Ausführliche Erläuterungen und Hinweise erhalten Sie unter Tel. 030 /
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- Ursula Hausler
- vor 8 Jahren
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1 Antragsunterlagen Fremdüberwachung Kanalbau Kronenstrasse D Berlin-Mitte Tel Fax Inhalt: - Beauftragung - Güte- und Prüfbestimmungen - Richtlinie zur Nutzung des Zeichens - Geschäftsbedingungen Fremdüberwachung Kanalbau - Gebührenordnung. Ausführliche Erläuterungen und Hinweise erhalten Sie unter Tel. 030 / antrag Stand:
2 Beauftragung Fremdüberwachung Kanalbau Geschäftsbereich Tiefbau Kronenstraße Berlin Telefax: 030/ Firmenname/Anschrift: Ansprechpartner: Telefon-Nr.:.. Fax-Nr.: Internet:.... Beantragte Beurteilungsgruppen (bitte zutreffendes ankreuzen): KOB KS Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen in offener Bauweise aller Werkstoffe und Nennweiten ohne Beschränkung auf bestimmte Tiefenlagen mit den dazugehörigen Schächten und Bauwerken. Auf Referenzen ausgeführter Nennweiten und Tiefenlagen wird innerhalb der Verleihungsurkunde wie folgt hingewiesen: DN 250, Baugrubensohle bis 3,0 m (entspricht Gruppe AK3*) DN 1200, Baugrubensohle bis 5,0 m (entspricht Gruppe AK2*) alle Nennweiten, auch Tiefenlagen größer 5,0 m (entspricht Gruppe AK1*). Das Anforderungsprofil entspricht dem des Gütezeichens Grundstücksentwässerung (RAL-GZ 968), Gruppen KGE 1 und KGE 2. Grabenlose Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Schächten und Bauwerken (entspricht Gruppe S*). (Bei Beantragung der Beurteilungsgruppe S bitte das Sanierungsverfahren angeben) S-Verfahren:.. KVU KVB *) RAL-GZ 961 Die jeweiligen Sanierungsverfahren werden innerhalb der Verleihungsurkunde und des Zeichens genannt. Grabenloser unbemannter Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren Verfahren. Auf Referenzen ausgeführter Vortriebsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde wie folgt hingewiesen: steuerbare Pilotrohr-Verfahren, ggf. mit Einschränkung auf den Nennweitenbereich DN 150 (entspricht Gruppe VP*), steuerbare Verfahren im Mikrotunnelbau mit Schnecken- und Spülförderung (entspricht Gruppe VM*) steuerbare Schilde und Stützung der Ortsbrust durch Flüssigkeit mit Druckluft oder Erddruck (entspricht Gruppe VMD*) Grabenloser bemannter Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren Verfahren. Auf Referenzen ausgeführter Vortriebsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde wie folgt hingewiesen: geschlossene steuerbare Schilde ohne Druckluft oder bergmännische Bauweise (entspricht Gruppe VO*) offene steuerbare Schilde unter Druckluft (entspricht Gruppe VOD*) Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel Seite 1 von 2 305_610_
3 Beauftragung Fremdüberwachung Kanalbau Mitglied im baugewerblichen oder bauindustriellen Verband: Gütezeichen bereits erteilt durch: Landesverband Bayrischer Bauinnungen: ja nein Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.v.: ja nein Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e.v. ja nein Geplanter Beginn der Fremdüberwachung durch :.. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 03/2010), die Richtlinie zur Nutzung des Zeichens (Stand 03/2010) und die Güte- und Prüfbestimmungen (Stand 11/2012) der sind Grundlage der Fremdüberwachung. Daten und Informationen, die der zugänglich gemacht werden, werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert bzw. in Akten abgelegt. Einzelheiten über Verfahren und Abläufe der eigentlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens werden nicht gespeichert bzw. registriert. Die führt ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der von ihr vergebenen Zertifikate bzw. Zeichen und deren Inhalt. Mit der Beauftragung wird die Zustimmung zur Aufnahme in dieses Verzeichnis erklärt Ort und Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift durch die auszufüllen: Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel Seite 2 von 2 305_610_
