DEUTSCHE GESELLSCHAFT ZUM STUDIUM DES SCHMERZES e.v. (DGSS) Sektion der International Association for the Study of Pain (IASP)

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1 DEUTSCHE GESELLSCHAFT ZUM STUDIUM DES SCHMERZES e.v. (DGSS) Sektion der International Association for the Study of Pain (IASP) Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information Frau Dr. Uta Mader Postfach Köln Ad-hoc Kommission DRG / AEP" Sprecher: Prof. Dr. Ch. Maier (Abtl. Schmerztherapie; BG-Kliniken Bergmannsheil , Fax , E-Mai christoph.maier@ruhr-uni-bochum.de) Prof. Dr. H. U. Gerbershagen DRK-Schmerz-Zentrum Mainz , Fax , hugerbershagen@schmerz-zentrum.de) Bochum, den 27. April 2001 Betr. Änderung des Prozedurenkatalogs (OPS 301) vom zur Vorlage beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (Vorlageschluß: ) Sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS) sowie die Deutschen Interdisziplinäre Vereinigung für Schmerztherapie (DIVS) haben mich als Sprecher der zuständigen Kommission beauftragt, Ihnen die zusammen mit anderen Arbeitskreisen der DGSS (AK Neurostimulation, Sprecher Prof. H. Harke, Krefeld; AK Akutschmerztherapie, Sprecher Prof. Neugebauer, Köln) erarbeiteten Vorschläge zur vorrangigen Erweiterung des Prozedurenkatalog (OPS 301 Version 2.0) vorzulegen. Sie sind, soweit die Schmerztherapie betreffend, identisch mit dem Antrag der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI). In der nachstehenden Aufstellung sind gemäß Empfehlung des DIMDI nur jene Maßnahmen berücksichtigt, die ökonomisch eine differenzierende Bedeutung haben könnten. Maßnahmen, die zum Basiskonzept der Behandlung gehören, werden nicht berücksichtigt. Es wurden weiterhin nur unverzichtbare Veränderungen berücksichtigt. Obgleich der Schmerztherapie im aktuellen Prozedurenkatalog ein eigenes Kapitel zugewiesen wurde, ist diese Änderung noch nicht ausreichend, um jene für die Schmerztherapie relevanten Prozeduren abzubilden, die den Personal- und den zeitlichen Aufwand wesentlich bestimmen. Der gravierendste Mangel liegt in der Beschränkung der Schmerztherapie auf ausschließlich anästhesiologisch-interventionelle Verfahren. Eine umfangreiche wissenschaftliche Literatur sowie die inzwischen jahrzehntelangen Erfahrungen zeigen aber, dass eine erfolgreiche Behandlung gravierender akuter, z.b. karzinom-bedingter Schmerzen, aber in besonderem Maße die chronischer Schmerzsyndrome eine komplexe, d.h. multimodale und interprofessionelle Diagnostik und Therapie erfordert. Denn Schmerzen als eigene Erkrankung werden durch körperliche, seelische und soziale Faktoren bestimmt und unterhalten. Bei fehlender Berücksichtigung von Prozeduren, die diesen Aufwand wiedergeben, wird bei Einführung der DRG s die wirtschaftliche Absicherung einer qualifizierten Therapie schmerzkranker Patienten hochgradig gefährdet. Gleiches gilt auch für die Palliativmedizin. Aber auch die kostenintensive perioperative und posttraumatische Schmerztherapie erfordert spezielle Verfahren und hierfür erforderliche organisatorische Rahmenbedingungen Präsident: Prof. Dr.Dr. Lehmann, Köln; Vizepräsidenten: Prof. Dr. Brune, Erlangen, PD Dr.Dr. Tölle, München; Schatzmeister: Dr. Radbruch, Köln; Schriftführer: Prof. Dr. Sorgatz, Darmstadt; Geschäftsstelle: Frau W. Latza, Klinik für Anaesthesiologie und operative Intensivmedizin, Universität Köln Amtsgericht Frankfurt: 73 VR 6851; Bankverbindung: Konto , Stadtsparkasse Köln (BLZ ); Internet:

