Informationsblatt Fremdüberwachung Kanalbau

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationsblatt Fremdüberwachung Kanalbau"

Transkript

1 Informationsblatt Fremdüberwachung Kanalbau (Stand 01/2014) Zertifizierung Bau GmbH kompetent unabhängig praxisnah

2 Informationsblatt Fremdüberwachung Kanalbau Inhalt 1 Allgemeines 2 Verfahrensdurchführung 2.1 Prüfung der Qualifikation 2.2 Erteilung der Verleihungsurkunde 2.3 Baustellenüberprüfungen 3 Hinweise zu den Anforderungen 4 Wichtige technische Regeln 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines Die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 ist eine eingeführte Grundlage zur Beurteilung der Qualifikation von Bauunternehmen beim Bau von Abwasserleitungen und -kanälen. Sie ist auch Grundlage für eine angemessene Qualitätssicherung. Mit der Fremdüberwachung Kanalbau bietet die Zertifizierung Bau GmbH eine inhaltlich gleichwertige Alternative für Unternehmen, die ihren Auftraggebern eine Fremdüberwachung für Kanalbaumaßnahmen nachweisen müssen. Neutral unabhängig fachkundig Im Bereich Kanalbau ist die Zertifizierung Bau die europaweit erste und derzeit einzige Zertifizierungsstelle, die sich einer unabhängigen externen Überwachung ihrer Kompetenz stellt: Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), die als alleinige nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland für die hoheitliche Akkreditierungstätigkeit beliehen wurde, hat mit Wirkung vom die bereits bestehenden Akkreditierungen auf den Bereich der Fremdüberwachung Kanalbau erweitert. Alle seit diesem Datum ausgestellten Zertifikate enthalten das Logo der Akkreditierungsstelle am unteren rechten Rand - für Auftraggeber ein Zeichen für eine neutrale, unabhängige und fachkundige Zertifizierung und Überwachung. 2 Verfahrensdurchführung 2.1 Prüfung der Qualifikation Zunächst erfolgt eine Prüfung von Unterlagen, die seitens der Zertifizierung Bau GmbH nach Beauftragung angefordert werden, um festzustellen, ob den Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen entsprochen wird und das Verfahren mit einem Firmenbesuch fortgesetzt werden kann. Der Eingang der Unterlagen wird bestätigt. Anschließend wird dem Kunden ein Prüfingenieur vorgeschlagen. Der Kunde kann den Prüfingenieur ablehnen. In diesem Fall wird ein neuer Vorschlag unterbreitet. Der Firmenbesuch in den Geschäftsräumen, dem Bauhof sowie ggf. auf Baustellen erfolgt anhand eines Begutachtungsplans, den der Prüfingenieur erstellt und der mindestens 7 Tage vor dem Firmenbesuch dem Kunden vorgelegt wird. Im Verlauf der Prüfung werden vor Ort die Erfüllung der Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen geprüft und Abweichungen protokolliert. Werden Abweichungen festgestellt, die eine Verleihung der Urkunde ausschließen, ist der Prüfingenieur verpflichtet, unverzüglich den Kunden zu informieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Eine Zusammenfassung des Ergebnisses wird dem Kunden unmittelbar nach der Prüfung seitens des Prüfingenieurs unter Benennung der ggf. noch zu treffenden Maßnahmen (z.b. Nachreichen von Unterlagen) mündlich mitgeteilt. Einen ausführlichen Prüfbericht erhält der Kunde innerhalb von drei Wochen nach Durchführung der Prüfung.

3 2.2 Verleihung der Urkunde Die Entscheidung über die Verleihung der Urkunde und den Eintrag in die Liste zertifizierter Unternehmen wird auf Basis des Prüfberichts innerhalb von vier Wochen nach Durchführung des Firmenbesuchs Ort dem Kunden bekannt gegeben. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhält der Kunde die Verleihungsurkunde und wird in der Liste der zertifizierten Unternehmen der Zertifizierung Bau GmbH geführt. Die Verleihungsurkunde gilt nur für die auf der zweiten Seite ausgewiesenen Beurteilungsgruppen und ist nur gültig, wenn gleichzeitig der Eintrag in der Internet-Liste der Zertifizierung Bau GmbH unter besteht. Die mit dem Geltungsbereich verbundene Wirkung der Verleihungsurkunde und damit im Zusammenhang stehende Rechte des Kunden gelten erst mit Übergabe der Urkunde. 2.3 Überwachung Für die Erhaltung der Gültigkeit der Verleihungsurkunde ist der Nachweis der weiteren Erfüllung der Anforderungen erforderlich. Hierzu werden Baustellenüberprüfungen durchgeführt in denen die Durchführung der Eigenüberwachung gemäß Leitfaden Eigenüberwachung geprüft wird. Alle Kanalbaumaßnahmen sind der Zertifizierung Bau GmbH nach Erhalt des Auftrages unter Angabe der jeweils zutreffenden Beurteilungsgruppe, der vorgesehenen Bauzeit (Baubeginn und Bauende) sowie der Baustellenanschrift schriftlich zu melden. Baumaßnahmen, die weniger als 15 Arbeitstage andauern, können in einer Sammelmeldung vierteljährlich angezeigt werden. In den zwei Jahren der Gültigkeit der Verleihungsurkunde erfolgen mindestens vier Baustellenüberprüfungen, die in Abstimmung mit dem Kunden durchgeführt werden. Einen Prüfbericht erhält der Kunde innerhalb von drei Wochen nach Durchführung der Prüfung. Unabhängig von den planmäßigen Überprüfungen kann die Zertifizierung Bau GmbH kurzfristig Sonderprüfungen oder sonstige Maßnahmen bei Beschwerden Dritter oder als Konsequenz auf ausgesetzte Zertifizierungen oder bei wesentlichen Änderungen der Zertifizierungsvoraussetzungen durchführen. Im Falle von außerplanmäßigen Überprüfungen hat der Kunde keine Möglichkeit, Einwände gegen den Prüfingenieur zu erheben. 3 Hinweise zu den Anforderungen 3.1 Referenzen Vom Kunden sind Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren in der beantragten Beurteilungsgruppe nachzuweisen mit folgenden Angaben: Bezeichnung Bauvorhaben Bauherr/Auftraggeber Ort der Ausführung Baubeginn/Bauende Leitungsart/Verlegeverfahren/Sanierungsverfahren Nennweite Sohltiefe Rohrgraben Kanallänge Werkstoff Anzahl der eingesetzten AN Angaben zu erschwerten Bedingungen Für die Gruppe KOB kann ein Hinweis auf Tiefen und Durchmesser auf Antrag des Unternehmens in die Verleihungsurkunde aufgenommen werden. Können Baustellen mit den beantragten Tiefen bzw. Durchmessern nicht innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren nach Ausstellung der Verleihungsurkunde nachgewiesen werden, wird die Angabe der Tiefe bzw. Durchmesser in der Verleihungsurkunde entsprechend angepasst. Umfang und Zeitplan der Überprüfungen werden auf Basis der einschlägigen Vorgaben sowie der Ergebnisse vorangegangener Überprüfungen festgelegt.

