Lärmschutz á la FBB so nicht!
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- Herbert Albrecht
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1 Lärmschutz á la FBB so nicht! 18. November 2015 AG Lärmschutz im VDGN
2 Wenn Isophonen nicht parallel zur Schutzgebietsgrenze verlaufen, gibt es Häuser dicht außerhalb der Schutzgebietsgrenze, die offensichtlich den gleichen Außenlärmpegel haben, wie Häuser innerhalb des Schutzgebiets. Es bedürfte keiner Messung zum Nachweis dergleichen Lärmbelastung. AG Lärmschutz im VDGN 2
3 OVG-Urteil 2013 zur systematischen Verletzung des Schutzziels danach Anspruchsermittlung (ASE) statt Kostenerstattungsvereinbarung (KEV) ASE ist kein Vertrag, sondern ein unverbindliches Informationsschreiben zum Anspruch auf Schallschutz Kommentar: eine Unterschrift ist nur unter einen Vertrag erforderlich AG Lärmschutz im VDGN 3
4 OVG-Urteil 2013 zur systematischen Verletzung des Schutzziels hatte zur Folge: erforderlich: Dämmung von Wänden, Decken, Dächern. Innendämmung wird dafür von der FBB vorgeschrieben. Nachteile: Raumverlust und möglicherweise Verstellen von Türen oder Unbrauchbarkeit von Möbeln, Nutzungsbeeinträchtigung, Schimmelgefahr, Wohnklima-Änderung, Durchfeuchtung der Wände droht, keine Dämpfung tieffrequenten Fluglärms AG Lärmschutz im VDGN 4
5 OVG-Urteil 2013 zur systematischen Verletzung des Schutzziels bewog offenbar die FBB für vorgeblich zu kleine oder zu niedrige oder zu wenig belichtete, angeblich nicht-bewohnbare Räume oder bei (vielleicht 80 Jahre nach dem Bau) nicht vorlegbarer Baugenehmigung den Schallschutz zu streichen AG Lärmschutz im VDGN 5
6 Schallschutztechnische Objektbeurteilung (STOB) überprüfen: Ist es deutlich, welches Ingenieurbüro für die Planung verantwortlich zeichnet (oder ist eventl. nur der Vor- und Nachname einer Person ausgewiesen)? Bestandsaufnahme überprüfen (STOB, Anlage 1a): stimmen in der Spalte Aufbau Außenbauteil der beschriebene Aufbau der Wand, Decke, Dachschräge, Gaube mit der tatsächlichen Bauweise überein (Wandstärke, Wandmaterial, WDVS, )? Sind in der Spalte Bemerkung bei Angabe DIN4109 die TabellenNr. und die ZeilenNr. aus dieser Tabelle aufgeführt? Wird Schallschutz für Räume verweigert (STOB, Anlage 2a)? Angabe von stichhaltigen Gründen für die Verweigerung? (Oder ist eine Art eigenmächtigen Handelns der FBB erkennbar?) AG Lärmschutz im VDGN 6
7 Schallschutztechnische Objektbeurteilung (STOB) überprüfen Objektaufnahme durch Ingenieurbüro der FBB (Ausschnitt): Grunddaten zur Ermittlung der Schallschutzschutzvorrichtungen A A Arbeitszimmer Ja Bauteil, Nr. Aufbau Außenbauteil Außenbautell Außenwand A.2 2 cm Putz 130 cm Hohlblockstein (Rohdichte 1,0 kg/dm') / 2 cm Putz / WDVS (EPS,P) Grundlage Aufbau Außenbauteil Aufnahme vor Ort / vom Eigentümer / eingereichte Unterlagen Schalldäm m Maß [db] 47 Bemerkung' SDM berechnet nach DIN4109, WDVS -5dB Kommentar: Zur Ermittlung des Schalldämmmaßes des Außenbauteils (hier 47 db) muss die genaue Quelle, hier die Nr. der Tabelle aus der DIN 4109 mit genauer Zeilennr., angegeben werden. Unzulässige Angaben sind DIN4109, Erfahrungswert. Zulässige Angaben, neben der DIN4109 mit Tab.Nr. und Tab.zeile, wären noch Verweise auf Prüfzeugnisse durch anerkannte Prüfinstitutionen, Verweise auf wissenschaftliche Untersuchungen oder Ergebnisse von Prüfmessungen vor Ort. AG Lärmschutz im VDGN 7
