Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Raiffeisenbank Grimma eg

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1 Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Ergänzend wird auf das vollständige und in allen Geschäftsstellen einsehbare Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeweiligen Sonderbedingungen verwiesen. 1. Kontomodelle -privat (Privatkunden) 0,00 EUR * inkl. ** / *** 8 Buchungsposten Dauerauftrag Neuanlage deutschlandweite Nutzung von Geldautomat und Kontoauszugsdrucker bei Volks- und Raiffeisenbanken (BankCard-ServiceNetz) Aufladen der Geld- und Telefonkarten an unseren Geldautomaten sonstiges Ändern von Daueraufträgen auf Wunsch des Kunden (- manuelle Bearbeitung durch Bank) *** beleghafte Buchungen *** 0,60 EUR VR-BankCard, Jahresgebühr 6,50 EUR Sollzinssatz für eingeräumte Überziehungskredite (Dispositionskredite) 10,050 % Sollzinssatz für geduldete Überziehungskredite (Kontoüberziehung) 15,050 % * Voraussetzung: Durchschnittsguthaben von mindestens EUR in der Abrechnungsperiode, andernfalls werden lediglich 3,75 EUR Grundgebühr pro Monat berechnet ** ab 9. Buchungsposten 0,30 EUR, mind. 5 Barumsätze p.m. frei -jugend 0,00 EUR für junge Leute, Schüler, Azubis, Studenten, Grundwehr- und Ersatzdienstleistende bis 27 Habenverzinsung EUR = 2,000 % Habenverzinsung ab EUR = 0,010 % Sollzinssatz für eingeräumte Überziehungskredite (Dispositionskredite) - ab Volljährigkeit 10,050 % Sollzinssatz für geduldete Überziehungskredite (Kontoüberziehung) - ab Volljährigkeit 15,050 % sämtliche Buchungsposten *** frei VR-BankCard, Jahresgebühr frei -online 3,50 EUR Grundgebühr pro Monat inkl. aller beleglosen Buchungen *** mit Ausnahme von en am SB-Terminal *** Dauerauftrag Neuanlage deutschlandweite Nutzung von Geldautomat und Kontoauszugsdrucker bei Volks- und Raiffeisenbanken (BankCard-ServiceNetz) Aufladen der Geld- und Telefonkarten an unseren Geldautomaten sonstiges beleghafte en pro Stück *** Buchung am SB-Terminal *** 1,00 EUR Scheckeinreichung pro Stück *** Ändern von Daueraufträgen (SB-Bereich/online durch Kunden) *** 0,50 EUR VR-BankCard, Jahresgebühr 6,50 EUR Sollzinssatz für eingeräumte Überziehungskredite (Dispositionskredite) 10,050 % Sollzinssatz für geduldete Überziehungskredite (Kontoüberziehung) 15,050 % 2. Online Banking Dienstleistungen Online-Banking / EDV-Arbeiten Online-Banking-Verknüpfung des Kontos 0,00 EUR Benachrichtigung über Verdachtsfälle frei Bereitstellung detaillierter Informationen sichergestellter Phishingdaten (im Verdachtsfall) 10,00 EUR Ersatz/ Neuverknüpfung des Kontos (auf Kundenwunsch/ durch Kunden zu vertretende Umstände*) 5,00 EUR Zusendung Ersatz-PIN *) für den VR-NetKey Installation/ Anleitung Software (VR-NetWorld) incl. MwSt 0,00 EUR/h *) wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Erstellung einer Ersatz-PIN verpflichtet ist. Dem Mobil-TAN monatliches Nutzungsentgelt Mobil-TAN pro VR-NetKey (Zugang) frei Preis pro SMS (mtl. Abrechnung) 0,10 EUR Erstellung/ Zusendung Ersatz-/ Folge-Freischaltcode mobil-tan *) *) wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zur Erstellung/Zusendung eines Ersatz- /Folge-Freischaltcodes mobile-tan geführt haben, zu vertret en hat und die Bank nicht zur Erstellung eines Ersatz- /Folge-Freischaltcodes verpflichtet ist. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. VR-NetWorld / HBCI-Chipkarten Sm@rtTan Reiner SCT tanjack optic SR incl. MwSt 10,00 EUR Sm@rtTan KOBIL optimus comfort incl. MwSt 10,00 EUR Sm@rtTan Reiner SCT tanjack Bluetooth/USB incl. MwSt 3,90 EUR zzgl. Porto/Versand auf Kundenwunsch 5,00 EUR VR-NetWorld-Card incl. MwSt 25,00 EUR Kartenleser, Reiner-USB, Klasse 3 incl. MwSt 80,00 EUR Kartenleser, Reiner SCT ecom plus incl. MwSt 98,00 EUR Software VR-Networld, ab Version 5.0 Download incl. MwSt 2,95 EUR Upgrade Version 5.x auf 6.0 Download incl. MwSt 19,99 EUR zzgl. Porto CD/Versand auf Kundenwunsch 15,00 EUR Pflege VR-Networld (online-update) jährlich * incl. MwSt 15,00 EUR Software Profi Cash, ab Version 11.0 Download incl. MwSt 99,96 EUR zzgl. Porto CD/Versand auf Kundenwunsch 15,00 EUR Pflege Profi Cash (online-update) jährlich * incl. MwSt 2,95 EUR *) beinhaltet die regelmäßigen Anpassungen/ Aktualisierungen der Software durch verbesserte und erweiterte Versionen (Updates) entsprechend dem mit dem Kunden geschlossenen Lizenzvertrag, mit Ausnahme von Aktualisierungen, zu denen die Bank gesetzlich verpflichtet ist oder die sie ausschließlich im eigenen Interesse vornimmt. 