Seite Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat
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1 Seite Landeshauptstadt 1 von 21 Personal- Organisationsreferat Herrn Stadtrat Richard Quaas CSU-Fraktion Dr. Thomas Böhle Berufsmäßiger Stadtrat Praktikanten bei der Landeshauptstadt Schriftliche Anfrage gemäß 68 GeschO von Herrn StR Richard Quaas vom , eingegangen am Az. D-HA II/V1 M Sehr geehrter Herr Stadtrat Quaas, Ihre an Herrn Oberbürgermeister gerichtete Anfrage vom wurde dem Personal Organisationsreferat zur Beantwortung zugeleitet. Zunächst darf ich mich bei Ihnen die eingeräumte zweimalige Fristverlängerung bedanken. Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt: Bei der Landeshauptstadt gibt es, wie in vielen Firmen anderen Einrichtungen Dienststellen des öffentlichen Dienstes Schüler Studenten. Prinzipiell ist es eine sehr begrüßenswerte Einrichtung, jungen Menschen die Gelegenheit zu geben, sich die berufliche Praxis Arbeitsabläufe direkt anzusehen auf Zeit in verschiedenen Bereichen der Verwaltung mitzuarbeiten. Dazu bedarf es aber von Seiten des Anbieters solcher, der LH- einer guten Vorbereitung geeigneter Fachkräfte, die diese Praktika auch in sinnvoller Weise begleiten, so dass sowohl die Praktikantinnen Praktikanten, aber auch die Stadtverwaltung etwas von diesem Angebot profitieren. Für ihre Tätigkeit sollten Praktikanten auch prinzipiell eine finanzielle Zuwendung erhalten, die eine Anerkennung die erbrachte Leistung darstellen soll, um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, dass solche Kräfte ausgenutzt würden. Bevor ich auf Ihre Fragen im Einzelnen eingehe, darf ich Folgendes zur Zuständigkeit voraus-
2 Seite 2 von 21 schicken: Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom wurde festgelegt, dass die heterogenen Fachbereiche über die Ausbildung bezahlter Praktikantinnen Praktikanten unter Steuerung durch Rahmenvorgaben durch das Personal- Organisationsreferat entscheiden. In diesen Fällen bereitet das Personal- Organisationsreferat die Personalauswahlentscheidung vor vollzieht die Entscheidung des Fachbereichs. Die Zuständigkeit über die Zulassung unbezahlter Praktikantinnen Praktikanten den Abschluss entsprechender Praktikantenvereinbarungen liegt bei den Fachreferaten ( Praktikumsdienststellen ). Lediglich Betriebspraktika/Schnupperlehren im Verwaltungsbereich werden zentral vom Personal- Organisationsreferat P 6 vermittelt. Die Eigenbetriebe städtischen Beteiligungsgesellschaften sind in allen Fällen des Abschlusses eines Praktikums ihren Bereich komplett zuständig. Aufgr der weitestgehend dezentralen Zuständigkeit hat das Personal- Organisationsreferat eine Umfrage auf der Grlage Ihrer Fragen zum Umgang mit Praktikumsverhältnissen in der Praxis durchgeführt. Die Antwortschreiben der 18 befragten Referate Eigenbetriebe sowie der 27 Beteiligungsgesellschaften wurden soweit dies die Rückmeldungen zugelassen haben - tabellarisch getrennt nach Referaten/Eigenbetrieben (Tabelle 1) Beteiligungsgesellschaften (Tabelle 2) zusammengefasst: Frage 1: Wie viele bietet die Landeshauptstadt jährlich insgesamt an? Antwort: Die Landeshauptstadt bietet jährlich zwischen an. Einzelheiten hierzu können Sie der Spalte 2 der Tabelle 1 entnehmen. Frage 2: Wie viele bieten städtische Tochtergesellschaften jährlich jeweils an? Antwort: Die städtischen Tochtergesellschaften bieten jährlich r an. Im Übrigen verweise ich zur Beantwortung dieser Frage auf die Spalte 2 der Tabelle 2. Frage 3: Welche gelten bei der Stadt den Tochtergesellschaften Praktikantinnen Praktikanten, dass sie einen Praktikumsplatz erhalten? Antwort: Es gelten folgende : Praktikantinnen Praktikanten den Beruf Erzieherin/Erzieher müssen im Vorpraktikum (Sozialpädagogisches Seminar = hr) im Berufspraktikum (Anerkennungsjahr = 5. hr) ein städtisches Bewerbungs- Auswahlverfahren durchlaufen.
