Sachstandsbericht Schallschutzprogramm BER

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sachstandsbericht Schallschutzprogramm BER"

Transkript

1 Sachstandsbericht Schallschutzprogramm BER 6. Juli 2015 Dr. Karsten Mühlenfeld, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Ralf Wagner, Leiter Schallschutz der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Vorsitzender des Aufsichtsrates: Michael Müller Vorsitzender der Geschäftsführung: Dr. Karsten Mühlenfeld Geschäftsführerin Finanzen: Heike Fölster Sitz der Gesellschaft: Schönefeld; Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 9380 CB 1

2 Inhalt 1 Aktueller Sachstand Häufige Fragen Raumhöhen Schallschutz im gesamten Gebäude Wintergärten Innendämmung Wohnküchen Schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung Finanzielle Vorleistung der Eigentümer Schallschutzmaßnahmen ausreichend? Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen Unterstützung der Umsetzung durch die FBB Auftragsberatungsstelle (ABSt) Individualvereinbarung Kastendoppelfenster Prüfung Individualvereinbarung Außendämmung Forderungsabtretung Anpassung von Preisen (sofern notwendig) Nachbar Flughafen Kommunikation Ansprechpartner Beschwerdestatistik Redaktioneller Hinweis Anlage

3 1 Aktueller Sachstand Schallschutzprogramm BER In den Anspruchsgebieten rund um den Flughafen Berlin Brandenburg befinden sich circa anspruchsberechtigte Haushalte. Sobald der FBB ein Antrag auf Schallschutz vorliegt, kann mit der Bearbeitung begonnen werden. In den folgenden Tabellen ist der aktuelle Bearbeitungsstand (Stand: 30. Juni 2015) abgebildet. Grundlagen zur Umsetzung der schalltechnischen Ertüchtigung von Wohn- und sonstigen Gebäuden, sowie der Entschädigung Außenwohnbereich im Rahmen des Schallschutzprogramms BER Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vom (PFB), in der aktuellen Fassung (mit Auflagen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms, Ausweisung der Schutz- und Entschädigungsgebiete) Planergänzungsbeschluss Lärmschutzkonzept BBI vom (PFBerg) (Neuausweisung Nachtschutzgebiet und Entschädigungsgebiet Außenwohnbereich) Prozesserklärung des Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) des Landes Brandenburg vom vor dem Bundesverwaltungsgericht in den Klageverfahren BVerwG 4 A , 4 A , 4 A (Berücksichtigung Flugbetrieb in Richtung Westen und Ost, 100 : 100-Betrachtung für den Maximalpegel Nacht, berechnet nach AzB-DLR) Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes vom in Verbindung mit dem Bescheid der Genehmigungsbehörde (MIL) vom in Verbindung mit den Vollzugshinweisen vom und Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom (OVG 11 A 15.13) 3

4 Anzahl der Anspruchsberechtigten in den Schutz- und Entschädigungsgebieten 1 Anspruchsberechtigte (Tag- und Nachtschutz) Tagschutzgebiet (beinhaltet auch Nachtschutz) Nachtschutzgebiet (ausschließlich Nachtschutz) ca Wohneinheiten (WE) ca WE ca WE Entschädigung Außenwohnbereich ca Objekte Besondere Einrichtungen ca. 50 Objekte Bearbeitungsstand der Anspruchsberechtigten in den Schutz- und Entschädigungsgebieten in Prozent Vorliegende Anträge Abgearbeitete Anträge Abarbeitung in Prozent Tagschutzgebiet (beinhaltet auch Nachtschutz) Reines Nachtschutzgebiet WE WE 42% WE WE 95% Gesamt WE WE 63% 1 Grundlage ist eine Schätzung der in den Anspruchsgebieten befindlichen Wohneinheiten bzw. Objekte. 4

5 Bearbeitungsstand der Anspruchsberechtigten im gesamten Tagschutzgebiet (inkl. Nachtschutz) sowie im Teilvollzugsgebiet der Start- und Landebahn (SLB) Süd Tagschutzgebiet (inkl. Nachtschutz) Gesamt Davon Teilvollzugsgebiet SLB Süd Eingegangene Anträge WE WE Anspruch in Ermittlung WE 562 WE Anspruch ermittelt - Versand ASE-B 2 - Versand ASE-E 3 - Keine Schallschutzmaßnahmen umzusetzen WE WE WE 366 WE WE WE 947 WE 177 WE Schallschutzmaßnahmen umgesetzt 5 Gesamt - Kosten nach baulicher Umsetzung erstattet - Entschädigung ausgezahlt 928 WE 103 WE 825 WE 672 WE 95 WE 699 WE 2 Die ASE-B ist die Anspruchsermittlung zur baulichen Umsetzung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen. Auf Grundlage der ASE-B beauftragt der Eigentümer eine bauausführende Firma. Der Eigentümer entscheidet selbst, ob, wann und durch wen er die in der ASE-B beschriebenen Maßnahmen umsetzen lässt. 3 Die ASE-E ist die Anspruchsermittlung Entschädigung. Auf Grundlage der ASE-E erhält der Eigentümer eine Entschädigungszahlung in Höhe von 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswertes. Der Eigentümer kann frei darüber entscheiden, wie er das Geld verwendet. Die FBB empfiehlt jedoch, das Geld für die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen zu verwenden und bietet dafür eine kostenfreie Beratung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro an. 4 Keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich, kein Anspruch oder Verzicht des Eigentümers 5 Die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen bedarf der Mitwirkung des Eigentümers. Diese Mitwirkung bedeutet im Falle der ASE-B eine Beauftragung der ermittelten Maßnahmen. Um die Entschädigungszahlung gemäß ASE-E durchführen zu können, benötigt die FBB die aktuellen Kontodaten des Eigentümers. 5

