Unser Liebling bei den Sparzinsen!

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1 RingBausparen wird belohnt: Dieser Sparzins zahlt sich aus: RingBausparen Kassieren Sie satte Zuschüsse! Wünsche werden Wirklichkeit! Bauen Sie auf diese Vorteile: RingBausparen Vermögenswirksame Leistungen: Je nach Vertrag zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber bis zu 40, im Monat für den Aufbau eines eigenen Vermögens. Arbeitnehmer-Sparzulage 1) : Auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen legt der Staat eine 9%ige Sparzulage obendrauf, die Sie nach 7 Jahren für alle Ihre Wünsche frei verwenden können. Wohnungsbauprämie 1) : Auch wenn Sie zurzeit nicht für die eigenen vier Wände sparen als Bausparer können Sie sich die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 % sichern! Vielleicht möchten Sie später doch Wohneigentum erwerben oder Ihre Mietwohnung verschönern. So bleiben Sie fl exibel und sichern sich heute alle Optionen für morgen! Jeder Mensch hat Wünsche. Der eine träumt von einem neuen Auto, der andere von einer exotischen Reise. Und der Nächste von einer modernen Wohnungseinrichtung. Damit auch Ihr Traum in Erfüllung geht, brauchen Sie eine lukrative Sparanlage, die mehr aus Ihrem Geld macht. Das klassische Sparbuch hat dabei ausgedient! Bleiben Sie lieber fl exibel setzen Sie auf eine zinsstarke Sparidee, die mit zu Ihren Liebsten gehören wird! Sichere und rentable Geldanlage Niedrige e Sparsumme Guthaben flexibel einsetzbar Variable Sparbeiträge möglich Option zum schnellen Finanzieren Sonderregelung für junge Leute: Sind Sie bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre, können Sie einmal frei über Ihre Wohnungsbauprämien der letzten 7 Jahre verfügen. Welche Wünsche Sie auch immer haben! Die clevere Alternative zum Sparbuch! Unser Liebling bei den Sparzinsen! Alle Förderungen auf einen Blick: 1. vom Arbeitgeber in 7 Jahren bis zu: 3.360,00 2. max. 9%ige Sparzulage in 7 Jahren: 296,10 3. max. 8,8%ige Wohnungsbauprämie in 7 Jahren: Ledige 315,42 Verheiratete 630,77 Ludwig-Erhard-Straße 22, Hamburg Internet: Bausparservice@ DeutscherRing-Bausparen.de DRB

2 Einfach liebenswert: Top-Sparzinsen und zusätzliche Förderung! Legen Sie heute den Grundstein! Sparen Sie sich wunschlos glücklich! Das müssen Sie noch beachten Wichtige Informationen zum Bausparen Profi tieren Sie jetzt von einer Sparidee, die Ihnen bis zu 3,25 % Sparzinsen 1) garantiert und zusätzliche Förderungen ermöglicht! Mit dem RingBausparvertrag ist das ein Leichtes! Denn mit einer erstklassigen Verzinsung gehen Ihre Wünsche und die Ihrer Liebsten schnell in Erfüllung. Und wenn Ihre Träume etwas größer sind, verfügen Sie optional über das günstige Bauspardarlehen. Förderung inklusive von Chef und Vater Staat! Fast alle Arbeitgeber zahlen heute zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen. Unser Vorschlag: Sie sparen dieses Geld mit dem RingBausparvertrag und profi tieren von einer erstklassigen Verzinsung! Darüber hinaus sichern Sie sich Zuschüsse vom Staat! Als RingBausparer haben Sie viele Vorteile: Sichere und rentable Geldanlage bis zu 3,25 % Zinsen im Jahr auf Ihr Sparguthaben für bis zu 10 Jahre, wenn das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wird Niedrige e Sparbeiträge schon ab 40, Guthaben vielfältig einsetzbar für alle Ihre Wünsche Maximale Flexibilität durch optionales Bauspardarlehen und die Möglichkeit zum schnellen Finanzieren Günstiger Darlehenszins bei Nutzung des Bauspardarlehens von 3,9 % p. a. Ihr Sparzins liegt dann bei 1,25 % p. a. Staatlich gefördert durch die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage Der RingBausparvertrag macht Ihre Träume schnell wahr! Denn bereits nach ca. 7 Jahren steht Ihnen ein ansehnliches Guthaben zur Verfügung. Ihre mögliche Auszahlung 2) bei: Darlehensnutzung Darlehensverzicht VL vom Arbeitgeber: 40, 40, Eigener Sparbeitrag: 50, 50, Guthaben nach ca. 7 Jahren: 3) ca , ca , Mögliches Darlehen: 7.500, Gesamtauszahlung: ca , ca , Stand: Bitte beachten Sie folgende Informationen So sichern Sie sich eine Gesamtverzinsung von 3,25 % p. a. Ihr Bausparvertrag hat mindestens 7 Jahre bestanden und eine Bewertungszahl von 4,0 erreicht Der Vertrag wurde nicht geändert (keine Teilung, Ermäßigung, Erhöhung oder Zusammenlegung) Sie verzichten auf das Bauspardarlehen Je Kalenderjahr haben Sie maximal 10 % der Bausparsumme eingezahlt (die Abschlussgebühr und die staatlichen Förderprämien/-zulagen sind davon ausgenommen). Liegen die Einzahlungen in einem Kalenderjahr über 10 % der Bausparsumme, entfällt die Bonusverzinsung für die gesamte Vertragslaufzeit I hr Bausparvertrag wurde nicht abgetreten oder verpfändet. Die Bonusverzinsung (2,0 % p. a.) wird für bis zu 10 Jahre ab Vertragsbeginn gewährt. Zusammen mit der Grundverzinsung (1,25 % p. a.) ergibt sich damit eine Verzinsung von 3,25 % p. a. Dies ist bei der Wohnungsbauprämie zu beachten Die Wohnungsbauprämie beantragen Sie jährlich über die Bausparkasse. Sie erhalten die Prämie, wenn Ihr Vertrag zugeteilt und die Bausparmittel für eine wohnwirtschaftliche Verwendung ausgezahlt werden. Hierzu zählen z. B. Einbauküchen, umfangreiche Modernisierungsarbeiten in der Mietwohnung, Bodenbeläge und natürlich auch der Erwerb der eigenen vier Wände. So gibt es die Arbeitnehmer-Sparzulage Sie beantragen die Arbeitnehmer-Sparzulage jährlich im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nach 7 Jahren für die ersten 7 Jahre dem Bausparkonto gutgeschrieben. Danach wird die Sparzulage im Rahmen der steuerlichen Veranlagung festgesetzt. Bei der Bausparförderung gelten Einkommensgrenzen und Förderhöchstbeträge Für die Arbeitnehmer-Sparzulage darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bis , (35.800, ) betragen, bei der Wohnungsbauprämie sind es bis , (51.200, ) Es gelten Förderhöchstbeträge: 512, (1.024, ) für die Wohnungsbauprämie und 470, für die Arbeitnehmer-Sparzulage (Die Werte in Klammern gelten für Verheiratete.) 1) Für weitere Details siehe bitte Wichtige Informationen zum Bausparen auf dieser Seite. 2) Berechnungsgrundlagen: Spar-Tarif S, , Bausparsumme, Abschlussgebühr wird gesondert gezahlt. 3) Guthaben inkl. Wohnungsbauprämie für einen Ledigen und Arbeitnehmer-Sparzulage. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung reduziert sich der Betrag um 315,.