3 Seite 3 von 21 Für studierende Praktikantinnen Praktikanten regeln die jeweiligen Studienordnungen bzw. Zulassungsbestimmungen der (Fach-)Hochschulen die die jeweiligen Praxismodule. Eine qualifizierte Praktikumsanleitung nach den Vorgaben der (Fach-) Hochschulen muss gewährleistet sein. Unbezahlte Praktikantinnen Praktikanten werden in der Stadtverwaltung in den städtischen Tochtergesellschaften unter den beschäftigt, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber Interesse am Praktikum im jeweiligen Bereich zeigt, eine entsprechende Eignung vorliegt Betreuungskapazitäten vorhanden sind. Bei minderjährigen Praktikantinnen Praktikanten ist zudem die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Hinsichtlich spezieller Praktikantinnen Praktikanten, die sich einen Praktikumsplatz bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften interessieren, darf ich auf die Spalte 3 der Tabelle 2 verweisen. Frage 4: In welchen Bereichen der Stadtverwaltung werden Praktikantinnen Praktikanten eingesetzt wie viele jeweils? Antwort: Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die Spalte 3 der Tabelle 1. Frage 5: Gibt es besondere, wo in der Verwaltung /oder den städtischen Gesellschaften besonders viele angeboten werden? Antwort: Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich hinsichtlich der Referate Eigenbetriebe auf die Spalte 3 der Tabelle 1 die Beteiligungsgesellschaften auf die Spalte 4 der Tabelle 2. Frage 6: Wie lange dauern Praktika bei der Landeshauptstadt den Tochtergesellschaften, bzw. welche Mindest- oder Höchstbeschäftigungsdauer gibt es bei diesen Stellen? Antwort: Aufgr der Vielzahl von Praktika mit unterschiedlichen Zielsetzungen lässt sich eine allgemeingültige Aussage nicht treffen. Die Dauer hängt unmittelbar vom Praktikumszweck ab liegt zwischen einer Woche 2 hren (Sozialpädagogisches Seminar). Nähere Einzelheiten können hinsichtlich der Referate Eigenbetriebe der Spalte 4 der Tabelle 1 die Beteiligungsgesellschaften der Spalte 5 der Tabelle 2 entnommen werden. Frage 7: Werden Praktikantinnen Praktikanten in demselben täglichen Arbeitszeitrahmen wie Tarifbeschäftigte Beamte eingesetzt, wenn nein, welche Mindeststenzahl muss erbracht werden oder gibt es in der Verwaltung unterschiedliche Handhabungen?
4 Seite 4 von 21 Antwort: Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche die tägliche Arbeitszeit von Praktikantinnen Praktikanten orientieren sich an den Bestimmungen, die die Arbeitszeit der bei der Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben oder den städtischen Beteiligungsgesellschaften in dem künftigen Beruf der Praktikantinnen Praktikanten Beschäftigten gelten. Somit finden u.a. die Dienstvereinbarung über flexible Arbeitszeit bei der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt (DV-FLEX) bzw. dort, wo die DV-FLEX nicht gilt, die entsprechende betriebliche Arbeitszeitregelung der Praktikumsdienststelle Anwendung. Bei Schülerinnen Schülern geben in der Regel die Schulen, die die Praktikantinnen Praktikanten entsenden, den täglichen Zeitrahmen unter Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes vor. Bei Studierenden, die ihr Praktikum in der Forstverwaltung ableisten, orientiert sich der Arbeitszeitrahmen zusätzlich noch an den den Revierleiter geltenden Anwesenheitszeiten. Frage 8: Bekommen die Praktikantinnen Praktikanten eine bzw. finanzielle Anerkennung ihre Tätigkeit oder gibt es hier in der Stadtverwaltung unterschiedliche Handhabungen wie sieht das bei den einzelnen Tochtergesellschaften aus? Antwort: Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich hinsichtlich der Referate Eigenbetriebe auf die Spalte 5 der Tabelle 1 die Beteiligungsgesellschaften auf die Spalte 6 der Tabelle 2. Frage 9: Wenn ja, welchen Betrag, falls einheitlich geregelt, bzw. in welcher Spanne bewegen sich die Beträge? Antwort: Die Praktikantinnen Praktikanten der Referate, Eigenbetriebe der städtischen Beteiligungsgesellschaften stellt sich wie folgt dar: 1 der Praktikantinnen Praktikanten der städtischen Referate Eigenbetriebe 1.1 Tarifliche Praktikantinnen Praktikanten der Referate Eigenbetriebe Die das im Rahmen der Ausbildung vorgeschriebene Berufspraktikum des Berufes Erzieherin/ Erzieher regelt sich nach 8 des Tarifvertrages Praktikantinnen Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom beträgt seit dem ,75 [zzgl. 51,56 -Zulage 13,29 Vermögenswirksame Leistungen] (brutto). Für Studentinnen Studenten im Studiengang Agrar, die bei den Stadtgütern ein Praktikum absolvieren, beträgt die Praktikantenvergütung gem. 3 des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen in der Land- Forstwirtschaft ab : ohne einschlägige fachpraktische Vorkenntnisse 550 (brutto) mit einschlägigen fachpraktischen Vorkenntnissen 670 (brutto).
