Informationsblatt Fremdüberwachung Kanalbau
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- Maximilian Weiß
- vor 7 Jahren
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1 Informationsblatt Fremdüberwachung Kanalbau (Stand 01/2014) Zertifizierung Bau GmbH kompetent unabhängig praxisnah
2 Informationsblatt Fremdüberwachung Kanalbau Inhalt 1 Allgemeines 2 Verfahrensdurchführung 2.1 Prüfung der Qualifikation 2.2 Erteilung der Verleihungsurkunde 2.3 Baustellenüberprüfungen 3 Hinweise zu den Anforderungen 4 Wichtige technische Regeln 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines Die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 ist eine eingeführte Grundlage zur Beurteilung der Qualifikation von Bauunternehmen beim Bau von Abwasserleitungen und -kanälen. Sie ist auch Grundlage für eine angemessene Qualitätssicherung. Mit der Fremdüberwachung Kanalbau bietet die Zertifizierung Bau GmbH eine inhaltlich gleichwertige Alternative für Unternehmen, die ihren Auftraggebern eine Fremdüberwachung für Kanalbaumaßnahmen nachweisen müssen. Neutral unabhängig fachkundig Im Bereich Kanalbau ist die Zertifizierung Bau die europaweit erste und derzeit einzige Zertifizierungsstelle, die sich einer unabhängigen externen Überwachung ihrer Kompetenz stellt: Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), die als alleinige nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland für die hoheitliche Akkreditierungstätigkeit beliehen wurde, hat mit Wirkung vom die bereits bestehenden Akkreditierungen auf den Bereich der Fremdüberwachung Kanalbau erweitert. Alle seit diesem Datum ausgestellten Zertifikate enthalten das Logo der Akkreditierungsstelle am unteren rechten Rand - für Auftraggeber ein Zeichen für eine neutrale, unabhängige und fachkundige Zertifizierung und Überwachung. 2 Verfahrensdurchführung 2.1 Prüfung der Qualifikation Zunächst erfolgt eine Prüfung von Unterlagen, die seitens der Zertifizierung Bau GmbH nach Beauftragung angefordert werden, um festzustellen, ob den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen entsprochen wird und das Verfahren mit einem Firmenbesuch fortgesetzt werden kann. Der Eingang der Unterlagen wird bestätigt. Anschließend wird dem Kunden ein Prüfingenieur vorgeschlagen. Der Kunde kann den Prüfingenieur ablehnen. In diesem Fall wird ein neuer Vorschlag unterbreitet. Der Firmenbesuch in den Geschäftsräumen, dem Bauhof sowie ggf. auf Baustellen erfolgt anhand eines Begutachtungsplans, den der Prüfingenieur erstellt und der mindestens 7 Tage vor dem Firmenbesuch dem Kunden vorgelegt wird. Im Verlauf der Prüfung werden vor Ort die Erfüllung der Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen geprüft und Abweichungen protokolliert. Werden Abweichungen festgestellt, die eine Verleihung der Urkunde ausschließen, ist der Prüfingenieur verpflichtet, unverzüglich den Kunden zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Eine Zusammenfassung des Ergebnisses wird dem Kunden unmittelbar nach der Prüfung seitens des Prüfingenieurs unter Benennung der ggf. noch zu treffenden Maßnahmen (z.b. Nachreichen von Unterlagen) mündlich mitgeteilt. Einen ausführlichen Prüfbericht erhält der Kunde innerhalb von drei Wochen nach Durchführung der Prüfung.
