Einwendung gegen die Änderung des Landschaftsplans für eine Polosportanlage Seuzach / Hettlingen
|
|
- Stephan Hartmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hettlingen, 24. Februar 2014 An die Regionalplanung Winterthur und Umgebung Sekretariat RWU c/o Amt für Städtebau Technikumstrasse Winterthur Einwendung gegen die Änderung des Landschaftsplans für eine Polosportanlage Seuzach / Hettlingen Sehr geehrte Damen und Herren, Der RWU-Vorstand hat seine Anträge für die Teilrevisionen des regionalen Richtplanes öffentlich aufgelegt. Gemäss Gesetz kann jede Person Einwendungen einreichen. Sie sollen neben einem Antrag auch eine Begründung enthalten. Weiter sind Einwendungen bis spätestens am 5. März 2014 einzureichen. Mit diesem Schreiben machen wir fristgerecht Gebrauch von diesem Recht. Wir unterbreiten Ihnen eine Einwendung gegen das Vorhaben, die geplante Erweiterung der Polo-Anlage im Gebiet Worbig (Hettlingen) in den regionalen Richtplan aufzunehmen. Konkret ist darauf zu verzichten, für die Grundstücke Kat. Nr. 1, 2, 41 und 1751 (alle in der Gemeinde Hettlingen) planungsrechtlich eine Erholungszone zu schaffen. Ein Verzicht ergibt sich aus jedem der drei Gründe, die Sie ab Seite 3 in diesem Schreiben finden. Wir bitten Sie, unsere Einwendung zu prüfen und hoffen, dass Sie sie gutheissen werden. Für weitere Auskünfte sind wir gerne bereit. Wir bedanken uns für Ihre wertvolle Arbeit im Dienste der Bevölkerung und grüssen Sie freundlich Konrad Wepfer (Erstunterzeichner) Weststrasse Hettlingen 1
2 Weitere Unterschriften Name und Adresse 2
3 Begründung zur Einwendung: 1. Widerspruch zum Artikel 61 PBG Das Gesuch um eine Umzonung der vier Parzellen Kat. Nr. 1, 2, 41 und 1751 ist abzulehnen, weil eine Umzonung den Artikel 61 des Zürcher Planungs- und Baugesetzes nicht erfüllt. Im Artikel 61 PBG heisst es: 1. Als Freihaltezonen oder Erholungszonen sind die Flächen auszuscheiden, die für die Erholung der Bevölkerung nötig sind. Im vorliegenden RWU-Antrag wird als Zweck der Umzonung nicht etwa die Erholung der Bevölkerung erwähnt, wie es nach Artikel 61 PBG nötig wäre. Als Hauptzweck führt der RWU-Antrag den ökonomischen Erfolg eines Pferdezuchtbetriebes in Hettlingen an. So heisst es auf Seite 2 des RWU-Antrages: «Um die gezüchteten Pferde verkaufen zu können, sind diese an den Renn- und Polosport zu gewöhnen und entsprechend auszubilden. Es ist daher zwingend, dass mit den Jungpferden auf einem Trainingsplatz inklusive Trainingsbahn gearbeitet werden kann». Es ist zwar verständlich, dass der Zuchtbetrieb seine Jungpferde möglichst marktgerecht ausbilden will. Aber es ist nicht einsichtig, dass der Betrieb deswegen mit seinen drei Parzellen 1, 2 und 1751 von der Landwirtschaftszone in eine Erholungszone wechseln darf oder dass mit einem neuen Polofeld auf der Parzelle 41 ein zusätzliches "Einsatzgebiet" für die Jungpferde geschaffen wird. Denn das Training von Jungpferden hat viel mit ökonomischen Interessen zu tun, wie der RWU-Antrag selber festhält aber gar nichts mit der Erholung der Bevölkerung. (Eine erfundene Analogie soll verdeutlichen, worum es geht. Eine Firma Ex-Cross für Mountain-Bikes möchte ihre Produkte noch besser verkaufen können. Sie möchte deshalb ein eigenes Testgelände einrichten. Die Firma Ex-Cross ist Eigentümerin einer Pferdeweide unmittelbar neben dem Geschäftsgebäude. Hier will Ex-Cross nun eine Mountain-Bike- Teststrecke mit Erdhügeln, Kiesbänken und Sprungrampen etc. aufbauen. Weil diese Umnutzung in der Landwirtschaftszone nicht möglich ist, beantragt die Firma Ex- Cross die Umzonung ihrer Pferdeweide in eine Erholungszone. Sie argumentiert, sie benötige die Teststrecke für den kommerziellen Erfolg. Im übrigen werde das Kulturland nicht versiegelt und wäre im Notfall rasch wieder für die Landwirtschaft nutzbar. Würde in diesem Falle das Privileg einer Umzonung gewährt? Sicher nicht! Denn auch dieser Antrag würde Artikel 61 PBG klar verfehlen.) 3
4 Fazit: Es ist verständlich, dass der Zuchtbetriebe seine Jungpferde optimal für den Verkauf trainieren will. Dieses ökonomische Interesse genügt aber nicht, um eine der vier Parzellen 1, 2, 41 und 1751 aus der Landwirtschaftszone in die Erholungszone überzuführen. Denn Erholungszonen müssen gemäss Artikel 61 PBG zwingend der Erholung der Bevölkerung dienen. 