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1 BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF der LANDESGRUPPE BRANDENBURG der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Mitglieder: Michael Stübgen, MdB (Vorsitzender der Landesgruppe) Andrea Voßhoff, MdB (Stellvertretende Vorsitzende) Katherina Reiche, MdB Jens Koeppen, MdB Hans-Georg von der Marwitz, MdB Inhaltsverzeichnis: Nr. 27 / 2012 (13. Juli 2012) 1. Vorwort des Landesgruppenvorsitzenden 2. Informationen zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 3. Bundesregierung startet Fachkräfteportal 4. Neues Informationsangebot der Bundesnetzagentur zum Netzausbau 5. In Deutschland lebte 2011 jede fünfte Person allein 6. Kurz notiert 7. Terminvorschau Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, bereits am kommenden Donnerstag wird der Deutsche Bundestag zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Damit nehmen die Mitglieder des Bundestages die Rechte des Parlaments in der Euro-Schuldenkrise wahr und werden über Finanzhilfen für Spanien entscheiden. Spanien hat beim Präsidenten der Eurogruppe mit Schreiben vom 24. Juni 2012 einen Antrag auf Finanzhilfe zur Rekapitalisierung bestimmter spanischer Finanzinstitute gestellt. Die Finanzminister der Eurozone haben bei ihrem Treffen in Brüssel am 9./10. Juli 2012 vereinbart, dass Spanien noch im Juli eine erste Finanzhilfe in Höhe von 30 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden soll. Die abschließende Entscheidung soll am 20. Juli 2012 getroffen werden. Neben den finanziellen Hilfen unterstützt die Bundesregierung Spanien im Kampf für Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Im Rahmen einer deutsch-spanischen Ausbildungskonferenz ist darüber beraten worden, wie das in Deutschland erfolgreiche duale Ausbildungssystem in Spanien

2 eingeführt werden kann. Während die geringe Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland zu einem erheblichen Teil dem deutschen Berufsbildungssystem zugeschrieben werden kann, gelten Lehrlinge in Spanien als Verlierer des Bildungssystems. Der spanische Lehrling verbringt rund 80 Prozent seiner Ausbildung in Berufsschulen oder Lehrwerkstätten und gelangt erst am Ende in einen Betrieb. Die meisten Firmen fühlen sich dadurch nicht für die Ausbildung verantwortlich. Ihr Michael Stübgen, MdB Landesgruppenvorsitzender 2. Informationen zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Am 29. Juni 2012 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Pflege-Neuausrichtungs- Gesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz pflegerische Versorgung wird weiterentwickelt. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden bedarfsgerechter auf die besonderen Bedürfnisse demenziell erkrankter Menschen ausgerichtet. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz hat zudem das Ziel, dass pflegebedürftige Menschen mehr Chancen für ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben bekommen und soweit wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Die Finanzierung der Pflegeversicherung wird zukunftssicher und generationengerecht weiterentwickelt. Die wesentlichen Regelungen haben wir Ihnen nachstehend nochmals zusammengefasst: a) Die ambulante Versorgung Demenzkranker wird deutlich verbessert. Im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff bieten ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen an. Auch Pflegebedürftige, die nicht an Demenz erkrankt sind, können auf sie ausgerichtete Betreuungsleistungen als Sachleistungen in Anspruch nehmen. b) Zugleich wird es ab 2013 in der ambulanten Versorgung auch höhere Leistungen für Demenzkranke geben. In der Stufe 0 erhalten Demenzkranke neben den heute schon beziehbaren 100 bzw. 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen 1 und 2 wird der bisherige Betrag aufgestockt. Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro höheres Pflegegeld von 305 Euro oder um 215 Euro höhere Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro höheres Pflegegeld von 525 Euro oder um 150 Euro höhere Pflegesachleistungen von bis zu Euro. c) Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können neben den heutigen verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch bestimmte Zeitvolumen für die Pflege wählen. Sie können dann zusammen mit den Pflegediensten entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden sollen. d) In einem Modellvorhaben wird geprüft, ob neben den heutigen Pflegediensten auch Betreuungsdienste vorgehalten werden können, die ihr Leistungsangebot auf Demenzkranke spezialisieren. 2

