Ausführliche Erläuterungen und Hinweise erhalten Sie unter Tel. 030 /

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausführliche Erläuterungen und Hinweise erhalten Sie unter Tel. 030 / 20314-133"

Transkript

1 Antragsunterlagen Fremdüberwachung Kanalbau Kronenstrasse D Berlin-Mitte Tel Fax Inhalt: - Beauftragung - Güte- und Prüfbestimmungen - Richtlinie zur Nutzung des Zeichens - Geschäftsbedingungen Fremdüberwachung Kanalbau - Gebührenordnung. Ausführliche Erläuterungen und Hinweise erhalten Sie unter Tel. 030 / antrag Stand:

2 Beauftragung Fremdüberwachung Kanalbau Geschäftsbereich Tiefbau Kronenstraße Berlin Telefax: 030/ Firmenname/Anschrift: Ansprechpartner: Telefon-Nr.:.. Fax-Nr.: Internet:.... Beantragte Beurteilungsgruppen (bitte zutreffendes ankreuzen): KOB KS Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen in offener Bauweise aller Werkstoffe und Nennweiten ohne Beschränkung auf bestimmte Tiefenlagen mit den dazugehörigen Schächten und Bauwerken. Auf Referenzen ausgeführter Nennweiten und Tiefenlagen wird innerhalb der Verleihungsurkunde wie folgt hingewiesen: DN 250, Baugrubensohle bis 3,0 m (entspricht Gruppe AK3*) DN 1200, Baugrubensohle bis 5,0 m (entspricht Gruppe AK2*) alle Nennweiten, auch Tiefenlagen größer 5,0 m (entspricht Gruppe AK1*). Das Anforderungsprofil entspricht dem des Gütezeichens Grundstücksentwässerung (RAL-GZ 968), Gruppen KGE 1 und KGE 2. Grabenlose Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Schächten und Bauwerken (entspricht Gruppe S*). (Bei Beantragung der Beurteilungsgruppe S bitte das Sanierungsverfahren angeben) S-Verfahren:.. KVU KVB *) RAL-GZ 961 Die jeweiligen Sanierungsverfahren werden innerhalb der Verleihungsurkunde und des Zeichens genannt. Grabenloser unbemannter Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren Verfahren. Auf Referenzen ausgeführter Vortriebsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde wie folgt hingewiesen: steuerbare Pilotrohr-Verfahren, ggf. mit Einschränkung auf den Nennweitenbereich DN 150 (entspricht Gruppe VP*), steuerbare Verfahren im Mikrotunnelbau mit Schnecken- und Spülförderung (entspricht Gruppe VM*) steuerbare Schilde und Stützung der Ortsbrust durch Flüssigkeit mit Druckluft oder Erddruck (entspricht Gruppe VMD*) Grabenloser bemannter Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren Verfahren. Auf Referenzen ausgeführter Vortriebsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde wie folgt hingewiesen: geschlossene steuerbare Schilde ohne Druckluft oder bergmännische Bauweise (entspricht Gruppe VO*) offene steuerbare Schilde unter Druckluft (entspricht Gruppe VOD*) Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel Seite 1 von 2 305_610_

3 Beauftragung Fremdüberwachung Kanalbau Mitglied im baugewerblichen oder bauindustriellen Verband: Gütezeichen bereits erteilt durch: Landesverband Bayrischer Bauinnungen: ja nein Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.v.: ja nein Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e.v. ja nein Geplanter Beginn der Fremdüberwachung durch :.. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 03/2010), die Richtlinie zur Nutzung des Zeichens (Stand 03/2010) und die Güte- und Prüfbestimmungen (Stand 11/2012) der sind Grundlage der Fremdüberwachung. Daten und Informationen, die der zugänglich gemacht werden, werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert bzw. in Akten abgelegt. Einzelheiten über Verfahren und Abläufe der eigentlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens werden nicht gespeichert bzw. registriert. Die führt ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der von ihr vergebenen Zertifikate bzw. Zeichen und deren Inhalt. Mit der Beauftragung wird die Zustimmung zur Aufnahme in dieses Verzeichnis erklärt Ort und Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift durch die auszufüllen: Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel Seite 2 von 2 305_610_