3. Privatkonto 3.1 Kontoführung siehe Pkt. 1 Kontomodelle 3.2 Kontoauszug 1 durch Kontoauszugsdrucker frei Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen Zusendung der am Kontoauszugsdrucker oder Online (elektronischer Kontoauszug) nach 5 Wochen (oder bei mehr als 180 Buchungen) nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall ² 1,80 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden ³ - maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums* noch möglich) 7,00 EUR - manuell (bei Auszügen älteren Datums*, wenn systembedingt masch. Erstellung nicht mehr möglich) 35,00 EUR/h mind. 12,00 EUR 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenloserstelt;diemitdem KundenvereinbarteForm derkontoauszugserstelungistkostenlos. ² Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. ³ Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Wird nur berechnet, wenn vom Kunden beauftragt oder verursacht, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht. Wird nicht berechnet, wenn die Bank den Buchungsvorgang * neueren Datums ab Jahr 2007, pro Auszugsnummer, älteren Datums vor dem Jahr Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Zusendung von Kontoauszügen Elektronischer Kontoauszug Zusendung von Anlagen (+ evtl. Einschreibegebühr) 3,00 EUR Rücksendung von fehlerhaften Belegen 1,00 EUR Wird nur berechnet, wenn vom Kunden beauftragt oder verursacht, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht. Wird nicht berechnet, wenn die Bank den Buchungsvorgang Stand: Seite 1 von 10 Stand: Seite 2 von 10

2 . Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden.1 Allgemeine Informationen zur Bank.1.1 Name und Anschrift der Bank Raiffeisenbank Grimma eg Käthe-Kollwitz-Str Grimma Tel.: +9 (0) 3 37 / Fax: +9 (0) 3 37 / Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z.b. das Online- [oder das Telefon-] Banking zu nutzen..1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn.1.3 Eintragung im Genossenschaftsregister Amtsgericht Leipzig, Gen.-Reg Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch..1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 2. und 31. Dezember - Montage, Mittwoche und Freitage sind keine Geschäftstage der Geschäftsstelle Dürrweitzschen *) - Dienstage, Donnerstage und Freitage sind keine Geschäftstage der Geschäftsstelle Mutzschen *) *) Zur Annahme von beleghaften Aufträgen wird auf die in der Geschäftsstelle befindlichen Aushänge verwiesen. Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug..2 Lastschriftverkehr Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/ VR-ServiceCard - EUR mit unserer MasterCard % vom Umsatz 2,000 % vom Umsatz mind. EUR mind. 5,00 EUR mit unserer VISACard % vom Umsatz 2,000 % vom Umsatz mind. EUR mind. 5,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/ VR-ServiceCard bei teilnehmenden Banken am BankCard Service-Netz - EUR bei inländischen KI und KI in der EU 1) und den EWR-Staaten 2), die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system - Verfügg. In anderen Zahlungssystemen 1,000 % vom Umsatz (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro mind. 5,00 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU 1) und den EWR-Staaten 2), die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungs- 1,000 % vom Umsatz Systemen (Maetro/Cirrus/EAPS/VPAY/ Plus) in Euro mind. 5,00 EUR - bei KI in der EU 1) und den EWR-Staaten 2) 1,000 % vom Umsatz in Fremdwährung mind. 5,00 EUR - bei KI außerhalb der EU 1) und den 1,000 % vom Umsatz EWR- Staaten 2) mind. 5,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/ Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland % vom Umsatz 2,000 % vom Umsatz mind. EUR mind. 5,00 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. (zzgl. 1,000 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz ³ bei Zahlung in Fremdwährung und/ oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten). Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 1 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) ² EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). ³ Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel.6 dieses Verzeichnisses..2.1 SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung * * Wird nur berechnet, wenn vom Kunden beauftragt oder verursacht, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht. Wird nicht berechnet, wenn die Bank den Buchungsvorgang.