfeld belohnte die Anleger mit guter Performance und trieb die Fondsvermögen auf neue Rekordhöhen. Institutionelle Fonds, ETFs und steueroptimierte Produkte im Hinblick auf die EU-Zinsbesteuerung haben zusätzlich neue Fonds und zusätzliche Volumen gebracht. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten der SFA lag aber im Regulatorischen, wo in der Selbstregulierung und im KAG wesentliche Fortschritte erzielt wurden. Mit der Botschaft des Bundesrates zum KAG ist das neue Gesetz, das unser Geschäft regelt, in eine entscheidende Phase gekommen, und wir haben Hoffnung, dass es am 1. Januar 2007 in Kraft treten kann. Die SFA hat sich intensiv in die vorberatenden Diskussionen eingebracht, mit dem Ziel, eine für die Anleger und Fondsanbieter möglichst gute Lösung zu erreichen. Eine zweijährige Pendenz, die sich aus dem Hirtenbrief der EBK ergeben hatte, konnte mit der neuen Richtlinie geklärt werden. Gleichzeitig eingeführt wurden damit zusätzliche Transparenzvorschriften, die bei den Medien eine hohe Resonanz fanden, sich in der praktischen Umsetzung hingegen in Anbetracht der sehr unterschiedlichen Geschäftsmodelle der Anbieter als sehr anspruchsvoll und aufwendig herausstellten. Die SFA strebte im abgelaufenen Verbandsjahr an, vermehrt die Medien und die Öffentlichkeit über die Entwicklung der Anlagefonds und die Anliegen der Fondsanbieter und der institutionellen Asset Manager zu informieren sowie als Förderer der kollektiven Kapitalanlagen wahrgenommen zu werden. Ein Workshop mit interessierten Medienvertretern, Interviews mit Finanzjournalisten, regen Kontakt mit der Eidgenössischen Bankenkommission und der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Termine bei Bundesbehörden und lebhaften Kontakt mit anderen im Finanzbereich tätigen Verbänden waren die Folge. Hervorzuheben ist das Treffen mit Bundesrat Merz, wo wir Gelegenheit hatten, die Anliegen der Branche zu diskutieren wird die SFA diese proaktive Verbands- und Medienpolitik intensiv fortsetzen, wird diese doch als Kernaktivität des Verbandes verstanden. Weiterhin wird sich die SFA rund um das KAG und seine Verordnungen engagieren. Hier haben wir als Branche die seltene Gelegenheit, die Voraussetzungen für den Fondsmarkt so mitzugestalten, dass er weiter florieren kann. Insbesondere können wir für die nicht EU-konformen Fonds attraktive Voraussetzungen für interessante und auch für den Anleger sichere, neue kollektive Anlageprodukte schaffen. Diese Gelegenheit wollen wir nutzen, indem wir die Anliegen der Branche vertreten und mit Behörden und anderen Verbänden den Dialog pflegen, mit dem Ziel, unsere Anliegen verständlich zu machen und gemeinsam den Fonds- und damit Finanzplatz Schweiz zu fördern. 5

6 SFA D 2006 DF :30 Uhr Seite 6 Auch im Namen des Vorstandes danke ich an dieser Stelle allen Mitgliedern für Ihr Engagement für einen integren und prosperierenden Fondsmarkt Schweiz sowie für das Vertrauen, das Sie der SFA entgegenbrachten und -bringen. Ich freue mich auf ein weiteres Jahr, in dem ich die Geschicke der SFA mitbestimmen darf. Mit besten Grüssen Dr. Gérard Fischer 6

7 SFA D 2006 DF :30 Uhr Seite 7 Fondsmärkte Marktumfeld Günstige Rahmenbedingungen an den Finanzmärkten Im Jahr 2005 hat sich das Fondsgeschäft in der Schweiz wie auch in den meisten anderen Ländern positiv entwickelt. Dies vor allem wegen der allgemein günstigen Rahmenbedingungen an den Finanzmärkten und einer Hausse-Stimmung, die an den wichtigen Börsen vorherrschte und sich nur kurzfristig durch den gestiegenen Ölpreis trüben liess. An den europäischen Märkten erhöhten sich die Aktienkurse im Durchschnitt um mehr als 20%, an der wichtigen japanischen Börse gar um mehr als 40%. Deutlich bescheidener fielen die Kurssteigerungen in den USA aus. Die repräsentativen Indices stiegen hier um knapp 5%. Diese Tendenzen verhalfen den Aktienfonds zu einer erfreulichen Performance. Bei den verbesserten konjunkturellen Perspektiven hoben die Notenbanken in einzelnen Ländern die Leitzinsen weiter an. Entsprechend tendierten die Zinsen auch an den Geld- und Kapitalmärkten leicht nach oben, bewegen sich aber vor allem in Europa nach wie vor auf einem tiefen Niveau. Der im Vergleich mit anderen Ländern weiter fortgeschrittene konjunkturelle Aufschwung in den USA führte zu einer deutlichen Erholung des USD. Demgegenüber blieb der Wechselkurs des EUR gegenüber dem CHF ohne grosse Veränderungen. Entwicklung wichtiger Marktindikatoren Marktindikatoren Ende 2003 Ende 2004 Ende 2005 Aktien Schweiz (SMI) Aktien Europa (Euro STOXX 50) Entwicklung Aktien USA wichtiger (S&P 500) Marktindikatoren Aktien Welt (MSCI) CHF-Geldmarktzinsen 0,26% 0,72% 0,89% EUR-Geldmarktzinsen 2,12% 2,15% 2,38% USD-Geldmarktzinsen 1,15% 2,56% 4,42% Wechselkurs EUR CHF Wechselkurs USD CHF Schweizer Fondsmarkt Rekordhöhe des Schweizer Fondsvolumens Auch der Schweizer Fondsmarkt hat sich 2005 stark entwickelt. Das in der Schweiz platzierte Vermögen der hier bewilligten Fonds stieg fast Monat für Monat und erreichte am Jahresende den Rekordwert von 531 Mrd. CHF. Dies sind 19% mehr als Ende

8 SFA D 2006 DF :30 Uhr Seite 8 Zurückzuführen ist der starke Vermögenszuwachs der in der Statistik erfassten Fonds vor allem auf markante Wertsteigerungen auf den Vermögen der Aktienfonds sowie hohe Mittelzuflüsse in Obligationenfonds, die speziell für institutionelle Anleger gegründet wurden. Entwicklung des schweizerischen Fondsmarkts Gesamtvermögen in Mrd. CHF Schweizerische Fonds Ausländische Fonds Quelle: TIF Vom Gesamtvermögen entfielen Ende Mrd. CHF (+44%) auf Anlagefonds schweizerischen Rechts und 355 Mrd. CHF (+15%) auf Anlagefonds ausländischen Rechts weisen die in der Statistik erfassten Aktienfonds auf ihren Anlagen einen Wertzuwachs von 33 Mrd. CHF bzw. von 22% des durchschnittlichen Vermögensbestandes aus. Dies vergleicht sich mit einem Anstieg des globalen MSCI-Aktienindex (in CHF) von 10%. Entsprechend der differenzierten Entwicklung an den internationalen Börsen wich denn auch die Performance der auf einzelne Märkte fokussierten Fonds erheblich von diesem Durchschnittswert ab. Aktienfonds geringe Rückzüge durch Neuanlagen kompensiert Im Jahresverlauf neigten die Anleger zeitweise dazu, in geringem Ausmass Mittel aus den Aktienfonds zurückzuziehen; andererseits erfolgten aber fast in gleichem Umfang Neuanlagen, so dass der Anteilverkehr praktisch ohne Auswirkungen auf das Vermögen blieb. Allein die Obligationenfonds, die 2005 neu nach schweizerischem Recht für institutionelle Anleger gegründet wurden, wiesen einen Vermögenszuwachs von rund 9 Mrd. CHF aus und trugen wesentlich zum beachtlichen Wachstum dieser Fondskategorie bei. Auch flossen den in- und ausländischen Obligationenfonds, die einem breiteren Anlegerkreis angeboten wurden, kontinuierlich weitere Mittel zu. Zudem konnten die Obligationenfonds im Durchschnitt erfreuliche Mittelzuflüsse und Kursgewinne bei Fonds für langfristige Anlagen 8

9 SFA D 2006 DF :30 Uhr Seite 9 Wertsteigerungen auf ihren Anlagen ausweisen. Zu beachten ist dabei, dass annähernd 80% der Obligationenfonds auf Anlagen in Dollar und EUR ausgerichtet sind und diese vom gestiegenen Wechselkurs dieser Währungen profitierten. Entwicklung der Fondskategorien in Mrd. CHF Fondskategorie Volumen Volumen Mittelzu-/ Marktbedingte Ende 2004 Ende 2005 abflüsse Wertveränderung Geldmarktfonds Obligationenfonds Aktienfonds Anlagestrategiefonds Immobilienfonds Andere Fonds n.a.* n.a.* Total n.a n.a. *Noch nicht erfasst Quelle: TIF Auch neue Mittel für Anlagestrategiefonds Den gezielt über alle Anlagearten hinweg diversifizierten Anlagestrategiefonds flossen 2005 in erheblichem Umfang neue Mittel zu. Zudem konnten vor allem diejenigen Fonds, die einen höheren Anteil des Vermögens in Aktien halten, eine erfreuliche Performance ausweisen. Rege Nachfrage nach Immobilienfonds Auch die Immobilienfonds verzeichneten dank den nach wie vor tiefen Zinsen für Geld- und Kapitalmarktanlagen eine rege Nachfrage. Die wenigen Kapitalerhöhungen vermochten den Anlagebedarf nicht zu befriedigen, sodass die am freien Markt gezahlten Kurse für Immobilienfondsanteile weiterhin deutlich über deren Inventarwert notierten. Hedge Fonds im öffentlichen Vertrieb noch immer bescheiden Das starke Wachstum der vor allem aus Hedge Fonds bestehenden Kategorie «andere Fonds» resultierte aus beachtlichen Wertsteigerungen der Anlagen sowie in geringerem Masse aus Mittelzuflüssen. Gegen Ende Jahr wurden verschiedene für institutionelle Anleger lancierte Hedge Funds mit einem Vermögen von rund 8 Mrd. CHF neu in der Statistik erfasst. Zu den Mittelzuflüssen und den marktbedingten Wertveränderungen bei dieser Fondskategorie liegen einstweilen keine aussagekräftigen Angaben vor. Trotz hohem Vermögenszuwachs von 135% seit Ende 2004 ist der Anteil dieser Fondskategorie von 5% am gesamten Marktvolumen aber immer noch bescheiden. Für die effektive Bedeutung dieser Fonds an den in der Schweiz verwalteten Vermögen ist der hier ausgewiesene Anteil jedoch nicht aussagekräftig, da zusätzlich erhebliche Bestände in solchen Fonds bestehen dürften, die nicht öffentlich angeboten werden und somit nicht in dieser Statistik erfasst sind. Geldmarktfonds vor einer Trendwende? Wie in den Vorjahren wiesen einzig die Geldmarktfonds Mittelabflüsse aus. Allein in den ersten sechs Monaten zogen die Anleger 9 Mrd. CHF aus dieser Fondskategorie zurück. Danach haben sich die Rückzüge deutlich verlangsamt. 9

