Landeskulturförderung NRW Regionale Kulturpolitik OstWestfalenLippe Eine Informationsveranstaltung der Bezirksregierung Detmold

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1 Landeskulturförderung NRW Regionale Kulturpolitik OstWestfalenLippe Eine Informationsveranstaltung der Bezirksregierung Detmold mit dem OWL Kulturbüro Referenten: Walter Neuling, Bezirksregierung Detmold Antje Nöhren, OWL Kulturbüro/OstWestfalenLippe GmbH 1

2 Begrüßung Walter Neuling Bezirksregierung Detmold Antje Nöhren OWL Kulturbüro OstWestfalenLippe GmbH 2

3 1 Einstieg Landeskulturförderung Walter Neuling 3

4 Walter Neuling, Kulturdezernent Bezirksregierung Detmold Öffentliche Kulturförderung in NRW A. Wer fördert die Kultur? B. Wie funktioniert Kulturförderung?

5 Bund A. Öffentliche Kulturförderer Staatsminister für Kultur und Medien, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium Wirtschaft und Energie, Bundeskunststiftung Bundesländer In Art. 30 des Grundgesetzes wird die Kulturhoheit der Länder festgelegt. Höhe und Struktur der Kulturförderung in den einzelnen Ländern sind historisch bedingt sehr unterschiedlich Kommunen Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, in NRW Hauptträger der Kulturförderung

6 Artikel 18 Landesverfassung NRW (1) Kultur, Kunst und Wissenschaft sind durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern. (2) Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Kultur, die Landschaft und Naturdenkmale stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.

7 Kulturfördergesetz NRW 2 Kulturförderung als Aufgabe von Land und Gemeinden /Gemeindeverbänden (1) Kultur und Kunst sind durch Land und Gemeinden gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verfassung für das Land Nordrhein Westfalen zu pflegen und zu fördern. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe ergänzen sich Land und Gemeinden wechselseitig in gleichberechtigtem partnerschaftlichem Zusammenwirken und beziehen hierbei die frei gemeinnützigen Träger der Kultur mit ein.

8 Es ist eine historisch gewachsene Tatsache, dass die Förderung der Kultur in NRW vorrangig von den Gemeinden und Gemeindeverbänden (LWL, LVR) wahrgenommen wird

9 Förderzugänge Kultur Förderung der Kreativwirtschaft Förderung der Jugendkultur Allgemeine Kulturförderung

10 Zuständigkeiten im Land NRW Förderung der Kultur und Kreativwirtschaft Ministerium für Wirtschaft, Energie Industrie Mittelstand und Handwerk Förderung der Jugendkultur Ministerium für Familie, Kinder, Jugend Kultur und Sport über: Landesjugendämter (bei den Landschaftsverbänden) Allgemeine Kulturförderung Ministerium für Familie, Kinder, Jugend Kultur und Sport über:

11 5 Bezirksregierungen Landesmusikrat (Förderung der Laienmusik, auch mit Mitteln der oddset Sportwetten) Freie Verbände (LAG Soziokultur, NRW Landesbüro freie Kultur, Frauenkulturbüro NRW, NRW Landesbüro Tanz) Kultursekretariate Wuppertal und Gütersloh (Förderung spezieller kommunaler Programme)

12 Zusätzlich: Die Nordrhein Westfalen Stiftung Naturschutz, Heimat und Kulturpflege (Rubbel und Aufreisslose Westlotto) Die NRW Kunststiftung (Sportwetteneinnahmen) Film und Medienstiftung NRW

13 Beispiele für Förderprogramme Beträge 2012 Theater und Tanz 57,9 Mio Betriebskostenzuschüsse kommunale Theater, Landestheater, Privattheater und freie Szene, kommunale Kinder und Jugendtheater, Tanzprojekte, Ruhrfestspiele Musikpflege und Musikerziehung 31,3 Mio (Kommunale Orchester, Musikfeste, Landesorchester, Musikschulen, JeKi, Laienmusik) Ruhrgebiet 14,9 Mio (Maßnahmen zur Sicherung der Kulturhauptstadt, Kultur Ruhr GmbH)

