Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen

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1 Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Martin Sailer Bundesministerium für Finanzen, Abteilung II/1 Wien, Agenda 1. Wirkungsorientierung im Bundeshaushaltsrecht 2. Haushaltsrechtliche Grundlagen für Bundesförderungen 3. Mögliche künftige Schritte ( ARR 2013?) Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien,

2 Agenda 1. Wirkungsorientierung im Bundeshaushaltsrecht 2. Haushaltsrechtliche Grundlagen für Bundesförderungen 3. Mögliche künftige Schritte ( ARR 2013?) Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien, Wirkungsorientierung (Übersicht) Ziele der Haushaltsführung gemäß 2 Abs 1 BHG 2013 (+ Art. 51 Abs. 8 B-VG): Grundsätze der Wirkungsorientierung, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen u. Männern, der Transparenz, der Effizienz (.) Wirkungsorientierte Budgetierung: Angaben zur Wirkungsorientierung im Strategiebericht, BVA und in Teilheften ( 14, 23, 24, 41, 43 BHG 2013) Wirkungsorientierte Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben und interne Evaluierung ( 17 u. 18 BHG 2013) Wirkungscontrolling ( 68 BHG 2013) internes Wirkungscontrolling (haushaltsleitende Organe) ressortübergreifendes Wirkungscontrolling (BKA) Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien,

3 Wirkungsorientierte Budgetierung 1 Zielhierarchie ab 2013 Untergliederung Leitbild UG max. 5 Wirkungsziele Untergliederung Davon 1 Genderziel DB GB Ziele und Maßnahmen Globalbudget 1 5 Maßnahmen Davon 1 Gender- Maßnahme Ziele und Ziele und Ziele und Ziele und Ziele und Ziele und Ziele und Ziele und Maßnahmen Maßnahmen Globalbudget 1 5 Maßnahmen Davon 1 Gender- Maßnahme Bundesvoranschlag Maßnahmen Maßnahmen Maßnahmen Globalbudget 1 5 Maßnahmen Davon 1 Gender- Maßnahme Maßnahmen Maßnahmen Maßnahmen Teilheft R e s s o u r c e n-, Z i e l- u n d L e i s t u n g s p l ä n e Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien, Wirkungsorientierte Budgetierung 2 Bundesvoranschlag je Untergliederung Leitbild: 1 Leitbild je Untergliederung: strategische Ausrichtung/Orientierungsrahmen/Kernaufgaben Wirkungsziel: 1 bis 5 Wirkungsziele je Untergliederung zumindest eines davon ein Gleichstellungsziel; politische Prioritäten/Kernaufgaben; kurz- bis mittelfristig Warum dieses Wirkungsziel: Begründung für Handlungsbedarf Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt: Aufzählung von Maßnahmen, die kurz- bis mittelfristig zur Zielerreichung umgesetzt werden Wie sieht Erfolg aus: Kennzahl/en, die kurz- oder mittelfristig den Beitrag der gesetzten Maßnahmen zum Erfolg anzeigen Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien,

4 Wirkungsorientierte Budgetierung 3 Beispiel *) für Wirkungsziel UG 20 *) Quelle: BKA, Wirkungsorientierte Budgetunterlagen, Lesehilfe *) Quelle: BMF facts+figures, Förderdschungel Österreich, 18. Aug Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien, Wirkungsorientierte Budgetierung 3 Bsp. für Maßnahmen im Globalbudget Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien,

5 Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 1 Organe des Bundes haben bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften des Bundes (Gesetze, VOen, über- u. zwischenstaatl. Vereinbarungen, Art. 15a B-VG Vereinbarungen), sonstiger rechtsetzender Maßnahmen grundsätzlicher Art oder Vorhaben mit ao. fin. Bedeutung auf deren wesentliche Auswirkungen bei der Folgenabschätzung Bedacht zu nehmen. Jedem Entwurf für Regelungsvorhaben und jedem Vorhaben von ao fin. Bedeutung ist WFA anzuschließen. Förderungs-Sonderrichtlinien sind sonstige rechtsetzende Maßnahmen grundsätzlicher Art. Förderprojekte >5 Mio sind Vorhaben mit ao. fin. Bedeutung. Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien, Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2 Schritte der wirkungsorientierten Folgenabschätzung: 1. Problemanalyse 2. Zielformulierung 3. Maßnahmenformulierung 4. Abschätzung der Auswirkungen in den betroffenen Wirkungsdimensionen 5. Planung der internen Evaluierung Zielformulierung: Benennung von Regelungs- oder Vorhabenszielen je Ziel sind ein bis fünf Indikatoren zur Messung der Zielerreichung anzuführen = Grundlage für interne Evaluierung allfälliger Zusammenhang mit Wirkungsziel im BVA ist darzustellen Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien,