10 SFA D 2006 DF :30 Uhr Seite 10 Die ausgewiesenen beachtlichen Wertsteigerungen sind zum Teil ebenfalls auf die höheren Wechselkurse des USD und des EUR zurückzuführen, da die Geldmarktfonds grösstenteils auf Anlagen in diesen Währungen ausgerichtet sind. Aufgrund der gestiegenen kurzfristigen Zinsen erzielten die Geldmarktfonds zwar wieder eine etwas höhere Anlagerendite, gegenüber anderen Investitionsmöglichkeiten blieb ihre Attraktivität jedoch nach wie vor gering. In wie weit die nachlassenden Mittelabflüsse eine Wende der rückläufigen Entwicklung der Kategorie der Geldmarktfonds andeutet, ist daher noch ungewiss. Entwicklung der Marktanteile der Fondskategorien Fondskategorie Ende 2003 Ende 2004 Ende 2005 Geldmarktfonds 22% 17% 14% Obligationenfonds 26% 27% 27% Aktienfonds 26% 29% 31% Anlagestrategiefonds 22% 22% 20% Immobilienfonds 4% 3% 3% Andere Fonds * 2% 5% *Noch nicht erfasst Quelle: TIF Ende 2005 waren in der Schweiz 4934 Fonds (+ 594 Einheiten) zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Davon waren Anzahl bewilligter Fonds weiter gestiegen 954 Einheiten schweizerischen Rechts und 3980 Einheiten ausländischen Rechts, dominiert von 2824 Fonds luxemburgischen Rechts. Unter den schweizerischen Fonds befanden sich 306 Fonds, die von der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) für den ausschliesslichen Vertrieb bei institutionellen Anlegern bewilligt sind. Entwicklung des Produktangebots Anzahl Fonds Schweiz Luxemburg Andere Quelle: EBK 10

11 SFA D 2006 DF :30 Uhr Seite 11 Die Zunahme um 594 Einheiten resultiert aus folgenden Veränderungen: Veränderungen bei der Anzahl Anlagefonds nach Domizil Status Schweiz Ausland Total Neu bewilligt Bewilligung aufgehoben Total Quelle: EBK Schweiz als Fondsdomizil beliebt Die Zahl der zum öffentlichen Vertrieb zugelassenen ausländischen Fonds hat etwa gleich stark zugenommen wie in den Vorjahren. Hingegen ist die Zahl der neu bewilligten schweizerischen Anlagefonds mit 219 Einheiten die bisher grösste je innerhalb von 12 Monaten ausgewiesene Zunahme. Auch als Rechtsdomizil für Anlagefonds verzeichnet die Schweiz zurzeit einen markanten Aufschwung. Dies ist vor allem Produkten zu verdanken, die unter der Kategorie «Übrige Fonds für institutionelle Anleger mit professioneller Tresorerie» lanciert wurden. Entwicklung der Anzahl Effektenfonds und Übrige Fonds Anzahl Fonds Effektenfonds Übrige Fonds ohne Übrige Fonds mit besonderes Risiko besonderem Risiko Quelle: EBK Schweiz als Fondsstandort durch Fonds für Institutionelle gestärkt Das 1995 in Kraft getretene schweizerische Anlagefondsgesetz hat die Gründung und Verwaltung von Anlagefonds, die ausschliesslich institutionellen Anlegern angeboten werden, stark vereinfacht. In den ersten Jahren blieb dies ohne grosse Wirkung. Der Durchbruch erfolgte, als Anlagefonds von der Umsatzabgabe auf den Transaktionen befreit wurden. Seither hat die Anzahl der für institutionelle Anleger lancierten Produkte kontinuierlich zugenommen und macht heute mit 306 Einheiten fast einen Drittel aller von der EBK bewilligten schweizerischen Fonds aus. 11

12 SFA D 2006 DF :30 Uhr Seite 12 Die kürzlich liberalisierten versicherungsaufsichtsrechtlichen Bestimmungen erlauben es den Lebensversicherungsgesellschaften, für die Anlage der gebundenen Vermögen Fonds einzusetzen. Dies dürfte dem Markt für institutionelle Fonds nachhaltigen Auftrieb geben und den Einsatz solcher Produkte fördern, weil damit die Vermögensverwaltung vereinfacht wird. In den letzten Jahren erhöhten die in- und ausländischen Kunden der in der Schweiz domizilierten Banken ihre Anlagen in Fonds und in andere Kollektivanlagen markant. Gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) verstärkte sich der Fondsanteil am gesamten Wertschriftenbestand von 16% (Ende 1999) auf 23% (Ende 2004). Seit März 2005 erfasst die SNB in ihrer Statistik alle offenen kollektiven Kapitalanlagen, so dass die seither publizierten Werte nicht mehr direkt mit Angaben aus früheren Jahren vergleichbar sind. Hochrechnungen der SFA deuten darauf hin, dass der Fondsanteil auch 2005 nochmals zugenommen hat. Anlagefonds und andere Kollektivanlagen wichtige Bausteine in der Vermögensanlage Entwicklung des Anteils Anlagefonds in Depots der jeweiligen Kundensegmente Kundensegment Dezember Dezember November * Inländische private Kunden 28% 31% 33% Inländische institutionelle Kunden 16% 20% 24% Total inländische Kunden 20% 24% 27% Ausländische private Kunden 34% 36% 44% Ausländische institutionelle Kunden 10% 11% 17% Total ausländische Kunden 21% 22% 27% Total aller Kunden 21% 23% 27% Quelle: SNB *umfasst alle offenen kollektiven Kapitalanlagen (wie Anlagestiftungen, bankinterne Sondervermögen usw.). Die Werte sind daher nur bedingt mit den Vorjahren vergleichbar. Seit Jahren spielen die kollektiven Anlageinstrumente bei der Vermögensverwaltung für private in- wie ausländische Anleger eine besondere Rolle. Diese Anlegergruppen bleiben für die Fondswirtschaft die dominierenden Kunden. Sie vereinigen knapp 60% des ganzen bei schweizerischen Banken gehaltenen Fondsbestands auf sich. Aber auch in der Vermögensverwaltung durch institutionelle Anleger haben kollektive Anlagen seit einigen Jahren rasch an Bedeutung zugenommen. Erfreulicherweise greifen inländische institutionelle Kunden bei ihren Dispositionen in vermehrtem Masse auch auf die in der Schweiz aufgelegten Produkte zurück. Indiz für diese Entwicklung ist einerseits die rasch wachsende Zahl an im Inland gegründeten institutionellen Fonds (s. oben). Andererseits bestätigt dies auch die Statistik der SNB, die für die schweizerischen institutionellen Anleger einen Vermögensanteil der inländischen Fonds von 13% ausweist. 12

13 SFA D 2006 DF :30 Uhr Seite 13 Europäischer Fondsmarkt Kontinuierliches Wachstum der Fondsvermögen In den ersten neun Monaten 2005 sind den in Europa (ohne Irland) aufgelegten Wertschriftenfonds (UCITS) 328 Mrd. EUR an neuen Mitteln zugeflossen. Zudem konnten die Wertschriftenfonds einen marktbedingten Wertzuwachs auf ihren Anlagen von 381 Mrd. EUR ausweisen. Damit ist das Gesamtvermögen dieser Fonds bis Ende September 2005 auf 4551 Mrd. EUR angestiegen; unter Einbezug der irländischen Fonds, über die keine nähere Gliederung vorliegt, beträgt der Zuwachs 796 Mrd. EUR auf 4982 Mrd. EUR. Dank der positiven Entwicklung der Aktienbörsen kamen vor allem die Inhaber von Anteilen an Aktienfonds in den Genuss einer teilweise sehr erfreulichen Performance. Aber auch alle anderen Fondskategorien konnten in den ersten neun Monaten 2005 positive Anlageresultate wie auch Netto-Mittelzuflüsse ausweisen. Entwicklung der Fondskategorien Fondskategorie Vermögen Vermögen Mittelzu-/ Marktbedingte in Mrd. EUR in Mrd. EUR abflüsse Wertveränderungen Ende 2004 Sept in Mrd. EUR in Mrd. EUR Geldmarktfonds Obligationenfonds Aktienfonds Anlagestrategiefonds Immobilienfonds Zwischentotal Irländische Fonds n.a.* n.a.* Total * 381* *exkl. Irländische Fonds, für die keine Angaben zur Aufteilung des Vermögens vorliegen Quelle: EFAMA Nationale Verhaltensweisen bleiben Die historisch bedingte unterschiedliche Präferenz für Aktienanlagen schlägt sich noch immer auf das Anlageverhalten der einzelnen Anleger in den verschiedenen Ländern nieder. So sind z.b. in Grossbritannien und Schweden Anlagen in Aktienfonds mit einem Anteil von über 70% nach wie vor am beliebtesten. Die Fondsmärkte dieser Länder profitierten denn auch in besonderem Masse von der günstigen Tendenz an den Aktienbörsen. Die geringste Affinität gegenüber Aktienanlagen besteht nach wie vor in Italien und Frankreich. 13