6 Bearbeitungsstand der Anspruchsberechtigten im Nachtschutzgebiet außerhalb des Tagschutzgebietes (ausschließlich Nachtschutz) sowie im entsprechenden Teilvollzugsgebiet der Start- und Landebahn Süd (SLB Süd) Nachtschutzgebiet (ausschließlich Nachtschutz) Gesamt Davon Teilvollzugsgebiet SLB Süd Eingegangene Anträge WE 183 WE Anspruch in Ermittlung 408 WE 18 WE Anspruch ermittelt - Versand ASE-B / KEV 6 - Keine Schallschutzmaßnahmen umzusetzen WE WE 264 WE 165 WE 161 WE 4 WE Schallschutzmaßnahmen umgesetzt 8 Gesamt WE 21 WE 6 Die FBB konnte im Nachtschutzgebiet in allen versendeten Anspruchsermittlungen bzw. Kostenerstattungsvereinbarungen die Erstattung baulicher Maßnahmen zusagen. Dementsprechend wurden im Nachschutzgebiet keine Entschädigungszahlungen vorgenommen. Das Schallschutzziel im Nachtschutzgebiet hat sich durch das OVG-Urteil nicht geändert, die Berechnungen der Kostenerstattungsvereinbarungen behalten hier demnach ihre Gültigkeit. Auf Grundlage der ASE-B bzw. KEV beauftragt der Eigentümer eine bauausführende Firma. Der Eigentümer entscheidet selbst, ob, wann und durch wen er die in der ASE-B beschriebenen Maßnahmen umsetzen lässt. 7 Vgl. Fußnote 4 8 Vgl. Fußnote 5 6

7 Bearbeitungsstand Entschädigung Außenwohnbereich Entschädigung Außenwohnbereich Eingegangene Anträge Anträge in Bearbeitung Bearbeitung abgeschlossen (Entschädigung ausgezahlt) Gesamt Objekte Objekte Objekte Grundlagen zur Umsetzung der schalltechnischen Ertüchtigung von Besonderen Einrichtungen Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vom , in der Fassung seiner Änderungsbeschlüsse (Anspruchsberechtigung für Schulen, Kindertagesstätten wie Hort, Kinderkrippe, Kindergarten, sowie Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen und Krankenhäuser) Änderung vom zum PFB (Nebenbestimmung A II Ziff.1 und A II Ziff. 2 Satz 1) (Einhaltung des Schutzziels im Rauminnern bei der Betrachtung des energieäquivalenten Dauerschallpegels bei geschlossenen Fenstern und ausreichender Belüftung) Bearbeitungsstand Besondere Einrichtungen Besondere Einrichtungen Eingegangene Anträge Anträge in Bearbeitung Bearbeitung abgeschlossen Gesamt 42 Objekte 13 Objekte 29 Objekte 7

8 2 Häufige Fragen 2.1 Warum bekommen Räume mit zu geringen Raumhöhen keinen Schallschutz? Die FBB hat gemäß Planfeststellungsbeschluss (PFB) in Schlaf- bzw. Wohnräumen, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, geeignete Schallschutzvorrichtungen vorzusehen. Die Räume eines Hauses gelten dann als anspruchsberechtigte Schlaf- bzw. Wohnräume, wenn sie als solche genutzt werden und die bei der Bestandsaufnahme festgestellte lichte Raumhöhe der zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Bauordnung oder einer seitdem geltenden Bauordnung entsprechen (Genehmigungsfähigkeit). Anspruchsberechtigte sind ebenso solche Räume, für die seitens der Baugenehmigungsbehörde eine Befreiung von den Vorgaben der Bauordnung vorliegt. Diese Vorgehensweise gilt ebenso für Mindestwerte bezüglich der Fläche von Belichtungsöffnungen. Um Räume, die nicht den Vorgaben der Bauordnung entsprechen, gemäß den Vorgaben des PFB zu schützen, wäre eine Befreiung von den Vorgaben der Bauordnung seitens der zuständigen Bauordnungsämter erforderlich. Falls Räume nicht anspruchsberechtigt sind, besteht für den Eigentümer die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf freiwillige Schallschutzmaßnahmen zu stellen. Die Bewilligung freiwilliger Maßnahmen hängt insbesondere von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel ab, die mittels Aufsichtsratsbeschluss derzeit in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Bearbeitung der freiwilligen Leistungen erfolgt nachgelagert in einem gesonderten Verfahren. Der Umfang der freiwilligen Schallschutzmaßnahmen orientiert sich an den Vorgaben des Fluglärmschutzgesetzes. 2.2 Warum wird nicht im gesamten Gebäude Schallschutz umgesetzt? Die FBB hat gemäß PFB in Schlaf- bzw. Wohnräumen, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, geeignete Schallschutzvorrichtungen vorzusehen. Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden 8