4 Güte- und Prüfbestimmungen Fremdüberwachung Kanalbau (Stand 11/2012) 1. Geltungsbereich Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Durchführung der Erstprüfung zur Vergabe des Zeichens Fremdüberwachter Kanalbau bei der Herstellung, Instandsetzung, Erneuerung sowie Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe, Nennweiten und Tiefenlagen sowie die Fremdüberwachung. Die Fremdüberwachung ersetzt nicht die Kontrollprüfungen durch den Auftraggeber im Rahmen des Bauvertrags und ist keine Bauüberwachung. 2. Beurteilungsgruppen Beurteilungsgruppe KOB Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen in offener Bauweise aller Werkstoffe und Nennweiten ohne Beschränkung auf bestimmte Tiefenlagen mit den dazugehörigen Schächten und Bauwerken. Auf Referenzen ausgeführter Nennweiten und Tiefenlagen wird innerhalb der Verleihungsurkunde und des Zeichens wie folgt hingewiesen: DN 250, Baugrubensohle bis 3,0 m (entspricht Gruppe AK3 *), DN 1200, Baugrubensohle bis 5,0 m (entspricht Gruppe AK2 *), alle Nennweiten auch Tiefenlagen größer 5,0 m (entspricht Gruppe AK1 *). Das Anforderungsprofil entspricht dem des Gütezeichens Grundstücksentwässerung (RAL-GZ 968), Gruppen KGE 1 und KGE 2. Beurteilungsgruppe KS Grabenlose Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Schächten und Bauwerken (entspricht Gruppe S*). Das jeweilige Sanierungsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde und des Zeichens genannt. Beurteilungsgruppe KVU Grabenloser unbemannter Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren Verfahren. Auf Referenzen ausgeführter Vortriebsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde und des Zeichens wie folgt hingewiesen: steuerbare Pilotrohr-Verfahren, ggf. mit Einschränkung auf den Nennweitenbereich DN 150 (entspricht Gruppe VP*), steuerbare Verfahren im Mikrotunnelbau mit Schnecken- o. Spülförderung (entspricht Gruppe VM*), steuerbare Schilde und Stützung der Ortsbrust durch Flüssigkeit mit Druckluft oder Erddruck (entspricht Gruppe VMD*). Beurteilungsgruppe KVB Grabenloser bemannter Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen mit steuerbaren Verfahren. Auf Referenzen ausgeführter Vortriebsverfahren wird innerhalb der Verleihungsurkunde und des Zeichens wie folgt hingewiesen: offene steuerbare Schilde ohne Druckluft oder bergmännische Bauweise (entspricht Gruppe VO*), offene steuerbare Schilde unter Druckluft (entspricht Gruppe VOD*). 3. Anforderungen 3.1 generelle Anforderungen Das Unternehmen muss seine Zuverlässigkeit, besondere Erfahrungen bei Baumaßnahmen der jeweiligen Beurteilungsgruppen und entsprechend ausgebildetes Fachpersonal darlegen. Dies erfolgt durch Vorlage von Nachweisen der besonderen Erfahrungen des Unternehmens, Belegen über entsprechende Tätigkeiten, Nachweisen der Zuverlässigkeit des Unternehmens, eines Organisationsmanagements, Nachweisen der Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals sowie entsprechenden Referenzen (z.b. Abnahmeprotokolle). Das Fachpersonal ist durch anerkannte Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig zu schulen. (Anmerkung: Eine Liste der durch den Beirat zur Fremdüberwachung Kanalbau der anerkannten Maßnahmen wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt oder kann unter abgerufen werden). *) RAL-GZ _613_ Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel Seite 1 von 3
5 Güte- und Prüfbestimmungen Fremdüberwachung Kanalbau Durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen sind zu dokumentieren. Jede Baustelle muss von einem verantwortlichen Ingenieur, Bachelor of Engineering, Master of Engineering oder einer Person mit als gleichwertig anzuerkennendem Qualifikationsnachweis aus EU-Ländern, einem Handwerksmeister, wenn entsprechende Tätigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten in der Meisterverordnung enthalten sind (Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung) oder einem Bautechniker mit einschlägiger 3- (AK 2 und AK 3) bzw. 5- jähriger Tätigkeit (AK 