2. Tatsachen-Irrtum Der Antrag ist aus einem zweiten Grund abzulehnen: Er beruht auf einem wichtigen Tatsachen-Irrtum, der das Grundstück 41 betrifft. Um den Tatsachen-Irrtum zu verstehen, ist ein Blick auf die Karte (Anlage 1) nötig. Gelb ist der Polopark in Seuzach zu sehen, bereits heute eine Erholungszone. Rot eingefärbt ist das landwirtschaftliche Grundstück 41 mit einer Fläche von ca. 6,5 Hektaren. Grün ist der landwirtschaftliche Pferdezuchtbetrieb mit den drei Parzellen 1, 2 und 1751 zu sehen, total ca. 9 Hektaren. Neu sollen diese vier Parzellen (41; 1,2, 1751) aus der Landwirtschaftszone in eine Erholungszone überführt werden. Die heutige Erholungszone in Seuzach würde von heute rund 14 Hektaren um rund 15,5 Hektaren auf Hettlinger Gebiet auf neu rund 30 Hektaren anwachsen und sich damit mehr als verdoppeln. Allerdings: Ohne das rote Grundstück 41 bricht das Argument eines zusammenhängenden, optimierten Poloparkes Seuzach / Hettlingen in sich zusammen. Denn das Grundstück 41 liegt als Brücke zwischen dem heutigen Polopark in Seuzach (Erholungszone) und dem Pferdezuchtbetrieb in Hettlingen mit den Parzellen 1, 2 und 1751 (alle Grundstücke sind in der Landwirtschaftszone). Ohne Grundstück 41 lassen sich diese beiden Gebiete nicht zusammenhängen, wie es im RWU-Gesuch als grosser Vorteil beschrieben wird. Wegen dieser Schlüsselrolle von Grundstück 41 ist entscheidend, wem dieses Grundstück gehört und wie es mittelfristig genutzt werden soll. Konkret heisst es im RWU-Antrag auf Seite 2 nur sehr kurz und leider unvollständig: «Auf dem Grundstück Kat. Nr. 41, Gemeinde Hettlingen, soll ein weiteres Polofeld erstellt werden". Die Polopark-Betreiber implizieren mit dieser Formulierung, dass sie auf dem Grundstück 41 in nächster Zeit ein Polofeld erstellen könnten. Dabei erwähnen die Polopark-Betreiber mit keiner Silbe, dass sie heute weder Eigentümer der Grundstückes sind, noch künftige Pächter des Grundstückes 41 werden können. Im Gegenteil: Der wirkliche Eigentümer dieses Grundstückes wehrt sich entschieden dagegen, sein Land in einen erweiterten Polopark einzubringen. So schreibt dieser Eigentümer, Ueli Rindlisbacher, am 21. Dezember 2013 in einem Leserbrief im "Landboten": «Es wurde klar kommuniziert, dass dieses Land nicht für Polo zur Verfügung steht.» 4
5 Weiter wehrt sich Ueli Rindlisbacher gegen die «Salamitaktik», die er hinter dem Vorgehen der Polopark-Betreiber sieht. (Siehe Beilage 2). Was bringen die nächsten Jahre in Bezug auf dieses Grundstück 41? Momentan wird es noch vom Eigentümer selber landwirtschaftlich genutzt. Ab Frühjahr 2014 ist es als Teil des gesamten "Hof Rindlisbacher" für mindestens neun Jahr an einen anderen Landwirt verpachtet. Damit ist klar, dass die Polopark-Betreiber mittelfristig keinen Zugriff auf dieses landwirtschaftlich genutzte Kulturland haben. Diese Tatsache wird im RWU-Antrag mit keiner Silbe erwähnt. So kann der falsche Eindruck entstehen, die Umzonung sei eine reine Formsache, weil die Polopark-Betreiber bereits heute alle vier betroffenen Grundstücke kontrollieren würden. Fazit: Die Polopark-Betreiber haben noch über Jahre keinen Zugriff auf das entscheidende Mittelstück eines erweiterten Poloparks und erwähnen diesen Sachverhalt nicht einmal in ihrem RWU-Antrag. Die RWU sollte deshalb genau prüfen, was Sache ist und was Wunschdenken. Sonst besteht die Gefahr, dass die RWU aufgrund eines Tatsachen-Irrtums eine Umzonung "auf Vorrat" gutheisst. Eine solche Umzonung auf Vorrat würde den Druck auf den heutigen Eigentümer erhöhen, dem Drängen der Polospieler nachzugeben. Dieses indirekte Lobbying über eine Richtplanänderung darf die RWU nicht unterstützen. 3. Schutz des Kulturlandes Der RWU-Antrag auf eine Umzonung ist aus einem dritten Grund abzulehnen, allenfalls um drei Jahre zu verschieben. Es geht um den besseren Schutz des Kulturlandes. Dieses Thema prägt seit ein paar Monaten die öffentliche Diskussion auf regionaler, kantonaler und nationaler Ebene. Hier drei kurze Hinweise: Im Kanton Zürich haben die Stimmbürger am 17. Juni 2012 die Kulturland-Initiative angenommen, und zwar mit 54,5 Prozent Ja zu 45,5 Prozent Nein. Der Kanton Zürich muss nun dafür sorgen, dass wertvolle Landwirtschaftsflächen wirksam geschützt und in ihrem Bestand und ihrer Qualität erhalten bleiben. Noch ist nicht klar, wie die Kulturland-Initiative im einzelnen umgesetzt wird. Golfplätze und auch ein allfälliger Polopark werden zwar in der Initiative nicht explizit erwähnt. Doch widerspricht es ganz klar dem Sinn und Geist der Initiative, dass heutzutage immer noch bestes Kulturland für solche extensive Nutzungen freigegeben wird. Am 9. Februar 2014 haben bei der Annahme der eidgenössischen Initiative gegen die Masseneinwanderung viele Faktoren zu einem Ja beigetragen. Ein Anliegen hat dabei 5
