Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern
|
|
- Anton Kästner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern Alfons Weinzierl, Vorsitzender Uwe Peetz, Geschäftsführer Stand Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 1
2 Aufbau des LFV Bayern e.v. Netzwerk und Partner Bayerischer Landkreistag Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerischer Städtetag Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren Bayern Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 2
3 Aufgaben des LFV Bayern e.v. Maßgebliche Mitarbeit bei Aus- und Fortbildung Modulare Truppausbildung Neu: Modulare Truppausbildung (MTA) Grundlage ist ebenfalls die FwDV 2, welche die Zusammenfassung von Lehrgängen grundsätzlich vorsieht Ziele: Die Modulare Truppausbildung (MTA) orientiert sich an der tatsächlichen Ausstattung. endet für alle mit der Truppführer-Qualifikation. beinhaltet die Sprechfunker-Qualifikation. ermöglicht ab dem 16. Lebensjahr Einsätze nach Art. 7 BayFwG. ist handlungsorientiert, vermittelt praktische und einsatzrelevante Inhalte. Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 3
4 Aufgaben des LFV Bayern e.v..modulare Truppausbildung Vermittelt alle grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten für die Truppführer aller Feuerwehren Festigung und Anwendung des erworbenen Wissen Anzahl und Ausbildungsbedarf ist von den am Standort vorhandenen Geräten abhängig Basismodul Modul Ausbildungs- und Übungsdienst Ergänzungsmodule Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 4
5 Aufgaben des LFV Bayern e.v. für die Zukunft Imagekampagne Teil 1, bis Teil 4 zur Mitgliederwerbung Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 5
6 Leistungen des LFV Bayern e.v. Für die Feuerwehren erreicht! Finanzielle Vorteile durch Zuschüsse geschaffen Feuerwehrfeste: 100 Jahre: Jahre: Jahre: 400 Jährliche Zuschusssumme ca (durch unseren Partner Versicherungskammer Bayern) GEMA-Nachlass: GEMA-Nachlass für Mitglieder des LFV Bayern (20% für alle Veranstaltungen, wie Tanz, Gründungsfeste, Fahnenweihen usw., bei denen eine Kapelle spielt bzw. Musik aufgeführt wird) Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 6
7 Aufgaben des LFV Bayern e.v. Zukunftssicherung Feuerwehrschulen Wichtigste Eckpunkte... Ausbildungsbedarf muss den Erfordernissen der Feuerwehren angepasst werden Pflichtlehrgänge müssen an allen Schulen prozentual bezüglich Abdeckungsgrad gleich angesetzt werden Fremdlehrgänge müssen zurück gefahren werden Ausbau mobile Ausbildung der Feuerwehrschulen an den Standorten Leitfäden für die Stadtortausbildung z.b. für THL Ausbildung und Fortbildungen für Multiplikatoren auf der Standortebene Vereinheitlichung der Struktur und Arbeitsweise der drei Feuerwehrschulen Modernes angepasstes EDV-gestütztes Anmeldeverfahren Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 7
8 Leistungen des LFV Bayern e.v. Anhebung der Fördersätze für die Stellplatzförderung und die Fahrzeugförderung: Aufnahme des GW-L1 mit TS Beladung Unterteilung der Wechselladerfahrzeuge in WLF 2-achsig; WLF 3-achsig. Die Förderung eines Hilfeleistungssatzes bei einer notwendigen Nachrüstung in einem LF 16, das bisher nicht mit Spreizer und Schere ausgestattet war. Bei den Berufsfeuerwehren und ständigen Wachen wird die Bindungsfrist für Fahrzeuge mit bisher 20 Jahren Bindungsfrist auf 15 Jahre verkürzt. Raum mit besonderem Handlungsbedarf: Finanziell schlechter gestellte Kommunen bekommen zusätzlich 5 % Förderung. Die neuen Förderrichtlinien gelten ab dem 01. März 2015! Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 8
9 Leistungen des LFV Bayern e.v. Endergebnis der Gespräche mit StMI zur Fahrzeugförderung Fahrzeugtyp/Gerät Förderfestbetrag bisher Neue Fördersätze ab März 2015 MZF , ,00 MTW , ,00 ELW , ,00 TSF* , ,00 TSF-W* , ,00 TSF - Logistik ,00 Mittleres Löschfahrzeug MLF , ,00 LF , ,00 HLF , ,00 LF KatS /LF , ,00 LF , ,00 HLF , ,00 TLF , ,00 TLF , ,00 TLF , ,00 DLA (K) 23/ , ,00 DLA (K) 18/ , ,00 DLA (K) 12/ , ,00 Teleskopgelenkmast , ,00 Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 9
10 Leistungen des LFV Bayern e.v. Endergebnis der Gespräche mit StMI zur Fahrzeugförderung Fahrzeugtyp/Gerät Förderfestbetrag bisher Neue Fördersätze ab März 2015 Rüstwagen RW , ,00 Versorgungs-LKW , ,00 GW-L , ,00 TSA 5.500, ,00 Tragkraftspritze 3.800, ,00 VSA 4.500, ,00 GW-G * ,00 GW-A/S , ,00 GW-L , ,00 Trägerfahrzeug 2-Achsig , ,00 Trägerfahrzeug 3-Achsig ,00 AB-A/S , ,00 AB Einsatzleitung , ,00 AB Gefahrgut * ,00 AB Rüstmaterial , ,00 AB Schlauch , ,00 AB THL (schwer) , ,00 AB Sonderlöschmittel , ,00 AB Wasser , ,00 Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 10