1) im Kanal- oder Rohrleitungsbau geführt werden. Auf Baustellen sind mindestens 3 Personen, darunter ein Werkpolier und ein Kanalbauer einzusetzen. Bei Bauvorhaben geringeren Umfangs ist ein Vorarbeiter anstelle des Werkpoliers zulässig. Je nach Art, Größe und Ausdehnung der Baumaßnahme ist die Zahl des Fachpersonals entsprechend zu erhöhen. Werden Nachunternehmer eingesetzt und führen diese Arbeiten aus, die den jeweiligen Beurteilungsgruppen unmittelbar zuzurechnen sind, ist nachzuweisen, dass die Nachunternehmer den für die jeweiligen Arbeiten zutreffenden Anforderungen dieser Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen. Je nach durchzuführenden Arbeiten sind folgende Geräte und Einrichtungen der Beurteilungsgruppe entsprechend vorzuhalten: Baugeräte für Aushub, Verbau, Verlegung und Verdichtung entsprechend den jeweiligen Durchmessern der zu verlegenden Rohre; im übrigen gemäß DIN 4124 sowie ATV-DWA A 139, Pumpen für Wasserhaltung und Abflussleitungen für Grundwasserabsenkungen mit erforderlichen Notstrom-Aggregaten, Absperrmaterial zur Baustellensicherung und Verkehrsführung, Mess- und Prüfgeräte für die Lage und Dichtigkeit der Rohrleitungen, Bearbeitungsgeräte für Rohranschlüsse und Formstücke entsprechend den Vorschriften der Rohrhersteller, Prüfgeräte für die Nachweise nach DIN-EN 1610 und ATV-DWA-A 139, Geräte für die Sicherheit nach UVV bzw. GUV sowie Büro und Betriebshof einschließlich des erforderlichen Personals. 3.2 zusätzliche Anforderungen für die Gruppen KVU, KVB und KS personelle Anforderungen Zusätzliche Voraussetzung für die Vergabe des Zeichens Fremdüberwachter Kanalbau ist für die Beurteilungsgruppe KS das Vorhandensein eines Verantwortlichen mit erfolgreicher fünfjähriger Berufserfahrung in der Praxis im Kanal- und Rohrleitungsbau, sowie mit Fachwissen über das jeweils anzuwendende Sanierungsverfahren bzw. für die Beurteilungsgruppen KVU und KVB das Vorhandensein eines Verantwortlichen mit erfolgreicher dreijähriger Berufserfahrung im grabenlosen Kanalbau. Auf Baustellen der Beurteilungsgruppe KVB und KVU ist mindestens ein Kanalbauer sowie ein für das eingesetzte Gerät und Verfahren ausgebildeter Mitarbeiter mit personengebundenen Referenzen einzusetzen. Auf Baustellen der Beurteilungsgruppe KS ist mindestens ein Vorarbeiter mit mindestens dreijähriger praktischer Berufserfahrung im Kanal- oder Rohrleitungsbau sowie ein für das jeweils anzuwendende Sanierungsverfahren ausgebildeter Mitarbeiter mit personengebundenen Referenzen einzusetzen gerätetechnische Anforderungen Zusätzlich zu den unter Abschnitt 3.1 genannten Geräten und Einrichtungen sind für die Beurteilungsgruppe KS Einrichtungen entsprechend den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, der UVV und den Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen, Spezialgeräte zur Durchführung des jeweiligen Sanierungsverfahrens und automatische Aufzeichnungsgeräte u.a. für Temperatur und Luftfeuchtigkeit innerhalb und außerhalb von Schächten vorzuhalten. 0305_613_ Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel Seite 2 von 3
6 Güte- und Prüfbestimmungen Fremdüberwachung Kanalbau Zusätzlich zu den unter Abschnitt 3.1 genannten Geräten und Einrichtungen sind für die Beurteilungsgruppe KVU und KVB Einrichtungen entsprechend den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung der UVV und den Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen, Geräte und Einrichtungen für Rohrvortrieb gemäß DWA-A 125, steuerbare Rohrvortriebsanlage bzw. gleichwertige Ausstattung für bergmännische Bauweise und Mess- und Aufzeichnungsgeräte für die geforderten Vortriebsparameter nach DWA A 125 bzw. gleichwertige Messgeräte für die bergmännische Bauweise. vorzuhalten. 