2 (Akutschmerzdienst). Sie ist nicht identisch mit der Verschreibung von Analgetika nach der Operation. Bei einem Teil der Patienten (ca % je nach Operation) ist eine mehrtägige Therapie erforderlich. Diese kann nach dem bisherigen Entwurf nicht dokumentiert werden. Aus den gleichen Gründen ist daher falsch und muss es entschieden abgelehnt werden, die postoperative Schmerztherapie auch in diesen Fällen der operativen Prozedur zuzurechnen, wie es ein uns vorliegender Textentwurf von DIMDI vorschlägt (wörtlich wie Hautnaht, Zugang, Anästhesie )., 2 Wir unterbreiten daher im Anhang detailliert einige Vorschläge, A. Der wichtigste Änderungswunsch betrifft Prozeduren, die die Interdisziplinarität der Diagnostik und Therapie der Schmerztherapie abbilden (Multimodale schmerztherapeutische Komplexbehandlung und diagnostik), die analog zur Ziffer (Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung) formuliert wurden. Hierzu wurden auch Untergruppen erarbeitet, die diese Oberbegriffe konkretisieren könnten. B. Vorgeschlagen werden ökonomisch relevante Unterkodierungen für die bereits vorhandenen schmerztherapeutischen OPS Ziffern bis C. Spezifizierung für die Ziffer (Andere Schmerztherapie). D. Ergänzungen zur Neurostimulation und intrathekalen Therapie. Selbstverständlich stehe ich zusammen mit den anderen Fachvertretern für ein mündliches Gespräch und für Rückfragen gerne zur Verfügung. Bochum, den 27. April 2001 Professor Dr. med. Christoph Maier

3 Vorrangige Änderung des Prozedurenkatalogs (OPS 301) vom zur Vorlage beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (Vorlageschluß: ) 3 A. Prozeduren, die die Interdisziplinarität der Diagnostik und Therapie abbilden, Analog formuliert zur Ziffer (Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung) Multimodale schmerztherapeutische Komplexbehandlung und - diagnostik Multimodale komplexe Diagnostik Hinw.: A. Beinhaltet die standardisierte multiachsiale (schmerztherapeutisch, somatisch, psychisch und psychosoziale) komplexe Diagnostik bei Patienten mit Schmerzzuständen, die zumindest drei der ff. Merkmale aufwe isen manifeste oder drohende Beeinträchtigung der Lebensqualität und/oder Arbeitsfähigkeit, Fehlschlag einer vorherigen unimodalen Schmerztherapie, eines schmerzbedingten operativen Eingriffs oder einer Entzugsbehandlung Medikamentenabhängigkeit oder fehlgebrauch gravierende psychische Begleiterkrankung gravierende somatische Begleiterkrankung B. geplante invasive Schmerztherapie. C. Beinhaltet mindestens 2 Konsiliaruntersuchungen (davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologische Untersuchung) D. Beinhaltet eine psychometrische und physische Funktionstestung (in Bezug auf mindestens drei Aspekte: z.b. Lebensqualität, Depressivität, schmerzbedingte Beeinträchtigung oder Behinderung) E. schriftliche Erstellung eines komplexen Behandlungsplans für eine multidisziplinäre Behandlung

4 Erklärung des Therapiekonzeptes und des Behandlungsplans Auswertung zusätzlicher schmerztherapeutischer, psychometrischer Fragenkataloge Durchführung zusätzlicher neuropsychologischer Leistungsteste (z.b. Hirnleistungstest) Invasive Diagnostik (durch Nerven-, Gelenk-, oder andere Blockaden, intravenöse Austestung von Analgetika) zur Schmerzanalyse oder prognostischen Bewertung einer invasiven Therapie. Hinw. Beinhaltet im Unterschied zu den unter kodierbaren Interventionen die Untersuchung vegetativer Funktionen, sensibler und/oder motorischer Veränderungen und von Tests zur Schmerzprovokation vor und nach diagnostischen Interventionen sowie die Auswertung von interventionsspezifschen Verlaufsprotokollen Erweiterte funktionelle apparative Diagnostik (z.b. somatosensorische Testung (QST) oder Messung der Sympathikusfunktion) für die differentielle Abklärung der Schme rzgenese. Hinw. Beinhaltet erweiterte apparative algesiometrische Testverfahren (z.b. Schmerzschwellenmessung, Allodyniediagnostik bei neuropathischen Schmerzen, funktioneller Leistungstest bei Rücken- und Muskelschmerz) Schmerzkonferenz mit mindestens drei Fachbereichen Multimodale schmerztherapeutische Komplexbehandlung Hinw.: Mindestens 7 Tage einer interdisziplinären Behandlung mit ärztlicher Behandlungsleitung bei Patienten mit den unter genannten Merkmalen nach Behandlungsplan. Der Behandlungsverlauf wird durch ein standardisiertes therapeutisches Assessment (Qualitätssicherung) überprüft. Folgende Prozeduren werden durch das Behandlungsteam koordiniert:

