Ordnungskatalog der Abt. Fußball

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1 Ordnungskatalog der Abt. Fußball 1.1 Unentschuldigtes Fehlen zur Sitzung Gültig ab Sitzungsordnung Abmeldung bis 1 h vor Sitzungsbeginn 1.2 Nichteinhaltung von Terminen Nichtwahrnehmung von offiziellen Terminen und Themenpunkten (ohne Grund), die in der Sitzung festgelegt wurden 1.3 Zu spät kommen ohne zu Informieren Wer ohne Bescheid zu geben an der Sitzung später kommt 1.4 Verlassen der Sitzung ohne Grund 2 Pflichtarbeitsstunden Pflichtarbeitsstunden sind von jedem aktiven und passiven erwachsenen Mitglied abzuleisten Anzahl der zu erbringenden Pflichtarbeitsstunden pro Saison: 5 Stunden Pflichtstunden können von einem Ehepartner für den Anderen mit erbracht werden. Für nicht geleistete Pflichtarbeitsstunden sind 5,- Entschädigung zu leisten. Pflichtarbeitsstunden werden wie folgt angerechnet: Teilnahme an Arbeitseinsätzen oder anderen Arbeitsdiensten 1 Stunde = 1 Pflichtstunde Arbeitsdienst bei Fußballfesten 1 Stunde = 1 Pflichtstunde Ordnereinsatz bei Heimspielen 1 Einsatz = 1 Pflichtstunde Ordnereinsatz bei Fußballfesten oder anderen Veranstaltungen 1 Einsatz = 1 Pflichtstunde Kassierereinsatz bei Heimspielen oder anderen Veranstaltungen 1 Einsatz = 2 Pflichtstunde Schiedsrichter oder Linienrichtereinsatz 1 Einsatz = 1 Pflichtstunde Fahrdienst 1 Einsatz = 1 Pflichtstunde Spielvorbereitung (Eckfahnen anbringen und einholen) 1 Einsatz = 0,5 Pflichtstunde Ableistung eines Versorgungsdienstes bei Heimspielen, Hallenturnieren, anderen Fußballturnieren (Essen/Getränke), unabhängig von der jeweiligen Einsatzdauer 3 Pflichtstunden 1/4

2 3 Allgemeine Ordnungen der Abteilung Fußball 3.1 Flutlichtanlage Minuten nach Beendigung des Trainings ist das Licht auszuschalten Die Flutlichtanlage ist so zu nutzen, dass keine Lampe unnötig brennt 3.2 Training Stadion Nach Verlassen des Sanitärtraktes ist überall das Licht auszuschalten In den Duschräumen sind nach dem Duschen die Fenster an zu kippen Die Heizungen in dem Sanitärtrakt sind beim Verlassen abzuschalten Die Kabinen sind nach dem Trainingsbetrieb in einem saubere besenreine Zustand zu Verlassen Das Stadion ist ordnungsgemäß abzuschließen Die Schuhe sind nicht im Duschraum oder Kabine zu säubern 3.3 Platz Bei schlechter Witterung und bei voraussichtlicher Platzbeschädigung sind die freien Flächen außerhalb des Platzes für Sprint Koordinationsübungen oder ähnliches zu nutzen Schadhaftes Umgehen mit Trainingsmitteln (bewusste Zerstörung der Trainingsmittel, unvollständige Ballsäcke, Tore auf den Platz stehen lassen, Haken neben den Toren liegen lassen, usw.) Nach dem Training sind die Tore außerhalb des Spielfeldes zu stellen Die Garage ist zu verschließen. 3.4 Wettkampf Rauchen in Spielkleidung (Trikot, Hose, Socken) untersagt Unsachgemäßes Packen des Koffers nach dem Spiel (Sachen sind laut Anweisung rechtsrum zu drehen) Fehlende Sachen des Trikotsatzes sind bis zum darauffolgenden Donnerstag bei Spfd. W. Knitter abzugeben Spielerpässe/Trikots/Sani Koffer etc. sind im Stadion zu hinterlegen. 3.5 Vereinsbus Vor Antritt der Fahrt sind die Busse auf Beschädigungen oder ähnlichen zu prüfen. Bei festgestellten Beschädigungen sind diese ins Fahrtenbuch einzutragen und dem Abteilungsleiter zu melden Das Fahrtenbuch und der Fahrauftrag sind ordnungsgemäß/vollständig auszufüllen Die Busse sind bei Ankunft wieder unter das Carport zu stellen. 2/4

3 3.5.4 Die Busse sind im sauberen Zustand zu verlassen Im Nachwuchsbereich haben die Kinder im Stadiongelände ein und auszusteigen Das Fahren unter Alkohol und/oder anderen Betäubungsmittel ist untersagt. 3.6 Halle / Kunstrasenplatz Nach Verlassen des Sanitärtraktes ist überall das Licht auszuschalten In den Duschräumen ist nach dem Duschen kurz durchzulüften Die Heizungen in dem Sanitärtrakt sind beim Verlassen auf Stufe 1 zu stellen Die Kabinen sind nach dem Trainingsbetrieb in einem sauberen besenreinen Zustand zu verlassen Die Halle ist ordnungsgemäß abzuschließen Nachdem Training ist in das Hallenbuch einzutragen Die Halle ist nur in Schuhen mit heller Sohle und sauberen Schuhen zu betreten Essen und Trinken sind in der Halle nicht gestattet Zum Training ist die Trainingsbeleuchtung einzuschalten 3.7 Sitzungs und Besprechungsraum Der Raum ist nur für Mitglieder Rauchen ist untersagt Die Heizungen ist beim Verlassen abzudrehen Der Raum ist in einem sauberen Zustand zu verlassen Die Raum ist ordnungsgemäß abzuschließen 3.8 Mitgliedschaft / Mitgliedsausweis Die Abteilung Fußball erhebt dauerhaft einen Sonderbeitrag auf aktive Mitglieder der Quartalsweise mit eingezogen wird. Bei Erwachsenen 2,- /Monat und Kinder 1,- /Monat Der Mitgliedsausweis berechtigt zum freien Eintritt bei den Heimspielen Der Mitgliedsausweis berechtigt zu vergünstigten Getränken in der Kneipe Die Abmeldung vom RSV hat nur Gültigkeit, wenn der Ausweis und die Abmeldung beim Abteilungsleiter termingerecht abgegeben wird Bei Umzug öder Änderungen von Adress-, Mail-, Berufs oder Telefonddaten sind diese dem Abteilungsleiter schriftlich mitzuteilen. 3.9 Allgemeines Das Rauchen vor-, während-, nachdem Training und Spiel ist in den Nachwuchsmannschaften vor Kindern untersagt. 3/4

4 4 Strafen 4.1 Gelb/ Rote Karte Entsteht die Gelb /Rote Karte durch 2malige Beleidigung oder unsportlichem Verhalten, kommt der Spieler zu 100 % für die Strafe auf. Sollte eine Gelbe Karte, egal in welcher Reihenfolge, auf Grund von Beleidigungen oder unsportlichem Verhalten zur Gelb Roten Karte führen, so haftet der Spieler mit 50 % der Gesamtstrafe. Zu beachten ist, dass zu der sofortigen Verbandsstrafe am Ende der Saison noch eine Verbandsstrafe folgt. Es entscheidet der Vorstand gemeinsam mit Trainer und gegeben falls Spielerrat. 4.2 Rote Karte Wird ein Spieler nach Beleidigung, Tätlichkeit oder grob unsportlichem Verhalten vom Platz gestellt, so kommt der Spieler zu 100 % der Gesamtverbandstrafe auf. Zu beachten ist, dass zu der sofortigen Verbandsstrafe am Ende der Saison noch eine Verbandsstrafe folgt. Es entscheidet der Vorstand gemeinsam mit Trainer und gegeben falls Spielerrat. Für nicht geleistete Pflichtarbeitsstunden sind 5,- Entschädigung zu leisten (Arbeitsstunden sind vom Übungsleiter dem Abteilungsleiter mitzuteilen. Vergehen werden nach der Bußgeldordnung geahndet. Bei Wiederholung verdoppeln sich die Strafen immer zur letzten Strafe und werden über die Mannschaftskasse oder vom Fahrgeld abgezogen. Dieser Ordnungskatalog dient nicht zur Bereicherung der Abteilung Fußball. Er dient lediglich dem pflichtbewussten Umgang der Trainingsstätten und Ausstattungen. Da leider durch Reden keine Verbesserungen eintraten, wurde der Bußgeldkatalog eingeführt und beschlossen. Der Vorstand hofft, dass keine größeren Vorkommnisse in Zukunft auftreten und wir alle gemeinsam unseren erfolgreichen Weg meistern und die gestellten Ziele erreichen. 4/4

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