4 Güte- und Prüfbestimmungen Fremdüberwachung Kanalbau (Stand 11/2012) 1. Geltungsbereich Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Durchführung der Erstprüfung zur Vergabe des Zeichens Fremdüberwachter Kanalbau bei der Herstellung, Instandsetzung, Erneuerung sowie Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe, Nennweiten und Tiefenlagen sowie die Fremdüberwachung. Die Fremdüberwachung ersetzt nicht die Kontrollprüfungen durch den Auftraggeber im Rahmen des Bauvertrags und ist keine Bauüberwachung. 2. Beurteilungsgruppen Beurteilungsgruppe KOB Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen in offener Bauweise aller Werkstoffe und Nennweiten ohne Beschränkung auf bestimmte Tiefenlagen mit den dazugehörigen Schächten und Bauwerken. Auf Referenzen ausgeführter Nennweiten und Tiefenlagen wird innerhalb der Verleihungsurkunde und des Zeichens wie folgt hingewiesen: DN 250, Baugrubensohle bis 3,0 m (entspricht Gruppe AK3 *), DN 1200, Baugrubensohle bis 5,0 m (entspricht Gruppe AK2 *), alle Nennweiten auch Tiefenlagen größer 5,0 m (entspricht Gruppe AK1 *). Das Anforderungsprofil entspricht dem des Gütezeichens Grundstücksentwässerung (RAL-GZ 968), Gruppen KGE 1 und KGE 2. Beurteilungsgruppe KS Grabenlose Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Schächten und Bauwerken (entspricht Gruppe S*). Das jeweilige Sanierungsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde und des Zeichens genannt. Beurteilungsgruppe KVU Grabenloser unbemannter Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren Verfahren. Auf Referenzen ausgeführter Vortriebsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde und des Zeichens wie folgt hingewiesen: steuerbare Pilotrohr-Verfahren, ggf. mit Einschränkung auf den Nennweitenbereich DN 150 (entspricht Gruppe VP*), steuerbare Verfahren im Mikrotunnelbau mit Schnecken- o. Spülförderung (entspricht Gruppe VM*), steuerbare Schilde und Stützung der Ortsbrust durch Flüssigkeit mit Druckluft oder Erddruck (entspricht Gruppe VMD*). Beurteilungsgruppe KVB Grabenloser bemannter Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren Verfahren. Auf Referenzen ausgeführter Vortriebsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde und des Zeichens wie folgt hingewiesen: offene steuerbare Schilde ohne Druckluft oder bergmännische Bauweise (entspricht Gruppe VO*), offene steuerbare Schilde unter Druckluft (entspricht Gruppe VOD*). 3. Anforderungen 3.1 generelle Anforderungen Das Unternehmen muss seine Zuverlässigkeit, besondere Erfahrungen bei Baumaßnahmen der jeweiligen Beurteilungsgruppen und entsprechend ausgebildetes Fachpersonal darlegen. Dies erfolgt durch Vorlage von Nachweisen der besonderen Erfahrungen des Unternehmens, Belegen über entsprechende Tätigkeiten, Nachweisen der Zuverlässigkeit des Unternehmens, eines Organisationsmanagements, Nachweisen der Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals sowie entsprechenden Referenzen (z.b. Abnahmeprotokolle). Das Fachpersonal ist durch anerkannte Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig zu schulen. (Anmerkung: Eine Liste der durch den Beirat zur Fremdüberwachung Kanalbau der anerkannten Maßnahmen wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt oder kann unter abgerufen werden). *) RAL-GZ _613_ Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel Seite 1 von 3

5 Güte- und Prüfbestimmungen Fremdüberwachung Kanalbau Durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen sind zu dokumentieren. Jede Baustelle muss von einem verantwortlichen Ingenieur, Bachelor of Engineering, Master of Engineering oder einer Person mit als gleichwertig anzuerkennendem Qualifikationsnachweis aus EU-Ländern, einem Handwerksmeister, wenn entsprechende Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in der Meisterverordnung enthalten sind (Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung) oder einem Bautechniker mit einschlägiger 3- (AK 2 und AK 3) bzw. 5- jähriger Tätigkeit (AK 1) im Kanal- oder Rohrleitungsbau geführt werden. Auf Baustellen sind mindestens 3 Personen, darunter ein Werkpolier und ein Kanalbauer einzusetzen. Bei Bauvorhaben geringeren Umfangs ist ein Vorarbeiter anstelle des Werkpoliers zulässig. Je nach Art, Größe und Ausdehnung der Baumaßnahme ist die Zahl des Fachpersonals entsprechend zu erhöhen. Werden Nachunternehmer eingesetzt und führen diese Arbeiten aus, die den jeweiligen Beurteilungsgruppen unmittelbar zuzurechnen sind, ist nachzuweisen, dass die Nachunternehmer den für die jeweiligen Arbeiten zutreffenden Anforderungen dieser Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen. Je nach durchzuführenden Arbeiten sind folgende Geräte und Einrichtungen der Beurteilungsgruppe entsprechend vorzuhalten: Baugeräte für Aushub, Verbau, Verlegung und Verdichtung entsprechend den jeweiligen Durchmessern der zu verlegenden Rohre; im übrigen gemäß DIN 4124 sowie ATV-DWA A 139, Pumpen für Wasserhaltung und Abflussleitungen für Grundwasserabsenkungen mit erforderlichen Notstrom-Aggregaten, Absperrmaterial zur Baustellensicherung und Verkehrsführung, Mess- und Prüfgeräte für die Lage und Dichtigkeit der Rohrleitungen, Bearbeitungsgeräte für Rohranschlüsse und Formstücke entsprechend den Vorschriften der Rohrhersteller, Prüfgeräte für die Nachweise nach DIN-EN 1610 und ATV-DWA-A 139, Geräte für die Sicherheit nach UVV bzw. GUV sowie Büro und Betriebshof einschließlich des erforderlichen Personals. 3.2 zusätzliche Anforderungen für die Gruppen KVU, KVB und KS personelle Anforderungen Zusätzliche Voraussetzung für die Vergabe des Zeichens Fremdüberwachter Kanalbau ist für die Beurteilungsgruppe KS das Vorhandensein eines Verantwortlichen mit erfolgreicher fünfjähriger Berufserfahrung in der Praxis im Kanal- und Rohrleitungsbau, sowie mit Fachwissen über das jeweils anzuwendende Sanierungsverfahren bzw. für die Beurteilungsgruppen KVU und KVB das Vorhandensein eines Verantwortlichen mit erfolgreicher dreijähriger Berufserfahrung im grabenlosen Kanalbau. Auf Baustellen der Beurteilungsgruppe KVB und KVU ist mindestens ein Kanalbauer sowie ein für das eingesetzte Gerät und Verfahren ausgebildeter Mitarbeiter mit personengebundenen Referenzen einzusetzen. Auf Baustellen der Beurteilungsgruppe KS ist mindestens ein Vorarbeiter mit mindestens dreijähriger praktischer Berufserfahrung im Kanal- oder Rohrleitungsbau sowie ein für das jeweils anzuwendende Sanierungsverfahren ausgebildeter Mitarbeiter mit personengebundenen Referenzen einzusetzen gerätetechnische Anforderungen Zusätzlich zu den unter Abschnitt 3.1 genannten Geräten und Einrichtungen sind für die Beurteilungsgruppe KS Einrichtungen entsprechend den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, der UVV und den Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen, Spezialgeräte zur Durchführung des jeweiligen Sanierungsverfahrens und automatische Aufzeichnungsgeräte u.a. für Temperatur und Luftfeuchtigkeit innerhalb und außerhalb von Schächten vorzuhalten. 0305_613_ Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel Seite 2 von 3

