Wo steht die Kinder- und Jugendhilfe der Schweiz?

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1 Centrum für Familienwissenschaften 5. Dezember 2013 Basel Wo steht die Kinder- und Jugendhilfe der Schweiz? Stefan Schnurr Institut Kinder- und Jugendhilfe Hochschule für Soziale Arbeit FHNW

2 Strukturmerkmale des Kinder- und Jugendhilfesystems Föderalismus hat heterogene Angebots-, und Steuerungsstrukturen hervorgebracht; ein spezifisches Merkmal ist deren Kleinräumigkeit: 26 Jugendhilfesysteme für ca. 1,5 Mio Kinder und Jugendliche Bundesgesetz (ZGB) regelt primär Eingriffsrechte des Staats in Familien und Massnahmen bei Gefährdungen des Kindeswohls (Eingriffsgesetz); die Kindesschutzbestimmungen im ZGB können als rechtliche Basis für die Anordnung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe dienen enthalten keine Bestimmungen zum Leistungsangebot sind nicht daran orientiert, Zugänge zu Leistungen unterhalb der Schwelle manifester Gefährdungen des Kindeswohls zu eröffnen Kantonale Jugendhilfegesetze (11 von 26) sind primär Subventionsgesetze: schaffen Legitimationsbasis für die Finanzierung von Angeboten und Leistungen durch den Kanton; die Voraussetzungen der Leistungsgewährung bleiben weitgehend unbestimmt Stefan Schnurr HSA FHNW 5. Dezember

3 Strukturmerkmale des Kinder- und Jugendhilfesystems: Angebot Bei den Kantonen verteilt sich die Zuständigkeit für Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich auf mehrere kantonale Direktionen (z.b. in Sozial- Bildungs- Sicherheits- Direktion etc.) Das Angebot der Kinder- und Jugendhilfe wird von mehreren Orten aus gleichzeitig und unkoordiniert gesteuert Diese polyzentrische Steuerung begünstigt: (1) angebotsseitiges Wachstum, (2) regionale Unterschiede hinsichtlich der Verfügbarkeit von Diensten und Angeboten, (3) Unterschiede hinsichtlich Regeln und Standards der Indikationsstellung und Leistungsgewährung auf Fallebene Eine am Bedarf orientierte Steuerung des Leistungsangebot ist erschwert (Angebotssteuerung) Ideal wäre: Kontinuum unterschiedlicher Leistungen, die auf unterschiedliche Bedarfslagen und Probleme unterschiedliche Antworten geben Stefan Schnurr HSA FHNW 5. Dezember

4 Strukturmerkmale des Kinder- und Jugendhilfesystems: Fallsteuerung Muster der Finanzierung von Leistungen und Regeln der Kostenübernahme variieren kantonsbezogen, leistungsbezogen und entscheidungsbezogen Klar geregelt sind Zuständigkeiten und Regeln der Kostenübernahme bei angeordneten Leistungen (z.b. angeordneten Platzierungen) Zugänge zu Leistungen, die nicht mit Eingriffen und Anordnungen verbunden sind, sind demgegenüber meist weniger transparent; Zuständigkeiten sind oft diffus, Regeln der Kostenübernahme oft weniger «vorgespurt» Neuorganisation der Kindes- und Erwachsenschutzbehörden hat die Distanz zwischen «Entscheidungsorganisation» und «Entscheidungsbetroffenen» auf höherer Stufe stabilisiert Dezentrale Fachstellen mit Expertise für Kinder- und Jugendhilfe, Entscheidungsbefugnissen und leistungsbezogenen Budgets fehlen in vielen Kantonen Stefan Schnurr HSA FHNW 5. Dezember

5 Strukturmerkmale des Kinder- und Jugendhilfesystems Das Kinder- und Jugendhilfesystem ist vor allem darauf eingestellt, auf verfestigte Gefährdungen des Kindeswohls zu antworten Zugänge zu früh einsetzenden, niederschwelligen und «massgeschneiderten» Leistungen im Modus der Vereinbarung oder als Antwort auf aktive Nachfrage sind strukturell erschwert ist auf Anordnung und Zwang besser eingestellt als auf Erziehungspartnerschaften zwischen Erziehenden, Fachpersonen und Behörden/Fachstellen; die Leistungspotenziale einer zeitgemässen Kinder- und Jugendhilfe können damit nicht ausgeschöpft werden konzentriert sich mehr auf individuelle Gefährdungslagen und individuelles Verhalten; weniger auf die Entwicklung förderlicher Infrastrukturen, Ausgleich von Benachteiligungen und temporärer Krisen/Unterversorgungssituationen Stefan Schnurr HSA FHNW 5. Dezember

6 Zukunftsperspektiven - Zuständigkeit für Kinder- und Jugendhilfe innerhalb der kantonalen Strukturen (Direktionen/Departemente und Ämter/Stellen) wird stärker konzentriert - Es findet ein Ausbau der Kapazitäten für Planung des Angebots statt (Entscheidungskompetenzen, Wissen, formelle und informelle Strukturen der Verständigung und des Austauschs zwischen Kostenträgern Leistungserbringern Nutzern; Aufbau von Strukturen der Angebotsplanung; Modell: datengestützte und partizipative Planung) - Ein Katalog von Grundleistungen der Kinder- und Jugendhilfe ist in allen Kantonen / Gemeinden verfügbar (Bundesratsbericht Gewalt und Vernachlässigung in der Familie 2012) - und wird unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Verhältnisse und Bedarfslagen kontinuierlich angepasst, erweitert und weiterentwickelt Stefan Schnurr HSA FHNW 5. Dezember

7 Zukunftsperspektiven - Die Rechtsgrundlagen der Kinder- und Jugendhilfe werden durch Einführung von Anspruchsrechten auf Leistungen substanziell erweitert (Bundesebene oder Kantonsebene); Konkretisierung der Bestimmungen der Bundesverfassung «Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung» (Art. 11 BV) und zahlreicher Kantonsverfassungen mit ähnlich lautenden Bestimmungen. - Komplementär zu den Eingriffsrechten im ZGB braucht es rechtlich gesicherte Zugänge zu Leistungen «unterhalb» der Schwelle manifester Gefährdungen des Kindeswohls und in Konstellationen, in denen Anordnung und Zwang nicht erforderlich und daher unverhältnismässig und kontraproduktiv ist - Weiter werden auf Gesetzesstufe geregelt: Aufsicht der Leistungserbringer, Finanzierung der Leistungen, Hilfeplanung, Mitwirkungsrechte der Nutzerinnen/Nutzer Stefan Schnurr HSA FHNW 5. Dezember

8 Zukunftsperspektiven - Für die Anwendung dieser leistungsrechtlichen Bestimmungen (Bund, Kanton) werden wo diese noch nicht bestehen dezentrale professionalisierte Fachdienste aufgebaut (Polyvalente Sozialdienste, Jugendhilfefachdienste) - Dezentrale professionalisierte Fachdienste sind Ansprech- und Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien. Sie sind mit Budgets ausgestattet und eröffnen im Bedarfsfall Zugänge zu angemessenen Leistungen. - Aufbau von Leistungsstrukturen, die nicht erst dann zuständig sind, wenn schwerwiegende Auffälligkeiten oder Abweichungen von Normalzuständen / - verläufen wahrgenommen werden - Umstellung von der Leitidee der «speziellen Behandlung der Schwierigen» auf die Leitidee der Förderung günstiger Bedingungen des Aufwachsens für alle im Modus der Koproduktion Stefan Schnurr HSA FHNW 5. Dezember

9 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit Stefan Schnurr HSA FHNW 5. Dezember

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