9 oder in Räumen, die nicht zum Wohnen genehmigt (z.b. Badezimmer, Flure) bzw. nach früheren oder aktuellen Bauordnungen nicht als Wohnräume geeignet sind. 2.3 Warum werden zum Wohnen genutzte Wintergärten nicht als Wohnräume und somit als anspruchsberechtigt anerkannt? Die Nutzung eines Wintergartens als Wohnraum ist in der Brandenburger Bauordnung generell genehmigungspflichtig, eine Baugenehmigung zum Zwecke der Wohnnutzung muss also explizit vorliegen. Ein Wintergarten zum Zwecke der Überwinterung von Pflanzen ist in gewissen Abmessungen zwar genehmigungsfrei, jedoch besteht bei dieser Nutzung kein Anspruch auf Schallschutz. Alle Wintergärten, die in der Baugenehmigung eindeutig als Wohnraum definiert sind und die in der Genehmigung erteilten baulichen Vorgaben einhalten, haben Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Wintergärten, für die keine Baugenehmigungen vorliegen bzw. die in der Baugenehmigung nicht eindeutig als Wohnraum definiert sind, können nicht als Wohnraum anerkannt werden. Sie haben somit auch keinen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Die FBB hat jedoch vorgesehen, für Wintergärten ohne Anspruch auf Schallschutz freiwillige Leistungen anzubieten. Die Eigentümer haben die Möglichkeit, diese freiwilligen Leistungen formlos zu beantragen. Für Wintergärten sind freiwillige Entschädigungszahlungen in Höhe von 150 Euro/m² vorgesehen, da die Einhaltung des Schutzziels aufgrund des Aufbaus von Wintergärten in der Regel technisch nicht möglich ist. 2.4 Warum werden im Schallschutzprogramm BER keine Wanddämmungen von außen vorgesehen? Grundsätzlich sind Außendämmungen aufgrund der raumweise unterschiedlichen Schutzziele kein praktikables Mittel, da sie eine unterschiedliche Stärke der Dämmmaßnahmen und somit eine unebene Fassade nach sich ziehen können. Eine gleichmäßige Außendämmung mit ebener Fassade, die dann auch nicht anspruchsberechtigte Räume dämmt, würde eine finanzielle Eigenbeteiligung des Eigentümers voraussetzen. Darüber hinaus sieht die FBB keine Außendämmungen vor, da dafür bislang keine pauschal anwendbaren Lösungen vorliegen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es für Schalldämmungen von außen bisher keinen ausreichenden Markt gibt. Die Notwendigkeit der Schall- 9

10 dämmung von Wänden ergibt sich aus dem sehr strengen, vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) im April 2013 festgesetzten Schutzziel für das Tagschutzgebiet des Flughafens BER. Im Rahmen der Schallschutzprogramme anderer Flughäfen und Verkehrsträger sind deutlich geringere Schutzanforderungen zu erfüllen. Daher sind Wanddämmungen dort nur in Einzelfällen erforderlich und werden üblicherweise von innen durchgeführt. Den Eigentümern steht es frei, von den in der ASE beschriebenen Maßnahmen abzuweichen und eine Außendämmung umsetzen zu lassen. Dann benötigt die FBB jedoch nach dem Einbau einen Nachweis darüber, dass die erforderlichen Schutzziele durch die gewählten Maßnahmen eingehalten werden (z.b. durch Prüfzeugnisse, Zertifikate, bauakustische Messungen). 2.5 Warum bekommen Küchen mit weniger als 10m² keinen regulären Schallschutz? Grundsätzlich ist bei Küchen zwischen reinen Kochküchen, Essküchen und Wohnküchen zu unterscheiden. Im Rahmen des Schallschutzprogramms BER gelten Wohnküchen als Räume, die zum dauerhaften Aufenthalt gedacht sind. Wohnküchen haben somit grundsätzlich Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen. Im Gegensatz zu Küchen geringerer Größe zeichnet sich eine Wohnküche dadurch aus, dass neben einer ausreichenden Küchenausstattung auch wohnzimmertypische Elemente vorhanden sein müssen. Um eine solche Ausstattung sowie ausreichende Wohnverhältnisse und ausreichend Bewegungsraum zu gewährleisten, ist für Wohnküchen von einer Mindestgröße von 10m² auszugehen. Falls eine Küche nicht anspruchsberechtigt ist, besteht für den Eigentümer die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf freiwillige Schallschutzmaßnahmen zu stellen. Die Bewilligung freiwilliger Maßnahmen hängt insbesondere von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel ab, die mittels Aufsichtsratsbeschluss derzeit in ausreichendem Maße vorhanden sind. Die Bearbeitung der freiwilligen Leistungen erfolgt nachgelagert in einem gesonderten Verfahren. Der Umfang der freiwilligen Schallschutzmaßnahmen orientiert sich an den Vorgaben des Fluglärmschutzgesetzes. 2.6 Wieso werden vom Flughafen schallschutzbezogene Verkehrswertermittlungen und keine üblichen Verkehrswertermittlungen durchgeführt? 10

11 Soweit die Kosten für Schallschutzmaßnahmen 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswertes überschreiten, besteht anstelle des Anspruchs auf die Erstattung baulicher Schallschutzmaßnahmen ein Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe eben jener 30 Prozent. Die schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung (SVWE) ist eine Verkehrswertermittlung mit besonderem Bewertungsgegenstand nach 194 Baugesetzbuch. Dieser Bewertungsgegenstand ergibt sich aus den Vorgaben des PFB, der den Verkehrswert zum Zweck der Feststellung einer möglichen Entschädigungszahlung als Verkehrswert von Grundstück und Gebäuden mit zu schützenden Räumen definiert. Aufgrund dieser Vorgaben hat sich die FBB dazu entschlossen, die Wertermittlung als schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung zu bezeichnen. So soll von vornherein ersichtlich sein, dass sich die SVWE von einer üblichen Verkehrswertermittlung unterscheidet. Die FBB hat die Grundlagen der SVWE in einem Leitfaden beschrieben. Für die Ableitung eines Bewertungsmodells wurden alle seit 2003 im Anspruchsgebiet verfügbaren Kaufpreise ausgewertet. Der Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung ist auf der Internetseite der FBB im Bereich Schallschutzprogramm BER schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung zu finden. Der Link lautet: Müssen die Eigentümer bei der Bezahlung der Schallschutzmaßnahmen in finanzielle Vorleistung gehen? Gemäß PFB werden dem Eigentümer die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen auf Nachweis durch die FBB erstattet. Das bedeutet, die Schallschutzmaßnahmen müssen umgesetzt sein, bevor eine Auszahlung erfolgen kann. Um nicht in finanzielle Vorleistung gehen zu müssen, können die Eigentümer eine Vereinbarung über eine Forderungsabtretung mit der Baufirma schließen. So werden alle Zahlungsansprüche der Baufirma, die sich aus dem Leistungsverzeichnis (LV) der Anspruchsermittlung (ASE) ergeben, vom Eigentümer auf die FBB übertragen. 2.8 Woher weiß ich, dass die vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen ausreichen? Die Berechnungen zur Dimensionierung des baulichen Schallschutzes beruhen auf einer im Rahmen der Planfeststellung erarbeiteten Luftverkehrsprognose, die bereits den zukünftigen 11