6 Güte- und Prüfbestimmungen Fremdüberwachung Kanalbau Zusätzlich zu den unter Abschnitt 3.1 genannten Geräten und Einrichtungen sind für die Beurteilungsgruppe KVU und KVB Einrichtungen entsprechend den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung der UVV und den Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen, Geräte und Einrichtungen für Rohrvortrieb gemäß DWA-A 125, steuerbare Rohrvortriebsanlage bzw. gleichwertige Ausstattung für bergmännische Bauweise und Mess- und Aufzeichnungsgeräte für die geforderten Vortriebsparameter nach DWA A 125 bzw. gleichwertige Messgeräte für die bergmännische Bauweise. vorzuhalten. 4. Überwachung Die Gütesicherung erfolgt über die Eigenüberwachungsprüfung des Unternehmens, sowie die Fremdüber-wachung durch Prüfingenieure der. 4.1 Eigenüberwachung Das Unternehmen ist verpflichtet, die den jeweiligen Beurteilungsgruppen zugeordneten Anforderungen im Rahmen einer Eigenüberwachung zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen (z.b. Prüf- und Messprotokolle, Abnahmebescheinigungen usw.) müssen eindeutig, nachvollziehbar und übersichtlich geordnet abgelegt sein. Enthalten die Vertragsbedingungen zusätzliche Anforderungen hinsichtlich des Umfangs der Eigenüberwachung sind diese einzuhalten. Hinweise zu Inhalt und Struktur ordnungsgemäß dokumentierter Eigenüberwachungsprüfungen enthält der Leitfaden zur Eigenüberwachung der in der jeweils gültigen Fassung. Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Die ordnungsgemäße Durchführung der Eigenüberwachung wird seitens der Prüfingenieure im Verlauf der Fremdüberwachung begutachtet. 4.2 Fremdüberwachung Alle Kanalbaumaßnahmen sind der nach Erhalt des Auftrages unter Angabe der jeweils zutreffenden Beurteilungsgruppe, der vorgesehenen Bauzeit (Baubeginn und Bauende) sowie der Baustellenanschrift schriftlich zu melden. Baumaßnahmen, die weniger als 15 Arbeitstage andauern, können in einer Sammelmeldung vierteljährlich angezeigt werden. Der Umfang der Fremdüberwachung ergibt sich wie folgt: Nach Beantragung bzw. Ablauf der Dauer der Fremdüberwachung (2 Jahre): Prüfung der Nachweisdokumente zur Erfüllung der Anforderungen, Prüfung durch Firmenbesuch (Büro und Betriebshof), nach Verleihung des Zeichens: jährlich mindestens zwei Baustellenüberprüfungen (Beurteilungsgruppe KS: eine); werden keine Baustellen gemeldet, erfolgt ersatzweise ein Firmenbesuch, jährlicher Firmenbesuch (Büro und Betriebshof) bei Beurteilungsgruppe KS. Unabhängig von den planmäßigen Überwachungsmaßnahmen können im Falle der Feststellung, dass die Anforderungen nicht oder nur teilweise erfüllt werden, nach beantragter Änderung der Beurteilungsgruppe, bei berechtigten Beschwerden Dritter, auf besonderen Wunsch des Unternehmens oder bei Änderungen von Unternehmensdaten zusätzliche Firmenbesuche oder auch Baustellenüberprüfungen eingeleitet werden. Die Auswahl der für die Überprüfungen vorgesehen Baustellen erfolgt durch die in Abstimmung mit dem Prüfingenieur aus den gemeldeten Kanalbaumaßnahmen. 0305_613_ Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel Seite 3 von 3

