Ermittlung des Schallschutzes und lärmphysikalische Probleme der Lüfter
|
|
- Karsten Weiß
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ermittlung des Schallschutzes und lärmphysikalische Probleme der Lüfter Schalldämmberechnungen mit korrekten Außenlärmpegeln Prof. Dr. Ulrich Geske AG Lärmschutz im VDGN Geske, AG Lärmschutz im VDGN 1
2 BER - Guter Nachbar? Internetpräsentation des Flughafen , 23:53Uhr, Geske, AG Lärmschutz im VDGN 2
3 Erfolgreiche Klage auf Einhaltung des Planfeststellungsbeschlusses (PFB 2004) bezügl. des Schallschutzes Darstellung des Flughafens, nachgeschlagen am: , 23:56Uhr, Aktuelles Zum Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zu Schallschutzprogramm und Flughafen-Inbetriebnahme vom Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am einem Antrag von Flughafenanwohnern gegen das Schallschutzprogramm für den Flughafen Berlin Brandenburg stattgegeben. (Zitat) Im Gegenteil: Nicht gegen sondern für : die Klage zielte auf die Einhaltung der Festlegungen des PFB 2004 in Bezug auf den Schallschutz und des Schallschutzprogramms, das das Schutzziel, anders als realisiert, richtig darstellt. Antrag der Kläger, aus Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom sicherzustellen, dass in den Kinderzimmern und den kombiniert genutzten Wohnund Schlafräumen ihrer Wohngebäude ab Inbetriebnahme des Flughafens das Tagschutzziel nach Teil A II Abs. 1 Satz 2 des PFB vom 13. August 2004 eingehalten wird. Geske, AG Lärmschutz im VDGN 3
4 Schallschutz lt. PFB vor Inbetriebnahme! Aktuelles Zum Urteil des OVG Berlin-Brandenburg zu Schallschutzprogramm und Flughafen-Inbetriebnahme vom Flughafeninbetriebnahme und Nachtflugregelungen sind also von der heutigen Entscheidung nicht berührt. (Zitat) OVG: Unabhängig von der Frage, ob der Antragsgegner überhaupt berechtigt wäre, bei einer (teilweisen) Nichterfüllung der Lärmschutzauflagen den Beginn des Flugbetriebs zu verhindern, könnte dies jedenfalls nur ultima ratio sein. Geske, AG Lärmschutz im VDGN 4
5 Zusicherungen der Landesregierung Brandenburg im Rahmen des Bürgerdialogs Schriftliche Zusicherungen des MIL an VDGN ( ) (FBS) hat jederzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Lärmgrenzwerte bei den Betroffenen nicht überschritten werden FBS hat die erforderlichen Finanzmittel dafür aufzubringen FBS ist verpflichtet, dass vor der Inbetriebnahme betroffene Gebäude geeignete Schallschutzvorrichtungen erhalten AG Lärmschutz/VDGN
6 Wahrscheinlich ein Novum in Deutschland. Betroffene klagen nicht gegen den Planfeststellungsbeschluss, sondern für seine Einhaltung 15. Juni 2012 Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigt, dass das im Planfeststellungsbeschluss festgelegte Lärmschutzniveau NAT0x55 (keine Überschreitung von 55 db(a) im Rauminneren) am Tage für Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Kinderzimmer, kombiniert genutzte Wohn- und Schlafräume gilt. 2. Juli 2012 MIL-Bescheid an FBB das Kriterium NAT0 einzuhalten 15. August 2012 MIL präzisiert als Kompromiss das Kriterium auf NAT0,5 3. September 2012 MIL präsentiert ein Gutachten, dass Richtigkeit von NAT0,5 belegen soll 3. September 2012 Erneute Klage auf Einhaltung des Planfeststellungsbeschlusses (NAT0) Geske, AG Lärmschutz/VDGN
7 Schallschutz außerhalb des Tagschutzgebiets Auch außerhalb des Tagschutzgebietes werden am Tag Maximalpegel über 80dB(A) auftreten, die einen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen nach sich ziehen könnten. PFB2004, Passive Schallschutzmaßnahmen (S. 654) Rechtsbegründend für den Anspruch auf Schallschutz ist dabei jedoch nicht der Umstand, dass das jeweilige Grundstück innerhalb des ausgewiesenen Schutzgebiets liegt, sondern allein, dass die Lärmbelastung auf dem Grundstück das festgelegte Maß überschreitet. Daraus folgt, dass Anwohner, deren Grundstücke einer die festgelegten Grenzen überschreitenden Lärmbelastung ausgesetzt sind, einen Anspruch auf Schutzmaßnahmen haben, auch wenn sie nicht innerhalb des festgelegten Schutzgebiets liegen. Die Einbeziehung eines Grundstücks in ein Schutzgebiet ist daher für das Bestehen eines Schutzanspruchs nicht konstitutiv, sie führt lediglich dazu, dass sich der Anspruch innerhalb des Schutzgebiets allein aus der Lage ergibt, während außerhalb der Nachweis im Einzelfall zu führen ist. Geske, AG Lärmschutz im VDGN 7
