Jugendförderung: Wer, Wie, Wo, Was und Warum überhaupt? Einblicke in die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes
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- Friedrich Lorentz
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1 Jugendförderung: Wer, Wie, Wo, Was und Warum überhaupt? Einblicke in die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes Fachtagung Zürich Forum 3 Das Verhältnis von Jugendhilfe Jugendarbeit Jugendförderung : eine Einordnung Stefan Schnurr, Hochschule für Soziale Arbeit FHNW Institut Kinder- und Jugendhilfe
2 Programm Vorbemerkungen zum Thema Definitionen Definitionen Kinder- und Jugendpolitik Kinder- und Jugendförderung Kinder- und Jugendhilfe Kinder- und Jugendarbeit Diskussion 2
3 Vorbemerkung Definitionen sind Grenzziehungen Definitionen klären das Verhältnis zwischen Bezeichnendem und Bezeichnetem Begriff und Sache verhalten sich zueinander wie «Landkarte» und «Landschaft»? schön wär s! in der sozialen Welt sind die Dinge komplizierter. Hier gilt eher: «Worte schaffen Wirklichkeiten» 3
4 Vorbemerkung Begriffe für Phänomene aus dem Bereich des Sozialen und der Politik können nie so eindeutig sein wie solche für Phänomene aus der Natur: sie unterliegen dem historischen Wandel und können keine universelle Geltung beanspruchen Politik Verwaltung Professionen Wissenschaftliche Disziplinen haben jeweils ihre eigenen selektiven Sichtweisen auf die Wirklichkeit Begriffe besitzen eine je eigene bereichsspezifische Geltung Sie konstituieren wechselseitig füreinander «Begriffsumwelten» 4
5 Vorbemerkung Begriffe reflektieren immer auch Zuständigkeitsfragen und Domänenzuschnitte: zwischen Ebenen des Policy-Making (Bund, Kantone, Gemeinden / Parlamentarische vs. Ausserparlamentarische Akteure) zwischen Professionen und Disziplinen Die «Legaldefinition» von Jugendarbeit und die fachliche Definition von Jugendarbeit wandeln sich im gleichen «Strom der Geschichte» dies geschieht nicht koordiniert oder zentral gesteuert (jedenfalls nicht in Demokratien) Begriffe sind einerseits «immer schon da» und andererseits «dem Wandel unterworfen», das schafft Spannungsfelder, aber auch Spielräume und öffnet das Feld für «Begriffspolitiken» 5
6 Kinder- und Jugendpolitik Kinder und Jugendpolitik bezeichnet jene politischen Aktivitäten, die entweder unmittelbar darauf zielen, die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen aktiv zu gestalten oder die darauf bezogen sind, das politische Handeln in anderen Politikbereichen unter dem Gesichtspunkt ihrer Relevanz für die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu beurteilen und zu beeinflussen. Kinder- und Jugendpolitik schliesst die Bereitstellung von Gelegenheiten zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an politischen Beratungen und Entscheidungen ein, setzt diese jedoch nicht zwingend voraus. Kinder- und Jugendpolitik ist in vielen Fällen Politik für Kinder und Jugendliche ohne Mitwirkung durch Kinder und Jugendliche. 6
7 Kinder- und Jugendpolitik 1973: «Überlegungen und Vorschläge zu einer schweizerischen Jugendpolitik» (Kommission des EDI, 1973): Jugendpolitik als Beteiligung (Politik mit der Jugend) Jugendpolitik als Förderung der Autonomie (Politik der Jugend) Jugendpolitik als sozialkulturelle Hilfe (Politik für die Jugend) (zit. n. Bundesrat 2008, S. 2) 1997 KRK-Ratifzierung / 1999 Bundesverfassung mit Art. 11 «Schutz und Förderung» 2008: Bundesratsbericht «Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik» bestimmt Kinder- und Jugendpolitik als Politik des Schutzes Förderung der Entwicklung und Autonomie Politik der Mitsprache und Mitbestimmung Damit gibt er übergreifende Ziele und Funktionen der KJP vor: Schutz Förderung Partizipation/Mitwirkung 7