4 Informationsblatt Fremdüberwachung Kanalbau 3.2 Personelle Anforderungen Verantwortlicher Fachmann Dipl.-Ing., Dipl.-Ing., Bachelor of Engineering, Master of Engineering oder Person mit als gleichwertig anzuerkennendem Qualifikationsnachweis aus EU-Ländern, Handwerksmeister, wenn entsprechende Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in der Meisterverordnung enthalten sind (Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und theoretischen Teil der Meisterprüfung) oder Bautechniker. KOB (entspricht AK2 und AK3*) einschlägige 3-jährige Berufserfahrung im Kanal- oder Rohrleitungsbau, KOB (entspricht AK1*) einschlägige 5-jährige Berufserfahrung im Kanal- oder Rohrleitungsbau, KS (entspricht S*) einschlägige 5-jährige Berufserfahrung im Kanal- oder Rohrleitungsbau, sowie Fachwissen über das jeweilige Sanierungsverfahren, KVU (entspricht VP und VM*) und KVP (entspricht VO und VOD*) einschlägige 3-jährige Berufserfahrung im grabenlosen Kanalbau. *) RAL-GZ 961 Fachpersonal Werkpoliere, Vorarbeiter, Kanalbauer, Straßenbauer Nachzuweisen sind für verantwortliche Fachmänner und für das Fachpersonal: Zeugniskopien Berufserfahrung durchgeführte überbetriebliche Weiterbildungen. Auf Baustellen sind mindestens 3 Personen, darunter ein Werkpolier und ein Kanalbauer einzusetzen. Bei Bauvorhaben geringeren Umfangs ist ein Vorarbeiter anstelle des Werkpoliers zulässig. Je nach Art, Größe und Ausdehnung der Baumaßnahme ist die Zahl des Fachpersonals entsprechend zu erhöhen. Gerätetechnische Anforderungen Je nach durchzuführenden Arbeiten sind folgende Geräte und Einrichtungen der Beurteilungsgruppe entsprechend vorzuhalten: Baugeräte für Aushub, Verbau, Verlegung und Verdichtung entsprechend den jeweiligen Durchmessern der zu verlegenden Rohre; im übrigen gemäß DIN 4124 sowie ATV-DWA A 139, Pumpen für Wasserhaltung und Abflussleitungen für Grundwasserabsenkungen mit erforderlichen Notstrom-Aggregaten, Absperrmaterial zur Baustellensicherung und Verkehrsführung, Mess- und Prüfgeräte für die Lage und Dichtigkeit der Rohrleitungen, Bearbeitungsgeräte für Rohranschlüsse und Formstücke entsprechend den Vorschriften der Rohrhersteller, Prüfgeräte für die Nachweise nach DIN-EN 1610 und ATV-DWA-A 139, Geräte für die Sicherheit nach UVV bzw. GUV sowie Büro und Betriebshof einschließlich des erforderlichen Personals. Für die Beurteilungsgruppe KS sind zusätzlich vorzuhalten: Spezialgeräte zur Durchführung des jeweiligen Sanierungsverfahrens und automatische Aufzeichnungsgeräte u.a. für Temperatur und Luftfeuchtigkeit innerhalb und außerhalb von Schächten Für die Beurteilungsgruppe KVU und KVB sind zusätzlich vorzuhalten: Geräte und Einrichtungen für Rohrvortrieb gemäß DWA-A 125, steuerbare Rohrvortriebsanlage bzw. gleichwertige Ausstattung für bergmännische Bauweise und Mess- und Aufzeichnungsgeräte für die geforderten Vortriebsparameter nach DWA A 125 bzw. gleichwertige Messgeräte für die bergmännische Bauweise.

5 4 Wichtige technische Regeln DIN EN-Normen, DIN-Normen Allgemeiner Tiefbau und Baugrund DIN 4123, 04/2013 Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude DIN 4124, 01/2012 Baugruben und Gräben Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten DIN 18127, 09/2012 Baugrund-Untersuchung von Bodenproben Proctorversuch DIN 18134, 04/2012 Baugrund-Versuche und Versuchsgeräte Plattendruckversuch VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18299, 09/2012 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18300, 09/2012 Erdarbeiten DIN 18303, 09/2012 Verbauarbeiten DIN 18305, 09/2012 Wasserhaltungsarbeiten DIN 18306, 09/2012 Entwässerungskanalarbeiten DIN 18319, 09/2012 Rohrvortriebsarbeiten DIN 18326, 09/2012 Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen DIN 18331, 09/2012 Betonarbeiten DIN 18349, 09/2012 Betonerhaltungsarbeiten Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen DIN EN 752, 04/2008 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden DIN EN 1610, 10/1997 Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen DIN EN 12889, 03/2000 Grabenlose Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen Entwässerungssysteme auf Grundstücken DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z.b. Öl und Benzin) DIN EN 1825 Abscheideranlagen für Fette DIN EN Abwasserhebeanlagen für Gebäude- und Grundstücksentwässerung Bau und Prüfgrundsätze DIN EN Teil 4: Rückflussverhinderer für fäkalienfreies und fäkalienhaltiges Abwasser DIN EN Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden DIN EN Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW Rohre DIN EN ISO Kunststoff-Rohrleitungssysteme für die Renovierung von erdverlegten drucklosen Entwässerungsnetzen (Freispiegelleitungen) DIN EN ISO , 07/2011 Teil 1: Allgemeines DIN EN ISO , 07/2011 Teil 3: Close-Fit-Lining DIN EN ISO , 07/2011 Teil 4: Vor Ort härtendes Schlauch-Lining