5 Seite 5 von Nicht tarifliche geregelte Praktikantinnen Praktikanten der Referate Eigenbetriebe Mit Beschluss des Personalausschusses vom wurde die Sachbearbeitung alle Angelegenheiten bezahlter Praktikantinnen Praktikanten, die nicht unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen, dem Personalreferat übertragen. Die Festlegung die Erhöhung der Praktikantenvergütung kann somit mit Verfügung des Personal- Organisationsreferates erfolgen. Bei der Landeshauptstadt gibt es folgende bezahlte Praktikantinnen Praktikanten, deren nicht tariflich geregelt ist: Praktikantinnen Praktikanten die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher im Sozialpädagogischen Seminar Praktikantinnen Praktikanten Studierende an Fachhochschulen in technischen Fachrichtungen Praktikantinnen Praktikanten Studierende an den (Fach-)Hochschulen Sozialwesen Praktikantinnen Praktikanten der Informatik oder vergleichbarer Studiengänge (Universität) Dieser Personenkreis fällt nicht in den Geltungsbereich eines Tarifvertrages, so dass die Landeshauptstadt bei der Bezahlung grsätzlich einen gewissen Spielraum hat. Allerdings sind bei den Praktikantinnen Praktikanten die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher im Sozialpädagogischen Seminar, Studierende an Fachhochschulen in technischen Fachrichtungen an den (Fach-)Hochschulen Sozialwesen die Rahmenbedingungen der Richtlinien der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände die Gewährung von Praktikantenvergütungen (Praktikanten-Richtlinien der VKA) zu beachten. Bei der der bezahlten Praktikantinnen Praktikanten der Informatik oder vergleichbarer Studiengänge (Universität) finden diese Rahmenbedingungen jedoch keine Anwendung, da dieser Personenkreis nicht unter den Geltungsbereich der Praktikanten-Richtlinien der VKA fällt Praktikantinnen Praktikanten im Erziehungsdienst im Sozialpädagogischen Seminar Eine deutliche Erhöhung der bisherigen Praktikantinnen Praktikanten im Erziehungsdienst im Sozialpädagogischen Seminar wurde ursprünglich mit Verfügung des Personalreferates mit festgelegt. Entsprechend dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom , der Bekanntgabe im Verwaltungs- Personalausschuss vom der Rahmenvorgabe unter Punkt der Praktikanten-Richtlinien der VKA vom erhält dieser Personenkreis derzeit - im 1. hr: 450 zzgl. 51,56 -Zulage (brutto) - im 2. hr: 485 zzgl. 51,56 -Zulage (brutto) Studierende an Fachhochschulen in technischen Fachrichtungen Die Praktikantenvergütung Studierende an Fachhochschulen in technischen Fachrichtungen, die ein Praxissemester ableisten, wurde mit Verfügung des Personalreferates vom auf der Basis der 1991 neu gefassten Praktikanten-Richtlinien der VKA festgelegt. Gleichzeitig wurde verfügt, dass künftige Änderungen der Höchstgrenze der Praktikumsvergütung im Rahmen der Praktikanten-Richtlinien der VKA berücksichtigt werden. Entsprechend dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom , der Bekanntgabe im