7 Richtlinie zur Nutzung des Zeichens Fremdüberwachter Kanalbau (Stand 03/2010) Diese Richtlinie gilt unmittelbar im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Fremdüberwachung Kanalbau in der jeweils neuesten Fassung. Das Zeichen darf nur in der dargestellten Form verwendet werden (Originalfarbe HKS 42N). Veränderungen z.b. in Schriftbild, Farbgestaltung und Inhalt sind unzulässig. Dies gilt nicht zur Anpassung an die Größe von Begleitschriftbildern. Das Zeichen darf nur mit der Registriernummer und der Angabe der jeweiligen Beurteilungsgruppe verwendet werden. Sofern sich der Inhaber des Zeichens über die Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten Verwendung nicht sicher ist, verpflichtet er sich, bei der vorsorglich das Einverständnis zu der vorgesehenen Verwendung einzuholen. Das Zeichen darf weder an Dritte, noch an Rechtsnachfolger übertragen werden, noch Gegenstand einer Abtretungserklärung, einer Veräußerung oder sonstiger erzwungener rechtlicher Maßnahmen sein. Ändert sich der Geltungsbereich der Fremdüberwachung, ist der Inhaber des Zeichens verpflichtet, alle Werbematerialien innerhalb eines mit der abgestimmten angemessenen Zeitraums entsprechend anzupassen. Das Zeichen der darf nicht im Zusammenhang mit Aussagen verwendet werden, die über den Geltungsbereich Fremdüberwachung Kanalbau hinausgehen. Das Anbringen auf Produkten ist untersagt. Inhaber des Zeichens können für die vorgenannten Nutzungen nur die bei der Geschäftsstelle der erhältlichen Repro-Vorlagen zu Gestaltungszwecken verwenden. Eine Repro- Vorlage des Zeichens wird dem Inhaber zusammen mit der Verleihungsurkunde zur Verfügung gestellt. Endet die Gültigkeit z.b. durch Kündigung, durch Aussetzung, Entzug oder Ablauf der in der Verleihungsurkunde angegebenen Gültigkeitsdauer, ist eine weitere Nutzung des Zeichens unzulässig. Die Weiterverwendung des Zeichens im Rahmen von vorhandenen Werbematerialien, Firmenschriften, Vordrucken usw., die während der Gültigkeitsdauer produziert wurden, ist ausnahmsweise in begründeten Fällen nach vorheriger schriftlicher Absprache mit der Geschäftsstelle für einen im Einzelfall festzulegenden Zeitraum erlaubt. 0305_612_ Seite 1 von1

8 Geschäftsbedingungen Fremdüberwachung Kanalbau (Stand 09/ 2014) 1. Vorbemerkung Diese Bedingungen gelten für die zwischen der und ihren Kunden geschlossenen Verträgen soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Gegenstand des Vertrages zwischen der und dem Kunden ist nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, sondern die Erstprüfung, Fremdüberwachung und die Vergabe des nachfolgend dargestellten Zeichens Fremdüberwachter Kanalbau. Grundlage des Vertrages sind die jeweils aktuellen Güte- und Prüfbestimmungen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die fachliche Kontrolle über die Tätigkeiten der im Bereich der Fremdüberwachung Kanalbau obliegt einem neutralen und unabhängigen Beirat. Festlegungen dieses Beirates sind seitens der zu beachten und damit auch Vertragsgrundlage. 2. Allgemeines Die Fremdüberwachung sowie die Vergabe des Zeichens erfolgt nach festgelegten, mit dem Beirat abgestimmten Verfahren in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regelungen. Näheres ist innerhalb der Güte- und Prüfbestimmungen geregelt. Die internen Abläufe ergeben sich aus dem QM-Handbuch der, das Kunden auf Wunsch in der Geschäftsstelle der einsehen können. 3. Zeichenvergabe und -nutzung Das Zeichen wird durch die mit Übergabe einer Verleihungsurkunde vergeben. Es gilt nur für das überprüfte Unternehmen und ist nicht auf Dritte übertragbar. Das fremdüberwachte Unternehmen ist berechtigt, die Verleihungsurkunde und das Zeichen Fremdüberwachter Kanalbau für geschäftliche Zwecke z.b. in Angeboten, in der Werbung, im Schriftverkehr usw. zu nutzen. Bei Verwendung ist die Richtlinie zur Nutzung des Zeichens Fremdüberwachung Kanalbau in der jeweils neuesten Fassung zugrunde zu legen. Die Verwendung der Verleihungsurkunde bzw. des Zeichens wird bei den Überwachungen überprüft. Die Qualität einzelner Produkte oder Leistungen wird nicht bestätigt. Die mit dem Geltungsbereich verbundene Wirkung des Zeichens und damit im Zusammenhang stehende Rechte des Kunden erlangen erst mit Übergabe der Verleihungsurkunde ihre Gültigkeit. Die ist berechtigt, das Unternehmen nach Übergabe der Verleihungsurkunde in die stets zu aktualisierende und öffentlich zugängliche Liste der fremdüberwachten Unternehmen aufzunehmen. Das Zeichen darf nicht mehr verwendet werden, nach Beendigung der Fremdüberwachung, bei Nichterfüllung der Bedingungen und Fristen sowie bei nicht abgestellten Mängeln, die im Rahmen von Überprüfungen festgestellt wurden. Das Zeichen wird vorzeitig entzogen, wenn Kronenstrasse 55-58,10117 Berlin, Tel _611_ Seite 1 von 3