6 Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 3 Wirkungsdimensionen: Wesentliche Auswirkungen auf Gesamtwirtschaft Unternehmen Umwelt Konsumentenschutzpolitik Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen Soziales Kinder und Jugend Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Bundeshaushalt und andere öff. Haushalte Nähere Regelungen enthalten die WFA-Grundsatz-Verordnung und WFA-Spezial-VOen Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien, Interne Evaluierung Regelungsvorhaben und Vorhaben von ao. fin. Bedeutung in angemessenen Abständen, jedoch spätestens nach fünf Jahren Abgleich der Annahmen mit tatsächlich erzielten Ergebnissen und Auswirkungen Grundlage für Weiterentwicklungen Qualitätssicherung und Berichtslegung an Budgetausschuss durch Wirkungscontrollingstelle im BKA Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien,

7 Förderbeispiel für WFA UG 25 AUSZUG!!! Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Bundesgesetz, mit dem das Familienberatungsförderungsgesetz geändert wird Problemanalyse Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode sieht die Verbesserung und den Ausbau der Familienberatung (unter besonderer Berücksichtigung von Eltern von behinderten Kindern und behinderten Elternteilen) vor. ( ) Etwa zwei Drittel dieser noch nicht barrierefreien Familienberatungsstellen können die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit aus eigenen Mitteln nicht umsetzen. Interne Evaluierung Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2016 Im Jahr 2016 wird die Evaluierung basierend auf den eingelangten Expertisen über die Barrierefreiheit der Familienberatungsstellen erfolgen. Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien, Förderbeispiel für WFA UG 25 (Fs.) Ziele Ziel 1: Bis Ende 2015 soll die geförderte Familienberatung flächendeckend barrierefrei angeboten werden Wie sieht Erfolg aus: Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Derzeit sind etwa 50% der 400 geförderten Familienberatungsstellenstandorte barrierefrei. Zielzustand Evaluierungszeitpunkt Ende 2015 sollen 100% der geförderten Familienberatungsstellenstandorte barrierefrei sein. Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag: Ziel 3 in der UG 25: Verringerung von familiären Notlagen und Unterstützung von Familien bei der Krisenbewältigung, Vermeidung innerfamiliärer Konflikte bei Trennung und Scheidung Maßnahmen Maßnahme 1: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll im Rahmen der Familienberatungsförderung eine befristete Möglichkeit zur direkten Förderung von Maßnahmen der Umsetzung der Barrierefreiheit geschaffen werden. Beschreibung der Maßnahme: ( ) Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien,

8 Agenda 1. Wirkungsorientierung im Bundeshaushaltsrecht 2. Haushaltsrechtliche Grundlagen für Bundesförderungen 3. Mögliche künftige Schritte ( ARR 2013?) Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien, Haushaltsrechtliche Grundlagen für Bundesförderungen 1 30 Abs. 5 BHG 2013: Förderung ist der Aufwand für zins- oder amortisationsbegünstigte Gelddarlehen, Annuitäten-, Zinsen- oder Kreditkostenzuschüsse sowie sonstige Geldzuwendungen, die der Bund einer natürlichen oder juristischen Person für eine von dieser erbrachten oder beabsichtigten Leistung, an der ein erhebliches, vom Bund wahrzunehmendes öffentliches Interesse besteht, gewährt. BMF hat durch VO einheitliche Bestimmungen über die Gewährung von Förderungen festzusetzen. Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien,