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht Entgelte Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats * 10,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung * * Wird nur berechnet, wenn vom Kunden beauftragt oder verursacht, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht. Wird nicht berechnet, wenn die Bank den Buchungsvorgang.3 Barauszahlung. Kartengestützter Zahlungsverkehr..1 Debit-Karten..1.1 VR-BankCard -VR-BankCard mit Maestro pro Jahr 6,50 EUR (für VR-Jugend-Kunden [Erstkarte]) pro Jahr frei - Ersatzkarte 1 6,50 EUR -VR-BankCard (girocard) / mit VPAY pro Jahr EUR - Auslandseinsatz 2 1,000% vom Umsatz mind. 5,00 EUR beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder max. EUR beim Bezahlen in einem Land außerhalb der EU 3 und der EWR-Staaten..1.2 VR-ServiceCard -VR-ServiceCard pro Jahr EUR - Ersatzkarte 1 EUR 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Dem 2 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel.6 dieses Verzeichnisses. 3 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Stand: Seite 3 von 10 Stand: Seite von 10

3 ..2 GeldKarte -Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI..3.3 BasicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr EUR..3. ReiseCard (MasterCard oder Visa) -Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,51 EUR - anderen Kreditinstituten 1,00 EUR..3 Kreditkarten Ersatzkarte 1 10,00 EUR - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden EUR - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR zzgl Versandkosten: - bei Versendung im Inland/ in Europa/ weltweit - bei Versendung per Kurier 7,50 EUR Auslandseinsatz 2 bei Zahlung in Fremdwährung und/ oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten 5 1,000 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden - Bereitstellung beschleunigte Notfall Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 3 10,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 3 5,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 3 7,50 EUR..3.1 ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 20,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 1.750,00 EUR 10,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 3.500,00 EUR 20,00 EUR Zusatzkarte pro Jahr 15,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 1.750,00 EUR 7,50 EUR - Umsatz pro Jahr ab 3.500,00 EUR 15,00 EUR..3.2 GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 60,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 3.500,00 EUR 30,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 7.000,00 EUR 60,00 EUR Zusatzkarte pro Jahr 0,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 3.500,00 EUR 20,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 7.000,00 EUR 0,00 EUR 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Dem 2 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel.6 dieses Verzeichnisses. 3 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) 5 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). pro Jahr 0,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 2.500,00 EUR 20,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 5.000,00 EUR 0,00 EUR Zusatzkarte pro Jahr EUR..3.5 ShoppingCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 0,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 2.500,00 EUR 20,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 5.000,00 EUR 0,00 EUR Zusatzkarte pro Jahr EUR..3.6 Golf Fee Card (MasterCard oder Visa) pro Jahr EUR Zusatzkarte pro Jahr EUR..3.7 Kartendoppel (MasterCard und Visa Karte zusammen) pro Jahr EUR Zusatzkarte pro Jahr EUR..3.8 Kartendoppel VR-GoldKombi (MasterCard GOLD und Visa Karte GOLD zusammen) pro Jahr 90,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab.000,00 EUR 25,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 7.000,00 EUR 50,00 EUR Zusatzkarte pro Jahr 65,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab.000,00 EUR 15,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 7.000,00 EUR 30,00 EUR..3.9 MasterCard@on pro Jahr EUR.. Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstag Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Stand: Seite 5 von 10 Stand: Seite 6 von 10