6 auch eine wesentliche Rolle gespielt: Der Rückgang der Kulturfläche in der Schweiz. Damit ist nicht die rein technische Auslegung gemeint, also die Umwandlung von Acker- und Wieseland in versiegelte Flächen für Strassen, Häuser oder Plätze. Sondern es geht um das Alltagsverständnis von Kulturland: Immer mehr Wiesen und Äcker verschwinden und werden für andere Zwecke als für die Nahrungsmittelproduktion ver(sch)wendet. Kürzlich hat die Unterschriftensammlung für die "Initiative für Ernährungssicherheit" begonnen, lanciert vom Schweizerischen Bauernverband. Auf eidgenössischer Ebene soll der Bund die "vielfältige und nachhaltige Produktion von Lebensmitteln" fördern den Verlust von Kulturland mit "wirksamen Massnahmen" verhindern. Diese eidgenössische Initiative nimmt also das Anliegen der Zürcher Kulturland-Initiative auf und fokussiert es noch stärker auf die Produktion von einheimischen Nahrungsmitteln. In dieser Perspektive wäre noch weniger verständlich, wenn knappes landwirtschaftliches Land in eine Erholungszone für Pfedezucht und Polospiel überführt werden würde. Fazit: Noch hat die übergeordnete kantonale Behörde das Zürcher Parlament nicht entschieden, wie die Kulturland-Initiative im Detail umzusetzen ist. Es wäre daher voreilig und politisch unklug, wenn die RWU im gegenwärtigen Zeitpunkt 16 Hektaren bestes Ackerland in eine Erholungszone überführen würde. Die RWU würde damit einen Präzedenzfall auf einem politisch heiklen Gebiet schaffen. Denn von einer Umzonung würden bloss ein einzelner Pferdezuchtbetrieb und die kleine Minderheit der Polospieler profitieren. Eine Umzonung würde dagegen dem wachsenden Wunsch der Bevölkerung widersprechen. Die Bevölkerung will, dass Äcker und Wiesen ohne Wenn und Aber für die Ernährung gesichert und eingesetzt werden. 6
7 Anlage 1: rot: Grundstück 41; grün: Grundstücke 1,2 und 1751 gelb: bestehender Polopark Seuzach Polo oder Landwirtschaft? Polo-Park über Gemeindegrenze hinaus «Landbote» vom 11. Dezember Ohne vorher informiert zu werden, erfahre ich aus der Zeitung, dass mein eigenes Land eingezont werden soll. Bereits bei einem ersten Planungsentwurf vor 14 Jahren war dieses Land miteinbezogen. Es wurde klar kommuniziert, dass dieses Land nicht für Polo zur Verfügung steht. Mit dieser Salamitaktik wird jetzt versucht, gegen den Willen vom Grundeigentümer zum Ziel zu kommen. Polo- Park Seuzach und Hettlingen sind nicht wie im Artikel erwähnt zusammenhängend, vielmehr liegt ein landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb dazwischen. Jeder Bauer wusste, dass auf der Grundwasserfassung die Nutzung eingeschränkt ist, das war auch für den Polo-Klub von Anfang an klar. Mit dieser Begründung soll nun weiteres bestes Landwirtschaftsland in eine Graswüste verwandelt werden. Die Annahme der Kulturlandinitiative zeigt klar, dass die Zürcher Bevölkerung das Landwirtschaftsland schützen will. Dieses Projekt überschreitet mehr Grenzen als die von Hettlingen und Seuzach. Ueli Rindlisbacher, Unterohringen Anlage 2: Leserbrief im "Landbote" vom 21. Dezember
Mitwirkungsbericht RWU. Polosportanlage, Seuzach/Hettlingen
RWU Regionalplanung Winterthur und Umgebung Teilrevision regionaler Richtplan Mitwirkungsbericht Polosportanlage, Seuzach/Hettlingen Antrag an die Delegiertenversammlung (Verabschiedung durch den RWU-Vorstand
MehrAntrag zur Korrektur der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN)- Anleitung
Kanton St.Gallen Volkswirtschaftsdepartement Landwirtschaftsamt Antrag zur Korrektur der Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN)- Anleitung Ablauf des Verfahrens: 1. Der Bewirtschafter reicht per E-Mail oder
MehrKantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen im Kanton Zürich
Kantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen im Kanton Zürich Eine regionale landwirtschaftliche Produktion, die die Ernährungssouveränität mit möglichst
Mehrn Für Ernährungssicherheit. Volksinitiative
Ständerat Wintersession 06 e-parl 08..06 09:3 - - 5.050 n Für Ernährungssicherheit. Volksinitiative Entwurf des Bundesrates vom 4. Juni 05 Beschluss des Nationalrates vom 9. März 06 Zustimmung zum Entwurf,
MehrDie Schweiz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Raumentwicklung; ein Werkstattbericht
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Die Schweiz auf dem Weg zu einer nachhaltigen Raumentwicklung; ein Werkstattbericht Ueli Strauss-Gallmann Direktor Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
MehrFörderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag zur Sanierung der Gebäudehülle
Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag zur Sanierung der Gebäudehülle 1 Vorgehen Schritt 1 Einreichen des Gesuchs Einreichung dieses vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Gesuchformulars
MehrAktuelles aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft 1
Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft 1 Fragen / Aufträge zur Vorlage 1: Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit Auftrag 1 Schauen Sie sich das Video des Bundesrats an und beantworten
Mehrzur Einführung von Massnahmen betreffend die Ferienhäuser auf den öffentlichen und privaten Grundstücken des Staates am Ufer des Neuenburgersees
7. Beschluss vom 6. April 98 zur Einführung von Massnahmen betreffend die Ferienhäuser auf den öffentlichen und privaten Grundstücken des Staates am Ufer des Neuenburgersees Der Staatsrat des Kantons Freiburg
Mehr1. Perimeterentlassung einzelner, weniger Grundstücke