3 Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrags Unser Liebling bei den Sparzinsen Persönliche Angaben Neukunde Bestandskunde Antragsteller Frau Herr Titel/Vorname Nachname M U S T E R Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Datenschutzklausel Ich willige ein, dass die sich aus meinen Antragsunterlagen und aus der Vertragsdurchführung ergeben den personen bezogenen Daten in Datensammlungen der Bausparkasse bzw. in gemeinsamen Datensammlungen der Deutscher Ring Unternehmen verarbeitet und genutzt werden dürfen. Falls dieser Vertrag durch einen Vermittler der Deutscher Ring Bausparkasse AG zustande gekommen ist, wird auch der Vermittler die im Antrag zu diesem Vertrag enthaltenen Daten speichern. Den Namen des Vermittlers entnehmen Sie bitte dem Feld durch: Name des Vermittlers in Druckbuchstaben. Ein eventueller Zuständigkeitswechsel wird Ihnen mitgeteilt. Außerdem kann der Vermittler von der Deutscher Ring Bauspar kasse AG über sich ergebende Änderungen informiert werden, soweit dies DRB Land des Wohnsitzes Vorwahl/Telefon-Nr. Mobil-Nr. -Adresse Nein *Beachten Sie bitte die Erläuterungen auf der folgenden Seite dieses Antrages. Ja für die Vertragsentwicklung (Beratung/Betreuung) erforderlich ist. Ich bin damit ein verstanden, dass die Deutscher Ring Unternehmen und der Vermittler die Daten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen nutzen dürfen. Die vorstehenden Einwilligungserklärungen kann ich ohne Einfluss auf den Vertrag streichen oder jederzeit für die Zukunft widerrufen. Einlagensicherung Von den nachfolgend abgedruckten Informationen über die Entschädigungseinrichtung für privatrechtliche Institute und über den Bausparkas sen-einlagen sicherungsfonds e.v. habe ich Kenntnis genommen. Eine Durchschrift dieses Antrags und die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge, die ich anerkenne, habe ich erhalten. Den Freistellungsantrag erhalte ich mit der Bausparurkunde. Datum Unterschrift des Antragstellers Datum, Unterschrift des Vermittlers Gesellschaft/Vertrieb Geburtsname Beruf Der Antrag kann nur mit vollständiger angenommen werden. Vertragsbezogene Angaben Vermittlernummer Selbstständig Ja Nein Immobilieneigentümer Wohnort Familienstand Der Antragssteller für eigene Rechnung handelnd hat sich ausgewiesen durch: Personalausweis Nummer Ausstellende Behörde Geburtsort Reisepass Musterstadt Abschlussgebühr Regelsparbeitrag Bausparsumme (1,6% der Bausparsumme) (3,50 pro Bausparsumme) Spar-Tarif S (AKZ 81) Sparzins* p. a. Darlehenszins* p. a. X , 240, 52,50 1,25 % + 2,00 % Bonus 3,90 % (Sollzinssatz).000, Antrag auf Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VL) Ich beantrage nach dem Vermögensbildungsgesetz vermögenswirksame Leistungen auf mein Bausparkonto zu überweisen. Arbeitgeber Personalbüro, z.hd. von Personal-Nr. SPEDITION FAHRGUT Frau Müller Kontonummer Ab Datum Autogasse 5 n e u oder zum nächstmöglichen Termin Ort Steuer-Identifikationsnummer M U S T E R S T A D T Einzugsermächtigung Kontonummer (nur Girokonten) Bankleitzahl (BLZ) Name des Geldinstituts Spk. Musterstadt Monat/Jahr Ich ermächtige die Deutscher Ring Bausparkasse AG widerruflich von meinem Girokonto abzubuchen: 50 ab dem 1./ Einmaliger Einzug der Abschlussgebühr Widerrufsbelehrung Der Antragsteller kann seinen Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages binnen einer Frist von 14 Tagen nach Aushändigung dieser von ihm unterschriebenen Widerrufsbelehrung an ihn ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Deutscher Ring Bausparkasse AG, Hamburg. Ende der Widerrufsbelehrung Mustervertrieb X X M A X M U S T E R S T R deutsch kfm. Angestellter X Max Muster durch: Name des Vermittlers in Druckbuchstaben P a u l G l ü c k M U S T E R S T A D T D E U T S C H L A N D X verheiratet max.muster muster.de X Beispielburg Paul Glück Ausfüllhilfe / Musterantrag

4 Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrags Unser Liebling bei den Sparzinsen Persönliche Angaben Neukunde Bestandskunde Antragsteller Frau Herr Titel/Vorname Nachname Wohnort Geburtsdatum Geburtsname Land des Wohnsitzes Staatsangehörigkeit Beruf Selbstständig Immobilieneigentümer Familienstand Ja Nein Ja Nein Vorwahl/Telefon-Nr. Mobil-Nr. -Adresse Der Antrag kann nur mit vollständiger angenommen werden. Vertragsbezogene Angaben Spar-Tarif S (AKZ 81) Der Antragssteller für eigene Rechnung handelnd hat sich ausgewiesen durch: Personalausweis Nummer Ausstellende Behörde Geburtsort Reisepass Bausparsumme Abschlussgebühr (1,6 % der Bausparsumme) Sparzins* p. a. Darlehenszins* p. a , 240, 1,25 % + 2,00 % Bonus 3,90 % (Sollzinssatz).000, Antrag auf Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VL) Ich beantrage nach dem Vermögensbildungsgesetz vermögenswirksame Leistungen auf mein Bausparkonto zu überweisen. Arbeitgeber Personalbüro, z.hd. von Personal-Nr. Regelsparbeitrag (3,50 pro Bausparsumme) 52,50 Kontonummer Ab Datum oder zum nächstmöglichen Termin Ort Steuer-Identifikationsnummer 40 Einzugsermächtigung Kontonummer (nur Girokonten) Bankleitzahl (BLZ) Name des Geldinstituts Ich ermächtige die Deutscher Ring Bausparkasse AG widerruflich von meinem Girokonto abzubuchen: Datenschutzklausel Ich willige ein, dass die sich aus meinen Antragsunterlagen und aus der Vertragsdurchführung ergeben den personen bezogenen Daten in Datensammlungen der Bausparkasse bzw. in gemeinsamen Datensammlungen der Deutscher Ring Unternehmen verarbeitet und genutzt werden dürfen. Falls dieser Vertrag durch einen Vermittler der Deutscher Ring Bausparkasse AG zustande gekommen ist, wird auch der Vermittler die im Antrag zu diesem Vertrag enthaltenen Daten speichern. Den Namen des Vermittlers entnehmen Sie bitte dem Feld durch: Name des Vermittlers in Druckbuchstaben. Ein eventueller Zuständigkeitswechsel wird Ihnen mitgeteilt. Außerdem kann der Vermittler von der Deutscher Ring Bauspar kasse AG über sich ergebende Änderungen informiert werden, soweit dies Einmaliger Einzug der Abschlussgebühr für die Vertragsentwicklung (Beratung/Betreuung) erforderlich ist. Ich bin damit ein verstanden, dass die Deutscher Ring Unternehmen und der Vermittler die Daten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen nutzen dürfen. Die vorstehenden Einwilligungserklärungen kann ich ohne Einfluss auf den Vertrag streichen oder jederzeit für die Zukunft widerrufen. Einlagensicherung Von den nachfolgend abgedruckten Informationen über die Entschädigungseinrichtung für privatrechtliche Institute und über den Bausparkas sen-einlagen sicherungsfonds e.v. habe ich Kenntnis genommen. Eine Durchschrift dieses Antrags und die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge, die ich anerkenne, habe ich erhalten. Den Freistellungsantrag erhalte ich mit der Bausparurkunde. Datum Unterschrift des Antragstellers Datum, Unterschrift des Vermittlers ab dem 1./ 15. Monat/Jahr Widerrufsbelehrung Der Antragsteller kann seinen Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages binnen einer Frist von 14 Tagen nach Aushändigung dieser von ihm unterschriebenen Widerrufsbelehrung an ihn ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Deutscher Ring Bausparkasse AG, Hamburg. Ende der Widerrufsbelehrung. Gesellschaft/Vertrieb Vermittlernummer durch: Name des Vermittlers in Druckbuchstaben DRB *Beachten Sie bitte die Erläuterungen auf der folgenden Seite dieses Antrages. Original für die Bausparkasse