8 Schallschutztechnische Objektbeurteilung (STOB) überprüfen Korrekte Objektaufnahme durch einen Sachverständigen Schallgutachten , Dach und Kehlbalkendecke - unterseitig Gipskartondecke oder Sperrholzplatten - 12 cm Mineralwolle - Luftraum 0 cm an Traufe bis 1,3 m am First - 25 cm Holzschalung - Bitumenschindeln In Beiblatt 1 zu DIN 4109, Tabelle 39, ist ein solcher Aufbau nicht angegeben. Eine Auskunft gibt das Messergebnis in [13]. Dort wurde für einen vergleichbaren Dachaufbau ein Schalldämm-Maß von 45 db ermittelt. [13] Fasold, Sonntag, Winkler: Bauphysikalische Entwurfslehre Bau- und Raumakustik. Tabellenanhang, Tafel 25, Zeile 10. Verlag für Bauwesen, AG Lärmschutz im VDGN 8
9 Leistungsverzeichnis (LV) überprüfen Innendämmung von Außenwänden ist so nicht zulässig Leitfaden Innendämmung: Geprüfte Innendämmungen existieren nur für WDVS aber nicht für Schallschutzmaßnahmen FBB kann auch keine Prüfzeugnisse für die von ihr vorgeschriebenen Innendämmungen liefern FBB: So ist für die Innendämmung eine Vielzahl an zugelassenen Systemen bekannt, die entwickelt wurden, um die Schallübertragung von benachbarten Räumen möglichst gering zu halten Kommentar: das ist der Punkt, zugelassene Dämmung von Innen- aber nicht von Außenwänden AG Lärmschutz im VDGN 9
10 Innendämmung Problembeschreibung: aus: www-u-wert.net Weil die Temperatur (schwarze Linie) innerhalb der Dämmung abfällt, nimmt der Feuchtigkeitsgehalt (rot) innerhalb des Bauteils zu und erreicht an der Innenseite der Außenwand 100%: Tauwasserausfall! AG Lärmschutz im VDGN 10
11 Innendämmung Notwendigkeit nicht aus PFB herleitbar FBB behauptet: nur raumbezogene Schallschutzvorrichtungen sind erforderlich PFB ( ): Zu den passiven Schallschutzmaßnahmen gehören Schallschutzeinrichtungen, die für die einzelnen Gebäude sicherstellen, dass im Rauminnern die Schutzziele eingehalten werden PFB ( ): Innerhalb des Tagschutzgebietes haben die Träger des Vorhabens auf Antrag des Eigentümers eines Grundstücks, das am bebaut oder bebaubar war, für geeignete Schallschutzvorrichtungen an den Räumen Sorge zu tragen. Kommentar: der PFB legt keine Dämmung in Räumen, sondern eine Dämmung von außen und gebäudebezogen fest AG Lärmschutz im VDGN 11
12 Außendämmung ist seit langem geprüft Institut für Technische Physik, Stuttgart: Prüfberichte für Dämmungen von außen, durch hinterlüftete Fassaden, 1961 Institut für Technische Akustik, Wiesbaden [Sälzer]: Prüfbericht Massivwände mit vorgehängten hinterlüftbaren Fassaden, 1993 DIN EN ISO : Messung der Verbesserung des Schalldämm-Maßes durch zusätzliche Vorsatzschalen im Prüfstand AG Lärmschutz im VDGN 12
13 Veröffentlichung des Fachverbands Wärmedämmverbundsysteme AG Lärmschutz im VDGN 13