4. Überwachung Die Gütesicherung erfolgt über die Eigenüberwachungsprüfung des Unternehmens, sowie die Fremdüber-wachung durch Prüfingenieure der. 4.1 Eigenüberwachung Das Unternehmen ist verpflichtet, die den jeweiligen Beurteilungsgruppen zugeordneten Anforderungen im Rahmen einer Eigenüberwachung zu überprüfen und zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen (z.b. Prüf- und Messprotokolle, Abnahmebescheinigungen usw.) müssen eindeutig, nachvollziehbar und übersichtlich geordnet abgelegt sein. Enthalten die Vertragsbedingungen zusätzliche Anforderungen hinsichtlich des Umfangs der Eigenüberwachung sind diese einzuhalten. Hinweise zu Inhalt und Struktur ordnungsgemäß dokumentierter Eigenüberwachungsprüfungen enthält der Leitfaden zur Eigenüberwachung der in der jeweils gültigen Fassung. Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Die ordnungsgemäße Durchführung der Eigenüberwachung wird seitens der Prüfingenieure im Verlauf der Fremdüberwachung begutachtet. 4.2 Fremdüberwachung Alle Kanalbaumaßnahmen sind der nach Erhalt des Auftrages unter Angabe der jeweils zutreffenden Beurteilungsgruppe, der vorgesehenen Bauzeit (Baubeginn und Bauende) sowie der Baustellenanschrift schriftlich zu melden. Baumaßnahmen, die weniger als 15 Arbeitstage andauern, können in einer Sammelmeldung vierteljährlich angezeigt werden. Der Umfang der Fremdüberwachung ergibt sich wie folgt: Nach Beantragung bzw. Ablauf der Dauer der Fremdüberwachung (2 Jahre): Prüfung der Nachweisdokumente zur Erfüllung der Anforderungen, Prüfung durch Firmenbesuch (Büro und Betriebshof), nach Verleihung des Zeichens: jährlich mindestens zwei Baustellenüberprüfungen (Beurteilungsgruppe KS: eine); werden keine Baustellen gemeldet, erfolgt ersatzweise ein Firmenbesuch, jährlicher Firmenbesuch (Büro und Betriebshof) bei Beurteilungsgruppe KS. Unabhängig von den planmäßigen Überwachungsmaßnahmen können im Falle der Feststellung, dass die Anforderungen nicht oder nur teilweise erfüllt werden, nach beantragter Änderung der Beurteilungsgruppe, bei berechtigten Beschwerden Dritter, auf besonderen Wunsch des Unternehmens oder bei Änderungen von Unternehmensdaten zusätzliche Firmenbesuche oder auch Baustellenüberprüfungen eingeleitet werden. Die Auswahl der für die Überprüfungen vorgesehen Baustellen erfolgt durch die in Abstimmung mit dem Prüfingenieur aus den gemeldeten Kanalbaumaßnahmen. 0305_613_ Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel Seite 3 von 3
7 Richtlinie zur Nutzung des Zeichens Fremdüberwachter Kanalbau (Stand 03/2010) Diese Richtlinie gilt unmittelbar im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Fremdüberwachung Kanalbau in der jeweils neuesten Fassung. Das Zeichen darf nur in der dargestellten Form verwendet werden (Originalfarbe HKS 42N). Veränderungen z.b. in Schriftbild, Farbgestaltung und Inhalt sind unzulässig. Dies gilt nicht zur Anpassung an die Größe von Begleitschriftbildern. Das Zeichen darf nur mit der Registriernummer und der Angabe der jeweiligen Beurteilungsgruppe verwendet werden. Sofern sich der Inhaber des Zeichens über die Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten Verwendung nicht sicher ist, verpflichtet er sich, bei der vorsorglich das Einverständnis zu der vorgesehenen Verwendung einzuholen. Das Zeichen darf weder an Dritte, noch an Rechtsnachfolger übertragen werden, noch Gegenstand einer Abtretungserklärung, einer Veräußerung oder sonstiger erzwungener rechtlicher Maßnahmen sein. Ändert sich der Geltungsbereich der Fremdüberwachung, ist der Inhaber des Zeichens verpflichtet, alle Werbematerialien innerhalb eines mit der abgestimmten angemessenen Zeitraums entsprechend anzupassen. Das Zeichen der darf nicht im Zusammenhang mit Aussagen verwendet werden, die über den Geltungsbereich Fremdüberwachung Kanalbau hinausgehen. Das Anbringen auf Produkten ist untersagt. Inhaber des Zeichens können für die vorgenannten Nutzungen nur die bei der Geschäftsstelle der erhältlichen Repro-Vorlagen zu Gestaltungszwecken verwenden. Eine Repro- Vorlage des Zeichens wird dem Inhaber zusammen mit der Verleihungsurkunde zur Verfügung gestellt. Endet die Gültigkeit z.b. durch Kündigung, durch Aussetzung, Entzug oder Ablauf der in der Verleihungsurkunde angegebenen Gültigkeitsdauer, ist eine weitere Nutzung des Zeichens unzulässig. Die Weiterverwendung des Zeichens im Rahmen von vorhandenen Werbematerialien, Firmenschriften, Vordrucken usw., die während der Gültigkeitsdauer produziert wurden, ist ausnahmsweise in begründeten Fällen nach vorheriger schriftlicher Absprache mit der Geschäftsstelle für einen im Einzelfall festzulegenden Zeitraum erlaubt. 0305_612_ Seite 1 von1