11 Leistungen des LFV Bayern e.v. Anhebung der Fördersätze ab März 2015 Förderung bei der Schaffung von notwendigen Stellplätzen bei Neubau: je notwendigen Stellplatz: Stand:2011 Aufstockung auf: für den 1. und 2. Stellplatz je: , ,00 für den 3. bis 5. Stellplatz je: , ,00 für den 6. bis 9. Stellplatz je: , ,00 ab dem 10. Stellplatz je: , ,00 Förderung bei der Schaffung von notwendigen Stellplätzen bei Erweiterungen: für den 1. und 2. Stellplatz je: , ,00 für den 3. bis 5. Stellplatz je: , ,00 für den 6. bis 9. Stellplatz je: , ,00 ab dem 10. Stellplatz je: , ,00 Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 11
12 Leistungen des LFV Bayern e.v. Anhebung der Fördersätze ab März 2015 Stand:2011 Aufstockung auf: Für zusätzl. Flächen bei BF und ständigen Wachen bei Neubau: , ,00 Für zusätzl. Flächen bei BF und ständigen Wachen bei Erweiterung: 7.500, ,00 Bau Vollturm: , ,00 Bau Halbturm: , ,00 Bau Atemschutzwerkstatt: , ,00 Bau Atemschutzübungsanlage: , ,00 Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 12
13 LFV Bayern e.v. Leistungen die wir erreichen konnten, mit der Umsetzung : 4,4 Mill. Euro pro Jahr für das Hochwasserprogramm für folgende Ausstattungen: - Förderung von Sandsack-Füllanlagen - Förderung mobiler Sirenenanlagen (Mobela) -Beschaffung von 4 weiteren Löschwasserfördersystemen - Beschaffung von 3 4 Verstärkerpumpen - Beschaffungen von bis zu 12 Flutmodulen zur Ergänzung der Löschwasserfördersysteme bei Hochwassereinsätzen - Anschaffung von bis zu 40 (Pumpen-) Ausrüstungen mit je 8 10 Modulen mit Verlastung auf AB oder LKW - Förderung von zusätzlichen ELW für die UG-ÖEL Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 13
14 Leistungen des LFV Bayern e.v. Bayern die Zukunft! Mit viel Überzeugungskraft und vielen Gesprächen auf der politischen Schiene konnten wir erreichen, dass Bayern stärker berücksichtigt wird. 26 LF-KatS 28 SW-KatS 21 GW Dekon P Geplante Übergabe der Bundessausstattung Feuerwehren in Bayern bis Ende 2015 Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 14
15 Leistungen des LFV Bayern e.v. für die Zukunft Ehrenamtsförderung Fortführung des praktischen Fahrsicherheitstrainings! Wird ab 2014 jährlich mit durch die KUVB unterstützt! Fahrsicherheitstraining am Fahrsimulator Ohne Kosten für die Feuerwehren! Jähr. finanzieller Aufwand: ! Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 15
16 Leistungen des LFV Bayern e.v. für die Zukunft Ehrenamtsförderung ab 2014 Freiplatz im Feuerwehr-Erholungsheim für 40-jährigen aktiven Dienst. Ab 2014 bekommt jeder ehrenamtliche FW-Dlt. der 40 Jahre aktiven FW-Dienst geleistet hat einen Freiplatz für eine Woche Aufenthalt vom Staat finanziert. Ein Projekt das der LFV Bayern für seine Feuerwehren erreicht hat. Finanzieller Gesamtaufwand jährlich von rund Euro In 2015/16 wird eine neue Saunalandschaft gebaut. Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 16
17 Leistungen des LFV Bayern e.v. für die Zukunft Neues Projekt der Versicherungskammer Bayern als Partner des LFV Bayern Minischaumanlage Jeder KFV/SFV bekommt eine Minischaumübungsanlage kostenlos zur Verfügung gestellt. Umsetzung Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 17
18 Leistungen des LFV Bayern e.v. für die Zukunft Projekt Freistaat Bayern und LFV Bayern Der neue feststoffbefeuerte Brandübungscontainer: Mietfreie Bereitstellung eines feststoffbefeuerten Brandübungscontainer ab Frühjahr 2015 Finanzieller Gesamtaufwand für 4 Jahre von 1,2 Mill. Euro Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 18
19 Aufgaben des LFV Bayern e.v. für die Zukunft Mitgliederwerbung und Mitgliedergewinnung: Motto 2015/16: Gewinnung von Frauen und Mädchen in die Feuerwehr Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 19
20 Leistungen des LFV Bayern e.v. für die Zukunft Kosten und Vorteile für die Feuerwehren - Nutzen Sie die Abfrage über die Homepage des LFV! Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 20