3 e) Künftig wird es möglich sein, auch in teilstationären Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpflege zusätzliche Betreuungskräfte einzusetzen, die vollständig von der Pflegeversicherung finanziert werden. f) Wichtig ist die Stabilisierung und Stärkung der Situation der pflegenden Angehörigen, die mit ihrem Einsatz für eine gute Betreuung der Pflegebedürftigen sorgen und manchmal mit der Situation überfordert sind. In der Krankenversicherung wird deshalb ausdrücklich betont, dass bei anstehenden Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen die besonderen Belange pflegender Angehöriger berücksichtigt werden. Sie erhalten zudem leichter die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. Künftig wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wenn Sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen. Zudem können auch Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartige Einrichtungen stärker als bisher in die Versorgung pflegender Angehöriger mit Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen einbezogen werden, soweit sie dazu geeignet sind. g) Eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung erfordert eine Mindestpflegeaufwendung von 14 Stunden pro Woche. Zum Ausgleich von Härtefällen muss dieser Pflegeaufwand zukünftig nicht allein für einen Pflegebedürftigen getätigt werden, sondern kann auch durch die Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen erreicht werden. h) Für Selbsthilfegruppen in der Pflegeversicherung werden 10 Cent pro Versicherten und Jahr, also insgesamt 8 Millionen Euro jährlich, von der Pflegeversicherung, bereitgestellt. Klargestellt wird zudem, dass auch für ehrenamtliche Unterstützung als ergänzendes Engagement bei allgemeinen Pflegeleistungen in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen Aufwandentschädigungen gezahlt werden können. i) Um es Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so leben zu können, wie sie das möchten, werden Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Betreuung zusätzlich gefördert. Unter bestimmten Umständen gibt es für solche Wohngruppen je Pflegebedürftigen 200 Euro zusätzlich, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können. Darüber hinaus ist ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen vorgesehen mit einer Förderung von Euro pro Person (maximal Euro je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung. Insgesamt steht für die Förderung eine Summe von 30 Millionen Euro zur Verfügung. j) Bereits heute gilt: Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Bisher wurde eine Maßnahme nur einmal gefördert, auch wenn sie mehreren Pflegebedürftigen zugute kam. Künftig kann der Zuschuss bis zu viermal Euro, also bis zu Euro, betragen, wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen. Dies kommt vor allem ambulant betreuten Wohngruppen für Pflegebedürftige zu Gute. k) Die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gegenüber Pflegekassen und Medizinischem Dienst werden gestärkt. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird verpflichtet, für die Medizinischen Dienste verbindliche Servicegrundsätze zu erlassen. Dieser Verhaltenscodex soll sicherstellen, dass ein angemessener und respektvoller Umgang mit den Pflegebedürftigen Standard ist. Antragsteller sind zudem darauf hinzuweisen, dass sie einen Anspruch darauf haben, das MDK-Gutachten zugesandt zu bekommen. Sie erhalten zudem automatisch eine Auskunft, ob die Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist. So soll dem so wichtigen Grundsatz Rehabilitation vor Pflege Ausdruck verliehen werden. 3