6 Seite 6 von 21 Verwaltungs- Personalausschuss vom der Rahmenvorgabe unter Punkt Satz 4 Buchstabe a der Praktikanten-Richtlinien der VKA vom erhält dieser Personenkreis derzeit 332,34 (brutto) Studierende an den (Fach-)Hochschulen Sozialwesen Die Praktikantenvergütung Studierende an den (Fach-)Hochschulen Sozialwesen wurde erstmalig mit Verfügung des Personalreferates vom auf der Basis der 1991 neu gefassten Praktikanten-Richtlinien der VKA festgelegt. Entsprechend dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom , der Bekanntgabe im Verwaltungs- Personalausschuss vom der Rahmenvorgabe unter Punkt Satz 4 Buchstabe a der Praktikanten-Richtlinien der VKA erhält dieser Personenkreis derzeit 332,34 (brutto) Praktikantinnen Praktikanten der Informatik oder vergleichbarer Studiengänge (Universität) Mit Verfügung des Personal- Organisationsreferates vom 17./ wurde festgelegt, dass Studentinnen Studenten der Informatik oder vergleichbarer Studiengänge (Universität) während ihres Praktikums bei der Hauptabteilung II des Direktoriums eine Praktikantenvergütung (Unterhaltsbeihilfe) in Höhe von monatlich 600 (brutto) erhalten. Im Vergleich zu den Studierenden an den Fachhochschulen der technischen Fachrichtungen erhalten diese Praktikantinnen Praktikanten eine höhere, da es sich zum einen um Studierende an Universitäten handelt sich zum anderen eine Gewinnung dieses Personenkreises als zukünftiges Personal angesichts der schwierigen Personalbedarfsdeckung bei IT-Kräften auf dem Arbeitsmarkt als schwierig erweist. 2 der Praktikantinnen Praktikanten bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften Die städtischen Beteiligungsgesellschaften legen als eigenständige Arbeitgeber in eigener Zuständigkeit fest, ob ggf. in welcher Höhe sie Praktikantinnen Praktikanten während ihrer Praktikumszeit vergüten. Die shöhe der Praktikantinnen Praktikanten bei städtischen Beteiligungsgesellschaften ist Spalte 7 der Tabelle 2 zu entnehmen. Gütesiegel wie Fair Company zeichnen Unternehmen aus, welche keine Stellen abbauen, um diese mit Praktikantinnen Praktikanten zu ersetzen zahlen ein Praktikum eine adäquate Aufwandsentschädigung. Die Stadtwerke wurden mit diesem Gütesiegel ausgezeichnet, da sie unter der Vorgabe der Leitlinien der Initiative Fair Company gestalten vergüten, der die Stadtwerke als Mitglied beigetreten sind. Frage 10: Wenn nein oder bei unterschiedlicher Handhabung, mit welcher Begründung wird keine bzw. Anerkennung gewährt? Antwort: Bei studierenden Praktikantinnen Praktikanten, die weder eine nach einem Tarifvertrag oder entsprechend der Rahmenvorgaben der Praktikanten-Richtlinien der VKA oder eine Unterhaltsbeihilfe erhalten, wird eine oder eine anderweitige finanzielle Entschädigung nicht gewährt, weil der Schwerpunkt dieser studienbegleitenden Praktika primär darin liegt, sich studienrelevante Kenntnisse in der Praxis anzueignen, nicht hingegen, eine
7 Seite 7 von 21 gezielte Arbeitsleistung zu erbringen. Gleiches gilt die Schüler- Schnupperpraktikantinnen -praktikanten, bei denen es ausschließlich darum geht, innerhalb des sehr begrenzten Zeitrahmens des Praktikums persönliche Erkenntnisse die spätere berufliche Orientierung zu gewinnen. Eine Arbeitsleistung wird hier grsätzlich nicht erbracht kann auch aufgr der Eigenart des Rechtsverhältnisses nicht erbracht werden. Die städtischen Beteiligungsgesellschaften führen neben den bereits angeführten Gründen an, dass in ihrem Unternehmen entweder eine generell nicht vorgesehen ist, hier kein Budget vorhanden ist oder die allgemeine wirtschaftliche Lage eine nicht zulässt. Bei der Münchner Tierpark Hellabrunn AG wäre bei der Vielzahl an Praktikantinnen Praktikanten (ca. 130 ) eine nicht finanzierbar.