21 LFV Bayern e.v. Impressum Herausgeber Landesfeuerwehrverband Bayern e.v. Carl-von-Linde-Straße 42; Unterschleißheim Telefon: 089 / ; Fax: 089 / geschaeftsstelle@lfv-bayern.de V.i.S.d.M. Gestaltung / Text Bildquellen Vorsitzender Alfons Weinzierl Alfons Weinzierl, Uwe Peetz Landesfeuerwehrverband Bayern e.v., KBM Jochen Kümmel, KBI Herbert Hausmann, BF Würzburg, BFV Unterfranken, KFV Main-Spessart, Fa. Dräger Safety, FF Unterhaching, Kainz Werbeagentur Stand: Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 21
Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern
Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern Alfons Weinzierl, Vorsitzender Uwe Peetz, Geschäftsführer Stand 12.06.2012 Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 1 Aufbau des LFV Bayern
MehrAufgaben und Leistungen des LFV Bayern
Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern Alfons Weinzierl, Vorsitzender Uwe Peetz, Geschäftsführer Stand 12.06.2012 Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 1 Aufbau des LFV Bayern
MehrAufgaben und Leistungen des LFV Bayern
Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern Alfons Weinzierl, Vorsitzender Uwe Peetz, Geschäftsführer Stand 12.06.2012 Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 1 Aufbau des LFV Bayern
MehrNeukonzeption der Truppausbildung. Geretsried Regensburg Würzburg. in Bayern
Neukonzeption der Truppausbildung Geretsried Regensburg Würzburg in Bayern Neukonzeption der Truppausbildung in Bayern BISHER: Truppausbildung Umfang und Endqualifikation ist in der FwDV 2 definiert, besteht
Mehr21. Landesverbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.v. am 20. September 2014 in Bad Kissingen.
21. Landesverbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.v. am 20. September 2014 in Bad Kissingen. Stand: 20.09.2014 Es gilt das gesprochene Wort! Redemanuskript des Vorsitzenden des LFV Bayern
MehrJahresbericht 2013 KBR Weber Johann 7 Landkreise 3 Kreisfreie Städte
Jahresbericht 2013 KBR Weber Johann 7 Landkreise 3 Kreisfreie Städte 1 24.03. 2014 2 3 Bitte um Teilnahme an der Telefon -RZR Spendenaktion am 16. Mai 2014 von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Erweiterung / Ergänzung
MehrNeukonzeption der Truppausbildung in Bayern. Feuerwehrinspektion Landkreis Günzburg
Neukonzeption der Truppausbildung in Bayern Feuerwehrinspektion Landkreis Günzburg Arbeitskreis Modulare Truppausbildung Truppausbildung bisher besteht aus: Truppmannausbildung - Truppmann Teil 1 - Truppmann
MehrJahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en)
Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en) Bezeichnung der Feuerwehr (en): Ortsteil: Gemeinde: Landkreis/Kreisfreie Stadt: PD-Bereich: Berichtsjahr: Stichtag: 31.12. A. Iststärke der Feuerwehr
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Langensendelbach erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
MehrEs gilt das gesprochene Wort! 15.09.2012
Es gilt das gesprochene Wort! 15.09.2012 Redemanuskript des Vorsitzenden des LFV Bayern zu: Aktuelle Themen: Die Zukunft der Feuerwehrschulen und das Feuerschutzsteueraufkommen 40 neue Stellen für die
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Karlstadt erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
MehrGEMEINDE FINNING. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
GEMEINDE FINNING Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Finning erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz
MehrS a t z u n g. über Aufwendungsersatz und Gebühren. für Einsätze und andere Leistungen. der Feuerwehren der Gemeinde Hausen. vom
5.10.1 S a t z u n g über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde Hausen vom 12.03.2015 (Amtsblatt Nr. 12 vom 20.03.2015) Änderungen: 5.10.2 Satzung
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren S A T Z U N G
1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Kolitzheim erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Emtmannsberg erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Immenreuth
1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Immenreuth Die Gemeinde Immenreuth erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Zwiesel erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende S
MehrStandardfunkausstattung je Fahrzeug/Funktion Typgruppe Typ Fahrzeug MRT HRT
Seite: von 0 Rettungsdienst: RTW ) * Regelrettungsdienst NAW ITW ) KTW NEF/VEF Infekt-RTW ) Außenarzt (nur bei anerkannter Sonderwarneinrichtung für das Privatfahrzeug!) Notarzt mit privatem Kfz (nur bei
MehrWir gestalten Zukunft! Gemeinsam mehr erreichen! Vereint innovativ leistungsstark. Ein Spitzenverband mit Spitzenleistungen.