8 Kinder- und Jugendpolitik Kinder- und Jugendpolitik in der Lesart der «Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik» (Bundesrat 2008) Kinder- und Jugendpolitik im engeren Sinne: Zusammenwirken von «Kinder- und Jugendschutzbestimmungen Eltern und erwachsenen Bezugspersonen Schule und ausserschulischer Kinder- und Jugendarbeit» «um Kinder und Jugendliche zu schützen, zu fördern und ihre Mitwirkung zu ermöglichen» (Bundesrat 2008, S. 5) Kinder- und Jugendpolitik im weiteren Sinne: Querschnittsaufgabe; das Einbringen der Anliegen und Bedürfnisse von K/J in andere Politikbereiche 8
9 Kinder- und Jugendpolitik Massnahmenvorschläge der Strategie (Bundesrat 2008): Totalrevision des JFG Verbesserung der horizontalen Koordination auf Bundesebene Ausweitung der Kinder- und Jugendförderung des Bundes auf die offene Jugendarbeit Erweiterung der Steuerungsmöglichkeiten des Bundes Ziel: die «Kinder- und Jugendförderung (muss) stärker auf die aktuellen Problemlagen Bezug nehmen, um das Präventions- und Integrationspotenzial ausserschulischer Jugendarbeit besser auszuschöpfen» (Bundesrat 2008; S. 31). «Dies bedingt, dass der Bund die offene Jugendarbeit fördert, die zur Verfügung stehenden Mittel gezielter einsetzt und die Mittelvergabe an inhaltliche Ziele knüpft» (ebd.) 9
10 Kinder- und Jugendförderung Der Begriff Kinder- und Jugendförderung bezeichnet primär die Subvention ausserschulischer Arbeit für und mit Kindern und Jugendlichen aus den Mitteln öffentlicher Haushalte. Er schliesst damit Aufgaben der Planung, Steuerung und Ergebniskontrolle auf den Ebenen Bund, Kantone, Gemeinden ein. 10
11 Kinder- und Jugendförderung Funktion: Ein Begriff zur Bezeichnung eines bestimmten Bereiches der Staatstätigkeit bzw. öffentlicher Aufgaben und Ausgaben; Heimat: Bund, Kantone und Gemeinden; insbes. «Bundesgesetz zur Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen» (2011. in Kraft seit 2013); vgl. diverse kantonale Gesetze, z.b. ZG, VS, SZ, FR Inhalt: Koordination und Steuerung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bzw. der Jugendarbeit durch selektive Subventionstätigkeit Inhalt: Förderung von Aktivitäten / Leistungen, die bezogen sind auf die Funktionen Schutz, Förderung und Partizipation bzw. Integration und Prävention (vgl. Bundesrat 2008) 11
12 Kinder- und Jugendförderung Exemplarisch: «Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen» als Förderinstrument m Mittelpunkt steht die Gewährung von Finanzhilfen an private Trägerschaften (Leistungserbringer) (Art. 6), Dachverbände und Koordinationsplattformen (Art.7); Kantone und Gemeinden (für Vorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung mit Modellcharakter, Art. 11) für Modellvorhaben und Partizipationsprojekte von gesamtschweizerischer Bedeutung (Art. 8) für die Aus- und Weiterbildung (Art. 9) für Projekte zur politischen Partizipation auf Bundesebene (Art. 10) weiteres Beispiel: z.b. Art. 67b Schulgesetz AG 12
13 Kinder- und Jugendhilfe Der Begriff Kinder- und Jugendhilfe bezeichnet jenen Handlungsbereich, den moderne Wohlfahrtsstaaten hervorgebracht haben, um zusätzlich zur Schule (bzw. den Institutionen der formalen Bildung und Berufsbildung) und zusätzlich zu den privaten Leistungen von Familien und Verwandtschaftssystemen die sozialen Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen zu gestalten. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen Eltern in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgabe, eröffnen Kindern und Jugendlichen Lern- und Bildungsgelegenheiten ausserhalb der Schule und wirken insgesamt darauf hin, dass Kinder und Jugendliche günstige Bedingungen des Aufwachsens vorfinden. 13