8 Auswirkung des OVG-Beschlusses auf die Schallschutzzonen (nach Berechnungen der BIs, Prof. Augustin) Geske, AG Lärmschutz im VDGN 8
9 Welcher Unterschied besteht zwischen dem bisher von der FBB realisierten Schutzniveau NAT6x55, der Auffassung, die das MIL schon immer vertreten hat : NAT1x55, dem Kompromiss zur Auffassung des MIL: NAT0,5x55 und dem im PFB2004 festgelegten Schutzniveau NAT0x55? Dazu dienen die folgenden vergleichende Übersichten Für Müggelheim können ähnliche Unterschiede angenommen werden. AG Lärmschutz/VDGN
10 NAT(X0) 0,0 X0/dB(A) NATx-Vergleiche 0,5 NAT(X2) NAT(X3) NAT(X4) 1,0 6,0 X3/dB(A) X4/dB(A) X2/dB(A) Differenz NAT0 NAT0,5 Differenz NAT0 - NAT1 Differenz NAT0 - NAT6 Schulzendorf, Karl-Marx-Str. 92,2 86, ,8 7,2 10,2 Blankenfelde, Kiefernweg 93,5 88,8 87,6 87 4,7 5,9 6,5 Blankenfelde, Moselstr. 92,8 87,5 86,3 80 5,3 6,5 12,8 Schulzendorf, Buchenallee 92, ,9 84 5,1 3,2 8,1 Blankenfelde, Wilhelm-Busch-Str , ,2 4,8 6 9,8 Blankenfelde, Heinrich-Zille-Str. 93,1 88,3 87,1 84 4,8 6 9,1 Mahlow, OT Glasow, Kienitzberg 103,7 96,9 94,8 89 6,8 8,9 14,7 Bohnsdorf, Schulzendorfer Str. 95,7 92,8 91,8 87 2,9 3,9 8,7 Bohnsdorf, Sandbacher Weg 97,6 90,7 88,7 83,5 6,9 8,9 14,1 Bohnsdorf, Parchwitzer Str. 97,4 89,7 87,6 81,8 7,7 9,8 15,6 Bohnsdorf, Birkenweg 94,7 91,9 90,9 88 2,8 3,8 6,7 Bohnsdorf, Kranichstr. 94,9 88,8 87,3 83 6,1 7,6 11,9 Bohnsdorf, Parchwitzer Str. 94,9 89,9 88, ,9 Bohnsdorf, Waldstr. 99,9 95,8 94,9 91,7 4,1 5 8,2 Bohnsdorf, Lindenstr. 99,7 92,6 90,3 84,3 7,1 9,4 15,4 Bohnsdorf, Fliegenpilzstr. 99,3 91,2 88,8 82,6 8,1 10,5 16,7 Bohnsdorf, Grabenstr. 84,2 78,4 77,1 72,8 5,8 7,1 11,4 Durchschnitt 5,5 6,8 11,2 Geske, AG Lärmschutz im VDGN 10
11 Am Beispiel eines Hauses (oder auch Mietshauses) wird untersucht, wie sich die verschiedenen Schallschutzkriterien (NAT6 bis NAT0) auf den Aufwand für die Schalldämmung der verschiedenen Räume auswirken. Um den Innenpegel von 55dB nicht zu überschreiten, wird der notwendige gesamte Schallschutzaufwand auf das Fenster des jeweiligen Raumes konzentriert. Fazit: Der NAT6 NAT1 NAT0,5 NAT0 Raum Schalldämmung (Rw) der Fenster bei gleichbleibenden Rw aller anderen Außenbauteile [db(a)] A B C D E F G H I J Mittel Kompromiss ist faul - der Unterschied zwischen NAT1 und NAT0,5 ist unbedeutend gegenüber dem Unterschied zwischen NAT1 und NAT0. Mit NAT0,5 würde gegenüber dem NAT6- Kriteriums nur die Hälfte des nach PFB (NAT0) zustehenden Schallschutzes ausgeführt. Geske, AG Lärmschutz im VDGN 12
12 Erforderliche Dämmung der Häuser (Beispielberechnung) Außenpegel in db(a) NAT6x55 NAT0x Raumbegrenzungen vorh. KEV nach FBB nur Fenster verstärken Dach verstärken Dach verstärken und Vorsatz-Rollladen verwenden Fenster Außenwand Rollladen Vorsatz-Rollladen Gaube Kehlbalkendecke Dachschräge Rw, gesamt 35,4 37,6 38,7 50,7 50,4 Innenpegel 56,94 54,79 66,65 54,72 54,95 Erforderliche Bauschalldämmmaße (R w) in db, um den Innenpegel am Tag von 55dB nicht zu überschreiten Geske, AG Lärmschutz im VDGN 23
13 Fazit der Beispielrechnung Fazit: Zur Erzielung eines nachhaltigen und kostengünstigen Schallschutzes müssen statt notdürftig gedämmter Rolllädenkästen, Vorsatzrollläden verwendet werden und Außenwände und Dächer sind von außen gegen die hohen Außenpegel zu verstärken. Geske, AG Lärmschutz im VDGN 26
14 Erforderliche Dämmung der Häuser (Beispielberechnung) Probleme durch Schalldämmlüfter (SDL) Außenpegel in db(a) Raumbegrenzungen NAT6x55 NAT0x KEV Zentrale Lüftung anstelle von SDL verwenden nur Fenster alle Bauteile vorh. nach FBB verstärken verstärken Fenster Außenwand Dachschräge Schalldämmüfter kein Lüfter! Innenpegel 57,95 54,99 66,12 54,65 54,88 Konsequenzen Schutzziel verfehlt Massive Verstärkung aller Raumbegrenz. Nur Dach besonders verstärken Erforderliche Bauschalldämmmaße (R w) in db, um den Innenpegel von 55dB am Tag nicht zu überschreiten Geske, AG Lärmschutz im VDGN 27