14 SFA D 2006 DF :30 Uhr Seite 14 Vermögensentwicklung der Wertschriftenfonds an den wichtigsten europäischen Fondsstandorten Fondsstandorte Vermögen Vermögen Vermögen in Mrd. EUR in Mrd. EUR in Mrd. EUR per Ende 2003 per Ende 2004 per Ende Sept Luxemburg Frankreich Grossbritannien Irland Italien Spanien Deutschland Österreich Belgien Schweden Schweiz Niederlande Diverse Total «UCITS»-Fonds andere Fonds Total Quelle: EFAMA Die EFAMA weist in ihren Statistiken neben den europäischen Fonds, verstanden als UCITS, auch Angaben zur Kategorie «andere Fonds» auf (siehe obige Tabelle). Diese Gruppe besteht im Wesentlichen aus: Zunehmende Bedeutung des «Non UCITS»-Marktes den deutschen «Spezialfonds», die institutionellen Anlegern vorbehalten sind (Spezialfonds gibt es auch in Dänemark, Grossbritannien, Italien, Luxemburg, Österreich und Schweden) den britischen «closed end investment trusts» den Immobilienfonds, die es lediglich in Deutschland, Österreich, Luxemburg und der Schweiz gibt sowie den französischen offenen Angestelltensparfonds. Der «Non-UCITS»-Markt macht mittlerweile nahezu einen Viertel des europäischen Fondsmarktes aus. Dabei entfallen 62% auf Spezialfonds, die für institutionelle Anleger reserviert sind. Davon bilden die deutschen Spezialfonds mit einem Anteil von knapp 50% den Hauptharst dieses Marktes. In den ersten neun Monaten 2005 expandierte der Markt für «Non-UCITS» um 17%. Dabei wiesen die Spezialfonds erneut eine hohe Vermögenszunahme aus, dies u.a. weil in Dänemark weitere in der 2. Säule platzierte Vermögenswerte in Fonds umgeschichtet wurden. Favorit unter den Fondsstandorten ist nach wie vor Luxemburg, gefolgt von Irland beides Länder mit bescheidenem nationalem Absatzmarkt. Wegen vorteilhafter gesetzlicher und fiskalischer Rahmenbedingungen sowie Luxemburg und Irland bleiben bevorzugte Fondsstandorte 14

15 SFA D 2006 DF :30 Uhr Seite 15 speditiver Bewilligungsverfahren haben zahlreiche Fondsanbieter aus anderen EU-Mitgliedländern einen Teil ihrer Fondsproduktion in diese beiden Länder ausgelagert, um diese in ihre Heimmärkte zu «re-importieren» und dort über die eigenen Kanäle zu vertreiben. Schweizer Fondsanbieter sind mit einem Vermögen von 215 Mrd. EUR die stärksten ausländischen Anbieter in Luxemburg. Sie erhalten mit ihren luxemburgischen Fonds einfacheren Zugang zu den EU-Märkten. Für amerikanische Fondsanbieter sind Luxemburg und Irland wichtige Brückenköpfe, um das immer noch beachtliche Potential des europäischen Marktes zu nutzen. Entwicklung der Fondsvermögen in Luxemburg und Irland aufgelegter Fonds nach Nationalität der Fondsanbieter Nationalität der L uxemburg Irland Fondsanbieter Marktanteil*) Vermögen in Marktanteil*) Vermögen in in % Mrd. EUR in % Mrd. EUR Ende 2005 Ende 2005 Frankreich 6,2 81 2,0 9 Grossbritannien 8, ,3 152 Italien 11, ,5 19 Deutschland 17, ,1 26 USA 17, ,5 183 Schweiz 20, ,0 4 Spanien 1,0 10 1,0 4 Belgien 8,8 83 1,0 4 *) Anteile am Totalvermögen von in Luxemburg bzw. Irland aufgelegter Anlagefonds Quellen: EFAMA, CSSF, DFIA, Schätzungen SFA Europa als geschlossenen Markt betrachtet Für die zum öffentlichen Vertrieb bewilligten Fonds kann Europa wie auch die USA weitgehend als geschlossenen Markt betrachtet werden. Die hier von europäischen und amerikanischen Anbietern aufgelegten Fonds werden praktisch ausschliesslich in Europa vertrieben. Auch werden keine in anderen Kontinenten aufgelegten Fonds in Europa öffentlich vertrieben. Das Gesamtvermögen von 4982 Mrd. EUR repräsentiert somit weitestgehend das Volumen des gesamten europäischen Marktes öffentlich vertriebener Anlagefonds. Das Vermögenstotal der national sowie in Luxemburg und Irland aufgelegten Fonds der europäischen und amerikanischen Anbieter entspricht also ziemlich genau deren Marktanteilen in Europa. 15

16 SFA D 2006 DF :30 Uhr Seite 16 Entwicklung des Fondsvermögens in Europa nach Nationalität der Fondsanbieter*) Herkunftsland Ende 2003 Ende 2004 September 2005 Vermögen Vermögen Vermögen Anteil national total total total aufgelegter Mrd. EUR Mrd. EUR Mrd. EUR Fonds % Frankreich Grossbritannien Italien Deutschland USA Schweiz Spanien Belgien *) Total der national sowie in Luxemburg und Irland aufgelegten Fonds Quellen: EFAMA, CSSF, DFIA, Schätzungen SFA Auch eine Sichtweise, die sowohl die national als auch die von den einzelnen Promotoren in Drittländern aufgelegten Fonds berücksichtigt, bestätigt, dass im Jahr 2005 die stärksten Wachstumsimpulse von den Aktienfonds ausgegangen sind. So konnten vor allem die stark auf Aktienfonds fokussierten englischen und amerikanischen Fondspromotoren einen hohen Zuwachs ihrer Fondsvermögen ausweisen. Zum Vermögenszuwachs der schweizerischen Fondspromotoren trugen auch die Anlagestrategiefonds und Obligationenfonds erheblich bei. Starkes Wachstum der auf Aktienfonds fokussierten Fondspromotoren Bei einer näheren Betrachtung der Marktanteile und der Standortwahl fallen folgende Unterschiede auf: Nationale Präferenzen in Europa bleiben Die französischen Fondspromotoren nehmen mit einem Fondsvermögen von 1256 Mrd. EUR verteilt auf über 1000 Fonds die unangefochtene Spitzenposition ein und bestreiten damit rund 25% des Gesamtvermögens aller europäischen Publikumsfonds. Dabei setzen französische Fondsanbieter wie übrigens auch die spanischen fast ausschliesslich in ihrem Heimatland aufgelegte Fonds ein. Bei den deutschen und belgischen Promotoren verteilt sich das in diesen Ländern platzierte Fondsvermögen je etwa zur Hälfte auf national und in Luxemburg resp. Irland aufgelegte Fonds. Bei starker Präsenz am Luxemburger Fondsdomizil fällt der Anteil der im Inland aufgelegten Fonds Schweizer Anbieter sehr tief aus. Stark ausgebaut haben die amerikanischen Fondsanbieter ihre Marktstellung aus den Brückenköpfen Luxemburg und Irland heraus. Sie stehen derzeit bereits auf dem fünften Platz. In den letzten Jahren bauten die meisten EU-Mitgliedländer diskriminierende regulatorische und fiskalische Bestimmungen gegen ausländische Fonds ab. Auch wenn damit die Eintrittshürden für ausländische Anbieter zu den einzelnen Märkten niedriger geworden sind, ist das Ziel, einen einheitlichen In kleinen Schritten zu einem einheitlichen europäischen Fondsmarkt 16

17 SFA D 2006 DF :30 Uhr Seite 17 europäischen Markt zu schaffen, noch nicht erreicht. Dafür verantwortlich sind u.a. unterschiedliche Registrierungsverfahren und Publikationsvorschriften. Ebenso wirken sich die national geprägten Vertriebsstrukturen hemmend aus. Die starke Fragmentierung des europäischen Fondsmarktes reflektiert sich u.a. in der auf über Einheiten gewachsenen Anzahl von Fonds. Im Vergleich dazu hat sich die Zahl der in den USA bestehenden Fonds leicht verringert und beträgt nun unter 8000 Einheiten. Das bescheidene Volumen zahlreicher Fonds in Europa wirkt sich ungünstig auf die Kostenstruktur und Konkurrenzfähigkeit einzelner Anbieter aus. Die EU-Kommission stellte daher Mitte 2005 in einem sog. «Green Paper» eine Reihe von Massnahmen zur Diskussion, die den angestrebten einheitlichen Markt schneller realisieren sollen (siehe Seite 35). Echter grenzüberschreitender Fondsvertrieb innerhalb Europa nach wie vor gering Der echte grenzüberschreitende Fondsvertrieb dürfte sich in der Grössenordnung von 600 Mrd. EUR bzw. von etwa 12% des europäischen Fondsvermögens bewegen. Dabei fällt schätzungsweise mehr als die Hälfte auf amerikanische Anbieter. Werden Luxemburg und Irland einbezogen, hat sich zwar das Fondsvermögen, das ausserhalb seines Fondsdomizils platziert ist, 2005 auf etwa 35% des gesamten europäischen Fondsvermögens erhöht. Dies entspricht 1750 Mrd. EUR. De facto entfällt aber der überwiegende Teil auf den «Re-import» in Luxemburg und Irland gegründeter Fonds in die Heimatländer der betreffenden Fondsproduzenten. Fondsmarkt USA Auch 2005 Wachstum dank Aktienfonds Das Vermögen der amerikanischen Fonds ist 2005 um rund 8% angestiegen. Zu diesem Ergebnis trugen vor allem die Aktienfonds bei, die in zweifacher Hinsicht von der freundlichen Tendenz der amerikanischen Börsen im zweiten Halbjahr profitierten: erstens führten die festen Kurse der amerikanischen Aktien zu erheblichen Wertsteigerungen auf den Anlagen, und zweitens begünstigten sie die Anlageneigung der Investoren, so dass diese in einzelnen Monaten weitere Mittel in Aktienfonds investierten. Aus den Geldmarktfonds zogen die Anleger wie bereits in den Vorjahren weitere Mittel zurück. Die tiefen Renditen sind offensichtlich sowohl für institutionelle als auch für private Investoren zu wenig attraktiv. 17

18 SFA D 2006 DF :30 Uhr Seite 18 Vermögensentwicklung in den USA pro Fondskategorie Fondskategorie Vermögen per Vermögen per Vermögen per Ende 2003 Ende 2004 Ende 2005 in Mrd. USD in Mrd. USD in Mrd. USD Aktienfonds Geldmarktfonds Obligationenfonds Gemischte Fonds Total Exchange Traded Funds Quelle: ICI Weiterhin erfolgreich entwickelten sich auch im letzten Jahr die Exchange Traded Funds (ETFs). Dank beachtlichen Mittelzuflüssen und marktbedingten Wertsteigerungen auf den Anlagen konnten diese ihre Vermögen seit Ende 2004 um mehr als 28% steigern. Diese Instrumente kombinieren die Vorteile eines regulierten Anlagefonds mit jenen eines leicht handelbaren Index-Derivats. Sie sind aber auch dank der sehr geringen Verwaltungskosten besonders attraktiv. ETFs in der Gunst der Anleger Globaler Fondsmarkt Ende September 2005 waren weltweit rund Mrd. EUR in öffentlich zum Vertrieb bewilligten Fonds angelegt. Rund 50% bestritten die USA, 33% Europa. Von den weiteren Ländern ragten Australien mit einem Anteil von 5% sowie Japan und Kanada mit je etwa 2,5% heraus. Hälfte entfällt auf die USA, gut ein Drittel auf Europa Während sich Europa in kleinen Schritten einem einheitlichen Markt nähert, findet über die Kontinente bzw. über nationale Grenzen hinweg noch kaum ein Austausch von öffentlich vertriebenen Fondsprodukten statt. Indessen dürften sowohl aus den USA als auch aus Europa und einigen fernöstlichen Ländern in den letzten Jahren erhebliche Mittel in Fonds geflossen sein, die nicht zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. Dies gilt vor allem für die zahlreichen Hedgefonds, die in Offshore-Plätzen aufgelegt sind und über deren Volumina keine aussagekräftigen Statistiken vorliegen. 18