14 Kinder- und Jugendhilfe Funktion: Ein Begriff zur Bezeichnung eines Handlungsbereich des Wohlfahrtsstaates bzw. eines Handlungsfeldes der Sozialen Arbeit Heimat: Sozialpolitik, Wohlfahrtsstaat; Legislative (z.b. ZGB Art. 317; KJHG/D, B-KJHG/A); Disziplin und Profession der Sozialen Arbeit; Theorie und Empirie der Sozialen Arbeit; Inhalt: Ein Spektrum unterschiedlicher Leistungen und Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien, die nach den Kriterien Anlässe/Problembezug / Typische Zielgruppen / Typische Zielsetzungen und Wirkmechanismen unterschieden werden können 14
15 Kinder- und Jugendhilfe: «Grundleistungen» (Bundesrat 2012) Allgemeine Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien Beratung und Unterstützung zur Bewältigung allgemeiner Herausforderungen und schwieriger Lebenslagen Kinder- und Jugendarbeit Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung Elternbildung Beratung und Unterstützung für Kinder- und Jugendliche Beratung und Unterstützung für Eltern und Familien Schulsozialarbeit Beratung und Unterstützung im Übergang Schule Beruf Hilfen zur Erziehung Aufsuchende Familienarbeit, Sozialpädagogische Familienbegleitung Heimerziehung Pflegefamilien Schnurr HSA FHNW
16 Kinder- und Jugendarbeit Der Begriff Kinder- und Jugendarbeit bezeichnet einen eigenständigen Typ pädagogischer Praxis mit Kindern und Jugendlichen, der sich durch folgende Merkmale auszeichnet: (1) Unbestimmtheit der Inhalte und Zielgruppen (Offenheit), (2) Freiwilligkeit der Teilnahme, dadurch (3) vorrangige Relevanz der Themen, Interessen und Bedürfnisse der beteiligten Kinder und Jugendlichen. Die genannten Strukturmerkmale unterscheiden die Kinder- und Jugendarbeit von anderen Angeboten der formalen und nicht-formalen Bildung und enthalten besondere Potenziale für Subjektbildung und Demokratiebildung. Kinder- und Jugendarbeit zielt auf die Befähigung zur Selbstbestimmung in sozialer Verantwortung und tritt in den Grundformen der verbandlichen und offenen Kinder- und Jugendarbeit auf. Insbesondere die offene Kinder- und Jugendarbeit kann als Angebotstyp der Sozialen Arbeit aufgefasst werden (vgl. Scherr/Sturzenhecker 2014). 16
17 Kinder- und Jugendarbeit Funktion: Ein Begriff zur Bezeichnung einer eigenständigen und unverwechselbaren Angebotsform der Sozialen Arbeit, der Kinder- und Jugendförderung, der Kinder- und Jugendhilfe, der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Heimat: Soziale Arbeit, Pädagogik; Erziehungswissenschaft; Disziplin und Profession der Sozialen Arbeit; Theorie und Empirie der Sozialen Arbeit und der Pädagogik Inhalt: Theoretisch begründete Handlungskonzepte wie z.b. emanzipatorische und subjektorientierte Jugendarbeit, Pädagogik der Anerkennung, Sozialraumaneignung, Konzept der Befähigungsgerechtigkeit; Maxime der Förderung zur Selbsttätigkeit und Selbstorganisation statt Hilfe in Problemsituationen (vgl. Scherr/Sturzenhecker 2014) 17
18 Kinder- und Jugendarbeit Inhalt (vgl. : Entdecken, anerkennen, klären, umsetzten der Themen und Interessen der Kinder und Jugendlichen (Interessenorientierung); Themen der Kinder und Jugendlichen als Angebot begreifen; Experimentieren ermöglichen; Aneignung von Kompetenzen eröffnen; Konflikte annehmen und bearbeiten; Anerkennung und Feedback (ohne Noten); Ausweitung der Partizipationsrechte 18
