Wo steht die Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz
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- Linus Dresdner
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1 Wo steht die Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz Centrum für Familienwissenschaften JOUR FIXE FAMILIE 5. Dezember 2013 Stefan Blülle Kinder- und Jugenddienst Jugend, Familie und Sport Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt
2 Kinder- und Jugendhilfe Handlungsbereich des Wohlfahrtsstaats, um zusätzlich zur Schule und zusätzlich zu privaten Leistungen von Familien und Verwandtschaftssystemen die sozialen Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen zu gestalten. Schnurr, Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz 2
3 Entwicklungen vor Erste Pro Juventute-Briefmarke 1924 Schweiz. Bund für Jugendherbergen; SAF, Arbeitsgemeinschaft für Ferien und Freizeit, heute SAJV 1926 Hilfswerk Kinder der Landstrasse 1942 Schweizerisches StGB mit Sonderstrafrecht für Minderjährige 1969 Beitritt zum Minderjährigenschutzabkommen MSA 1969 Erste Pro Juventute Elternbriefe Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz 3
4 Entwicklungen 70er Jahre 1970 Heimkampagne 1971 Einführung des Frauenstimmrechts 1972 Ende PJ-Organisation Kinder der Landstrasse 1978 Pflegekinderverordnung PAVO Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz 4
5 Entwicklungen 80er Jahre 1985 Pilotprojekt «Familienbegleitung» Pro Juventute 1987 Gründung der interkantonalen Heimvereinbarung IHV 1988 Expertengruppe zu Kindesmisshandlung im Auftrag das damaligen Vorstehers des EDI, Flavio Cotti 1988 Neukonstituierung Kinderschutzgruppe im Kinderspital Zürich Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz 5
6 Entwicklungen 90er Jahre 1991 Bundesgesetz zur Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit 1992 Bericht zu Kindesmisshandlung in der Schweiz liegt vor 1993 Opferhilfegesetz: Beratung, Entschädigung, Genugtuung Verfahrensschutz für Opfer 1993 Spreitenbach: Kleinkind verhungert in Wohnung der Mutter 1995 Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht Kindesmisshandlung in der Schweiz 1996 Gründung der Kindesschutzkommission des Kantons Zürich 1996 Senkung des Mündigkeitsalters von 20 auf Schweiz ratifiziert die UNO Kinderrechtskonvention 1997 Niederhasli: Thiago, 4, Adoptivkind, stirbt 1999 Start Telefon 147 bei Pro Juventute 1999 Vorentwurf Expertengruppe Schnyder Stettler Häfeli Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz 6
7 Bundesrat 1995 Bericht: Kindesmisshandlung in der Schweiz, Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz 7
8 Aufmerksamkeit auf Kindesmisshandlung Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz 8
9 Entwicklungen seit Neues Scheidungsrecht: Gemeinsame Elterliche Sorge; Kindes-Anhörung 2002 Teilrevision OHG: Keine Gegenüberstellung, höchstens zweimalige Befragung; speziell qualifizierte BefragerInnen 2003 Inkrafttreten des Haager Adoptionsübereinkommens: Vermittlungsstellen brauchen eine Bewilligung 2003 Bund fördert familienergänzende Kinderbetreuung 2004 Gründung von Tschau.ch 2004 Erster Fachkurs für Opferbefragungen 2005 Mutterschaftsversicherung Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz 9
10 Entwicklungen seit Revidierter Bildungsartikel in BV angenommen 2006 Kinder und häusliche Gewalt: NFP Studie von Corinna Seith 2006 Interkantonale Vereinbarung über Soziale Einrichtungen IVSE 2007 Registrierte Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare 2007 Neues Jugendstrafrecht 2007 Parlamentarische Initiative Amherd: Der Bund kann Vorschriften zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie zu deren Schutz erlassen 2008 Parlament lehnt eine parlamentarische Initiative zur gewaltfreien Erziehung ab Bericht des Bundesrates Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik: Schutz, Förderung und Mitwirkung Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz 10
