Anhang: So begrüßen Sie Ihre offiziellen Gäste protokollarisch korrekt

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1 Anhang: So begrüßen Sie Ihre offiziellen Gäste protokollarisch korrekt Ehrengäste stilsicher begrüßen Sie haben oft und viele Ehrengäste? Gratulation! Das spricht für Sie und für Ihre Gemeinde, Ihr Unternmehmen etc. Aber begrüßen Sie Ihre Stars auch richtig? Sobald es offiziell wird, es also um die protokollarisch korrekte Begrüßung geht, sollte Ihnen nämlich definitiv kein Fehler unterlaufen. Denn anders als im privaten Rahmen hat ein Fauxpas bei offiziellen Auftritten meist böse Folgen: Wenn Sie Glück haben, führt er zu höhnischem Gelächter wenn Sie Pech haben, zu ernsthaften Verstimmungen. Denken Sie nur an die Politiker im Fernsehen, denen ein kleiner Stilbruch wochenlang satirisch nachgetragen wird. Natürlich wird in Ihrer Gemeinde oder Ihrem Unternehmen nicht gleich Blut fließen, nur weil Sie den Vertreter des Bundestags oder den Ehrengast aus China nicht oder an einer völlig falschen Stelle begrüßt haben. Die Folgen, mit denen Sie aber sehr wohl rechnen müssen, sind unangenehm genug: Erstens blamieren Sie in diesem Moment sich selbst und den Gast, den Sie scheinbar nicht wertschätzen weswegen dieser zweitens wohl kaum noch einmal wiederkommen wird. Und wenn Sie nun auf Nummer sicher gehen und einfach immer alle Ihre Ehrengäste begrüßen? Dann laufen Sie Gefahr, dass bald gar niemand mehr wiederkommt um nicht noch einmal einer unendlichen Begrüßungsorgie ausgesetzt zu sein. Wie Sie Ihre Gäste bei offiziellen Anlässen korrekt begrüßen Ihre Garantie für mehr Sicherheit: die Top-70-Liste der Bundesrepublik Eine sichere Richtlinie für Begrüßungen aller Art ist die protokollarische Rangfolgenliste der Bundesrepublik Deutschland, die so genannte Top-70-Liste. Diese Liste basiert auf nicht veröffentlichten Rangfolgenlisten der Bundesministerien (z. B. Auswärtiges Amt, Bundesinnenministerium); sie umfasst also Personen und Ämter, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Staat und seinen Organen verbunden sind. Wie funktioniert die Zuordnung innerhalb der Top-70-Liste? Die Liste richtet sich vor allem nach historisch gewachsenen, repräsentativen Kriterien; besonders auf höchster Ebene erfolgt die Einordnung der Personen nach der auch symbolischen Bedeutung ihres Amtes / ihrer Position für das größte Gemeinwesen auf deutschem Boden: den Staat. Die hier geltende Rangfolge können Sie auf jedes kleinere Gemeinwesen, z. B. eine Kommune, übertragen und sind damit für jeden Ihrer offiziellen, protokollarischen Anlässe gut gerüstet. Bevor Sie die Top-70-Liste jedoch in einem konkreten Fall anwenden, lesen Sie bitte unbedingt diesen Beitrag zu Ende; denn zusätzlich müssen fast immer weitere Kriterien wie Alter, Geschlecht etc. herangezogen werden. 1

2 Vorweg 4 Faustregeln zur Benutzung der Top-70-Liste Weniger ist mehr: Je weniger Gäste Sie hervorheben, desto weniger Fehler können Sie machen. Außerdem schaltet Ihr Publikum bald ab, wenn Sie es vor lauter Titeln zu lange auf die eigentliche Rede warten lassen. Vermeiden Sie also bitte Begrüßungsorgien! Die Top-70-Liste geht vor und zwar in den Fällen, in denen sie direkt greift und Sie einen Gast unmittelbar auf der Liste wiederfinden. Ausnahme von Regel 2: Personen, die in Ihrem Umfeld ausgesprochen hohe soziale Bedeutung oder Anerkennung genießen, können Vorrang vor denen auf der Liste haben. So gebührt z. B. dem (Ober-)Bürgermeister in den meisten Fällen Platz 1 Ihrer Rangfolge, denn er ist auf kommunaler Ebene das, was der Bundespräsident auf Staatsebene ist: der erste Bürger. Stellen Sie analoge Rangfolgen her, wenn Sie Ihre Gäste nicht auf der Top-70-Liste entdecken. Beispiel: Die Vorsitzenden kommunaler Ausschüsse entsprechen natürlich