12 Luftverkehr des Jahres 20xx mit Flugbewegungen pro Jahr sowie einen alten Flugzeugmix berücksichtigt. In diesem Flugzeugmix sind ältere und laute Fluggeräte enthalten, die am BER nicht starten und landen werden. Mit Hilfe der Fluglärmmessstellen wird kontinuierlich der aktuelle Fluglärm erfasst, so dass ein Vergleich mit dem für das Jahr 20xx prognostizierten Fluglärm erfolgen kann. Sind die aktuell gemessenen Lärmpegel niedriger als die prognostizierten, ist der bauliche Schallschutz ausreichend dimensioniert. Die Aufzeichnungen der Fluglärmmessstellen entlang der Südbahn zeigen, dass die bisher gemessenen Maximalpegel deutlich niedriger ausfallen, als die für die Ermittlung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen angesetzten Schallpegel. Für Messstellen in Blankenfelde, Dahlewitz, Kienitzberg, Waltersdorf, Schulzendorf, Eichwalde und Karolinenhof sind Differenzen von 7 bis 14 Dezibel festzustellen. Aus Sicht der FBB sind die ermittelten Schallschutzmaßnahmen somit deutlich ausreichend dimensioniert (3 Dezibel bedeuten eine Verdoppelung, 10 Dezibel eine Verzehnfachung des Lärms) und sollten von den Eigentümern nicht erst nach Inbetriebnahme des BER beauftragt werden. 2.9 Warum sind so wenige Schallschutzmaßnahmen umgesetzt? Die Beauftragung der erforderlichen und in der ASE beschriebenen Maßnahmen erfolgt durch den Eigentümer. Die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen liegt also nicht in der Hand der FBB. Aufgrund der extrem hohen Schallschutzanforderungen infolge des OVG-Urteils vom April 2013 ergeben sich teils enorm umfangreiche Baumaßnahmen, mit deren Umsetzung sich viele Anwohner schwer tun Was tut die FBB, um die Umsetzung der Maßnahmen zu beschleunigen? Die Beauftragung der erforderlichen und in der ASE beschriebenen Maßnahmen erfolgt durch den Eigentümer. Die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen liegt also nicht in der Hand der FBB. Nichtsdestotrotz hat die FBB verschiedene Maßnahmen eingeleitet, um die Eigentümer bei der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen zu unterstützen: 12

13 Auftragsberatungsstelle (ABSt) Um den Eigentümern die Wahl einer Baufirma zu erleichtern, führt die FBB derzeit intensive Gespräche mit der Auftragsberatungsstelle (ABSt) in Schönefeld. Die ABSt soll im Kreise der Baufirmen der Region werben, um mehr Anbieter auf das Schallschutzprogramm BER aufmerksam zu machen. Baufirmen, die im Rahmen des Schallschutzprogramms BER tätig sein möchten, müssen dann gewisse Qualifikationen (z.b. durch angebotene Schulungen) nachweisen. Eine Liste der Baufirmen soll im Internet für jeden einsehbar sein. Die Kosten der ABSt werden von der FBB übernommen. Die Beauftragung einer Baufirma liegt jedoch in der Verantwortung des Eigentümers. Der Eigentümer entscheidet, ob, wann und durch wen die Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden Individualvereinbarung Kastendoppelfenster Die Eigentümer haben im Rahmen einer Individualvereinbarung die Möglichkeit, auf Kastendoppelfenster, die eine sehr hohe Dämmwirkung, aber auch eine große Einbautiefe haben und schwer zu reinigen sind, zu verzichten. Sie erhalten anstatt dessen die besten Einfachfenster, die mit meist doppeltem Glas einen Schalldämmwert von 43 Dezibel erreichen. Die Eigentümer müssen dazu aber schriftlich erklären, dass sie mit einer dann resultierenden Nichteinhaltung des im PFB beschriebenen Schallschutzziels einverstanden sind und gegenüber der FBB auf jegliche weitergehende Ansprüche, insbesondere solche zur Einhaltung des Schutzziels, verzichten Prüfung Individualvereinbarung Außendämmung Die FBB sieht keine Außendämmungen vor, da dafür bislang keine pauschal anwendbaren Lösungen vorliegen. Desweiteren sind Außendämmungen aufgrund der raumweise unterschiedlichen Schutzziele kein praktikables Mittel, da sie eine unterschiedliche Stärke der Dämmmaßnahmen und somit eine unebene Fassade nach sich ziehen können. Für Anwohner, die eine Innendämmung ausdrücklich ablehnen und stattdessen eine Außendämmung wünschen, prüft die FBB derzeit die Möglichkeit des Angebots einer Individualvereinbarung. Darin würden die Eigentümer schriftlich erklären, dass sie eine Außendämmung wählen und das Risiko einer Nichteinhaltung des im PFB beschriebenen Schallschutzziels selbst tragen. 13