14 Leitfaden 2.0 (Werbebroschüre des Dämmverbandes) kommt um Warnung und Risikodarstellung nicht umhin Bereits in der Planung muss zwingend der Feuchtehaushalt des neuen Wandaufbaus beachtet werden. Insofern sind Planung und Ausführung aufwändig. Sie sollten daher nur von entsprechend qualifizierten Fachunternehmern ausgeführt werden. Einige wichtige Grundregel bei der Verarbeitung sind: die Sicherstellung einer regendichten Fassade; die Herstellung luftdichter Anschlüsse zur Vermeidung von Konvektion, insbesondere auch im Bereich von Durchdringungen und Installationen, AG Lärmschutz im VDGN 14
15 WTA Merkblatt 6-4 Wissenschaftlich- Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.v. Zur vollständigen Beurteilung einer Dämmmaßnahme auf der Innenseite einer Außenwand ist ein feuchteschutztechnischer Nachweis unabdingbar, damit Folgeschäden vermieden werden. AG Lärmschutz im VDGN 15
16 Fachliteratur Innendämmung Auswahl, Konstruktion, Ausführung Von Dipl.-Ing. (FH) Klaus Arbeiter x 24 cm. Gebunden. 200 Seiten mit 83 Abbildungen. 49 Euro (Buch) 39,20 Euro (E-Book) ISBN Buch : ISBN E-Book: Velges Rudolf Müller GmbH & Co. KG URL: AG Lärmschutz im VDGN 16
17 Arbeiter: Innendämmung: Rat an die ausführende Firma: erforderlich ist eine individuelle Lösung, die die Vertragspartner konkret vereinbaren müssen, um Schadensersatzansprüche erfolgreich abwehren zu können AG Lärmschutz im VDGN 17
18 Arbeiter: Innendämmung: Hinweis zu aufwändiger Planung: Obwohl es eine Unmenge an Dämmsystemen am Markt gibt, wie die Marktübersicht in Kapitel 3 belegt, kommt es einer Sisyphusarbeit gleich, die individuell zugeschnittene Lösung herauszufinden AG Lärmschutz im VDGN 18
19 Arbeiter: Innendämmung: Warnung vor Nachteilen: Vergleicht man objektiv die Vor- und Nachteile einer Innendämmung, überwiegen eigentlich die Nachteile. Schon deshalb kommt nur eine exakte Planung und Ausführung in Betracht, um die Fehler zu minimieren. AG Lärmschutz im VDGN 19
20 Arbeiter: Innendämmung: Wichtiger Rat: Auswahl des zertifizierten Fachunternehmens, das nachweislich Erfahrung mit der Erstellung von Innendämmungen hat AG Lärmschutz im VDGN 20
21 Arbeiter: Innendämmung: Die Abnahme einer Baumaßnahme gehört mit zu den wichtigsten Arbeitsschritten überhaupt. Das trifft besonders für eine so komplexe Maßnahme wie die Ausführung einer Innendämmung zu. Mit der Abnahme kommt eine eventuell vereinbarte Vertragsstrafe, die vom Auftraggeber vorbehalten werden muss, Ein Abnahmeprotokoll mit Mängelliste sollte ebenso selbstverständlich sein wie die korrekte Überwachung und Ausführung der Bauarbeiten. AG Lärmschutz im VDGN 21
22 Es gibt weitere Kritikpunkte Fehlende Kosten für Baubegleitung und Abnahme Finanzielle Risiko des Eigentümers durch die Beauftragung einer Firma Fehlendes bzw. fehlerhaftes Lüftungskonzept Wohnungs- statt raumbezogene Schallschutzmaßnahmen notwendig Fehlendes Mitwirkungsrecht der Eigentümer an der Planung der Maßnahmen in der überwiegenden Anzahl der Fälle Fehlende Prüfzeugnisse für vorgeschriebene Schallschutzmaßnahmen Fehlende Nachweise der Schalldämmmaße der vorhandenen Außenbegrenzungen Fehlender Bauteilkatalog für vorzunehmende Schallschutzmaßnahmen Schutz vor tieffrequentem Fluglärm Die Anspruchsermittlungen (ASE) stellen keinen Vertrag dar(eventuell ein Problem bei Schadenersatzforderungen wegen mangelhafter Planung) Schutz vor Fluglärm unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem Schutzgebiet. AG Lärmschutz im VDGN 22