3 2.2 Verleihung der Urkunde Die Entscheidung über die Verleihung der Urkunde und den Eintrag in die Liste zertifizierter Unternehmen wird auf Basis des Prüfberichts innerhalb von vier Wochen nach Durchführung des Firmenbesuchs Ort dem Kunden bekannt gegeben. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhält der Kunde die Verleihungsurkunde und wird in der Liste der zertifizierten Unternehmen der Zertifizierung Bau GmbH geführt. Die Verleihungsurkunde gilt nur für die auf der zweiten Seite ausgewiesenen Beurteilungsgruppen und ist nur gültig, wenn gleichzeitig der Eintrag in der Internet-Liste der Zertifizierung Bau GmbH unter besteht. Die mit dem Geltungsbereich verbundene Wirkung der Verleihungsurkunde und damit im Zusammenhang stehende Rechte des Kunden gelten erst mit Übergabe der Urkunde. 2.3 Überwachung Für die Erhaltung der Gültigkeit der Verleihungsurkunde ist der Nachweis der weiteren Erfüllung der Anforderungen erforderlich. Hierzu werden Baustellenüberprüfungen durchgeführt in denen die Durchführung der Eigenüberwachung gemäß Leitfaden Eigenüberwachung geprüft wird. Alle Kanalbaumaßnahmen sind der Zertifizierung Bau GmbH nach Erhalt des Auftrages unter Angabe der jeweils zutreffenden Beurteilungsgruppe, der vorgesehenen Bauzeit (Baubeginn und Bauende) sowie der Baustellenanschrift schriftlich zu melden. Baumaßnahmen, die weniger als 15 Arbeitstage andauern, können in einer Sammelmeldung vierteljährlich angezeigt werden. In den zwei Jahren der Gültigkeit der Verleihungsurkunde erfolgen mindestens vier Baustellenüberprüfungen, die in Abstimmung mit dem Kunden durchgeführt werden. Einen Prüfbericht erhält der Kunde innerhalb von drei Wochen nach Durchführung der Prüfung. Unabhängig von den planmäßigen Überprüfungen kann die Zertifizierung Bau GmbH kurzfristig Sonderprüfungen oder sonstige Maßnahmen bei Beschwerden Dritter oder als Konsequenz auf ausgesetzte Zertifizierungen oder bei wesentlichen Änderungen der Zertifizierungsvoraussetzungen durchführen. Im Falle von außerplanmäßigen Überprüfungen hat der Kunde keine Möglichkeit, Einwände gegen den Prüfingenieur zu erheben. 3 Hinweise zu den Anforderungen 3.1 Referenzen Vom Kunden sind Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren in der beantragten Beurteilungsgruppe nachzuweisen mit folgenden Angaben: Bezeichnung Bauvorhaben Bauherr/Auftraggeber Ort der Ausführung Baubeginn/Bauende Leitungsart/Verlegeverfahren/Sanierungsverfahren Nennweite Sohltiefe Rohrgraben Kanallänge Werkstoff Anzahl der eingesetzten AN Angaben zu erschwerten Bedingungen Für die Gruppe KOB kann ein Hinweis auf Tiefen und Durchmesser auf Antrag des Unternehmens in die Verleihungsurkunde aufgenommen werden. Können Baustellen mit den beantragten Tiefen bzw. Durchmessern nicht innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren nach Ausstellung der Verleihungsurkunde nachgewiesen werden, wird die Angabe der Tiefe bzw. Durchmesser in der Verleihungsurkunde entsprechend angepasst. Umfang und Zeitplan der Überprüfungen werden auf Basis der einschlägigen Vorgaben sowie der Ergebnisse vorangegangener Überprüfungen festgelegt.