14 Forderungsabtretung Um nicht in finanzielle Vorleistung gehen zu müssen, haben die Eigentümer die Möglichkeit, eine Forderungsabtretung mit der Baufirma zu schließen. So werden alle monetären Forderungen der Baufirma, die sich aus dem LV der ASE ergeben, vom Eigentümer auf die FBB übertragen Anpassung von Preisen für Bauleistungen (sofern notwendig) Die FBB hat den Baufirmen einen einfachen und schnellen Weg eröffnet, um, falls notwendig, eine Anpassung der Preise der bereits versandten ASE an das seit 2015 geltende Rahmenleistungsverzeichnis (RLV) vorzunehmen. Falls die Beauftragung der Baufirma nicht in die Zeit des bis Ende 2014 gültigen Baukonzessionsrahmenvertrags fällt, können Mehrkosten, die sich aus den Preisen des neuen RLV ergeben, mittels eines Nachtrags beim zuständigen Ingenieurbüro angezeigt werden. Nachdem der Nachtrag vom Ingenieurbüro geprüft wurde, wird dieser, falls gerechtfertigt, von der FBB freigegeben. 14

15 3 Nachbar Flughafen 3.1 Kommunikation Die FBB bietet verschiedene Möglichkeiten an, um sich über das Schallschutzprogramm BER zu informieren. Dazu gehören: Nachbarschaftsportal auf der Internetseite der FBB, auf der zahlreiche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden: Leitfaden Schallschutz zur den Grundlagen, Berechnungen und Abläufen der Ermittlung von Schallschutzmaßnahmen, Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung, Fluglärmprognose BER, Monatsberichte, Informationen zu den Schutzgebieten, Antragstellung, Umsetzung, Kontaktformular Informationsveranstaltungen in verschiedenen Ortslagen (16 Veranstaltungen seit September 2014 mit mehr als Gästen) Einzelgespräche und vor-ort-termine Kostenfreie ASE-E Beratung: Die Flughafengesellschaft empfiehlt allen Anwohnern, die eine Entschädigungszahlung erhalten, das Geld für die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen zu verwenden. Um die Anwohner bei der Planung zu unterstützen, welche Schallschutzmaßnahmen sich damit an ihrem Objekt umsetzen lassen, bietet die Flughafengesellschaft eine kostenfreie Beratung durch ein unabhängiges Ingenieurbüro an. Diese Beratung übernimmt das Berliner Schalltechnische Büro BeSB. Flyer zum Schallschutzprogramm BER Artikel in der monatlichen Nachbarschaftszeitung BER aktuell, die kostenfrei an Haushalte rund um den BER verteilt wird und die Schutzgebiete abdeckt (18 Artikel seit September 2013, u.a. zu Bestandsaufnahme, SVWE, ASE, Infoveranstaltung, ASE-E Beratung, Besondere Einrichtungen) Dialogforum: Austausch der Flughafengesellschaft und deren Gesellschaftern mit den Kommunen und Landkreisen zur Erarbeitung von Konfliktlösungen auf freiwilliger Basis unter Berücksichtigung aller Interessen. 15

16 3.2 Ansprechpartner Das Schallschutztelefon ist unter der Telefonnummer von Dienstag bis Donnerstag zwischen 9 und 16 Uhr erreichbar. Fragen zum Schallschutz können per direkt an schallschutz_kontakt@berlin-airport.de gesendet werden. Eine Anwohnerinfo zur Sanierung der Nordbahn ist unter der Telefonnummer rund um die Uhr erreichbar. s zur Sanierung der Nordbahn können direkt an kontakt@anwohnerinfo-ber.de gesendet werden. 3.3 Beschwerdestatistik Alle Widersprüche werden von der FBB aufgenommen und kategorisiert. Oftmals sind die Widersprüche in einem direkten Gespräch mit dem Eigentümer und durch eine Erklärung der individuellen ASE auszuräumen. 16

17 4 Redaktioneller Hinweis Die Inhalte dieses Sachstandsberichts geben den Informationsstand vom wieder. Die Flughafengesellschaft informiert für die Dauer der Realisierung des BER in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand. Die Sachstandsberichte BER finden Sie im Internet unter: Mit Nachfragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte direkt an: 17

18 Anlage Grundlagen des Schallschutzprogramms BER 18

19 Inhalt 1 Rechtliche Grundlagen Planfeststellungsbeschluss (PFB) Planergänzungsbeschluss (PEB) Fluglärmschutzverordnung (2. FlugLSV) Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 25. April Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 8. Dezember Technische Grundlagen DIN VDI DIN Leitfaden Schallschutz Umfang des Schallschutzprogramms Abläufe und Prozesse

20 1 Rechtliche Grundlagen Für das Schallschutzprogramm BER gelten verschiedene rechtliche Grundlagen, gesetzliche Bestimmungen und Gerichtsentscheide. Dazu gehören unter anderem der Planfeststellungsbeschluss (PFB) sowie der Planergänzungsbeschluss BBI (PEB), die 2. Fluglärmschutzverordnung (2.FlugLSV) sowie Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg (OVG). 1.1 Planfeststellungsbeschluss (PFB) Der Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Schönefeld vom 13. August 2004 (PFB), in der derzeit gültigen Fassung, ist die zentrale rechtliche Grundlage für den Flughafen Berlin Brandenburg und somit auch für das Schallschutzprogramm BER. Aus dem PFB ergeben sich rechtliche Vorgaben zu Schallschutzzielen, Anspruchsgebieten, Vorgaben von Maßnahmen zum Lärmschutz und deren Umsetzung. Die Planfeststellung ist in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Verwaltungsrecht des Bundes und der Länder ein Verwaltungsverfahren, welches für Bauvorhaben in gesetzlich geregelten Fällen durchgeführt wird. Eine Planfeststellung ist bei üblichen Bauvorhaben nicht erforderlich. Der PFB ist ein Verwaltungsakt zum Abschluss einer Planfeststellung. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat den PFB in seinem Urteil vom 13. März 2006 zum überwiegenden Teil in letzter Instanz bestätigt. Die notwendigen Nachbesserungen wurden im Rahmen einer Planergänzung vorgenommen. 1.2 Planergänzungsbeschluss (PEB) Das BVerwG verfügte in seinem Urteil vom 13. März 2006, dass Nachbesserungen der passiven Schallschutzmaßnahmen notwendig sind. Diese Nachbesserungen wurden im Rahmen eines Planergänzungsbeschlusses vorgenommen. Der Planergänzungsbeschluss Lärmschutzkonzept BBI zum Vorhaben Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vom 20. Oktober 2009 wurde erlassen, um Festlegungen zum Lärmschutz am Flughafen Berlin Brandenburg zu konkretisieren. Für das Schallschutzprogramm BER von besonderer Bedeutung sind die dort enthaltenen Regelungen zum Nachtflugbetrieb sowie zur Entschädigung für Außenwohnbereiche. 20