auf einer anderen Ebene den Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen und finden sich damit auf Platz 38 der Rangfolge wieder. Die Top-70-Liste : Die offizielle Rangfolge in der Bundesrepublik Deutschland 1. Bundespräsident(in) 2. Staatsoberhäupter fremder Staaten (einschließlich kaiserlicher und königlicher Mitglieder regierender Häuser) 3. Regierungschefs fremder Staaten 4. Bundeskanzler(in) (überlässt bei gemeinsamem Auftreten der Bundestagspräsidentin / dem Bundestagspräsidenten den Vortritt) 5. Präsident(in) des Deutschen Bundestags 6. Präsident(in) des Bundesrats 7. Präsident(in) des Bundesverfassungsgerichts 8. Doyen (= ranghöchster Missionschef) des Diplomatischen Corps 9. Ausländische Botschafter(innen) in der Reihenfolge des Datums der Überreichung ihres Beglaubigungsschreibens 10. Stellvertretende Regierungschefs ausländischer Staaten 11. Ehemalige Bundespräsident(inn)en 12. Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, Vorsitzende(r) des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland nach Dienstalter und Vorsitzender des Zentralrats der Juden 13. Generalsekretär(in) der Vereinten Nationen 14. Generalsekretär(in) der NATO 15. Präsident(in) des Europäischen Parlaments 16. Präsident(in) der Beratenden Versammlung des Europarats 17. Präsident(in) des Rats der Europäischen Union 18. Präsident(in) der EU-Kommission 19. Ehemalige Bundeskanzler(innen) 20. Ehemalige Präsidentinnen und Präsidenten des Deutschen Bundestags 21. Ehemalige Präsident(inn)en des Bundesverfassungsgerichts 22. Gesandte als ständige Missionschefs 23. Bundesminister(innen) in der veröffentlichten amtlichen Reihenfolge 24. Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Bundesländer nach Dienstalter (gehen in ihren jeweils eigenen Bundesländern allerdings den Bundesministern vor) 2

3 25. Kardinäle 26. EU-Kommissarinnen und -Kommissare 27. Generalsekretär(in) des Europarats 28. Vorsitzende der Fraktionen des Deutschen Bundestags nach Fraktionsstärke 29. Vorsitzende der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien nach der alphabetischen Ordnung der Parteien 30. Vizepräsident(in) des Deutschen Bundestags 31. Präsidenten der Landtage der Bundesländer in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer 32. Vizepräsident(in) des Bundesverfassungsgerichts 33. Erzbischöfe, Landesbischöfinnen und -bischöfe, Bischöfe, Landessuperintendenten, Landesrabbiner in abwechselnder Reihenfolge der Glaubensgemeinschaften 34. Präsident(in) der Deutschen Bundesbank 35. Minister(innen) der Länder in alphabetischer Reihenfolge der Länder 36. Koordinator(in) für die deutsch-französische Zusammenarbeit 37. Stellvertretende Vorsitzende der Fraktionen des Deutschen Bundestags nach der alphabetischen Reihenfolge der Parteien 38. Vorsitzende der Ausschüsse des Deutschen Bundestags 39. Stellvertretende Vorsitzende der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien 40. Ehemalige Bundesminister(innen) nach dem Lebensalter, abwechselnd mit ehemaligen Ministerpräsident(inn)en der Länder 41. Präsident(in) des Bundesrechnungshofs 42. Staatsminister(innen) des Bundes 43. Parlamentarische Staatssekretärinnen und -sekretäre des Bundes 44. Staatssekretärinnen und -sekretäre des Bundes 45. Staatssekretärinnen und -sekretäre der Länder mit Kabinettsrang 46. Kanzler(in) des Ordens ;Pour le Mérite ; 47. Präsident(inn)en des Bundesverbands der Deutschen Industrie, des Arbeitgeberverbands, des Deutschen Industrie- und Handelstags, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Präsident(inn)en des Deutschen Bauernverbands und ähnlicher großer Berufsverbände nach dem Dienstalter 48. Träger(innen) des großen Bundesverdienstkreuzes nach dem Datum der Verleihung 49. Präsident(inn)en der Bundesgerichte 50. Richter(innen) am