19 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 19 Nationales Umfeld Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) Mit Botschaft zum KAG wichtige Hürde genommen Am 23. September 2005 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG) verabschiedet und dem Parlament vorgelegt. Erstrat ist der Nationalrat; die zuständige Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) hat die Beratung der Vorlage aufgenommen (siehe auch Seite 25). Das KAG führt zu einem eigentlichen Paradigmenwechsel in der Gesetzgebung für kollektive Anlagen. Künftig sollen neben der bestehenden vertraglichen Form der kollektiven Kapitalanlage auch die körperschaftlichen Formen dem Aufsichtsgesetz unterstellt werden. Zudem werden neue Rechtsformen der kollektiven Kapitalanlage eingeführt, nämlich die Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV), die im Ausland sehr beliebt ist, und die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen, die der ausländischen «Limited Partnership» nachgebildet ist und der Förderung von Risikokapital dienen soll, sowie die Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF). Mit Ausnahme der Anlagestiftungen werden erstmals sämtliche Formen der kollektiven Kapitalanlage einem einzigen Aufsichtsgesetz unterstellt. Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen Kollektive Kapitalanlagen Offene kollektive Kapitalanlagen (open-end) Geschlossene kollektive Kapitalanlagen (closed-end) Vertraglicher Anlagefonds Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen* Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF) Gliederung der offenen kollektiven Kapitalanlagen nach Anlagenvorschriften 1. Effektenfonds 2. Immobilienfonds 3. Übrige Fonds für traditionelle und alternative Anlagen Publikumsinvestmentgesellschaft Investmentgesellschaft mit festem Kapital für qualifizierte Anlegerinnen und Anleger* Index: *Anlegerkreis auf qualifizierte Anlegerinnen und Anleger beschränkt Quelle: Anhang zur Botschaft über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. September

20 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 20 Es sollen günstige steuerrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Sie sollen Attraktivität sowie Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzund Fondsplatzes steigern. Fonds der vertraglichen Form sind bereits von der direkten Steuer befreit. Dies wird auch auf den neuen Geltungsbereich des Gesetzes ausgedehnt werden. Ausgenommen bleiben die SICAF, die weiterhin als Aktiengesellschaften besteuert werden und von den bisherigen Vorteilen (z.b. Beteiligungsabzug, Holdingprivileg) profitieren können. Teilrevision der Anlagefondsverordnung der EBK (AFV-EBK) Am 1. April 2005 trat die erste Teilrevision der AFV-EBK in Kraft, mit der diese Verordnung an die geänderte EU-Fondsrichtlinie angepasst wurde. Neu ist insbesondere der Einsatz von Kreditderivaten erlaubt. Kreditderivate über die heutigen Bestimmungen hinaus zu Anlagezwecken einzusetzen, wird jedoch erst mit einer umfassenderen Revision im Zusammenhang mit dem KAG möglich sein. 2005: zwei Teilrevisionen zur Erhaltung der EU-Kompatibilität nötig Die zweite Teilrevision der AFV-EBK trat auf den 31. Dezember 2005 in Kraft. Darin wurden geregelt konkreter Inhalt des vereinfachten Prospekts unter Berücksichtigung des Rechts der Europäischen Gemeinschaften Zeitpunkt, zu dem neue Effektenfonds einen vereinfachten Prospekt einreichen müssen. Die Umsetzung der Einzelheiten von Anhang II der AFV und der teilrevidierten AFV-EBK erfolgen im Rahmen der Selbstregulierung der SFA (siehe Seite 31). Richtlinien für eine wirksame und verhältnismässige Finanzmarktregulierung Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV), Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und das Bundesamt für Privatversicherungswesen (BPV) haben gemeinsam Richtlinien für eine wirksame Finanzmarktregulierung erarbeitet. Sie dienen der EFV und den Aufsichtsbehörden als einheitliches Beurteilungsraster für Regulierungen. Berücksichtigt werden dabei Regulierungsstufe Inhaltliche Komplexität Wirtschaftliche Bedeutung Dringlichkeit und Politische Sensitivität. 20

21 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 21 Die Richtlinien sollen auf alle Finanzmarktregulierungen Anwendung finden. In erster Linie dienen sie als Checkliste während der Regulierungstätigkeit; in zweiter Linie ist ein gezielter Einsatz bei ausgewählten Projekten als Anleitung für wirkungsorientierte Analysen wichtiger Gesetze und Bundesratsverordnungen vorgesehen. Die Richtlinien bestehen aus 10 Grundsätzen und beispielhaft formulierten Fragestellungen, welche die Grundsätze nicht abschliessend konkretisieren. Auswirkungen der Regulierung (Grundsätze 1 5) 11. Standortattraktivität des Finanzplatzes wahren 12. Kosten und Nutzen für die Marktteilnehmer abwägen und differenziert regulieren 13. Gesamtwirtschaftliches Potential ausschöpfen 14. Wettbewerbsneutralität in den Rahmenbedingungen anstreben 15. Unsicherheiten, Risiken und unerwünschte Wirkungen erfassen Prozess der Regulierung (Grundsätze 6 10) 16. Bedarf für neue und bestehende Regulierungen prüfen 17. Rechtlichen, ökonomischen und internationalen Handlungsspielraum sowie Regulierungsvarianten berücksichtigen 18. Transparent und verständlich regulieren sowie Betroffene einbeziehen 19. Regulierung inhaltlich und zeitlich koordinieren 10. Umsetzung planen und begleiten Quelle: EFD, September 2005 Massstab für zukünftige Regulierungsvorhaben Die SFA begrüsst diese Richtlinien und wird künftige Regulierungsvorhaben daran messen. Vorläufig keine prudentielle Aufsicht für unabhängige Vermögensverwalter Pragmatische Zwischenlösung gefunden Der Bundesrat verzichtet vorläufig darauf, eine prudentielle Aufsicht für unabhängige Vermögensverwalter einzuführen. Um das Fehlen einer solchen für unabhängige Vermögensverwalter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen zu kompensieren, ist die EBK für die Zwischenzeit zu einer flexiblen Handhabung des Börsengesetzes und zur Erteilung von Effektenhändler-Bewilligungen bereit. Diese Praxis stützt sich auf die Auslegung der geltenden Gesetzgebung und ist klar auf das Asset Management institutioneller Vermögen fokussiert. Die europäische Fondsrichtlinie schränkt nämlich die Delegation der Verwaltung des Vermögens auf solche Asset Manager ein, die einer anerkannten Aufsicht unterstellt sind. Das Thema wird im Rahmen des KAG behandelt werden. 21

22 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 22 Treuepflicht der Fondsleitung Schwerpunktprüfung durch die EBK Im Rahmen der risikoorientierten Überwachung der Fondsleitungen und Anlagefonds lässt die EBK neu auch Schwerpunktprüfungen durch die anlagefondsgesetzlichen Revisionsstellen vornehmen. Als erster Schwerpunkt wurde die Treuepflicht der Fondsleitung bestimmt. Diese Prüfung erfolgt für das Geschäftsjahr 2005 resp. 2005/2006. Treuepflicht erste Schwerpunktprüfung Für diese erste Schwerpunktprüfung hat die EBK in Zusammenarbeit mit der Treuhand-Kammer ein Manual erstellt. Dieses enthält detaillierte Informationen und Instruktionen für die Revisionsstellen und als Anhang auch namentlich den Prüfkatalog. Die SFA wurde bei diesem Projekt weder von der EBK noch von der Treuhand- Kammer vorab begrüsst. Geltung des EBK-Rundschreibens «Prüfgesellschaften» auch für Fondsleitungen Per 1. Januar 2006 hat die EBK drei Rundschreiben in Kraft gesetzt, welche das Prüfwesen im Finanzbereich aktualisieren und vervollständigen. Das neue EBK- Rundschreiben «Prüfgesellschaften» (EBK-RS 05/3) bestimmt die Einzelheiten für Formvorschriften zum Thema «Prüfgesellschaften» in Rundschreiben festgehalten Beauftragung und Wechsel der Prüfgesellschaften Anerkennung von Prüfgesellschaften und leitenden Prüfern sowie Unabhängigkeit und Überwachung. Mit diesem neuen Rundschreiben wird die bisherige Praxis der Aufsichtsbehörde teilweise formalisiert. Das Rundschreiben, bei dem es sich insbesondere um Formvorschriften handelt, gilt auch für Fondsleitungen und deren Anlagefonds. Destinatärstheorie Regelung für Einanlegerfonds Ist ein Fonds mit formal einer einzigen Pensionskasse als Anlegerin noch eine gemeinschaftliche Kapitalanlage nach Art. 2 Abs. 1 des AFG? Die EBK bejahte diese Frage. Auf der Ebene der Pensionskasse werden nämlich Vermögen einer grossen Anzahl Versicherter (Destinatäre) zusammengelegt. Investiert eine Pensionskasse die Gelder der Destinatäre von der SFA in ähnlichen Beschränkung auf einen formal einzigen Anleger unter engen Auflagen möglich 22