4 Informationsblatt Fremdüberwachung Kanalbau 3.2 Personelle Anforderungen Verantwortlicher Fachmann Dipl.-Ing., Dipl.-Ing., Bachelor of Engineering, Master of Engineering oder Person mit als gleichwertig anzuerkennendem Qualifikationsnachweis aus EU-Ländern, Handwerksmeister, wenn entsprechende Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in der Meisterverordnung enthalten sind (Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und theoretischen Teil der Meisterprüfung) oder Bautechniker. KOB (entspricht AK2 und AK3*) einschlägige 3-jährige Berufserfahrung im Kanal- oder Rohrleitungsbau, KOB (entspricht AK1*) einschlägige 5-jährige Berufserfahrung im Kanal- oder Rohrleitungsbau, KS (entspricht S*) einschlägige 5-jährige Berufserfahrung im Kanal- oder Rohrleitungsbau, sowie Fachwissen über das jeweilige Sanierungsverfahren, KVU (entspricht VP und VM*) und KVP (entspricht VO und VOD*) einschlägige 3-jährige Berufserfahrung im grabenlosen Kanalbau. *) RAL-GZ 961 Fachpersonal Werkpoliere, Vorarbeiter, Kanalbauer, Straßenbauer Nachzuweisen sind für verantwortliche Fachmänner und für das Fachpersonal: Zeugniskopien Berufserfahrung durchgeführte überbetriebliche Weiterbildungen. Auf Baustellen sind mindestens 3 Personen, darunter ein Werkpolier und ein Kanalbauer einzusetzen. Bei Bauvorhaben geringeren Umfangs ist ein Vorarbeiter anstelle des Werkpoliers zulässig. Je nach Art, Größe und Ausdehnung der Baumaßnahme ist die Zahl des Fachpersonals entsprechend zu erhöhen. Gerätetechnische Anforderungen Je nach durchzuführenden Arbeiten sind folgende Geräte und Einrichtungen der Beurteilungsgruppe entsprechend vorzuhalten: Baugeräte für Aushub, Verbau, Verlegung und Verdichtung entsprechend den jeweiligen Durchmessern der zu verlegenden Rohre; im übrigen gemäß DIN 4124 sowie ATV-DWA A 139, Pumpen für Wasserhaltung und Abflussleitungen für Grundwasserabsenkungen mit erforderlichen Notstrom-Aggregaten, Absperrmaterial zur Baustellensicherung und Verkehrsführung, Mess- und Prüfgeräte für die Lage und Dichtigkeit der Rohrleitungen, Bearbeitungsgeräte für Rohranschlüsse und Formstücke entsprechend den Vorschriften der Rohrhersteller, Prüfgeräte für die Nachweise nach DIN-EN 1610 und ATV-DWA-A 139, Geräte für die Sicherheit nach UVV bzw. GUV sowie Büro und Betriebshof einschließlich des erforderlichen Personals. Für die Beurteilungsgruppe KS sind zusätzlich vorzuhalten: Spezialgeräte zur Durchführung des jeweiligen Sanierungsverfahrens und automatische Aufzeichnungsgeräte u.a. für Temperatur und Luftfeuchtigkeit innerhalb und außerhalb von Schächten Für die Beurteilungsgruppe KVU und KVB sind zusätzlich vorzuhalten: Geräte und Einrichtungen für Rohrvortrieb gemäß DWA-A 125, steuerbare Rohrvortriebsanlage bzw. gleichwertige Ausstattung für bergmännische Bauweise und Mess- und Aufzeichnungsgeräte für die geforderten Vortriebsparameter nach DWA A 125 bzw. gleichwertige Messgeräte für die bergmännische Bauweise.
5 4 Wichtige technische Regeln DIN EN-Normen, DIN-Normen Allgemeiner Tiefbau und Baugrund DIN 4123, 04/2013 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude DIN 4124, 01/2012 Baugruben und Gräben Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten DIN 18127, 09/2012 Baugrund-Untersuchung von Bodenproben Proctorversuch DIN 18134, 04/2012 Baugrund-Versuche und Versuchsgeräte Plattendruckversuch VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299, 09/2012 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18300, 09/2012 Erdarbeiten DIN 18303, 09/2012 Verbauarbeiten DIN 18305, 09/2012 Wasserhaltungsarbeiten DIN 18306, 09/2012 Entwässerungskanalarbeiten DIN 18319, 09/2012 Rohrvortriebsarbeiten DIN 18326, 09/2012 Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen DIN 18331, 09/2012 Betonarbeiten DIN 18349, 09/2012 Betonerhaltungsarbeiten Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen DIN EN 752, 04/2008 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden DIN EN 1610, 10/1997 Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen DIN EN 12889, 03/2000 Grabenlose Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen Entwässerungssysteme auf Grundstücken DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z.b. Öl und Benzin) DIN EN 1825 Abscheideranlagen für Fette DIN EN Abwasserhebeanlagen für Gebäude- und Grundstücksentwässerung Bau und Prüfgrundsätze DIN EN Teil 4: Rückflussverhinderer für fäkalienfreies und fäkalienhaltiges Abwasser DIN EN Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden DIN EN Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW Rohre DIN EN ISO Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Renovierung von erdverlegten drucklosen Entwässerungsnetzen (Freispiegelleitungen) DIN EN ISO , 07/2011 Teil 1: Allgemeines DIN EN ISO , 07/2011 Teil 3: Close-Fit-Lining DIN EN ISO , 07/2011 Teil 4: Vor Ort härtendes Schlauch-Lining
6 Informationsblatt Fremdüberwachung Kanalbau DIN EN ISO , 05/2013 Teil 7: Wickelrohr-Lining DIN EN 13566: Kunststoff-Rohrleitungssysteme für Renovierung von erdverlegten drucklosen Entwässerungsnetzen (Freispiegelleitungen) DIN EN , 02/2006 Teil 2: Rohrstrang-Lining Schächte DIN EN 1917, 04/2003 Einstieg- und Kontrollschächte aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton DIN V , 08/2004 Schächte aus Beton-, Stahlfaserbeton- und Stahlbetonfertigteilen für Abwasserkanäle und -leitungen Typ 1 und Typ 2, Teil 1: Anforderungen, Prüfung und Bewertung der Konformität DIN , 10/2012 Schächte aus Beton- und Stahlbetonfertigteilen Teil 10: Schachtunterteile aus Mauerwerk für erdverlegte Abwasserkanäle und -leitungen; Anforderungen und Prüfungen DWA-Regelwerk Arbeitsblätter DWA-A 125, 12/2008 Rohrvortrieb und verwandte Verfahren ATV-DVWK-A 127, 08/2000 Statische Berechnung von Abwasserkanälen und -leitungen DWA-A 139, 12/2009 Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen ATV-DVWK-A 142, 11/2002 Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten ATV-DVWK-A 157, 11/2000 Bauwerke der Kanalisation ATV-A 161, 01/1990 Statische Berechnung von Vortriebsrohren Merkblätter ATV-DVWK-M 143-1, 08/2004 Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden Teil 1: Grundlagen DWA-M 144-3, 11/2012 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Teil 3: Vor Ort härtendes Schlauchlining ATV-DVWK-M 160, 10/2003 Fräs- und Pflugverfahren beim Einbau vonabwasserleitungen und -kanälen DVGW-Regelwerke DVGW GW 321, 10/2003 Steuerbare horizontale Spülbohrverfahren für Gasund Wasserrohrleitungen- Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Prüfvorschriften ZTV E-Stb 09, 07/2009 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Erdarbeiten im Straßenbau ZTV A-Stb 12, 02/2012 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen RAS-EW, 2005 Richtlinie für die Anlage von Straßen (RAS) Teil: Entwässerung RSA-95, 09/2009 Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Geltendes BG Regelwerk
7 5. Allgemeine Geschäftsbedingungen Fremdüberwachung Kanalbau (Stand 03/ 2010) 1. Vorbemerkung Diese Bedingungen gelten für die zwischen der Zertifizierung Bau GmbH und ihren Kunden geschlossenen Verträgen soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Gegenstand des Vertrages zwischen der Zertifizierung Bau GmbH und dem Kunden ist nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, sondern die Erstprüfung, Fremdüberwachung und die Vergabe des nachfolgend dargestellten Zeichens Fremdüberwachter Kanalbau. Reg. Nr Einspruchsverfahren Der Kunde hat das Recht, gegen Entscheidungen der Zertifizierung Bau GmbH innerhalb von vier Wochen nach Vorliegen der Entscheidung Einspruch einzulegen. Soweit nicht unmittelbar eine Klärung des Einspruches durch die Geschäftsführung der Zertifizierung Bau GmbH herbeigeführt werden kann, wird der Einspruch einem eigens zu diesem Zweck gebildeten Schiedsausschuss zugeleitet, der aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besteht, nach mündlicher Verhandlung über das Einspruchsverfahren berät und entscheidet. Die Besetzung des Schiedsausschusses erfolgt durch den Vorsitzenden des Beirats. Zwischen dem Eingang des Einspruches und der Einberufung zur Verhandlung dürfen nicht mehr als vier Kalenderwochen verstreichen. Innerhalb von vier Wochen nach Durchführung der Verhandlung wird die schriftlich begründete Entscheidung dem Kunden mitgeteilt. Die beteiligten Parteien haben das Recht, vor Verhandlungsbeginn eine Rüge betreffend der Besetzung des Schiedsausschusses innerhalb von sieben Tagen zu erheben. Im Rahmen der Verhandlung können zur Darlegung des Einspruches Beweisanträge gestellt und ggf. vom Schiedsausschuss berücksichtigt werden. Entscheidungen des Schiedsausschusses beenden das Einspruchsverfahren mit verbindlicher Wirkung. Grundlage des Vertrages sind die jeweils aktuellen Güte- und Prüfbestimmungen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die fachliche Kontrolle über die Tätigkeiten der Zertifizierung Bau GmbH im Bereich der Fremdüberwachung Kanalbau obliegt einem neutralen und unabhängigen Beirat. Festlegungen dieses Beirates sind seitens der Zertifizierung Bau GmbH zu beachten und damit auch Vertragsgrundlage. 2. Allgemeines Die Fremdüberwachung sowie die Vergabe des Zeichens erfolgt nach festgelegten, mit dem Beirat ab-gestimmten Verfahren in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regelungen. Näheres ist innerhalb der Güte- und Prüfbestimmungen geregelt. Die internen Abläufe ergeben sich aus dem QM-Handbuch der Zertifizierung Bau GmbH, das Kunden auf Wunsch in der Geschäftsstelle der Zertifizierung Bau GmbH einsehen können. 3. Zeichenvergabe und -nutzung Das Zeichen wird durch die Zertifizierung Bau GmbH mit Übergabe einer Verleihungsurkunde vergeben. Es gilt nur für das überprüfte Unternehmen und ist nicht auf Dritte übertragbar. Das fremdüberwachte Unternehmen ist berechtigt, die Verleihungsurkunde und das Zeichen Fremdüber-wachter Kanalbau für geschäftliche Zwecke z.b. in Angeboten, in der Werbung, im Schriftverkehr usw. zu nutzen. Bei Verwendung ist die Richtlinie zur Nutzung des Zeichens Fremdüberwachung Kanalbau in der jeweils neuesten Fassung zugrunde zu legen. Die Verwendung der Verleihungsurkunde bzw. des Zeichens wird bei den Überwachungen überprüft. Die Qualität einzelner Produkte oder Leistungen wird nicht bestätigt. Die mit dem Geltungsbereich verbundene Wirkung des Zeichens und damit im Zusammenhang stehende Rechte des Kunden erlangen erst mit Übergabe der Verleihungsurkunde ihre Gültigkeit. Die Zertifizierung Bau GmbH ist berechtigt, das Unternehmen nach Übergabe der Verleihungsurkunde in die stets zu aktualisierende und öffentlich zugängliche Liste der fremdüberwachten Unternehmen aufzunehmen. Das Zeichen darf nicht mehr verwendet werden, nach Beendigung der Fremdüberwachung, bei Nichterfüllung der Bedingungen und Fristen sowie bei nicht abgestellten Mängeln, die im Rahmen von Überprüfungen festgestellt wurden. Das Zeichen wird vorzeitig entzogen, wenn der Kunde den Firmenbesuch oder die Baustellenüberprüfung nicht ermöglicht, das Zeichen missbräuchlich verwendet wurde, Zahlungsrückstand gegenüber der Zertifizierung Bau GmbH besteht, Verstöße bei der Eigenüberwachung oder bei der Meldung der Baustellen vorliegen oder sonstige Voraussetzungen für die Nutzung des Zeichens nicht mehr gegeben sind. 4. Fremdüberwachung Die Fremdüberwachung erfolgt für die Dauer von zwei Jahren gerechnet vom Tag der Ausstellung der Verleihungsurkunde. Die Fremdüberwachung wird nach Ablauf erneut für die Dauer von zwei weiteren Jahren fortgesetzt, wenn nicht einer der Vertragspartner den Vertrag drei Monate vor Ablauf kündigt. 5. Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen Durch den Beirat verabschiedete Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen werden dem Kunden frühzeitig unter Angabe des Zeitpunktes des Inkrafttretens mitgeteilt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, in diesem Fall den Vertrag vorzeitig zu kündigen oder bei Fortdauer der Zeichennutzung entsprechende Korrekturmaßnahmen durchzuführen und diese ggf. im Rahmen einer gesonderten Überwachung überprüfen zu lassen. 6. Kosten des Verfahrens Die von der Zertifizierung Bau GmbH erbrachten Leistungen werden, soweit nicht vertraglich anders vereinbart, auf Grundlage der jeweils gültigen Gebührenordnung abgerechnet. Zahlungen sind spätestens bis zum zehnten Werktag nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Die Zertifizierung Bau GmbH ist berechtigt, bis zum Ausgleich der Rechnung die Übergabe von Prüfberichten oder Verleihungs-urkunden zu verweigern. Erfolgt trotz Erinnerung und Mahnung nach Fälligkeit keine Zahlung, ist die Zertifizierung Bau GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen sind ungeachtet der Kündigung zu bezahlen. 8. Vertraulichkeit Die Zertifizierung Bau GmbH ist verpflichtet, alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei den Unternehmen bekannt werden, vertraulich zu behandeln, gleichwohl ob es sich dabei um firmenspezifische Erkenntnisse der Unternehmen selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, das Unternehmen entbindet sie von dieser Schweigepflicht. Weiterhin dürfen Informationen über das Unternehmen ohne dessen schriftliches Einverständnis Dritten nicht offen gelegt werden. Hiervon ausgenommen ist die Offenlegung an Behörden zu denen die Zertifizierung Bau GmbH rechtlich verpflichtet ist. Berichte und sonstige Informationen werden seitens der Zertifizierung Bau GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht und nur für die Bewertung der Sachverhalte im Rahmen der Fremdüberwachung verwandt. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass alle ihm von der Zertifizierung Bau GmbH überlassenen Unterlagen Eigentum der Zertifizierung Bau GmbH bleiben und verpflichtet sich, diese weder zu kopieren, noch für andere Zwecke auszuwerten. Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber Dritten alles zu unterlassen, was dem Ruf der Zertifizierung Bau GmbH schaden kann, deren Tätigkeit als unangemessen und nicht autorisiert charakterisieren könnte und/oder das Zertifizierungssystem in Misskredit bringen und das öffentliche Vertrauen in die Fremdüberwachung Kanalbau gefährden kann. Die Bedingungen zur Regelung der Vertraulichkeit gelten grundsätzlich auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. 9. Weitere Pflichten der Vertragspartner 9.1 Pflichten der Zertifizierung Bau GmbH Die Zertifizierung Bau GmbH ist verpflichtet, Aufzeichnungen zur Fremdüberwachung für die Dauer von fünf Jahren aufzubewahren. Die Zertifizierung Bau GmbH ist verpflichtet, nur Prüfingenieure mit entsprechender fachlicher Qualifikation, mehrjähriger Erfahrung, charakterlicher Eignung und nach Anerkennung durch den Beirat einzusetzen und auf diese einzuwirken, damit die Durchführung der Überwachungen möglichst keine Störung des Betriebsablaufes mit sich bringt. Im Rahmen der Abstimmung über die zum Einsatz kommenden Prüfingenieure ist die Zertifizierung Bau GmbH weiterhin verpflichtet, im Falle einer begründeten Ablehnung durch den Kunden einen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Dies gilt auch für den Fall, dass der Prüfingenieur unmittelbar vor oder während der Überwachung aus Gründen, die er selbst nicht zu vertreten hat, ausfällt. 9.2 Pflichten des Kunden Der Kunde hat für die Bereitstellung eines kompetenten Entscheidungsträgers im Rahmen der Überwachungen zu sorgen, der bei der Vorbereitung und Durchführung der Überprüfung verfügbar ist. Der Kunde hat darüber hinaus durch geeignete organisatorische Maßnahmen den reibungslosen Ablauf sicherzustellen und ist verpflichtet, über alle Belange wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. Dokumente, Daten und Aufzeichnungen müssen zugänglich sein. Die jeweils verantwortlichen Mitarbeiter müssen verfügbar und vorbereitet sein. Grundsätzlich gilt die deutsche Sprache als vereinbart. Dies bezieht sich auch auf die Vorlage von Dokumenten, die Durchführung der Fremdüberwachung sowie die Erstellung von Prüfberichten. Kosten für ggf. erforderliche Übersetzungs- und Dolmetscherdienste gehen zu Lasten des Kunden. 10. Sonstiges Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bedingungen gilt an deren Stelle die gesetzliche Regelung als vereinbart. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Die Zertifizierung Bau GmbH haftet gegenüber Kunden oder Dritten nur, soweit das Gesetz eine zwingende Haftung im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit vorschreibt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Sitz der Zertifizierung Bau GmbH, Berlin.
8 Zertifizierungen QM-Systeme nach DIN EN ISO 9001 Fremdüberwachung Kanalbau Rohrleitungsbau nach DVGW-AB GW 301 und DVGW-AB GW 302 Fernwärmebau nach AGFW-AB FW 601 Bohrunternehmen nach DVGW-AB W 120 Entsorgungsfachbetriebe nach EfbV nachhaltige Gebäude Präqualifikation VOB gem. Leitlinie BMVBS Prüfung und Überwachung von Compliance-Maßnahmen Schulungen / Info-Veranstaltungen in Kooperation: Zertifizierung nach SCC-Standard (Sicherheits-Certifikat-Contractoren) Trägerzulassung von Bildungsträgern nach AZAV, 2 in Vorbereitung: Energiemanagement nach ISO Zertifizierung Bau GmbH Kronenstraße Berlin Tel Fax info@zert-bau.de
Antragsunterlagen zur Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach 56,57 KrWG
Antragsunterlagen zur Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach 56,57 KrWG TÜO i.s. 56 KrWG Zertifizierung Bau GmbH Kronenstrasse 55-58 10117 Berlin-Mitte Tel.: 030/203 14-121 Fax. 030/203 14-160
MehrAusführliche Erläuterungen und Hinweise erhalten Sie unter Tel. 030 / 20314-133
Antragsunterlagen Fremdüberwachung Kanalbau Kronenstrasse 55-58 D-10117 Berlin-Mitte Tel. 030 20314-121 Fax. 030 20314-160. E-Mail: info@zert-bau.de Inhalt: - Beauftragung - Güte- und Prüfbestimmungen
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