Verselbständigungswohnung. Anlage zum Konzept der Wohngruppe Gutshaus Kützerhof

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1 Verselbständigungswohnung Anlage zum Konzept der Wohngruppe Gutshaus Kützerhof Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Lübeck Regionalleitung: Andrea Varner-Tümmler Pädagogische Leitung: Matthias Speidel An der Untertrave 56/ Lübeck Tel.: Fax: kontakt@kjhv-hl.de Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Lübeck Seite 1 von 9

2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S SEITE 1. Art der Leistung Die Verselbständigungswohnung Die Zielgruppe Rechtsgrundlage 3 2. Ziele des Verselbständigungstrainings 3 3. Zu den Ansatzpunkten des Trainings 4 4. Umgang mit Entwicklungsverzögerung 4 5. Das Umfeld 4 Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Lübeck Seite 2 von 9

3 1. Art der Leistung 1.1. Der Träger Der Kinder- und Jugendhilfe-Verbund ist ein nach 75 SGB VIII anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Mitglied im Paritätischen. Seit Jahren engagieren wir uns in der Kinder- und Jugendhilfe hier zeichnen wir uns dadurch aus, dass wir für jeden Fall die individuell zugeschnittene Hilfe anbieten und mutig genug sind, um auch neue Wege zu gehen Leitbild des Trägers Wir sind ein gemeinnütziger, wirtschaftlich handelnder, freier Träger der Kinder-, Jugend-, Familien- und Sozialhilfe, mit einem vielfältig ausdifferenzierten Angebot. Am jeweiligen regionalen Bedarf ausgerichtet und in enger Kooperation mit öffentlichen Trägern haben wir unsere langjährigen Erfahrungen in ganz unterschiedliche stationäre, teilstationäre, ambulante und beratende Hilfeformen umgesetzt. Neben der individuellen Unterstützung ist es uns ein besonderes Anliegen, sowohl das bürgerschaftliche Engagement zu fördern, als auch das soziale Umfeld aktiv zu gestalten und damit die Lebensbedingungen insgesamt zu verbessern Art der Einrichtung Im Gebäude des Gutshauses Kützerhof liegt eine Erdgeschoss-Wohnung, welche über einen separaten Zugang verfügt. Die derzeit sanierte Wohnfläche beträgt 64 Quadratmeter für Badezimmer, Küche, Wohn- und Schlafzimmer. Momentan kann die Wohnung mit einem Platz belegt werden. Vorgesehen ist die Erweiterung dieser Wohneinheit um weitere 18 Quadratmeter und die Einrichtung eines zweiten Platzes Rechtsgrundlage Die rechtliche Grundlage des Hilfeangebotes bildet der 27 SGB VIII in Verbindung mit den 34, 35 und 35a SGB VIII. Die Grundlage für das Verselbständigungstraining junger Volljähriger bildet 41 SGB VIII Einrichtungs- und Maßnahmeträger Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Lübeck An der Untertrave 56 / Lübeck Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Lübeck Seite 3 von 9

4 Tel.: Fax: Name der Einrichtung Wohngruppe Gutshaus Kützerhof Kützerhof Dargun Tel.: Spitzenverband Der Paritätische Wohlfahrtsverband Mecklenburg Vorpommern 2. Zielgruppe Aufnahme in das Probewohnen finden Jungerwachsene, bei denen der Hilfeplan eine schnelle Rückführung in den elterlichen Haushalt ausschließt und stattdessen eine Verselbständigung in eigenem Wohnraum vorsieht. Je nach Entwicklungsstand liegt das Alter bei der Aufnahme zwischen 16 und 18 Jahren. Bevorzugt finden jene Jungerwachsene Aufnahme, die bereits seit einem längeren Zeitraum in der pädagogischen Wohngruppe leben. Im Fall einer Festschreibung der Fortführung der Hilfen durch den Hilfeplan, über den Zeitpunkt der Volljährigkeit hinaus, ist der Wohnraum als Trainingswohnung zur eigenverantwortlichen Lebensführung vorgesehen Ziele des Verselbständigungstrainings Ziel der Unterbringung in der Trainingswohnung ist der Gewinn sicherer Kompetenz, um den Anforderungen im Alltag begegnen zu können. Dazu gehören: selbstständiges Aufstehen zum gesetzten Zeitpunkt; sicheres Einhalten einer Tagesstruktur (Ess- und Schlafenszeiten entsprechen den Umweltbedingungen und Anforderungen des Alltags); halten eines Standards an Ordnung und Sauberkeit; Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Lübeck Seite 4 von 9