4 l) Zur Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung müssen die Pflegekassen Antragstellern zukünftig einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen unter Nennung eines Ansprechpartners anbieten. Die Beratung soll auf Wunsch des Versicherten in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Versicherte lebt, erfolgen. Können Pflegekassen diese Leistung zeitgerecht nicht selber erbringen, dann müssen sie ihm einen Beratungsgutschein für die Inanspruchnahme der erforderlichen Beratung durch einen anderen qualifizierten Dienstleister zur Verfügung stellen. m) Zeitnahe Entscheidungen sind für Pflegebedürftige und Antragsteller von großer Bedeutung. Wenn innerhalb von vier Wochen keine Begutachtung erfolgt, wird die Pflegekasse deshalb verpflichtet, dem Versicherten mindestens drei Gutachter zur Auswahl zu benennen, damit es auch ohne den MDK voran gehen kann. Wenn die Pflegekassen Begutachtungsentscheidungen nicht fristgerecht treffen, dann haben sie künftig dem Antragsteller für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro als erste Versorgungsleistung zur Verfügung zu stellen. n) Um die medizinische Versorgung in den Pflegeheimen zu verbessern, wird dafür gesorgt, dass mehr Vereinbarungen zwischen Heimen und Ärzten bzw. Zahnärzten geschlossen werden, die auch die Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal regeln. Bessere finanzielle Anreizmöglichkeiten sollen dafür sorgen, dass verstärkt Haus- bzw. Heimbesuche durch den Arzt bzw. Zahnarzt erfolgen. Die Pflegeheime haben darüber zu informieren, wie die ärztliche bzw. zahnärztliche Versorgung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln bei ihnen organisiert ist. o) Im Sinne einer besseren Beratung werden die Pflegekassen verpflichtet die Versicherten und ihre Angehörigen über die Leistungen der Pflegekassen sowie über die Leistungen und Hilfen anderer Träger, in für sie verständlicher Weise zu unterrichten. Die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1 % Beitragssatzpunkte zum 1. Januar 2013 ermöglicht eine Finanzierung der Leistungsverbesserungen. Die Förderung der privaten Pflege-Vorsorge unterstützt die Menschen dabei, für den Fall der Pflegebedürftigkeit eigenverantwortlich vorzusorgen. Die staatliche Zulage von 60 Euro im Jahr soll auch Menschen mit geringerem Einkommen den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung ermöglichen. Die Versicherungsunternehmen dürfen keinen Antragsteller aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken ablehnen; Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt, damit möglichst viele Menschen die staatliche Förderung in Anspruch nehmen können. Daneben enthält das Gesetz wichtige Verbesserungen in anderen Bereichen. So werden die Vorschriften zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft von der Reichsversicherungsordnung (RVO) ins Fünfte Buch Sozialgesetzbuch überführt. Damit wird im Sinne einer rechtlichen Anpassung eine langjährige Forderung vor allem der Hebammenverbände umgesetzt. An einigen Stellen werden diese Regelungen im Sinne der Versicherten ergänzt. Beispielsweise können die Krankenkassen ihren Versicherten zukünftig auch im Bereich der Hebammenleistungen in ihren Satzungen ergänzende Leistungen anbieten. Auch wird der Anspruch des Säuglings auf Hebammenhilfe nun ausdrücklich im Gesetz geregelt. Darüber hinaus wird die Qualität der Leistungen und der Leistungserbringung in der gesamten Hebammenhilfe gestärkt. 3. Bundesregierung startet Fachkräfteportal Mit einem neuen Onlineportal setzt die Bundesregierung auf Fachkräfte. Jobsuchende wie auch Unternehmen können sich beispielsweise über offene Stellen, über die Anerkennung von Berufsabschlüssen oder über das Leben in Deutschland informieren. Den Fachkräftebedarf zu sichern ist eine der entscheidenden Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wollen wir Deutschland zukunftsfest machen, ist jetzt eine gemeinsame Anstrengung 4

5 notwendig. Deshalb hat die Bundesregierung eine Informations- und Werbeoffensive gestartet, um mehr Fachkräfte für die Wirtschaft zu gewinnen. Make it in Germany heißt die Kampagne, die gezielt auch in englischer Sprache Jobsuchende aus dem Ausland ansprechen soll. Auf den Seiten finden Unternehmen wie auch potenzielle Bewerberinnen und Bewerber hilfreiche Angebote. Informationen dazu finden sie unter: 4. Neues Informationsangebot der Bundesnetzagentur zum Netzausbau Die Bundesnetzagentur hat ein neues Internetangebot zum Netzausbau gestartet. Unter der Adresse können sich alle Interessierten über das Thema informieren und in den Prozess des Netzausbaus einbringen. Auf der neuen Internetseite bündelt die Bundesnetzagentur alle Informationen zum Thema Netzausbau, die bisher unter der Adresse zu finden waren. Das Angebot wird laufend ausgebaut. Neben technischen Grundlagen und rechtlichen Hintergründen nehmen die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten eine zentrale Rolle ein. Ist in meiner Gegend eine neue Leitung geplant? Wie kann ich Einfluss auf die laufenden Planungen nehmen? Diese und viele weitere Fragen soll das neue Internetangebot beantworten. Bei Fragen zum Netzausbau können sich Bürger auch unter der folgenden Telefonnummer an die Bundesnetzagentur wenden: (0) Hier beantworten Mitarbeiter der Bundesnetzagentur montags bis donnerstags von 14 bis 17 Uhr und freitags von 11 bis 14 Uhr Fragen rund um das Thema Netzausbau. 