9 GB Fremdüberwachung Kanalbau der Kunde den Firmenbesuch oder die Baustellenüberprüfung nicht ermöglicht, das Zeichen missbräuchlich verwendet wurde, Zahlungsrückstand gegenüber der besteht, Verstöße bei der Eigenüberwachung oder bei der Meldung der Baustellen vorliegen oder sonstige Voraussetzungen für die Nutzung des Zeichens nicht mehr gegeben sind. 4. Fremdüberwachung Die Fremdüberwachung erfolgt für die Dauer von zwei Jahren gerechnet vom Tag der Ausstellung der Verleihungsurkunde. Die Fremdüberwachung wird nach Ablauf erneut für die Dauer von zwei weiteren Jahren fortgesetzt, wenn nicht einer der Vertragspartner den Vertrag drei Monate vor Ablauf kündigt. 5. Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen Durch den Beirat verabschiedete Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen werden dem Kunden frühzeitig unter Angabe des Zeitpunktes des Inkrafttretens mitgeteilt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, in diesem Fall den Vertrag vorzeitig zu kündigen oder bei Fortdauer der Zeichennutzung entsprechende Korrekturmaßnahmen durchzuführen und diese ggf. im Rahmen einer gesonderten Überwachung überprüfen zu lassen. 6. Kosten des Verfahrens Die von der erbrachten Leistungen werden, soweit nicht vertraglich anders vereinbart, auf Grundlage der jeweils gültigen Gebührenordnung abgerechnet. Zahlungen sind spätestens bis zum zehnten Werktag nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Die Zertifizierung Bau GmbH ist berechtigt, bis zum Ausgleich der Rechnung die Übergabe von Prüfberichten oder Verleihungsurkunden zu verweigern. Erfolgt trotz Erinnerung und Mahnung nach Fälligkeit keine Zahlung, ist die zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen sind ungeachtet der Kündigung zu bezahlen. 7. Einsprüche von Kunden zu Zertifizierungsentscheidungen Der Erhalt eines Einspruches wird dem Unternehmen seitens der Zertifizierung Bau bestätigt. Anschließend wird die getroffene Zertifizierungsentscheidung von einem Referenten überprüft, der nicht in das Zertifizierungsverfahren eingebunden war. Die Überprüfung erfolgt anhand der Aktenlage und weiterer Informationen, ggf. auch durch Rücksprache mit dem Prüfingenieur. Innerhalb von 14 Werktagen wird eine den Einspruch klärende Entscheidung getroffen. Das Ergebnis und der Abschluss des Einspruchsverfahrens wird dem Unternehmen dann innerhalb von drei Werktagen mitgeteilt. 8. Vertraulichkeit Die ist verpflichtet, alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei den Unternehmen bekannt werden, vertraulich zu behandeln, gleichwohl ob es sich dabei um firmenspezifische Erkenntnisse der Unternehmen selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, das Unternehmen entbindet sie von dieser Schweigepflicht. Weiterhin dürfen Informationen über das Unternehmen ohne dessen schriftliches Einverständnis Dritten nicht offen gelegt werden. Hiervon ausgenommen ist die Offenlegung an Behörden zu denen die rechtlich verpflichtet ist. Kronenstrasse 55-58,10117 Berlin, Tel Seite 2 von _611_140925

10 GB Fremdüberwachung Kanalbau Berichte und sonstige Informationen werden seitens der Dritten nicht zugänglich gemacht und nur für die Bewertung der Sachverhalte im Rahmen der Fremdüberwachung verwandt. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass alle ihm von der überlassenen Unterlagen Eigentum der bleiben und verpflichtet sich, diese weder zu kopieren, noch für andere Zwecke auszuwerten. Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber Dritten alles zu unterlassen, was dem Ruf der schaden kann, deren Tätigkeit als unangemessen und nicht autorisiert charakterisieren könnte und/oder das Zertifizierungssystem in Misskredit bringen und das öffentliche Vertrauen in die Fremdüberwachung Kanalbau gefährden kann. Die Bedingungen zur Regelung der Vertraulichkeit gelten grundsätzlich auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. 9. Weitere Pflichten der Vertragspartner 9.1 Pflichten der Die ist verpflichtet, Aufzeichnungen zur Fremdüberwachung für die Dauer von fünf Jahren aufzubewahren. Die ist verpflichtet, nur Prüfingenieure mit entsprechender fachlicher Qualifikation, mehrjähriger Erfahrung, charakterlicher Eignung und nach Anerkennung durch den Beirat einzusetzen und auf diese einzuwirken, damit die Durchführung der Überwachungen möglichst keine Störung des Betriebsablaufes mit sich bringt. Im Rahmen der Abstimmung über die zum Einsatz kommenden Prüfingenieure ist die Zertifizierung Bau GmbH weiterhin verpflichtet, im Falle einer begründeten Ablehnung durch den Kunden einen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Dies gilt auch für den Fall, dass der Prüfingenieur unmittelbar vor oder während der Überwachung aus Gründen, die er selbst nicht zu vertreten hat, ausfällt. 9.2 Pflichten des Kunden Der Kunde hat für die Bereitstellung eines kompetenten Entscheidungsträgers im Rahmen der Überwachungen zu sorgen, der bei der Vorbereitung und Durchführung der Überprüfung verfügbar ist. Der Kunde hat darüber hinaus durch geeignete organisatorische Maßnahmen den reibungslosen Ablauf sicherzustellen und ist verpflichtet, über alle Belange wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. Dokumente, Daten und Aufzeichnungen müssen zugänglich sein. Die jeweils verantwortlichen Mitarbeiter müssen verfügbar und vorbereitet sein. Grundsätzlich gilt die deutsche Sprache als vereinbart. Dies bezieht sich auch auf die Vorlage von Dokumenten, die Durchführung der Fremdüberwachung sowie die Erstellung von Prüfberichten. Kosten für ggf. erforderliche Übersetzungs- und Dolmetscherdienste gehen zu Lasten des Kunden. 10. Sonstiges Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bedingungen gilt an deren Stelle die gesetzliche Regelung als vereinbart. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Die haftet gegenüber Kunden oder Dritten nur, soweit das Gesetz eine zwingende Haftung im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit vorschreibt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Sitz der, Berlin. Kronenstrasse 55-58,10117 Berlin, Tel Seite 3 von _611_140925