ALN Amt für Landschaft und Natur Abteilung Landwirtschaft Walcheplatz 2, 8090 Zürich Telefon: 043 259 27 56 Telefax: 043 259 51 48 Internet: www.landwirtschaft.zh.ch E-Mail: landwirtschaft@bd.zh.ch Empfehlungen
MehrInfoblatt. Einladung. zur Gemeindeversammlung. << Montag, 13. Juni 2016 >> Uhr. im Schulhaussaal Jaun. Infoblatt. Nr. 2/2016
Infoblatt Nr. 2/2016 Einladung zur Gemeindeversammlung > um 20.00 Uhr im Schulhaussaal Jaun Infoblatt Nr. 2/2016 T r a k t a n d e n 1. Protokoll (wird nicht verlesen, es kann
MehrRevision der Nutzungsplanung
Kanton Zürich Gemeinde Wasterkingen Revision der Nutzungsplanung Impressum Verfasserin: Gabriele Horvath Auftraggeberin: Gemeinde Wasterkingen Vorwiesenstrasse 172 8195 Wasterkingen Auftragnehmerin: tsp
MehrGesuch für Förderbeitrag Sonnenkollektoranlagen 2017
Gesamtenergiedienstleistungen Monbijoustrasse 11, Postfach, 3001 Bern Telefon 031 321 36 54 www.ewb.ch n 2017 Ökofonds-Förderprogramm der Stadt Bern und von Sonnenkollektoranlagen: sechs Schritte zum Förderbeitrag
MehrAbkommen vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation 2
Übersetzung 1 Abkommen vom 15. April 1994 zur Errichtung der Welthandelsorganisation 2 Ministerratsbeschluss: Angenommen am 7. Dezember 2013 In Kraft getreten für die Schweiz am 7. Dezember 2013 Die Ministerkonferenz,
MehrWie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln?
Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln? Informationsveranstaltung zur Ortsplanungsrevision Bauma vom 3. Oktober 2013 1 Ablauf der Veranstaltung Begrüssung und Ziel der Informationsveranstaltung Rahmenbedingungen
MehrBundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration
Fragen / Aufträge Vorlage: Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration Auftrag 1 Ihre Kollegin wurde vor einigen Tagen 18 Jahre alt und kann bei der
MehrGründe für die Initiative für Ernährungssicherheit
Gründe für die Initiative für Ernährungssicherheit Initiativtext Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 104a Ernährungssicherheit 1 Der Bund stärkt die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln
MehrMitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik
Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik 1. Welche Voraussetzungen braucht es, um auf Bundesebene stimmberechtigt zu sein? a) b) c) 2. Was bedeutet abstimmen? Kreuzen Sie an. Sich als Nationalrat zur Wahl
MehrFRAGEBOGEN ZUR ANHÖRUNG
Bauernverband Aargau Im Roos 5, 5630 Muri Tel. 056 460 50 50 Fax 056 460 50 54 info@bvaargau.ch www.bvaargau.ch BVA Versicherungen 056 460 50 40 BVA Treuhand 056 460 50 55 Standesvertretung FRAGEBOGEN
MehrParlamentssitzung vom 12. November 2007 Erfüllung und Abschreibung 0307 Postulat GB betr. gentechfreie Landwirtschaft in der Gemeinde Köniz
Geschäft Nr. 7 Parlamentssitzung vom 12. November 2007 Erfüllung und Abschreibung 0307 Postulat GB betr. gentechfreie Landwirtschaft in der Gemeinde Köniz Text der Motion Die Landwirtschaft in der Gemeinde
MehrJetzt Mitglied werden! BIOBODEN. AUS GUTEM GRUND.
BIOBODEN. AUS GUTEM GRUND. Jetzt Mitglied werden! Liebe Leserinnen und Leser, wir möchten Sie zu einer Reise in eine gesunde Zukunft einladen. Unser gemeinsames Ziel: Ein Land, in dem sich die Menschen
Mehr10. Sep An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich. im Kanton Zürich Telefon
Kanton Zürich Baudirektion Direktion der Justiz und des Innern Amt für Raumentwicklung Kontakt: Josua Raster An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich Stv. AULeiter Rechtsdienst Stampfenbachstrasse
MehrÖFFENTLICH RECHTLICHE EIGENTUMS- BESCHRÄNKUNGEN (ÖREB)
Stadt Zürich Geomatik + Vermessung Weberstrasse 5 8004 Zürich Tel. 044 412 42 56 Fax 044 270 90 46 www.stadt-zuerich.ch/geoz geodaten@zuerich.ch ÖFFENTLICH RECHTLICHE EIGENTUMS- BESCHRÄNKUNGEN (ÖREB) Geomatik
MehrPlanungsbericht Mobilitätsstrategie (mobilitätaargau); Anhörung. Privatperson
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Verkehr Entfelderstrasse 22 5001 Aarau FRAGEBOGEN ZUR ANHÖRUNG Planungsbericht Mobilitätsstrategie (mobilitätaargau); Anhörung vom 4. April 2016 bis 27. Juni
MehrKanton Bern. Ausscheidung von dauernden Bodenverschiebungen in der Gemeinde Grindelwald
Ausscheidung von dauernden Bodenverschiebungen in der Gemeinde Grindelwald Thomas Hardmeier, Kantonsgeometer Wyss + Früh AG Christoph Wyss, Nachführungsgeometer Agenda 1. Ziele der amtlichen Vermessung
MehrTeilrevision des Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer (Integrationskapitel und Spezialgesetze)
Schweizerischer Arbeitgeberverband Frau Ruth Derrer Balladore Hegibachstrasse 47 8032 Zürich per E-Mail an: derrer@arbeitgeber.ch Ort, Datum Ansprechperson Telefon direkt E-Mail Aarau, 23. Februar 2012
MehrUmzonung Kat. Nr von der W3/2.40 in die OeB
Teilrevision Zonenplan Schulhaus Goldbach Umzonung Kat. Nr. 11423 von der W3/2.40 in die OeB Bericht nach Art. 47 RPV Beschluss Gemeinderat vom 28. November 2012 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 25.