6 Informationsblatt Fremdüberwachung Kanalbau DIN EN ISO , 05/2013 Teil 7: Wickelrohr-Lining DIN EN 13566: Kunststoff-Rohrleitungssysteme für Renovierung von erdverlegten drucklosen Entwässerungsnetzen (Freispiegelleitungen) DIN EN , 02/2006 Teil 2: Rohrstrang-Lining Schächte DIN EN 1917, 04/2003 Einstieg- und Kontrollschächte aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton DIN V , 08/2004 Schächte aus Beton-, Stahlfaserbeton- und Stahlbetonfertigteilen für Abwasserkanäle und -leitungen Typ 1 und Typ 2, Teil 1: Anforderungen, Prüfung und Bewertung der Konformität DIN , 10/2012 Schächte aus Beton- und Stahlbetonfertigteilen Teil 10: Schachtunterteile aus Mauerwerk für erdverlegte Abwasserkanäle und -leitungen; Anforderungen und Prüfungen DWA-Regelwerk Arbeitsblätter DWA-A 125, 12/2008 Rohrvortrieb und verwandte Verfahren ATV-DVWK-A 127, 08/2000 Statische Berechnung von Abwasserkanälen und -leitungen DWA-A 139, 12/2009 Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen ATV-DVWK-A 142, 11/2002 Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten ATV-DVWK-A 157, 11/2000 Bauwerke der Kanalisation ATV-A 161, 01/1990 Statische Berechnung von Vortriebsrohren Merkblätter ATV-DVWK-M 143-1, 08/2004 Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden Teil 1: Grundlagen DWA-M 144-3, 11/2012 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Teil 3: Vor Ort härtendes Schlauchlining ATV-DVWK-M 160, 10/2003 Fräs- und Pflugverfahren beim Einbau vonabwasserleitungen und -kanälen DVGW-Regelwerke DVGW GW 321, 10/2003 Steuerbare horizontale Spülbohrverfahren für Gasund Wasserrohrleitungen- Anforderungen, Gütesicherung und Prüfung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Prüfvorschriften ZTV E-Stb 09, 07/2009 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Erdarbeiten im Straßenbau ZTV A-Stb 12, 02/2012 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen RAS-EW, 2005 Richtlinie für die Anlage von Straßen (RAS) Teil: Entwässerung RSA-95, 09/2009 Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Geltendes BG Regelwerk