23 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 23 Zusammenhängen «Endanleger» genannt in einen Fonds, ist nicht sie selbst die Endbegünstigte, sondern eben der Kreis der Destinatäre. Die EBK lässt daher unter engen Auflagen zu, den Anlegerkreis eines Fonds auf einen formal einzigen Anleger zu beschränken. Bei dem formal einzigen Anleger muss es sich um eine Einrichtung oder Hilfseinrichtung der beruflichen Vorsorge oder um eine Versicherung handeln, die im Bereich Leben tätig ist und im eigenen Namen für die Rechnung von mindestens 20 natürlichen und/oder juristischen Personen als Endbegünstigte Gelder in den betreffenden Fonds anlegen. Dies ist im Reglement des Fonds offen zu legen. Erstmals Hypothekenfonds zugelassen Erster Hypothekenfonds bewilligt Die EBK hat unter der Kategorie «Übrige Fonds für institutionelle Anleger mit professioneller Tresorerie» den ersten Hypothekenfonds bewilligt. Der Fonds konnte systemkonform in der «open-end» Form ausgestaltet werden. Im Rahmen von Art. 2 Abs. 2 AFV wurden Ausnahmen bewilligt, die den börslichen bzw. ausserbörslichen Handel einerseits und die Nennung der einzelnen Schuldner andererseits betreffen. Besonderheiten Delegiert an eine externe Gesellschaft sind beim so bewilligten Hypothekenfonds insbesondere die Vergabe von Hypothekarkrediten (sog. «Originating») sowie die Administration der durch den Fonds gehaltenen Hypothekarkreditforderungen (sog. «Servicing»). Pflichten der Fondsleitung Die Fondsleitung ist verpflichtet, die Bonität der Hypothekarkredite prüfen und Kreditorganisation, Risikomanagement, internes Kontrollsystem sowie Organisation der externen Gesellschaft beurteilen zu lassen. Im Prospekt sind die Kriterien für den Erwerb von Hypothekarkreditforderungen insbesondere betreffend Art und Lage der Liegenschaften sowie der Nettobelehnungsgrad und die Nettotragbarkeit für die Schuldner im Zeitpunkt der Hypothekarvergabe offen zu legen. Diese adaptierte Fondsform verhilft dem totgesagten Hypothekarfonds indirekt zum Durchbruch. 23

24 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 24 Vorläufiges Aus für Währungsklassen mit Hedging Die EBK vertritt die Auffassung, dass die Abschottung von Klassen zur Vermeidung der Kontaminierung durch Hedge-Transaktionen nicht praktikabel ist und deshalb Währungsanteilsklassen mit Hedging bei Anlagefonds schweizerischen Rechts unter dem AFG nicht zulässig sind. Die SFA bedauert diesen Entscheid der EBK. SFA setzt sich im Rahmen des KAG für die entsprechenden rechtlichen Grundlagen ein Die EBK wird die Einführung von Währungsanteilsklassen im Rahmen des KAG prüfen. Die SFA wird sich dafür einsetzen, dass die nötigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit auch in der Schweiz Fonds mit Währungsanteilsklassen mit Hedging aufgelegt werden können. Europäische Zinsbesteuerung eingeführt Wie vorgesehen sind am 1. Juli 2005 in der EU die Richtlinie zur Besteuerung der grenzüberschreitenden Zinszahlungen sowie die bilateralen Abkommen mit Drittländern wie der Schweiz in Kraft getreten. Einführung erfolgt Am 24. Juni 2005 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ihre definitive Fassung der Wegleitung zur Europäischen Zinsbesteuerung publiziert. Die SFA-Fachtagung vom 20. Mai 2005 befasste sich mit den Änderungen und Neuerungen, die seit den SFA-Tagungen von Ende 2004 eingetreten sind; insbesondere mit dem Einbezug der indirekten Anlagen bei Anlagefonds. Die Ecofin hatte mit Entscheid vom 12. April 2005 diesen beschlossen. Die SFA überarbeitete ihre diesbezüglichen Empfehlungen, legte im Juni 2005 die 3. Ausgabe des Handbuchs zur EU-Zinsbesteuerung auf und veröffentlichte es auch on-line. Definitive Entlastung der Fonds von den Stempelabgaben Bis Ende 2005 war die Entlastung der Anlagefonds von den Stempelabgaben befristet. Dies ist nun definitiv. Das Referendum gegen die Revision der Stempelabgaben kam nicht zustande. Der am 28. März 2005 vom Parlament verabschiedete Erlass wurde per 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Damit ist das seit 2001 geltende Dringlichkeitsrecht in Dauerrecht überführt worden. Fonds definitiv von Stempelabgaben entlastet 24

25 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 25 Nationale Aktivitäten der SFA Starkes Engagement für das KAG KAG hat hohe Hürde genommen Am 23. September 2005 hat der Bundesrat die Botschaft zu einem neuen Kollektivanlagengesetz (KAG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit beendet er eine längere Wartezeit der Fondsindustrie. Erfreulicherweise hat sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) bereits an ihrer ersten Sitzung im Oktober 2005 mit dem Entwurf zum KAG befasst und beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Die SFA hat den Kommissionsmitgliedern ihre Position erläutert und Änderungsvorschläge zum Gesetzesentwurf unterbreitet. SFA-Vertreter zum Hearing eingeladen Die eingegangenen Stellungnahmen verdeutlichten die Komplexität der Thematik und veranlassten die WAK-NR, für die November-Sitzung 2005 breit angelegte Hearings anzuberaumen. Erst danach sollte die Detailberatung der Vorlage aufgenommen werden. Die SFA-Anliegen konnten Dr. Markus Steiner, Vorstandsmitglied der SFA, und Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer der SFA, in die Hearings einbringen. Zügiges Vorgehen angestrebt Anfangs 2006 hat die WAK-NR die Detailberatung der Vorlage aufgenommen. Im Vorfeld hat die SFA in einer Medienmitteilung und mit der Zusammenfassung der wichtigsten Anliegen nochmals auf das KAG aufmerksam gemacht. Die Kommission ist der Meinung, dass das Gesetz zwingend per 1. Januar 2007 in Kraft treten sollte, um Wettbewerbsnachteile des Schweizer Finanz- und Fondsplatzes gegenüber der europäischen Konkurrenz zu vermeiden. Sie hat die Detailberatung Ende Januar 2006 abgeschlossen und der Vorlage zugestimmt. Damit kann das Geschäft in der Frühjahrssession 2006 vom Nationalrat behandelt werden. Dieses zügige Vorgehen begrüsst die SFA sehr. Wünschenswerter Fahrplan für das KAG Datum Ende Januar 2006 März 2006 März/April 2006 Juni 2006 Stand der Vorlage Abschluss der Detailberatung in der WAK-NR Behandlung im Nationalrat Behandlung in der WAK-SR Behandlung im Ständerat und Differenzbereinigung 1. Januar 2007 Inkrafttreten des KAG Pragmatik angesagt Aus der Sicht der SFA ist es mit dem Gesetzesentwurf in hohem Masse gelungen, eine Grundlage zu schaffen, die den heutigen Ansprüchen der Fonds- bzw. Finanzindustrie, aber auch dem Anlegerschutz gerecht wird. Allerdings benötigt es noch einige Anpassungen. Es besteht die Gefahr, dass 25

26 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 26 durch den helvetischen Perfektionismus («Swiss Finish») in gewissen Artikeln über das Ziel hinausgeschossen wird. Die angestrebte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Fondsplatzes Schweiz würde dadurch verfehlt, und noch mehr Fonds würden ins Ausland vertrieben. EU-Kompatibilität muss Luxemburg-kompatibel heissen. Das bedeutet, dass die Schweiz in ihren Restriktionen nicht schärfer sein sollte als Luxemburg. Folgenden Anliegen sollte im Verlauf der parlamentarischen Debatte Rechnung getragen werden: Konkrete Anliegen für die parlamentarische Debatte Beibehaltung der Inhaberanteile Vereinfachtes Bewilligungsverfahren auch für «Standard-Publikumsfonds» Anpassungen bei der SICAV (Mindestkapital, Nachschusspflicht) sowie bei den Eigenmittelvorschriften Beschränkung des vereinfachten Prospekts auf Effektenfonds wie in der EU Ermöglichung offener Publikums-Immobilienfonds Steuerliche Gleichbehandlung der Immobilienfonds mit direktem und indirektem Grundbesitz. Verordnungen zum KAG Herausforderung für die SFA Mitte Oktober 2005 hat das EBK-Sekretariat der SFA einen von ihm erarbeiteten Rohentwurf der bundesrätlichen Verordnung zugestellt. Spezialisten aus der Fondsindustrie überprüften diesen Entwurf in engem Zeitrahmen und dokumentierten die Ergebnisse in einem über 100 Seiten starken Schriftstück. Dieses wurde anfangs November 2005 dem EBK-Sekretariat übergeben. KAV für alle Beteiligten eine Herausforderung Die SFA dankt an dieser Stelle allen involvierten Fondsspezialisten für ihre wertvolle und nützliche Mitarbeit. Es ist davon auszugehen, dass der Nationalrat das KAG in der Frühjahrssession und der Ständerat in der Sommersession 2006 behandeln werden und das neue Gesetz vermutlich am 1. Januar 2007 in Kraft treten wird. Deshalb werden EFD und EBK 2006 vor der grossen Herausforderung stehen, die beiden Verordnungen zu erarbeiten. Die Arbeit an den Ausführungsbestimmungen wird komplex sein und hohe Anforderungen stellen. Dies deshalb, weil neue Rechtsformen wie die SICAV und die Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen geschaffen werden und dem Gesetz neu auch bisher nur börsenrechtlich regulierte Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAF) unterstellt sein sollen. 26

27 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 27 Stellungnahme zum EBK-Positionspapier «Geltungsbereich des AFG strukturierte Produkte und andere Finanzvehikel» Im Positionspapier «Geltungsbereich des AFG strukturierte Produkte und andere Finanzvehikel» vom 27. April 2005 geht die EBK der Frage nach, ob und allenfalls inwieweit strukturierte Produkte und andere Finanzvehikel dem Anlagefondsgesetz unterstehen. Die EBK hat die SFA eingeladen, sich zu diesem Papier zu äussern. SFA für eine Koexistenz In ihrer Stellungnahme hebt die SFA besonders hervor, dass beide Produktkategorien ihre Existenzberechtigung haben und nebeneinander auch zum gegenseitigen Nutzen bestehen können müssen strukturierte Produkte für den Finanzplatz Schweiz wichtig sind und nicht unnötig eingeschränkt werden dürfen und das Inkrafttreten des KAG (Etikettierungspflicht) abzuwarten sei. Verbesserte «Disclosure» zur Wahrung des Anlegerschutzes Die vorgeschlagene Verbesserung der «Disclosure» sollte daher genügen, den Anlegerschutz für diese Produktkategorie demjenigen für Anlagefonds anzugleichen. Auf eine Bewilligungspflicht der einzelnen Produkte zu verzichten und diese nur entsprechend zu «etikettieren», erscheint der SFA auch für den Fondsbereich als erfolgsversprechender Ansatz. Dieser sollte unter dem neuen KAG auch für Standardprodukte realisiert werden können. Diese Möglichkeit würde die «time to market» für Anlagefonds ein entscheidender Wettbewerbsfaktor verkürzen. Richtlinie für Transparenz bei Verwaltungskommissionen Grosses Echo auf die neue Transparenzrichtlinie Am 12. Juli 2005 hat die SFA eine neue Richtlinie für Transparenz bei Verwaltungskommissionen publiziert. Sie löste damit ein grosses Echo bei den Medien, aber auch innerhalb der Fondsindustrie aus. Mit der neuen Richtlinie wird die Transparenz bei allen in der Schweiz öffentlich angebotenen und vertriebenen Fonds weiter verbessert. Anleger können sich vor dem Erwerb von Fondsanteilen ein detailliertes Bild darüber machen, wie die dem Fonds belasteten Verwaltungskommissionen verwendet werden. 27