5 Erläuterungen zum Spar-Tarif S Sparzins Darlehenszins (Sollzinssatz) 1,25 % + 2,00 % Bonus 3,90 % (effektiver Jahreszins 4,17 % 5,31 %)* * Berechnet nach der Preisangabenverordnung Sparzins und Bonus gemäß Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB) 1. Das Bausparguthaben wird mit 1,25 % jährlich verzinst (Grundverzinsung). 2. Die Verzinsung erhöht sich rückwirkend um einen Bonus von 2,0 % (Bonusverzinsung) auf insgesamt 3,25 % jährlich, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Bausparvertrag hat mindestens 7 Jahre bestanden. Es wird eine Bewertungszahl von mindestens 4,0 erreicht. Der Bausparvertrag wurde nicht geändert gemäß 13. Der Bausparer verzichtet auf das Bauspardarlehen. Auf den Bausparvertrag wurden je Kalenderjahr maximal 10 % der Bausparsumme eingezahlt (Zahlungen zur Begleichung der Abschlussgebühr und staatliche Bausparförderprämien und -zulagen sind davon ausgenommen). Übersteigen die Einzahlungen in einem Kalenderjahr 10 % der Bausparsumme, entfällt die Bonusverzinsung vollständig für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Bausparvertrag wurde nicht abgetreten oder verpfändet. 3. Die Grundverzinsung endet mit der Bereitstellung des Bausparguthabens ( 6 Abs. 1). Wird die Annahme der Zuteilung widerrufen ( 5 Abs. 1) oder gilt sie als widerrufen ( 5 Abs. 2), so werden vom folgenden Tag an wieder Zinsen auf das Bausparkonto vergütet. Die Zinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des Kalenderjahrs gutgeschrieben. Endet die Verzinsung im Laufe des Kalenderjahrs, erfolgt die Zinsgutschrift zu diesem Zeitpunkt. 4. Der Bonus wird auf einem Sonderkonto geführt und gehört nicht zum Bausparguthaben. Die Bonusverzinsung wird für maximal 10 Jahre ab Vertragsbeginn gewährt. Der Bonus wird erst bei Beendigung der Grundverzinsung auf das Bausparkonto übertragen. 5. Die Zinsen und der Bonus werden nicht gesondert ausgezahlt. Regelungen für Überweisungen 1. Soweit in den nachfolgenden Absätzen 2 und 3 keine spezielle Regelung getroffen ist, haftet die Bausparkasse bei Überweisungen bei eigenem Verschulden sowie bei einem Verschulden zwischengeschalteter Kreditinstitute für einen durch die Verzögerung oder Nichtausführung einer Überweisung entstandenen Schaden maximal in Höhe von EUR, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einem zwischengeschalteten Kreditinstitut liegt, das der Bausparer vorgegeben hat. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie nicht für den Zinsschaden und für Gefahren, die die Bausparkasse besonders übernommen hat. 2. Bei Überweisungen bis zu EUR haftet die Bausparkasse für das Verschulden eines Kreditinstituts, das für eine Überweisung auf ein Konto eines Kreditinstituts mit Sitz innerhalb der päischen Union/der EWR-Staaten zwischengeschaltet wird, höchstens bis EUR je Überweisung, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einem zwischengeschalteten Kreditinstitut liegt, das der Bausparer vorgegeben hat. 3. Bei Überweisungen über EUR oder wenn der Überweisende ein Kreditinstitut ist oder wenn die Überweisung einem Konto eines Kreditinstituts mit Sitz außerhalb der päischen Union/der EWR-Staaten gutgeschrieben werden soll, gelten die Fristen für das Bewirken einer Überweisung nach 676 a BGB nicht. Die verschuldensunabhängige Haftung der Bausparkasse bei verspäteter, gekürzter oder gescheiterter Überweisung nach 676 b BGB sowie ihre Haftung für Verschulden zwischengeschalteter Kreditinstitute wird ausgeschlossen. Einlagensicherung Die Bausparkasse ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28, Berlin, und dem Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.v. (BESF), Klingelhöferstraße 4, Berlin, angeschlossen. Die EdB schützt Einlagen bis zu 100 % ihres Wertes, maximal jedoch jeweils EUR pro Einleger, der BESF darüber hinausgehend Bauspareinlagen in voller Höhe sowie sonstige Einlagen bis zur Höhe von insgesamt EUR pro Einleger. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn die Einlagen auf die Währung eines Staates außerhalb des päischen Wirtschaftsraumes lauten. Anspruch auf Entschädigung haben alle Privatpersonen sowie Personengesellschaften und kleinere Kapitalgesellschaften i. S. d. 267 Abs. 1 HGB. Nicht geschützt sind die Einlagen von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, Versicherungsunternehmen, mittleren und großen Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen der öffentlichen Hand. Die Kunden werden unverzüglich über den Eintritt des Entschädigungsfalles informiert. Der Anspruch auf Entschädigung ist durch den Kunden schriftlich innerhalb eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei der EdB anzumelden. Diese Anmeldung ist auch für den weiteren Entschädigungsanspruch gegenüber dem BESF ausreichend. Mit der Erfüllung des Entschädigungsanspruches gehen die Ansprüche gegen die Bausparkasse auf die EdB bzw. den BESF in der jeweiligen Entschädigungshöhe über. Der Anspruch auf Entschädigung verjährt nach 5 Jahren. Die Bausparkasse ist befugt, den vorgenannten Entschädigungseinrichtungen oder von diesen Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Postanschrift: Hamburg Telefon: 040/ Telefax: 040/ Bausparservice@DeutscherRing-Bausparen.de Internet: Sie erreichen uns telefonisch in der Zeit von 8 bis 18 Uhr Kundenbesuche: Ludwig-Erhard-Str Hamburg USt-IdNr DE Registergericht Amtsgericht Hamburg HRB Sitz Hamburg Vorstand: Sven C.Beyer, André Boldt Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Frank Grund Deutscher Ring Bausparkasse AG, Hamburg (BLZ ), Kto.-Nr. = Bausparvertragsnummer

6 Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen auf einen Bausparvertrag Antragsteller Frau Herr Titel/Vorname Nachname Wohnort Geburtsdatum Geburtsname Land des Wohnsitzes Antrag auf Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VL) Ich beantrage nach dem Vermögensbildungsgesetz vermögenswirksame Leistungen auf mein Bausparkonto zu überweisen. Arbeitgeber Personalbüro, z.hd. von Personal-Nr. Kontonummer Ab Datum Ort 40 oder zum nächstmöglichen Termin Steuer-Identifikationsnummer Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Arbeitnehmer stellt hiermit den Antrag, Arbeitgeberleistungen bzw. Teile des Arbeitsentgeltes als vermögenswirksame Anlage auf einen bei uns bestehenden Bausparvertrag zu überweisen. Die vermögenswirksamen Leistungen sind direkt an uns zu überweisen. Lesen Sie dazu bitte die nebenstehenden Hinweise, die Ihnen sagen, was Sie bei der Überweisung beachten müssen. Mit freundlichen Grüßen Deutscher Ring Bausparkasse AG Datum Unterschrift des Antragstellers Jede Überweisung muss folgende Angaben enthalten: Empfänger: Name des Arbeitnehmers (Bausparers) Kontonummer: Nummer des Bausparkontos bei (Bank): Deutscher Ring Bausparkasse AG, Hamburg Bankleitzahl: Verwendungs Kenn zeichnung als vermözweck: genswirksame Leistungen (VL), möglichst mit Angabe von Monat/Jahr (z. B. 04/2012) Beispiel: VL Max Muster 04/2012 Auftraggeber: Name und Anschrift des Arbeitgebers Beim Bausparen kann der Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen für 2 Anlageformen anlegen lassen: a) als Aufwendungen, die nach den Vorschriften des Wohnungsbauprämiengesetzes angelegt werden ( 2 Abs. 1 Ziff. 4 VermBG Auszug) auf seinem eigenen Bausparvertrag, auf dem Bausparvertrag seines Ehegatten, wenn die Ehe seit Beginn des Kalenderjahres besteht und die Ehegatten nicht dauernd getrennt gelebt haben, b) als Aufwendung zur Erfüllung von Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit bestimmten wohnwirtschaftlichen Maßnahmen entstanden sind, wie z. B. Zins- und Tilgungsleistung für Bauspardarlehen ( 2 Abs. 1 Ziff. 5 Buchstabe d. VermBG). Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird auf einem gesonderten Formular beantragt und vom Finanzamt nach Prüfung des Einkommens festgesetzt. DRB Kopie für den Arbeitgeber

7 Postanschrift: Hamburg Telefon: 040/ Telefax: 040/ Internet: Sie erreichen uns telefonisch in der Zeit von 8 bis 18 Uhr Kundenbesuche: Ludwig-Erhard-Str Hamburg USt-IdNr DE Registergericht Amtsgericht Hamburg HRB Sitz Hamburg Vorstand: Sven C.Beyer, André Boldt Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Frank Grund Deutscher Ring Bausparkasse AG, Hamburg (BLZ ), Kto.-Nr. = Bausparvertragsnummer

8 Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrags Unser Liebling bei den Sparzinsen Persönliche Angaben Neukunde Bestandskunde Antragsteller Frau Herr Titel/Vorname Nachname Wohnort Geburtsdatum Geburtsname Land des Wohnsitzes Staatsangehörigkeit Beruf Selbstständig Immobilieneigentümer Familienstand Ja Nein Ja Nein Vorwahl/Telefon-Nr. Mobil-Nr. -Adresse Der Antrag kann nur mit vollständiger angenommen werden. Vertragsbezogene Angaben Spar-Tarif S (AKZ 81) Der Antragssteller für eigene Rechnung handelnd hat sich ausgewiesen durch: Personalausweis Nummer Ausstellende Behörde Geburtsort Reisepass Bausparsumme Abschlussgebühr (1,6 % der Bausparsumme) Sparzins* p. a. Darlehenszins* p. a , 240, 1,25 % + 2,00 % Bonus 3,90 % (Sollzinssatz).000, Antrag auf Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VL) Ich beantrage nach dem Vermögensbildungsgesetz vermögenswirksame Leistungen auf mein Bausparkonto zu überweisen. Arbeitgeber Personalbüro, z.hd. von Personal-Nr. Regelsparbeitrag (3,50 pro Bausparsumme) 52,50 Kontonummer Ab Datum oder zum nächstmöglichen Termin Ort Steuer-Identifikationsnummer 40 Einzugsermächtigung Kontonummer (nur Girokonten) Bankleitzahl (BLZ) Name des Geldinstituts Ich ermächtige die Deutscher Ring Bausparkasse AG widerruflich von meinem Girokonto abzubuchen: Datenschutzklausel Ich willige ein, dass die sich aus meinen Antragsunterlagen und aus der Vertragsdurchführung ergeben den personen bezogenen Daten in Datensammlungen der Bausparkasse bzw. in gemeinsamen Datensammlungen der Deutscher Ring Unternehmen verarbeitet und genutzt werden dürfen. Falls dieser Vertrag durch einen Vermittler der Deutscher Ring Bausparkasse AG zustande gekommen ist, wird auch der Vermittler die im Antrag zu diesem Vertrag enthaltenen Daten speichern. Den Namen des Vermittlers entnehmen Sie bitte dem Feld durch: Name des Vermittlers in Druckbuchstaben. Ein eventueller Zuständigkeitswechsel wird Ihnen mitgeteilt. Außerdem kann der Vermittler von der Deutscher Ring Bauspar kasse AG über sich ergebende Änderungen informiert werden, soweit dies Einmaliger Einzug der Abschlussgebühr für die Vertragsentwicklung (Beratung/Betreuung) erforderlich ist. Ich bin damit ein verstanden, dass die Deutscher Ring Unternehmen und der Vermittler die Daten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen nutzen dürfen. Die vorstehenden Einwilligungserklärungen kann ich ohne Einfluss auf den Vertrag streichen oder jederzeit für die Zukunft widerrufen. Einlagensicherung Von den nachfolgend abgedruckten Informationen über die Entschädigungseinrichtung für privatrechtliche Institute und über den Bausparkas sen-einlagen sicherungsfonds e.v. habe ich Kenntnis genommen. Eine Durchschrift dieses Antrags und die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge, die ich anerkenne, habe ich erhalten. Den Freistellungsantrag erhalte ich mit der Bausparurkunde. Datum Unterschrift des Antragstellers Datum, Unterschrift des Vermittlers ab dem 1./ 15. Monat/Jahr Widerrufsbelehrung Der Antragsteller kann seinen Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages binnen einer Frist von 14 Tagen nach Aushändigung dieser von ihm unterschriebenen Widerrufsbelehrung an ihn ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Deutscher Ring Bausparkasse AG, Hamburg. Ende der Widerrufsbelehrung. Gesellschaft/Vertrieb Vermittlernummer durch: Name des Vermittlers in Druckbuchstaben DRB *Beachten Sie bitte die Erläuterungen auf der folgenden Seite dieses Antrages. Kopie für den Kundenbetreuer

9 Erläuterungen zum Spar-Tarif S Sparzins Darlehenszins (Sollzinssatz) 1,25 % + 2,00 % Bonus 3,90 % (effektiver Jahreszins 4,17 % 5,31 %)* * Berechnet nach der Preisangabenverordnung Sparzins und Bonus gemäß Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB) 1. Das Bausparguthaben wird mit 1,25 % jährlich verzinst (Grundverzinsung). 2. Die Verzinsung erhöht sich rückwirkend um einen Bonus von 2,0 % (Bonusverzinsung) auf insgesamt 3,25 % jährlich, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Bausparvertrag hat mindestens 7 Jahre bestanden. Es wird eine Bewertungszahl von mindestens 4,0 erreicht. Der Bausparvertrag wurde nicht geändert gemäß 13. Der Bausparer verzichtet auf das Bauspardarlehen. Auf den Bausparvertrag wurden je Kalenderjahr maximal 10 % der Bausparsumme eingezahlt (Zahlungen zur Begleichung der Abschlussgebühr und staatliche Bausparförderprämien und -zulagen sind davon ausgenommen). Übersteigen die Einzahlungen in einem Kalenderjahr 10 % der Bausparsumme, entfällt die Bonusverzinsung vollständig für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Bausparvertrag wurde nicht abgetreten oder verpfändet. 3. Die Grundverzinsung endet mit der Bereitstellung des Bausparguthabens ( 6 Abs. 1). Wird die Annahme der Zuteilung widerrufen ( 5 Abs. 1) oder gilt sie als widerrufen ( 5 Abs. 2), so werden vom folgenden Tag an wieder Zinsen auf das Bausparkonto vergütet. Die Zinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des Kalenderjahrs gutgeschrieben. Endet die Verzinsung im Laufe des Kalenderjahrs, erfolgt die Zinsgutschrift zu diesem Zeitpunkt. 4. Der Bonus wird auf einem Sonderkonto geführt und gehört nicht zum Bausparguthaben. Die Bonusverzinsung wird für maximal 10 Jahre ab Vertragsbeginn gewährt. Der Bonus wird erst bei Beendigung der Grundverzinsung auf das Bausparkonto übertragen. 5. Die Zinsen und der Bonus werden nicht gesondert ausgezahlt. Regelungen für Überweisungen 1. Soweit in den nachfolgenden Absätzen 2 und 3 keine spezielle Regelung getroffen ist, haftet die Bausparkasse bei Überweisungen bei eigenem Verschulden sowie bei einem Verschulden zwischengeschalteter Kreditinstitute für einen durch die Verzögerung oder Nichtausführung einer Überweisung entstandenen Schaden maximal in Höhe von EUR, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einem zwischengeschalteten Kreditinstitut liegt, das der Bausparer vorgegeben hat. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie nicht für den Zinsschaden und für Gefahren, die die Bausparkasse besonders übernommen hat. 2. Bei Überweisungen bis zu EUR haftet die Bausparkasse für das Verschulden eines Kreditinstituts, das für eine Überweisung auf ein Konto eines Kreditinstituts mit Sitz innerhalb der päischen Union/der EWR-Staaten zwischengeschaltet wird, höchstens bis EUR je Überweisung, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einem zwischengeschalteten Kreditinstitut liegt, das der Bausparer vorgegeben hat. 3. Bei Überweisungen über EUR oder wenn der Überweisende ein Kreditinstitut ist oder wenn die Überweisung einem Konto eines Kreditinstituts mit Sitz außerhalb der päischen Union/der EWR-Staaten gutgeschrieben werden soll, gelten die Fristen für das Bewirken einer Überweisung nach 676 a BGB nicht. Die verschuldensunabhängige Haftung der Bausparkasse bei verspäteter, gekürzter oder gescheiterter Überweisung nach 676 b BGB sowie ihre Haftung für Verschulden zwischengeschalteter Kreditinstitute wird ausgeschlossen. Einlagensicherung Die Bausparkasse ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28, Berlin, und dem Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.v. (BESF), Klingelhöferstraße 4, Berlin, angeschlossen. Die EdB schützt Einlagen bis zu 100 % ihres Wertes, maximal jedoch jeweils EUR pro Einleger, der BESF darüber hinausgehend Bauspareinlagen in voller Höhe sowie sonstige Einlagen bis zur Höhe von insgesamt EUR pro Einleger. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn die Einlagen auf die Währung eines Staates außerhalb des päischen Wirtschaftsraumes lauten. Anspruch auf Entschädigung haben alle Privatpersonen sowie Personengesellschaften und kleinere Kapitalgesellschaften i. S. d. 267 Abs. 1 HGB. Nicht geschützt sind die Einlagen von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, Versicherungsunternehmen, mittleren und großen Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen der öffentlichen Hand. Die Kunden werden unverzüglich über den Eintritt des Entschädigungsfalles informiert. Der Anspruch auf Entschädigung ist durch den Kunden schriftlich innerhalb eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei der EdB anzumelden. Diese Anmeldung ist auch für den weiteren Entschädigungsanspruch gegenüber dem BESF ausreichend. Mit der Erfüllung des Entschädigungsanspruches gehen die Ansprüche gegen die Bausparkasse auf die EdB bzw. den BESF in der jeweiligen Entschädigungshöhe über. Der Anspruch auf Entschädigung verjährt nach 5 Jahren. Die Bausparkasse ist befugt, den vorgenannten Entschädigungseinrichtungen oder von diesen Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Postanschrift: Hamburg Telefon: 040/ Telefax: 040/ Bausparservice@DeutscherRing-Bausparen.de Internet: Sie erreichen uns telefonisch in der Zeit von 8 bis 18 Uhr Kundenbesuche: Ludwig-Erhard-Str Hamburg USt-IdNr DE Registergericht Amtsgericht Hamburg HRB Sitz Hamburg Vorstand: Sven C.Beyer, André Boldt Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Frank Grund Deutscher Ring Bausparkasse AG, Hamburg (BLZ ), Kto.-Nr. = Bausparvertragsnummer

10 Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrags Unser Liebling bei den Sparzinsen Persönliche Angaben Neukunde Bestandskunde Antragsteller Frau Herr Titel/Vorname Nachname Wohnort Geburtsdatum Geburtsname Land des Wohnsitzes Staatsangehörigkeit Beruf Selbstständig Immobilieneigentümer Familienstand Ja Nein Ja Nein Vorwahl/Telefon-Nr. Mobil-Nr. -Adresse Der Antrag kann nur mit vollständiger angenommen werden. Vertragsbezogene Angaben Spar-Tarif S (AKZ 81) Der Antragssteller für eigene Rechnung handelnd hat sich ausgewiesen durch: Personalausweis Nummer Ausstellende Behörde Geburtsort Reisepass Bausparsumme Abschlussgebühr (1,6 % der Bausparsumme) Sparzins* p. a. Darlehenszins* p. a , 240, 1,25 % + 2,00 % Bonus 3,90 % (Sollzinssatz).000, Antrag auf Anlage vermögenswirksamer Leistungen (VL) Ich beantrage nach dem Vermögensbildungsgesetz vermögenswirksame Leistungen auf mein Bausparkonto zu überweisen. Arbeitgeber Personalbüro, z.hd. von Personal-Nr. Regelsparbeitrag (3,50 pro Bausparsumme) 52,50 Kontonummer Ab Datum oder zum nächstmöglichen Termin Ort Steuer-Identifikationsnummer 40 Einzugsermächtigung Kontonummer (nur Girokonten) Bankleitzahl (BLZ) Name des Geldinstituts Ich ermächtige die Deutscher Ring Bausparkasse AG widerruflich von meinem Girokonto abzubuchen: Datenschutzklausel Ich willige ein, dass die sich aus meinen Antragsunterlagen und aus der Vertragsdurchführung ergeben den personen bezogenen Daten in Datensammlungen der Bausparkasse bzw. in gemeinsamen Datensammlungen der Deutscher Ring Unternehmen verarbeitet und genutzt werden dürfen. Falls dieser Vertrag durch einen Vermittler der Deutscher Ring Bausparkasse AG zustande gekommen ist, wird auch der Vermittler die im Antrag zu diesem Vertrag enthaltenen Daten speichern. Den Namen des Vermittlers entnehmen Sie bitte dem Feld durch: Name des Vermittlers in Druckbuchstaben. Ein eventueller Zuständigkeitswechsel wird Ihnen mitgeteilt. Außerdem kann der Vermittler von der Deutscher Ring Bauspar kasse AG über sich ergebende Änderungen informiert werden, soweit dies Einmaliger Einzug der Abschlussgebühr für die Vertragsentwicklung (Beratung/Betreuung) erforderlich ist. Ich bin damit ein verstanden, dass die Deutscher Ring Unternehmen und der Vermittler die Daten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen nutzen dürfen. Die vorstehenden Einwilligungserklärungen kann ich ohne Einfluss auf den Vertrag streichen oder jederzeit für die Zukunft widerrufen. Einlagensicherung Von den nachfolgend abgedruckten Informationen über die Entschädigungseinrichtung für privatrechtliche Institute und über den Bausparkas sen-einlagen sicherungsfonds e.v. habe ich Kenntnis genommen. Eine Durchschrift dieses Antrags und die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge, die ich anerkenne, habe ich erhalten. Den Freistellungsantrag erhalte ich mit der Bausparurkunde. Datum Unterschrift des Antragstellers Datum, Unterschrift des Vermittlers ab dem 1./ 15. Monat/Jahr Widerrufsbelehrung Der Antragsteller kann seinen Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages binnen einer Frist von 14 Tagen nach Aushändigung dieser von ihm unterschriebenen Widerrufsbelehrung an ihn ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die Deutscher Ring Bausparkasse AG, Hamburg. Ende der Widerrufsbelehrung. Gesellschaft/Vertrieb Vermittlernummer durch: Name des Vermittlers in Druckbuchstaben DRB *Beachten Sie bitte die Erläuterungen auf der folgenden Seite dieses Antrages. Kopie für den Antragsteller

11 Erläuterungen zum Spar-Tarif S Sparzins Darlehenszins (Sollzinssatz) 1,25 % + 2,00 % Bonus 3,90 % (effektiver Jahreszins 4,17 % 5,31 %)* * Berechnet nach der Preisangabenverordnung Sparzins und Bonus gemäß Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB) 1. Das Bausparguthaben wird mit 1,25 % jährlich verzinst (Grundverzinsung). 2. Die Verzinsung erhöht sich rückwirkend um einen Bonus von 2,0 % (Bonusverzinsung) auf insgesamt 3,25 % jährlich, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Bausparvertrag hat mindestens 7 Jahre bestanden. Es wird eine Bewertungszahl von mindestens 4,0 erreicht. Der Bausparvertrag wurde nicht geändert gemäß 13. Der Bausparer verzichtet auf das Bauspardarlehen. Auf den Bausparvertrag wurden je Kalenderjahr maximal 10 % der Bausparsumme eingezahlt (Zahlungen zur Begleichung der Abschlussgebühr und staatliche Bausparförderprämien und -zulagen sind davon ausgenommen). Übersteigen die Einzahlungen in einem Kalenderjahr 10 % der Bausparsumme, entfällt die Bonusverzinsung vollständig für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Bausparvertrag wurde nicht abgetreten oder verpfändet. 3. Die Grundverzinsung endet mit der Bereitstellung des Bausparguthabens ( 6 Abs. 1). Wird die Annahme der Zuteilung widerrufen ( 5 Abs. 1) oder gilt sie als widerrufen ( 5 Abs. 2), so werden vom folgenden Tag an wieder Zinsen auf das Bausparkonto vergütet. Die Zinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des Kalenderjahrs gutgeschrieben. Endet die Verzinsung im Laufe des Kalenderjahrs, erfolgt die Zinsgutschrift zu diesem Zeitpunkt. 4. Der Bonus wird auf einem Sonderkonto geführt und gehört nicht zum Bausparguthaben. Die Bonusverzinsung wird für maximal 10 Jahre ab Vertragsbeginn gewährt. Der Bonus wird erst bei Beendigung der Grundverzinsung auf das Bausparkonto übertragen. 5. Die Zinsen und der Bonus werden nicht gesondert ausgezahlt. Regelungen für Überweisungen 1. Soweit in den nachfolgenden Absätzen 2 und 3 keine spezielle Regelung getroffen ist, haftet die Bausparkasse bei Überweisungen bei eigenem Verschulden sowie bei einem Verschulden zwischengeschalteter Kreditinstitute für einen durch die Verzögerung oder Nichtausführung einer Überweisung entstandenen Schaden maximal in Höhe von EUR, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einem zwischengeschalteten Kreditinstitut liegt, das der Bausparer vorgegeben hat. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie nicht für den Zinsschaden und für Gefahren, die die Bausparkasse besonders übernommen hat. 2. Bei Überweisungen bis zu EUR haftet die Bausparkasse für das Verschulden eines Kreditinstituts, das für eine Überweisung auf ein Konto eines Kreditinstituts mit Sitz innerhalb der päischen Union/der EWR-Staaten zwischengeschaltet wird, höchstens bis EUR je Überweisung, es sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einem zwischengeschalteten Kreditinstitut liegt, das der Bausparer vorgegeben hat. 3. Bei Überweisungen über EUR oder wenn der Überweisende ein Kreditinstitut ist oder wenn die Überweisung einem Konto eines Kreditinstituts mit Sitz außerhalb der päischen Union/der EWR-Staaten gutgeschrieben werden soll, gelten die Fristen für das Bewirken einer Überweisung nach 676 a BGB nicht. Die verschuldensunabhängige Haftung der Bausparkasse bei verspäteter, gekürzter oder gescheiterter Überweisung nach 676 b BGB sowie ihre Haftung für Verschulden zwischengeschalteter Kreditinstitute wird ausgeschlossen. Einlagensicherung Die Bausparkasse ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28, Berlin, und dem Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.v. (BESF), Klingelhöferstraße 4, Berlin, angeschlossen. Die EdB schützt Einlagen bis zu 100 % ihres Wertes, maximal jedoch jeweils EUR pro Einleger, der BESF darüber hinausgehend Bauspareinlagen in voller Höhe sowie sonstige Einlagen bis zur Höhe von insgesamt EUR pro Einleger. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn die Einlagen auf die Währung eines Staates außerhalb des päischen Wirtschaftsraumes lauten. Anspruch auf Entschädigung haben alle Privatpersonen sowie Personengesellschaften und kleinere Kapitalgesellschaften i. S. d. 267 Abs. 1 HGB. Nicht geschützt sind die Einlagen von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, Versicherungsunternehmen, mittleren und großen Kapitalgesellschaften sowie Unternehmen der öffentlichen Hand. Die Kunden werden unverzüglich über den Eintritt des Entschädigungsfalles informiert. Der Anspruch auf Entschädigung ist durch den Kunden schriftlich innerhalb eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei der EdB anzumelden. Diese Anmeldung ist auch für den weiteren Entschädigungsanspruch gegenüber dem BESF ausreichend. Mit der Erfüllung des Entschädigungsanspruches gehen die Ansprüche gegen die Bausparkasse auf die EdB bzw. den BESF in der jeweiligen Entschädigungshöhe über. Der Anspruch auf Entschädigung verjährt nach 5 Jahren. Die Bausparkasse ist befugt, den vorgenannten Entschädigungseinrichtungen oder von diesen Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Postanschrift: Hamburg Telefon: 040/ Telefax: 040/ Bausparservice@DeutscherRing-Bausparen.de Internet: Sie erreichen uns telefonisch in der Zeit von 8 bis 18 Uhr Kundenbesuche: Ludwig-Erhard-Str Hamburg USt-IdNr DE Registergericht Amtsgericht Hamburg HRB Sitz Hamburg Vorstand: Sven C.Beyer, André Boldt Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Frank Grund Deutscher Ring Bausparkasse AG, Hamburg (BLZ ), Kto.-Nr. = Bausparvertragsnummer

12 Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB) Spar-Tarif S (Stand ) Präambel: Inhalt und Zweck des Bausparens 1 Vertragsabschluss, Abschlussgebühr 2 Sparzahlungen 3 Verzinsung des Sparguthabens 4 Voraussetzungen und Reihenfolge der Zuteilung des Bausparvertrags 5 Verfahren bei Zuteilung, Vertragsfortsetzung 6 Bereitstellung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen 7 Darlehensvoraussetzungen, Sicherheiten 8 Risikolebensversicherung 9 Auszahlung des Bauspardarlehens 10 Darlehensgebühr 11 Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens Präambel: Inhalt und Zweck des Bausparens Bausparen ist zielgerichtetes Sparen, um für wohnungswirtschaftliche Verwendungen Darlehen zu erlangen, deren Verzinsung niedrig, von Anfang an fest vereinbart und von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt unabhängig ist. Durch den Abschluss eines Bausparvertrags wird man Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Am Beginn steht dabei die Sparphase, also eine Leistung des Bausparers zu Gunsten der Gemeinschaft. Damit erwirbt der Sparer das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form des besonders zinsgünstigen Bauspardarlehens. Die Mittel hierfür stammen aus den von den Bausparern angesammelten Geldern, insbesondere den Spar- und Tilgungsleistungen. Der Bausparer schließt hierfür einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. Hat er das im Vertrag vereinbarte Mindestsparguthaben angespart und bestand das Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne, wird der Vertrag zugeteilt. Die Bausparkasse zahlt dann das angesparte Guthaben und nach Beleihungs- und Bonitätsprüfung das Bauspardarlehen aus. Die Bausparsumme ist also der Betrag, über den der Bausparer für seine Finanzierung mit Beginn der Darlehensphase verfügen kann. Für die Reihenfolge der Zuteilung errechnet die Bausparkasse aus Sparsumme und Spardauer für jeden Bausparvertrag eine Bewertungszahl. Der Bausparer beeinflusst also mit seinem Sparverhalten den Zeitpunkt der Zuteilung. Die Bausparverträge mit den höchsten Bewertungszahlen haben als erste Anspruch auf Zuteilung. Ein Bausparer, der länger spart und damit eine höhere Bewertungszahl erreicht (siehe Tilgungsbeitragstabelle 11 Abs. 2), erhält als Gegenleistung das Recht, durch eine geringere Monatsrate eine längere Darlehenslaufzeit in Anspruch zu nehmen. Wofür Bauspardarlehen verwendet werden können, ist im Bausparkassengesetz geregelt. Der wichtigste Verwendungszweck ist der Erwerb von Wohneigentum durch Bau oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses. Zulässige wohnungswirtschaftliche Verwendungen sind zum Beispiel auch Aus- und Umbauten, Modernisierungen und Umschuldungen und der Erwerb von Altenwohnrechten. Die vom Bausparer zu erbringenden Entgelte/Gebühren und Zinsen sind in der nachfolgenden Übersicht enthalten: Abschlussgebühr in Höhe von 1,6 % der Bausparsumme ( 1 Abs. 2) Gebundener Sollzins in Höhe von 3,9 % des Bauspardarlehens ( 11 Abs. 1) Kontogebühr in Höhe von jährlich 11,00 EUR ( 17 Abs. 1) Unter bestimmten Voraussetzungen anfallende Entgelte/Gebühren ( 6 Abs. 2, 8, 13 Abs. 5, 15 Abs. 1, 17 Abs. 2 4) Die Verzinsung des Bausparguthabens ist in 3 geregelt. 12 Kündigung des Bauspardarlehens durch die Bausparkasse 13 Teilung, Zusammenlegung, Ermäßigung, Erhöhung von Bausparverträgen 14 Vertragsübertragung, Abtretung und Verpfändung 15 Kündigung des Bausparvertrags 16 Kontoführung 17 Kontogebühr, Entgelte und Auslagen 18 Aufrechnung, Zurückbehaltung 19 Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Bausparers 20 Sicherung der Bauspareinlagen 21 Bedingungsänderungen 22 Wahlrechte der Bausparkasse 1 Vertragsabschluss, Abschlussgebühr (1) Die Bausparkasse bestätigt dem Bausparer unverzüglich die Annahme des Bausparantrags und den Vertragsbeginn. Die Bausparsumme soll ein Vielfaches von Tausend EUR und mindestens EUR (Mindestbausparsumme) betragen. (2) Mit Abschluss des Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr von 1,6 % der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht auch nicht anteilig zurückgezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder nicht voll in Anspruch genommen wird. 2 Sparzahlungen (1) Der e Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme beträgt 3,5 der Bausparsumme (Regelsparbeitrag). (2) Die Bausparkasse kann die Annahme von Zahlungen, die den Regelsparbeitrag übersteigen (Sonderzahlungen), von ihrer Zustimmung abhängig machen. (3) Eine Besparung über die Bausparsumme hinaus ist nicht zulässig. 3 Verzinsung des Sparguthabens (1) Das Bausparguthaben wird mit 1,25 % jährlich verzinst (Grundverzinsung). (2) Die Verzinsung erhöht sich rückwirkend um einen Bonus von 2,0 % (Bonusverzinsung) auf insgesamt 3,25 % jährlich, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Bausparvertrag hat mindestens 7 Jahre bestanden. Es wird eine Bewertungszahl von mindestens 4,0 erreicht. Der Bausparvertrag wurde nicht geändert gemäß 13. Der Bausparer verzichtet auf das Bauspardarlehen. Auf den Bausparvertrag wurden je Kalenderjahr maximal 10 % der Bausparsumme eingezahlt (Zahlungen zur Begleichung der Abschlussgebühr und staatliche Bausparförderprämien und -zulagen sind davon ausgenommen). Übersteigen die Einzahlungen in einem Kalenderjahr 10 % der Bausparsumme, entfällt die Bonusverzinsung vollständig für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Bausparvertrag wurde nicht abgetreten oder verpfändet. (3) Die Grundverzinsung endet mit der Bereitstellung des Bausparguthabens ( 6 Abs. 1). Wird die Annahme der Zuteilung widerrufen ( 5 Abs. 1) oder gilt sie als widerrufen ( 5 Abs. 2), so werden vom folgenden Tag an wieder Zinsen auf das Bausparkonto vergütet. Die Zinsen werden dem Bausparguthaben jeweils am Ende des Kalenderjahrs gutgeschrieben. Endet die Verzinsung im Laufe des Kalenderjahrs, erfolgt die Zinsgutschrift zu diesem Zeitpunkt. Postanschrift: Hamburg Telefon: 040/ Telefax: 040/ Bausparservice@DeutscherRing-Bausparen.de Internet: Sie erreichen uns telefonisch in der Zeit von 8 bis 18 Uhr Kundenbesuche: Ludwig-Erhard-Str Hamburg USt-IdNr DE Registergericht Amtsgericht Hamburg HRB Sitz Hamburg Vorstand: Sven C.Beyer, André Boldt Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Frank Grund Deutscher Ring Bausparkasse AG, Hamburg (BLZ ), Kto.-Nr. = Bausparvertragsnummer DRB

13 (4) Der Bonus wird auf einem Sonderkonto geführt und gehört nicht zum Bausparguthaben. Die Bonusverzinsung wird für maximal 10 Jahre ab Vertragsbeginn gewährt. Der Bonus wird erst bei Beendigung der Grundverzinsung auf das Bausparkonto übertragen. (5) Die Zinsen und der Bonus werden nicht gesondert ausgezahlt. 4 Voraussetzungen und Reihenfolge der Zuteilung des Bausparvertrags (1) Die Zuteilung des Bausparvertrags ist eine Voraussetzung für die Auszahlung der Bausparsumme. Die Zuteilung wird dem Bausparer mitgeteilt mit der Aufforderung, innerhalb von 4 Wochen ab Datum der Zuteilung zu erklären, ob er die Rechte aus der Zuteilung wahrnimmt (Zuteilungsannahme). (2) Die Bausparkasse nimmt die Zuteilungen jeweils am letzten Tag eines jeden Monats vor (Zuteilungstermin). Um die zuzuteilenden Bausparverträge zu ermitteln, geht die Bausparkasse wie folgt vor: a) Die Zuteilungstermine der Kalenderquartale werden zu Zuteilungsperioden zusammengefasst. Jeder Zuteilungsperiode ist ein Bewertungsstichtag zugeordnet. Der zugehörige Bewertungsstichtag für die Zuteilungsperiode ist für das: 1. Quartal der des Vorjahrs, 2. Quartal der des Vorjahrs, 3. Quartal der des laufenden Jahrs, 4. Quartal der des laufenden Jahrs. b) An den Bewertungsstichtagen wird jeweils die Bewertungszahl als Maß für die Sparleistung des Bausparers ermittelt. Die Bewertungszahl des einzelnen Bausparvertrags ist die Summe sämtlicher Habensalden (jeweilige Höhe des Bausparguthabens) an den vom Bausparvertrag schon durchlaufenen Bewertungsstichtagen, multipliziert mit dem Bewertungszahlfaktor 1,7, geteilt durch die Bausparsumme. c) Für Zuteilungen innerhalb einer Zuteilungsperiode können nur die Bausparverträge berücksichtigt werden, bei denen am zugehörigen Bewertungsstichtag das Bausparguthaben des Vertrags mindestens 50 % der Bausparsumme (Mindestsparguthaben) erreicht hat und die Bewertungszahl mindestens 4,8 (Mindestbewertungszahl) beträgt. d) Bausparverträge, die die Voraussetzungen nach Absatz 2c erfüllen, werden zum Zuteilungstermin zugeteilt, soweit die für die Zuteilung verfügbaren Mittel ausreichen. Die Bausparkasse errechnet für jeden Zuteilungstermin eine Zielbewertungszahl. Dies ist die niedrigste Bewertungszahl, die zur Zuteilung ausreicht. 