8 Geschäftsbedingungen Fremdüberwachung Kanalbau (Stand 09/ 2014) 1. Vorbemerkung Diese Bedingungen gelten für die zwischen der und ihren Kunden geschlossenen Verträgen soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Gegenstand des Vertrages zwischen der und dem Kunden ist nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, sondern die Erstprüfung, Fremdüberwachung und die Vergabe des nachfolgend dargestellten Zeichens Fremdüberwachter Kanalbau. Grundlage des Vertrages sind die jeweils aktuellen Güte- und Prüfbestimmungen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die fachliche Kontrolle über die Tätigkeiten der im Bereich der Fremdüberwachung Kanalbau obliegt einem neutralen und unabhängigen Beirat. Festlegungen dieses Beirates sind seitens der zu beachten und damit auch Vertragsgrundlage. 2. Allgemeines Die Fremdüberwachung sowie die Vergabe des Zeichens erfolgt nach festgelegten, mit dem Beirat abgestimmten Verfahren in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regelungen. Näheres ist innerhalb der Güte- und Prüfbestimmungen geregelt. Die internen Abläufe ergeben sich aus dem QM-Handbuch der, das Kunden auf Wunsch in der Geschäftsstelle der einsehen können. 3. Zeichenvergabe und -nutzung Das Zeichen wird durch die mit Übergabe einer Verleihungsurkunde vergeben. Es gilt nur für das überprüfte Unternehmen und ist nicht auf Dritte übertragbar. Das fremdüberwachte Unternehmen ist berechtigt, die Verleihungsurkunde und das Zeichen Fremdüberwachter Kanalbau für geschäftliche Zwecke z.b. in Angeboten, in der Werbung, im Schriftverkehr usw. zu nutzen. Bei Verwendung ist die Richtlinie zur Nutzung des Zeichens Fremdüberwachung Kanalbau in der jeweils neuesten Fassung zugrunde zu legen. Die Verwendung der Verleihungsurkunde bzw. des Zeichens wird bei den Überwachungen überprüft. Die Qualität einzelner Produkte oder Leistungen wird nicht bestätigt. Die mit dem Geltungsbereich verbundene Wirkung des Zeichens und damit im Zusammenhang stehende Rechte des Kunden erlangen erst mit Übergabe der Verleihungsurkunde ihre Gültigkeit. Die ist berechtigt, das Unternehmen nach Übergabe der Verleihungsurkunde in die stets zu aktualisierende und öffentlich zugängliche Liste der fremdüberwachten Unternehmen aufzunehmen. Das Zeichen darf nicht mehr verwendet werden, nach Beendigung der Fremdüberwachung, bei Nichterfüllung der Bedingungen und Fristen sowie bei nicht abgestellten Mängeln, die im Rahmen von Überprüfungen festgestellt wurden. Das Zeichen wird vorzeitig entzogen, wenn Kronenstrasse 55-58,10117 Berlin, Tel _611_ Seite 1 von 3
9 GB Fremdüberwachung Kanalbau der Kunde den Firmenbesuch oder die Baustellenüberprüfung nicht ermöglicht, das Zeichen missbräuchlich verwendet wurde, Zahlungsrückstand gegenüber der besteht, Verstöße bei der Eigenüberwachung oder bei der Meldung der Baustellen vorliegen oder sonstige Voraussetzungen für die Nutzung des Zeichens nicht mehr gegeben sind. 4. Fremdüberwachung Die Fremdüberwachung erfolgt für die Dauer von zwei Jahren gerechnet vom Tag der Ausstellung der Verleihungsurkunde. Die Fremdüberwachung wird nach Ablauf erneut für die Dauer von zwei weiteren Jahren fortgesetzt, wenn nicht einer der Vertragspartner den Vertrag drei Monate vor Ablauf kündigt. 5. Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen Durch den Beirat verabschiedete Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen werden dem Kunden frühzeitig unter Angabe des Zeitpunktes des Inkrafttretens mitgeteilt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, in diesem Fall den Vertrag vorzeitig zu kündigen oder bei Fortdauer der Zeichennutzung entsprechende Korrekturmaßnahmen durchzuführen und diese ggf. im Rahmen einer gesonderten Überwachung überprüfen zu lassen. 6. Kosten des Verfahrens Die von der erbrachten Leistungen werden, soweit nicht vertraglich anders vereinbart, auf Grundlage der jeweils gültigen Gebührenordnung abgerechnet. Zahlungen sind spätestens bis zum zehnten Werktag nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Die Zertifizierung Bau GmbH ist berechtigt, bis zum Ausgleich der Rechnung die Übergabe von Prüfberichten oder Verleihungsurkunden zu verweigern. Erfolgt trotz Erinnerung und Mahnung nach Fälligkeit keine Zahlung, ist die zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen sind ungeachtet der Kündigung zu bezahlen. 7. Einsprüche von Kunden zu Zertifizierungsentscheidungen Der Erhalt eines Einspruches wird dem Unternehmen seitens der Zertifizierung Bau bestätigt. Anschließend wird die getroffene Zertifizierungsentscheidung von einem Referenten überprüft, der nicht in das Zertifizierungsverfahren eingebunden war. Die Überprüfung erfolgt anhand der Aktenlage und weiterer Informationen, ggf. auch durch Rücksprache mit dem Prüfingenieur. Innerhalb von 14 Werktagen wird eine den Einspruch klärende Entscheidung getroffen. Das Ergebnis und der Abschluss des Einspruchsverfahrens wird dem Unternehmen dann innerhalb von drei Werktagen mitgeteilt. 8. Vertraulichkeit Die ist verpflichtet, alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei den Unternehmen bekannt werden, vertraulich zu behandeln, gleichwohl ob es sich dabei um firmenspezifische Erkenntnisse der Unternehmen selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, das Unternehmen entbindet sie von dieser Schweigepflicht. Weiterhin dürfen Informationen über das Unternehmen ohne dessen schriftliches Einverständnis Dritten nicht offen gelegt werden. Hiervon ausgenommen ist die Offenlegung an Behörden zu denen die rechtlich verpflichtet ist. Kronenstrasse 55-58,10117 Berlin, Tel Seite 2 von _611_140925
10 GB Fremdüberwachung Kanalbau Berichte und sonstige Informationen werden seitens der Dritten nicht zugänglich gemacht und nur für die Bewertung der Sachverhalte im Rahmen der Fremdüberwachung verwandt. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass alle ihm von der überlassenen Unterlagen Eigentum der bleiben und verpflichtet sich, diese weder zu kopieren, noch für andere Zwecke auszuwerten. Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber Dritten alles zu unterlassen, was dem Ruf der schaden kann, deren Tätigkeit als unangemessen und nicht autorisiert charakterisieren könnte und/oder das Zertifizierungssystem in Misskredit bringen und das öffentliche Vertrauen in die Fremdüberwachung Kanalbau gefährden kann. Die Bedingungen zur Regelung der Vertraulichkeit gelten grundsätzlich auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. 9. Weitere Pflichten der Vertragspartner 9.1 Pflichten der Die ist verpflichtet, Aufzeichnungen zur Fremdüberwachung für die Dauer von fünf Jahren aufzubewahren. Die ist verpflichtet, nur Prüfingenieure mit entsprechender fachlicher Qualifikation, mehrjähriger Erfahrung, charakterlicher Eignung und nach Anerkennung durch den Beirat einzusetzen und auf diese einzuwirken, damit die Durchführung der Überwachungen möglichst keine Störung des Betriebsablaufes mit sich bringt. Im Rahmen der Abstimmung über die zum Einsatz kommenden Prüfingenieure ist die Zertifizierung Bau GmbH weiterhin verpflichtet, im Falle einer begründeten Ablehnung durch den Kunden einen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Dies gilt auch für den Fall, dass der Prüfingenieur unmittelbar vor oder während der Überwachung aus Gründen, die er selbst nicht zu vertreten hat, ausfällt. 