23 Schalldämmlüfter Schalldämmlüfter sind keine geeigneten Belüftungseinrichtungen Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt): Das dezentrale Zuluftgerät XXX ist zur Belüftung von Räumen in Verbindung mit geeigneten Möglichkeiten zur Luftabströmung verwendbar. Undichtigkeiten in der Gebäudehülle sind keine geeigneten Luftabströmungswege. Ein Außenluftdurchlass (ALD) verbietet sich wegen des zusätzlichen Lärmeintrags. Der Planfeststellungsbeschluss und die Zweite Fluglärmschutzverordnung legen Belüftungseinrichtungen aber nicht Schalldämmlüfter fest. AG Lärmschutz im VDGN 23
24 Schalldämmlüfter Herr Schöne, Energieberater beim VDGN, warnt: Bauplaner und ausführende Firmen aber auch Bauherren sind dafür verantwortlich, dass Baumaßnahmen unter Einhaltung der geltenden Gesetze und anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Ein Bauherr sollte auf keinen Fall Baumaßnahmen an seinem Gebäude zulassen, die geltende Gesetze und anerkannte Regeln der Technik nicht einhalten. AG Lärmschutz im VDGN 24
25 Vorgehensweise (Auszug) nach DIN zur Erstellung eines Lüftungskonzepts Kommentar: Abfrage der Luftdichtheit der Gebäudehülle Kommentar: Lüftungstechnische Maßnahmen entweder wegen zu hoher Dichtheit oder bei Schallschutzmaßnahmen immer erforderlich AG Lärmschutz im VDGN 25
26 Offenbar verkürzte Vorgehensweise der FBB zur Erstellung des Lüftungskonzepts Kommentar: Durch Abschneiden der weiteren Vorgehensweise nach DIN durch die FBB resultiert ein fehlerhaftes Ergebnis. Die Abfrage, ob schalltechnische Gründe vorliegen, darf nicht weggelassen werden. Bei Beachtung der Festlegung der DIN ist bei Maßnahmen wegen Fluglärms in jedem Fall ein Lüftungskonzept erforderlich. AG Lärmschutz im VDGN 26
27 Statt Schalldämmlüfter: Geeignete Be-/Entlüftungsanlagen nach DIN Eine DIN-gerechte Lösung für eine Be- /Entlüftungsanlage bei Schallschutzanforderungen wäre eine dezentrale Zu-/Abluftanlage nach DIN Vorteile: Keine ALDs im Wohn-/Schlafraum Kein Über-/Unterdruck in den Räumen Wärmerückgewinnung integriert Nur eine technische Anlage für alle Räume erforderlich Alle Räume des Hauses belüftet Hinweis: Verteilerrohre erforderlich AG Lärmschutz im VDGN 27
28 Belüftungseinrichtung ist zum Schlafen nicht immer erforderlich FBB: Da der Schallschutz nur bei geschlossenem Fenster gewährleistet ist, hat die Planfeststellungsbehörde den Einbau von geeigneten Belüftungs-einrichtungen festgesetzt Tatsächlich legt der PFB aber fest: PFB: Ist der gebotene Schallschutz nur dadurch zu bewirken, dass die Fenster der Räume geschlossen gehalten werden, ist für geeignete Belüftungs-einrichtungen an diesen Räumen Sorge zu tragen. Kommentar: Nach der Festlegung des PFB muss zunächst versucht werden, Schallschutzmaßnahmen vorsehen, so dass das Fenster etwas geöffnet werden kann und der maximal zulässige Lärmpegel im Raum nicht überschritten wird. Es wenn nachgewiesen ist, das das nicht möglich ist, ist eine Belüftungseinrichtung erforderlich AG Lärmschutz im VDGN 29