7 5. Allgemeine Geschäftsbedingungen Fremdüberwachung Kanalbau (Stand 03/ 2010) 1. Vorbemerkung Diese Bedingungen gelten für die zwischen der Zertifizierung Bau GmbH und ihren Kunden geschlossenen Verträgen soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Gegenstand des Vertrages zwischen der Zertifizierung Bau GmbH und dem Kunden ist nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, sondern die Erstprüfung, Fremdüberwachung und die Vergabe des nachfolgend dargestellten Zeichens Fremdüberwachter Kanalbau. Reg. Nr Einspruchsverfahren Der Kunde hat das Recht, gegen Entscheidungen der Zertifizierung Bau GmbH innerhalb von vier Wochen nach Vorliegen der Entscheidung Einspruch einzulegen. Soweit nicht unmittelbar eine Klärung des Einspruches durch die Geschäftsführung der Zertifizierung Bau GmbH herbeigeführt werden kann, wird der Einspruch einem eigens zu diesem Zweck gebildeten Schiedsausschuss zugeleitet, der aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besteht, nach mündlicher Verhandlung über das Einspruchsverfahren berät und entscheidet. Die Besetzung des Schiedsausschusses erfolgt durch den Vorsitzenden des Beirats. Zwischen dem Eingang des Einspruches und der Einberufung zur Verhandlung dürfen nicht mehr als vier Kalenderwochen verstreichen. Innerhalb von vier Wochen nach Durchführung der Verhandlung wird die schriftlich begründete Entscheidung dem Kunden mitgeteilt. Die beteiligten Parteien haben das Recht, vor Verhandlungsbeginn eine Rüge betreffend der Besetzung des Schiedsausschusses innerhalb von sieben Tagen zu erheben. Im Rahmen der Verhandlung können zur Darlegung des Einspruches Beweisanträge gestellt und ggf. vom Schiedsausschuss berücksichtigt werden. Entscheidungen des Schiedsausschusses beenden das Einspruchsverfahren mit verbindlicher Wirkung. Grundlage des Vertrages sind die jeweils aktuellen Güte- und Prüfbestimmungen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die fachliche Kontrolle über die Tätigkeiten der Zertifizierung Bau GmbH im Bereich der Fremdüberwachung Kanalbau obliegt einem neutralen und unabhängigen Beirat. Festlegungen dieses Beirates sind seitens der Zertifizierung Bau GmbH zu beachten und damit auch Vertragsgrundlage. 2. Allgemeines Die Fremdüberwachung sowie die Vergabe des Zeichens erfolgt nach festgelegten, mit dem Beirat ab-gestimmten Verfahren in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regelungen. Näheres ist innerhalb der Güte- und Prüfbestimmungen geregelt. Die internen Abläufe ergeben sich aus dem QM-Handbuch der Zertifizierung Bau GmbH, das Kunden auf Wunsch in der Geschäftsstelle der Zertifizierung Bau GmbH einsehen können. 3. Zeichenvergabe und -nutzung Das Zeichen wird durch die Zertifizierung Bau GmbH mit Übergabe einer Verleihungsurkunde vergeben. Es gilt nur für das überprüfte Unternehmen und ist nicht auf Dritte übertragbar. Das fremdüberwachte Unternehmen ist berechtigt, die Verleihungsurkunde und das Zeichen Fremdüber-wachter Kanalbau für geschäftliche Zwecke z.b. in Angeboten, in der Werbung, im Schriftverkehr usw. zu nutzen. Bei Verwendung ist die Richtlinie zur Nutzung des Zeichens Fremdüberwachung Kanalbau in der jeweils neuesten Fassung zugrunde zu legen. Die Verwendung der Verleihungsurkunde bzw. des Zeichens wird bei den Überwachungen überprüft. Die Qualität einzelner Produkte oder Leistungen wird nicht bestätigt. Die mit dem Geltungsbereich verbundene Wirkung des Zeichens und damit im Zusammenhang stehende Rechte des Kunden erlangen erst mit Übergabe der Verleihungsurkunde ihre Gültigkeit. Die Zertifizierung Bau GmbH ist berechtigt, das Unternehmen nach Übergabe der Verleihungsurkunde in die stets zu aktualisierende und öffentlich zugängliche Liste der fremdüberwachten Unternehmen aufzunehmen. Das Zeichen darf nicht mehr verwendet werden, nach Beendigung der Fremdüberwachung, bei Nichterfüllung der Bedingungen und Fristen sowie bei nicht abgestellten Mängeln, die im Rahmen von Überprüfungen festgestellt wurden. Das Zeichen wird vorzeitig entzogen, wenn der Kunde den Firmenbesuch oder die Baustellenüberprüfung nicht ermöglicht, das Zeichen missbräuchlich verwendet wurde, Zahlungsrückstand gegenüber der Zertifizierung Bau GmbH besteht, Verstöße bei der Eigenüberwachung oder bei der Meldung der Baustellen vorliegen oder sonstige Voraussetzungen für die Nutzung des Zeichens nicht mehr gegeben sind. 4. Fremdüberwachung Die Fremdüberwachung erfolgt für die Dauer von zwei Jahren gerechnet vom Tag der Ausstellung der Verleihungsurkunde. Die Fremdüberwachung wird nach Ablauf erneut für die Dauer von zwei weiteren Jahren fortgesetzt, wenn nicht einer der Vertragspartner den Vertrag drei Monate vor Ablauf kündigt. 5. Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen Durch den Beirat verabschiedete Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen werden dem Kunden frühzeitig unter Angabe des Zeitpunktes des Inkrafttretens mitgeteilt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, in diesem Fall den Vertrag vorzeitig zu kündigen oder bei Fortdauer der Zeichennutzung entsprechende Korrekturmaßnahmen durchzuführen und diese ggf. im Rahmen einer gesonderten Überwachung überprüfen zu lassen. 6. Kosten des Verfahrens Die von der Zertifizierung Bau GmbH erbrachten Leistungen werden, soweit nicht vertraglich anders vereinbart, auf Grundlage der jeweils gültigen Gebührenordnung abgerechnet. Zahlungen sind spätestens bis zum zehnten Werktag nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Die Zertifizierung Bau GmbH ist berechtigt, bis zum Ausgleich der Rechnung die Übergabe von Prüfberichten oder Verleihungs-urkunden zu verweigern. Erfolgt trotz Erinnerung und Mahnung nach Fälligkeit keine Zahlung, ist die Zertifizierung Bau GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen sind ungeachtet der Kündigung zu bezahlen. 8. Vertraulichkeit Die Zertifizierung Bau GmbH ist verpflichtet, alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei den Unternehmen bekannt werden, vertraulich zu behandeln, gleichwohl ob es sich dabei um firmenspezifische Erkenntnisse der Unternehmen selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, das Unternehmen entbindet sie von dieser Schweigepflicht. Weiterhin dürfen Informationen über das Unternehmen ohne dessen schriftliches Einverständnis Dritten nicht offen gelegt werden. Hiervon ausgenommen ist die Offenlegung an Behörden zu denen die Zertifizierung Bau GmbH rechtlich verpflichtet ist. Berichte und sonstige Informationen werden seitens der Zertifizierung Bau GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht und nur für die Bewertung der Sachverhalte im Rahmen der Fremdüberwachung verwandt. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass alle ihm von der Zertifizierung Bau GmbH überlassenen Unterlagen Eigentum der Zertifizierung Bau GmbH bleiben und verpflichtet sich, diese weder zu kopieren, noch für andere Zwecke auszuwerten. Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber Dritten alles zu unterlassen, was dem Ruf der Zertifizierung Bau GmbH schaden kann, deren Tätigkeit als unangemessen und nicht autorisiert charakterisieren könnte und/oder das Zertifizierungssystem in Misskredit bringen und das öffentliche Vertrauen in die Fremdüberwachung Kanalbau gefährden kann. Die Bedingungen zur Regelung der Vertraulichkeit gelten grundsätzlich auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. 9. Weitere Pflichten der Vertragspartner 9.1 Pflichten der Zertifizierung Bau GmbH Die Zertifizierung Bau GmbH ist verpflichtet, Aufzeichnungen zur Fremdüberwachung für die Dauer von fünf Jahren aufzubewahren. Die Zertifizierung Bau GmbH ist verpflichtet, nur Prüfingenieure mit entsprechender fachlicher Qualifikation, mehrjähriger Erfahrung, charakterlicher Eignung und nach Anerkennung durch den Beirat einzusetzen und auf diese einzuwirken, damit die Durchführung der Überwachungen möglichst keine Störung des Betriebsablaufes mit sich bringt. Im Rahmen der Abstimmung über die zum Einsatz kommenden Prüfingenieure ist die Zertifizierung Bau GmbH weiterhin verpflichtet, im Falle einer begründeten Ablehnung durch den Kunden einen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Dies gilt auch für den Fall, dass der Prüfingenieur unmittelbar vor oder während der Überwachung aus Gründen, die er selbst nicht zu vertreten hat, ausfällt. 9.2 Pflichten des Kunden Der Kunde hat für die Bereitstellung eines kompetenten Entscheidungsträgers im Rahmen der Überwachungen zu sorgen, der bei der Vorbereitung und Durchführung der Überprüfung verfügbar ist. Der Kunde hat darüber hinaus durch geeignete organisatorische Maßnahmen den reibungslosen Ablauf sicherzustellen und ist verpflichtet, über alle Belange wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. Dokumente, Daten und Aufzeichnungen müssen zugänglich sein. Die jeweils verantwortlichen Mitarbeiter müssen verfügbar und vorbereitet sein. Grundsätzlich gilt die deutsche Sprache als vereinbart. Dies bezieht sich auch auf die Vorlage von Dokumenten, die Durchführung der Fremdüberwachung sowie die Erstellung von Prüfberichten. Kosten für ggf. erforderliche Übersetzungs- und Dolmetscherdienste gehen zu Lasten des Kunden. 10. Sonstiges Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bedingungen gilt an deren Stelle die gesetzliche Regelung als vereinbart. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Die Zertifizierung Bau GmbH haftet gegenüber Kunden oder Dritten nur, soweit das Gesetz eine zwingende Haftung im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit vorschreibt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Sitz der Zertifizierung Bau GmbH, Berlin.

8 Zertifizierungen QM-Systeme nach DIN EN ISO 9001 Fremdüberwachung Kanalbau Rohrleitungsbau nach DVGW-AB GW 301 und DVGW-AB GW 302 Fernwärmebau nach AGFW-AB FW 601 Bohrunternehmen nach DVGW-AB W 120 Entsorgungsfachbetriebe nach EfbV nachhaltige Gebäude Präqualifikation VOB gem. Leitlinie BMVBS Prüfung und Überwachung von Compliance-Maßnahmen Schulungen / Info-Veranstaltungen in Kooperation: Zertifizierung nach SCC-Standard (Sicherheits-Certifikat-Contractoren) Trägerzulassung von Bildungsträgern nach AZAV, 2 in Vorbereitung: Energiemanagement nach ISO Zertifizierung Bau GmbH Kronenstraße Berlin Tel Fax info@zert-bau.de

Antragsunterlagen zur Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach 56,57 KrWG

Antragsunterlagen zur Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach 56,57 KrWG Antragsunterlagen zur Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb nach 56,57 KrWG TÜO i.s. 56 KrWG Zertifizierung Bau GmbH Kronenstrasse 55-58 10117 Berlin-Mitte Tel.: 030/203 14-121 Fax. 030/203 14-160

Mehr

Ausführliche Erläuterungen und Hinweise erhalten Sie unter Tel. 030 / 20314-133

Ausführliche Erläuterungen und Hinweise erhalten Sie unter Tel. 030 / 20314-133 Antragsunterlagen Fremdüberwachung Kanalbau Kronenstrasse 55-58 D-10117 Berlin-Mitte Tel. 030 20314-121 Fax. 030 20314-160. E-Mail: info@zert-bau.de Inhalt: - Beauftragung - Güte- und Prüfbestimmungen

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

Anforderungen zum Auditoren-Pool. für das

Anforderungen zum Auditoren-Pool. für das Anforderungen zum Auditoren-Pool für das der Zentralstelle für Berufsbildung im Einzelhandel e. V. (zbb) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...2 Einführung...3 Auditoren-Pool...4 Allgemeines... 4 Auswahl

Mehr

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag - SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,

Mehr

Prüfordnung. für die Güteprüfungen bei Dienstleistern für die betriebsärztliche Betreuung

Prüfordnung. für die Güteprüfungen bei Dienstleistern für die betriebsärztliche Betreuung Prüfordnung für die Güteprüfungen bei Dienstleistern für die betriebsärztliche Betreuung 1. Grundlagen 1.1 Die Gesellschaft GQB überprüft durch fachlich besonders qualifizierte und weisungsfreie Auditoren

Mehr

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden Regelungen enthalten für den vertraglich geregelten Bereich der Qualitätssicherung

Mehr

Güteschutz Grundstücksentwässerung

Güteschutz Grundstücksentwässerung Güteschutz Grundstücksentwässerung RAL-GZ 968 Antrag auf Mitgliedschaft und Gütezeichenvergabe Dezember 2011 Inhaltsverzeichnis: Seite 3: Auswahl der Prüforganisation Seite 4 : Antrag für Betriebe, gemäß

Mehr

PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes

PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003 Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes verabschiedet durch das Lenkungsgremium am 3. April 2007 Inhaltsverzeichnis 4.1. ANTRAGSTELLER: EINZELBETRIEB

Mehr

Schlauchliner machen Druck

Schlauchliner machen Druck 14. Deutscher Schlauchlinertag Firmenforum Schlauchliner machen Druck Stand der Technik Normung für Druckleitungen 18.04.2016 1 Stand der Technik Gewebeschlauchrelining Ab ca. Beginn der 90er Jahre des

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG JWP-VNEI Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für das Verfahren zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die

Mehr

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1

Mehr

Auditprogramm für die Zertifizierung. von Qualitätsmanagementsystemen. in Apotheken

Auditprogramm für die Zertifizierung. von Qualitätsmanagementsystemen. in Apotheken Auditprogramm für die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen in Apotheken der Apothekerkammer Berlin 1 Allgemeines 2 Ziele 3 Umfang 4 Kriterien 5 Verantwortlichkeiten 6 Ressourcen 7 Auditverfahren

Mehr

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und. Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung

Mehr

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 1BGeheimhaltungsvereinbarung (NDA, non-disclosure agreement) zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße 44 64285 Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 0BPräambel Die Parteien

Mehr

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN 1. Allgemeines Die Zertifizierungsstelle der ALL-CERT bietet interessierten Unternehmen ihre Dienste zur Zertifizierung von Managementsystemen entsprechend einschlägiger Normen und Spezifikationen an.

Mehr

Internes Audit. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel

Internes Audit. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel Dokument: 07-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 05.11.2012 Seite 1 von 9 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 2 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Planung der Audits... 5 4.2 Vorbereitung

Mehr

Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom /2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK -

Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom /2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK - Öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung und Präqualifizierung RdErl. des MW vom 9. 8. 2006-42-32570/2, - im Einvernehmen mit MI, MF, MS, MK - Bezug: RdErl. des MW vom 5.3.2003 (MBI. 1.SA S. 215)

Mehr

Geltungsbereich: Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat:

Geltungsbereich: Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat: Akkreditierungskriterien für Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten entsprechend Anhang V BauPVO (305/2011) beteiligt sind Produktzertifizierungsstellen

Mehr

MUSTER Alle Angaben zu Personen sind fiktiv. VERTRAG ZUR GEWÄHRUNG EINES AUSBILDUNGSDARLEHENS. zwischen. Vorname Nachname Strasse Hausnummer PLZ Ort

MUSTER Alle Angaben zu Personen sind fiktiv. VERTRAG ZUR GEWÄHRUNG EINES AUSBILDUNGSDARLEHENS. zwischen. Vorname Nachname Strasse Hausnummer PLZ Ort MUSTER Alle Angaben zu Personen sind fiktiv. VERTRAG ZUR GEWÄHRUNG EINES AUSBILDUNGSDARLEHENS zwischen Vorname Nachname Strasse Hausnummer PLZ Ort nachfolgend Darlehensnehmer genannt und Titel Vorname

Mehr

Normen und Richtlinien

Normen und Richtlinien Normen und Richtlinien Kapitel 11 277 278 DIN EN Normen Nachstehend sind die wichtigsten Richtlinien und Normen für den Kanal- und Rohrleitungsbau mit Bezugquelle, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aufgeführt.

Mehr

IMPULSVORTRAG 30 Jahre Kanalsanierung! Wie ist der Status quo des Abwasserkanalsystems in Deutschland heute?

