Einwohnergemeinde Unterseen
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- Ferdinand Kolbe
- vor 8 Jahren
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1 Einwohnergemeinde Unterseen Verordnung über die Verwendung von Papier nach Kriterien "urwaldfreundlicher Gemeinden" Gemeinderat vom 30. April 2012 in Kraft ab 1. Juli 2012
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3 Verordnung über die Verwendung von Papier nach Kriterien "urwaldfreundlicher Gemeinden" Der Gemeinderat, gestützt auf die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Unterseen, die Verwaltungsverordnung der Einwohnergemeinde Unterseen sowie das Organisationshandbuch der Einwohnergemeinde Unterseen beschliesst: I. ALLGEMEINES Artikel 1 Zweck Zweck dieser Verordnung ist es, den Verbrauch von Papierprodukten in sämtlichen Dienststellen der Einwohnergemeinde Unterseen zu reduzieren und wo immer möglich Recycling- Qualität (Blauer Engel oder FSC Recycled) einzusetzen. Wenn in zwingenden Fällen hochweisses Neufaserpapier eingesetzt wird, soll es das Label FSC Pure oder FSC Mix tragen. Artikel 2 Zielvorgaben Ziel ist es, den jährlichen Papierverbrauch so tief wie möglich zu halten und beim verwendeten Papier den Recyclinganteil jährlich zu erhöhen. Artikel 3 Begriffe 1 Als Papier gelten sämtliche grafischen Papierprodukte (Kopierpapier, Briefschaften, Drucksachen). 2 Als Drucksachen der Gemeinden gelten alle Drucksachen, die von der Gemeinde finanziert werden, insbesondere: Broschüren, Dokumentationen, Bücher, Zeitschriften, Verzeichnisse, Statistiken Erlasse, Reglemente, Merkblätter
4 Verordnung der Einwohnergemeinde Unterseen über die Verwendung von Papier nach Kriterien "urwaldfreundlicher Gemeinden" EDV-Drucksachen wie Endlosformulare und Garnituren Gebrauchsdrucksachen wie Briefpapiere, Kuverts, Formulare, Prospekte, Karteikarten, Etiketten, Blocks, Garnituren Artikel 4 Geltungsbereich 1 Diese Verordnung gilt für sämtliche Abteilungen der Einwohnergemeinde Unterseen sowie für die Schule Unterseen. Die Verordnung wird allen Mitarbeitenden kommuniziert. 2 Jegliche Abweichungen von den Grundsätzen (siehe Art. 5) müssen vom Gemeinderat (siehe Art. 7 Abs. 2 und Abs. 4) genehmigt werden. 3 Der Gemeinderat behält sich vor, bei Drucksachen und Druckerzeugnissen allenfalls auch den Einsatz von nichtzertifiziertem Papier zu prüfen. Artikel 5 Grundsätzliches zum Papiergebrauch 1 Zur Senkung des Papierverbrauchs, sollen folgende Massnahmen umgesetzt werden: Beim Kopieren: Doppelseitig kopieren Verkleinerungsfunktion nutzen Am Computer: Dokumente am Bildschirm redigieren, Rechtschreibprüfung verwenden Mails nur ausdrucken, wenn wirklich wichtig Wenn möglich papierlos via Modem faxen Allgemein: Dokumente/Artikel im Büro kursieren lassen, nicht mehrfach ausdrucken oder kopieren Einseitig beschriebene Blätter für Probeausdrucke, Entwürfe oder als Notizzettel nochmals verwenden Für die interne Post bereits gebrauchte Couverts nochmals verwenden Bei Druckaufträgen Auflage knapp kalkulieren 2 Für alle Schriftstücke sollte Recyclingpapier benutzt werden, sei es interne oder externe Korrespondenz, Akten oder Druckvorlagen von dauerndem Wert. Jedes Recyclingpapier mit dem Blauen Engel erfüllt die DIN/ISO-Norm 6738 und ist somit mindestens hundert Jahre haltbar, also alterungsbeständig
5 Verordnung der Einwohnergemeinde Unterseen über die Verwendung von Papier nach Kriterien "urwaldfreundlicher Gemeinden" Falls für externe Korrespondenz sehr weisses Papier verwendet wird, ist eines der hochweissen Recyclingpapiere zu benützen. Soll aus anderen Gründen hochweisses Neufaserpapier zum Einsatz kommen, soll es FSC Pure- oder FSC Mix-Papier sein. 4 Für sämtliche extern produzierten Drucksachen, unter anderem Couverts, Visitenkarten, Grusskarten, Publikationen aller Art und Formulare sowie intern benutztes Papier (unter anderem Papier für Kopiergeräte und Laserdrucker) soll Recyclingpapier mit dem Blauen Engel oder dem FSC Recycled-Label eingesetzt werden. Artikel 6 Ausnahmen Urkunden wie Pässe, Ausweise Amtliche Gesetzessammlungen von Bund und Kanton Durchschreibesysteme Artikel 7 Kompetenzen und Zuständigkeiten 1 Der zentrale Einkauf grosser Papiermengen bringt massgebliche Ersparnisse gegenüber einer dezentralen Beschaffung. Die verantwortlichen Personen verfügen über das Wissen, ökologisch, technisch und ökonomisch optimales Recyclingpapier einzukaufen. 2 Der Gemeinderat erlässt in Zusammenarbeit mit der verantwortlichen Person für die Materialbeschaffung wenn nötig weitere Grundlagen über den Einsatz von Papier. 3 Die Vorgesetzten sorgen für die Einhaltung dieser Verordnung in ihren Abteilungen. 4 Die verantwortlichen Personen für die Materialbeschaffung sind zuständig für den Einkauf und die Definition der Papiersorten. 5 Sie verfolgen die Entwicklung von umweltverträglichen Papiersorten. Das Sortiment wird entsprechend angepasst. 6 Sie beraten die verschiedenen Amtsstellen bei der Verwendung von Papier
6 Verordnung der Einwohnergemeinde Unterseen über die Verwendung von Papier nach Kriterien "urwaldfreundlicher Gemeinden" Die Fachstelle FUPS berät kostenlos die betroffenen Fachleute der Materialbeschaffung und kann auf Wunsch der Gemeinden auch die erforderlichen Erfolgskontrollen übernehmen (gegen Bezahlung). Artikel 9 Restbestände Bestände, die von den zuständigen Personen der Materialbeschaffung aus dem Sortiment gestrichen werden, sind aufzubrauchen, nicht wegzuwerfen. II. VOLLZUGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 10 Inkrafttreten Der Gemeinderat setzt die Verordnung über die Verwendung von Papier nach Kriterien "urwaldfreundlicher Gemeinden" auf den 1. Juli 2012 in Kraft. EINWOHNERGEMEINDE UNTERSEEN Der Präsident: Der Sekretär: Unterseen, 30. April 2012 sig. Simon Margot sig. Peter Beuggert Depositionszeugnis Der unterzeichnende Gemeindeschreiber bescheinigt hiermit, dass die Genehmigung der Verordnung über die Verwendung von Papier nach Kriterien "urwaldfreundlicher Gemeinden" der Einwohnergemeinde Unterseen durch den Gemeinderat respektive deren Inkrafttreten ab 1. Juli 2012, vorschriftsgemäss im Anzeiger Interlaken öffentliche bekanntgemacht worden ist. GEMEINDESCHREIBEREI UNTERSEEN Der Gemeindeschreiber: Unterseen, 11. Juni 2012 sig. Peter Beuggert - 4 -
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