Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung

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1 Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung Fachtagung SVBB ASCP Workshop 3 Stefan Blülle Kinder- und Jugenddienst Jugend, Familie und Sport Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt stefan.bluelle@bs.ch

2 Übersicht Strukturelle Rahmenbedingungen Abklärung/ Bedarfsklärung Leistungsentscheid/e Anordnung Hilfeleistung/ Mandat Konzeptionen von Abklärung Zugänge zu Leistungen Konzeptionen von Hilfeformen Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 2

3 Strukturelle Rahmenbedingungen Abklärung/ Bedarfsklärung Leistungsentscheid/e Anordnung Hilfeleistung/ Mandat Konzeptionen von Abklärung Zugänge zu Leistungen Konzeptionen von Hilfeformen Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 3

4 Strukturelle Bedingungen der Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz Ein zeitgerechtes Eingriffsgesetz jedoch kein Leistungsgesetz Föderalistische Angebotsstrukturen Regionale Unterschiede in der Verfügbarkeit und in den Zugängen zu Leistungen Unterschiedliche/ vielfältige Methodenverständnisse Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 4

5 Strukturelle Rahmenbedingungen Abklärung/ Bedarfsklärung Leistungsentscheid/e Anordnung Hilfeleistung/ Mandat Konzeptionen von Abklärung Zugänge zu Leistungen Konzeptionen von Hilfen Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 5

6 Abklärung im zivilrechtliche Kindesschutzverfahren Meldung Abklärung Entscheid Mandat Melderechte und Meldepflichten Abklärungsverpflichtung der KESB Delegationsmöglichkeiten Ergebnis: Kindesschutzmassnahme ; massgeschneidert als Auftrag an MandatssträgerIn Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 6

7 Meldung an die KESB Art Jede Person kann der Erwachsenenschutzbehörde Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über das Berufsgeheimnis. Botschaft zu Art. 443 Jede Person kann der Erwachsenschutzbehörde Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig und daher eine Massnahme erforderlich erscheint. Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 7

8 Meldung an die KESB FamKomm, zu Art. 343 ZGB (Steck) Inhalte der Meldung sind Sachverhalte (Wahrnehmungen ) welche die Befürchtung nahelegen, dass die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten der betroffenen Personen gefährdet sind, so dass Hilfe und Unterstützung, gegebenenfalls durch behördliches Eingreifen erforderlich ist. Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 8

9 Untersuchungsverpflichtung der KESB Inhalt von Art. 446 ZGB 1 Die KESB untersucht von Amtes wegen 2 Sie hat Delegationsmöglichkeiten: - Auftrag an geeignete Person oder Stelle - Gutachten einer sachverständigen Person 3 Die KESB ist nicht an Anträge gebunden Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 9

10 Untersuchungsverpflichtung der KESB Delegation der Abklärung gem. Art. 446 ZGB Die Delegation der Abklärungen der tatsächlichen Verhältnisse ist vorgesehen für verfahrensrechtliche Vorgänge, für welche aus verfahrensökonomischen Gründen eine Entlastung des Spruchkörpers wünschbar und angezeigt sein kann. FamKomm, zu Art. 346 ZGB (Steck) Dies soll die Behördenmitglieder von Routinegeschäften entlasten. Botschaft zu Art. 446 ZGB Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 10

11 Abklärung im zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren Ist das Kindeswohl gefährdet? Hilfebedarf Fehlt die Hilfeakzeptanz/ Hilfekompetenz der KlientInnen? Anordnungsbedarf Ziel: KESB verfügt über Grundlagen für die Entscheidung darüber, ob Anordnungen zum Kindesschutz verfügt werden sollen. Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 11

12 Abklärung in der sozialen Arbeit Sachverhalte, Fakten Ziele, Ziel-Prioritäten Abklärung Erklärungen, Hypothesen Handlungsoptionen, Lösungsvorschläge, Massnahmen Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 12

13 Konzept Abklärung im Case Management Abklärung ist integrierter Teil eines methodischen Verfahrens zur Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Hilfeprozessen. Abklärung besteht aus: Situation aus Sicht Klienten dokumentieren Standardisiertes Assessment Planung der erforderlichen Hilfen einleiten Ziel: Klienten erleben sich als bedeutsam - sie verstehen ihre Lebenslage - und erfahren diese als veränderbar. Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 13