Wir gestalten Zukunft! Gemeinsam mehr erreichen! Vereint innovativ leistungsstark. Ein Spitzenverband mit Spitzenleistungen. September 2015 01 DEN WORTEN LASST TATEN FOLGEN - AN DIESEM GRUNDSATZ LASSEN
Mehr1 Aufwendungs- und Kostenersatz
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Marktredwitz Vom 12.05.1999 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 5 vom 31.05.1999), zuletzt geändert
MehrFunkrufnamen der Feuerwehr Gelnhausen. Feuerwehr Gelnhausen 1
Funkrufnamen der Feuerwehr Gelnhausen Feuerwehr Gelnhausen 1 Für alle Stadtteile gilt das man den Namen der Stadt immer nennt: Florian Gelnhausen. Um im Kreis eine klare Zuordnung zu haben. Status-Meldungen
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Osterhofen erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
MehrKostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1)
Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1) Beschluss des Gemeinderats vom 25.02.2015 Für Leistungen der Feuerwehr werden folgende
MehrRheinland-Pfalz
en Rheinland-Pfalz - 2009 Anzahl Ausrückebereiche: 1981 Einwohner: 4012675 Organisation und Aufgaben Feuerwehren (gesamt) 5 2.327 1005 18 Feuerwehrhäuser/-wachen (gesamt) 7 2.394-15 davon: mit ständiger
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren 7.0 Die Gemeinde Eckersdorf erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende SATZUNG 1 Aufwendungs- und
MehrSatzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Waldkraiburgs (Feuerwehrgebührensatzung)
137 B S. 1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Waldkraiburgs (Feuerwehrgebührensatzung) Vom 18. Dezember 2015 Die Stadt Waldkraiburg
MehrInnenminister Herrmann übergibt anlässlich der LFV-Klausurtagung Brandübungscontainer an die bayerischen Feuerwehren
Innenminister Herrmann übergibt anlässlich der LFV-Klausurtagung Brandübungscontainer an die bayerischen Feuerwehren Nr. 104 31.03.2015 Der LFV Bayern informiert Inhaltsverzeichnis Titelthema: Bericht
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Korb -Feuerwehrkostenerstattungssatzung-
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Korb -Feuerwehrkostenerstattungssatzung- Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg und 34 des Feuerwehrgesetzes
MehrSächsisches Staatsministerium des Innern
3. Dezember 2015 Nr. 49 Sächsisches Amtsblatt Sächsisches Staatsministerium des Innern Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Richtlinie Feuerwehrförderung
MehrFunkrufnamen. F e u e r w e h r k r e i s a u s b i l d u n g
Funkrufnamen Inhalt Systematik Bestandteile Funkrufnamen LK SWP Wiederholung Beispiele Florian Mainz 1 / 46-2 2. HLF 20/16 der Wache 1, Feuerwehr Mainz Rotkreuz Südpfalz 17 / 83-2 2. RTW der Wache 17 (Landau)
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Satzung
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren geändert durch Satzung zur Anpassung der Satzung der Gemeinde Vilgertshofen an den Euro (EuroAnpS)
Mehr2. TKZ Abk. Ortsfester Funkteilnehmer OPTA Block ortsfester Funkteilnehmer FEST. 2. TKZ Abk. Funktionsbezogener Rufnamen OPTA Block 4.