5. In Deutschland lebte 2011 jede fünfte Person allein Im Jahr 2011 gab es in Deutschland rund 15,9 Millionen Alleinlebende. Bezogen auf alle Personen in Privathaushalten (am Hauptwohnsitz) waren das 20 Prozent der Bevölkerung. Vor 20 Jahren gab es 11,4 Millionen Alleinlebende damals lag die Alleinlebendenquote bei 14 %. Weitere zentrale Ergebnisse waren: a) Der Anteil alleinlebender Männer ist gestiegen: Zwischen 1991 und 2011 erhöhte sich die Alleinlebendenquote der Männer von 11 % auf 19 %. Vergleichsweise moderat stieg dagegen der Anteil der alleinlebenden Frauen von 18 % auf 21 %. Die Alleinlebendenquote nimmt mit der Größe der Städte zu: In Großstädten mit mindestens Einwohnern lebten im Jahr 2011 knapp 29 % der Bevölkerung allein. In kleinen Gemeinden mit weniger als Einwohnern waren es nur 14 %. Im Vergleich der Bundesländer wies Berlin mit 31 % die höchste Alleinlebendenquote auf, Rheinland-Pfalz die niedrigste (16 %). b) Während im jungen und mittleren Alter Männer häufiger als Frauen einen Einpersonenhaushalt führen, sind es im höheren Alter eher die Frauen: Bei jungen Männern von 18 bis 34 Jahren betrug die Alleinlebendenquote 2011 rund 27 Prozent, bei Frauen waren es 20 Prozent. Auch im mittleren Alter von 35 bis 64 Jahren lag der Anteil der alleinlebenden Männer (22 Prozent) über dem 5

6 entsprechenden Anteil bei den Frauen (15 %). Dagegen lebten im höheren Alter ab 65 Jahren rund 45 Prozent der Frauen, aber lediglich 19 Prozent der Männer allein. c) 2011 waren 60 % der alleinlebenden Männer im Alter von 35 bis 64 Jahren echte Junggesellen, die noch nie verheiratet waren. Bei den alleinlebenden Frauen in der entsprechenden Altersgruppe war der Anteil der Ledigen mit 42 % deutlich niedriger. d) Bei der Erwerbsbeteiligung zeigen sich vor allem Unterschiede zwischen alleinlebenden und nicht alleinlebenden Männern: 2011 gingen von den alleinlebenden Männern von 35 bis 64 Jahren 74 % einer Erwerbstätigkeit nach. Damit lag ihre Erwerbsbeteiligung deutlich unter der Erwerbstätigenquote der nicht alleinlebenden Männer dieser Altersgruppe (85 %). Die alleinlebenden Frauen im mittleren Alter waren hingegen genauso häufig berufstätig wie die nicht alleinlebenden Frauen (jeweils 71 Prozent). e) Alleinlebende Frauen sind häufiger in Führungspositionen als nicht alleinlebende Frauen: Von allen abhängig beschäftigten Frauen im mittleren Alter (von 35 bis 64 Jahren), die in einem Einpersonenhaushalt lebten, hatten 2011 gut 17 % eine Führungsposition inne. Der Anteil der Führungskräfte unter den Nicht-Alleinlebenden war mit 13 % geringer. Umgekehrt verhält es sich bei den Männern: Hier waren 21 % der alleinlebenden Männer mittleren Alters in einer Führungsposition. Bei Männern, die mit anderen Personen in einem Haushalt zusammen wohnten, lag der Anteil höher, und zwar bei 26 %. f) Mehr als zwei Drittel (68 %) der Alleinlebenden im Alter von 35 bis 64 Jahren finanzierten sich 2011 überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit. Für 17 % waren Transferzahlungen, also Hartz IV- Leistungen, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, die Haupteinkommensquelle. Über Renten- oder Pensionszahlungen finanzierten sich 13 %. Sonstige Einkunftsarten wie Einkünfte von Angehörigen gaben nur 3 % der Alleinlebenden mittleren Alters an. 6. Kurz notiert 6.1. Sozialversicherung: 0,8 Milliarden Euro Überschuss im 1. Quartal 2012 Die Sozialversicherung verzeichnete im ersten Quartal 2012 einen kassenmäßigen Finanzierungsüberschuss von 0,8 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag der Finanzierungsüberschuss der Sozialversicherung damit um 0,7 Milliarden Euro höher als im ersten Quartal Der Anstieg des Finanzierungssaldos der Sozialversicherung war maßgeblich auf die positive konjunkturelle Entwicklung im ersten Quartal 2012 zurückzuführen. Die Einnahmen der Sozialversicherung summierten sich im ersten Quartal 2012 auf 129,4 Milliarden Euro. Im Vergleich zum ersten Quartal 2011 entspricht dies einem Anstieg der