Bundesverfassungsgericht 51. Mitglieder des Deutschen Bundestags und des Europäischen Parlaments, abwechselnd 52. Repräsentant(inn)en der kommunalen Spitzenverbände 53. Zentralverbände der Religionsgemeinschaften (z. B. Laienorganisationen wie das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken) 54. Präsident(in) der Bundesagentur für Arbeit 55. Generalinspekteur(in) der Bundeswehr 56. Wehrbeauftragte(r) des Deutschen Bundestags 57. Präsident(inn)en der Verfassungsgerichtshöfe der Länder 58. Vorsitzende der Fraktionen der in den Landtagen vertretenen Parteien 59. Landesvorsitzende der in den Landesparlamenten vertretenen Parteien 60. Vizepräsident(inn)en der Landtage 61. Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der in den Landtagen vertretenen Parteien 62. Mitglieder des Vorstands der Deutschen Bundesbank 63. Direktor(in) beim Deutschen Bundestag 64. Direktor(in) des Bundesrats 3

4 65. Staatssekretärinnen und -sekretäre der Länder 66. Generäle, Admiräle 67. Ministerialdirektor(inn)en des Bundes 68. Abgeordnete der Landtage 69. Mitglieder des Bayerischen Senats (2000 abgeschafft; Senatoren a. D.) 70. Intendanten der Fernseh- und Rundfunkanstalten, Chefredakteure Wie Sie die Top-70-Liste auf Ihre Situation übertragen Nehmen wir einmal an, unter Ihren Gästen sind: die Bürgermeisterin, der Landgerichtspräsident, die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen, der Präsident der örtlichen Industrie- und Handelskammer, der Dechant, der Superintendent, der ehemalige Bürgermeister, die DGB-Kreisvorsitzende, der Standortälteste und der örtliche Vorsitzende einer Partei. In den Top 70 taucht keine dieser Persönlichkeiten auf. Nun gilt es also, die in der Liste erkennbaren Ordnungselemente auf Ihren eigenen Anlass zuzuschneiden. Etwa so: Die Bürgermeisterin ist die erste Bürgerin in unserer Stadt; sie entspricht in unserem lokalen Gefüge daher dem Bundespräsidenten als erstem Bürger des Staates (Rang 1 der Liste). Der Landgerichtspräsident korrespondiert mit den Präsidenten der Bundesgerichte (Rang 49). (Eine Parallele zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts herzustellen Rang 7 wäre überzogen, weil Letzeres ein Verfassungsorgan ist.) Die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen können Rang 28 (Vorsitzende der Fraktionen des Deutschen Bundestags nach Fraktionsstärke) zugeordnet werden, auch wenn der Gemeinderat kein eigentliches Parlament ist. Ihre Legitimation als Gewählte rechtfertigt jedoch den hohen Rang. Der Präsident der Industrie- und Handelskammer entspricht Rang 47. Der Dechant und der Superintendent als höchste kirchliche Vertreter auf lokaler Ebene gehören auf Rang 12. Der ehemalige Bürgermeister bekommt Rang 11. Die DGB-Kreisvorsitzende ist wiederum dem Rang 47 zuzuordnen. Der Standortälteste als höchster Repräsentant der Bundeswehr korrespondiert mit Rang 55. Der Vorsitzende der Partei erhält Rang 29. Damit ergibt sich diese Rangfolge: Bürgermeisterin (Rang 1) Ehemaliger Bürgermeister (11) Dechant und Superintendent (12) Vorsitzende der Stadtratsfraktionen (28) Parteivorsitzender (29) DGB-Kreisvorsitzende (47) Präsident der Industrie- und Handelskammer (47) Landgerichtspräsident (49) Standortältester (55) 4