Anlage 1 Festlegung der 2. Teilkennzahlen (TKZ) sowie der OPTA-Kurzbezeichnungen bei den Feuerwehren Ortsfeste Funkteilnehmer 2. TKZ Abk. Ortsfester Funkteilnehmer OPTA Block 4.2 00 ortsfester Funkteilnehmer
MehrKostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden
Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden Stand: 30.Juni 2004 Für die Leistungen der Feuerwehr Baden-Baden werden auf Grundlage der Richtlinie für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Baden-Baden
MehrAbkürzungen in der Feuerwehr
Abkürzungen in der Feuerwehr [A][B][C][D][E][F][G][H][I][J][K][L][M][N][O][P][Q][R][S][T][U][V][W][X][Y][Z] A AAO AB ABC AED AFFF AGT AL A-Schlauch ATF ATM ATr B BF BM BMA BMZ BOS BRK B-Schlauch C CAFS
MehrVom 13. März 2000 Geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 und 7. Mai 2013
2.1.2 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Schwandorf (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung der Stadt Schwandorf FwKS) 1 Vom 13. März 2000 Geändert
MehrKREISBRANDINSPEKTION FREISING
Lehrgangsübersicht: Feuerwehrausbildungszentrum Stand: 24.06.2016 Lehrgang Beginn Freie Plätze Auf Warteliste Atemschutzgeräteträger 11.03.2016 0 (von 12) 0 Atemschutzgeräteträger 01.04.2016 0 (von 12)
MehrMaschinistenausbildung
für Tragkraftspritze und Löschfahrzeuge Löschfahrzeuge Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Drehleitern mit Handbetrieb Rüst- und Gerätewagen Schlauchwagen Sonderlöschmittelfahrzeuge
MehrNovellierung Bayerisches Feuerwehrgesetz - Rechtsstellung Kreisbrandrat - 5. März 2016
Novellierung Bayerisches Feuerwehrgesetz - Rechtsstellung Kreisbrandrat - 5. März 2016 Änderungen Bayerisches Feuerwehrgesetz Art. 6 Abs. 2 Altersgrenze Die gesetzliche Altersgrenze soll aus Sicht des
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern
Stichtag: 31. Dezember 2012 Bayerisches Staatsministerium, Sachgebiet ID2 - alle Rechte vorbehalten. Falls nicht anders angegeben, unterliegen alle Texte, Daten, Bilder einschließlich deren Anordnung dem
MehrApril 2011 K o m m u n a l e F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k
April 211 K o m m u n a l e F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k 2 1 Franz-Josef-Röder-Straße 21 www.saarland.de 66119 Saarbrücken Jahresstatistik 21 der kommunalen Feuerwehren
MehrSatzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim
Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim Aufgrund des 34 des Feuerwehrgesetzes in der Fassung vom 10. Februar 1987 (GBl. S. 105), zuletzt geändert durch
MehrWir gestalten Zukunft! Gemeinsam mehr erreichen! Vereint innovativ leistungsstark Ein Spitzenverband mit Spitzenleistungen
Wir gestalten Zukunft! Gemeinsam mehr erreichen! Vereint innovativ leistungsstark Ein Spitzenverband mit Spitzenleistungen Dezember 2013 DEN WORTEN LASST TATEN FOLGEN - AN DIESEM GRUNDSATZ LASSEN WIR UNS
MehrFunkrufnamen (nichtpolizeiliche BOS) Sachsen
Funkrufnamen (nichtpolizeiliche BOS) Sachsen Allgemeines Zusammensetzung der Funkrufnamen Teilkennzahlen im 4m-Band: 1. TKZ: Fachdienst und Standort 2. TKZ: Art der Funkstelle 3. TKZ: Anzahl In Sachsen
MehrWegweiser. durch die Modulare Truppausbildung (MTA) im Landkreis Landshut
Wegweiser durch die Modulare Truppausbildung (MTA) im Landkreis Landshut 1. Allgemeines Seit Mai 2014 ist die Modulare Truppausbildung für die Feuerwehren Bayerns gültig. Ab Februar 2015 wird diese nun
MehrAufwendungs- und Kostenersatz
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aschaffenburg vom 22.12.1998 (amtlich bekannt gemacht am 31.12.1998), geändert durch Änderungssatzung
MehrA U S F E R T I G U N G
A U S F E R T I G U N G S a t z u n g über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 01.12.2014 Die Stadt Weilheim i.ob erlässt aufgrund Art. 28
MehrNeukonzeption der Truppausbildung in Bayern
Neukonzeption der Truppausbildung in Bayern 1. Gesamtkonzept der Truppausbildung 2. Leistungsnachweise 3. Ergänzungsmodule 4. Ausbildungshilfen für die MTA 5. Erfahrungen aus den Pilotlehrgängen 6. Organisation
MehrFreiwillige Feuerwehr Lkr. Rhön-Grabfeld
Freiwillige Feuerwehr Lkr. Rhön-Grabfeld Funkrufnamenliste Funkrufnamen im Landkreis Rhön-Grabfeld (Stand: 01/2013) Feuerwehreinsatzfahrzeuge FF Alsleben Mehrzweckfahrzeug MZF Florian Alsleben 11/1 Löschgruppenfahrzeug
MehrSonderfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge die für Sonder- und Spezialaufgaben speziell konstruiert wurden. Dazu zählen unter anderem:
Sie sind hier: Herten Service Feuerwehr Fahrzeuge Sonderfahrzeuge Sonderfahrzeuge Sonderfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge die für Sonder- und Spezialaufgaben speziell konstruiert wurden. Dazu zählen unter
MehrFahrzeuge Feuerschutz
Fahrzeuge Feuerschutz Die Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst des Kreises Soest entsendet je nach Notfalllage unterschiedliche Fahrzeuge. Dabei wird unterschieden zwischen: Kommandowagen
MehrFreiwillige Feuerwehren
Freiwillige Feuerwehren Lehrgangskatalog 2013 Wichtige Informationen - Am ersten Lehrgangstag bitte in Dienstuniform erscheinen, soweit nichts anderes angegeben ist. - Terminliche Änderungen sind während
MehrDie Gemeinde Kinsau erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende. Satzung. 1 Aufwendungs- und Kostenersatz
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 07. Juni 1999 geändert durch Satzung zur Änderung über Aufwendung- und Kostenersatz für Einsätze
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in Neu-Ulm
7/11 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in Neu-Ulm Die Stadt Neu-Ulm erlässt aufgrund des Art. 28 Abs.4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld
Gemeinde Karlsfeld Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld Inkrafttreten am: 02.08.2016 Geändert zum: Satzung über Aufwendungs-
MehrFeuerwehr Lehrgänge im Landkreis Unterallgäu
Feuerwehr Lehrgänge im Landkreis Unterallgäu Lehrgangsangebote Lehrgangsbuchungen Verehrte Feuerwehrkamerdinnen, verehrte Feuerwehrkameraden, bereits seit über 20 Jahren wird für die Feuerwehren im Landkreis
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz
Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz Alarmierungsbekanntmachung Hintergründe der Neufassung Die flächendeckende Errichtung Integrierter Leitstellen erfordert eine Anpassung der
MehrBrandschutzeinheiten im Landkreis Aschaffenburg Stand 02 / 11
Brandschutzeinheiten im Landkreis Aschaffenburg Stand 02 / 11 Feuerwehr - Zug 01 Alzenau/Michelbach FF Alzenau ELW 1 FF Alzenau LF 16/12 FF Michelbach HLF 20/16 Lageabhängige Ergänzung um ein Sonderfahrzeug
MehrEINSATZSTATISTIK + STÄRKE 2008 STICHTAG: 01.01.2008
Die Feuerwehren Bayerns im Zahlenspiegel EINSATZSTATISTIK + STÄRKE 2008 STICHTAG: 01.01.2008 Zahlen Daten Fakten Bayerisches Staatsministerium des Innern, Sachgebiet ID2- alle Rechte vorbehalten. Falls
MehrBayerischer Gemeindetag Bayerischer Städtetag LandesFeuerwehrVerband Bayern e.v. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Bayerischer Gemeindetag Bayerischer Städtetag LandesFeuerwehrVerband Bayern e.v. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband An die Städte, Märkte und Gemeinden im Bayerischen Gemeindetag und im Bayerischen
MehrRichtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern
Seite 1 P:\HOMEPAGE\FB 2\Satzungen\52 Richtlinien für die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern Der
MehrBV/053/ Anlage 1
BV/053/2011 - Anlage 1 Kalkulation zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Zwickau Gliederung: 1. Erläuterungen zur Kalkulation 1.1 Personal 1.1.1
MehrFunkrufnamen Feuerwehr Kreis Dithmarschen T.Plohmann Digitalfunk-Servicestelle
Funkrufnamen Feuerwehr Kreis Dithmarschen 26.02.2016 T.Plohmann Digitalfunk-Servicestelle Grundrufname Funkrufname Typ Organisation Standort Kreiswehrführung Florian Dithmarschen 00-01 - 01 A KWeFü Kreiswehrführer
MehrStadt Wasserburg am Inn
Stadt Wasserburg am Inn Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der städtischen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) Aktenzeichen: 1.2 0918 2 Inhaltsverzeichnis
MehrLandesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Stand: 28.01.2015. Lehrgangsangebot 2016
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Stand: 28.01.2015 101E 101A Brandmeistereinführungslehrgang gemäß der SächsFwAPO Lehrgangsangebot 2016 Lehrgangsart Dauer Voraussetzungen Bemerkungen
MehrSatzung. 1 Begriffsbestimmungen
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg ( Kostensatzung ) Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat am 29.03.2006 auf Grund von 1.