15 Fazit der Beispielrechnung Schalldämmlüfter sind bei den weit über 80 db(a) hohen Maximalaußenpegeln des Fluglärms, wie sie rund um den Flughafen BER auftreten, auch aus bauakustischen Gründen im Allgemeinen ungeeignet. Sie müssen zur Vermeidung von Schäden an den Häusern und zur Erzielung einer ausreichenden Schalldämmung notwendigerweise durch geeignetere Systeme wie zentrale Be- und Entlüftungsanlagen mit stark schallisolierenden Luftansaug- und Luftabzugsführungen ersetzt werden. Geske, AG Lärmschutz im VDGN 28
16 Schlussbemerkungen Es sind ein völligen Neustart des Schallschutzprogramms und die Realisierung des Schallschutzes bis zur Inbetriebnahme des BBI/BER erfoderlich. Das OVG Berlin-Brandenburg hat am 15. Juni festgestellt:..bei einer (teilweisen) Nichterfüllung der Lärmschutzauflagen den Beginn des Flugbetriebs zu verhindern, könnte nur ultima ratio sein Das OVG hat deshalb zunächst für eine aufsichtsrechtliche Weisung geurteilt, damit der Schallschutz im richtigen Umfang und vor der BER-Inbetriebnahme gewährleistet ist. Die ultima ratio steht noch im Raum. Danke für Ihre Aufmerksamkeit Geske, AG Lärmschutz im VDGN 31
Schallschutz nach Planfeststellungsbeschluss und lärmphysikalische Probleme
Schallschutz nach Planfeststellungsbeschluss und lärmphysikalische Probleme Schalldämmberechnungen mit korrekten Außenlärmpegeln Prof. Dr. Ulrich Geske AG Lärmschutz im VDGN 1 Geske, AG Lärmschutz im VDGN
MehrKlagen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow im Zusammenhang mit der Umsetzung des BER- Schallschutzprogramms
Klagen der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow im Zusammenhang mit der Umsetzung des BER- Schallschutzprogramms Klagen, die am 8. und 9. Dezember 2014 vor dem OVG Berlin Brandenburg verhandelt werden: 1) Klage
MehrFBB. Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat 44 Postfach Potsdam
FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat
MehrAnspruch auf Schallschutz - Verhältnis von FlugLärmG zur Planfeststellung -
Anspruch auf Schallschutz - Verhältnis von FlugLärmG zur Planfeststellung - C. Maschke, Referent Fluglärm - 1 - Unabhängige Schallschutzverfahren Der Anspruch auf Schallschutz nach FlugLärmG ist unabhängig
MehrRahmenplan zur Lärmaktionsplanung
Rahmenplan zur Lärmaktionsplanung BER 17. Februar 2014 Rahmenplan zur Lärmaktionsplanung - Teilaspekt Fluglärm, Teil 1 - http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.320852.de Dr. Christian Maschke,
MehrAntwort der Bundesregierung
Anlage zum Schreiben vom 12.06.2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert Behrens, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
MehrManuskript Maschke Sachverständigentag BBIK 2015
Schallschutz am Flughafen BER - Anforderungen, Probleme, Lösungen - C. Maschke, Referent Fluglärm - 1 - Schallschutz nach FlugLärmG Die zuständige Behörde für die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für
MehrAntrag des Abgeordneten Christoph Schulze an den Landtag Brandenburg
Antrag des Abgeordneten Christoph Schulze an den Landtag Brandenburg zur nächsten Plenarsitzung im Jahr 2012 Antrag von SPD und Linkspartei im Landtagsplenum am 30.08.2012 abgelehnt. Auch die Überweisung
MehrDimensionierung des Schallschutzes für Anwohner des zukünftigen Hauptstadtflughafens BER
Rudi Volz & André Jakob GbR - post@fbb-verkehrslaerm.de Dimensionierung des Schallschutzes für Anwohner des zukünftigen Hauptstadtflughafens BER Herbstworkshop DEGA-Fachausschuss Lärm Wirkungen und Schutz
MehrAnspruch auf Schallschutz - Verhältnis von FlugLärmG zur Planfeststellung -
Anspruch auf Schallschutz - Verhältnis von FlugLärmG zur Planfeststellung - C. Maschke, Referent Fluglärm - 1 - Unabhängige Schallschutzprogramme Der Anspruch auf Schallschutz nach FlugLärmG ist unabhängig
MehrAusbau A 10 und Lärmschutz in Velten. Planfeststellungsbeschluss vom und Rechtsschutzmöglichkeiten
Ausbau A 10 und Lärmschutz in Velten Planfeststellungsbeschluss vom 9.12.2013 und Rechtsschutzmöglichkeiten Wesentliche Inhalte des Planfeststellungsbeschlusses: 6streifiger Ausbau A 10 östlich AS Oberkrämer
MehrBürgerverein Brandenburg-Berlin e.v.
Grafik: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.v. Handlungsleitfaden und Empfehlungen für Betroffene zum BER-Schallschutz Stand 09/2012 Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.v.
MehrLärmschutz á la FBB so nicht!