5 Körperhygiene; selbständige Versorgung mit Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und des Haushaltens; Sicherheit in der Verfolgung der Ziele von Beruf bzw. beruflicher oder schulischer Bildung; Erhalt und Verbesserung der gesundheitlichen/körperlichen Verfassung; eigenständiges Gestalten einer sinnstiftenden, abwechslungsreichen und sozialen Freizeit entsprechend der individuellen Interessen; Teilhabe an Angeboten in der Umgebung, Pflege von Sozialkontakten und partizipatives Einbringen in die Gesellschaft. Unmittelbar im Zusammenhang mit diesen Kompetenzen stehen Werte und Normen, welche über einen längeren Zeitraum erprobt und verinnerlicht wurden. Auch beim Verselbständigungstraining stehen diese beständig auf dem Prüfstein, werden weiter verfeinert und den sich wandelnden Lebensumständen angepasst. Erhebliche Entwicklungsverzögerungen werden weiterhin aufgefangen und therapeutisch bzw. pädagogisch bearbeitet, um diese zu überwinden oder zu integrieren Zu den Ansatzpunkten des Trainings Bereits bei der Gestaltung des Wohnraumes werden die Jungerwachsenen möglichst direkt mit in die Arbeiten einbezogen. Somit entsteht einerseits ein Gefühl für die zur Verfügung gestellten Werte, andererseits ermöglicht dieses Mitgestalten ein Ankommen im neuen Wohnraum und die Identifizierung mit der Wohnung. In der Hauswirtschaft und beim Einkauf erhalten die Jungerwachsenen anleitende Unterstützung sowie kontrollierendes Begleiten. Dieser Beistand erfolgt zunächst täglich je nach Sicherheit in abnehmendem Maß, um gegen Ende der Maßnahme allenfalls sporadisch zu erfolgen. Während der Dauer des Trainingswohnens bleiben die Bewohner in die Prozesse der pädagogischen Wohngruppe locker mit eingebunden, zumindest bleiben die Angebote zur Freizeitgestaltung für sie offen. Zur Entwicklung von Verantwortung und zum eigenständigen Gestalten steht der Vorgarten zur Verfügung. Weitere Möglichkeiten auf dem großzügigen Gelände sind die Anlage eines Gemüsegartens sowie die Tierhaltung. Die Tierhaltung ist Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Sie beinhaltet die Eigenversorgung durch Hühner und die Befriedigung von Zärtlichkeitsbedürfnissen durch Katzen und Kaninchen. Besonders gestörte Jugendliche haben die Möglichkeit der Einübung von Kontakten durch ungefährliche aber wehrhafte Schafe. 3. Umgang mit Entwicklungsverzögerung Zur Aufarbeitung von Defiziten bieten wir den Jungerwachsenen ein gezieltes Training zum Erwerb von instrumentellen Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen Motorik, Feinmotorik, Wahrnehmung und Sprachentwicklung an. Dabei arbeiten wir im Bedarfsfall mit externen Fachleuten (Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie, Fachärzten, Psychiatern, Psychologen etc.) zusammen. Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Lübeck Seite 5 von 9

6 4. Das Umfeld Kützerhof ist ein landwirtschaftlich geprägter Ortsteil der Stadt Dargun und liegt 3 km vom Kummerower See entfernt. Der Ort hat 79 Einwohner, davon sind 20 Einwohner Kinder. Die pädagogische Wohngruppe Gutshaus Kützerhof ist fest in das Dorfleben integriert. Im Dorf findet ein reges Gemeinschaftsleben statt. Mehrmals im Jahr finden Lagerfeuer für das gesamte Dorf statt. Wöchentlich wird von einem Bürger des Dorfes ein Lagerfeuer für Familien angeboten. Kindertagesstätten befinden sich in Dargun und Neukalen, Jugendclubs in Demmin, Gnoien und Malchin. Eine verbundene Haupt- und Realschule (Regionalschule) befindet sich im 6 km entfernten Dargun. In Malchin (17 km entfernt) gibt es eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung und ein Förderzentrum für Lernbehinderte. Gymnasien befinden sich in Demmin, Malchin und Stavenhagen. Die Schüler erreichen ihre Lernstandorte mit dem Schulbus, Taxi oder werden von uns gefahren. Im näheren Umfeld können sich die Jungerwachsenen in diversen Sportvereinen betätigen. Guten Kontakt hat die Einrichtung zu einer Theatergruppe und zur Jugendfeuerwehr. Die Einrichtung arbeitet eng mit der Kinder- und Jugendpsychologin Frau Dr. Fischer in Neubrandenburg zusammen. Für die ärztliche Versorgung sind praktische Ärzte, Zahnärzte und ein Kinderarzt in Dargun ansässig. Weitere Fachärzte finden sich in Demmin, Malchin und Teterow. In Malchin und Demmin befinden sich Krankenhäuser. Möglichkeiten zur stationären Behandlung von psychiatrischen Erkrankungen gibt es in Greifswald, Ückermünde und Stralsund. 5. Schutzauftrag gemäß 8a und 72 SGB VIII Der in 8a Abs. 1 SGB VIII definierte Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wird durch die Einrichtung/dem Träger wahrgenommen. Dabei ist sichergestellt, dass die Fachkräfte des Trägers den Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Die Fachkräfte wirken bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hin, wenn sie diese für erforderlich halten und haben den zuständigen Jugendhilfeträger umgehend zu informieren. Der Träger stellt, hinsichtlich der persönlichen Eignung im Sinne der 72 Abs. 1 und 72a SGB VIII insbesondere sicher, dass er keine Personen beschäftigt oder vermittelt, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e oder 225 Strafgesetzbuch verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck lässt sich der Träger bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen von mindestens fünf Jahren von den zu beschäftigenden Personen ein Führungszeugnis nach 30 Abs.5 Bundeszentralregistergesetz vorlegen. Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Lübeck Seite 6 von 9

7 6. Personal Die Jugendlichen werden betreut von einem Diplom-Sozialpädagogen und einem Staatlich anerkannten Erzieher mit jeweils 40 Stunden. Die Pädagogen leben und arbeiten in der Wohngruppe Gutshaus Kützerhof 7. Beteiligung der Jugendlichen Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen, als Qualitätsmerkmal der Einrichtung, ermöglicht es, blinde Flecken in den Abläufen der Einrichtung wahrzunehmen und eventuelle Missstände abzubauen. Beteiligung ist dabei ein kontinuierlicher Prozess gemeinsamen Bemühens um die Qualität. Dieser stellt viele Anforderungen, insbesondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung. Konkrete Möglichkeiten der Beteiligung bieten sich den Kindern und Jugendlichen unter anderem durch schriftliche Eingaben in Teambesprechungen, Wortmeldung bei der Wohngruppen-Konferenz, anonymisierte Befragung, ehrliche Nachfrage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Freizeitgestaltung und anderen Themen. 7.1.Beschwerdemanagement Den Vorgaben des 79a SGB VIII ReGE (Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe) entsprechend, sichert der Träger Strukturen zur Sicherung der Rechte der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung. Dazu gehören der Schutz vor Gewalt und die Möglichkeit sich zu beschweren. Es besteht für die Kinder und Jugendlichen der Einrichtung sowie für deren Angehörige permanent die Möglichkeit, sich telefonisch (Telefonnummer hängt offen zugänglich aus) an die Regionalleitung zu wenden und Beschwerden zu formulieren. Die Beschwerden der Kinder und Jugendlichen sind ernst zu nehmen und es ist zeitnah darauf zu reagieren. Im Rahmen der Qualitätsentwicklung werden Standards für die Überprüfung von Beschwerden entwickelt und gegenüber den Kindern und Jugendlichen transparent zu machen. Bei der Mitteilung über die Ergebnisse der Überprüfung ist auf die Wahrung der Verschwiegenheitspflichten, zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und deren Familien, besonders Bedacht zu nehmen. Auf Anfragen von Medien und der (Fach-) Öffentlichkeit soll möglichst konkret geantwortet - bei der Weitergabe von Informationen jedoch - besonders sensibel vorgegangen werden. Jene Personen und Institutionen, auf die sich die Beschwerde bezieht, sind mit den erhobenen Vorwürfen zu konfrontieren. Ihre Stellungnahmen werden in den Prüfbericht einbezogen. Bei Fehlverhalten sind zeitnahe, für die Person oder Institution nachvollziehbare, Konsequenzen mit dem Ziel zu setzen, gleichartige Missstände in der Zukunft zu vermeiden. Träger und Einrichtung streben eine Fehlerkultur an, die das Transparentmachen von Missständen und Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Lübeck Seite 7 von 9