5 Was Sie tun sollten, wenn die Top-70-Liste gar nicht mehr hilft Manche Fälle sind etwas vertrackter: Stellen Sie sich zum Beispiel vor, zu Ihren Gästen gehörten ein herausragender Wissenschaftler, eine Künstlerin, ein Sportler, ein Schriftsteller, ein Vereinsvorsitzender, eine Unternehmerin und eine Heimatforscherin. Wie ist nun wohl die Rangfolge? Im Spannungsfeld zwischen Rangfolge und Gleichheitsgrundsatz gilt es, mit Takt und Feingefühl die richtige Mitte zu finden. Und denken Sie daran: Bei der Begrüßung gilt stets die goldene Regel Weniger ist mehr! Entscheiden Sie im konkreten Fall also zunächst, inwieweit es überhaupt erforderlich ist, eine Rangfolge aufzustellen. Denn je weniger Gäste Sie herausheben, desto weniger Fehler können Sie machen. Betrachten Sie jeden Ihrer Gäste als eine Bereicherung für Ihre Veranstaltung denn sonst hätten Sie ihn (besser) nicht eingeladen. Beschränken Sie sich daher auf die unvermeidlichen Heraushebungen, die auch den Erwartungen Ihrer Gäste entsprechen. Wovon diese unter anderem abhängen, ergibt sich aus den folgenden allgemeinen Regeln zur Rangfolge bei Begrüßungen. Wer lässt wem den Vortritt? Neben der Top-70-Liste gibt es noch zahlreiche andere Faktoren, die die protokollarische Rangfolge für Ihre Veranstaltung beeinflussen. Die wichtigsten sind: Lebensalter: Das Alter der Gäste ist ein natürliches Ordnungsmerkmal, das sich auch im Staatszeremoniell erhalten hat. Wenn sich z. B. der Bundestag neu konstituiert, wird die Sitzung bis zur Wahl des Bundestagspräsidenten von dem ältesten Mitglied geleitet. Frau nicht unbedingt vor Mann: Einen Vorrang der Frau vor dem Mann gibt es im Staatszeremoniell nicht. Bei gemeinsamen Auftritten teilt eine Frau den Rang ihres Ehemanns oder umgekehrt der Mann den Rang seiner Ehefrau; beide nehmen dann den höheren Rang ein. Wenn Eheleute hingegen einzeln auftreten, gilt nur ihr jeweils eigener Rang. Außerhalb des staatlichen Zeremoniells schließlich ist es eine Frage der Höflichkeit, der Frau den Vortritt zu lassen. Mandatsträger vor Beamten: Gewählte politische Repräsentanten rangieren vor Verwaltungsbeamten. Beispiele: Bürgermeister oder Landrat vor Stadtdirektor; Vorsitzender des Sozialausschusses vor Sozialamtsleiter. Erworbene Titel vor verliehenen Titeln: Bei Titeln rangieren die erworbenen vor den verliehenen. Beispiele: akademischer Doktor vor Dr. h. c. (= honoris causa: lateinisch für ehrenhalber ), ordentlicher Professor vor Prof. h. c., Botschafter vor Honorarkonsul. Ausländer vor Inländern : Gäste aus dem Ausland oder entsprechend: aus anderen Städten oder Gemeinden werden vor den einheimischen begrüßt. Das gebietet die Höflichkeit als Gastgeber und honoriert außerdem den (mehr oder weniger) weiten Weg, den der Besucher auf sich genommen hat. Anciennitätsprinzip: Bei der Anciennität der Reihenfolge nach dem Dienstalter geht es darum, wie lange eine Institution schon besteht oder wie lange eine Person ihre Aufgabe bereits ausübt. So richtet sich die Rangfolge der Diplomaten nach dem Anciennitätsprinzip: Maßgebliches Datum ist der Zeitpunkt, an dem das Beglaubigungsschreiben dem Bundespräsidenten überreicht wurde. Für die Gruppierung von Ranggleichen ist der Grundsatz der Anciennität gerechter und eindeutiger als das Alpha- 5

6 bet, das gerade im internationalen Bereich kein zuverlässiges Kriterium ist. Die Rangfolge nach dem Dienstalter eignet sich insbesondere dort, wo Kollegialität herausgestellt werden soll. So beachten zum Beispiel die Regierungspräsidenten eines Bundeslands untereinander die Rangfolge nach dem Dienstalter. Besondere Beziehungen: Personen, die mit ihrer persönlichen Leistung zum Gastgeber oder zu der von ihm vertretenen Institution in einer besonderen Beziehung stehen, können anderen Gästen gegenüber hervorgehoben werden: Ehrenbürger, Heimatforscher, Vereinsvorsitzende, der Doktorvater des Gastgebers, ein wichtiger Geschäftspartner die Möglichkeiten sind gerade hierbei sehr vielfältig. Voraussetzung ist natürlich, eine solche Bevorzugung genügend transparent zu machen, damit sich andere Gäste nicht zurückgesetzt fühlen. Soziale Anerkennung : Stellen Sie sich immer die Frage: Entspricht die von mir festgelegte Rangfolge der sozialen Anerkennung? Die wiederum lässt sich nicht eindeutig festlegen, sondern hängt immer von spezifischen Faktoren ab: So können lokale