8 Seite 8 von 21 Tabelle 1 (Referate/Eigenbetriebe): Referate/ Eigenbetriebe Zahl der jährlichen i.d.r. bezogen auf das hr 2010 (Frage 1) Bereiche/ der (Fragen 4 5) Direktorium ca. 22 Plätze Informationstechnologie (18 Plätze), Büro OB 2. Bürgermeisterin, Vergabestelle, BA-Geschäftsstelle 1 Woche (Schüler/- innen) bis 6 Monate (IT-Studenten/-innen) Schüler/-innen: ; IT-Praktikanten: Revisions amt Keine bestimmte Anzahl (Zuweisung über POR-P 6) Geschäftsleitung, Zentraler Service, Systemverwaltung 1 Woche Baureferat 5 Plätze Studierende an den Fachhochschulen der technischen Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Elektro- Informationstechnik i.d.r Wochen Kommunalreferat ca. 40 Plätze Schüler/-Studentenschnupperpraktika ca. 17 davon: 2 Plätze Studierende des Studiengangs Forstwirtschaft in Abhängigkeit von Wunsch Vorbildung v.a. Vermessungsamt, teilweise auch Recht Verwaltung, Liegenschaftsverwaltung Geschäftsleitung Forstverwaltung Studentenschnupperpraktika: 6-8 Wochen Schülerpraktika: 1-2 Wochen Zwischen 1 Woche (Schnupperpraktika) bis zu 6 Monate (Praktika i.r.v. Umschulungsmaßnahmen) Kreisverwaltungsreferat ca. 120 Plätze Allg. Verwaltung mit Parteiverkehr (z.b. Bürgerbüro),Rechtsabteilung, Lebensmittelüberwachung Veterinärwesen 1 Tag bis 1 hr (i.d.r. 1-3 Wochen) Dauer richtet sich nach Schulvorgaben Studienordnung
9 Seite 9 von 21 Referate/ Eigenbetriebe Zahl der jährlichen i.d.r. bezogen auf das hr 2010 (Frage 1) Bereiche/ der (Fragen 4 5) Kulturreferat ca. 60 Plätze i.r.d. Studiums, Fort- Weiterbildungsmaßnahme Im künstlerischen/ wissenschaftlichen Bereich bei den Bibliotheken ca Wochen; i.r. einer Umschulungsmaßnahme: ca. 6 Monate ca. 90 Plätze Schüler/-innen Schüler-/Schnupperpraktikum: 1-2 Wochen Personal Organisationsreferat 8 Plätze : 5 Plätze P 4 Entgeltabrechung P 6 Aus- Fortbildung P 5 Personalentwicklung 1 2 Wochen keine Mindest- oder Höchstbeschäftigungsdauer; ergibt sich aus den Vorgaben der Universitäten Referat Arbeit Wirtschaft davon: Tourismusamt Referat Bildung Sport 38 Plätze 10 Plätze Nichtpädagog. Bereich: 20 Pädagog. Bereich der Kindertageseinrichtungen: 179 Plätze Berufspraktikum Fachlich sinnvolle Einsatzmöglichkeit v.a Europe direct Büro Verwaltung (Kernbereich, Schulsekretariate), hauswirtschaftlicher pädagogischer Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen Pflichtpraktikum. entspr. jeweiliger Prüfungsordnung Zwischenpraktikum max. Dauer der Semesterferien Nichtpädagog. Bereich: unterschiedliche Dauer Pädagog. Bereich der Kindertageseinrichtungen: Berufspraktikum: 1 hr Päd. Bereich der Kindertageseinr.: Berufspraktikum:
10 Seite 10 von 21 Referate/ Eigenbetriebe Zahl der jährlichen i.d.r. bezogen auf das hr 2010 (Frage 1) Bereiche/ der (Fragen 4 5) Referat Bildung Sport 126 Plätze Sozialpädagogisches Seminar Zusätzlich mehrere hert Sozialpädagogisches Seminar: 1-2 hre Sozialpädagogisches Seminar: Sonstige : Pädagog. Bereich der Schulen: mehrere hert Plätze Pädagog. Bereich der Schulen: variable Dauer Pädagog. Bereich der Schulen: Referat Gesheit u. Umwelt 2009: 9 Plätze 2010: 15 Plätze v.a. Umweltschutz, teilweise auch Bauzentrum Gesheitsvorsorge 2-8 Wochen ca. 50 Plätze Studienbegleitende Praktika im technischen Bereich SchülerInnenpraktika in Verwaltungsbereichen/ Querschnittsbereichen Studienbegleitende. Praktika:. i.d.r. 1-4 Wochen, evtl. bis 8 Wochen Referat Stadtplanung Bauordnung SchülerInnenpraktika: 1-2 Wochen Sozialreferat 72 Plätze Studierende an den (Fach-)Hochschulen Sozialwesen Sozialreferat (Verwaltung Bürokommunikation, soziale Arbeit, Erziehungsdienst, hauswirt. Bereich), Stadtjugendamt, Sozialbürgerhäuser, Amt Wohnen Migration Studierende: 3-22 Wochen Studierende an den (Fach-)Hoch schulen: 3 Plätze Berufspraktikum Erziehervorpraktikum : Verwaltung Bürokommunikation, Soziale Arbeit. Erzieherausbildung: 1 hr Berufs- Erziehervorpraktika: Studierende im Bereich Jugendhilfe, Erzie-