Lärmschutz á la FBB so nicht! 18. November 2015 AG Lärmschutz im VDGN Wenn Isophonen nicht parallel zur Schutzgebietsgrenze verlaufen, gibt es Häuser dicht außerhalb der Schutzgebietsgrenze, die offensichtlich
MehrSchalltechnische Objektbeurteilung; Information über den vorhandenen und den erforderlichen baulichen Schallschutz gemäß der 2.
Schalltechnische Objektbeurteilung; Information über den vorhandenen und den erforderlichen baulichen Schallschutz gemäß der 2. FlugLSV 1. Objekt: 2. Vorgangs-:. Name: 3. Eigentümer/in: 4. Objektbeschreibung
MehrInformation über die Erstattung von Aufwendungen gemäß 9 Abs. 1 bzw. 9 Abs. 2 i.v.m. 10 Fluglärmgesetz i.d.f. vom
Information über die Erstattung von Aufwendungen gemäß 9 Abs. 1 bzw. 9 Abs. 2 i.v.m. 10 Fluglärmgesetz i.d.f. vom 31.10.2007 (FluLärmG) 1 Allgemeines Grundlage für die Erstattung von Aufwendungen für bauliche
MehrLAND BRANDENBURG. Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Geschäftsführung Berlin
LAND BRANDENBURG Min!stefium IOr I Pastfach 60 11 61 I 14411 Potsdam Landv.irtschaft Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Geschäftsführung 12521 Berlin Henning-von-Tresckow-Straße 2-8 14467 Potsdam Bearb.:
MehrRegelmäßige Untersuchung der Entwicklung des Fluglärms nach Teil A XI des PFB vom FTU-LL, September 2016 Mathias Brendle
Regelmäßige Untersuchung der Entwicklung des Fluglärms nach Teil A XI 5.1.7 des PFB vom 18.12.2007 FTU-LL, September 2016 Mathias Brendle Seite 2 Anforderungen gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007,
MehrAusbau A 10 und Lärmschutz in Birkenwerder. Planfeststellungsbeschluss vom und Rechtsschutzmöglichkeiten
Ausbau A 10 und Lärmschutz in Birkenwerder Planfeststellungsbeschluss vom 9.12.2013 und Rechtsschutzmöglichkeiten Wesentliche Inhalte des Planfeststellungsbeschlusses (PFB): 6streifiger Ausbau A 10 östlich
MehrInformation über die Erstattung von Aufwendungen gemäß 9 Abs. 1 bzw. 9 Abs. 2 i.v.m. 10 Fluglärmgesetz i.d.f. vom
Information über die Erstattung von Aufwendungen gemäß 9 Abs. 1 bzw. 9 Abs. 2 i.v.m. 10 Fluglärmgesetz i.d.f. vom 31.10.2007 (FluLärmG) 1 Allgemeines Grundlage für die Erstattung von Aufwendungen für bauliche
MehrAnsprüche auf Schadensersatz aus dem Betrieb des Flughafens Frankfurt/Main
1 Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Betrieb des Flughafens Frankfurt/Main Vortrag bei der Vollversammlung der Bürgerinitiative gegen Neu Landbahn (BIS) am 21. März in 2012 Matthias Möller-Meinecke,
MehrLeitfaden: Notwendige Unterlagen zur Prüfung der Kostenerstattungsvereinbarung im Schallschutzprogramm BBI
Leitfaden: Notwendige Unterlagen zur Prüfung der Kostenerstattungsvereinbarung im Schallschutzprogramm BBI 1 Einführung Um die Kostenerstattungsvereinbarung (KEV), die Ihnen im Rahmen des Schallschutzprogramms
MehrLeitfaden: Notwendige Unterlagen zur Prüfung der Kostenerstattungsvereinbarung im Schallschutzprogramm BBI
Leitfaden: Notwendige Unterlagen zur Prüfung der Kostenerstattungsvereinbarung im Schallschutzprogramm BBI 1 Einführung Um die Kostenerstattungsvereinbarung (KEV), die Ihnen im Rahmen des Schallschutzprogramms
MehrZusammenstellung. Wanddämmung von außen
Zusammenstellung Wanddämmung von außen Vorbemerkung Zur Erfüllung der Auflagen zum passiven Lärmschutz entsprechend Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (PFB) hat die FBB
MehrTag gegen Lärm. - Land Brandenburg - Rahmenplan zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg (Teilaspekt Fluglärm)
Tag gegen Lärm 29 April 2015 Tag gegen Lärm - Land Brandenburg - zur Lärmaktionsplanung im Umfeld des Flughafens Berlin Brandenburg (Teilaspekt Fluglärm) - Vorgehensweise, Ablauf, Inhalt - Michael Thomas,
MehrSachstandsbericht Schallschutzprogramm BER
Sachstandsbericht Schallschutzprogramm BER 6. Juli 2015 Dr. Karsten Mühlenfeld, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Ralf Wagner, Leiter Schallschutz der Flughafen Berlin
MehrLeitfaden Beschwerdewege
Leitfaden Beschwerdewege Wenn bei Ihnen durch eine unabhängige Überprüfung erhebliche Abweichungen von den Angaben der Flughafen Berlin Schönefeld GmbH FBS- ermittelt worden sind (z.b. im Rahmen der Bürgerberatung
MehrTOP 6. Das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom zum Anspruch auf Lüftungsplanung
236. Sitzung der Fluglärmkommission am 6. Juli 2016 TOP 6 Das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 3.5.2016 zum Anspruch auf Lüftungsplanung Anja Wollert, LL.M. Geschäftsführerin der Fluglärmkommission
MehrDimensionierung der baulichen Schallschutzmaßnahmen
Dimensionierung der baulichen Schallschutzmaßnahmen Bestimmung der erforderliche AußenInnen Pegeldifferenz ΔLAI Ableitung des erforderlichen Gesamtbauschalldämmmaßes der Außenbauteile Bestimmung des vorhandenen
MehrZusammenstellung. Wanddämmungen von außen
Zusammenstellung Wanddämmungen von außen Vorbemerkung Zur Erfüllung der Auflagen zum passiven Lärmschutz entsprechend Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (PFB) hat die
Mehrger-informationsveranstaltung