MehrDie Stadt Cham erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende. Satzung
Die Stadt Cham erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren 1 Aufwendungs-
MehrFunkrufnamen und Funkgeräte
Funkrufnamen und Funkgeräte Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) betreiben ortsfeste und bewegliche Funkanlagen, die vom Fernmeldetechnischen Zentralamt (FTZ) geprüft werden. BOS sind
MehrSatzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung)
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 34 des Feuerwehrgesetzes,
MehrVorwort zur Präsentation Fahrzeugkunde
Vorwort zur Präsentation Fahrzeugkunde - Diese sehr ausführliche Präsentation wurde so aufgebaut, dass die Gemeinden bzw. die Werkfeuerwehren im Saarpfalz-Kreis die Folien entsprechend verwenden können,
MehrFunkrufnamenkatalog Rufnamenstruktur der "nichtpolizeilichen BOS" im Land Hessen - Aktualisierung des Funkrufnamenkatalogs vom Dezember 1999 -
Funkrufnamenkatalog Rufnamenstruktur der "nichtpolizeilichen BOS" im Land Hessen - Aktualisierung des Funkrufnamenkatalogs vom Dezember 1999 - Hinweis: Substanzielle Änderungen gegenüber der Fassung 12/99
MehrVerzeichnis der Pauschalsätze
Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Verzeichnis der Pauschalsätze Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen
Mehr3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Statistisches Jahrbuch Salzgitter 59.Jahrgang 2013 30.12.2014 3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Referat für Wirtschaft und Statistik Seite: 117 /261 30.12.2014 Statistisches Jahrbuch Salzgitter 59.Jahrgang
MehrKostentarif für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Salzgitter (Feuerwehrkostentarif)
Anlage 2 3. Änderung der Regelung über die privatrechtlichen Entgelte für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Salzgitter außerhalb der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz
MehrTruppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4
Grundausbildung ( 3 Jahre ) Truppmann Funkerlehrgang Truppmann Atemschutzgeräteträger Modul 1 und 2 Modul 3 und 4 Ausbildungsdauer: 80 Std. Ausbildungsdauer: 20 Std. Ausbildungsdauer: 80 Std. Ausbildungsdauer:
MehrErfahrungen bei der Ausbildung von Atemschutz- und CSA-Trägern
Erfahrungen bei der Ausbildung von Atemschutz- und CSA-Trägern Jürgen Schemmel Abteilungsleiter Sonderausbildung Staatliche Feuerwehrschule Würzburg Referent: Schemmel 20.02.2014 Folie 1 Randbedingungen
MehrKreisfeuerwehrverband Vorpommern-Greifswald. Kreisausbildung 2017
Kreisfeuerwehrverband Vorpommern-Greifswald Geschäftsbereich Gützkow Kreisausbildung 2017 Fachbereiche der Kreisausbildung des Kreisfeuerwehrverbandes Vorpommern-Greifswald - Bereich Gützkow - Truppmann/Truppführer
MehrRahmeneinsatzplan Wasserrettung und Ölschadensbekämpfung
Merkblatt Brand- und Katastrophenschutz Rahmeneinsatzplan Wasserrettung und Ölschadensbekämpfung Nr. 44/2013 FD Brand- und Katastrophenschutz Rahmeneinsatzplan Wasserrettung und Ölschadensbekämpfung im
MehrAbkürzungen bei der Feuerwehr
Abkürzungen bei der Feuerwehr Abkürzung Bedeutung BF Berufsfeuerwehr FF Freiwillige Feuerwehr Pol Polizei RD Rettungsdienst WF Werkfeuerwehr Dienstgrade und Organisation KBR Kreisbrandrat KBI Kreisbrandinspektor
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01.
1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01.2015 Die Gemeinde Geroldsgrün erlässt auf Grund des Art.
MehrAnlage zur Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Schwäbisch Hall in der Fassung vom
Anlage zur Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Schwäbisch Hall in der Fassung vom 22.02.2006 - Kostenverzeichnis - 1. Verrechnungssätze für Personalkosten - Pauschalen
MehrAtemschutznotfalltraining am Beispiel der Feuerwehr Hamburg. LIVE 2011 (Brandamtmann Lars Lorenzen F0522K, Brandmeister Lars Seeger F121)
Atemschutznotfalltraining am Beispiel der Feuerwehr Hamburg LIVE 2011 (Brandamtmann Lars Lorenzen F0522K, Brandmeister Lars Seeger F121) Hamburg Allgemein 760km² 1.800.000 Einwohner 2300 Einwohner / km²
MehrTETRA-Digitalfunk als Führungshilfsmittel im Brand- und Katastrophenschutz
TETRA-Digitalfunk als Führungshilfsmittel im Brand- und Katastrophenschutz Lehraussagen zur Ausbildung von Führungskräften und Führungsunterstützungspersonal Inhaltsverzeichnis: 1 Vorbemerkung 2 Anzahl
MehrKennzahlenübersicht zum Funkrufnamenkatalog (anzuwenden ab )
Kennzahlenübersicht zum Funkrufnamenkatalog (anzuwenden ab 01.01.2004) Ortsfeste Funkstelle 00 Ortsfeste Funkstelle Die Kennziffer 00 wird hierbei nicht gesprochen. Funktionsbezogene Rufnamen 01 Leiterin
MehrFreiwillige Feuerwehr Hettensen. Der Löscheinsatz. Ingolf Wolter
Der Löscheinsatz Ingolf Wolter Feuerwehrdienstvorschriften FwDVs regeln den organisierten Einsatz von Einheiten der Feuerwehr bei allen Feuerwehren gleichartig. Sorgen für einen geordneten Einsatzablauf.