9.2 Pflichten des Kunden Der Kunde hat für die Bereitstellung eines kompetenten Entscheidungsträgers im Rahmen der Überwachungen zu sorgen, der bei der Vorbereitung und Durchführung der Überprüfung verfügbar ist. Der Kunde hat darüber hinaus durch geeignete organisatorische Maßnahmen den reibungslosen Ablauf sicherzustellen und ist verpflichtet, über alle Belange wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen. Dokumente, Daten und Aufzeichnungen müssen zugänglich sein. Die jeweils verantwortlichen Mitarbeiter müssen verfügbar und vorbereitet sein. Grundsätzlich gilt die deutsche Sprache als vereinbart. Dies bezieht sich auch auf die Vorlage von Dokumenten, die Durchführung der Fremdüberwachung sowie die Erstellung von Prüfberichten. Kosten für ggf. erforderliche Übersetzungs- und Dolmetscherdienste gehen zu Lasten des Kunden. 10. Sonstiges Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bedingungen gilt an deren Stelle die gesetzliche Regelung als vereinbart. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Die haftet gegenüber Kunden oder Dritten nur, soweit das Gesetz eine zwingende Haftung im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit vorschreibt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Sitz der, Berlin. Kronenstrasse 55-58,10117 Berlin, Tel Seite 3 von _611_140925
11 Gebührenordnung Fremdüberwachung Kanalbau (Stand ) Leistungen der im Kanalbau werden wie folgt abgerechnet, wenn nicht ein verbindliches Angebot auf Grundlage näherer Angaben beauftragt wurde. Allen genannten Beträgen ist die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültige Mehrwertsteuer zuzurechnen. 1. Fremdüberwachungen Mitgliedsbetriebe Baugewerblicher und Bauindustrieller Verbände alle anderen Unternehmen Jährliche Pauschale Fremdüberwachung Die Pauschale beinhaltet folgende Leistungen: o Prüfung der Antragsunterlagen, o Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Begutachtungen vor Ort, o Ausstellung der Verleihungsurkunde und Aufnahme in die Liste der zertifizierten Unternehmen im Internet, o Gebühren für die Nutzung des Zertifikates, o Aufrechterhaltung der Zertifizierung, o 1 x Firmenbesuch (alle 2 Jahre), o 2 x Baustellenprüfung, (Werden keine Baustellen gemeldet, erfolgt ersatzweise ein Firmenbesuch.) 1.890,- Euro 2.175,- Euro Neuausstellung der Urkunde aufgrund Änderung der Unternehmensdaten 100,- Euro 150,- Euro Reisekosten der Prüfingenieure werden unabhängig von Ort und Zeit ihrer Anreise pauschal pro angefangenen Tag pro Prüfingenieur mit 150,00 berechnet. Die Berechnung der in der Pauschalen zur Fremdüberwachung Kanalbau enthaltenen Leistungen erfolgt nach dem Firmenbesuch und weitere 12 Monate nach Durchführung des Firmenbesuchs. Die Reisekosten werden fällig nach dem erfolgten Firmenbesuch bzw. Baustellenüberprüfung. Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel Seite 1 von _614_150715
12 Gebührenordnung Fremdüberwachung Kanalbau (Stand ) 2. Einzelüberwachungen Einzelüberwachungen werden abhängig vom Leistungsumfang und der Dauer der Bauzeit gemäß Einzelüberwachungsvertrag abgerechnet. (Gebühr für Erstellung des Vertrages 60,- ) 3. Zusätzliche Überprüfungen Vorabprüfungen, sowie außerplanmäßige oder zusätzliche Prüfungen, z.b. bei Abweichungen, Beschwerden, oder Erweiterungen, werden zu folgenden Bedingungen durchgeführt: Prüfungen vor Ort (auf Baustellen, sowie in den Geschäftsräumen, Bauhof) nach Aufwand (Prüfingenieur / Tag 1.075,- / Tag zzgl. Reise- und sonstige Nebenkosten) Reisezeiten innerhalb Deutschlands werden nicht gesondert berechnet. Für Vorbereitung und Erstellung des Berichtes werden 0,75 Tage berechnet. Bei Einsatz bis zu 4 Stunden wird ein halber Tagessatz, darüber hinaus wird ein voller Tagessatz abgerechnet, auch wenn mehr als 8 Stunden anfallen. Reise- und Übernachtungskosten werden ohne weitere Zuschläge ab dem Wohnort des Prüfingenieurs weiter berechnet. Dabei werden bei Nutzung eines PKW s 0,50- / gefahrenen KM, Bahnfahrkarte 1. Klasse oder Flugschein Economy anerkannt. Kronenstraße 55-58,10117 Berlin, Tel Seite 2 von _614_150715
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