8 den konstruktiven Umgang mit ihrer Behebung ermöglicht. Das trägerinterne Beschwerdemanagement soll in Zukunft mit der Telefon-Hotline des Kinderschutzbundes ergänzt werden. 8. Qualität Die Maßnahmeart ist eingebunden in ein Qualitäts-Management-System (QMS). Das QMS beschreibt die Prozesse und gewährleistet, dass die beschriebenen Leistungen in Art und Umfang auch von allen Mitarbeitern in der beschriebenen Form umgesetzt werden. Des Weiteren garantiert es eine Partizipation aller Mitarbeiter an der Fortschreibung des Qualitätsstandards. Die Absicherung und Weiterentwicklung der Qualität geschieht insbesondere durch: Mitarbeitergespräche Das Leitungs-Review Qualitätskreise Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen Die Prozessqualität wird im Qualitätsmanagement-Handbuch (QMH) unter der Überschrift Betreuungsprozess" ausführlich beschrieben Qualitätsentwicklungsmaßnahmen Die Mitarbeiter/Innen der Einrichtung führen regelmäßige Dienstbesprechungen und Fallsupervisionen durch. Im Rahmen eines Personalentwicklungskonzeptes führt der Träger sowohl interne als auch externe Fortbildungsmaßnahmen durch, um eine fachliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Mitarbeiter werden bei den Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen miteinbezogen. 7. Beteiligung der Jugendlichen Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen, als Qualitätsmerkmal der Einrichtung, ermöglicht es, blinde Flecken in den Abläufen der Einrichtung wahrzunehmen und eventuelle Missstände abzubauen. Beteiligung ist dabei ein kontinuierlicher Prozess gemeinsamen Bemühens um die Qualität. Dieser stellt viele Anforderungen, insbesondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung. Konkrete Möglichkeiten der Beteiligung bieten sich den Kindern und Jugendlichen unter anderem durch: Schriftliche Eingaben in Teambesprechungen Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Lübeck Seite 8 von 9

9 Wortmeldung bei der Wohngruppen-Konferenz Anonymisierte Befragung Ehrliche Nachfrage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Freizeitgestaltung und anderen Themen 7.1.Beschwerdemanagement Den Vorgaben des 79a SGB VIII ReGE (Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe) entsprechend, sichert der Träger Strukturen zur Sicherung der Rechte der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung. Dazu gehören der Schutz vor Gewalt und die Möglichkeit sich zu beschweren. Es besteht für die Kinder und Jugendlichen der Einrichtung sowie für deren Angehörige permanent die Möglichkeit, sich telefonisch (Telefonnummer hängt offen zugänglich aus) an die Regionalleitung zu wenden und Beschwerden zu formulieren. Die Beschwerden der Kinder und Jugendlichen sind ernst zu nehmen und es ist zeitnah darauf zu reagieren. Im Rahmen der Qualitätsentwicklung werden Standards für die Überprüfung von Beschwerden entwickelt und gegenüber den Kindern und Jugendlichen transparent zu machen. Bei der Mitteilung über die Ergebnisse der Überprüfung ist auf die Wahrung der Verschwiegenheitspflichten, zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und deren Familien, besonders Bedacht zu nehmen. Auf Anfragen von Medien und der (Fach-) Öffentlichkeit soll möglichst konkret geantwortet - bei der Weitergabe von Informationen jedoch - besonders sensibel vorgegangen werden. Jene Personen und Institutionen, auf die sich die Beschwerde bezieht, sind mit den erhobenen Vorwürfen zu konfrontieren. Ihre Stellungnahmen werden in den Prüfbericht einbezogen. Bei Fehlverhalten sind zeitnahe, für die Person oder Institution nachvollziehbare, Konsequenzen mit dem Ziel zu setzen, gleichartige Missstände in der Zukunft zu vermeiden. Träger und Einrichtung streben eine Fehlerkultur an, die das Transparentmachen von Missständen und den konstruktiven Umgang mit ihrer Behebung ermöglicht. Das trägerinterne Beschwerdemanagement soll in Zukunft mit der Telefon-Hotline des Kinderschutzbundes ergänzt werden. Kinder- und Jugendhilfe-Verbund Lübeck Seite 9 von 9

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