11 Gebührenordnung Fremdüberwachung Kanalbau (Stand ) Leistungen der im Kanalbau werden wie folgt abgerechnet, wenn nicht ein verbindliches Angebot auf Grundlage näherer Angaben beauftragt wurde. Allen genannten Beträgen ist die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültige Mehrwertsteuer zuzurechnen. 1. Fremdüberwachungen Mitgliedsbetriebe Baugewerblicher und Bauindustrieller Verbände alle anderen Unternehmen Jährliche Pauschale Fremdüberwachung Die Pauschale beinhaltet folgende Leistungen: o Prüfung der Antragsunterlagen, o Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Begutachtungen vor Ort, o Ausstellung der Verleihungsurkunde und Aufnahme in die Liste der zertifizierten Unternehmen im Internet, o Gebühren für die Nutzung des Zertifikates, o Aufrechterhaltung der Zertifizierung, o 1 x Firmenbesuch (alle 2 Jahre), o 2 x Baustellenprüfung, (Werden keine Baustellen gemeldet, erfolgt ersatzweise ein Firmenbesuch.) 1.890,- Euro 2.175,- Euro Neuausstellung der Urkunde aufgrund Änderung der Unternehmensdaten 100,- Euro 150,- Euro Reisekosten der Prüfingenieure werden unabhängig von Ort und Zeit ihrer Anreise pauschal pro angefangenen Tag pro Prüfingenieur mit 150,00 berechnet. Die Berechnung der in der Pauschalen zur Fremdüberwachung Kanalbau enthaltenen Leistungen erfolgt nach dem Firmenbesuch und weitere 12 Monate nach Durchführung des Firmenbesuchs. Die Reisekosten werden fällig nach dem erfolgten Firmenbesuch bzw. Baustellenüberprüfung. Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel Seite 1 von _614_150715

12 Gebührenordnung Fremdüberwachung Kanalbau (Stand ) 2. Einzelüberwachungen Einzelüberwachungen werden abhängig vom Leistungsumfang und der Dauer der Bauzeit gemäß Einzelüberwachungsvertrag abgerechnet. (Gebühr für Erstellung des Vertrages 60,- ) 3. Zusätzliche Überprüfungen Vorabprüfungen, sowie außerplanmäßige oder zusätzliche Prüfungen, z.b. bei Abweichungen, Beschwerden, oder Erweiterungen, werden zu folgenden Bedingungen durchgeführt: Prüfungen vor Ort (auf Baustellen, sowie in den Geschäftsräumen, Bauhof) nach Aufwand (Prüfingenieur / Tag 1.075,- / Tag zzgl. Reise- und sonstige Nebenkosten) Reisezeiten innerhalb Deutschlands werden nicht gesondert berechnet. Für Vorbereitung und Erstellung des Berichtes werden 0,75 Tage berechnet. Bei Einsatz bis zu 4 Stunden wird ein halber Tagessatz, darüber hinaus wird ein voller Tagessatz abgerechnet, auch wenn mehr als 8 Stunden anfallen. Reise- und Übernachtungskosten werden ohne weitere Zuschläge ab dem Wohnort des Prüfingenieurs weiter berechnet. Dabei werden bei Nutzung eines PKW s 0,50- / gefahrenen KM, Bahnfahrkarte 1. Klasse oder Flugschein Economy anerkannt. Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel Seite 2 von _614_150715

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für das Verfahren zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Zertifizierungsprogramm

Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsprogramm Software-Qualität (Stand: Oktober 2004) DIN CERTCO Burggrafenstraße 6 10787 Berlin Tel: +49 30 2601-2108 Fax: +49 30 2601-1610 E-Mail: zentrale@dincertco.de www.dincertco.de Zertifizierungsprogramm

Mehr

1 Gütegrundlage. 2 Verleihung. 2.1 Grundsatz. 2.2 Antragstellung. 2.3 Antragsprüfung. 2.4 Entscheidung. Fassung August 2011