11 Entwicklungen seit PPP-Projekt nationales Kindesschutzprogramm 2009 Revisionsentwurf Pflegekinderverordnung: Differenzen zur Professionalität in der Tagesbetreuung 2009 Haager Kindesschutz- und Kindesentführungsübereinkommen werden ratifiziert. BG über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen 2010 Verlängerung der Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch den Bund: bis Ende Januar Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 2011 Programm Jugend und Gewalt 2011 bis Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenz 2011 bis Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz 11
12 Entwicklungen seit SODK bildet einen neuen Fachbereich für Kinder- und Jugendfragen und koordiniert die bisherigen Beauftragten für Kindesschutz und Jugendhilfe in der KKJS. Gleichzeitig übernimmt SODK die bisherige Konferenz der kant. Beauftragten für Kinder- und Jugendförderung KKJF von der EDK 2012 Bericht des Bundesrats zu: Gewalt und Vernachlässigung in der Familie: notwendige Massnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der staatlichen Sanktionierung. In Erfüllung des Postulats Fehr 2012 Studie Kinderschutzsysteme des CH Fonds für Kinderschutzprojekte 2012 Neue Adoptionsverordnung (Aus PAVO ausgegliedert) Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz 12
13 Entwicklungen seit Orientierungsrahmen für frühkindliche Förderung, Betreuung, Bildung und Erziehung (UNESCO-Kommission und Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz) 2013 Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht 2013 Revidiertes Kinder- und Jugendförderungsgesetz 2013 Revidierte Pflegekinderverordnung 2013 Bundesrat lehnt PI Amherd als unnötig ab. Die Kantone der Deutschschweiz (ausser BS, BL, SH) sprachen sich dagegen aus. Ebenso SVP und FDP 2014 PAVO-Ergänzung: Pflegefamilien-Vermittlungsorganisationen sind melde- und aufsichtspflichtig Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz 13
14 Behördliche und gerichtliche Anordnungen Kinder- und Jugendhilfe Leistungen und Zugänge Vgl. Schnurr, Stefan; Grundleistungen der Kinder- und Jugendhilfe; Bericht des Bundesrates zur Beantwortung des Postulats Fehr ( ) angeordnet Ergänzende Hilfen zur Erziehung Abklärung Fallführung vereinbart Beratung und Unterstützung zur Bewältigung allgemeiner Herausforderungen und schwieriger Lebenslagen Allgemeine Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz 14
15 Zugänglichkeit von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe Nachfrage Finanzierung Anordnung Leistungen der Kinderund Jugendhilfe Etikette Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz 15
16 Vereinbarte/ angeordnete Leistungen Ist das Kindeswohl gefährdet? Hilfebedarf Fehlt die Hilfeakzeptanz/ Hilfekompetenz der KlientInnen? Anordnungsbedarf Subsidiarität: Anordnung ist nur dann angezeigt, wenn Zugänge zu notwendigen Leistungen nicht vereinbart werden können, und wenn die wirksame Umsetzbarkeit der Hilfen erwartet werden kann Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz 16
17 Fallführung: Behörden und Fachstellen KESB Anordnen, indizieren, finanzieren Polyvalente Sozialdienste Spezialisierte Kinder- und Jugenddienste Fürsorgebehörde Schulbehörde Mandatszentren Schulpsychologische Dienste Leistung erbringen, Hilfen koordinieren Kinder- und Jugendpsychiatrie Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz 17
18 Eine erste Bilanz Die Kinder- und Jugendhilfe als organisationale Struktur gibt es für die Schweiz nicht Der Bund unterstützt Initiativen, hat aber fast keine Steuerungskompetenzen Die regionalen Unterschiede bezüglich Angebot, Angebotsstruktur und Zugänge sind erheblich Es gibt viele Projekte und Initiativen, aber wenig verlässliche Grundleistungen Das Potential ambulanter Hilfen ist noch nicht ausgeschöpft. Je grösser die Zugangsschwellen, desto grösser wird der Druck, Kinder und Jugendliche zu platzieren Je weniger Leistungen vereinbart zugänglich sind, desto grösser ist die Tendenz zu einer Anordnungs-orientierten Jugendhilfe Finanzierungsstrukturen setzen (teilweise falsche) Anreize Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz 18
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