28 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 28 Die Verwaltungskommission ist nach den drei Bestandteilen Leitung Verwaltung Vertrieb aufzuschlüsseln. Dabei können Höchstsätze angegeben werden, die aber in ihrer Summe den Satz der Verwaltungskommission bzw., wenn das Fondsreglement einen Maximalsatz enthält, den effektiv angewandten Satz um maximal 50% übersteigen dürfen. Mit dieser Richtlinie konnte auch die wichtige Frage der Kommissionen im Vertrieb geklärt werden. Ein zentrales Anliegen der Fondsindustrie! Aufgehoben ist insbesondere das von der EBK mit Schreiben vom Oktober 2003 ausgesprochene Verbot, Retrozessionen an bestimmte Anleger ohne Vertriebsträgerstatus zu bezahlen. Seit 1. August 2005 dürfen im Rahmen der Richtlinie sog. Rückvergütungen an institutionelle Anleger, die «bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise Fondsanteile für Dritte» halten, und Bestandespflegekommissionen an einen erweiterten Kreis von Vertriebsträgern und -partnern gewährt werden. Lösung für Retrozessionen Die praktische Umsetzung der Transparenzrichtlinie hat sich als unerwartet komplex erwiesen. Während einige Fondsleitungen und Vertreter ausländischer Fonds die Anforderungen der Transparenzrichtlinie fristgerecht umsetzen konnten, haben andere Mühe, die verlangten Angaben zu den einzelnen Bestandteilen der Transparenzrichtlinie zu liefern. Mit Inkrafttreten der Richtlinie am 1. Januar 2006 bestand für neue Fonds die Gefahr, dass die Lancierung neuer Fonds oder die Anpassung bestehender Fonds bei Auflegung neuer Segmente eines bestehenden Umbrella-Fonds hätte blockiert werden können. Deshalb hat die SFA beantragt, das Inkrafttreten für neue in- und ausländische Fonds letztmals bis zum 1. Juli 2006 aufzuschieben. Die EBK hat diesem Begehren stattgegeben. Komplexe Umsetzung Die SFA hat am 19. September 2005 in Zürich und am 26. September 2005 in Genf zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt, an denen die Transparenzrichtlinie erläutert wurde. In mehreren Zirkularen lieferte sie erste Interpretationen und Klarstellungen. Auch hat sie einen Leitfaden zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie erarbeitet und in der Version vom 8. Dezember 2005 auf der SFA-Homepage publiziert. Der Leitfaden ist für die Fondsleitungen und die Vertreter ausländischer Anlagefonds in der Schweiz ein Hilfsmittel für die praktische Umsetzung der Richtlinie. Er konkretisiert die einzelnen Bestimmungen der Richtlinie, damit sie ordnungsgemäss umgesetzt werden kann. Gleichzeitig steckt er den Rahmen für die Revision ab. Aktive Informationspolitik 28

29 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 29 Eckpfeiler zur Transparenzrichtlinie Datum Schritte 7. Juni 2005 Durch Vorstand SFA verabschiedet 30. Juni 2005 Von der EBK als Mindeststandard anerkannt 1. August 2005 Inkrafttreten Zulässigkeit von Rückvergütungen und Bestandespflegekommissionen 1. Juli 2006 Inkrafttreten Offenlegungspflichten für neue in- und ausländische Fonds 31. Dezember 2006 Ende der Übergangsfrist für bestehende Fonds Entscheidung in der EU noch offen Innerhalb der Europäischen Union wird die Transparenz bei Verwaltungskommissionen ebenfalls diskutiert. Es bestehen derzeit verschiedene nationale Lösungen. Für den Fall, dass sich diese Thematik in eine andere Richtung entwickeln sollte, hat sich die SFA in der Richtlinie das Recht vorbehalten, auf die vorliegende Regelung zurückkommen zu können. Dies um allfällige Diskriminierungen zu verhindern und ein «level playing field» im grenzüberschreitenden Vertrieb zu ermöglichen. Richtlinien für den Fondsvertrieb Berücksichtigung der neuen risikoorientierten Prüfung Anpassung der Selbstregulierung für den Fondsvertrieb an neue Prüfvorschriften Mit dem Inkrafttreten des EBK-Rundschreibens «Prüfung von Banken und Effektenhändlern» (EBK-RS 05/1) wird seit 1. Januar 2006 der risikoorientierte Prüfansatz umgesetzt. Die gemäss EBK-Rundschreiben «Von der Eidg. Bankenkommission als Mindeststandard anerkannte Selbstregulierung» (EBK-RS 04/2) wird also nicht mehr automatisch jährlich geprüft werden, sondern nur in dem Umfang, als das betreffende Thema als Prüfgebiet festgelegt wird. In der Schweiz wird der Fondsvertrieb in erheblichem Mass über solche Institute abgewickelt, die unter die neue Regelung zum Prüfwesen fallen. Deshalb hat die SFA die Revisionsvorschriften der «Bestimmungen für die Vertriebsträger» den neuen Bestimmungen angepasst. Die betroffenen Institute gelangen so in den Genuss des neuen Prüfansatzes, der sich positiv auf die Kosten auswirkt. 29

30 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 30 Selbstregulierung bei den Immobilienfonds Am 1. Januar 2005 sind die Richtlinien für die Immobilienfonds und die Fachinformation «Kennzahlen von Immobilienfonds» in Kraft getreten. Damit werden für schweizerische Immobilienfonds hohe Standards gesetzt. Diese Lücke in der Selbstregulierung ist geschlossen worden. Immobilienfonds in Selbstregulierung eingebunden Die SFA hat die neuen Richtlinien im April 2005 an einer Informationsveranstaltung der Immobilienfondsbranche vorgestellt. Die Richtlinien messen der klaren Lösung von Interessenskonflikten und der korrekten Bewertung der Immobilien, einem zentralen Qualitätsmerkmal für Immobilienfonds, besondere Bedeutung bei. Neu hat die Fondsleitung die Verkehrswerte der Grundstücke mit Hilfe einer dynamischen Ertragswertmethode zu bewerten. Als solche sind zurzeit von der EBK die Barwertmethode und die Discounted Cash Flow-Methode anerkannt. Für die Umstellung der Bewertungsmethode besteht eine Übergangsfrist von drei Jahren. Die meisten Fondsleitungen haben in Erwartung der neuen Richtlinien ihre Bewertungsmethode bereits umgestellt. Die Fondsleitungen werden über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehend dazu verpflichtet, in den Fondsinformationen Kennzahlen zu publizieren, die gleich bezeichnet oder berechnet werden. Damit will die SFA eine einheitliche und vergleichbare Information der Anleger sicherstellen und zu einer möglichst hohen Transparenz beitragen. Da die wichtigsten Kennzahlen auch in der Unternehmens- und Aktienanalyse gebräuchlich sind, ermöglichen sie einen echten Vergleich der Anteile von Immobilienfonds mit den Aktien von Immobiliengesellschaften. Die Kennzahlen sind in den Halbjahres- und Jahresberichten des Fonds zu veröffentlichen. Prospekt und vereinfachter Prospekt neue Musterdokumente für Effektenfonds Im Juli 2005 konnte das neue Musterreglement und im Spätherbst 2005 der neue Musterprospekt für Effektenfonds der Fondsindustrie zur Verfügung gestellt werden. Die Überarbeitung, welche die SFA bereits im Herbst 2004 an die Hand nahm, wurde nötig, um die EU-Kompatibilität wiederherzustellen. Musterdokumente an Änderungen angepasst Der neue «Musterprospekt mit integriertem Musterreglement eines schweizerischen Effektenfonds» enthält an die AFV angepasste Bausteine zur Anlagepolitik sowie neue Bausteine für Dachfonds und Geldmarktfonds. Auch die Bausteine zu den Anlagetechniken und -instrumenten sowie zu den Kommissionen und Kosten wurden adaptiert. Neu und wichtig ist die Möglichkeit, mit Obligationen- und Geldmarktportefeuilles verbundene 30

31 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 31 Kreditrisiken durch den Einsatz von Kreditderivaten verwalten zu können. Die Fondsleitungen mussten die entsprechend überarbeiteten Reglemente bestehender Effektenfonds bis Ende 2005 der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung einreichen. Neues Musterdokument für einen vereinfachten Prospekt Mit der Teilrevision der AFV ist auch der vereinfachte Prospekt für Effektenfonds eingeführt worden. Dieser ist den Anlegern vor Vertragsabschluss kostenlos anzubieten. Er soll primär dem Durchschnittsanleger in verständlicher Form alle wesentlichen Informationen liefern, die bei einem Erwerb von Fondsanteilen von Bedeutung sind. Sodann soll er den grenzüberschreitenden Vertrieb erleichtern und gemeinschaftsweit als einzige Marketingunterlage eingesetzt werden. Im Einvernehmen mit der EBK hat die SFA ein Muster für den vereinfachten Prospekt erarbeitet. Das Muster setzt den Anhang II der AFV sowie die neuen Art. 59a bis 59c der AFV-EBK um. Verbindlich sind wie aus dem Musterprospekt ersichtlich Titel Reihenfolge der Themen Mindestinhalt. Im redaktionellen Teil sind die Fondsleitungen aber frei. Diese mussten bis Ende 2005 für ihre Effektenfonds erstmals vereinfachte Prospekte der Aufsichtsbehörde einreichen. Europäische Zinsbesteuerung Intervention der SFA Intervention trug Früchte Im Juni 2005 intervenierte die SFA gegen die ESTV-Wegleitung zur EU- Zinsbesteuerung, weil diese schweizerische Anlagefonds, die nicht der EU-Richtlinie entsprechen, diskriminierte. Nach Rücksprache mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung konnte die SFA präzisieren, dass dem Anliegen der SFA in der definitiven Fassung der Wegleitung insofern Rechnung getragen wird, als die EU-Zinsbesteuerung keine Anwendung findet, wenn die Anlagepolitik eindeutig nicht darauf ausgerichtet ist, über den Geringfügigkeitsgrenzen des Abkommens Schweiz-EG liegende Zinserträge zu erzielen. Nur wenn die Anlagepolitik gemäss dem einschlägigen Fondsreglement nicht eindeutig ist und dies trifft auf die kapitalgewinnorientierten Fonds nun gerade nicht zu ist der Aktiventest vorzunehmen. 31