21 Fluglärmschutzverordnung (2. FlugLSV) Die 2. Fluglärmschutzverordnung enthält als Teil des untergesetzlichen Regelwerks zum Fluglärmgesetz von 2007 Angaben zu Aufenthaltsräumen und Schallschutzanforderungen, die auch im Schallschutzprogramm BER zur Anwendung kommen. So erfolgt die Ermittlung des Schallschutzes für den Nachtschutz am BER auf Grundlage der 2. FlugLSV. Darüber hinaus beschreibt die 2. FlugLSV Vorgehensweisen zur Ermittlung der Anforderungen an den Schallschutz. Diese Vorgehensweise entspricht derjenigen in der DIN 4109 bzw. in der VDI 2719, die ebenso im Schallschutzprogramm BER zur Anwendung kommen. Die 2. FlugLSV definiert in Abhängigkeit vom Außenpegel, welche Anforderungen für das Bauschalldämmmaß der Außenfassade der zu schützenden Räume gelten. 1.4 Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 25. April 2013 In seinem Urteil vom 25. April 2013 setzte das OVG das Tagschutzziel für die im Tagschutzgebiet gemäß PFB zu schützenden Räume fest. In der Urteilsbegründung hieß es, dass 55 db(a) in den sechs verkehrsreichsten Monaten rechnerisch weniger als einmal im Rauminneren auftreten dürfen. Daraus ergeben sich weniger als 0,005 Überschreitungen eines Maximalpegels von 55 db (A) pro Tag. Die FBB kommt der Verpflichtung aus diesem Urteil seither uneingeschränkt nach und setzt dieses um. Das Schutzziel für die nach dem Nachtschutzziel zu schützenden Räume hat sich durch das Urteil nicht geändert. Hier gilt weiterhin ein Schutzziel von 6 x 55 db(a). 1.5 Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 8. Dezember 2014 Am 8. Dezember 2014 urteilte das OVG, dass die im Schallschutzprogramm BER vorgenommene Anwendung der neuen abknickenden Flugrouten für die Berechnung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen rechtens ist. Die angewandten Flugrouten wurden vom Bundeaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) am 26. Januar 2012 festgelegt. Ein Anwohner sowie die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hatten dagegen geklagt und verlangt, zusätzlich auch die dem PFB zugrunde gelegten geraden Flugrouten anzuwenden. Das Oberverwaltungsgericht lehnte diese Forderung mit dem Hinweis ab, dies entspräche einem Schutz vor fiktivem Fluglärm und laufe auf eine Übersicherung der Betroffenen hinaus. 21

22 2 Technische Grundlagen Die Ermittlung der Fluglärmbelastung erfolgt nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen sowie nach dem gültigen technischen Regelwerk. So wird auch der erforderliche Schallschutz nach geltendem Regelwerk (z.b. DIN 4109, VDI2719) und die DIN zur Lüftung von Wohnungen berücksichtigt. 2.1 DIN 4109 Die DIN 4109 ist eine technische Richtlinie des Deutschen Instituts für Normung (DIN) für den Schallschutz im Hochbau. Sie liefert Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren zum Schallschutz im Hochbau und beschreibt die Anforderungen an den Schallschutz. Die Innenpegel in den zu schützenden Gebäuden werden nach DIN 4109 und VDI 2719 ermittelt. In Abhängigkeit vom Außenpegel wird ermittelt, welche Anforderungen für das Bauschalldämmmaß der Außenfassade des jeweiligen Raumes gelten. 2.2 VDI 2719 Die VDI 2719 ist eine Richtlinie vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) zur Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen. Sie wurde zur Dimensionierung von Schallschutzmaßnahmen, insbes. Fenstern, entwickelt. Die VDI 2719 betrachtet den für das Gebäude maßgeblichen Außenschallpegel und das Innenraumschutzziel. Bei der Ermittlung des Außenschallpegels wird die Art der Geräuschquelle berücksichtigt und gemäß VDI 2719 ein Korrekturzuschlag von 6 db für Verkehrsflughäfen angewandt. Der Flughafen Frankfurt kam durch verschiedene Messungen zu dem Ergebnis, dass ein Zuschlag von 6 db zur Berücksichtigung des tieffrequenten Fluglärms repräsentativ und angemessen ist. 2.3 DIN Die DIN ist eine Norm des Deutschen Instituts für Normung (DIN) zur Lüftung von Wohnungen. Sie legt die Mindestanforderungen für den Luftaustausch zum Feuchteschutz fest und gibt vor, wann ein Lüftungskonzept zu erstellen ist und was dabei beachtet werden 22