MehrDepartement des Innern Departementsvorsteher
KANTON AARGAU Departement des Innern Departementsvorsteher Frey-Herosé-Strasse 12 Telefon 062 / 835 14 00 Telefax 062 / 835 14 25 Adressaten gemäss Verteiler 5001 Aarau, 7. August 2000 Kreisschreiben vom
MehrFRAGEBOGEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERHEBUNG
KANTONALE BAUKOMMISSION DIENSTSTELLE FÜR RAUMPLANUNG DIENSTSTELLE FÜR LANDWIRTSCHAFT BAUBEWILLIGUNGSGESUCH LANDWIRTSCHAFTLICHE(S) BAUVORHABEN AUSSERHALB DER BAUZONE FRAGEBOGEN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN
MehrBewilligung Solaranlagen im Kanton Schaffhausen
Bewilligung Solaranlagen im Kanton Schaffhausen Martin Müller Energiefachstelle Kanton SH 1 Inhalt Referat Bewilligung Solaranlagen Gesetzliche Bestimmungen bis 30. April 2014 Gesetzliche Bestimmungen
MehrRichtlinien für die Abgabe von Pachtland
Richtlinien für die Abgabe von Pachtland gültig ab: 01. Juli 2014 Revidiert: Mai / Juni 2014 Vom Gemeinderat erlassen am: 04. Juni 2014 Erste Inkraftsetzung per: 01. November 2011 gestützt auf das Einführungsgesetz
MehrGeltendes Recht (BüG) Entwurf des Bundesrats vom
Art. 15 Wohnsitzerfordernisse Art. 9 Formelle Voraussetzungen 1 Das Gesuch um Bewilligung kann nur der Ausländer stellen, der während insgesamt zwölf Jahren in der Schweiz gewohnt hat, wovon drei in den
MehrMUSTERVORLAGE für eine vorsorgliche Beweisführung gemäss Art. 158 i.v.m. Art. 261 ff. ZPO
MUSTERVORLAGE für eine vorsorgliche Beweisführung gemäss Art. 158 i.v.m. Art. 261 ff. ZPO Absender: (Vorname + Name) (Adresse) (PLZ + Ort) Einschreiben Kantonsgericht Nidwalden Rathausplatz 1 Postfach
MehrVerordnung über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGRELV) vom 28. Oktober 2015 (Stand am 1. Januar 2018) Der Schweizerische
MehrAuszonung und Einzonung von Grundstücken
Kassieren und Zahlen Auszonung und Einzonung von Grundstücken Dr. Peter Gysi Seite 1 Thema Finanzielle Folgen für Landeigentümer Gemeinden infolge Auszonung Einzonung von Grundstücken Seite 2 Bauland Seite
MehrZirkulationsbeschluss Vorstand 21. Oktober 2015
Zirkulationsbeschluss Vorstand 21. Oktober 2015 Anerkennung der gymnasialen zweisprachigen Maturitätsausweise nach MAR: Kanton St.Gallen: Kantonsschule am Burggraben St. Gallen (Deutsch-Englisch), Kantonsschule
MehrRevision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA 3003 Bern Brugg, 30. Mai 2016 Zuständig: Looser Florence, Jäggi Thomas Sekretariat: Messer Sarah
MehrFAQ: Wie geht es 2014 weiter mit der KEV?
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Sektion Erneuerbare Energien 20.11.2013 FAQ: Wie geht es 2014 weiter mit der KEV? Mit der parlamentarischen
MehrBewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen
Bewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen Martin Müller, Abteilung Energie Kanton TG Energiefachstelle Kanton SH Inhalt Referat Bewilligung Solaranlagen Gesetzliche Bestimmungen bis
MehrStatische Waldgrenzen im Kanton Bern
Statische Waldgrenzen im Pragmatischer Ansatz mit viel Gemeindeautonomie Reto Sauter Leiter Fachbereich Waldrecht, reto.sauter@vol.be.ch, Tel. 031 633 46 23 1 Grosse Waldfläche, 182 000 ha (1/7der Schweiz)
MehrBewilligung Solaranlagen im Kanton Thurgau
Bewilligung Solaranlagen im Kanton Thurgau Martin Müller, Abt. Energie Kanton TG Inhalt Referat Bewilligung Solaranlagen Gesetzliche Bestimmungen bis 30. April 2014 Gesetzliche Bestimmungen in Kraft ab
MehrNationale Selbsthilfe - Tagung. Workshop 2 Politische Verankerung der Selbsthilfe Anna Sax und Andi Daurù
Nationale Selbsthilfe - Tagung Workshop 2 Politische Verankerung der Selbsthilfe Anna Sax und Andi Daurù Im Grundsatz eher bescheidener Rückhalt in den entsprechenden Gesetzen. Teilweise sehr weit gefasst
Mehr16. März Antwort des Staatsrats. Allgemeine Bemerkungen. 1. Verfügbarkeit von Land in der Bauzone
Anfrage Moritz Boschung-Vonlanthen QA 3020.07 Erwerb von Landwirtschaftsland durch die politischen Gemeinden und/oder den Staat als Realersatz bei der Schaffung von Industrie- und Gewerbezonen Frage Anlässlich
MehrErläuternder Kurzbericht gemäss Art. 47 RPV
Kanton Zürich Gemeinde Egg Privater Gestaltungsplan Sandgrueb Erläuternder Kurzbericht gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch
MehrDieses Formular kann auch elektronisch ausgefüllt werden. Es ist zusammen mit den zugehörigen Unterlagen unter Vernehmlassungen abrufbar.