14 Kulturelle Bildung 5,3 Mio. (Kultur und Schule, Kulturrucksack) Bibliothekswesen 4,4 Mio. (kommunale Bibliotheken, Landesbibliotheken, Leseförderung, ohne Wissenschaftliche und Hochschulbibliotheken) Regionale Kulturpolitik 3,5 Mio. Weitere: Film, Substanzerhalt, Ausstellungen, Literatur, Interkultur, internationale Kultur, Kulturmarketing

15 Regionale Kulturpolitik Profilierung der 10 Kulturregionen in NRW, Stärkung der Attraktivität und Identität nach innen und außen (Aachen, Bergisches Land, Hellweg, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen Lippe, Rheinschiene, Ruhrgebiet, Sauerland, Südwestfalen) Programm über alle Kunstformen und Sparten, regionale Schwerpunktbildung

16 Rechtliche Grundlagen der Kulturförderung Haushaltsgesetz (jährlicher Beschluss des Landtages) Landeshaushaltsordnung (LHO) mit Verwaltungsvorschriften Förderrichtlinien (im Kulturbereich noch nicht vorhanden) Verwaltungsverfahrensgesetz

17 Haushaltsgrundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Subsidiarität Jährlichkeit Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns

18 Förderarten Institutionelle Förderung Projektförderung

19 B. Förderverfahren 1. Wer kann Anträge stellen? 2. Wo wird ein Antrag gestellt? 3. Wer entscheidet über den Antrag?

20 Inhalte des Förderantrages Klare und präzise Beschreibung des geplanten Vorhabens Kosten und Finanzierungsplan Nachweis der gesicherten Gesamtfinanzierung

21 A. Kosten Kosten und Finanzierungsplan Grundsatz: Kosten müssen durch Zahlungsflüsse nachgewiesen werden. Alle Kosten, die im Rahmen des beantragten Projektes entstehen, untergliedert nach Personalund Sachkosten Beachtung Landesreisekostenregelungen Zukünftig auch anteilige Gemeinkosten des Antragstellers

22 B. Nicht als Kosten anerkannt werden i. d. R.: Beschaffungen, die nicht ausschließlich dem Projekt dienen Abschreibungen und Zinsaufwendungen Sachleistungen und unbare Leistungen Verpflegungsleistungen, Catering Rücklagenbildung

23 C. Einnahmen Eigenanteil, 10% (Kommunen 20%) Sonstige Zuwendungen Dritter Ehrenamtliches Engagement Sonstige öffentlichen Mittel Beantragte Landesförderung Zeitnahe Mitteilungspflicht bei Änderungen!

24 Finanzierungsarten Fehlbedarfsfinanzierung Anteilsfinanzierung Festbetragsfinanzierung

25 Zuwendungsbescheid Immer bis zum Ende lesen!!

26 Regelungen im Zuwendungsbescheid Durchführungszeitraum Bewilligungszeitraum Finanzierungsart Feststellung der förderfähigen Kosten Fördersatz bei Anteilsfinanzierung Förderhöhe Auflagen und Bedingungen

27 Weitere Regelungen Mittelabruf und Zahlungen Vorzeitiger Mittelabruf Zinsregelungen

28 Verwendungsnachweis Sachbericht Zahlenmäßiger Nachweis Belege Zukünftig: Vereinfachter Verwendungsnachweis Prüfungsvorbehalt beim Staatlichen Rechnungsprüfungsamt und beim Landesrechnungshof

29 2 Regionale Kulturpolitik NRW Antje Nöhren 29

30 Rahmenbedingungen in 10 Punkten 30

31 Rahmenbedingungen Gefördert werden 1.) Projekte und Maßnahmen, die kulturelle Strukturen verbessern und die kulturelle Grundversorgung durch Kooperation, Koordination, Vernetzung oder Arbeitsteilung in der Region sichern. Diese Versorgung umfasst das gesamte Spektrum von Theater, Orchester und Museum, über Bibliothek, Musikschule, Volkshochschule und freie Szene bis hin zu einzelnen Künstlern. 31

32 Rahmenbedingungen Gefördert werden 2.) Projekte und Maßnahmen, die den regionalen Informationsaustausch verbessern und die Kommunikationssysteme vernetzen. Beispiele sind gemeinsame Werbung für Kultur, Hilfe beim Zugang zu Datennetzen oder Aufbau gemeinsamer Datenpools. 32