32 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 32 Broschüre zur Mehrwertsteuer in Überarbeitung Die Eidgenössische Steuerverwaltung überarbeitet ihre Publikationen. Ausgelöst vom seinerzeitigen Postulat von alt Nationalrat Hansueli Raggenbass wird aus Anlass des zehnjährigen Bestehens der Mehrwertsteuer insbesondere untersucht, welche Vereinfachungen und Verbesserungen möglich sind. Auch zur Mehrwertsteuer Beitrag der SFA In diesem Rahmen ist auch die Branchenbroschüre Nr. 14 Finanzbereich (Banken, Vermögensverwalter, Finanzgesellschaften, Effektenhändler, Fondsgesellschaften u.ä.) in Überarbeitung. Die SFA war mit der Hauptabteilung Mehrwertsteuer im Rahmen eines Konsultationsverfahrens in Kontakt. Dabei brachte die SFA die hängigen Anliegen der Fondsindustrie ein. Diese werden nunmehr diskutiert und abgestimmt. TIF aussagekräftige Statistik Alle wichtigen schweizerischen Fondsanbieter geben das von ihnen gesamthaft verwaltete und in der Schweiz platzierte Fondsvermögen der SWX Swiss Exchange (SWX) bekannt. Diese Daten fliessen in das Produkt «Transparenz im Fondsmarkt» (TIF). Damit besteht auch zu den in der Schweiz platzierten Fondsvermögen eine aussagekräftige Statistik. Die SFA kommentiert und veröffentlicht monatlich die wichtigsten Kennzahlen. Diese Pressecommuniqués werden zunehmend stark beachtet und etablieren sich immer mehr als für die Schweiz gültigen Standard. TIF etabliert sich als Marktstandard Die TIF-Statistik zum Fondsvermögen, das in der Schweiz über öffentliche Vertriebskanäle platziert wird, ist in Europa führend. In anderen Ländern basieren die Statistiken noch immer auf dem Gesamtvermögen der im betreffenden Land aufgelegten Fonds. Sie gehen also von der Optik der Produzenten aus. Mit der Zunahme des grenzüberschreitenden Fondsvertriebs gewinnt die in der Schweiz realisierte Statistik zum effektiv platzierten Vermögen immer stärker an Bedeutung. Nur diese Daten sind für einen Markt sowie für den grenzüberschreitenden Vertrieb aussagekräftig. 32

33 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 33 TIF neue Schnittstelle zur SNB-Statistik Ein wesentlicher Schritt zu einer zentralen Fondsdatenbank Die TIF-Teilnehmer können die Daten, welche die Schweizerische Nationalbank (SNB) für ihre Statistik benötigt, über die SWX liefern. Dadurch wird das Informationswesen wesentlich rationalisiert. Die zwischen SNB und SWX getroffenen Vereinbarungen über die Datenlieferung bringen das TIF-System der ursprünglichen Vision, eine zentrale Fondsdatenbank zu etablieren, einen grossen Schritt näher. Zudem schafft das KAG, das neben dem Schutz der Anleger auch eine hohe Transparenz bezweckt, die Grundlagen für eine umfassende Datenerhebung und -bewirtschaftung. Es kann Fondsleitungen und Vertreter ausländischer Fonds dazu verpfichten, zusätzliche Daten (wie z.b. zur Vertriebstätigkeit in der Schweiz) an die EBK zu melden. Das TIF-System befindet sich in einer guten Ausgangslage, um diese Aufgabe im Sinne eines Outsourcing zu übernehmen. Beziehungen zu Behörden und anderen Verbänden im Inland Rege Beziehungspflege Im Berichtsjahr pflegte die SFA vielfältige Kontakte zu den massgebenden Behörden und Verbänden. Im Januar fand das jährliche «High-Level-Treffen» mit einer Delegation der Eidgenössischen Bankenkommission statt. Wichtigste Themen waren: die Kostentransparenz bei Anlagefonds die künftige Beaufsichtigung der Asset Manager das KAG die Weiterentwicklung der elektronischen Fondsdatenbank TIF sowie Trends in der europäischen Finanzmarktregulierung. Im August besuchten Präsident und Geschäftsführer der SFA Herrn Bundesrat Merz und hatten Gelegenheit, die Tätigkeit des Verbandes vorzustellen und dessen Anliegen für die Arbeit an der neuen KAG-Gesetzgebung zu vertreten. In der zweiten Jahreshälfte gab es auf Stufe der Geschäftsstelle teilweise intensive Kontakte mit dem Sekretariat der EBK, dem BPV sowie mehreren Abteilungen der ESTV. 33

34 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 34 Auf Verbandsebene sind der ständige und fruchtbare Dialog mit der SBVg und dem Verband der Auslandsbanken in der Schweiz hervorzuheben. Daneben sind die Gespräche und sonstigen Kontakte mit Vertretern der KGAST, der ASIP und der Treuhand-Kammer zu erwähnen. Auch mit diversen Gemeinschaftswerken der Banken (Telekurs, SIS SegaInterSettle) wurden nützliche Kontakte gepflegt. 34

35 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 35 Internationales Aktivitäten der SFA im Rahmen der EFAMA Bedeutende Stimme in der EFAMA Die SFA ist auch auf dem internationalen Parkett weiterhin sehr aktiv. Dabei nutzt sie als Branchenvertreter eines Nicht-Mitgliedlandes der EU die enge Zusammenarbeit mit der European Fund and Asset Management Association (EFAMA) und anderen europäischen Verbänden, um sich zumindest indirekt auf EU-Ebene Gehör zu verschaffen. Im Berichtsjahr zählte hierzu insbesondere die Stellungnahme der SFA zum sog. Grünbuch zum Ausbau des europäischen Rahmens für Investmentfonds (siehe unten). Die SFA trägt nicht nur im internationalen Umfeld zur Meinungsbildung bei, sondern stellt auch sicher, dass wesentliche Regelungen für den eigenen Markt mit den europäischen Usanzen kompatibel bleiben. Umgekehrt kann auch die SFA bei einzelnen Themen wie z.b. der Einführung und Formulierung des vereinfachten Prospekts auf die Erfahrungen der EFAMA bauen. Stellungnahme der SFA zum Grünbuch SFA unterstützt EFAMA bei Stellungnahme Im Juli 2005 veröffentlichte die EU-Kommission ein sog. Grünbuch zum Ausbau des europäischen Rahmens für Investmentfonds. Darin stellt die Kommission verschiedene Massnahmen zur Diskussion, um den EU- Fondsmarkt zu vereinheitlichen. Die SFA betont in ihrer Stellungnahme, wie stark die Schweiz bereits in den europäischen Kontext eingebunden ist, und zwar einerseits durch bilaterale Verträge als auch andererseits durch die eng verflochtene Fondstätigkeit. Europapass äusserst wichtig Obwohl die Kategorie der schweizerischen Effektenfonds jederzeit mit der UCITS-Direktive kompatibel ist, warten diese noch immer auf den Europapass. Dies ist zu bedauern. Für die schweizerische Fondsindustrie wäre es äusserst wichtig, dass die schweizerischen Effektenfonds den Europapass und im Gegenrecht dafür die ausländischen EU-kompatiblen sog. «UCITS» den bewilligungsfreien Zugang zum Schweizer Fondsmarkt erhielten. Die SFA hat der EBK beantragt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesbehörden diesbezüglich Verhandlungen mit den zuständigen EU-Stellen aufzunehmen. 35

36 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 36 Ansonsten teilt die SFA die Meinung der EFAMA, insbesondere in folgenden entscheidenden Punkten: Gleiche Meinung mit der EFAMA das Meldeverfahren zu vereinfachen die ursprüngliche Idee und Form des vereinfachten Prospekts beizubehalten die Effizienz der Fondsindustrie zu erhöhen. Ferner tritt die SFA für ein «level playing field» von Fonds- und Konkurrenzprodukten ein. Es geht ihr dabei nicht um ein Mehr an Regulierung, sondern darum, eine Benachteiligung der Fonds durch eine einseitige strenge Regulierung zu verhindern. Zukünftiges Engagement für «Funds Processing» Die Abwicklung eines Fondsauftrages durch einen Anleger variiert von Vertriebskanal zu Vertriebskanal und von Fondsproduzent zu Fondsproduzent. Für eine Standardisierung von Abläufen bei Aufträgen zum Kauf und Verkauf von Fondsanteilen fehlen bis anhin akzeptierte Standards, wie man sie z.b. in anderen Bereichen des Wertschriftengeschäfts kennt. Deshalb lädt die EFAMA ihre nationalen Verbände seit geraumer Zeit dazu ein, zwecks Standardisierung dieser Abläufe in der Abwicklung von Fondsaufträgen nationale Arbeitsgruppen zu etablieren. Eine Vereinheitlichung der Abläufe könnte zu Rationalisierungen führen sowie Kundenfreundlichkeit erhöhen und die Kosten reduzieren. Standardisierung wünschenswert Die SFA setzte sich dafür ein, dass unter der Ägide der Schweizerischen Kommission für Standardisierungsfragen im Finanzbereich (SKSF), deren Sekretariat von der SBVg geführt wird, eine Unterarbeitsgruppe «Investment Funds» ins Leben gerufen wurde, in welcher nebst den Banken und SWIFT auch die Fondsleitungen vertreten sind. Diese Unterarbeitsgruppe ist derzeit daran, ein Fondshandbuch zu erstellen, das die aktuelle Situation im Bereich «Fund Execution» abbildet. In einem zweiten Schritt wird sie auch die für die Schweiz ausserordentlich wichtigen Hedge Funds abbilden. 36