11 Seite 11 von 21 Referate/ Eigenbetriebe Sozialreferat Stadtkämmerei Zahl der jährlichen i.d.r. bezogen auf das hr 2010 (Frage 1) 68 Plätze Schnupperpraktika Bereiche/ der (Fragen 4 5) hungsangebote, Bezirkssozialarbeit Vermittlungsstelle in den SBH 1 Platz Registratur Zentralbereich Schülerpraktika: 1-9 Wochen ca. 2 Wochen Schnupperpraktika: 20 Plätze Technischer Bereich (16); Verwaltungsbereich (4) Studierende an FH in technischen Fachrichtungen: 6 20 Wochen Münchn. Stadtentwässerung Studierende: Markthallen Abfallwirtschaftsbetrieb Münchner Kammerspiele Stadtgüter 1 bis 2 Plätze Marketing, Rechnungswesen, Gebäude- Immobilienmanagement, Registratur keine besonderen 23 Plätze Finanz- u. Rechnungswesen, Werkstatt, Verwaltung Recht, Personal- Organisation, IT, Logistik-Sperrmüll; 2010: v.a. Buchhaltung Werkstatt 80 Plätze jährlich v.a. Regie, Requisite Ton; ansonsten: Ausstattung, Beleuchtung, Bühne, Bühnenbild/Kostümbild, Kostümwesen, Malsaal, Maske, Tapeziererei techn. Abteilung 4 Plätze Studierende Nur landwirtschaftlicher Bereich SchülerInnen: 1-2 Wochen 1 Woche 1 2 Wochen bei SchülerInnen Schulpraktika: i.d.r. 1 Woche Studentenpraktika: i.d.r. 6-8 Wochen ca Wochen je Studiengang SchülerInnen:
12 Seite 12 von 21 Tabelle 2 (Beteiligungsgesellschaften): Städt. Beteiligungsgesellschaften Deutsches Theater Zahl der i.d.r. bezogen auf das hr 2010 (Frage 2) Praktikumsplatz (Frage 3) 3-4 Plätze Keine bes. der (Frage 5) Marketing, Technik, Publikumsbetreuung Monatliche shöhe (Frage 9) 2-6 Monate Münchner Arbeit 2 Plätze SchülerInnen k.a. Verwaltung Textilbereich i.d.r. 2 Wochen Keine Gasteig 1 Platz SchülerInnen pro Monat; k.a. Veranstaltungsmanagement Technik SchülerInnen: 1-2 Wochen SchülerInnen: 1-3 Plätze Fachpraktika; Fachpraktika: 3-6 Monate Fachpraktika: 325 gelegentlich auch eine Fortbildung gelegentl. 1 Platz Praktikum zur Berufsfindung Praktikum zur Berufsfindung: 4 Wochen Praktikum zur Berufsfindung: GWG ca.10 Plätze SchülerInnen grds. Angebot von 2 längerfristigen Prakt.plätzen Bei jedem Praktikumsplatz: Prüfung der Einsatzmöglichkeit Immobilienwirtschaft je nach Anfrage 1 Tag max. 2 Wochen je nach Anfrage Aufwandsentschädigung : 50 /Woche Praktikumsverg. gem Praktikantenrichtlinien d. VKA oder nach TVPöD
13 Seite 13 von 21 Städt. Beteiligungsgesellschaften Zahl der i.d.r. bezogen auf das hr 2010 (Frage 2) Praktikumsplatz (Frage 3) der (Frage 5) Monatliche shöhe (Frage 9) stift 22 Plätze k.a. Pflege, Verwaltung ca. 4 Wochen bis 6 Monate (Essen u. Getränke im Cafe der Einrichtung frei) entfällt Münchner Volkshochschule Plätze SchülerInnen Studenten- Innen i.r.d. Nachwuchsförderungsprogramms die Weiterbildung mit der LMU SchülerInnenpraktika in der Verwaltung, StudentenInnen im pädagog. Bereich Mind. 4 Wochen (ausgen. Schnupperpraktikas) Studentenpraktikas: mind Std. Lediglich Aufwandserstattung (z.b. MVV- Karte); Sofern Vorgaben erfüllt Entgelt nach TVPöD; evtl. Einmalzahlung ein bes. Praktikumsprodukt bei Beendigung des Praktikums k.a. Münchner Volkstheater 30 Plätze Schul-, Betriebs- Studienpraktika StudienabgängerInnen, die Ab- Bühnen- KostümbildnerInnen, Requisite, Regie Dramarturgie teilweise in den Abteilungen Schneiderei, Schulpraktika: 1-6 Wochen Produktionsabhängige Prakti- Nur in der Abt. Presse- Öffentlichkeitsarbeit 400,00
14 Seite 14 von 21 Städt. Beteiligungsgesellschaften Zahl der i.d.r. bezogen auf das hr 2010 (Frage 2) Praktikumsplatz (Frage 3) der (Frage 5) Monatliche shöhe (Frage 9) Münchner Volkstheater GbmH schlussarbeiten zum Thema MVT oder Theaterwerbung etc. in der Abt. Presse- Öffentlichkeitsarbeit schreiben Technik, Werbung ka: 5-20 Wo. Praktika in der Presse Öffentlichkeitsarbeit: 6 Monate Olympiapark ca. 2 Plätze Vorgeschr. Zwischenpraktikum Kommunikation Entspr. Prüfungs- Studienordnung 400 (wurde vom Olympiapark festgelegt) P+R Park & Ride ca. 2 Plätze Büro/ Verwaltung Handwerker/ Hausmeister SchülerInnen i.r. v. Wiedereingliederungsmaßnahmen oder BerufsrückkehrerInnen SchülerInnen: 2 Wochen Wiedereinsteiger: 3 Monate entfällt Pasinger Fabrik ca. 3-4 Plätze k.a. Festivals, Opern- Neuproduktion SchülerInnenpraktika: 1-2 Wochen SchülerInnen:, aber kostenloser Besuch aller Veranstaltungen;
15 Seite 15 von 21 Städt. Beteiligungsgesellschaften Zahl der i.d.r. bezogen auf das hr 2010 (Frage 2) Praktikumsplatz (Frage 3) der (Frage 5) Monatliche shöhe (Frage 9) Pasinger Fabrik Praktika von Studierenden: mind. 4 Wochen bis max. 4 Monate Studierende: ja Freikarten (auch Familie, Free) Städt. Klinikum 890 Plätze Schnupperpraktika Raumangebot, Personalausstattung gesheitl. Eignung v.a. Pflegebereich, auch Labor, Institut Pathologie, Textilservice, IT, Blutspendedienst, Verwaltung 1 Tag bis 6 Monate, aber kostenfreies Mittagessen 38 Plätze i.r.d. Ausbildung/ Studiums Vorgeschriebene Praktikas i.r.d. Ausbildung/ Studiums v.a. Apotheke, Klinik Physikalische Medizin Rehabilitation, Klinik Psychsomatische Medizin Psychotherapie Zwischen je nach Berufsausbildung Stadtwerke 70 Plätze Studierende Bachelor Masterstudierende, Bachelorabsolventen, noch bestehende Diplomabsolventen, freiwillige Praktika 4 Wochen bis zu 6 Monate Für die Studienrichtungen Energietechnik/-wirtschaft, Maschinenbau, Versorgungs-, Verfahrens-, Elektro-, Informations- Physikalische Technik, Bau Wirtschaftsingenieurwesen, Pflichtpraktikum: 700 Freiwilliges Praktikum: ,55 (Sv- AG-Beiträge Umlagen, da volle Sozialversicherungs-
16 Seite 16 von 21 Städt. Beteiligungsgesellschaften Zahl der i.d.r. bezogen auf das hr 2010 (Frage 2) Praktikumsplatz (Frage 3) der (Frage 5) Monatliche shöhe (Frage 9) Stadtwerke Mechatronik, (Wirtschafts-) Informatik, Betriebswirtschaftslehre pflicht) 130 Plätze SchülerInnenpraktika (100 gewerblich/ technisch 30 kaufmännisch) Prüfung der Einsatzmöglichkeit SchülerInnen: Metall- Elektroberufe SchülerInnen: 1 Woche SchülerInnen:, jedoch wird bei Bedarf Arbeitsschutzkleidung gestellt. MGH Mchn. Gewerbehof- u. Techn.- zentrums Keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Dt. Theater Gr- u. Hausbesitz Keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt
17 Seite 17 von 21 Städt. Beteiligungsgesellschaften Zahl der i.d.r. bezogen auf das hr 2010 (Frage 2) Praktikumsplatz (Frage 3) der (Frage 5) Monatliche shöhe (Frage 9) Münchner Tierpark Hellabrunn AG Münchner Tierpark Hellabrunn AG ca. 130 Plätze Tierpflege: 15 J. alt Bewerbung als Auszubi f. Tierpflege oder SchülerInnen Veterinärmedizin: mind. 8,5 Fachsemester Gärtnerei/ Marketing: Interesse Tierpflege Tierpflege: 1 Woche (SchülerInnen) 2 Wochen (Ausbildungsbewerber/-innen) Veterinär: 6-8 Wo. Gärtnerei/ Marketing: nach Vereinbarung ; aber vergünstigtes Mittagessen entfällt GEWO- FAG 10 Plätze Schnupperpraktika 8 ( zusammen) Entspr. schulische Qualifikationen oder Studienrichtungen Schnupperpraktika: v.a. im kaufmänn.. auch gewerbl. Bereich Praktika in allen Bereichen (v.a. in der Projektgesellschaft - Bauwesen) Schnupperpraktika: 1-2 Wochen Keine Mindest- oder Höchstdauer, i.d.r. 6 Monate Praktikanten Schnupperpraktika: Praktika: Std.lohn abhängig von entspr. Praktikumsstelle: im kaufm. Bereich mind. 12, im gewerbl. Bereich mind. 10 brutto (Anlehnung an s-tv der Wohnungswirtschaft)