Einnahmen um 1,7 %. Die Ausgaben lagen mit 128,6 Milliarden Euro um 1,2 % über dem Niveau des ersten Quartals Die Sozialversicherung umfasst die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die Alterssicherung für Landwirte sowie die Bundesagentur für Arbeit. Die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erhöhten sich im ersten Quartal 2012 um 2,1 % auf 61,9 Milliarden Euro. Sie beruhen zu mehr als zwei Dritteln auf Beiträgen, die um 1,9 % auf 42,4 Milliarden Euro zunahmen. Die Ausgaben beliefen sich auf 62,8 Milliarden Euro und lagen damit um 1,1 % über denen des ersten Quartals Daraus ergab sich für das erste Quartal 2012 ein Finanzierungsdefizit der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,9 Milliarden Euro. Im ersten Quartal 2011 hatte das Finanzierungsdefizit bei 1,5 Milliarden Euro gelegen. Im ersten Quartal 2012 summierten sich die überwiegend aus Zuweisungen des Gesundheitsfonds bestehenden Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (im Wesentlichen handelt es sich hierbei um 6

7 Beitragseinnahmen) auf 46,7 Milliarden Euro. Diesem Einnahmenanstieg um 2,4 % stand ein deutlich stärkerer Zuwachs der Ausgaben um 3,6 % auf 46,2 Milliarden Euro gegenüber. Die Ausgabenentwicklung wurde jedoch durch die bereits im Jahr 2011 in Kraft getretenen gesetzlichen Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung insbesondere im Bereich der Arzneimittel sowie bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen gedämpft. Die gesetzliche Krankenversicherung wies damit im ersten Quartal 2012 einen Finanzierungsüberschuss von 0,4 Milliarden Euro auf, nach einem Finanzierungsüberschuss von 0,9 Milliarden im ersten Quartal Die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit entwickelten sich im ersten Quartal 2012 rückläufig. Sie sanken um 5,4 % auf 9,7 Milliarden Euro. Ebenfalls kräftig reduzierten sich die Ausgaben um 11,8 % auf 8,4 Milliarden Euro. Grund hierfür war die anhaltende positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im ersten Quartal Aufgrund des deutlichen Ausgabenrückgangs wies die Bundesagentur für Arbeit im ersten Quartal 2012 einen Finanzierungsüberschuss in Höhe von 1,3 Milliarden Euro aus. Im ersten Quartal 2011 hatte der Überschuss 0,7 Milliarden Euro betragen. Im ersten Quartal 2012 stiegen die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung um 3,5 % auf 5,5 Milliarden Euro. Demgegenüber stand ein höherer Zuwachs der Ausgaben um 4,5 % auf 5,7 Milliarden Euro, sodass sich das Finanzierungsdefizit der gesetzlichen Pflegeversicherung auf 0,2 Milliarden Euro erhöhte (1. Quartal 2011: 0,1 Milliarden Euro) Zahl der Ehescheidungen im Jahr 2011 geringfügig angestiegen Im Jahr 2011 wurden in Deutschland rund Ehen geschieden, das waren 0,3 Prozent mehr als im Jahr Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden damit elf von bestehenden Ehen geschieden. Zum Vergleich: Im Jahr 1992 endeten von bestehenden Ehen sieben Ehen vor dem Scheidungsrichter. Bei den im Jahr 2011 geschiedenen Ehen wurde der Scheidungsantrag meist von der Frau gestellt, und zwar in 52,8 Prozent der Fälle. 39,4 Prozent der Anträge reichte der Mann ein. In den übrigen Fällen beantragten beide Ehegatten die Scheidung gemeinsam. Bei der Mehrzahl aller Scheidungen waren die Ehepartner bereits seit einem Jahr getrennt: Ehen wurden 2011 nach einjähriger Trennung geschieden. Bei Scheidungen waren die Partner noch kein Jahr getrennt. Die Zahl der Scheidungen nach dreijähriger Trennung lag bei In den verbleibenden Fällen erfolgte die Scheidung aufgrund anderer Regelungen, wie beispielsweise nach ausländischem Recht. Die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2011 geschiedenen Ehen betrug 14 Jahre und 6 Monate. Damit setzte sich 2011 der Trend der vergangenen Jahre fort, dass sich Paare erst nach einer längeren Ehedauer scheiden lassen. Im Jahr 1992 waren es noch 11 Jahre und 6 Monate gewesen. Fast die Hälfte der Ehepaare, die sich 2011 scheiden ließen, hatte Kinder unter 18 Jahren. Insgesamt waren 2011 rund minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, 2,1 Prozent mehr als im Vorjahr. 7. Terminvorschau ZDF-Sommerinterview mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ARD-Sommerinterview mit dem bayerischen MP Horst Seehofer bis Petersberger Klimadialog in Berlin Vorstellung des Verfassungsschutzbericht

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