23 muss. Anhand des Lüftungskonzeptes wird festgestellt, ob für das zu schützende Gebäude lüftungstechnische Maßnahmen notwendig sind und wenn ja, welcher Art diese sein müssen. Die Berechnungen zur Gewährleistung des Feuchteschutzes sind auf der Internetseite der FBB unter dem folgenden Link zu finden: Leitfaden Schallschutz Die FBB hat die Grundlagen der ingenieurtechnischen Berechnungen sowie Abläufe bei der Ermittlung von baulichen Schallschutzmaßnahmen in einem Leitfaden Schallschutz beschrieben. Der Leitfaden Schallschutz ist auf der Internetseite der FBB unter dem folgenden Link zu finden: 23

24 3 Umfang des Schallschutzprogramms Auf Grundlage einer Erhebung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geht die Flughafengesellschaft davon aus, dass sich in den Schutz- und Entschädigungsgebieten des BER rund anspruchsberechtigte Wohneinheiten befinden dieser Wohneinheiten befinden sich im Tag- und Nachtschutzgebiet, weitere Wohneinheiten im reinen Nachtschutzgebiet. Die Schutz- und Entschädigungsgebiete des BER erstrecken sich auf einer Fläche von rund 137 km². 24

25 4 Abläufe und Prozesse Der erste Schritt auf dem Weg zur Erstattung der Schallschutzmaßnahmen ist die Antragstellung durch den Eigentümer. Die FBB prüft diesen Antrag auf Vollständigkeit und Anspruch. Ist der Antrag vollständig und befindet sich das Wohnobjekt innerhalb der Anspruchsgebiete, werden die Unterlagen zur Bearbeitung an ein beauftragtes Ingenieurbüro übergeben. 25

26 Das Ingenieurbüro vereinbart mit den Eigentümern einen Termin für eine bauliche Bestandsaufnahme. Bei diesem Termin nehmen die Mitarbeiter der Ingenieurbüros die baulichen Gegebenheiten, die Maße sowie die Nutzung der einzelnen Räume des Objektes auf. Dabei wird auch festgestellt, ob und welchen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen die einzelnen Räume haben. Basierend auf der Bestandsaufnahme berechnet das Ingenieurbüro die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen und stellt dabei fest, in welchem Umfang und in welcher Form der Einbau von zum Beispiel Fenstern, Lüftern oder Dachdämmungen erforderlich ist, um den Schallschutz auflagenkonform zu gewährleisten. Art, Umfang und Kosten der erforderlichen Maßnahmen werden von dem Ingenieurbüro in einer schalltechnischen Objektbeurteilung (STOB) und einem Leistungsverzeichnis (LV) aufgelistet. Die Arbeit des Ingenieurbüros ist für den Eigentümer komplett kostenfrei. Im Anschluss an die Bestandsaufnahme und Berechnung durch ein Ingenieurbüro kann eine schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung (SVWE) notwendig sein. Denn wenn die Kosten für die Schallschutzmaßnahmen mehr als 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswertes eines Objektes betragen, steht dem Anwohner aufgrund der im PFB enthaltenen Höchstkostenregelung eine finanzielle Entschädigung in dieser Höhe zu. Sollte eine SVWE notwendig werden, kann der Eigentümer entscheiden, ob er die von der FBB beauftragte Sprengnetter Immobilienbewertung wählt oder einen eigenen Wertermittler beauftragt. Um sicherzustellen, dass alle SVWE nach denselben Bestimmungen und Richtlinien erstellt werden, hat die FBB einen Leitfaden entwickelt, der allen Wertermittlern zur Verfügung gestellt wird. Dieser Leitfaden wurde den Bürgermeistern der Nachbargemeinden, Vertretern von Bürgerinitiativen und Vertretern der Gutachterausschüsse vorgestellt und mit diesen ausführlich erörtert. Auch die Arbeit der Wertermittler ist, sofern diese nach den Vorgaben des Leitfadens erfolgte, für den Eigentümer kostenfrei. Der Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung ist auf der Internetseite der FBB unter dem folgenden Link zu finden: Sollte keine SVWE notwendig sein beziehungsweise, wenn diese ergeben hat, dass die Kosten für die erforderlichen baulichen Maßnahmen unterhalb der Kappungsgrenze liegen und umgesetzt werden können, erhält der Eigentümer eine Anspruchsermittlung bauliche Umsetzung (ASE-B). Teil der ASE-B ist auch eine STOB sowie ein LV für die baulichen Maßnahmen. Darin sind die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, die Berechnung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen und die Kosten ausführlich beschrieben. Der Eigentümer kann nun entscheiden, ob, wann und durch wen er die Maßnahmen umsetzen lässt. Werden die Maßnahmen gemäß der ASE-B umgesetzt, erstattet die FBB die Kosten. 26

27 Es steht dem Eigentümer frei, Maßnahmen zur schalltechnischen Ertüchtigung seines Objektes zu wählen, die von der ASE abweichen. In diesen Fällen muss der Eigentümer gegenüber der FBB jedoch anzeigen, dass die erforderlichen Schutzziele durch die gewählten Maßnahmen eingehalten werden, z.b. durch Prüfzeugnisse, Zertifikate etc. Ist dies der Fall, werden die Kosten bis zur Höhe der in der ASE berechneten Kosten durch die FBB erstattet. Aus Sicht der FBB besteht bei dieser Alternative jedoch eine Unsicherheit hinsichtlich der verauslagten Kosten auf Seiten der Eigentümer. Sollte die SVWE ergeben haben, dass die Kosten für die Schallschutzmaßnahmen mehr als 30 Prozent des schallschutzbezogenen Verkehrswertes des Objektes betragen, hat der Eigentümer Anspruch auf eine Entschädigungszahlung in eben jener Höhe. Der Eigentümer erhält dann eine Anspruchsermittlung Entschädigung (ASE-E). Die FBB empfiehlt den Eigentümern, die eine Entschädigungszahlung erhalten, das ausgezahlte Geld für die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen zu nutzen. Dafür bietet die FBB einen kostenfreien Beratungsservice durch ein unabhängiges Ingenieurbüro an. Dieses Ingenieurbüro berät die Eigentümer, welche Schallschutzmaßnahmen mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln umgesetzt werden können. 27