29 Nachtschutz Schalldämmlüfter können Vorschriften verletzen Bsp. Berechnung der Maßnahmen für ein Schlafzimmer(ASE/Anlage 3) Nach Zweiter Fluglärmschutzverordnung (FlugLSV, 3) gilt: Belüftungseinrichtungen dürfen nicht zu einer Minderung des bewerteten Bauschalldämmmaßes führen. Aktuelle Bestätigung durch das Ministerium: Einbau Schalldämmlüfter darf nach 2. FlugLSV nicht zur Verschlechterung des Rw führen!!! Kommentar: Es müsste eine Neuberechnung mit dem Ziel anderer, geeigneter Maßnahmen erfolgen AG Lärmschutz im VDGN 30
30 Festlegung des PFB: Tagschutz aller Aufenthaltsräume PFB, Allgemeiner Lärmschutz Für Wohnräume, Büroräume, Praxisräume und sonstige nicht nur vorübergehend betrieblich genutzte Räume in der Umgebung des Flughafens sind geeignete Schallschutzvorrichtungen vorzusehen. An anderer Stelle im PFB: Zu den Wohnräumen zählen alle Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind Der Begriff Wohnraum im PFB entspricht dem Begriff Aufenthaltsraum in den Bauordnungen (z.b. brandenburgische BbgBO): Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder nach Lage und Größe dazu geeignet sind AG Lärmschutz im VDGN 31
31 Festlegung des PFB: Tagschutz aller Aufenthaltsräume Klarstellungsschreiben der FBB an das Ministerium im Jahr 2011 Der von A II verwendete Begriff des Wohnraums wird von den Bauordnungen der Länder Berlin und Brandenburg nicht mehr verwendet. Der von Nr. A Il verwendete Begriff des Wohnraums unterfällt dem Begriff des Aufenthaltsraums. Dies ist nach 2 Abs. 5 der Bauordnungen ein Raum, der nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet ist. Ein Wohnraum ist ein Aufenthaltsraum für Wohnzwecke. Die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH berücksichtigt auf dieser Grundlage im Sinne von A II alle Räume als Wohnräume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind und den Menschen zum Schlafen, Essen oder zum sonstigen Aufenthalt in ihrer arbeitsfreien Zeit zur Verfügung stehen AG Lärmschutz im VDGN 32
32 Festlegung des PFB: Tagschutz aller Aufenthaltsräume Kommentar: Entsprechend der vorstehend genannten Festlegungen und Bestimmungen müssten Schlafzimmer den gleichen Schutz wie Wohnzimmer erhalten. Ob das auch im Nachtschutzgebiet gilt, ist noch zu prüfen. AG Lärmschutz im VDGN 33
33 Finanzierungsrisiko des Eigentümers, der beauftragt Der PFB 2004 legt auf Seite 108 fest: "Die Träger des Vorhabens können... dem Betroffenen auf Nachweis (Anm.: Begriff nicht eingeschränkt auf Rechnung ) die Aufwendungen für den Einbau der erforderlichen Schallschutzeinrichtungen erstatten." Die FBB liefert den Betroffenen mit dem umzusetzenden Leistungsverzeichnis selbst die Höhe der Aufwendungen (in Euro und Cent) für den Einbau der erforderlichen Schallschutzeinrichtungen. Die PFB-Festlegung enthält nicht die Forderung, dass schon eingebaut sein muss, eine Mittelverwendungsprüfung ist auch nicht gefordert. Kommentar: Aufgrund der Festlegung des PFB und dessen Realisierung durch die FBB müsste der Hauseigentümer ein Anrecht auf sofortige Auszahlung des ermittelten Betrags haben. AG Lärmschutz im VDGN 34
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