37 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 37 EFAMA «Code of Conduct for the European Investment Management Industry» Grundsätzliches Die EFAMA hat die Arbeiten an einem «Code of Conduct» (CoC) aufgenommen. Dieser besteht im Wesentlichen aus drei Elementen: Element Verbindlichkeit Stand Vergleichbares SFA-Dokument High Level Für Mitglied- Im Juni 2004 vom Verhaltensregeln für die Principles verbände Board veröffentlicht schweiz. Fondswirtschaft Best Practice unverbindlich Im Januar 2006 Leitfaden zur Umsetzung Recommendations veröffentlicht der Verhaltensregeln Richtlinien Verbindlichkeit Teilweise erstellt Richtlinien zu einzelnen nicht klar geregelt Funktionen Regulatorische Grundlagen für den CoC sind die Richtlinie für die Märkte für Wertpapierdienstleistungen (MiFiD) sowie die UCITS-Direktive der EU. Der CoC gilt für die individuelle, mandatsbasierte Vermögensverwaltung für private und institutionelle Kunden sowie die kollektiven Anlageinstrumente (eine Beschränkung auf das institutionelle Asset Management war u.a. mit Rücksicht auf die verschiedenen Geschäftsmodelle in den europäischen Ländern sowie den Anwendungsbereich der MiFiD nicht möglich). Die MiFiD definiert den Begriff der Wertpapierdienstleistungen sehr breit und schliesst darunter auch die Anlageberatung, die Ausführung von Börsenaufträgen («Execution only») sowie das Börsengeschäft ein. Diese Bereiche sind nicht Gegenstand des CoC. Die EFAMA ist auch nicht einziger Ansprechspartner der europäischen Behörden zu Belangen der MiFiD. In letzter Zeit warnte die EFAMA verschiedentlich vor den überhand nehmenden detaillierten und präskriptiven Vorschriften durch europäische Behörden und plädierte für eine Regulierung, die sich im Wesentlichen auf Prinzipien beschränkt und Spielraum für eine Selbstregulierung durch die Branche offen lässt. Mit dem CoC will die EFAMA die Bereitschaft zur Selbstregulierung unterstreichen. Damit steht sie heute unter Zugszwang. Stand der Dinge Die EFAMA hat im Januar 2006 den CoC als Diskussionspapier veröffentlicht und dem CESR und der EU-Kommission eingereicht, dies u.a. um behördlichen Vorschriften zuvorzukommen. In der nun vorliegenden Form geht der Entwurf zum CoC in keinem Punkt über die Selbstregulierung der SFA sowie über die Richtlinien der SBVg zur Betreuung von Verwaltungsmandaten hinaus. Für die betroffenen Branchen in der Schweiz ergibt sich daraus kein Handlungsbedarf. 37

38 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 38 Beziehungen zu Behörden und anderen Verbänden im Ausland Neben den regelmässigen Kontakten zur EFAMA hat die SFA enge Beziehungen zu verschiedenen nationalen Fondsverbänden, insbesondere zu den Vertretern aus Märkten, die für die Mitglieder der SFA besonders wichtig sind. Dies sind vor allem Luxemburg mit der Association Luxembourgeoise des Fonds d Investissement (ALFI) und Deutschland mit dem Bundesverband Investment und Asset Management e.v. (BVI). ALFI und BVI Im Frühjahr 2005 veranstaltete der BVI für deutsche Finanzjournalisten ein mehrtägiges Seminar in Bern. An diesem Anlass wurden auch das «3-Säulen- System» der schweizerischen Vorsorge sowie die Finanzmarkt- und Fondsregulierung vorgestellt. Spezialisten der Eidgenössischen Bankenkommission, der Schweizerischen Bankiervereinigung und der SFA referierten an dieser nützlichen Tagung. Auch 2005 beteiligte sich die SFA aktiv an wichtigen Koordinationssitzungen der europäischen Fondswirtschaft mit dem amerikanischen Fondsverband, dem Investment Company Institute (ICI). Im Mittelpunkt standen einerseits aktuelle regulatorische Entwicklungen in den USA wie z.b. die neu eingeführte Funktion des «Chief Compliance Officer», und andererseits die Auswirkungen der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID). ICI 38

39 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 39 Die SFA in eigener Sache Arbeitsreiches 2005 Reich befrachtetes und vielfältiges Programm Nebst der laufenden Betreuung der Mitglieder beschäftigte sich die Geschäftsstelle mit zahlreichen komplexen Themen wie z.b.: SFA-Empfehlungen zur EU-Zinsbesteuerung Richtlinie für Transparenz bei Verwaltungskommissionen (mit Leitfaden) Selbstregulierung bei den Immobilienfonds Richtlinien für den Fondsvertrieb Musterdokumente für Prospekt und vereinfachten Prospekt Begleitung des KAG im parlamentarischen Verfahren Stellungnahme zum Rohentwurf der KAV Besondere Anforderungen stellte die Umsetzung der Transparenzrichtlinie. Sie trug zwar zur Klärung wichtiger Fragen der Kommissionen im Vertrieb entscheidend bei, erwies sich jedoch in der konkreten Anwendung vor allem angesichts der unterschiedlichen, insbesondere im Ausland üblichen Geschäftsmodelle als unerwartet komplex. Die Transparenzrichtlinie schaffte im Bereich der Zulässigkeit von Rückvergütungen Rechtssicherheit, die Umsetzung ist jedoch noch nicht überall gelöst. Kernaktivitäten der SFA 2005 Stufe/Ebene Gesetzgebung Thema Themenführerschaft bei den Entwicklungen zum KAG Ausführlicher Positionsbezug zum KAV-Rohentwurf Teilrevision AFV-EBK betr. vereinfachtem Prospekt Selbstregulierung bzw. Co-Regulierung Erlass und Umsetzung der neuen Transparenzrichtlinie Anpassung der TER-Richtlinie Erlass und Anpassung verschiedener SFA-Musterdokumente, insbesondere Prospekte Öffentlichkeit Institutionalisierung der Medienkontakte SFA als Kompetenzzentrum für Fragen zu Anlagefonds 39

40 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 40 Anlässe im Rückblick Das erste SFA-Medienseminar vom 7. November 2005 zum Thema «Transparenz» ist bei den zahlreichen Journalisten auf positives Echo gestossen. Ziel dieser jährlich wiederkehrenden Veranstaltung ist es, Hintergrundwissen zu vermitteln und die Beziehung zu wichtigen Medienschaffenden zu verstärken. Eine gute Kommunikation mit den Medien ist der SFA ein grosses Anliegen, zumal die Fondsmaterie sehr komplex geworden ist. Medienseminar hohes Interesse der Medien an Fonds Im Dezember 2005 wurde mit dem EBK-Sekretariat ein Workshop «Bewilligungsverfahren» durchgeführt. Ziel war es, gemeinsam Verbesserungsmöglichkeiten zur schnelleren und effizienteren Gesuchseinreichung und -bearbeitung bei Bewilligungs- und Reglementsänderungsverfahren für inund ausländische Fonds zu finden. Vorgesehen ist eine Fachempfehlung zum Thema. «Time to market» im Bewilligungsverfahren ist heutzutage oberstes Gebot. Workshop mit der EBK Anstrengungen für «time to market» Die 12. ordentliche Generalversammlung fand am 15. März 2005 in Bern statt. Sie stand im Zeichen der Wechsel im Vorstand und auf der Geschäftsstelle. Dr. Heinz Hämmerli trat turnusgemäss als Präsident des Vorstands zurück. Neuer Präsident wurde Dr. Gérard Fischer, CEO der Swisscanto Holding AG in Bern. Der Vorstand wurde für die Periode bis zur Generalversammlung 2008 wieder gewählt. Neuer Vertreter der UBS im Vorstand ist Dr. Markus Steiner. Zudem beschloss die Generalversammlung eine Öffnung der Aktiv-Mitgliedschaft für Asset Manager, die institutionelle Vermögen verwalten. 12. ordentliche Generalversammlung im Zeichen personeller Wechsel Rund 120 Teilnehmer haben sich an der dritten Mitgliedertagung unter dem Titel «Der Weg zu einem einheitlichen europäischen Finanzmarkt» über die jüngsten Entwicklungen in der europäischen Finanzmarktregulierung orientieren lassen. Namhafte Referenten darunter die Präsidenten der EBK und der EFAMA sowie David Wright aus dem Beraterstab der EU-Kommission haben die zunehmende Verschiebung von nationaler zu supranationaler Regulierung aufgezeigt und die praktischen Probleme und Folgen für die Schweiz dargestellt. Es zeigte sich, dass die Akteure am schweizerischen Finanzmarkt die laufenden Verfahren in der EU-Gesetzgebung wie auch die Interpretationen der in die Lamfalussy-Verfahren einbezogenen Gremien, wie CESR, aufmerksam verfolgen sollten. 3. SFA-Mitgliedertagung Lebhaftes Interesse an den Entwicklungen in der europäischen Finanzmarktregulierung 40

41 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 41 Geschätzte Informationsveranstaltungen 2005 führte die SFA für Mitglieder und interessierte Kreise folgende weitere Anlässe durch: am 22. April 2005 in Bern die Informationsveranstaltung über die Selbstregulierung bei den Immobilienfonds am 20. Mai 2005 in Bern die Informationsveranstaltung über die europäische Zinsbesteuerung am 19. September 2005 in Zürich und am 26. September 2005 in Genf die Informationsveranstaltung über die neue Transparenzrichtlinie. Die Anlässe wurden sehr geschätzt und als wertvollen Nutzen einer SFAMitgliedschaft erlebt. Vorstand und Geschäftsstelle Der Vorstand setzt sich für die Amtsperiode bis zur Generalversammlung 2008 wie folgt zusammen: 41 Dr. Gérard Fischer Präsident CEO Swisscanto Holding AG, Bern Rémy Best Vizepräsident geschäftsführender Teilhaber Pictet & Cie, Genf Stefan K. Kräuchi Vorsitzender der Geschäftsleitung AIG Fund Management (Switzerland) Ltd., Dübendorf Agnès Reicke Managing Director General Counsel Switzerland Credit Suisse, Zürich Dr. Markus Steiner Geschäftsführer und Delegierter des Verwaltungsrates, UBS Fund Management (Switzerland) AG, Basel Rolf M. Wittendorfer Präsident der Sarasin Investmentfondsgesellschaften Bank Sarasin & Cie AG, Basel

42 SFA D 2006 DF :31 Uhr Seite 42 Die an der Dufourstrasse 49 in Basel domizilierte Geschäftsstelle der SFA setzt sich wie folgt zusammen: Dr. Matthäus Den Otter Geschäftsführer Hans Tschäni stellvertretender Geschäftsführer Stephan Heckendorn Senior Counsel Jasmin Fraefel Assistentin der Geschäftsleitung Karin Goetz Mitarbeiterin der Geschäftsleitung 42

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