9 Haushaltsrechtliche Grundlagen für Bundesförderungen 2 Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004); noch auf Grundlage von 20 Abs. 5 BHG (1986) gelten bis zum Inkrafttreten neuer, auf Grundlage des 30 Abs. 5 BHG 2013 erlassener ARR vorläufig weiter enthalten allg. Förderungsbestimmungen, Regelungen über die Gewährung und Abwicklung von Förderungen, etc. Grundlage für die Erlassung von SRL bzw. Gewährung von Förderungen ohne SRL Ausnahme (insbes.) für sondergesetzlich geregelte Förderungen, jedoch subsidiäre Anwendung Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien, Ausgangslage für künftige Novellierung der ARR 2004 Haushaltsrechtsreform: insbes. Wirkungsorientierung Expertenkritik am österr. Förderungswesen VG Effiziertes Förderwesen *) Institutionelle Vielfalt und Unüberschaubarkeit der Förderungslandschaft fehlende Gesamtstrategie für das Förderungswesen fehlende Koordinierung und Abstimmung der Förderung fehlende Grundlagen für die Förderungsentscheidung mangelhafte Förderungsverfahren und Förderungsverträge unzureichende Kontrolle und Evaluierung Hohe Verwaltungskosten auf beiden Seiten *) Quelle: BMF facts+figures, Förderdschungel Österreich, 18. Aug Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien,

10 Agenda 1. Wirkungsorientierung im Bundeshaushaltsrecht 2. Haushaltsrechtliche Grundlagen für Bundesförderungen 3. Mögliche künftige Schritte ( ARR 2013?) Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien, Strategische Förderungsausrichtung 1 Mehrjährige Förderungsstrategie grundsätzliche Ausrichtung der Ressorts hins. künftiger Fördermaßnahmen im Einklang mit Angaben zur Wirkungsorientierung definiert Rahmen für Förderungsprogramme gegliedert nach Förderungssparten Abstimmung der Bundesminister untereinander Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien,

11 Strategische Förderungsausrichtung 2 Förderungsprogramm, Sonderrichtlinien dient der Umsetzung der Förderungsstrategie (muss in Förderungsstrategie eingebunden sein) Beachtung der Ziele gem. 2 BHG 2013 keine unerwünschten inhaltlichen Überschneidungen zeitliche Befristung definierte Regelungsziele und Indikatoren wirkungsorientierte Folgenabschätzung gem. 17 BHG 2013 und Evaluierung gem. 18 BHG 2013 Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien, Strategische Förderungsausrichtung 3 Vorrang der Projektförderung vor Basisförderung Reduktion der hohen Anzahl von Förderstellen Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien,

12 Vermeidung von unerwünschten Mehrfach- oder Überförderungen Regelungen betreffend Erhebung der gesamten Fördermittel durch Fördergeber Kürzung der Förderung bei nachträglicher Förderung durch Dritte für gleiche Leistung verpflichtende Entwertung der Belege verpflichtende Abstimmung der Förderstellen bei mehreren in Frage kommenden Fördergebern bzw. vor Förderzusage Abfrage aus Transparenzdatenbank Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien, Effizienzmaßnahmen 1 Regelungen betreffend Inhalt und Bearbeitung von Förderansuchen, insbes.: beizubringende Unterlagen (zb. Art und Höhe der Eigenleistung, Leistungs-, Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan, Plan- Einnahmen/Ausgaben, Planbilanz, -GuV etc.) Vorwegfestlegung der erforderlichen (Eignungs-)Nachweise Anforderungen an die Prüfung der Förderansuchen schriftliche Dokumentation der Förderungsentscheidung Möglichkeit der elektronischen Einbringung von Förderansuchen etc Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien,

13 Effizienzmaßnahmen 2 Festlegungen hinsichtlich Mindestinhalte für Förderverträge, insbes.: Bezeichnung des Förderprogrammes Bezeichnung des Fördernehmers Beginn und Laufzeit der Förderung förderbare/nicht förderbare Kosten Fristen Auszahlungsbedingungen Kontrolle Sonstige Förderauflagen und bedingungen etc Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien, Effizienzmaßnahmen 3 Bestimmungen betr. Förderungsabwicklung, insbes.: Anforderungen an Abwicklungsverträge Internes Kontrollsystem Trennung der Funktionen Förderungsgewährung / Kontrolle und Evaluierung Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien,

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontaktadresse: Mag. Martin Sailer Bundesministerium für Finanzen Abteilung II/1 (Grundsatz, Koordination und Recht) Tel: martin.sailer@bmf.gv.at Martin Sailer Zur Wirkungsorientierung im Förderwesen Wien,

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