18 Seite 18 von 21 Städt. Beteiligungsgesellschaften Zahl der i.d.r. bezogen auf das hr 2010 (Frage 2) Praktikumsplatz (Frage 3) der (Frage 5) Monatliche shöhe (Frage 9) Marian- ne- Strauß- Klinik 12 Plätze i.r.einer Ausbildung 10 Plätze Schnupperpraktika Vorgeschriebene Praktikas i.r. einer Ausbildung Pflegebereich Neuropsychologie Je nach Ausbildungsvorschrift: Pflege 2-6 Wochen Sozialdienst: Wochen Therapieabt: 8-10 Wochen, nur unentgeltliches Mittagessen entfällt Neuropsychologie: 2-3 x 6 Wochen oder 6 Monate Jobcenter 1 Platz - Schnupperpraktikant/-in Schüler/-in (Vermittlung über POR) Keine 1-2 Wochen entfällt Messe Plätze Abgeschl. Hochschulreife, gute Englischkenntnisse, gute MS- Office- Kenntnisse Veranstaltungsmanagement 4-6 Monate Freiw. Praktika (SchulabsolventInnen & Studenten bis Ende 2. Semester): 400 /mtl.
19 Seite 19 von 21 Städt. Beteiligungsgesellschaften Zahl der i.d.r. bezogen auf das hr 2010 (Frage 2) Praktikumsplatz (Frage 3) der (Frage 5) Monatliche shöhe (Frage 9) Messe Pflichtpraktika u. Freiw. Praktika ab 3. Semester: 550 /mtl. Freiw. Praktika von noch immatrikulierten StudienabsolventInnen: 600 /mtl. Portal Münchner Be- triebs- & Co. KG 2009: 1 Platz Praktikum i.r.einer Ausbildung über Jobfit Verwaltungsaufgaben Durchschnittlich 3 Monate Lediglich Entgelt i.r.d. Ausbildung über Jobfit Ausbildungsentgelt unbekannt 2010: 1 Platz (= Projekt des Arbeitsamtes zur Wiedereingliederung von Frauen in Berufen) Intern. Münchner Filmwochen ca. 10 Plätze Pflichtpraktikum i.r. des Studiums Vorbereitung u. Durchführung des Filmfestes i.d.r. 1 6 Monate 500,00
20 Seite 20 von 21 Städt. Beteiligungsgesellschaften Zahl der i.d.r. bezogen auf das hr 2010 (Frage 2) Praktikumsplatz (Frage 3) der (Frage 5) Monatliche shöhe (Frage 9) MVV 9 Plätze 4 Plätze Pflichtpraktikum i.r.d. Studiums Pflichtpraktikum i.r.d. Studiums Verkehrsforschung, Verkehrsplanung, Verkehrswirtschaft Marketing ca. 2 6 Monate ca. 1 2 Monate i.d.r. Mobilitätszulage i.h.v. 150 MVV-Fahrkarte 3 Plätze 2 Plätze i.r.einer Integrationsmaßnahme einer außerbetrieblichen Ausbildung SchülerInnenpraktika ca. 1 3 Monate 1 Woche Praktikant Innen, die i.r.d. Ausbildung bereits erhalten SchülerInnen bekommen nur MVV-Fahrkarte Flughafen ca. 100 Plätze Qualifikation sollte sich möglichst mit der Stellenausschreibung decken Marketing Mindestens 4 höchstens 6 Monate, zzgl. Fahrtkosten- Essenszuschuss i.d.r. 550 brutto, Erstellung einer Bachelorarbeit 600 ; mit abgeschl. Master/Diplomstudium 700 Wohnforum MBPW Keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt
21 Seite 21 von 21 Städt. Beteiligungsgesellschaften Zahl der i.d.r. bezogen auf das hr 2010 (Frage 2) Praktikumsplatz (Frage 3) der (Frage 5) Monatliche shöhe (Frage 9) Aquabench Keine Abgeschl. techn. oder wirtschaftl. Grstudium (abhängig von der definierten Tätigkeit) Keine besonderen Nach Vereinbarung entfällt AFK Aus Fortbildungs elektr. Medien Keine entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Mit frelichen Grüßen gez. Dr. Thomas Böhle Berufsmäßiger Stadtrat
2.2 Praktikantinnen und Praktikanten, die unter den Geltungsbereich des BBiG fallen
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