4 .5 sverkehr.5.1 en innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 1 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen sauftrag Annahmefrist(en) für en für beleghafte en 30 Minuten vor Geschäftsschluss, dienstags davon abweichend Uhr an Geschäftstagen der Bank für beleglose en Uhr an Geschäftstagen der Bank Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der sbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - en in Euro belegloser sauftrag 3 beleghafter sauftrag - en in anderen EWR-Währungen belegloser sauftrag 3 beleghafter sauftrag Entgelte für die Ausführung von en ein Geschäftstag max. 2 Geschäftstage Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von en bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 1. Kontomodelle) in der Kontowährung Bei einer, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: 1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Briitisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.. 3 per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). sart mit IBAN in Euro innerhalb der Bank mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/ Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedsstaates lautet smodalitäten (alle Werte in EUR für die Bepreisung des Buchungspostens*** <BuPo>) Kontomodell privat online Firma beleghafte je vom Girokonto elektronisch übermittelte * Ser- DFÜvice- Ver- Term- arbeitinal ung Online Banking Dauer- auftr.- Verarbeitung sonst. Buchung per Dauerauftrag 0,60 0,30 0,30 0,30 0,30 0,30 1,50 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,16 0,25 0,25 0,25 0,60 privat 0,60 0,30 0,30 0,30 0,30 0,30 online 1,50 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 Firma 1,00 0,16 0,25 0,25 0,25 0,60 alle Modelle siehe Pkt in einer anderen Währung als der Kontowährung bei formloser Erteilung** zusätzlich 6,00 je per Zahlschein 0,30 (0,00) 0,60 als Eilüberweisung zusätzli ch siehe telegrafische Überw. 3,50 (Hinweis: Das Kontomodell jugend ist in vorstehender Tabelle nicht aufgeführt, da die Bepreisung entsprechend Hinweis unter mit dem Kontoführungs-Komplettpaket bereits abgegolten ist.) * per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** z.b. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking *** Wird nur berechnet, wenn vom Kunden beauftragt oder verursacht, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht. Wird nicht berechnet, wenn die Bank den Buchungsvorgang in einer anderen Währung als der Kontowährung als telegrafische zusätzlich Bei einer, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: () Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte Zielland / Vorgang Gebührenoption Entgelt in Euro*** EURO- (SEPA - unbegrenzt, in EUR einschließlich Schweiz unter Angabe IBAN und BIC, Namen des Begünstigten, Währung = EUR) en in die / aus der Schweiz in Euro entsprechen Grenzüberschreitenden en in Staaten außerhalb der Europäischen Union und der EWR-Staaten (Drittstaaten) Sonderregelungen für die Zahlungsausführung, wie z.b. EILIG sind hier nicht möglich. Mitgliedsstaat der Europäischen Union/ des EWR 2 - Schwedische Kronen unbegrenzt, wenn der Überweisende die IBAN des Begünstigten und den BIC des Kreditinstituts des Begünstigten angibt TIPANET-Zahlungen mit Angabe von Bankerkennung und Kontonummer oder IBAN entspr. der länderspezifischen TIPANET-Modalitäten bis EUR CZ, CA, US, CH (sofern nicht als EURO- ausgeführt) (TIPANET-Zahlungen in die USA, Kanada und die Schweiz entsprechen Grenzüberschreitenden en in Staaten außerhalb der EU und der EWR [Drittstaaten]) 10,00 Entgelt der mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister 1 vgl. Kapitel ,50 7,50 Sonstige Zahlungen 1 1 Alle Gebühren sind vorbehaltlich einer Nachbelastung der Auslandsbank! Für eilige Zahlungen wird ein zusätzliches Entgelt von 3,50 Euro erhoben. 10,00 1 3,50 1 Sonstige Zahlungen mit erforderlicher Korrektur (1q3) manuell 1 3, , Alle Gebühren sind vorbehaltlich einer Nachbelastung der Auslandsbank! Für eilige Zahlungen wird ein zusätzliches Entgelt von 3,50 Euro erhoben. 2 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Ausdrücklich wird bei en über den in der Außenwirtschaftverordnung (AWV) festgelegten Schwellenbetrag, derzeit EUR, auf die Meldepflichten des Überweisenden nach 59 ff. AWV hingewiesen. Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch oder unter / Stand: Seite 7 von 10 Stand: Seite 8 von 10