oder branchenübliche Besonderheiten eine Rolle spielen, ebenso die Zusammensetzung und die Erwartungen Ihres Gästekreises. So stellen Sie die protokollarische Rangfolge in größere Zusammenhänge Wenden wir diese generellen Rangfolge-Regeln einmal auf ein konkretes Beispiel an: Ihre Gäste sind die Oberbürgermeisterin, der belgische Botschafter, der Rektor der örtlichen Universität, sein Kollege der belgischen Partner-Universität, der Präsident der Industrie- und Handelskammer, die örtliche EU-Abgeordnete, der Generalintendant, der Superintendent, die Vorsitzende des Geschichtsvereins und ein betagter und international anerkannter Historiker namens Prof. Dr. Müller. Welche Rangfolge ergäbe sich nun? In den Top 70 sind nur der Botschafter (Rang 9) und die EU-Abgeordnete (Rang 51) erfasst. Da die EU-Abgeordnete in der Top-70-Liste unmittelbar enthalten ist, wäre es folgerichtig, die Oberbürgermeisterin erst nachrangig zu behandeln. Das wiederum würde jedoch ihrer lokalen sozialen Anerkennung widersprechen. Als erste Bürgerin hat die Oberbürgermeisterin eine herausgehobene Stellung: Sie entspricht nun sozusagen dem Bundespräsidenten. Überragt wird ihre Stellung hier nur vom belgischen Botschafter, der als Gast aus dem Ausland den Vortritt genießt. Für den Rektor der örtlichen Universität gibt es in der Top-70-Liste keine Entsprechung. Seine soziale Stellung verleiht ihm aber einen hohen Rang nahe dem der Oberbürgermeisterin. Für den Rektor der belgischen Universität gilt wiederum, dass er als Ausländer vor seinem deutschen Kollegen rangiert. Der Präsident der Industrie- und Handelskammer korrespondiert mit Rang 47. Der Generalintendant ist fest besoldet und daher dem ehrenamtlichen Präsidenten der Industrie- und Handelskammer nachrangig. Der Superintendent als höchster anwesender kirchlicher Vertreter entspricht Rang 12. Für eine relativ hochrangige Einordnung von Prof. Dr. Müller sprechen dessen internationales Ansehen und zusätzlich sein hohes Alter. Am Ende der Rangfolge steht hier die Vorsitzende des Heimat- und Geschichtsvereins. Diese Überlegungen verdeutlichen, dass es nicht immer nur eine einzige mögliche Rangfolge gibt. 6

7 Für obiges Beispiel wäre die folgende jedoch auf jeden Fall passend: Belgischer Botschafter Oberbürgermeisterin Rektor der belgischen Universität Rektor der örtlichen Universität Europa-Abgeordnete Prof. Dr. Müller (der altehrwürdige Historiker) Superintendent Präsident der Industrie- und Handelskammer Generalintendant Vorsitzende des Heimat- und Geschichtsvereins Noch 5 wichtige Tipps 1. Hängt Ihre Veranstaltung direkt mit einem Ihrer Gäste zusammen, dann ist dieser Ihr wichtigster Ehrengast und wird vor allen anderen begrüßt (z. B. der Schirmherr der Veranstaltung; der Künstler, dessen Vernissage Sie eröffnen; der Jubilar, dessen Laudatio Sie halten; etc.) 2. Achten Sie darauf, dass alle Gäste, die Sie namentlich erwähnen möchten, auch tatsächlich anwesend sind. Denn natürlich werden alle sofort nach der Bundeskanzlerin suchen, wenn Sie diese als Ehrengast würdigen peinlich für Sie, wenn sie dann (noch) nicht da ist! 3. Um Begrüßungsorgien zu vermeiden, prüfen Sie mit Fingerspitzengefühl und Ihrer persönlichen Erfahrung, wessen Begrüßung unabdingbar ist und wer es verschmerzen kann, nicht erwähnt zu werden. Vielleicht lässt sich auch eine Gruppe gemeinsam begrüßen, ohne dass Sie zu pauschal werden? (Beispiel Presse: Ich heiße die Damen und Herren der Presse herzlich willkommen. ) Eine weitere Möglichkeit ist die, eine Persönlichkeit nicht zu Anfang, sondern erst im Laufe der Rede persönlich anzusprechen (... und das gibt mir das Stichwort, um ganz herzlich Herrn xy zu begrüßen... ). 