19 Kinder- und Jugendpolitik Politisches Handeln mit unmittelbarer oder mittelbarer Relevanz für die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen Kinder- und Jugendförderung Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (inklusive Kinder- und Jugendarbeit aber auch darüber hinaus) Kinder- und Jugendhilfe Ein Handlungsbereich des Wohlfahrtsstaats; ein multiprofessionelles Handlungsfeld mit der Sozialen Arbeit als Leitprofession; «Von Kinder- und Jugendarbeit bis Heimerziehung» Kinder- und Jugendarbeit (offen/verbandlich) Ein eigenständiger Typ pädagogischer Praxis mit Kindern und Jugendlichen (offene KJA: ein Angebotstyp der Kinder- und Jugendhilfe; verbandliche KJA: eine Assoziation von Kinder- und Jugendlichen). Eine von vielen Formen der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die mit den Instrumenten der Kinder- und Jugendförderung gefördert wird 19
20 Thesen und Fragen Kinder- und Jugendarbeit ist der einzige Angebotstyp / Praxistyp im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik / Kinder- und Jugendförderung / Kinder- und Jugendhilfe, in dem die Interessen, Themen, Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und Jugendlichen Vorrang haben in dem Kinder und Jugendliche nicht als Objekte der Erziehung, Beeinflussung und Kontrolle gesehen werden Leistung bzw. Vorbereitung auf Leistungsfähigkeit nicht im Mittelpunkt stehen und Kriterien für Leistung nicht von vornherein schon feststehen 20
21 Thesen und Fragen (aus aktuellen Anlässen) Kinder- und Jugendförderung ist staatliche Förderung, Steuerung und Kontrolle der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einschliesslich der Kinder- und Jugendarbeit Was motiviert Akteure der OKJA, Kinder- und Jugendarbeit in «Kinder- und Jugendförderung» umzubenennen? Wenn die Akteure der OKJA alle in der Regiestelle zur Koordination aller Angebote für Kinder, Jugendliche (und Familien) Platz nehmen wer verbringt dann noch Zeit mit Kindern und Jugendlichen und schafft ausgehend von deren Themen und Interessen Gelegenheiten für Mitwirkungs- und Bildungsprozesse? Wer garantiert Fortbestand, Qualität und Attraktivität der OKJA, wenn die Experten/Expertinnen für OKJA sich auf die Aufgabe der Planung der gesamten Kinder- und Jugendförderung und sämtlicher lokaler Infrastrukturangebote für Kinder. Jugendliche und Familien konzentrieren? 21
22 Thesen Was gewinnt die offene Kinder- und Jugendarbeit, wenn sie sich zu einem Handlungsfeld der «niederschwelligen» Gewaltprävention, Gesundheitsförderung, Müllbeseitigungserziehung und «Tagesschulen- Nachmittagsbetreuung» entwickelt? Was könnte sie verlieren? 22
23 Frage Könnte sie sich am Ende vielleicht auch selbst abschaffen? Und wem würde das nützen/schaden? 23
24 Literatur Bundesrat. (2008). Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik. Bericht des Bundesrats in Erfüllung der Postulate Janiak ( ) vom 27. September 2000, Wyss ( ) vom 23. Juni 2000 und Wyss ( ) vom 21. Juni Bern: Eidgenössisches Departement des Innern - Bundesamt für Sozialversicherungen BSV. Bundesrat. (2012). Gewalt und Vernachlässigung in der Familie: notwendige Massnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der staatlichen Sanktionierung. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Fehr ( ) vom 5. Oktober Bern: Schweizerische Eidgenossenschaft. Scherr, A. / B. Sturzenhecker (2014) Jugendarbeit verkehrt: Thesen gegen die Abwicklung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit durch ihre Fachkräfte, in: deutsche jugend, Ausgabe 09, Jahr 2014, Seite
25 Fachhochschule Nordwestschweiz Hochschule für Soziale Arbeit Institut Kinder- und Jugendhilfe Prof. Dr. Stefan Schnurr Institutsleiter Thiersteinerallee Basel Tel +41 (0) Fax +41 (0)
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