1 Gütegrundlage. 2 Verleihung. 2.1 Grundsatz. 2.2 Antragstellung. 2.3 Antragsprüfung. 2.4 Entscheidung. Fassung August 2011 Durchführungsbestimmungen für die Verleihung und Führung des Gütezeichens Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung - Instandhaltungs-Richtlinien und Fachlehrgänge Fassung August 2011 1 Gütegrundlage Die

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

nach 20 SGB IX ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX). Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

Zertifizierungsordnung. International Certification Management GmbH

Zertifizierungsordnung. International Certification Management GmbH Zertifizierungsordnung der (ICM) Allgemeines Diese Zertifizierungsordnung gilt für die Auditierung, die Zertifizierung und die Aufrechterhaltung der Zertifizierung von Managementsystemen. Sie regelt das

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

EUROCERT. Rahmenvereinbarung

EUROCERT. Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal, Trainer in der Aus- und Weiterbildung nach DVWO-Qualitätsmodell und nach PAS 1052 Personalzertifizierung vom Tag/Monat 2006 zwischen DVWO Dachverband

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Künstlervertrag Kunst am Bau

Künstlervertrag Kunst am Bau Land Fassung: Juli 2013 «Maßnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5» Künstlervertrag Kunst am Bau Zwischen

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK

GW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Zwischen dem Verein ProMedien e.v. Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz vertreten durch Herrn Hartmut Albers und dem Schulträger vertreten durch

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal Informationen zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525

Mehr

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und den Winzer- und Weingärtnergenossenschaften, Erzeugerorganisationen

Mehr

Geschäftsbedingungen für Begutachtungen und Zertifizierungen

Geschäftsbedingungen für Begutachtungen und Zertifizierungen Zertifizierungsbedingungen Inhalt: Güte- und Prüfbestimmungen, Stand 11/2012 Geschäftsbedingungen für Begutachtungen und Zertifizierungen Richtlinie zur Nutzung des Zeichens Gebührenordnung Vordruck Beauftragung

Mehr

B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D

B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D - B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dieses vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen - 2 - Forschungs- und Entwicklungsvertrag

Mehr

Geschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins.

Geschäftsordnung. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins. Geschäftsordnung 1 Zweck Die Geschäftsordnung regelt den Geschäftsvorgang. Sie ergänzt und ist Bestandteil der Satzung des Tourismusvereins. 2 Pflichten und Aufgaben des Vorstandes Alle Vorstandsmitglieder

Mehr

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

Grundlagen. Antrag Gütezeichen. Güteschutz Kanalbau AK, V, S, I, R, D

Grundlagen. Antrag Gütezeichen. Güteschutz Kanalbau AK, V, S, I, R, D Grundlagen 2015 Antrag Gütezeichen AK, V, S, I, R, D Güteschutz Kanalbau AK, V, S, I, R, D 1 Definition Beurteilungsgruppen 3 2 Antrag auf Mitgliedschaft und Gütezeichen 4 3 Ablauf Prüfung 10 4 Beiträge

Mehr

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:

Mehr

Geschäftsbedingungen für Begutachtungen und Zertifizierungen der Zertifizierung Bau GmbH

Geschäftsbedingungen für Begutachtungen und Zertifizierungen der Zertifizierung Bau GmbH Inhalt 1 Vorbemerkung 6 Vergütung 2 Beauftragung / Vertragsdauer 7 Änderungen der Zertifizierungsregeln 3 Zertifizierung / Zertifikat 8 Einspruchsverfahren 3.1 Zertifizierung 9 Vertraulichkeit 3.2 Verwendung

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Ausgabe April 2009 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag Dienstleistungsvertrag Zwischen Couriercert eine Marke der Couriernet GmbH Schwabachstr. 1 91077 Neunkirchen am Brand -im folgenden Auftragnehmer genannt- und -im folgenden Auftraggeber genannt- wird folgender

Mehr

Management von Beschwerden und Einsprüchen

Management von Beschwerden und Einsprüchen Management von Beschwerden und Einsprüchen für die für Wald & Holz-Zertifizierung Bureau Veritas Certification Verfahrensweise - TQR I&F Division V2-0 - Februar 2015 Move Forward with Confidence 1. EINLEITUNG

Mehr

Vertrag -Tragwerksplanung-

Vertrag -Tragwerksplanung- Vertrag -Tragwerksplanung- RifT-Muster L213 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5»

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON MANAGEMENTSYSTEMEN 1. Allgemeines Die Zertifizierungsstelle der ALL-CERT bietet interessierten Unternehmen ihre Dienste zur Zertifizierung von Managementsystemen entsprechend einschlägiger Normen und Spezifikationen an.