IMPULSVORTRAG 30 Jahre Kanalsanierung! Wie ist der Status quo des Abwasserkanalsystems in Deutschland heute? IMPULSVORTRAG 30 Jahre Kanalsanierung! Wie ist der Status quo des Abwasserkanalsystems in Deutschland heute? Prof. Dr.-Ing. Volker Wagner Europaingenieur Sachverständiger beim Deutschen Institut für Bautechnik

Mehr

Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung

Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Anforderungen an die Bildungsträger gemäß 176 ff. SGB III i.v.m. 8 Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem Amt proarbeit Jobcenter Stand: Mai 2012 Kreis Minden-Lübbecke

Mehr

GmbH-Geschäftsführer (TÜV )

GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT) Prüf- und Zertifizierungsordnung GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) GmbH-Geschäftsführer (TÜV ) (AT)

Mehr

Eskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant

Eskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant 1 Containment-Festlegungen... 2 1.1 Wesentlich Schritte des Containment-Verfahrens... 3 1.2 Containment Stufe I... 3 1.2.1 Containment Stufe I beschließen... 3 1.2.2 Beendigung Containment Level I... 4

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden

Mehr

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der. Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH. Gegenstand der Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der. Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH. Gegenstand der Teilnahmebedingungen Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH 1 Gegenstand der Teilnahmebedingungen In Verbindung mit dem Anmeldeformular gelten diese allgemeinen Teilnahmebedingungen

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Außenanlagen von Bundesliegenschaften Inhalt und Zielsetzungen Positive Wirkungsrichtung, Kommentar Die Verringerung potenzieller Risiken wie z. B. durch unsachgemäße Bauausführung oder Unternehmensinsolvenz kann durch die Beauftragung qualifizierter

Mehr

Zertifizierungsstelle für Erzeugungsanlagen

Zertifizierungsstelle für Erzeugungsanlagen BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Zulassung eines verantwortlichen Mitarbeiters einer Zertifizierungsstelle für Erzeugungsanlagen Berlin, 23. März

Mehr

Übersicht der Module zur Erlangung der Sachkunde DHP, der Fachkunde Sanierung und der Fachkunde Neubau

Übersicht der Module zur Erlangung der Sachkunde DHP, der Fachkunde Sanierung und der Fachkunde Neubau Übersicht der Module zur Erlangung der Sachkunde DHP, der Fachkunde Sanierung und der Fachkunde Neubau Modul 1* Modul 2 Modul 3 Modul 4** Modul 5 Inhalt Grundlagen Dichtheitsprüfung von Kleinkläranlagen,

Mehr

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG für die betriebswirtschaftliche für die betriebswirtschaftliche 1. Präambel (1) Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die S-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Dr. Bock Coaching Akademie, Dr. Petra Bock, (nachfolgend

Mehr

Grundlagen. Antrag Gütezeichen. Güteschutz Kanalbau AK, V, S, I, R, D

Grundlagen. Antrag Gütezeichen. Güteschutz Kanalbau AK, V, S, I, R, D Grundlagen 2015 Antrag Gütezeichen AK, V, S, I, R, D Güteschutz Kanalbau AK, V, S, I, R, D 1 Definition Beurteilungsgruppen 3 2 Antrag auf Mitgliedschaft und Gütezeichen 4 3 Ablauf Prüfung 10 4 Beiträge

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1) Geltung Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Dresden Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008 Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der

Mehr

Muster Gesellschaftsvertrag Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Muster Gesellschaftsvertrag Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Muster Gesellschaftsvertrag Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Stand: 30.10.2014 Quelle: IHK Lüneburg Hinweis: Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen

Mehr

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der Dienstvertrag zwischen Muster GmbH Sackgasse 7, 12345 Glückstadt Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der MAKLERKONZEPTE GbR Bauernvogtkoppel 33b, 22393 Hamburg Vertreten

Mehr

- im Folgenden als SPOBU bezeichnet - - im Folgenden als Nutzer bezeichnet -

- im Folgenden als SPOBU bezeichnet - - im Folgenden als Nutzer bezeichnet - WERKZEUGLEIHVERTRAG zwischen der Firma Spohn & Burkhardt GmbH & Co. KG Mauergasse 5 D-89143 Blaubeuren - im Folgenden als SPOBU bezeichnet - und der Firma - im Folgenden als Nutzer bezeichnet - wird folgender

Mehr

Qualitätssicherung auf der Baustelle

Qualitätssicherung auf der Baustelle Dr.-Ing. Paul Uwe Budau Qualitätssicherung auf der Baustelle Bei der Betoninstandsetzung Betonmarketing Ost Dr.-Ing. Paul Uwe Budau g Stellvertretender Bundesvorsitzender der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung

Mehr

EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung ohne Pflege)Seite 1 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer

EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung ohne Pflege)Seite 1 von 5 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung ohne Pflege)Seite 1 von 5 Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer Inhaltsangabe 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages

Mehr

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG Seite 2 von 5 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Feststellung der erforderlichen Qualifikation bei Personen, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen:

Mehr

Lichtblicke im Zertifikatsdschungel

Lichtblicke im Zertifikatsdschungel 65. Deutsche Brunnenbauertage BAW-Baugrundkolloquium 07. bis 09. Mai 2014 Bau-ABC Rostrup / Bad Zwischenahn Lichtblicke im Zertifikatsdschungel Dipl.-Ing. Kerstin Engraf Bau-ABC Rostrup / BAU-Akademie-Nord

Mehr

Ihr kostenloser Eintrag im Sprengnetter-Sachverständigenverzeichnis

Ihr kostenloser Eintrag im Sprengnetter-Sachverständigenverzeichnis Ihr kostenloser Eintrag im Sprengnetter-Sachverständigenverzeichnis Wollen auch Sie im Internet vertreten sein? Dann füllen Sie noch heute das beiliegende Antragsformular aus und schicken dieses an die

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION

TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION Dichtheitsprüfung von Entwässerungsleitungen In der täglichen Praxis treten häufig Unstimmigkeiten darüber auf, in welchem Umfang Dichtheitsprüfungen bei Entwässerungsleitungen vorgenommen

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Dienstvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Hochschule Bochum - vertreten durch seinen Vorsitzenden

Mehr

Nach einem Rechtsgutachten besteht nach wie vor die Möglichkeit der Einbeziehung der VOB/B in Verbraucherverträgen, wenn wie folgt verfahren wird:

Nach einem Rechtsgutachten besteht nach wie vor die Möglichkeit der Einbeziehung der VOB/B in Verbraucherverträgen, wenn wie folgt verfahren wird: Hinweise der Architektenkammer Baden-Württemberg und der Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg Vertragsgestaltung und Anwendung der VOB/B in Verbraucherverträgen 1. Ausgangslage Stuttgart,

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger

Mehr

Zertifikate sind Konformitätsbescheinigungen im Sinne 89/106/EWG bzw. 305/2011/EG und AD2000.

Zertifikate sind Konformitätsbescheinigungen im Sinne 89/106/EWG bzw. 305/2011/EG und AD2000. 1 Geltungsbereich und Definition Die Prüf- und Zertifizierungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen und die Erteilung von Zertifikaten für Produkte, wiederkehrende Produktprüfungen (WKP) und

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Technische Regeln im Kanalbau- September 2012 Auszug 8

Technische Regeln im Kanalbau- September 2012 Auszug 8 Güteschutz Kanalbau Informationen zur VOB 2012 Inhalt DIN 18326 Inhaltsverzeichnis, Geltungsbereich 2 Norm DIN 1960:2012-09 [NEU] Einführungsbeitrag 3 Norm DIN 1961:2012-09 [NEU] Einführungsbeitrag 5 Norm

Mehr

Zertifizierungsordnung. International Certification Management GmbH

Zertifizierungsordnung. International Certification Management GmbH Zertifizierungsordnung der (ICM) Allgemeines Diese Zertifizierungsordnung gilt für die Auditierung, die Zertifizierung und die Aufrechterhaltung der Zertifizierung von Managementsystemen. Sie regelt das

Mehr

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. Satzung des Vereins 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Schwerin und ist im Vereinsregister beim

Mehr

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

Mehr

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken

Mehr

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen Provider- & Domain-Beschaffungs-Vertrag Zwischen Webdesign & FiBu, Schmiedestr 21f, 45991 Gelsenkirchen im folgenden Anbieter genannt und im folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeiten der Sachverständigen für baulichen Brandschutz geregelt? Sachverständige für baulichen Brandschutz

Mehr

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald Satzung für die Märkte der Stadt Radevormwald Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der letzten Änderung vom 20.06.1989 (GM.NW. S. 362) in Verbindung mit den

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2011 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft e e Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Refinanzierungsgarantien AGB RG

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Refinanzierungsgarantien AGB RG Allgemeine Geschäftsbedingungen für Refinanzierungsgarantien AGB RG Gültig ab 31. März 2012 (Version 2.3/2013) Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand und Umfang der Refinanzierungsgarantie 3 2 Verpflichtungszeitraum

Mehr

Bundeseinheitliche Richtlinie zur Zertifizierung und Qualitätssicherung der Gebäudeenergieberater zur Energiepass-Ausstellung

Bundeseinheitliche Richtlinie zur Zertifizierung und Qualitätssicherung der Gebäudeenergieberater zur Energiepass-Ausstellung Bundeseinheitliche Richtlinie zur Zertifizierung und Qualitätssicherung der Gebäudeenergieberater zur Energiepass-Ausstellung Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird in der vorliegenden Ausführung auf die

Mehr

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin Rahmenmietvertrag zwischen perpedalo Velomarketing & Event Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Vermieterin Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email-Adresse:

Mehr

Prüf- und Zertifizierungsordnung - Photovoltaikmodule

Prüf- und Zertifizierungsordnung - Photovoltaikmodule 1. Geltungsbereich Diese Prüf- und Zertifizierungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen und für die Erteilung von TÜV-Zertifikaten für Produkte der Zertifizierungsstelle und des Prüflaboratoriums

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Veranstaltungen, die das Helene-Weber- Haus (nachfolgend: HWH) als Weiterbildungseinrichtung für Erwachsene und Familien

Mehr

Informationen zur AZAV-Zulassung

Informationen zur AZAV-Zulassung Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg, im September 2016 Herausgeber: Hamburger Institut für Berufliche Bildung, Postfach 76 10 48, 22060 Hamburg www.hibb.hamburg.de Carmen Szkolaja, Hamburger Institut

Mehr

Ultraschallprüfung an einem Eisenbahnrad. 2. Normative Grundlagen und Richtlinien für die Tätigkeit der fachlich zuständigen Stelle

Ultraschallprüfung an einem Eisenbahnrad. 2. Normative Grundlagen und Richtlinien für die Tätigkeit der fachlich zuständigen Stelle Die Werkstoff Service GmbH arbeitet als fachlich zuständige Stelle (FzS) für den Sektor Eisenbahn. Dieser Beitrag beschreibt, was eine fachlich zuständige Stelle ist, welche Anforderungen an eine FzS gestellt

Mehr

Alte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt

Alte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt Kooperationsvertrag über die Durchführung der praktischen Ausbildung gemäß dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz AltPflG) Zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung... im

Mehr

Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange

Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange Zulassungsordnung für Börsenhändler an der Tradegate Exchange erlassen vom Börsenrat am 1. Dezember 2009 veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin Nr. 56/2009 am 11. Dezember 2009 Erster Abschnitt: Zulassung

Mehr

Vertrag. über die Nutzung von Uferbauwerken als Stützkörper für den Um- und Neubau von privaten Hochwasserschutzanlagen

Vertrag. über die Nutzung von Uferbauwerken als Stützkörper für den Um- und Neubau von privaten Hochwasserschutzanlagen Vertrag über die Nutzung von Uferbauwerken als Stützkörper für den Um- und Neubau von privaten Hochwasserschutzanlagen zwischen der Hamburg Port Authority Anstalt öffentlichen Rechts Neuer Wandrahm 4 20457

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand

Mehr

Verantwortlichkeiten der Zertifikatinhaber und Arbeitgeber aus Sicht der ISO 9712:2012

Verantwortlichkeiten der Zertifikatinhaber und Arbeitgeber aus Sicht der ISO 9712:2012 2016, Eugendorf Verantwortlichkeiten der Zertifikatinhaber und Arbeitgeber aus Sicht der ISO 9712:2012 Dr. Nazim Mahmutyazicioglu, Dr. Achim Jung Qualifizierung und Zertifizierung von ZfP-Personal Zertifizierungsprogramme

Mehr

Checkliste zum Betrieblichen Managementsystem (BMS)

