Tätigkeitsbericht 2014 Frauennotruf e.v.

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4 Mut steht am Anfang des Handelns, Glück am Ende. unbekannt 3

5 Tu, wo du bist, was du tun kannst, mit dem, was du hast. Theodore Roosevelt 4

6 Von links nach rechts: Andrea Erl, Heike Pfefferkorn, Petra Siegrün, Michaela Schindler 5

7 Wer das Loslassen übt, hat alle Hände voll zu tun. Almut Adler 6

8 Der Erstkontakt dient der Prüfung, ob unsere Angebote für die Klientinnen passend sind, ob sie sich verstanden fühlen und ob sie weiterführende telefonische oder persönliche Gespräche in Anspruch nehmen möchten. Die persönlichen Beratungsgespräche dauern in der Regel eine Stunde und werden wöchentlich, in Krisensituationen nach Bedarf, vereinbart. Den Gesprächsinhalt bestimmt die Frau/das Mädchen! Neben der Beratung am Telefon und persönlichen Gesprächen bieten wir auch -Beratung an. Bei -Beratungen handelt es sich um Kontakte mit versetztem Zeitfenster, also nicht zu verwechseln mit Chat-Kontakten (also Kommunikation via Internet in Echtzeit). Unterstützung bei Gerichtsverfahren Im Gespräch mit der Betroffenen bringen wir unsere juristischen Erfahrungswerte ein und stellen Kontakte zu anwaltlicher Rechtsberatung her. Auf Wunsch begleiten wir die Klientinnen zu Gerichtsverhandlungen. Vermittlung von Therapeuten/innen und Rechtsanwälten/innen Entscheidet sich die Frau/das Mädchen für eine Therapie, informieren wir über verschiedene Therapieverfahren, über den möglichen Therapieablauf und Rahmenbedingungen. Auf Wunsch unterstützen wir bei der Suche nach individuell geeigneten Therapeuten/innen und Rechtsanwälten/innen. Begleitung zu Ärzten/innen, Ämtern und Behörden Aufgrund der Traumatisierung durch die erfahrene Gewalt können vermeintlich einfache Gänge zu Ärzten/ innen oder Ämtern für Betroffene eine zusätzliche Belastung darstellen. Um auch hier Unterstützung zu geben, begleiten wir Frauen und Mädchen bei Bedarf. 7

9 Ratsuchende gesamt Betroffene älter als 18 Jahre 52,2% Betroffene jünger als 18 Jahre 4,4% Soziale Fachkräfte 15,9% Angehörige/Bezugspersonen 21,9% Sonstige 5,6% Beratungsart Persönliche Beratung 48,4% Telefonische Beratung 41,2% Beratung 10,4% 8

10 Themen der Beratung Wie auch in den vergangenen Jahren bleibt der sexuelle Missbrauch in der Kindheit die häufigste Form sexualisierter Gewalt, auf die wir in der Beratung treffen (62% aller Beratungen). In 38% der Beratungen war der Grund für ein Beratungsgespräch sexuelle Gewalt im Erwachsenenalter. Das Thema sexuelle Gewalt in der Kindheit lässt vielleicht die Vermutung zu, dass es sich um akute Fälle handelt. Dem ist aber nicht so, am häufigsten kommen erwachsene Frauen zu uns, die sich dem Trauma in ihrer Kindheit zuwenden also oft erst Jahrzehnte später. Am zweit Häufigsten sind wir in der Beratung mit dem Thema Sexualisierte Gewalt gegen Erwachsene konfrontiert. Dabei ist die Vergewaltigung mehr als doppelt so häufig der Grund für eine Beratung als andere Formen sexueller Gewalt im Erwachsenenalter. Die Themen in der Beratung sind sehr vielfältig. Am Häufigsten geht es in der Beratung um die psychische Bewältigung des Erlebten. Des Weiteren kann in Beratungen die Vermittlung von Information im Vordergrund stehen, z. B. Fragen zur Anzeige, zur Suche nach der geeigneten Therapie oder zum Thema Selbsthilfe. Häufig wurden in der Regel mehrere Themen in der Beratung angesprochen. Thema der Beratung (Mehrfachnennungen möglich!) Psychische Bewältigung 53,8% Krisenintervention 18,4% soziale/ familiäre Probleme 17,0% Anfrage nach Angeboten/ Kurzkontakte/Sonstiges 11,7% Partnerschaft/Sexualität 9,2% Therapie/Therapieberatung 7,8% Interesse an Gruppenteilnahme 6,7% Verdacht auf sexuellen Missbrauch 4,2% Juristische Fragen/Anzeige/Prozess 4,0% Stalking 0,9% K.O. Tropfen/Droge 0,5% 9

11 Beziehung zwischen Täter und Betroffener Soweit uns dies in den Beratungen bekannt gemacht wurde, haben wir erfasst, in welcher Beziehung der oder die Täter zu der Betroffenen steht oder stand. Handelt es sich um einen Übergriff in der Kindheit/Jugend, so ist der Täter in 60% der Fälle ein Familienmitglied. Bei der Gruppe des innerfamiliären Missbrauchs bildeten die Väter mit 43,6% den größten Anteil. Tätergruppen Sexuelle Gewalt in der Kindheit Innerfamiliäre Täter Vater 43,6% Stiefvater 20,5% Onkel 10,3% Bruder 7,7% Lebensgefährte der Mutter 5,1% Großvater 5,1% Sonstige Verwandte 7,7% Außerfamiliäre Täter bildeten mit 40% ebenfalls eine große Tätergruppe. Dabei handelt es sich vor allem um Freunde/Bekannte der Familie (42,3%), Täter mit Erziehungsauftrag (11,5%), sowie Nachbarn (7,7%). Fremdtätern traten in 19,2% der Fälle auf. Auch bei sexualisierten Übergriffen im Erwachsenenalter waren die Täter den Frauen in der Regel vor dem Übergriff bekannt. Am Häufigsten gingen Übergriffe von den Partnern der Frauen aus (47,4%) und Freunden/Bekannten (15,8%). Fremde Männer waren in 23,7% der Fälle die Täter. Tätergruppen - Sexuelle Gewalt im Erwachsenenalter Partner 47,4% Fremdtäter 23,7% Freund/Bekannter 15,8% Sonstige 10,5% Expartner 2,6% 10

12 Mich verstehen nicht viele, aber die, die mich verstehen, lernen mich kennen. Selina Schnaubert 11

13 Nicht das Beginnen wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten Katharina von Siena 12

14 Mehr stolz ihr Frauen Hedwig Dohm 13

15 Ich persönlich fand die Jubiläumsfeier ein rundum gelungenes Ereignis. Die zahlreich erschienenen Gäste spiegelten die hohe gesellschaftliche Wertschätzung wider, die der Beratungsstelle entgegen gebracht wird. Dies ist an erster Stelle dem engagierten Einsatz unserer hauptamtlichen Mitarbeiterinnen zu verdanken - Petra Siegrün und Andrea Erl. Aber auch den vielen Frauen, die im Laufe der Jahre im Notruf gearbeitet haben, ist zu danken. Gemeinsam und mit Zähigkeit und gegen viele Widerstände haben sie den Frauennotruf zu dieser fachlich fundierten und gut vernetzten Stelle gemacht, die sie heute ist. Der Frauennotruf ist heute in Regensburg und Umland eine feste Größe und die anerkannte Fachstelle zum Thema sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Frauen. Auf die nächsten 30 Jahre! Fotos von Angelika Lukesch 14

16 Se l b s t b e h a u p t u n g S i c h w e h r e n die eigene W ü r d e wahren Se l b s tv e r t r a u e n E n t s c h i e d e n h e i t S e l b s t b e w u s s t s e i n S e l b s t verteidigung S i c h s i c h e r f ü h l e n W i d e r s t a n d s k r a f t stärken den eigenen Raum einnehmen Selbst bestimmen 15

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18 Pressegespräch anlässlich der Kalenderpräsentation in der Buchhandlung Dombrowsky Von links: Ulrich Dombrowsky, Petra Siegrün, Barbara Regner, Andrea Erl, Daniela Dombrowsky 17

19 Die Freude ist groß - Preisverleihung in München Von links: Geschäftsführerin des Paritätischen Niederbayern-Oberpfalz Andrea Ziegler, Petra Siegrün Frauennotruf, Vorstand des Paritätischen in Bayern Margit Berndl und Peter Schimpf 18

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21 Ohne Sicherheit ist keine Freiheit. Wilhelm von Humboldt 20

22 Auch die Formulierung "Drohung für Leib und Leben" berücksichtigt nicht, dass Täter auf ganz andere Weise Drohungen aussprechen. Es fällt nicht zwingend "Halt still oder ich stech dich ab", realistischer sind lebensnahe, den Alltag des Opfers betreffende Drohungen wie zum Beispiel "Wenn du mich jetzt nicht machen lässt, dann sorge ich dafür, dass du deinen Ausbildungsplatz verlierst" (Täter: Ausbildungsleiter, Opfer: Azubi im ersten Ausbildungsjahr) oder "Dir glaubt eh keiner, du spinnst doch sowieso und die Kinder werde ich dir dann auch wegnehmen" (Täter: Ehemann, Opfer: Ehefrau mit Depressionen) usw. - doch solche Drohungen zählen vor Gericht meist nicht als Bedrohung für Leib und Leben. Der Paragraph fordert auch, dass Opfer sexueller Übergriffe Widerstand leisten müssten. Verfahren werden eingestellt, weil ein "Nein", welches auch mehrmals wiederholt wurde, nicht zwingend als Widerstand im rechtlichen Sinne zählt. Von einer Frau, die sich gerade in einer für sie per se bedrohlichen Situation befindet, wird also verlangt, sich - obwohl sie sich womöglich in der oben beschriebenen Schockstarre befindet - vehement körperlich zu wehren, zu schreien, zu schlagen oder ähnliches zu tun, um ihren Widerstand zu demonstrieren. Ein NEIN ist also nicht genug?! Bis dato gilt ein Nein nicht als ausreichendes Indiz dafür, einen Übergriff auf die sexuelle Selbstbestimmung, als solchen zu attestieren. Dass eine solche Rechtslage für die Täter und gegen die Opfer "arbeitet" sollte auf der Hand liegen. Schuldgefühle auf der Seite der Betroffenen werden wahnwitzigerweise verstärkt! In der Fallanalyse zu bestehenden Schutzlücken des deutschen Sexualstrafrechts des bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) können viele reale, aber anonymisierte Fallbeispiele nachgelesen werden, die diesen Rechtsirrsinn belegen. Eigentlich sollte auf der Hand liegen, dass diese Schutzlücken geschlossen und die Gesetzgebung an die Realität sexueller Übergriffssituationen angepasst werden muss. Opferschutz sollte gerade bei sexualisierter Gewalt über dem Täterschutz stehen. Dafür setzen wir uns ein! Dass dies auch ein Umdenken bei juristischen Fachkräften bedarf, macht die Haltung des Regensburger Rechtsanwalts Jan Bockemühl deutlich, dessen Meinung in einem am im Wochenblatt erschienen Artikel zur geforderten Strafrechtsreform wie folgt veröffentlicht wurde: "Bockemühl findet, dass ein 'Nein' alleine nicht ausreicht, um eine Vergewaltigung zu definieren. «Das wäre ein sehr weiter Begriff der Vergewaltigung...» Sonst käme es öfter zu falschen Beschuldigungen." Für uns ist klar: Ein Nein ist mehr als genug! Ein Nein ist immer genug! Es muss nicht noch mal verbalisiert werden. Täter wissen ganz genau, dass sie sich über eine Grenze hinwegsetzen. DAS muss sich in der Rechtslage widerspiegeln! Hinweis: Mittlerweile fand Ende Februar 2015 die erste Sitzung der Reformkommission zum Sexualstrafrecht statt. Längst überfällig, wie wir meinen! 21

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24 Die Kunst ist einmal mehr Aufzustehen, als man umgeworfen wird. Winston Churchill 23

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