5 Medikamentöse Neueinstellung bei besonderen Risiken der Medikamente oder gravierender Ko-Morbidität Entzugsbehandlung Psychotherapeutische Einzeltherapie Psychotherapeutische Gruppentherapie Komplexe multimodale Individualtherapie unter ärztlicher Leitung, bestehend aus mindestens drei der ff. Komponenten: Spezielle Physiotherapie, Physikalische Therapie, Ergotherapie, medizinische Trainingstherapie, Workhardening, Kunst- oder Musik- und sonstige übenden Therapien Komplexe multimodale Gruppentherapie unter ärztlicher Leitung (Kriterien wie unter.15) Interdiziplinäre patientenorientierte Teambesprechung mit mehr als 3 Arbeitsbereichen mit standardisierter und dokumentierter Überprüfung der Therapiequalität (Asssesment) Organisierte komplexe Akutschmerzbehandlung Hinw.: Voraussetzung ist die organisierte Betreuung durch spezielle Einrichtungen (z.b. Akutschmerzdienst) mit mindestens zweimaliger Visite pro Tag zur Einleitung, Durchführung und Überwachung einer speziellen Schmerztherapie oder Symptomkontrolle bei Patienten mit schweren Schmerzzuständen mit einem der unter bis genannten Verfahren, mit Dokumentation von mindesten drei Aspekten der Effektivität (Analgesie, Nebenwirkungen, Symptomintensität) und Konsultation der beteiligten Fachgebiete Hinw.: nicht kodierbar bei Schmerztherapie nur am Operationstag Multimodale palliative Komplexbehandlung Hinw.: Interdisziplinäre Behandlung von Patienten im fortgeschrittenen Stadium einer Erkrankung, incl. Schmerztherapie, Symptomkontrolle, Maßnahmen zur Sicherung einer Autonomie und Sterbebegleitung unter Einbeziehung der Angehörigen.

6 B. Unterkodierungen für die schmerztherapeutischen OPS Ziffern bis 8-917, Diese sind im australischen Prozedurenkatalog enthalten, fehlen aber im deutschen OPS 301, obwohl sie den Aufwand und die Ressourcenbereitstellung bestimmen. Gerätevorhaltung und der Personalbedarf ist unterschiedlich, je nach dem, ob und mit welchem Medikament Einzelinjektionen, Infusionen, oder eine PCA (patientenkontrollierte Analgesie) durchgeführt we rden. Hinw. Diese Prozeduren sind zu kodieren, wenn sie als eigene Leistung durchgeführt werden. Zusammen mit operativen oder anderen Prozeduren (Geburtshilfe) sind sie nur kodierbar, wenn sie 6 oder mehr Stunden vor und nach Ende der Hauptprozedur (z.b. der Operation) erfolgen. Untergruppen für bis Einzelinjektion 02 Dauerinfusion 03 Patienten-kontrollierte Analgesie (PCA) 04 chemisch destruierende Substanzen (Neurolytika) 05 thermisch destruierende Verfahren (u.a. RF, Kryoanalgesie) C. Untergruppen für die Ziffer (Andere Schmerztherapie) Anleitung zur TENS-Behandlung Anmerkung : Die Ziffer sollte entfallen Füllung und Wartung einer Pumpe / Reservoirs Wartung und Überprüfung eines implantierten Neurostimulationssystems (SCS, PNS u.a.)

7 Anmerkung: Die Ziffer sollte entfallen, da sie die Vielzahl der therapeutischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neurostimulation nicht widerspiegelt. Diese Maßnahmen werden mit den Ziffern ff. korrekt erfaßt Einleitung und Überwachung einer Entzugsbehandlung bei Medikamentenabhängigkeit / -fehlgebrauch D Ergänzungen zur Neurostimulation und intrathekalen Therapie Implantation eines Rückenmarkstimulators für Mehrelektrodensysteme Implantation einer epiduralen Doppelelektrode Implantation einer peripheren Nervenstimulationselektrode Revision eines Zweikanalgenerators Implantation einer intraspinalen Medikamentenpumpe (elektronisch programmierbar) Revision einer intraspinalen Medikamentenpumpe (elektronisch programmierbar)

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