Kläger ger-informationsveranstaltung Themen: Kostenfestsetzungsverfahren Flughafen Berlin-Sch Schönefeld; hier: Schreiben des BVBB vom 27.12.2012 Neues zum Schallschutz BER Neue Gesichtspunkte führen f
MehrRegierungspräsidium Darmstadt Bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-und Regionalfondsgesetz, Außenwohnbereichsentschädigung
Bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-und Regionalfondsgesetz, Außenwohnbereichsentschädigung Informationsveranstaltung in Offenbach am 4. Juni 2014 Inhalt Anspruchsvoraussetzungen nach dem
MehrSchallschutzprogramm BER
Schallschutzprogramm BER Vorwürfe des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik (IBP) sind unbegründet Stellungnahme zur Studie des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik (IBP) Schalltechnisches und bauphysikalisches
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 17/9958 17. Wahlperiode 13. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung Seite 1, Juni 21, 2012, /data/bt_vorab/1709958.fm, Frame 6.0 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Herbert
MehrImmissionsschutzrecht und der Bau von Stuttgart 21 Baulärm Informationsveranstaltung am 15. Juli 2015 im Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart
Immissionsschutzrecht und der Bau von Stuttgart 21 Baulärm Informationsveranstaltung am 15. Juli 2015 im Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart Rechtsanwalt und Mediator Bernhard Ludwig 1 Übersicht Regeln
MehrOBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
Abschrift OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL OVG 11 A 14.13 Verkündet am 25. April 2013 Kraft, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache
MehrSchallschutzprogramm BER Ihr Weg zum schallgeschützten Haus
Schallschutzprogramm BER Ihr Weg zum schallgeschützten Haus 2 Blindtext Editorial 3 Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner, mit dem Schallschutzprogramm BER sollen auf einer Fläche von rund 155 km² im
MehrVermeidung von erheblichen Belästigungen. Aufenthalt im Freien Außenwohnbereiche (Balkone, Loggien, Terrassen)
Schutzziel für das Wohnen Tag Vermeidung von erheblichen Belästigungen Aufenthalt im Freien Außenwohnbereiche (Balkone, Loggien, Terrassen) Nacht primär: Sicherstellung des ungestörten Schlafes Problem
MehrInformationsveranstaltung Gemeinde Blankenfelde-Mahlow OT Dahlewitz
Informationsveranstaltung Gemeinde Blankenfelde-Mahlow OT Dahlewitz Festsetzung des Lärmschutzbereichs gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG) - Vorstellung des Verfahrens für den Flughafen
MehrAntwort der Landesregierung. auf die Kleine Anfrage 822 des Abgeordneten Christoph Schulze, SPD-Fraktion, Landtagsdrucksache 5/1984
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 822 des Abgeordneten Christoph Schulze, SPD-Fraktion, Landtagsdrucksache 5/1984 Wortlaut der Kleinen Anfrage 822 vom 14.09.2010 Neue Flugrouten BBI Am
MehrKostenerstattungsvereinbarung - Schalldämmlüfter und Lüftungskonzept
Kostenerstattungsvereinbarung - Schalldämmlüfter und Lüftungskonzept Grundgesetz Artikel 2 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Der Mensch hat ein Recht auf Gesunde Nahrungsmittel
MehrÜberblick über Regelungen zum baulichen Schallschutz
Überblick über Regelungen zum baulichen Schallschutz Thomas Myck Umweltbundesamt Dessau-Roßlau 7.02.2013 1 Klassifizierung der Regelwerke zum baulichen Schallschutz Schutz gegen Außenlärm Innenschallschutz
MehrLAND BRANDENBURG. Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Potsdam im August Inhaltsverzeichnis:
LAND BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Potsdam im August 2012 Positionspapier zu den Anforderungen an den baulichen Schallschutz im Tagschutzgebiet auf der Grundlage der Planfeststellung
MehrErwiderung zur Stellungnahme der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH vom zu dem am vom Fraunhofer-Institut
Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP Forschung, Entwicklung, Demonstration und Beratung auf den Gebieten der Bauphysik Zulassung neuer Baustoffe, Bauteile und Bauarten Bauaufsichtlich anerkannte Stelle
MehrCALMAR SCHALLSCHUTZPROGRAMM
ANWOHNERINFORMATION CALMAR SCHALLSCHUTZPROGRAMM 2013-2019 FÜR IHREN INDIVIDUELLEN SCHALLSCHUTZ CALMAR SCHALLSCHUTZPROGRAMM 2013-2019 AUF SCHNELLEM WEG ZUM INDIVIDUELLEN SCHALLSCHUTZ Das Thema Lärm- und
MehrFreie Hansestadt Bremen
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Freie Hansestadt Bremen Information über die Erstattung von Aufwendungen gem. 9 Abs. 1 bzw. 9 Abs. 2 i. V. m. 10 Fluglärmgesetz in der Fassung vom 31.10.2007
MehrWildau, 14. Juni 2014
Wildau, 14. Juni 2014 Dipl.-Jur. Bettina Elisabeth Hennig bettina.hennig@uni-rostock.de Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik www.nachhaltigkeit-gerechtigkeit-klima.de Überblick Einführung zum
MehrSchalltechnische Berechnung
Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland
MehrJ! o'(o"} FBB. j [) I,. i"i I '''"'}. j Al::tt?tiung -~ 28~d~!.::-..:tY!'i.~-- --? ~tr: er "1?-Ci/0?
FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Ministerium für Infrastruktur und Landwirb chaft des Landes Brandenburg
MehrLAND BRANDENBURG. Ministerium für Infrastruktur und. Landwirtschaft
LAND BRANDENBURG I Postfach 60 11 61 I 14411 Potsdam Herrn Wilfried Sellnau Lotharstraße 5a 15732 Eichwalde Henning-von-Tresckow-Straße 2-8 14467 Potsdam Bearb.: Herr Tomaszewski Gesch-Z.: 44.7-6441/1/201-195
MehrSachstandsbericht BER
Sachstandsbericht BER Stand: 09.05.2016 Dr. Karsten Mühlenfeld Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Vorsitzender des Aufsichtsrates: Michael Müller Vorsitzender der Geschäftsführung:
MehrSchallschutz gegen Aussen ein Praxisbeispiel
Schallschutz gegen Aussen ein Praxisbeispiel Markus Strobel, dipl. Arch. FH, dipl. Akustiker SGA Planteam GHS AG, Sempach-Station Inhalt: 1. Gesetzliche Anforderungen 2. Schallschutz-Nachweis 3. Praxisbeispiel
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Finanzierung Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundesweit 130 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen
MehrGeräuschvorbelastung
Planfeststellungsbeschluss Teil C - Entscheidungsgründe 44/1-6441/1/101 Seite 601 von 1171 Von einzelnen Einwendern wurde gefordert, zum Schutz der Anwohner vor Fluglärm Lärmschutzwände bzw. Lärmschutzwälle
MehrHandlungsmöglichkeiten und - notwendigkeiten
Handlungsmöglichkeiten und - notwendigkeiten JEDER Betroffene sollte : Sofort einen Antrag auf Schallschutz stellen Die Vorlage einer korrigierten KEV verlangen, wenn bereits eine KEV vorgelegt wurde Die
MehrOBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-ERANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-ERANDENBURG IM NAMEN DES VOLKES URTEIL OVG 11 A 19.13 Verkündet am 25. April 2013 Kraft, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftstelle ln der Verwaltungsstreitsache
MehrMit geeigneten Baustoffen den Wärme- und Schallschutz verbessern
Ihr optimales Zuhause Energetische und akustische Sanierung für ruhiges Wohnen Mit geeigneten Baustoffen den Wärme- und Schallschutz verbessern Dipl.-Ing. Georg Eßer Maßgebende Emittenten - Straßenlärm
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes DB ProjektBau GmbH Sabine Weiler Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundweit 100 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen
MehrMessbericht Mobile Fluglärmmessung in Groß Kienitz Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Umwelt
Messbericht Mobile Fluglärmmessung in Groß Kienitz 5.09.-29.09.205 Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Umwelt fluglaerm@berlin-airport.de Ziel der Messung Die Fluglärmmessung mit der mobilen Messstelle der
MehrPressekonferenz zur Umsetzung weiterer drei Maßnahmen des aktiven Schallschutzes
Pressekonferenz zur Umsetzung weiterer drei Maßnahmen des aktiven Schallschutzes Stefan Schulte, Vorstandsvorsitzender Fraport AG Frankfurt, 18. Oktober 2012 Übersicht zur Verkehrsentwicklung 2012 Passagiere
MehrMessbericht Mobile Fluglärmmessung in Erkner-Süd Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Umwelt
Messbericht Mobile Fluglärmmessung in Erkner-Süd 01.06.-29.06.2015 Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Umwelt fluglaerm@berlin-airport.de Ziel der Messung Die Fluglärmmessung mit der mobilen Messstelle der
MehrVerkehrslärm. Grundlagen
Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog
MehrVerordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main Vom Datum der Ausfertigung
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main Vom Datum der Ausfertigung Aufgrund des 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Abschnitt Boxberg mit den Stadtteilen Uiffingen, Wölchingen Schweigern und Unterschüpf
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Abschnitt Boxberg mit den Stadtteilen Uiffingen, Wölchingen Schweigern und Unterschüpf DB Netz AG I.NG-W-N(4) 03.07.2017 Inhalt 1. Das Lärmsanierungsprogramms
MehrLärm in Wohnbereichen
Lärm in Wohnbereichen 3. Umweltmedizinische Fachtagung Südtirol Fokus: Lärm Bozen, 10. November 2007 Aribo Asam 1 Inhalt Problemstellung Aktiver und passiver Schutz vor Lärm im Wohnbereich Geltende gesetzliche
MehrBürgerinformationsveranstaltung zur S13 PFA 1 Stadt Troisdorf Herzlich Willkommen!