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Wuppertal und Hilfe leistender Feuerwehren vom 16.12.2008
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Wuppertal und Hilfe leistender Feuerwehren vom 16.12.2008 Aufgrund der 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen
MehrAlle aktuellen Planungen zum Neubau der Hauptfeuerwache / THW im Heuried werden umgehend eingestellt.
Interfraktioneller Antrag Bunte Liste / Freie Wähler / SPD vom 19.01.2011: Alle aktuellen Planungen zum Neubau der Hauptfeuerwache / THW im Heuried werden umgehend eingestellt. 1 Interfraktioneller Antrag
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung)
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes
MehrTH Basis Teil A. Organisationshinweise. A u s b i l d e r
TH Basis Teil A Organisationshinweise A u s b i l d e r L 140 A 05/2016 --- Vervielfältigungen nur zu Lehrzwecken und nur nach Rücksprache mit der LFS Sachsen --- Sie erhalten: - Organisationshinweise
MehrBayerische Jugendfeuerwehrmitglieder im aktiven Einsatzdienst. Rahmenbedingungen, Grenzen, Chancen
Bayerische Jugendfeuerwehrmitglieder im aktiven Einsatzdienst Rahmenbedingungen, Grenzen, Chancen 1 Übersicht 1. Begrüßung, Einstieg und kurze Vorstellung 2. rechtliche Rahmenbedingungen 3. Grenzen 4.
MehrVerzeichnis der Pauschalsätze
Verzeichnis der Pauschalsätze Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummer 1 bis 4) und den Personalkosten (Nummer 5 und 6) zusammen. 1. Streckenkosten Die Streckenkosten
MehrFeuerwehrfahrzeuge 8.01. Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns
Feuerwehrfahrzeuge 8.0 Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns Stand: 09/0 Inhaltsverzeichnis A. Begriffsbestimmungen.... Fahrzeugdefinitionen.... Massedefinitionen... 5 B. Einteilung nach EN 86... 6 C.
MehrSATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN GEMEINDLICHER FEUERWEHREN
SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN Der erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz (1) Die Gemeinde erhebt im Rahmen
MehrGEBÜHRENVERZEICHNIS ZUR FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG
GEBÜHRENVERZEICHNIS ZUR FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG 1 Personalgebühr Betrag 1.1 Brand- u. Hilfeleistungssätze je Einsatzkraft 20,00 1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 7,50 1.3 Dauert ein Einsatz ohne
MehrSatzung. zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Rauenberg Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 27 und 36 des Feuerwehrgesetzes für
MehrFeuerwehralarmierung durch die Leitstelle Nürnberg
Feuerwehralarmierung durch die Leitstelle Nürnberg Information und Hinweise nach den Erfahrungen aus den ersten Monaten der Umstellung 1 Funkrufnamen Erweiterung der Funkrufnamen um die Wachnummer wurde
MehrDienstbetrieb Atemschutzzentrum im Landkreis Forchheim in Ebermannstadt
Inhaltsverzeichnis 1. ANWENDUNGSBEREICH UND ZWECK... 1 2. REFERENZDOKUMENTE... 1 3.1. Abkürzungen... 1 3.2. Definitionen... 2 4. BESCHREIBUNG... 2 4.1. Allgemeines... 2 4.2. Grundausbildung in der Atemschutzübungsstrecke...
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren S A T Z U N G. 1 Aufwendungs- und Kostenersatz
1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde/Die Stadt/ Der Markt 1 erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG)
MehrSatzung über die Erhebung von. Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen (Feuerwehrsatzung) vom 04.11.
1.4/37.01 Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen vom 04.11.2014 1 Leistung der Feuerwehr... 2 2 Kostenersatz... 2 3 Berechnungsgrundlage... 3 4 Gebühren und sonstige
MehrVersicherungsschutz. Uwe Peetz, Geschäftsführer. Stand 12.06.2012 Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 1
Uwe Peetz, Geschäftsführer Stand 12.06.2012 Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 1 Ersatz von eigenen Sachschäden Für die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr ergibt sich der Anspruch
Mehr