Checkliste zum Betrieblichen Managementsystem (BMS) Checkliste zum Betrieblichen Managementsystem (BMS) der DVGW Arbeitsblätter W 120-1 und W 120-2 für Bohrunternehmen (Stand: 10/2014) Zertifizierung Bau GmbH kompetent unabhängig praxisnah ZERTIFIZIERUNG

Mehr

Verkündungsblatt. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Emden/Leer. (Genehmigt vom Senat der Hochschule Emden/Leer am

Verkündungsblatt. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Emden/Leer. (Genehmigt vom Senat der Hochschule Emden/Leer am Verkündungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Emden/Leer 2013 Emden, 08.05.2013 Nummer 17 Inhalt: 1. Satzung für den Betrieb gewerblicher Art Weiterbildung der Hochschule Emden/Leer (Genehmigt

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERMITTLUNGSAGENTUR FÜR VERMITTLUNGSNEHMER/ KRANKENHÄUSER, KLINIKEN, PRAXEN U.Ä.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERMITTLUNGSAGENTUR FÜR VERMITTLUNGSNEHMER/ KRANKENHÄUSER, KLINIKEN, PRAXEN U.Ä. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VERMITTLUNGSAGENTUR FÜR VERMITTLUNGSNEHMER/ KRANKENHÄUSER, KLINIKEN, PRAXEN U.Ä. (Festanstellung) 1 Geltungsbereich Die nachstehenden Bedingungen haben unmittelbare

Mehr

Eigenüberwachung. von. Kanälen und Regenbecken

Eigenüberwachung. von. Kanälen und Regenbecken Eigenüberwachung von Kanälen und Regenbecken 1 Ziele der Eigenüberwachung: Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlagen sicherstellen, Funktionsstörungen und Schäden zeitnah erkennen und beseitigen,

Mehr

FLENSBURGER-FÖRDE, LANDHAUS MIT 6 WOHNUNGEN, HAUPWOHNUNG MIT SWIMMINGPOOL Mehrfamilienhaus / Kauf

FLENSBURGER-FÖRDE, LANDHAUS MIT 6 WOHNUNGEN, HAUPWOHNUNG MIT SWIMMINGPOOL Mehrfamilienhaus / Kauf FLENSBURGER-FÖRDE, LANDHAUS MIT 6 WOHNUNGEN, HAUPWOHNUNG MIT SWIMMINGPOOL Mehrfamilienhaus / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-Nr: Adresse: 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage / Provision:

Mehr

Vertrag für ein ERASMUS-Praktikum Projekt DE-2007-ERA/MOB-KonsZuV01-CO07

Vertrag für ein ERASMUS-Praktikum Projekt DE-2007-ERA/MOB-KonsZuV01-CO07 Vertrag für ein ERASMUS-Praktikum Projekt DE-2007-ERA/MOB-KonsZuV01-CO07 im Programm für lebenslanges Lernen Das LEONARDO-Büro Thüringen c/o Technische Universität Ilmenau Max-Planck-Ring 14 98693 Ilmenau

Mehr

Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.

Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Tennisclub Saar-Pfalz Einöd e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Homburg. Der Verein ist ins Vereinsregister eingetragen. Der Verein gehört dem Saarländischen

Mehr

Deutsche EuroShop AG, Hamburg WKN: / ISIN: DE

Deutsche EuroShop AG, Hamburg WKN: / ISIN: DE Deutsche EuroShop AG, Hamburg WKN: 748 020 / ISIN: DE 000 748 020 4 Ordentliche Hauptversammlung am Mittwoch, 15. Juni 2016, um 10.00 Uhr, in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg

Mehr

Mit VOB/B ist es besser, weil.

Mit VOB/B ist es besser, weil. Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences Mit VOB/B ist es besser, weil. Osnabrücker Baubetriebstage 2013 15./16. Februar 2013 Rechtsanwalt Stephan Eichner Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich

Mehr

Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung

Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs-

Mehr

Zertifizierungsprogramm

Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsprogramm Kleinkläranlagen; Anlagen zur Schmutzwasservorbehandlung nach DIN 4261-1 (Stand: Oktober 2011) DIN CERTCO Alboinstraße 56 D-12103 Berlin Tel: +49 30 7562-1131 Fax: +49 30 7562-1141

Mehr

Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag

Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag zwischen vertreten durch nachfolgend Sponsor genannt und Wirtschaftsjunioren Kassel e.v., vertreten durch den Vorstand, Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel nachfolgend

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Seocomplete GmbH (nachfolgend Seocomplete genannt) mit

Mehr

Vertragsbedingungen des BITKOM für Werkverträge -WV BITKOM-

Vertragsbedingungen des BITKOM für Werkverträge -WV BITKOM- Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.v. - BITKOM - empfiehlt seinen Mitgliedern die Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverbindlich für Geschäfte,

Mehr

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten hat, zum 1. Januar 2005

Mehr

SES Durchführung von Audits vor Ort

SES Durchführung von Audits vor Ort Der Leiter des Auditteams ist für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Audits vor Ort verantwortlich. Vorbereitung von Arbeitsdokumenten Die Mitglieder des Auditteams sollten die Informationen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen om-ecommerce

Allgemeine Geschäftsbedingungen om-ecommerce Allgemeine Geschäftsbedingungen om-ecommerce 1. Allgemeines 1.1. Allen Verträgen, Erklärungen und sonstigen Leistungen werden die folgenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Version zu Grunde

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung )

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung ) Page 1 of 5 GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (die Vereinbarung ) zwischen AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft Fabriksgasse 13 8700 Leoben-Hinterberg Austria einschließlich aller verbundenen

Mehr

Beratervertrag. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort»

Beratervertrag. «Amt» «StrasseAmt» «PLZAmt» «OrtAmt» - nachstehend Auftraggeber genannt - «Anrede» «Bezeichnung» «Firma» «Strasse» «Plz» «Ort» Beratervertrag RifT-Muster L221 Land Fassung: August 2009 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH BRC (GLOBAL STANDARD-FOOD)

LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH BRC (GLOBAL STANDARD-FOOD) LEISTUNGSBESCHREIBUNG ZERTIFIZIERUNG NACH BRC (GLOBAL STANDARD-FOOD) ALLGEMEIN Erstzertifizierung Überwachungsaudit Überwachungsaudit... Jahr x Jahr x + tbd Jahr x + tbd BRC fasst die Anforderungen an

Mehr