14 Konzept sozialpädagogische Diagnose Sozialpädagogische Diagnose versteht sich als prozesshaftes Bildungsgeschehen in Beziehung. Standardisiertes Erfassungsinstrument Genogramm Anamnese Ressourcen Risiken - Analyse Zeit und Orte Hilfeplan Ziel: KlientInnen verstehen ihre Lebenslage. Sie arbeiten in Kooperation mit den Fachpersonen auf Lösungen hin. Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 14

15 Dimensionen zur Kindeswohl-Abklärung Kind Familiäre Situation Versorgungs- und Erziehungsfähigkeit und -möglichkeit der Erziehenden Fähigkeiten und Möglichkeiten der Eltern zur Selbstsorge Umfeld der Familie und des Kindes Nach Hofer, 2012 Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 15

16 Konzept Hilfeplanung in Deutschland nach SGB VIII Umschreibung von 36 SGB VIII Gemeinsam gestalteter Hilfeprozess, dem eine umfassende Beratung der Leistungsadressaten vorausgeht, der bei längerfristigen Hilfen durch kollegiale Beratung fachlich stimuliert wird und der aufgrund einer gemeinsamen Klärung der Lebenssituation und einer Verständigung über die weiteren Schritte zeit- und zielgerichtet ausgestaltet und in einem Hilfeplan dokumentiert wird. Schmid-Oberkirchner in Kommentar zu 36 SGB VIII Ziel: Entscheidungen für Hilfen erfolgen partizipativ, prozesshaft, interdisziplinär. Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 16

17 Diagnose im systemtheoretischen Verständnis Beziehungsrealität unterliegt in hohem Mass intersubjektiver Bewertung und Bestätigung unserer Wahrnehmungen und Deutungen, der Festlegung auf bestimmte Modelle, Werte und Weltsichten (Stierlin, 1984) Anstelle von Diagnosen stehen Hypothesen zur Funktion von Verhaltensmustern. Ziel: Verhalten so deuten, dass sich Wahlmöglichkeiten für alternative Verhalten öffnen. Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 17

18 Status-Abklärung oder prozesshafte Abklärung? Statusabklärung Externe/r BeobachterIn stellt den Sachverhalt und dessen Beurteilung unter Bezugnahme auf implizite oder explizite Ziele (Soll-Zustand) fest und unterbreitet Vorschläge, wie diese Ziele erreicht werden können. Ergebnis: objektive Sachverhaltsdarstellung. Prozesshafte/ dialogische Abklärung Fachperson entwickelt mit den KlientInnen eine Beschreibung der Lebenslage in einer Weise, welche zu Veränderung ermutigt und Hilfen anschlussfähig(er) werden lässt. Hilfen sind bereits Teil der Abklärung, bzw. werden im Rahmen der Abklärung eingeleitet. Ergebnis: intersubjektives Wirklichkeitskonstrukt als Zwischenstatus in einem Entwicklungsprozess Titel der Präsentation 18

19 Strukturelle Rahmenbedingungen Abklärung/ Bedarfsklärung Leistungsentscheid Anordnung Hilfeleistung/ Mandat Konzeptionen von Abklärung Zugänge zu Leistungen Konzeptionen von Hilfeformen

20 Leistungsentscheid/ Indikation Verantwortlichkeit gegenüber Leistungsbeziehenden und Kostenträger - Situationsbeschreibung - Bedarfseinschätzung - Sicht der Betroffenen - Handlungsalternativen - Wirkungserwartungen - Kosten-Nutzen-Einschätzung Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 20

21 Anordnungen durch die KESB: Voraussetzungen Art. 307 ZGB 1 Ist das Wohl des Kindes gefährdet und sorgen die Eltern nicht von sich aus für Abhilfe oder sind sie dazu ausserstande, so trifft die Kindesschutzbehörde die geeigneten Massnahmen zum Schutz des Kindes. Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 21

22 Massnahmen Im Kontext des Kindesschutzes werden Massnahmen verstanden als Entscheide und Anordnungen, die sich beziehen auf Rechte und Pflichten der Eltern im Umgang mit dem Kind, und/ oder auf Verpflichtungen auf die Inanspruchnahme von Leistungen, bei welchen davon ausgegangen wird, dass sie der Abwendung von Gefährdungen des Kindeswohls dienen. Schnurr 2012 Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 22

23 Entscheidungs-Dimensionen für Hilfen Minimale Anforderungen für die Entwicklung des Kindes Einschätzung und Lösungsvorstellungen der Eltern und des Kindes Sichtweise anderer Fachpersonen Kooperationsfähigkeit der Eltern Verfügbare/ in Frage kommende Hilfen und damit verbundene Wirkungserwartungen Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 23

24 Chancen im Anordnungsverfahren Schaffen von Hilfe-Zugängen (ohne Anordnung) Positive Zuschreibungen in Abklärungsaufträgen, Einladungen, können motivieren/ Ängste abbauen Normative Position als Sicherheit vermittelnden Anker Wertschätzende Sprache trägt zu Akzeptanz der Entscheidung bei Darstellen von Handlungsalternativen macht Dilemmata verständlich Mandatszuteilung an abklärende Fachperson nutzt erreichtes Vertrauen Mandatszuteilung an neutrale Fachperson vermittelt neue Chance auf Unparteilichkeit Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 24

25 Strukturelle Rahmenbedingungen Abklärung/ Bedarfsklärung Leistungsentscheid/e Anordnung Hilfeleistung/ Mandat Konzeptionen von Abklärung Zugänge zu Leistungen Konzeptionen von Hilfeformen Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 25

26 Methoden und Wirkungserwartungen Beratung KlientInnen gewinnen eine alternative Sicht und/ oder Übersicht. Sie erkennen darauf basierend neue Wege. Sie sind zu neuem Verhalten ermutigt und befähigt. Anleitung KlientInnen erwerben neue Handlungsfähigkeiten und erfahren sich damit als erfolgreich. Kompensation Bestehende Mängel sind ausgeglichen Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 26

27 Methoden und Wirkungserwartungen Kontrolle, Zwang Mängel und Risiken werden erkannt, bevor neuer Schaden entsteht. KlientInnen halten Normen ein, um unangenehme Konsequenzen bei Nichteinhaltung zu vermeiden oder um Belohnung/ Bestätigung zu erhalten. Planung Koordination von Hilfen Hilfebedarf wird kontinuierlich erkannt. Hilfen werden bedarfsgerecht vermittelt, entschieden, begleitet und evaluiert. Begleitung KlientInnen erhalten Sicherheit dadurch, dass jemand für sie da ist. Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 27

28 Modelle der Arbeitsteilung Organisationseinheit KESB führt die Abklärungen und die Mandate KESB delegiert Abklärungen und Mandatsführung an Fachstelle/n und beschränkt sich auf die Entscheidungsverfahren KESB führt die Abklärungen und delegiert die Mandatsführung an Fachstellen Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 28

29 Systemverständnisse Kindesschutz Zivilrechtlicher Kindesschutz als Teilsystem der Jugendhilfe, welches klare Grenzen zur freiwilligen Jugendhilfe aufweist oder Zivilrechtlicher Kindesschutz als Garant für den Zugang zu Leistungen der Jugendhilfe in den Fällen, wo Kinder gefährdet sind und der Zugang sonst nicht gelingt Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 29

30 Leistungsverständnis KJD, Kanton Basel-Stadt vereinbart Zugang angeordnet Anamnese, Diagnose, Hilfeplanung: - fachliche Einschätzung und - dialogischer Prozess KJD Bedarfsklärung KESB/ ZG Bedarfsklärung Hilfe zur Orientierung in unüberschaubaren Lebenssituationen und zur Bewältigung von Anforderungen Modellveränderung und Handlungskompetenztraining. KJD Beratung KESB/ ZG Beratung Notwendige Hilfen planen, organisieren und koordinieren. Kinder und Eltern dabei kontinuierlich begleiten KJD Koordination + Begleitung KESB Koordination + Begleitung Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 30

31 Diskussion Wie verstehen Sie das Verhältnis zwischen den Leistungen der Jugendhilfe und dem Kindesschutz-Auftrag der KESB? Wie können Sie dazu beitragen, dass das Subsidiaritätsprinzip gewahrt ist: Anordnung nur dann, wenn Hilfen ohne Anordnung nicht zugänglich gemacht werden können? Wann ist personelle Kontinuität in Abklärung-Hilfeleistung indiziert? und wann sind Neuanfänge nützlich? Wie lässt sich die dynamische Charakteristik von Hilfeprozessen mit der auf Entscheidung bezogenen Arbeitsweise der KESB konstruktiv verbinden? Welche Arbeitsteilung zwischen der KESB und den auftragnehmenden/ mandatsführenden Diensten hat welche Vorzüge/ Nachteile? Wie gehen Sie mit zeitlichen Lücke zwischen Empfehlung der abklärenden Stelle an die KESB und dem Entscheid der KESB um? Schnittstelle Abklärung - Mandatsführung 31

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