Bürgerinformationsveranstaltung zur S13 PFA 1 Stadt Troisdorf Herzlich Willkommen! DB Netz AG Jens Sülwold I.NG-W-S Troisdorf, 29.10.2015 18.11.2015 Agenda 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Begrüßung Projektvorstellung
Mehr2 Allgemeine Vorgehensweise zum Nachweis - Resultierender Innenschallpegel
Schalltechnisches Nachweisverfahren für teilgeöffnete Fenster Ermittlung von Innenpegeln bei verschiedenen Fensterkonstruktionen Herausgeber: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Freie und Hansestadt
MehrMessbericht Mobile Fluglärmmessung in Schulzendorf
Messbericht Mobile Fluglärmmessung in Schulzendorf 29.6.-16.7.2012 Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Stabsstelle Umwelt Fluglärmüberwachung 2012-08-15 Mobile Fluglärmmessung in Schulzendorf 29.06.2012
MehrVortrag: Energieberatung für Wohngebäude. Aktionstag für energiesparendes Bauen und Wohnen Bad Kreuznach,
Vortrag: Energieberatung für Wohngebäude Aktionstag für energiesparendes Bauen und Wohnen Bad Kreuznach, 24.09.2011 Ing.-Büro faktor 4 für Energieberatung Dipl.-Ing. Rainer Winkels Bretzenheimer Str. 19
Mehr2
1 2 3 1 4 5 6 7 8 Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/6894-B Beschluss des Landtages Brandenburg Volksbegehren Für eine Änderung des 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung
MehrMessbericht Fluglärmmessung Rotberg
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Stabsstelle Umwelt Fluglärmüberwachung Messbericht Fluglärmmessung Rotberg 17.2.212 27.2.212 Mobile Fluglärmmessung in Rotberg 17.2.212 27.2.212 Ziel der Messung Die Fluglärmmessung
MehrBürgerversammlung am Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten
Bürgerversammlung am 18.04.2013 Stadt Waldkirch Schalltechnisch-städtebauliche-strategische Beratung Schalltechnisches Gutachten Neubau Schwimmbad Brunnenrain Neubau Schwimmbad Inried Erneuerung Schwimmbad
Mehr245. Sitzung der Fluglärmkommission am 2. Mai 2018 TOP 3. Entwurf des Berichts der Bundesregierung zur Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes
TOP 3 Entwurf des Berichts der Bundesregierung zur Evaluation des Fluglärmschutzgesetzes TOP 3: Entwurf Fluglärmbericht Bundesregierung 1. Entwurf des Fluglärmberichtes der Bundesregierung 2. Eckpunkte
MehrEnergetische Anforderungen an die Gebäudehülle
Energetische Anforderungen an die Technische Universität Kaiserslautern Fachgebiet Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung, Baulicher Brandschutz Prof. Dr. rer. nat. H. Heinrich Aktuelle Anlässe Inkrafttreten
MehrPreiswert, aber ungeeignet
Preiswert, aber ungeeignet Schallschutzkonzept des Flughafens Berlin-Schönefeld hat schwere Mängel Heinz Schöne, Energieberater www.schoene-energieberatung.de Das haben wir doch schon immer so gemacht!
MehrLärmschutz Landesstraßen. LärmSchutzFenster Förderung
Lärmschutz Landesstraßen LärmSchutzFenster Förderung Förderungsvoraussetzungen: Das betreffende Wohnobjekt muss vom Verkehrslärm einer Landesstraße beschallt werden und zumindest einer der Lärmgrenzwerte
MehrLärmschutz Landesstraßen. LärmSchutzFenster Förderung
Lärmschutz Landesstraßen LärmSchutzFenster Förderung Förderungsvoraussetzungen: Das betreffende Wohnobjekt muss vom Verkehrslärm einer Landesstraße beschallt werden und zumindest einer der Lärmgrenzwerte
MehrAktualisierte Ausgabe: Frühjahr Das Schallschutzprogramm BBI der Berliner Flughäfen. Informationen für Haus- und Wohnungseigentümer
Aktualisierte Ausgabe: Frühjahr 2010 Das Schallschutzprogramm BBI der Berliner Flughäfen Informationen für Haus- und Wohnungseigentümer Inhalt. 3 Editorial 4 Von der Antragstellung bis zur Kostenerstattung
MehrFachinformation. Schallschutz bei Metalldachkonstruktionen
Fachinformation Schallschutz bei Metalldachkonstruktionen Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima Rathausallee 6, 53757 St. Augustin Telefon: (0 22 41) 92 99 0 Telefax: (0 22 41) 2 13 51 oder
Mehrzu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017
Bundesrat Drucksache 708/1/16 21.03.17 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse U - G - Wo zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten
MehrSchallbelastung der Gemeinde Blankenfelde/Mahlow bei einer Südumfliegung der nach Westen startenden Flugzeuge. Bericht 04-Bla
Schallbelastung der Gemeinde Blankenfelde/Mahlow bei einer Südumfliegung der nach Westen startenden Flugzeuge Bericht 04-Bla-260110 Datum: 27. Juni 2010 Auftraggeber: Gemeinde Blankenfelde/Mahlow Bearbeitet
MehrS Bahn Südring. Unsere Chance auf Lärmschutz?