Mehr

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin Rahmenmietvertrag zwischen perpedalo Velomarketing & Event Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Vermieterin Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email-Adresse:

Mehr

Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock

Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft Universität Rostock 2 Fachschaftsrahmenfinanzordnung der Studierendenschaft der Universität Rostock Diese Ordnung tritt mit Beschluss des StuRa am

Mehr

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5 EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5 Vertrag über die Beschaffung von IT-DienstleistungenII Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG,

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Dritten übermitteln. Verlangen Hersteller oder Distributoren detailliertere Angaben über die gespeicherten Daten (um allfälligem Missbrauch vorzubeugen, zur Datenkontrolle oder für statistische Zwecke)

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung

Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung Eine Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder einer Anschlussheilbehandlung kann nur gewährt werden,

Mehr

Schritte zum Systempartner Stufe Großhandel

Schritte zum Systempartner Stufe Großhandel Schritte zum Systempartner Stufe Großhandel Schritt 1: Anmeldung in der Software-Plattform https://qs-platform.info/ Falls Sie bislang noch kein QS- Systempartner sind, gehen Sie bitte auf die Startseite

Mehr

Ministerialblatt NRW 2009 Seite 217

Ministerialblatt NRW 2009 Seite 217 Seite 1 von 3 770 1 Allgemeines Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für

Mehr

INTERNET SERVICES ONLINE

INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag)

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag) Muster eines Beratungsvertrages (Dienstvertrag) Stand: 1. Januar 2004 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,

Mehr

Managementbewertung Managementbewertung

Managementbewertung Managementbewertung Managementbewertung Grundlagen für die Erarbeitung eines Verfahrens nach DIN EN ISO 9001:2000 Inhalte des Workshops 1. Die Anforderungen der ISO 9001:2000 und ihre Interpretation 2. Die Umsetzung der Normanforderungen

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für die

Mehr

Lenkung der QM-Dokumentation

Lenkung der QM-Dokumentation Datum des LAV-Beschlusses: 08.05.2007 Seite1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe, Definitionen... 1 4 Beschreibung... 2 4.1 Struktur der QM-Dokumentation... 2 4.2 Aufbau der

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

Beratungsvertrag Was ist zu klären?

Beratungsvertrag Was ist zu klären? Beratungsvertrag Was ist zu klären? Wer sich für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen entscheidet, sollte im Vorfeld konkret klären, was er von einem Berater erwartet, und eine sorgfältige Auswahl

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Verwaltervertrag. - gemäß Eigentümerbeschluss vom. der Haus- und Wohnungsverwaltung Angela Roth, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn

Verwaltervertrag. - gemäß Eigentümerbeschluss vom. der Haus- und Wohnungsverwaltung Angela Roth, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn Verwaltervertrag zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft - gemäß Eigentümerbeschluss vom vertreten durch und der Haus- und, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn wird folgender Verwaltervertrag

Mehr

An die Studiobetreiber. Internetanfrage. Sehr geehrte Damen und Herren,

An die Studiobetreiber. Internetanfrage. Sehr geehrte Damen und Herren, 05092012rev.2 TÜV Rheinland LGA Products GmbH 51101 Köln An die Studiobetreiber Ihnen schreibt Michael Comos Tel: 0221 806-4320 Fax: 0221 806-1609 Mail: michael.comos @de.tuv.com Köln, 15. Oktober 2012

Mehr

Notifizierung von Zertifizierungsstellen

Notifizierung von Zertifizierungsstellen Notifizierung von Zertifizierungsstellen PEFC Austria stellt auf Grundlage eines schriftlichen Notifizierungsvertrags mit der Zertifizierungsstelle die Einhaltung der folgenden Anforderungen sicher: Die

Mehr

Vertrag. über die1,5 jährige berufsbegleitende Fortbildung für langjährig berufserfahrene Psychotherapeuten in Essentieller Psychotherapie.

Vertrag. über die1,5 jährige berufsbegleitende Fortbildung für langjährig berufserfahrene Psychotherapeuten in Essentieller Psychotherapie. Institut für ESSENTIELLE PSYCHOTHERAPIE Leitung: Wolfgang Erhardt Eichkuhle 22, 53773 Hennef Fon: 02242/9175738 Fax: 02242/915285 info@essentielle-psychoherapie.de www.essentielle-psychotherapie.de Vertrag

Mehr

(3) Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird beim Anbieter nicht gespeichert.

(3) Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird beim Anbieter nicht gespeichert. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Grundlegende Bestimmungen (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Forum Gesunder Rücken besser leben e.v., vertreten durch

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Die Dachdecker-Domain

Die Dachdecker-Domain Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Die Dachdecker-Domain Leistungsbeschreibung und Vertrag Stand November 2004 Was ist die Dachdecker-Domain? Unter der Dachdecker-Domain versteht sich ein

Mehr

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Günter Hartmann Stand: Januar 2016 01. Allgemeines Die Dienstleistungen (Training, Beratung, Coaching und Mediation) von (Günter Hartmann) werden nach den folgenden

Mehr

Weisung 2: Technische Anbindung

Weisung 2: Technische Anbindung Weisung : Technische Anbindung vom 07.09.00 Datum des Inkrafttretens: 0..00 Weisung : Technische Anbindung 0..00 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Allgemeines.... Definitionen und Abkürzungen... 4. Anbindungsarten

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Konzernrichtlinie der TÜV AUSTRIA HOLDING AG. zum Thema. Beschwerdeverfahren

Konzernrichtlinie der TÜV AUSTRIA HOLDING AG. zum Thema. Beschwerdeverfahren Konzernrichtlinie der TÜV AUSTRIA HOLDING AG zum Thema Beschwerdeverfahren Erstellt in der Revision 00 von: Dipl.-Ing (FH) A. Dvorak am: 12.06.2007 Geprüft von: Dipl.-Ing (FH) A. Dvorak am: 13.06.2007

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr