4. Verhaltensorientierte Unterstützung zur Belastungs- und Konfliktbewältigung

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1 4. Verhaltensorientierte Unterstützung zur Belastungs- und Konfliktbewältigung

2 92 III Ausgewählte Daten zur Lebenssituation von jungen Menschen in Niedersachsen 4. Präventionsgremien auf Orts- und Kreisebene Die Arbeit der Präventionsgremien ist auf die Kriminalprävention ausgerichtet, d.h zentraler Gegenstand der Arbeit ist die Verhinderung von Straftaten durch vorbeugende Maßnahmen. Sie zielt auf eine Reduzierung der Kriminalität und eine Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Einwohnerinnen und Einwohner in der Region bzw. vor Ort. Die Präventionsgremien machen sich zur Aufgabe, Ursachen zu erkennen, lokale Lösungsansätze zu entwickeln und Projekte zu fördern und zu begleiten. Sie sind ein Zusammenschluss verschiedener regionaler bzw. lokaler Gruppierungen und Akteure. Hierzu können z.b. gehören: Vertreterinnen und Vertreter von Polizei und Justiz, von Schulen, der Jugendhilfe, der Kommune, von Vereinen und Verbänden sowie Elternvertretungen. Die kriminalpräventive Arbeit setzt an den (vermuteten) Ursachen von Kriminalität und Gewalt an, wie z.b. Wohn- und allgemeine Lebenssituation, Schul- und Berufssituation, Suchtverhalten, Freizeitverhalten. Die von Präventionsgremien initiierten, getragenen oder unterstützten Präventionsmaßnahmen sind breit gefächert: Hierzu können je nach lokaler Schwerpunktsetzung die Gestaltung öffentlicher Räume, Schulprojekte, Freizeit- oder Sportangebote, Informationsveranstaltungen u.a. gehören. Es gibt Präventionsgremien, deren Wirkungskreis die Kommune bzw. der Stadtteil ist, und Präventionsgremien, die auf Landkreisebene arbeiten. Idealtypisch sollte die Kommune bzw. der Stadtteil die Arbeits- und Umsetzsetzungsebene der Präventionsgremien sein, und die Präventionsgremien auf der Ebene der Landkreise sollten eine Servicefunktion in Hinblick auf Information, Förderung und Vernetzung einnehmen. Der Landespräventionsrat Niedersachsen vernetzt und unterstützt die lokalen und regionalen Aktivitäten. Es gibt derzeit ca. 00 Präventionsgremien in Niedersachsen. Weitere befinden sich in der Gründung. Präventionsgremien sind in fast allen Landkreisen zu finden mit Ausnahme der Landkreise Rotenburg, Lüchow-Dannenberg, Helmstedt und Osterode. In einzelnen Landkreisen im Osten Niedersachsens arbeiten ausschließlich Präventionsgremien auf Landkreisebene. In den meisten Landkreisen sind lokale Präventionsgremien tätig, z.t. mehrere an verschiedenen Orten wie in den Landkreisen Osnabrück, Hannover, Emsland, Friesland und Wesermarsch. Die angestrebte Struktur mit Präventionsgremien auf lokaler Ebene und auf Landkreisebene besteht bereits mit mehreren lokalen Aktivitäten in den Landkreisen Osnabrück, Emsland, Friesland und Wolfenbüttel sowie in der Stadt Hannover. Weitere Informationen: Geschäftsstelle Landespräventionsrat Niedersachsen Podbielskistraße 60a 3077 Hannover Tel.: 05 / Fax: 05 / Quellen: Mündliche Informationen der Landesgeschäftsstelle des Landespräventionsrates Niedersachsen; diverse Internet-Seiten lokaler Präventionsgremien

3 Präventionsgremien auf Orts- und Kreisebene Legende Präventionsgremium auf Kreisebene Anzahl der Präventionsgremien auf Orts- bzw. Stadtteilebene n = 02 Stand: August 2000 Quelle: Landespräventionsrat Niedersachsen 2000 Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung Hannover

4 94 III Ausgewählte Daten zur Lebenssituation von jungen Menschen in Niedersachsen 4.2 Hilfe zur Erziehung Einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung haben junge Erwachsene sowie Personensorgeberechtigte (i.d.r. Eltern), wenn die Erziehung nicht gewährleistet ist bzw. wenn Hilfen für die Entwicklung junger Menschen erforderlich sind ( 27 KJHG). In den KJHG sind die vorrangigen pädagogischen und therapeutischen Leistungen beschrieben (s.a. III 3.4, Karte 5). Durch die Hilfe zur Erziehung soll bestehenden Entwicklungs- und Verhaltensproblemen junger Menschen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes entgegengewirkt werden und die Persönlichkeitsentwicklung durch pädagogische und ggf. therapeutische Angebote gefördert werden. Hilfen zur Erziehung werden von öffentlichen und freien Trägern geleistet. Die Daten beschreiben die geleisteten Erziehungshilfen für das Kalenderjahr 998. Hilfe zur Erziehung: Junge Menschen mit Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses - Karte - Die Erziehung außerhalb des Elternhauses umfasst die Erziehung in der Tagesgruppe, die Vollzeitpflege in einer anderen Familie, die Heimerziehung und andere betreute Wohnformen sowie die sozialpädagogische Einzelbetreuung. Die meisten jungen Menschen erhalten Hilfe zur Erziehung durch Heimerziehung oder Vollzeitpflege in einer anderen Familie. Eine kleinere Gruppe wird in Tagesgruppen betreut und einige erhalten eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (Tabelle). Die Daten wurden nach dem Ort der Unterbringung bzw. des Angebotes und nicht nach Herkunft der jungen Menschen erfasst. Junge Menschen mit Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses Anzahl Erziehung in einer Tagesgruppe.336 Vollzeitpflege in einer anderen Familie 6.74 Heimerziehung; sonstige betreute Wohnform intensive sozial-pädagogische Einzelbetreuung 79 Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses wird in allen Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten. Ergänzende oder ersetzende Erziehungshilfen erhalten besonders viele junge Menschen in der Region Hannover, mehr als 500 junge Menschen in der Stadt Braunschweig und in den Landkreisen Göttingen und Osnabrück. In den Landkreisen Emsland, Stade und Hildesheim werden mehr als 400 junge Menschen so betreut. Zu den Gebieten mit über 300 jungen Menschen mit Erziehungshilfen gehören z.b. die Städte Oldenburg und Osnabrück sowie die Landkreise Celle, Aurich und Lüneburg. Nur im Landkreis Cloppenburg werden weniger als 00 junge Menschen außerhalb des Elternhauses betreut. Diese Zahlen können nicht unmittelbar ins Verhältnis mit der Anzahl der jungen Menschen in den Landkreisen und kreisfreien Städten gesetzt werden (s. II.), da Herkunftsort und Betreuungsort von einander abweichen können. In den Landkreisen und kreisfreien Städten werden die einzelnen Formen der Hilfe zur Erziehung außerdem in unterschiedlichem Ausmaß durchgeführt. So befinden sich in der Region Hannover in allen Formen im Vergleich zu anderen Landkreisen und kreisfreien Städten die meisten jungen Menschen in Hilfemaßnahmen, während in der Stadt Braunschweig und im Landkreis Friesland keine jungen Menschen in Tagesgruppen betreut werden. In den Städten Salzgitter und Emden sowie in den Landkreisen Osterode, Hameln-Pyrmont, Holzminden, Harburg, Lüchow-Dannenberg, Soltau-Fallingbostel und Wesermarsch erfolgt keine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Einzelbetreuung findet i.d.r. nur in Einzelfällen statt; nur in acht Landkreisen und kreisfreien Städten werden zehn oder mehr junge Menschen so gefördert.

5 Hilfe zur Erziehung: Junge Menschen mit Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses - Karte - Legende Art der Hilfe Heimerziehung; sonstige betreute Wohnform Vollzeitpflege in einer anderen Familie Erziehung in einer Tagesgruppe intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Anzahl der jungen Menschen (nach Ort der Unterbringung) Minimaler Wert: 84 Maximaler Wert:.5 Mittelwert: 305 n = Stand: Dezember 998 Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik 999 Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung Hannover

6 96 III Ausgewählte Daten zur Lebenssituation von jungen Menschen in Niedersachsen Hilfe zur Erziehung: Junge Menschen mit Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer oder sozialer Gruppenarbeit - Karte 2 - Die ambulanten Erziehungshilfen sollen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie jungen Menschen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Erziehungsbeistand soll jungen Menschen bei der Bewältigung bestehender Probleme unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen. Betreuungshelfer werden bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf richterliche Weisung oder Initiative des Jugendamtes als Erziehungsmaßregel bzw. zur Vermeidung anderer Sanktionen in Folge von Straftaten eingesetzt. Soziale Gruppenarbeit wird im Rahmen der Jugendgerichtshilfe oder bei anderen Entwicklungsproblemen angewendet. Hilfen zur Erziehung in Form von Erziehungsbeistand, Betreuungshelfern oder Gruppenarbeit erhalten junge Menschen in fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit Ausnahme der Stadt Emden und des Landkreises Rotenburg. Allerdings sind in den meisten Landkreisen weniger und z.t. deutlich weniger als 50 junge Menschen betroffen. Mehr als 00 Fälle sind in den Städten Hannover und Osnabrück sowie den Landkreisen Goslar, Lüneburg, Göttingen und Harburg zu verzeichnen. Im Vergleich zur Stadt Hannover werden im Landkreis Hannover bei einer ebenfalls hohen Anzahl junger Menschen (s. II.) und einer größeren Anzahl junger Menschen mit Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses (s. Karte) verhältnismäßig wenig Hilfen dieser Form geleistet. Zu den Landkreisen mit einer größeren Anzahl junger Menschen und wenigen jungen Menschen mit diesen Formen der Erziehungshilfe gehören beispielsweise auch die Landkreise Osnabrück und Emsland, während die Landkreise Goslar und Lüneburg bei geringerer Anzahl junger Menschen relativ viele jungen Menschen mit diesem Betreuungsformen aufweisen. Insgesamt zeigt sich eine unterschiedliche Ausprägung dieser Erziehungshilfen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Alle drei Formen der Erziehungshilfe (s.a. Tabelle) werden in 6 von 47 Landkreise und kreisfreien Städte eingesetzt, dabei handelt es sich bei einzelnen Formen oft um Einzelfälle. Zu den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen jede der drei Erziehungshilfen für mehr als fünf junge Menschen erfolgt, gehören die Städte Hannover, Osnabrück und Oldenburg sowie die Landkreise Goslar, Lüneburg, Göttingen, Harburg und Cuxhaven. In den Landkreisen Verden, Wesermarsch und Osterode finden diese ergänzenden Erziehungshilfen ausschließlich in der Form von Gruppenangeboten Anwendung, im Landkreis Helmstedt ausschließlich mit Unterstützung durch Betreuungshelfer und im Landkreis Gifhorn ausschließlich mit Unterstützung durch einen Erziehungsbeistand. Junge Menschen Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer oder sozialer Gruppenarbeit Anzahl Unterstützung durch Erziehungsbeistand 82 Unterstützung durch Betreuungshelfer 543 Soziale Gruppenarbeit.04 Quellen: Statistisches Landesamt Niedersachsen: S Informationsblatt als Bestandteil des Erhebungsvordrucks der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I, 2: Betreuung einzelner junger Menschen ( 29, 30 SGB VIII), Stand: November 2000; Erläuterungen zu den Erhebungsmerkmalen S Informationsblatt als Bestandteil des Erhebungsvordrucks der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I, : Institutionelle Beratung ( 28 SGB VIII), Stand: November 2000; Erläuterungen zu den Erhebungsmerkmalen S Informationsblatt als Bestandteil des Erhebungsvordrucks der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I, 3: Sozialpädagogische Familienhilfe ( 3 SGB VIII), Stand: November 2000; Erläuterungen zu den Erhebungsmerkmalen

7 Hilfe zur Erziehung: Junge Menschen mit Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer oder sozialer Gruppenarbeit - Karte 2 - Legende Art der Hilfe Unterstützung durch Erziehungsbeistand Unterstützung durch Betreuungshelfer soziale Gruppenarbeit Anzahl der Hilfsfälle Minimaler Wert: 3 Maximaler Wert: 44 Mittelwert: 53 n = Stand: Dezember 998 Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik 999 Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung Hannover

8 98 III Ausgewählte Daten zur Lebenssituation von jungen Menschen in Niedersachsen Hilfe zur Erziehung: Familien mit sozialpädagogischer Familienhilfe - Karte 3 - Die sozialpädagogische Familienhilfe kann bei bestehenden familiären Problemen eingesetzt werden. Die Beratung und Unterstützung bezieht sich auf die Familie. Anlass für sozialpädagogische Familienhilfe können u.a. Erziehungsschwierigkeiten, Beziehungsprobleme, Vernachlässigung des Kindes bzw. des Jugendlichen, Anzeichen für Misshandlung, Schul- oder Ausbildungsprobleme, Straftaten oder Wohnungsprobleme sein. Sozialpädagogische Familienhilfe wird in allen Landkreisen geleistet, allerdings in unterschiedlichem Umfang: Die Anzahl der Familien mit sozialpädagogischer Familienhilfe schwankt in den einzelnen kreisfreien Städten und Landkreisen zwischen 4 und 74. Im Durchschnitt sind es in Niedersachsen 32 Familien. Mit Blick auf die Karte wird deutlich, dass keine großräumigen Schwerpunkte gibt. Im Vergleich zur Anzahl der Kinder und Jugendlichen in den Landkreisen (s. II.) wird ersichtlich, dass es z.b. in den Landkreisen Friesland, Osterholz, Ammerland, Nienburg, Wolfenbüttel und Rotenburg verhältnismäßig wenig Familien mit sozialpädagogischer Familienhilfe gibt. In der Stadt Hannover - auch angesichts einer größeren Anzahl von Kindern und Jugendlichen - und insbesondere in den Landkreisen Lüneburg und Göttingen werden dagegen mit mehr als 00 Fällen verhältnismäßig viele Familien durch sozialpädagogische Familienhilfe betreut. Auch in der Stadt Wolfsburg und z.b. in den Landkreisen Osterode, Verden und Holzminden erhalten - angesichts der Anzahl Kinder und Jugendlicher - bei geringerer Fallzahl relativ viele Familien sozialpädagogische Unterstützung. Damit zeigt sich auch hier eine unterschiedliche Nutzung dieser Hilfemöglichkeiten des KJHG in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten.

9 Hilfe zur Erziehung: Familien mit sozialpädagogischer Familienhilfe - Karte 3 - Legende Anzahl der Familien unter 0 0 bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter und mehr Minimaler Wert: 4 Maximaler Wert: 74 Mittelwert: 32 n =.495 Stand: Dezember 998 Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik 999 Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung Hannover

10 200 III Ausgewählte Daten zur Lebenssituation von jungen Menschen in Niedersachsen 4.3 Institutionelle Beratung für junge Menschen Die institutionelle Beratung kann auf Initiative junger Menschen selbst, Erziehungsberechtigter oder anderer Personen in Anspruch genommen werden. Anlass können u.a. Beziehungsprobleme, Schul- oder Ausbildungsprobleme, Straftaten der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen, Suchtprobleme, Anzeichen von Misshandlung oder Wohnungsprobleme sein. Eine Beratung oder Therapie für problembelastete junge Menschen kann ggf. unter Einbeziehung des mittelbaren sozialen Umfeldes in Einzelgesprächen oder Gruppen erfolgen. Institutionelle Beratung für junge Menschen wird in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Niedersachsens angeboten. Die Karte zeigt eine größere Anzahl von Beratungen vor allem in den größeren Städten und den Landkreisen mit einer größeren Anzahl junger Menschen (s. II.). Hierzu gehören die Städte Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Wolfsburg sowie die Landkreise Emsland, Osnabrück, Hannover und Aurich. Insgesamt weniger als 200 Beratungsfälle weisen die Landkreise Wittmund, Oldenburg, Lüchow-Dannenberg, Osterode und Emden auf, in denen i.d.r. vergleichsweise weniger junge Menschen leben. Die meisten Beratungen finden im Bereich der Erziehungs- und Familienberatung statt (88,% der Beratungen im Landesdurchschnitt), während in der Jugendberatung deutlich weniger Fälle (,6% der Beratungen im Landesdurchschnitt) und in der Suchtberatung - mit Ausnahme der Stadt Hannover - keine oder einzelne Fälle dokumentiert sind (s.a.tabelle). Mit knapp jedem vierten bis mehr als jedem fünften Beratungsfall in der Jugendberatung erhält diese in den Städten Hannover und Braunschweig sowie in den Landkreisen Schaumburg, Lüchow-Dan- Institutionelle Beratung Anzahl Erziehungs-/Familienberatung nenberg, Osnabrück und Helmstedt ein stärkeres Gewicht. Jugendberatung Suchtberatung 7 Suchtberatung ist nur in der Stadt Hannover mit 40 Fällen verzeichnet, während sie auch in 7 anderen Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt wird, jedoch meist deutlich unter 0 Fällen liegt.

11 Institutionelle Beratung für junge Menschen Legende Schwerpunkt der Beratung Erziehungs-/Familienberatung Jugendberatung Suchtberatung Anzahl der jungen Menschen Minimaler Wert: 90 Maximaler Wert: Mittelwert: 525 n = Stand: Dezember 998 Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Statistik 999 Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung Hannover

12 202 III Ausgewählte Daten zur Lebenssituation von jungen Menschen in Niedersachsen 4.4 Landesgeförderte ambulante sozialpädagogische Maßnahmen für junge Straffällige mit und ohne Täter-Opfer-Ausgleich nach Trägerstandorten Die seit Anfang der 80er Jahre vorgehaltenen ambulanten sozialpädagogischen Maßnahmen für straffällig gewordene Jugendliche sind darauf ausgerichtet, dass "die erzieherischen Maßnahmen der Jugendhilfe genutzt werden und damit im Jugendstrafverfahren in verstärktem Umfang auf freiheitsentziehende Maßnahmen verzichtet werden kann." (Richtlinie gem. RdErl. d. MK u.d. MJ v /-4 N/ ) Zielsetzung ist die Zurückdrängung freiheitsentziehender Sanktionen durch sozialpädagogische Interventionen. Es sollen persönliche und soziale Schädigungen der jungen Straffälligen abgewendet und die soziale Handlungskompetenz gefördert werden. Hierbei wird auch das persönliche Lebensumfeld miteinbezogen. Die sozialpädagogischen Maßnahmen werden vorrangig in Form von sozialer Gruppenarbeit, aber auch durch Einzelbetreuung durchgeführt. Für die längerfristige Maßnahme ist eine Dauer von drei bis sechs Monaten vorgesehen. Die einzelnen Maßnahmen unterscheiden sich im Hinblick auf pädagogische Inhalte und Dauer. Einige bieten ausschließlich sozialpädagogische Betreuung an, andere ergänzen das Angebot um Konfliktregulierung im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleiches. Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet die Möglichkeit mittels Vermittlung durch einen unbeteiligten Dritten, Strafverfahren zu vermeiden und statt dessen eine Konfliktschlichtung im Sinne eines materiellen und/oder immateriellen Schadensausgleichs zu erreichen. Die Beschuldigten werden mit ihrem Handeln und dessen Konsequenzen konfrontiert und sollen mit vermittelnder Hilfe mit den Opfern eine befriedigende Lösung des Konfliktes finden. Ambulante sozialpädagogische Maßnahmen werden in Niedersachsen flächendeckend in allen Jugendamtsbezirken angeboten. Die Abbildung zeigt die landesgeförderten Projekte. Es besteht derzeit kein umfassender Überblick darüber, welche Maßnahmen von den Jugendämtern im Rahmen der Gerichtshilfe angeboten werden. Landesgeförderte Maßnahmen werden in fast allen Landkreisen mit Ausnahme der Landkreise Lüchow-Dannenberg und Rotenburg vorgehalten. Insgesamt werden mehrheitlich ambulante sozialpädagogische Maßnahmen mit oder ohne Täter- Opfer-Ausgleich gefördert. Daneben bestehen z.b. im Landkreis Hildesheim sowie den kreisfreien Städten Oldenburg und Delmenhorst mehrere Standorte an denen sowohl eine sozialpädagogischer Maßnahme mit oder ohne Täter-Opfer-Ausgleich als auch eine Maßnahme, die nur auf den Täter-Opfer-Ausgleich ausgerichtet ist, gefördert werden. In der Region Hannover und einigen umliegenden Landkreisen werden ausschließlich sozialpädagogische Angebote gefördert. In diesen Landkreisen wird der Täter-Opfer-Ausgleich durch die Jugendämter angeboten. Quellen: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes zu den Personalkosten von pädagogischen Fachkräften bei ambulanten Maßnahmen der Jugendhilfe für junge Straffällige gem. RdErl. d. MK u.d. MJ v /-4 N/ Kablau, Ute/Josuttis, Horst: Ambulante sozialpädagogische Maßnahmen für junge Straffällige in Niedersachsen. In: JiN, Nr. 20, 2000, S. 4 ff Drewniak, Regine: Ambulante Maßnahmen für junge Straffällige. Eine kritische Bestandsaufnahme in Niedersachsen. Baden-Baden 996 Informationen des Landesjugendamtes

13 Landesgeförderte ambulante sozialpädagogische Maßnahmen für junge Straffällige mit und ohne Täter-Opfer-Ausgleich nach Trägerstandorten Cuxhaven Wittmund Aurich Jever Wilhelmshaven Nordenham Bad Bederkesa Stade Emden Osterholz-Scharmbeck Winsen Lüneburg Rhauderfehn Westerstede Oldenburg Sögel Cloppenburg Delmenhorst Wildeshausen Verden Soltau Hermannsburg Uelzen Vechta Sulingen Nordhorn Lingen Neustadt Hannover Gifhorn Wolfsburg Osnabrück Peine Braunschweig Helmstedt Hameln Hildesheim Alfeld Salzgitter Wolfenbüttel Goslar Seesen Legende Trägerstandort mit ambulanten sozialpädagogischen Maßnahmen ohne Täter-Opfer-Ausgleich Holzminden Northeim Göttingen Hann. Münden mit Täter-Opfer-Ausgleich nur Täter-OpferAusgleich abweichender Zuständigkeitsbereich vom Trägerstandort n = 60 Stand: November 2000 Quelle: Landesjugendamt Niedersachsen 2000 Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung Hannover

14 204 III Ausgewählte Daten zur Lebenssituation von jungen Menschen in Niedersachsen 4.5 Landesgeförderte Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder Das Land Niedersachsen fördert "...Beratungsstellen, die schwerpunktmäßig im Bereich Gewalt gegen Kinder arbeiten. Zum Bereich Gewalt gegen Kinder gehören sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen, Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung. Das Beratungsangebot muss die Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten bzw. zuständigen Stellen umfassen. Darüber hinaus können Angebote bereitgestellt werden, die der Prävention dienen." (RdErl. d. MFr v /5 -) Es gibt in Niedersachsen insgesamt 24 landesgeförderte Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder in 22 von 47 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. In der Stadt Wilhelmshaven und im Landkreis Emsland werden zwei Beratungsstellen gefördert. Mit Ausnahme der Städte Hannover und Delmenhorst gibt es in jeder kreisfreien Stadt ein landesgefördertes Beratungsangebot. Auch in den Landkreisen sind die Beratungsstellen meist in den (klein)städtischen Zentren angesiedelt. Bei den hier dargestellten landesgeförderten Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder handelt es sich mehrheitlich um Beratungsstellen des Deutschen Kinderschutzbundes, aber auch um Beratungsstellen anderer freier und öffentlicher Träger. Die Beratungsstellen des Deutschen Kinderschutzbundes werden in der nachfolgenden Karte (III 4.6) zusammen mit anderen Angeboten noch einmal vollständig dargestellt. Unter Einbeziehung weiterer Beratungsangebote des Deutschen Kinderschutzbundes verbleiben 6 Landkreise, in denen kein Beratungsangebot im Bereich Gewalt gegen Kinder vorgehalten wird. Hierzu gehören Landkreise im östlichen Niedersachsen wie Gifhorn, Helmstedt, Wolfenbüttel, Goslar und Osterode sowie die Landkreise Diepholz, Nienburg, Osterholz, Rotenburg, Soltau-Fallingbostel, Stade, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Friesland und Wittmund. Quelle: RdErl. d. MFr v /5 -

15 Landesgeförderte Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder Cuxhaven 2 Wilhelmshaven Emden Brake Bad Zwischenahn Hanstedt Lüneburg Oldenburg Verden Uelzen Meppen Lingen Celle Bad Bentheim Wolfsburg Osnabrück Peine Braunschweig Hameln Hildesheim Salzgitter Northeim Legende Göttingen Beratungsstellen, die vom Land Niedersachsen gefördert werden Standort der Beratungsstelle Anzahl der Beratungsstellen je Standort n = 24 Stand: Dezember 2000 Quelle: Niedersächsisches Landesjugendamt 2000 Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung Hannover

16 206 III Ausgewählte Daten zur Lebenssituation von jungen Menschen in Niedersachsen 4.6 Ausgewählte Angebote des Deutschen Kinderschutzbundes Der Deutsche Kinderschutzbund unterhält in Niedersachsen ein breites Hilfs- und Unterstützungsangebot für Kinder. Hierzu gehören S S S S das Kinder- und Jugendtelefon, an das sich junge Menschen mit ihren Problemen wenden können ("Die Nummer gegen Kummer"), die (zertifizierten) Beratungsstellen, die bei Gewalt gegen Kinder vorbeugend und im Krisenfall Beratung, Unterstützung und Begleitung bieten, die (zertifizierten) Kinderhäuser "Blauer Elefant", in denen durch ein Angebot von Entlastung, Beratung und Spaß für Kinder und Eltern Problemsituationen vorgebeugt werden soll und die sich gleichzeitig zur Aufgabe gemacht haben, Lobbyarbeit für Kinder zu betreiben und die Kinderschutzzentren, die in Krisensituationen beraten und Wohngruppen vermitteln. Der Deutsche Kinderschutzbund unterhält in Niedersachsen Kinder- und Jugendtelefone, 27 Beratungsstellen, vier Kinderhäuser "Blauer Elefant" und zwei Kinderschutzzentren. Die Angebote sind insbesondere im südlichen und nord-westlichen Niedersachsen zu finden. In einigen kreisfreien Städten wie Hannover, Braunschweig und Osnabrück sowie in den Landkreisen Hildesheim, Schaumburg, Göttingen, Lüneburg, Bentheim und Wesermarsch bestehen verschiedene Angebote. Mehrere Beratungsangebote gibt es im Landkreis Emsland. Auch hier zeigt sich, dass es in einigen Landkreisen keine (zertifizierten) Beratungs- und Unterstützungsangebote gibt (s. III 4.5). Quellen: Materialien und mündliche Informationen des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband Niedersachsen e.v.

17 Ausgewählte Angebote des Deutschen Kinderschutzbundes Cuxhaven Norden Emden Wilhelmshaven Nordenham Brake Stade Bad Zwischenahn Oldenburg Hanstedt Lüneburg Papenburg Delmenhorst Lüchow Cloppenburg Meppen Celle Lingen Nordhorn Osnabrück Stadthagen Hannover Peine Braunschweig Hameln Springe Hildesheim Salzgitter Legende Angebote des Deutschen Kinderschutzbundes Holzminden Northeim Göttingen Kinder-, Jugendtelefon Beratungsstelle Kinderhaus (Blauer Elefant) Kinderschutzzentrum Stand: Februar 2000 Quelle: Deutscher Kinderschutzbund 2000 Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung Hannover

18 208 III Ausgewählte Daten zur Lebenssituation von jungen Menschen in Niedersachsen 4.7 Landesgeförderte Beratungsstellen für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, und landesgeförderte Mädchenhäuser Die landesgeförderten Beratungsstellen für Mädchen und Frauen sowie die Mädchenhäuser leisten spezifische Hilfen und Beratungen bei der Überwindung von Gewaltsituationen im persönlichen Nahbereich. Die Angebote sind parteilich ausgerichtet, d.h. sie zielen auf die Stärkung der Situation, der Persönlichkeit und des Selbstwertgefühls der von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen ab, mit dem Ziel, die Möglichkeit für ein selbstbestimmtes Leben zu verbessern. Das Land Niedersachsen fördert Beratungsstellen, die akute Krisenintervention leisten, qualifizierte Einzelund Gruppenberatungen anbieten und die betroffenen Mädchen und Frauen bei den erforderlichen Schritten zur Lösung der Gewaltsituation (z.b. Arzt- und Gerichtstermine, Polizei) begleiten. Außerdem wird eine Zusammenarbeit mit den kommunalen Einrichtungen und eine präventive Arbeit erwartet (vgl. RdErl. d. MFr v /03-02). Die Mädchenhäuser bieten eine Zufluchtstätte für Mädchen, die von Gewalt betroffen sind oder aus anderen Gründen ein mädchenspezifisches Angebot benötigen. Sie sollen den Mädchen Schutz gewähren und Freiräume schaffen, um ihr Selbstwertgefühl aufzuwerten und damit sie eigene Lebensperspektiven entwickeln können. Es gibt in Niedersachsen insgesamt 29 landesgeförderte Beratungsstellen in 25 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, die ein spezifisches Beratungs- und Unterstützungsangebot für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, anbieten. Ein im Vergleich zu anderen Teilen des Landes dichtes Angebot besteht in der Region Hannover und den umliegenden Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Beratungsangebote sind überwiegend in kreisfreien Städten und in städtischen Zentren der Landkreise angesiedelt. In insgesamt 27 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten wird kein spezifisches Beratungsangebot vorgehalten. Dabei handelt es sich um mehrere nebeneinander liegende Landkreise bzw. kreisfreie Städte nördlich der Region Hannover sowie im westlichen und südlichen Niedersachsen, so dass hier von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen auch im weiteren Umfeld kein spezifisches Beratungs- und Unterstützungsangebot vorfinden. In den Städten Hannover, Osnabrück und Oldenburg gibt es jeweils ein Mädchenhaus. Alle drei Mädchenhäuser nehmen nicht nur von Gewalt betroffene Mädchen aus dem Umland, sondern auch aus ganz Niedersachsen auf. Quellen: RdErl. d. MFr v /03-02 Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales (Hrsg.): Für ein starkes Bündnis: Keine Gewalt gegen Frauen. Keine Gewalt gegen Kinder. Materialien zur Prävention bei häuslicher Gewalt. Hannover, im Juni RdErl. d. MFr v /03-02 mündliche Informationen des Niedersächsischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales

19 Landesgeförderte Beratungsstellen für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, und landesgeförderte Mädchenhäuser Cuxhaven Otterndorf Aurich Stade Oldenburg Wildeshausen Verden Rotenburg Dannenberg Nordhorn Nienburg Neustadt Langenhagen Osnabrück 3 Hannover Stadthagen 2 Peine Barsinghausen Ronnenberg Laatzen Braunschweig 2 Salzgitter Hildesheim Legende Beratungsstellen, die vom Land Niedersachsen gefördert werden Standort der Beratungsstelle Anzahl der Beratungsstellen je Standort Göttingen Osterode n = 29 Stand: Januar 999 Mädchenhäuser, die vom Land Niedersachsen gefördert werden Standort des Mädchenhauses Anzahl der Mädchenhäuser je Standort n = 3 Stand: Juni 2000 Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales 999/2000 Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung Hannover

20

21 Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen Cuxhaven Aurich Wittmund Wilhelmshaven Bremerhaven Stade Hamburg Emden Leer Friesland Ammerland Wesermarsch Osterholz Rotenburg Harburg Lüneburg Oldenburg Bremen LK Oldenburg Delmenhorst Verden Soltau-Fallingbostel Uelzen Lüchow-Dannenberg Emsland Cloppenburg Vechta Diepholz Celle Grafschaft Bentheim LK Osnabrück Nienburg LK Hannover Gifhorn Hannover Wolfsburg Osnabrück Schaumburg Peine Helmstedt Braunschweig Hameln-Pyrmont Hildesheim Wolfenbüttel Salzgitter Holzminden Goslar Northeim Osterode Göttingen Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung Hannover

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