S Bahn Südring Unsere Chance auf Lärmschutz? Ulrich Möhler Möhler + Partner Beratende Ingenieure für Schallschutz und Bauphysik Paul - Heyse - Str. 27, 80336 München info@mopa.de Tel.: 089-544217-0 1 S
MehrFluglärmmanagement am BER
Fluglärmmanagement am BER Messen, Berechnen, Mindern 09.11.2012 Herbstworkshop des FA Lärm der DEGA Dr. Kai Johannsen, Beauftragter für Lärmschutz und Luftreinhaltung Stabsstelle Umwelt, Flughafen Berlin
MehrWahlprüfstein. Hier die Antworten der Direktkandidaten im Wahlkreis 63 (Frankfurt (Oder) Oder Spree) für den Bundestag.
Wahlprüfstein Hier die Antworten der Direktkandidaten im Wahlkreis 63 (Frankfurt (Oder) Oder Spree) für den Bundestag. Die Antworten sollen der Wahlentscheidung bei der Bundestagswahl dienen. Lars Wendland,
MehrLandtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode
Landtag Brandenburg Drucksache 5/5433 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2072 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 5/5228 Schallschutz für die Anwohner
MehrLärmschutz Wer hat welche Rechte bei Sanierung und Ausbau von Straßen?
Lärmschutz Wer hat welche Rechte bei Sanierung und Ausbau von Straßen? Vortrag Straßenkonferenz 2012 Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag am 10.November 2012 in Berlin Karsten Sommer, Rechtsanwalt Lärmsanierung
MehrFachabteilung 13 B, Bau- und Raumordnung, Energieberatung. Lärm und Raumplanung. Daniel Kampus
Daniel Kampus 21 05 2007 1 Instrumente der Raumordnung Örtliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Örtliches Entwicklungskonzept NEU: Aufzeigen der wesentlichen Lärmquellen (Bahn, Straße,
MehrInformationen über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Informationen über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm I. Allgemeines Die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den
MehrSachstandsbericht BER
Sachstandsbericht BER Stand: 07.11.2013 Hartmut Mehdorn, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitz: Klaus Wowereit Vorsitzender der
MehrMARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE"
MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr. 88 3. ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE" VERFASSER: DIPL. ING. FH ARCHITEKT UDO TALKE NELKENWEG 36 85283 WOLNZACH FON: 08442/95590-20 GEZ.: AM 05.05.2011 FAX: 08442/95590-21
MehrUmsetzung des Lärmaktionsplanes Stufe II
Umsetzung des Lärmaktionsplanes Stufe II Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zum Einbau von Schallschutzfenstern/-fenstertüren und schallgedämmten Lüftern entsprechend Stadtratsbeschluss vom 17.01.2018
MehrMessbericht Mobile Fluglärmmessung in Groß Schulzendorf Juni 2015. Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Umwelt fluglaerm@berlin-airport.
Messbericht Mobile Fluglärmmessung in Groß Schulzendorf Juni 2015 Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Umwelt fluglaerm@berlin-airport.de Ziel der Messung Die Fluglärmmessung mit der mobilen Messstelle der
MehrMessbericht Mobile Fluglärmmessung in Bindow Heidesee
Messbericht Mobile Fluglärmmessung in Bindow Heidesee 04.2.-3.2.202 Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Stabsstelle Umwelt Fluglärmüberwachung 203-0-29 Ziel der Messung Die Fluglärmmessung mit der mobilen
Mehrbewertetes Schalldämm-Maß (Rechenwert) R'w,R = 58 db
S810-1 Pos. Schallschutznachweis Stadtstraße, Wohn- bzw. Wohnsammelstraße mit ca 5% LKW-Anteil. Verkehrsbelastung ca. 150 Kfz pro Stunde während des Tages, 20 Kfz pro Stunde während der Nacht. Dies ergibt
MehrFluglärmauswertung ILA 2016 Messstellen FBB GmbH. 96. FLK Schönefeld Dr. Kai Johannsen
Messstellen FBB GmbH 96. FLK Schönefeld 19.09.2016 Dr. Kai Johannsen Lageplan Messstellen der FBB Messstellen Schönefeld (Zeitkonstante SLOW; MST 15 Zeitkonstante FAST) mobile Messstellen nach Auflage
MehrMessbericht Mobile Fluglärmmessung in Spreenhagen
Messbericht Mobile Fluglärmmessung in Spreenhagen 2.11.-30.11.2012 Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Stabsstelle Umwelt Fluglärmüberwachung 2013-01-29 Ziel der Messung Die Fluglärmmessung mit der mobilen
MehrMessbericht Mobile Fluglärmmessung in Rotberg Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Umwelt
Messbericht Mobile Fluglärmmessung in Rotberg 1.10.-24.10.2015 Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Umwelt fluglaerm@berlin-airport.de Ziel der Messung Die Fluglärmmessung mit der mobilen Messstelle der Flughafen
MehrGrundlagen der Lärmschutzberechnungen Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Projektbeirat I.NG-N-F
Grundlagen der Lärmschutzberechnungen Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) Projektbeirat I.NG-N-F 19.07.2017 Randbedingungen der Lärmschutzkonzepte Darüber hinaus wurden noch weitere Aspekte
Mehr1. Zusammenstellung der Bauteile (Tabellen nach DIN 4109/11.89 Bbl.1) ======================================================================
S810-1 Pos. Schallschutznachweis Stadtstraße, Wohn- bzw. Wohnsammelstraße mit ca 5% LKW-Anteil. Verkehrsbelastung ca. 150 Kfz pro Stunde während des Tages, 20 Kfz pro Stunde während der Nacht. Dies ergibt
MehrWie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?
Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung
Mehr