4. Alle Namen und Titel müssen korrekt sein und richtig ausgesprochen werden. Erkundigen Sie sich in Zweifelsfällen im Umfeld Ihres Gastes, z. B. bei der Assistentin, dem Referenten etc. 5. Hat jemand verschiedene Amtsbezeichnungen oder gleich mehrere Titel, dann helfen Ihnen die folgenden Fragen: In welcher Funktion ist Ihr Gast bei Ihnen? Haben Sie Herrn Dr. Günter Mustermann als Bundestagsabgeordneten eingeladen? Oder als Präsidenten der Handelskammer? Danach richtet sich die Anrede, denn in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens ist es üblich, Amt oder Titel als Anrede zu gebrauchen, hier also Herr Abgeordneter oder Herr Präsident. Vielleicht bevorzugt der Herr aber auch eine schlichte Anrede, oder Sie sind ihm schon seit Jahren freundschaftlich verbunden? Dann sind Herr Dr. Mustermann oder im privateren Rahmen lieber Günter die passenden 7

8 Begrüßungen. Wie konservativ ist Ihr Gast? In diplomatischen Kreisen oder bei Religionsgemeinschaften gelten häufig noch althergebrachte Anreden, wie z. B. Exzellenz (Botschafter, Nuntius oder katholische Bischöfe) oder Eminenz (Metropolit der orthodoxen Kirche). Teilweise hat sich hier auch die weltliche Anrede mit der Funktionsbezeichnung durchgesetzt: Herr Bischof oder Frau Botschafterin. Sie sollten im Einzelfall unbedingt vorher mit dem Sekretariat abklären, welche Anrede Ihr Gast bevorzugt. Welchen akademischen Titel hat Ihr Gast? Nur der ranghöchste Titel wird zusammen mit dem Namen genannt. Sie sprechen Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Günter Meier also nur als Herrn Professor Meier an. Ehrentitel (h.c.), Diplom- und Magistertitel können Sie in der Anrede ebenfalls weglassen: Herrn Dipl.-Ing. Günter Meier begrüßen Sie also entsprechend als Herrn Meier. Hat Ihr Gast blaues Blut? Wenn er aus Deutschland stammt, sollten Sie seinen Adelstitel unbedingt berücksichtigen. In Österreich hingegen ist die Führung von Adelstiteln seit 1919 offiziell abgeschafft, in der Schweiz bereits seit rund 200 Jahren nur noch als Bestandteil des Namens üblich. Sollten Sie die Titel nennen müssen, so fällt die Bezeichnung Herr oder Frau beim hohen Adel (Fürst, Graf) weg. Die Zusätze von und zu können Sie dann ebenfalls weglassen (Maria Fürstin zu Musterbrück = verehrte Fürstin (zu) Musterbrück ; Otto Graf von Musterdorf = lieber Graf (von) Musterdorf ). Der Titel Freiherr/Freifrau wird aber keinesfalls genannt: Freiherr Holger von Musterstadt = sehr geehrter Herr von Musterstadt. Oder trägt Ihr adeliger Gast zusätzlich einen akademischen Titel? Die korrekte Reihenfolge bei der Nennung der Titel ist: akademischer Titel + Adelstitel + Nachname. Dr. Gräfin Musterdorf oder Professor Fürst Musterbrück. Und so begrüßen Sie Unbekannte Wenn Sie mal keine Ehrengäste zu begrüßen haben, sondern nur unbekannte, nicht prominente Gäste erwarten, sollten Sie sich trotzdem ins Zeug legen und folgende 3 Punkte beachten: Wählen Sie eine individuelle, dem Anlass angemessene Ansprache, z. B. bei einer Kunstaustellung Sehr geehrte Freundinnen und Freunde der Kunst oder beim Tag der offenen Tür Liebe Gäste unserer Firma. Sagen Sie bitte niemals: Liebe Anwesende...! Betonen Sie immer die Qualität statt der Quantität des Besuchs. Sagen Sie also: Ich freue mich, dass Sie unserer Einladung trotz des schlechten Wetters gefolgt sind anstatt der unsinnigen Floskel Schön, dass Sie so zahlreich erschienen sind. Vergessen Sie nicht sich selbst! Wenn es nicht eindeutig ist, wer Sie sind und in welcher Funktion Sie sprechen, stellen Sie sich kurz vor. So, liebe Leserin, lieber Leser, jetzt sind Sie in die Geheimnisse der korrekten Begrüßung umfassend eingeweiht. Und wenn Ihnen das im Moment alles ein bisschen viel erscheint, denken Sie daran: Mit der Zeit haben Sie das im Gefühl und die Liste zum Nachgucken liegt ja immer griffbereit. (Quelle: 8

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