KANTON NIDWALDEN STAATSKANZLEI Dorfplatz 2, Postfach 1246, 6371 Stans Telefon 041 618 79 02, www.nw.ch Wohnraumförderungsgesetz (WRFG), Fragebogen Dieses Formular kann auch elektronisch ausgefüllt werden.
MehrDies ist ein Originaltext der Agenda 21 der Konferenz der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro aus dem Jahre 1992.
Sehr geehrter Herr Präsident, 1 meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, Im Jahr 2025 werden 83 Prozent der Weltbevölkerung, die bis dahin auf voraussichtlich 8,5 Milliarden gestiegen sein wird, in
MehrVerordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung
Bundesamt für Gesundheit Abteilung Kranken- und Unfallversicherung Abteilung Versicherungsaufsicht Hessstrasse 27E 3003 Bern corinne.erne@bag.admin.ch Bern, 8. Juli 2015 Verordnung betreffend die Aufsicht
MehrMitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik
Mitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik 1. Welche Voraussetzungen braucht es, um auf Bundesebene stimmberechtigt zu sein? a) b) c) 2. Was bedeutet abstimmen? Kreuzen Sie an. Sich als Nationalrat zur Wahl
MehrFricktal Regio Planungsverband
Fricktal Regio Planungsverband Gemeinderat Zeiningen 4314 Zeiningen Laufenburg, 12. März 2011 Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gemeinde Zeiningen Stellungnahme aus regionaler Sicht
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Staatsminister Helmut Brunner Dr. Hans Eisenmann Der Bayerische Weg in der Agrarpolitik gestern und heute 2. August 2012, München
Mehr'-6- l J 2 0. Gemeinde Schwyz GP "EBS AREAL" BERICHT ZUM GESTALTUNGSPLAN JOSEF REICHLIN DIPL. ARCHITEKT ETH/SIA. Gesuchstellerin
T-- T...---~ l J 2 0 JOSEF REICHLIN DIPL. ARCHITEKT ETH/SIA Sonnenplätzli 5a 6430 Schwyz T: 041 811 2902 F: 041 811 7451 Mail: info@reichlin-architekt.ch '-6- Gemeinde Schwyz GP "EBS AREAL" BERICHT ZUM
MehrFrau Menrad hat vollkommen zu Recht gesagt: Der Eigentümer hat einen Anspruch auf Antwort, nach Recht und Gesetz. Genau das möchten wir: Recht und
Schriftliche Fassung der Erklärung der Vertreter des Bürgerbegehrens nach Art. 18a Abs. 15 der Gemeindeordnung in der Bürgerversammlung am 21. April 2016 Meine Damen und Herren, liebe Mitbürger, zur Huberwiese
MehrGesuch für Förderbeitrag Fernwärme 2017 Ökofonds-Förderprogramm der Stadt Bern und von Energie Wasser Bern
Product Management & Support Verkauf Monbijoustrasse 11, Postfach, 3001 Bern Telefon 031 321 36 54 www.ewb.ch Ökofonds-Förderprogramm der Stadt Bern und von Energie Wasser Bern Netzanschluss Fernwärme:
MehrGesuch für Förderbeitrag Wärmepumpenboiler 2016
Vertrieb Monbijoustrasse 11, Postfach, 3001 Bern Telefon 031 321 36 54 www.ewb.ch 2016 Förderprogramm ProKilowatt und Förderprogramm Wärmepumpenboiler: sechs Schritte zum Fördergeld Informieren Prüfen
MehrWir möchten uns recht herzlich bedanken, dass Sie uns die Möglichkeit geben, zur HF- Verordnung Stellung zu nehmen.
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Effingerstrasse 27 3003 Bern Bern, 09. Juli 2004 Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien
MehrVernehmlassung: Kantonsratsbeschluss über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Vernehmlassung Pfäffikon, 26. Februar 2017 Vernehmlassung: in der Krankenversicherung Sehr geehrter Herr Landammann Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Sehr geehrte Herren Regierungsräte Sehr geehrte Damen
MehrDie neue Agrarpolitik und ihre Wechselwirkungen mit dem Wald
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Die neue Agrarpolitik und ihre Wechselwirkungen mit dem Wald Jahresversammlung des Schweizerischen
MehrKanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland
Planungskommission c/o Marti Partner Architekten und Planer AG Zweierstrasse 25 8004 Zürich Tel 044 422 51 51 rzo@martipartner.ch www.zürioberland-region.ch Kanton Zürich Teilrevision Regionaler Richtplan
MehrLotteriefonds Merkblatt Gesuchseingabe und Gesuchsunterlagen
Kanton Zürich Finanzdirektion Lotteriefonds Merkblatt Gesuchseingabe und Gesuchsunterlagen Generalsekretariat Stand 11/2015 Referenz-Nr. 2014-0596 Vorbemerkung Das vorliegende Merkblatt ist in folgende
MehrRevision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo); Anhörung