5 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines sauftrags * Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom sbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bearbeitung eines swiderrufs nach Zugang 35,00 EUR/h des sauftrages (auf Wunsch des Kunden ausgeführt) mind. 10,00 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von en mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden (Kundenverschulden) 10,00 EUR Dauerauftrag** Änderung auf Wunsch des Kunden (in EUR mit IBAN und BIC) - manuelle Bearbeitung durch Bank * - im SB-Bereich/ online durch Kunden durchgeführt * 0,50 EUR Änderung auf Wunsch des Kunden (in Fremdwährung) - manuelle Bearbeitung durch Bank * - im SB-Bereich/ online durch Kunden durchgeführt * * Wird nur berechnet, wenn vom Kunden beauftragt oder verursacht, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht. Wird nicht berechnet, wenn die Bank den Buchungsvorgang ** gilt gleichlautend für Dauerlastschriften zugunsten Zahlungsverkehrs-KK-Konten (entsprechend der individuellen Lastschriftinkassovereinbarung mit dem Kunden), Dauerlastschriften zugunsten von Sparplänen (u.a. VR SparConcept fix) kostenfrei;sb-bereich/online durch Kunden durchgeführt - bei Dauerlastschriften Entgelte bei sgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von en bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 1. Kontomodelle). Bei einem seingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: sgutschrift aus in Euro innerhalb der Bank in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedsstaates lautet sbetrag bis zu... EUR keine Betragsbegrenzung Abwicklung im automatisierten Verfahren / als SEPA-Zahlung - ohne manuelle Korrektur/ Bearbeitung der Bank (in EUR) Konventionelle Abwicklung (manuelle Korrektur/ Bearbeitung durch Bank notwendig) (in EUR) Preis der DFÜ-Verarbeitung des entsprechenden Kontomodells - vgl in der Kontowährung Preis der DFÜ-Verarbeitung des entsprechenden Kontomodells - vgl in der Kontowährung Preis der DFÜ-Verarbeitung des entsprechenden Kontomodells - vgl in der Kontowährung 10,00*.5.2 en innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR 1 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 2 ) sowie en in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 3 ) saufträge Ausführungsfristen en werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von en Bei der kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: () Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 2: () Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte siehe Tabellenübersicht unter in einer anderen Währung als der Kontowährung Sonstige Entgelte siehe Pkt Sonstige Entgelte sgutschriften Wer für die Ausführung der die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: () Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 2: () Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom sbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom sbetrag gegebenen- falls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "0" oder "2" werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland / Vorgang Gebührenoption Entgelt in Euro Eingänge über Clearingsysteme (automatisch) 3,50 /,50 sonstige Eingänge in Euro oder Fremdwährung GenoAZV 1 10,00 Schweiz/Euro mit IBAN/BIC (als SEPA-Zahlung ausgeführt) 3.6 Umrechungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Preis der DFÜ-Verarbeitung des entsprechenden Kontomodells - vgl in der Kontowährung Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs - Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte - Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse - Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 1 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. () Kursänderungen - Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation..7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen ( Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z.b. mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, Schellingstraße, Berlin, Fax: , kundenbeschwerdestelle@b.de zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 28 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 8 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Die Europäische Kommission stellt unter eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. 1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 2 Z.B. US-Dollar. 3 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedsstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirl and, Zypern und die Staat en Liechtenstein, Norwegen und Island.) * Wird nur berechnet, wenn vom Kunden beauftragt oder verursacht, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht. Wird nicht berechnet, wenn die Bank den Buchungsvorgang Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom sbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Stand: Seite 9 von 10 Stand: Seite 10 von 10

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