33 Rahmenbedingungen Gefördert werden 3.) Projekte und Maßnahmen, die den Zugang zu Kulturereignissen und zu Kultureinrichtungen verbessern und ein auf die jeweilige Region bezogenes Kulturmarketing entwickeln zum Beispiel durch abgestimmte Eintrittsberechtigungen und Öffnungszeiten. 33

34 Rahmenbedingungen Gefördert werden 4.) Koordinierte und kooperative Kulturangebote, zum Beispiel Absprachen über Programme und Prioritäten oder aufeinander abgestimmte Veranstaltungen, in die die gesamte Region oder ein wesentlicher Teil einbezogen sind. 34

35 Rahmenbedingungen Gefördert werden 5.) Kulturelle Qualifizierungsmaßnahmen, zum Beispiel Hilfen bei der Initiierung und Durchführung von Kulturformen, Gesprächskreisen oder Entwicklung von Vorhaben mit Modellcharakter. 35

36 Rahmenbedingungen Gefördert werden 6.) Projekte, die neue Wege und Formen der Zusammenarbeit von Kultur und Wirtschaft in der Region aufzeigen. 36

37 Rahmenbedingungen Gefördert werden 7.) Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturgut in den Regionen, zum Beispiel Umnutzung denkmalgeschützter Bauten für kulturelle Zwecke, aber auch Herrichtung von historischen Parks oder Industriedenkmälern für kulturelle Nutzung. 37

38 Rahmenbedingungen Gefördert werden 8.) Projekte, die Kultur mit anderen Bereichen wie Stadtentwicklung, Denkmalschutz, Wirtschaft, Tourismus, Sport, Jugendpflege, der städtischen und regionalen Entwicklungspolitik verbinden und damit die Lebensqualität erhöhen. 38

39 Rahmenbedingungen Gefördert werden 9.) die Entwicklung und Realisierung von "Highlights", die der Region Profil geben. Dabei sollen zum Beispiel Qualitäten und Fähigkeiten zu einem Großereignis gebündelt werden, mit dem sich die Region identifizieren kann. 39

40 Rahmenbedingungen Gefördert wird 10.) der Aufbau von neuen Kooperationsstrukturen mit Anschubfinanzierung, bei dem zum Beispiel Personalkosten übernommen werden, wenn sie nur für eine kurze Anlaufzeit erforderlich sind. 40

41 Rahmenbedingungen Weitere Aspekte: Vernetzung Nachhaltigkeit 41

42 Rahmenbedingungen Förderausschlüsse: Veranstaltungen ohne Kulturinhalte Veranstaltungen ohne regionale Vernetzung Einzelveranstaltungen Projekte, die bereits vorher ohne Landeskulturförderung umgesetzt wurden 42

43 43

44 Die Kulturregionen in NRW 44

45 45

46 Die Regionale Kulturpolitik in OstWestfalenLippe Leitthemen: Wir sind Stadt und Land Wir sind jung 46

47 Die Regionale Kulturpolitik in OstWestfalenLippe Leitthemen: Wir sind Stadt und Land OWL hat Kultur in Spitze und Breite OWL ist Wirtschafts und Hochschulstandort OWL ist Natur Wir sind jung OWL ist Modellregion Kulturelle Bildung 47

48 Die Regionale Kulturpolitik in OstWestfalenLippe Projektbeispiele 48

49 Die Regionale Kulturpolitik in OstWestfalenLippe Projektbeispiele 49

50 Von der Projektidee zum Antrag Kernfragen vor Antragstellung Was hat das Projekt für eine Zielsetzung? Welche inhaltliche Ausgestaltung hat es und wie grenzt es sich zu anderen Projekten ab? In welchem Zeitraum findet es statt und warum? Findet es in der Region statt? Welche Orte werden einbezogen? Wie sehen die Organisationsstrukturen aus? Wer beteiligt sich? Welche finanzielle Größenordnung hat das Projekt? Was ist die nachhaltige Wirkung nach Abschluss des Projekts? 50

51 Antje Nöhren ********************************** OstWestfalenLippe GmbH Jahnplatz Bielefeld Leiterin OWL Kulturbüro a.noehren@owl kulturbuero.de kulturbuero.de 51

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