Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Raiffeisenbank Grimma eg

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1 Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten für Neukunden ab und Bestandskunden ab Ergänzend wird auf das vollständige und in allen Geschäftsstellen einsehbare Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeweiligen Sonderbedingungen verwiesen. 1. Kontomodelle Privat (Privatkunden) 3,75 EUR Grundgebühr pro Monat 5 Barumsätze pro Monat (Bargeldeinzahlung/Bargeldauszahlung eigenes Konto an unseren Schaltern/Geldautomaten/Cashrecyclern **/ *** - manuelle Bearbeitung durch Bank/ - online bzw. in SB-Bereich *** 2,00 / 0,50 EUR beleghafte Buchungen (Überweisungen/Scheckeinreichung) pro Stück *** 1,00 EUR Buchungen am SB-Terminal pro Stück *** 0,50 EUR Online-Buchungen pro Stück *** 0,10 EUR Sonstige beleglose Buchungen pro Stück *** 0,30 EUR Sollzinssatz für eingeräumte Überziehungskredite (Dispositionskredite) 9,790 % Sollzinssatz für geduldete Überziehungskredite (Kontoüberziehung) 14,790 % ** ab 6. Buchungsposten 0,30 EUR Jugend 0,00 EUR für junge Leute, Schüler, Azubis, Studenten sowie Wehr-, Ersatz und Sozialdienstleistende bis 27 Habenverzinsung EUR = 2,000 % 1) Habenverzinsung ab EUR = 0,010 % 1) Sollzinssatz für eingeräumte Überziehungskredite (Dispositionskredite) - ab Volljährigkeit 9,790 % Sollzinssatz für geduldete Überziehungskredite (Kontoüberziehung) - ab Volljährigkeit 14,790 % sämtliche Buchungsposten *** frei girocard Maestro (VR-BankCard [Erstkarte]), Jahresgebühr frei 1) ab Vollendung des 18. Lebensjahrs die Habenverzinsung Online (Privatkunden) 3,50 EUR Grundgebühr pro Monat 5 Barumsätze pro Monat (Bargeldeinzahlung/Bargeldauszahlung eigenes Konto an unseren Schaltern/Geldautomaten/Cashrecyclern **/ *** 40 beleglose Buchungen pro Monat (mit Ausnahme von Buchungen am SB-Ter minal) - manuelle Bearbeitung durch Bank/ online bzw. in SB-Bereich *** 2,00 / 0,50 EUR beleghafte Buchungen (Überweisungen/Scheckeinreichung) pro Stück *** 2,00 EUR Buchungen am SB-Terminal pro Stüc k *** 2,00 EUR Online-Buchungen pro Stück (bei Überschreitung der Freiposten) *** 0,10 EUR Sonstige beleglose Buchungen pro Stück (bei Überschreitung der Freiposten) *** 0,10 EUR Sollzinssatz für eingeräumte Überziehungskredite (Dispositionskredite) 9,790 % Sollzinssatz für geduldete Überziehungskredite (Kontoüberziehung) 14,790 % ** ab 6. Buchungsposten 0,30 EUR Firma (Firmen-/Gewerbekunden betriebliche Verwendung) 5,00 EUR Grundgebühr pro Monat - manuelle Bearbeitung durch Bank/ online bzw. in SB-Bereich *** 2,00 / 0,50 EUR Barumsätze (Bargeldeinzahlung/Bargeldauszahlung eigenes Konto an unseren Schaltern/Geldautomaten/Cashrecyclern pro Stück *** 0,60 EUR beleghafte Buchungen (Überweisungen/Scheckeinreichung) pro Stück *** 1,00 EUR Buchungen am SB-Terminal pro Stüc k *** 0,50 EUR Online-Buchungen pro Stück *** 0,10 EUR Sonstige beleglose Buchungen pro Stück *** 0,30 EUR Verein (Vereinskunden) 2,50 EUR Grundgebühr pro Monat - manuelle Bearbeitung durch Bank/ online bzw. in SB-Bereich *** 2,00 / 0,50 EUR Barumsätze (Bargeldeinzahlung/Bargeldauszahlung eigenes Konto an unseren Schaltern/Geldautomaten/Cashrecyclern pro Stück *** 0,25 EUR beleghafte Buchungen (Überweisungen/Scheckeinreichung) pro Stück *** 2,00 EUR Buchungen am SB-Terminal pro Stüc k *** 0,50 EUR Online-Buchungen pro Stück *** 0,10 EUR Sonstige beleglose Buchungen pro Stück *** 0,10 EUR 2. Online Banking Dienstleistungen Online-Banking / EDV-Arbeiten Online-Banking-Verknüpfung des Kontos 0,00 EUR Benachrichtigung über Verdachtsfälle frei Bereitstellung detaillierter Informationen sichergestellter Phishingdaten (im Verdachtsfall) 10,00 EUR Ersatz/ Neuverknüpfung des Kontos (auf Kundenwunsch/ durch Kunden zu vertretende Umstände*) 5,00 EUR Zusendung Ersatz-PIN *) für den VR-NetKey Installation/ Anleitung Software (VR-NetWorld/Profi Cash) incl. MwSt 40,00 EUR/h mind. 10,00 EUR *) wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Erstellung einer Ersatz-PIN verpflichtet ist. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde Benachrichtigung aus dem Online-Banking über vom Kunden definierte Stati, wie z.b. fester Zeitpunkt, Kontostand, Umsatz, Nachrichteneingang, Dokumentbereitstellung u.ä. **) - per an die vom Kunden hinterlegte -Adresse (Grundservice) 0,00 EUR - per SMS / pro SMS ab der 1. Benachrichtigung (Premiumservice) 0,15 EUR Mobil-TAN **) monatliches Nutzungsentgelt Mobil-TAN pro VR-NetKey (Zugang) frei Preis pro SMS / pro VR-SecureGo TAN-Nachricht (mtl. Abrechnung) *) 0,10 EUR Erstellung/ Zusendung Ersatz-/ Folge-Freischaltcode mobil-tan *) *) wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zur Erstellung/Zusendung eines Ersatz- /Folge-Freischaltcodes mobile-tan geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Erstellung eines Ersatz- /Folge-Freischaltcodes verpflichtet ist. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. **) wird nur berechnet, wenn vom Kunden beauftragt oder verursacht, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht. Verwendung erfolgte als Zahlungsauthentifizierungsinstrument entsprechend den Sonderbedingungen für das Online-Banking. Stand: ZÄ Seite 1 von 11 Stand: ZÄ Seite 2 von 11

2 VR-NetWorld / HBCI-Chipkarten Sm@rtTan Reiner SCT tanjack optic SR incl. MwSt 10,00 EUR Sm@rtTan KOBIL optimus comfort incl. MwSt 10,00 EUR Sm@rtTan Reiner SCT tanjack Bluetooth/USB incl. MwSt 34,90 EUR zzgl. Porto/Versand auf Kundenwunsch 5,00 EUR VR-NetWorld-Card incl. MwSt 25,00 EUR Kartenleser, Reiner SCT cyberjack Secoder incl. MwSt 59,00 EUR Kartenleser, Reiner SCT RFID Standard incl. MwSt 80,00 EUR Kartenleser, Reiner SCT RFID Komfort incl. MwSt 149,00 EUR Software VR-Networld, ab Version 5.0 Download incl. MwSt 24,95 EUR Upgrade Version 6.x auf 7.0 Download incl. MwSt 19,99 EUR zzgl. Porto CD/Versand auf Kundenwunsch 15,00 EUR Pflege VR-Networld (online-update) jährlich * incl. MwSt 15,00 EUR Software Profi Cash, ab Version 11.0 Download incl. MwSt 99,96 EUR zzgl. Porto CD/Versand auf Kundenwunsch 15,00 EUR Pflege Profi Cash (online-update) jährlich * incl. MwSt 24,95 EUR *) beinhaltet die regelmäßigen Anpassungen/ Aktualisierungen der Software durch verbesserte und erweiterte Versionen (Updates) entsprechend dem mit dem Kunden geschlossenen Lizenzvertrag, mit Ausnahme von Aktualisierungen, zu denen die Bank gesetzlich verpflichtet ist oder die sie ausschließlich im eigenen Interesse vornimmt. 3. Privatkonto 3.1 Kontoführung siehe Pkt. 1 Kontomodelle 3.2 Kontoauszug 1 durch Kontoauszugsdrucker [2 kostenfreie Auzüge pro Monat] - jeder weitere Auszug 0,30 EUR - wird im Online Kontomodell nicht angeboten - 1 Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen 4 Zusendung der am Kontoauszugsdrucker nach 90 Kalendertagen (oder bei mehr als 300 Buchungen) nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall ² 1,00 EUR zzgl. Porto ** Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden ³ - maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums* noch möglich) 7,00 EUR - manuell (bei Auszügen älteren Datums*, wenn systembedingt masch. Erstellung nicht mehr möglich) 35,00 EUR/h mind. 12,00 EUR 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugserstellung ist kostenlos. ² Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. ³ Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 4 Wird nur berechnet, wenn vom Kunden beauftragt oder verursacht, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht. Wird nicht berechnet, wenn die Bank den Buchungsvorgang * neueren Datums ab Jahr 2007, pro Auszugsnummer, älteren Datums vor dem Jahr 2007 ** gemäß Briefporto der Deutschen Post AG 3.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Zusendung von Kontoauszügen 4 0,80 EUR zzgl. Porto ** Elektronischer Kontoauszug frei EUR Zusendung von Anlagen 4 (+ evtl. Einschreibegebühr) 3,00 EUR Rücksendung von fehlerhaften Belegen 4 1,00 EUR 4 Wird nur berechnet, wenn vom Kunden beauftragt oder verursacht, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht. Wird nicht berechnet, wenn die Bank den Buchungsvorgang ** gemäß Briefporto der Deutschen Post AG 4. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 4 Raiffeisenbank Grimma eg Käthe-Kollwitz-Str Grimma Tel.: +49 (0) / Fax: +49 (0) / Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z.b. das Online- [oder das Telefon-] Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 4 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Genossenschaftsregister 4 Amtsgericht Leipzig, Gen.-Reg Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende und 31. Dezember - Montage, Dienstage, Mittwoche und Freitage sind keine Geschäftstage der Geschäftsstelle Dürrweitzschen */**) - Dienstage, Mittwoche, Donnerstage und Freitage sind keine Geschäftstage der Geschäftsstelle Mutzschen */**) *) bis sind Dienstage in Dürrweitzschen und Mittwoche in Mutzschen Geschäftstage **) Zur Annahme von beleghaften Aufträgen wird auf die in der Geschäftsstelle befindlichen Aushänge verwiesen. 4 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die VERORDNUNG (EU) 2015/847 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Bank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gegebenenfalls angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um der gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Bank Zahlungsdaten prüfen, Nachfragen anderer Zahlungsdienstleister zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. 4.2 Lastschriftverkehr SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung * * Wird nur berechnet, wenn vom Kunden beauftragt oder verursacht, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht. Wird nicht berechnet, wenn die Bank den Buchungsvorgang SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Stand: ZÄ Seite 3 von 11 Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Stand: ZÄ Seite 4 von 11

3 Entgelte Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats * 10,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung * 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. 2 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 3 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) 4 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). * Wird nur berechnet, wenn vom Kunden beauftragt oder verursacht, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht. Wird nicht berechnet, wenn die Bank den Buchungsvorgang 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard/ VR-ServiceCard - EUR GeldKarte -Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI frei EUR frei EUR mit unserer MasterCard % vom Umsatz 2,000 % vom Umsatz mind. EUR mind. 5,00 EUR mit unserer VISACard % vom Umsatz 2,000 % vom Umsatz mind. EUR mind. 5,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/ VR-ServiceCard bei teilnehmenden Banken am BankCard Service-Netz - EUR bei inländischen KI und KI in der EU 1) und den EWR-Staaten 2), die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system - Verfügg. In anderen Zahlungssystemen 1,000 % vom Umsatz (Maestro/Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro mind. 5,00 EUR - bei inländischen KI und KI in der EU 1) und den EWR-Staaten 2), die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungs- 1,000 % vom Umsatz Systemen (Maetro/Cirrus/EAPS/VPAY/ Plus) in Euro mind. 5,00 EUR -Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,51 EUR - anderen Kreditinstituten 1,00 EUR Kreditkarten Ersatzkarte 1 10,00 EUR - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden EUR - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden frei EUR - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR zzgl Versandkosten: - bei Versendung im Inland/ in Europa/ weltweit frei EUR - bei Versendung per Kurier 7,50 EUR - bei KI in der EU 1) und den EWR-Staaten 2) 1,000 % vom Umsatz in Fremdwährung mind. 5,00 EUR Auslandseinsatz 2 bei Zahlung in Fremdwährung und/ oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 4 und der EWR-Staaten 5 1,000 % vom Umsatz - bei KI außerhalb der EU 1) und den 1,000 % vom Umsatz EWR- Staaten 2) mind. 5,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/ Visa Card) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland % vom Umsatz 2,000 % vom Umsatz mind. EUR mind. 5,00 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. (zzgl. 1,000 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz ³ bei Zahlung in Fremdwährung und/ oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten). Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 1 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) ² EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). ³ Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr Debit-Karten VR-BankCard -VR-BankCard mit Maestro pro Jahr 8,00 EUR (für VR-Jugend-Kunden [Erstkarte]) pro Jahr frei - Ersatzkarte 1 8,00 EUR -VR-BankCard (girocard) / mit VPAY pro Jahr EUR - Auslandseinsatz 2 1,000% vom Umsatz mind. 5,00 EUR beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder max. EUR beim Bezahlen in einem Land außerhalb der EU 3 und der EWR-Staaten VR-ServiceCard -VR-ServiceCard pro Jahr EUR - Ersatzkarte 1 EUR Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden frei EUR - Bereitstellung beschleunigte Notfall Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden frei EUR - Duplikaterstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 3 10,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 3 5,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 3 7,50 EUR ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 30,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 2.000,00 EUR 7,50 EUR - Umsatz pro Jahr ab 4.000,00 EUR 15,00 EUR Zusatzkarte pro Jahr 25,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 2.000,00 EUR 7,50 EUR - Umsatz pro Jahr ab 4.000,00 EUR 15,00 EUR GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 70,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 3.500,00 EUR 15,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 7.000,00 EUR 30,00 EUR Zusatzkarte pro Jahr 50,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 3.500,00 EUR 15,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 7.000,00 EUR 30,00 EUR 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. 2 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 3 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 4 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) 5 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Stand: ZÄ Seite 5 von 11 Stand: ZÄ Seite 6 von 11

4 BasicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr EUR ReiseCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 50,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 2.000,00 EUR 15,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 4.000,00 EUR 30,00 EUR ShoppingCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 50,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 2.000,00 EUR 15,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 4.000,00 EUR 30,00 EUR Golf Fee Card (MasterCard oder Visa) pro Jahr EUR Kartendoppel (MasterCard und Visa Karte zusammen) pro Jahr EUR Kartendoppel VR-GoldKombi (MasterCard GOLD und Visa Karte GOLD zusammen) pro Jahr 120,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 3.500,00 EUR 30,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 7.000,00 EUR 60,00 EUR Zusatzkarte pro Jahr 90,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 3.500,00 EUR 30,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 7.000,00 EUR 60,00 EUR MasterCard@on pro Jahr EUR BusinessCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 50,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 2.000,00 EUR 15,00 EUR - Umsatz pro Jahr ab 4.000,00 EUR 30,00 EUR 4.5 Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 1 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen für beleghafte Überweisungen 30 Minuten vor Geschäftsschluss, dienstags davon abweichend Uhr an Geschäftstagen der Bank für beleglose Überweisungen Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro belegloser Überweisungsauftrag 3 beleghafter Überweisungsauftrag - Überweisungen in anderen EWR-Währungen belegloser Überweisungsauftrag 3 beleghafter Überweisungsauftrag Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen ein Geschäftstag max. 2 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 1. Kontomodelle) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: 1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Briitisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.. 3 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR-Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Stand: ZÄ Seite 7 von 11 Stand: ZÄ Seite 8 von 11

5 Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/ Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedsstaates lautet Überweisungsmodalitäten (alle Werte in EUR für die Bepreisung des Buchungspostens*** <BuPo>) Kontomodell Privat Online Firma Verein beleghafte Überweisung je Überweisung vom Girokonto elektronisch übermittelte Überweisung* Ser- DFÜvice- Ver- Term- arbeitinal ung Online Banking Dauer- auftr.- Verarbeitung sonst. Buchung per Dauerauftrag 1,00 0,10 0,50 0,30 0,30 0,30 2,00 0,10 2,00 0,10 0,10 0,10 1,00 0,10 0,50 0,30 0,30 0,60 2,00 0,10 0,50 0,10 0,10 0,10 Privat 1,00 0,10 0,50 0,30 0,30 0,30 Online 2,00 0,10 2,00 0,10 0,10 0,10 Firma 1,00 0,10 0,50 0,30 0,30 0,60 Verein 2,00 0,10 0,50 0,10 0,10 0,10 alle Modelle siehe Pkt Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung bei formloser Erteilung** zusätzlich je Überweisung per Zahlschein als Eilüberweisung zusätzli ch als telegrafische Überweisung zusätzlich Stand: ZÄ Seite 9 von 11 6,00 0,30 (0,30) (0,60) 0,25 siehe telegrafische Überw. 3,50 (Hinweis: Das Kontomodell vr jugend ist in vorstehender Tabelle nicht aufgeführt, da die Bepreisung entsprechend Hinweis unter mit dem Kontoführungs-Komplettpaket bereits abgegolten ist. Im Online Modell werden Online und DFÜ-beleglose Buchungen bei Überschreitung der Freiposten bepreist) *Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** z.b. telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking *** Wird nur berechnet, wenn vom Kunden beauftragt oder verursacht, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht. Wird nicht berechnet, wenn die Bank den Buchungsvorgang Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: () Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: (OUR) Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland / Vorgang Gebührenoption Entgelt in Euro*** EURO-Überweisung (SEPA - unbegrenzt, in EUR einschließlich Schweiz unter Angabe IBAN und BIC, Namen des Begünstigten, Währung = EUR) Überweisungen in die / aus der Schweiz in Euro entsprechen Grenzüberschreitenden Überweisungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union und der EWR-Staaten (Drittstaaten) Sonderregelungen für die Zahlungsausführung, wie z.b. EILIG sind hier nicht möglich. Mitgliedsstaat der Europäischen Union/ des EWR 2 - Schwedische Kronen unbegrenzt, wenn der Überweisende die IBAN des Begünstigten und den BIC des Kreditinstituts des Begünstigten angibt TIPANET-Zahlungen mit Angabe von Bankerkennung und Kontonummer oder IBAN entspr. der länderspezifischen TIPANET-Modalitäten bis EUR CZ, CA, US, CH (sofern nicht als EURO-Überweisung ausgeführt) (TIPANET-Zahlungen in die USA, Kanada und die Schweiz entsprechen Grenzüberschreitenden Überweisungen in Staaten außerhalb der EU und der EWR [Drittstaaten]) Sonstige Zahlungen 1 1 Alle Gebühren sind vorbehaltlich einer Nachbelastung der Auslandsbank! Für eilige Zahlungen wird ein zusätzliches Entgelt von 3,50 Euro erhoben. Sonstige Zahlungen mit erforderlicher Korrektur (1q3) manuell 1 OUR BEN OUR BEN OUR BEN 10,00 Entgelt der Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister 1 vgl. Kapitel ,50 7, , , , , Alle Gebühren sind vorbehaltlich einer Nachbelastung der Auslandsbank! Für eilige Zahlungen wird ein zusätzliches Entgelt von 3,50 Euro erhoben. 2 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Ausdrücklich wird bei Überweisungen über den in der Außenwirtschaftverordnung (AWV) festgelegten Schwellenbetrag, derzeit EUR, auf die Meldepflichten des Überweisenden nach 59 ff. AWV hingewiesen. Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch oder unter / Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags * Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang 35,00 EUR/h des Überweisungsauftrages (auf Wunsch des Kunden ausgeführt) mind. 10,00 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden (Kundenverschulden) 10,00 EUR Dauerauftrag** Einrichtung und Änderung auf Wunsch des Kunden (in EUR mit IBAN und BIC) - manuelle Bearbeitung durch Bank * 2,00 EUR - im SB-Bereich/ online durch Kunden durchgeführt * 0,50 EUR Einrichtung und Änderung auf Wunsch des Kunden (in Fremdwährung) - manuelle Bearbeitung durch Bank * 2,00 EUR - im SB-Bereich/ online durch Kunden durchgeführt * * Wird nur berechnet, wenn vom Kunden beauftragt oder verursacht, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht. Wird nicht berechnet, wenn die Bank den Buchungsvorgang ** gilt gleichlautend für Dauerlastschriften zugunsten Zahlungsverkehrs-KK-Konten (entsprechend der individuellen Lastschriftinkassovereinbarung mit dem Kunden), Dauerlastschriften zugunsten von Sparplänen (u.a. VR SparConcept fix) kostenfrei; SB-Bereich/online durch Kunden durchgeführt - bei Dauerlastschriften Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 1. Kontomodelle). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedsstaates lautet Überweisungsbetrag bis zu... EUR keine Betragsbegrenzung Abwicklung im automatisierten Verfahren / als SEPA-Zahlung - ohne manuelle Korrektur/ Bearbeitung der Bank (in EUR) Konventionelle Abwicklung (manuelle Korrektur/ Bearbeitung durch Bank notwendig) (in EUR) Preis der DFÜ-Verarbeitung des entsprechenden Kontomodells - vgl Überweisung in der Kontowährung Preis der DFÜ-Verarbeitung des entsprechenden Kontomodells - vgl Überweisung in der Kontowährung Preis der DFÜ-Verarbeitung des entsprechenden Kontomodells - vgl Überweisung in der Kontowährung Stand: ZÄ Seite 10 von 11 10,00* Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR 1 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 2 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 3 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei der Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: () Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: (OUR) Zahler trägt alle Entgelte 2: (BEN) Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte 1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 2 Z.B. US-Dollar. 3 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedsstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.) * Wird nur berechnet, wenn vom Kunden beauftragt oder verursacht, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht. Wird nicht berechnet, wenn die Bank den Buchungsvorgang Hinweis:

6 Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte siehe Tabellenübersicht unter Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Sonstige Entgelte siehe Pkt Sonstige Entgelte Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen de m Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: () Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: (OUR) Zahler trägt alle Entgelte 2: (BEN) Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei der Entgeltweisung "0" oder "2" werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland / Vorgang Gebührenoption Entgelt in Euro Eingänge über Clearingsysteme (automatisch) 3,50 / 4,50 sonstige Eingänge in Euro oder Fremdwährung GenoAZV BEN1 10,00 Schweiz/Euro mit IBAN/BIC (als SEPA-Zahlung ausgeführt) BEN3 -- Preis der DFÜ-Verarbeitung des entsprechenden Kontomodells - vgl Überweisung in der Kontowährung 4.6 Umrechungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs - Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte - Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse - Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen - Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen ( Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z.b. mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Fax: , kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Die Europäische Kommission stellt unter eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. 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