5 Verfahren bei Zuteilung, Vertragsfortsetzung (1) Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung ( 4 Abs. 1) und Mehrzuteilung ( 6 Abs. 1a) widerrufen, solange die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat. (2) Hat der Bausparer innerhalb von 10 Kalendermonaten nach Annahme der Zuteilung die von der Bausparkasse verlangten Unterlagen und Sicherheiten nicht beigebracht, und hat die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen, so gilt die Annahme der Zuteilung als widerrufen, wenn eine dem Bausparer unter Hinweis auf die Rechtsfolgen gestellte Frist von 2 Monaten fruchtlos abläuft. (3) Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt. Widerruft der Bausparer die Annahme der Zuteilung, gilt die Annahme der Mehrzuteilung ebenfalls als widerrufen. (4) Setzt der Bausparer seinen Vertrag fort, kann er seine Rechte aus der Zuteilung jederzeit wieder geltend machen. In diesem Fall ist der Bausparvertrag bei dem Zuteilungstermin, der dem Ablauf von 3 Monaten nach Eingang seiner Erklärung folgt, vorrangig zu berücksichtigen. Machen mehrere Bausparer ihre Rechte wieder geltend, so werden sie dabei in der Reihenfolge des Eingangs der Erklärungen gemäß den für die Zuteilung verfügbaren Mitteln berücksichtigt. 6 Bereitstellung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen (1) Mit Annahme der Zuteilung stellt die Bausparkasse dem Bausparer sein Bausparguthaben und ein Bauspardarlehen in Höhe der halben Bausparsumme bereit. Danach kann der Bausparer über das Bausparguthaben jederzeit, über das Bauspardarlehen nach Erfüllung der Voraussetzungen des 7 verfügen. a) Die Bausparkasse kann dem Bausparer nach mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Voraussetzungen eine Absenkung des Tilgungsbeitrags bzw. ein erhöhtes Bauspardarlehen mit modifiziertem oder unverändertem Tilgungsbeitrag (Mehrzuteilung) anbieten. Das Angebot auf Mehrzuteilung erhält der Bausparer zusammen mit der Zuteilungsmitteilung gemäß 4 Abs. 1. Das Angebot auf Mehrzuteilung läuft mit der Zuteilungsannahmefrist aus. b) Macht der Bausparer nach Vertragsfortsetzung gemäß 5 seine Rechte erneut geltend, kann ihm gemäß 6 Abs. 1a erneut die Mehrzuteilung angeboten werden. (2) Für das bereitgehaltene Bauspardarlehen verlangt die Bausparkasse von dem vierten auf die Bereitstellung folgenden Monatsersten an 0,25 % Zins. 7 Darlehensvoraussetzungen, Sicherheiten (1) Die Bausparkasse hat einen Anspruch auf die Bestellung ausreichender Sicherheiten für ihre Forderungen aus dem Bauspardarlehen. In der Regel sind die Forderungen durch Grundpfandrecht an einem überwiegend Wohnzwecken dienenden inländischen Pfandobjekt zu sichern. Die Sicherung an einem Pfandobjekt in einem anderen Mitgliedsstaat der päischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den päischen Wirtschaftsraum ist mit Zustimmung der Bausparkasse möglich. (2) Das Bauspardarlehen darf zusammen mit vor- oder gleichrangigen Belastungen 80 % des von der Bausparkasse festgesetzten Beleihungswerts nicht übersteigen. (3) Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Nachweis für die Gebäudeversicherung gegen die Risiken Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und bei Bedarf gegen weitere Elementarschäden zum gleitenden Neuwert kann gefordert werden. (4) Unabhängig von der Sicherung sind Voraussetzung für die Darlehensgewährung die Kreditwürdigkeit und der Nachweis, dass die Monatsraten ( 11 Abs. 2) ohne Gefährdung sonstiger Verpflichtungen erbracht werden können. (5) Die Bausparkasse kann für ihre persönlichen und dinglichen Ansprüche die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung verlangen. (6) Gehen dem Grundpfandrecht der Bausparkasse Grundpfandrechte Dritter im Range vor oder haben Grundpfandrechte Dritter den gleichen Rang wie das Grundpfandrecht der Bausparkasse, kann sie verlangen, dass der Grundstückseigentümer seine Ansprüche gegen vor oder gleichrangige Grundschuldgläubiger auf Rückgewähr der Grundschuld (Anspruch auf Löschung oder Rückabtretung der Grundschuld), Verzicht auf die Grundschuld sowie Zuteilung eines etwaigen Mehr erlöses in der Zwangsversteigerung an sie abtritt und vor- oder gleichrangige Grundschuldgläubiger erklären, die zu ihrer Sicherheit dienenden Grundschulden nur für bereits ausgezahlte Darlehen in Anspruch zu nehmen (sogenannte Einmalvalutierungserklärung). (7) Ist der Bausparer verheiratet oder lebt er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kann die Bausparkasse verlangen, dass der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner des Bausparers als Gesamtschuldner beitritt. Dies gilt nicht, wenn die Mitverpflichtung des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nicht gerechtfertigt ist. (8) Weitere Darlehensvoraussetzungen werden in den Darlehensbedingungen geregelt, die bei Abschluss des Darlehensvertrags vereinbart werden. 8 Risikolebensversicherung Zum Schutze der Angehörigen des Bausparers vermittelt die Bausparkasse auf Wunsch des Bausparers den Abschluss einer Risikolebensversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft. 9 Auszahlung des Bauspardarlehens (1) Der Bausparer kann die Auszahlung des Bauspardarlehens nach Erfüllung der Voraus setzungen gem. 7 entsprechend dem Baufortschritt verlangen. (2) Hat der Bausparer das Darlehen innerhalb von 2 Jahren nach Annahme der Zuteilung nicht voll abgerufen, wird die Bausparkasse dem Bausparer unter Hinweis auf die Rechtsfolgen eine letzte Frist von 2 Monaten für den Abruf des Darlehens setzen. Ist auch nach Ablauf dieser Frist das Darlehen nicht voll abgerufen, ist die Bausparkasse zu einer Auszahlung nicht mehr verpflichtet, es sei denn, der Bausparer hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Führt der Bausparer den Nachweis, dass er den fruchtlosen Ablauf dieser Frist nicht zu vertreten hat, so kann die Bausparkasse das Bauspardarlehen um 5 der Bausparsumme für jeden Monat nach dem Ablauf der in Satz 1 genannten Zweimonatsfrist kürzen. Die Bausparkasse wird den Bausparer bei Fristsetzung auf diese Rechtsfolgen hinweisen. 10 Darlehensgebühr Eine Darlehensgebühr wird nicht erhoben. 11 Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens (1) Der gebundene Sollzinssatz für das Bauspardarlehen (Darlehensschuld) beträgt 3,90 % jährlich, die effektiven Jahreszinsen nach der Preisangabenverordnung (PAngV) sind in Absatz 2 angegeben. Die Bausparkasse berechnet die Zinsen auf der Grundlage taggenauer Verrechnung aller Zahlungseingänge und Belastungen. Die Zinsen sind jeweils am Monatsende fällig. (2) Zur Verzinsung und Tilgung der Darlehensschuld hat der Bausparer einen Tilgungsbeitrag (Monatsrate) zu zahlen. Die Monatsrate bestimmt sich nach der Höhe der auf 3 Stellen nach dem Komma auf- bzw. abgerundeten Bewertungs-

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