T +41 31 3266604 F +41 31 3126662 M +41 78 7959183 E urs.scheuss@gruene.ch Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Abteilung Lebensmittel und Ernährung 3003 Bern 15. November 2015 Revision
MehrMitbestimmung im Staat /Aktuelle Politik
Mitbestimmung im Staat /Aktuelle olitik 1. Welche oraussetzungen braucht es, um auf Bundesebene stimmberechtigt zu sein? Mündigkeit (18 Jahre) Urteilsfähigkeit/ Handlungsfähigkeit Schweizer Bürger/ -in
Mehrs Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung
Ständerat Frühjahrssession 07 e-parl.0.07 7:5 - - 6.055 s Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates vom 9. Juni 06 Beschluss des Ständerates
MehrInstrumente des Landmanagements als Lösungsansatz
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW Übersicht IRL-Tagung ETH-Zürich Instrumente des Landmanagements als Lösungsansatz Jörg Amsler, Dipl. Kult. Ing. ETH / SIA
MehrBotschaft betreffend die Freigabe von Subventionen für Mobilitätsmassnahmen
AGGLOMERATION DE FRIBOURG AGGLOMERATION FREIBURG Nr.24 Botschaft des Agglomerationsvorstandes zuhanden des Agglomerationsrates Botschaft betreffend die Freigabe von Subventionen für Mobilitätsmassnahmen
MehrWas bleibt zu tun? Gedanken zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Swissbau 21. Januar 2014
Was bleibt zu tun? Gedanken zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung Swissbau 21. Januar 2014 Alec von Graffenried Nationalrat Losinger Marazzi AG Vorstandsmitglied Green Building Swissbau 21. Januar 2014
Mehr5294 Beschluss des Kantonsrates über die Volksinitiative «Mehr Qualität eine Fremdsprache an der Primarschule»
1 Antrag des Regierungsrates vom 29. Juni 2016 5294 Beschluss des Kantonsrates über die Volksinitiative «Mehr Qualität eine Fremdsprache an der Primarschule» (vom............) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme
MehrKanton Zürich Sportamt. sportnetze. Sportkanton Zürich wir bewegen
Kanton Zürich Sportamt sportnetze Sportkanton Zürich wir bewegen Wozu ein Sportnetz Lokale Sport- und Bewegungsangebote und die Rahmenbedingungen für den Sport in einer Gemeinde/Region/Stadt 1 haben eine
MehrZone für preisgünstigen Wohnungsbau in der Stadt Zug
Stadtplanung Zone für preisgünstigen Wohnungsbau in der Stadt Zug Zentralkonferenz FSU vom 8. November 2012 November 2012 Zone für preisgünstigen Wohnungsbau 1 Zone für preisgünstigen Wohnungsbau neu eingezont
MehrWann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt
Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt Einleitung Nutzungsplanung und Erschliessungsplanung gehören seit jeher eng zusammen. Mit der Revision des Baugesetzes
MehrBericht des Regierungsrats über einen Kredit zum Erwerb des Baurechts auf der Parzelle Nr. 4352, Grundbuch Sarnen
34.13.04 Bericht des Regierungsrats über einen Kredit zum Erwerb des Baurechts auf der Parzelle Nr. 4352, Grundbuch Sarnen 27. Mai 2013 Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Kantonsräte Wir unterbreiten
MehrErschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse
Kanton Aargau Sondernutzungsplanung Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse gemäss 17 BauG Planungsbericht N W O S Orthofoto (AGIS 2014) Februar 2015 Mitwirkung / öffentliche
MehrAusgewählte Beiträge zur Schweizer Politik
Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik Dossier Neues Verfahren bei Veränderungen von Kantonsgebieten Impressum Herausgeber Année Politique Suisse Institut für Politikwissenschaft Universität Bern Fabrikstrasse
Mehrüber die interkantonalen Verträge (VertragsG)
. Gesetz vom. September 009 über die interkantonalen Verträge (VertragsG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverfassung vom 8. April 999, namentlich die Artikel 48, 7, 86 Abs. und
MehrLandschaftsveränderungen Lehrerinformation
Lehrerinformation 1/6 Arbeitsauftrag Veränderungen in der Landschaft wahrnehmen Bewusstsein für die sich stetig wandelnde Landschaft erlangen Ziel Die SuS können ausgehend von Informationen zu aktuellen
MehrErnährung, Energie und Landschaftspflege unsere Aufgaben sind vielfältig und verantwortungsvoll Detlef Kurreck
Ernährung, Energie und Landschaftspflege unsere Aufgaben sind vielfältig und verantwortungsvoll 02.03.2016 Detlef Kurreck Mehr oder weniger? Ernährungssicherheit in Deutschland eine Selbstverständlichkeit??
MehrKanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Gewässerraum. Das Wichtigste in Kürze
Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Gewässerraum Das Wichtigste in Kürze 1 Was ist der Gewässerraum? Der Raum entlang der Gewässer ist begehrt und wird vielerorts immer
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2014 KR-Nr. 340/2013 111. Anfrage (Ausstellung von Steuerausweisen und Sperrung von Steuerdaten) Die Kantonsräte Alex
MehrWie ernähren wir 9 Milliarden Menschen im Jahr 2050? Christoph Mäder, Mitglied der Geschäftsleitung
Wie ernähren wir 9 Milliarden Menschen im Jahr 2050? Christoph Mäder, Mitglied der Geschäftsleitung Wer ist Syngenta? Syngenta ist ein Schweizer Unternehmen mit globalem Fokus, das in der Schweiz forscht,
MehrBericht und Antrag 13105
Gemeinderat Einwohnerrat 5610 Wohlen AG Gemeinde Wohlen, Gemeinderat, Kapellstrasse 1, 5610 Wohlen Telefon 056 619 92 05, gemeinderat@wohlen.ch, www.wohlen.ch 18. Juli 2016 Bericht und Antrag 13105 Genehmigung
MehrGesuch für landwirtschaftliche Investitionshilfen
Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft des Kantons St.Gallen (LKG) Unterstrasse 22 9001 St.Gallen Tel. 058 229 74 80 Fax 058 229 74 88 www.lkg.sg.ch info.lkg@sg.ch Gesuch Nr. frühere Gesuche Eingang
MehrKommunale Abstimmung vom 5. Juni 2016 Erläuterungen der Gemeinde Stalden. Wohnbauprojekt Unneri Merje: Eine Brücke zum attraktiven Wohnort
Kommunale Abstimmung vom 5. Juni 2016 Erläuterungen der Gemeinde Stalden Wohnbauprojekt Unneri Merje: Eine Brücke zum attraktiven Wohnort Info-Broschüre der Gemeinde Stalden Wohnbauprojekt Unneri Merje
MehrMit Vielfalt punkten. Bauern beleben die Natur. Medienorientierung 19. Mai Sperrfrist: Uhr
Medienorientierung 19. Mai 2011 Sperrfrist: 19.5.2011 12.00 Uhr Mit Vielfalt punkten Bauern beleben die Natur Ein Projekt des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) und der Schweizerischen
MehrObligatorische Wahl einer Revisionsstelle (Ordentliche oder eingeschränkte Revision)
Checkliste GmbH 1. Businessplan Es ist wichtig, dass sie Ihre Gedanken bzgl. der Geschäftstätigkeit schriftlich festhalten. Dazu eignet sich die Erstellung eines Businessplans. Falls Sie Fragen dazu haben,
MehrVernehmlassung zur Vorlage «Ausbildungsverpflichtung in Spitälern, Heimen und bei der Spitex; Änderung Spitalgesetz und Sozialgesetz»
Departement des Innern Ambassadorenhof Riedholzplatz 3 4509 Solothurn Solothurn, 23. Februar 2017 Vernehmlassung zur Vorlage «Ausbildungsverpflichtung in Spitälern, Heimen und bei der Spitex; Änderung
MehrGesuch zur Aufnahme eines Adoptivkindes / Antrag um Abklärung der Adoptionseignung
Departement für Justiz und Sicherheit Generalsekretariat Gesuch zur Aufnahme eines Adoptivkindes / Antrag um Abklärung der Adoptionseignung Beachten Sie bitte folgende Hinweise, bevor Sie dem Departement
MehrVerordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen
Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO 2-Verordnung) Änderung vom 22. Juni 2016 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die CO 2-Verordnung vom 30. November 2012 1 wird wie folgt geändert:
MehrOST. Fluglärm ein Politikum
Lehrerkommentar OST Ziele Arbeitsauftrag Material Sozialform Zeit Lehrplan: Wertkonflikten bei Umweltproblemen auf die Spur kommen und Lösungsansätze suchen und abwägen (Mobilitätsbedürfnis). Auseinandersetzung
MehrEs freut mich, dass ich die heutige Tagung als Präsident der Bau, Planungs und Umweltdirektorenkonferenz eröffnen kann. Dies aus drei Gründen:
1 Es freut mich, dass ich die heutige Tagung als Präsident der Bau, Planungs und Umweltdirektorenkonferenz eröffnen kann. Dies aus drei Gründen: Erstens sind die Gewässer ein Thema, das bewegt. Der Schutz
MehrKanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland
!! Region Zürcher Oberland RZO Planungskommission c/o Marti Partner Architekten und Planer AG Zweierstrasse 25 8004 Zürich Tel 044 422 51 51 rzo@martipartner.ch www.zürioberland-region.ch Kanton Zürich
Mehrs Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen)
Ständerat Herbstsession 009 e-parl 8.06.009 - - :30 07.9 s Parlamentarische Initiative. Schutz und Nutzung der Gewässer (UREK-S) (Differenzen) Entwurf der für Umwelt, Energie und Raumplanung des Bundesrates
MehrEidgenössische Volksinitiative. «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» FAQ. Deine Stimme zählt!
Eidgenössische Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen» FAQ Deine Stimme zählt! www.familieninitiativen.ch gestellte Fragen 1. Was will die Initiative «Familie stärken!
Mehrnach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 13. März 2002,
Antrag des Regierungsrates vom 13. ärz 2002 3953 A. Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplans (Siedlungs- und Landschaftsplan sowie Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen)
MehrDokumentation "Bauliche Dichte"
RWU Regionalplanung Winterthur und Umgebung Dokumentation "Bauliche Dichte" Baumassenziffer 0.8 Baumassenziffer 1.2 Baumassenziffer 1.7 Baumassenziffer 2.0 Baumassenziffer 2.5 Baumassenziffer 2.7 Baumassenziffer
MehrPBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht
PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht Schulung vom lic.iur. Christin Kaiser MLaw Beatrice Kempf MLaw Raphael Manser lic.iur. Stephan Schärer Inhalt 1. Ausgangslage 2. Systematik des PBG 3. Bauverordnung
MehrGESUCH Ausnahmen vom Realteilungsverbot von landw. Gewerben bzw. vom Zerstückelungsverbot von landw. Grundstücken
Landwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33 Postfach 6210 Sursee Telefon 041 925 10 00 Telefax 041 925 10 09 lawa@lu.ch www.lawa.lu.ch GESUCH Ausnahmen vom Realteilungsverbot von landw. Gewerben bzw.
MehrKreditbegehren von Franken für die Erweiterung des Geräteraums der Turnhalle Oberdorf in Sulgen.
Ausserordentliche Schulgemeindeversammlung vom Mittwoch, 31. August 2016, 19.30 Uhr, im Auholzsaal in Sulgen (vorgängig zur Orientierungsversammlung der Politischen Gemeinde Sulgen zu Baureglement und
MehrSicht Schweizer Bauernverband
Ruedi Streit stv. Leiter Bewertung & Recht, Agriexpert Gewässerraum und Landwirtschaftsland Sicht Schweizer Bauernverband Schweizer Bauernverband Brugg, 03.11.2016 1 Inhalt Was steht im Gesetz (Art. 36a
Mehr