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Berlin

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Berlin FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Abteilung im Landesamt für Bauen und Verkehr Mittelstraße 9 12529 Schönefeld

Mehr

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Berlin

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Berlin FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Abteilung im Landesamt für Bauen und Verkehr Mittelstraße 9 12529 Schönefeld

Mehr

Informationsveranstaltung Gemeinde Blankenfelde-Mahlow OT Dahlewitz

Informationsveranstaltung Gemeinde Blankenfelde-Mahlow OT Dahlewitz Informationsveranstaltung Gemeinde Blankenfelde-Mahlow OT Dahlewitz Festsetzung des Lärmschutzbereichs gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG) - Vorstellung des Verfahrens für den Flughafen

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November

Mehr

FBB. Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat 44 Postfach Potsdam

FBB. Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat 44 Postfach Potsdam FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin Flughafen Berlin Brandenburg GmbH 12521 Berlin Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Handlungsmöglichkeiten und - notwendigkeiten

Handlungsmöglichkeiten und - notwendigkeiten Handlungsmöglichkeiten und - notwendigkeiten JEDER Betroffene sollte : Sofort einen Antrag auf Schallschutz stellen Die Vorlage einer korrigierten KEV verlangen, wenn bereits eine KEV vorgelegt wurde Die

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Sicherheitsleistung nach 19 DepV durch eine Fondslösung Vortrag im Rahmen der 1. Abfallrechtstagung SH am 7. September 2007

Sicherheitsleistung nach 19 DepV durch eine Fondslösung Vortrag im Rahmen der 1. Abfallrechtstagung SH am 7. September 2007 Sicherheitsleistung nach 19 DepV durch eine Fondslösung Vortrag im Rahmen der 1. Abfallrechtstagung SH am 7. September 2007 Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer Fachanwalt für Verwaltungsrecht Walkerdamm

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN Sehr geehrte Damen und Herren, das Amtsgericht Mönchengladbach hat heute, am 28.11.2013 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glauch Reisen

Mehr

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Über die Zählmarkenrecherche kann man nach der Eingabe des Privaten Identifikationscodes einer bestimmten Zählmarke, 1. Informationen zu dieser Zählmarke

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung 2.1 Erneuerung von Gebäuden, abgeschlossenen Wohn- und Gewerbeeinheiten 2.2 Empfängerin oder Empfänger

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen

1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen 5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind:

ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: ACHTUNG: Voraussetzungen für die Nutzung der Funktion s-exposé sind: - Upgrade auf FLOWFACT Version Performer CRM 2014 R2 (ab Juli erhältlich) - Mindestens SQL Server 2005 - vorhandene Installation von.net

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer

Mehr

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL [Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste

Mehr

Workflows verwalten. Tipps & Tricks

Workflows verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2. Workflows / Genehmigungsprofile verwalten 2.1 Erstes Genehmigungsprofil einrichten 5 2.2 Zweites Genehmigungsprofil einrichten 11 2.3 Workflow

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN

4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN 4. BEZIEHUNGEN ZWISCHEN TABELLEN Zwischen Tabellen können in MS Access Beziehungen bestehen. Durch das Verwenden von Tabellen, die zueinander in Beziehung stehen, können Sie Folgendes erreichen: Die Größe

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1 Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein Begutachtungsstelle Die Zahnärztekammer Nordrhein richtet eine Stelle zur Begutachtung

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. 30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden

Mehr

Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum

Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum Nachrichten aus dem Rathaus: Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien... http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_23909.html von 2 06.03.2012 10:47 Nr. 539 / 02.06.2009 Zehn Jahre 100 Häuser für

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

Ihre Fragen unsere Antworten

Ihre Fragen unsere Antworten Ihre Fragen unsere Antworten Wie werde ich WOGEDO-Mitglied? Und was sind Geschäftsanteile? Hier finden Sie die Antworten auf die meist gestellten Fragen. I. WOGEDO ALLGEMEIN 1. Wie funktioniert die WOGEDO

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen

Mehr

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------

Mehr

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Gutes Leben was ist das?

Gutes Leben was ist das? Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse ) Die Versendung von Eintragungsnachrichten und sonstigen Nachrichten des Gerichts über EGVP an den Notar ist nicht möglich. Was kann der Notar tun, um den Empfang in seinem Postfach zu ermöglichen? In zahlreichen

Mehr

Kurzinformation Wirtschaft

Kurzinformation Wirtschaft Mit dem Zuschuss Nachhaltige Stadtentwicklung fördert die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ziel

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

-1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen

-1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen -1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen Werden Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten

Mehr

Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU

Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) nach der Feuerwaffenverordnung der EU Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen) 2 Allgemeine Hinweise Wenn Sie eine Nationale Ausfuhrgenehmigung oder eine

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung

Mehr

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon WinWerk Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052-740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Ablauf der Rabattverarbeitung...

Mehr

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Berlin, den 14. April 2016-5779/B - KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des im Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichsanspruchs nach 304

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen

Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Hiermit wird zwischen der HLMC Events GmbH und: Firma: Abteilung: Straße: PLZ/Ort: eine Ausstellervereinbarung für die CloudConf 2012 getroffen. Die

Mehr

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle: juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/914 Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6914 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 291 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6640 FLEX- in Wortlaut der Kleinen Anfrage

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr