zu dem Beschluss des Landtags vom 30. Januar 1998 zu Drucksache 13/2567 (Plenarprotokoll

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1 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode Drucksache 15/100 zu Drucksache 13/ Unterrichtung durch die Landesregierung zu dem Beschluss des Landtags vom 30. Januar 1998 zu Drucksache 13/2567 (Plenarprotokoll 13/52, S. 4183) Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2005 Inhalt Seite A. Grundlage Berichtsauftrag Vorbemerkung B. Beamtenversorgung im Jahr Anzahl der Versorgungsempfänger Versorgungsausgaben Aufteilung nach Laufbahngruppen Altersstruktur Höhe der Besoldung und Versorgung Neuversorgungsfälle Durchschnittsalter bei Versetzung in den Ruhestand Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit Teildienstfähige und beschränkt dienstfähige Beamte Reaktivierung von Ruhestandsbeamten C. Maßnahmen zur Finanzierung der Beamtenversorgung Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz Versorgungsrücklage nach 14 a BBesG Anlagen Dem Präsidenten des Landtags mit Schreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 12. Juli 2006 übersandt. Federführend ist der Minister der Finanzen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2006

2 Drucksache 15/100 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode A. Grundlage 1. Berichtsauftrag a) Beschluss des Landtags Der Landtag hat am 30. Januar 1998 zu Drucksache 13/2567 folgenden Beschluss gefasst: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, ab 1998 dem Landtag jährlich einen Versorgungsbericht rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen zuzuleiten. (Plenarprotokoll 13/52, S. 4183). b) Auftrag des Ministerrats Der Ministerrat hat sich in seiner Sitzung am 28. Juni 1994 im Zuge seiner Beratungen über die kurz- und mittelfristige Finanz- und Personalentwicklung auch mit der Situation im Bereich des Versorgungshaushalts befasst. Dabei hat der Ministerrat gebeten, ihm jährlich, erstmals zum 1. Januar 1995, über die Entwicklung des Versorgungshaushalts unter besonderer Berücksichtigung der Kosten für die Versorgung dienstunfähiger Beamtinnen und Beamten zu berichten. Mit dem Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2005 wird der zwölfte Bericht über die Beamtenversorgung vorgelegt. 2. Vorbemerkung Der vorliegende Bericht erfasst nur den unmittelbaren Landesbereich. In den nachstehenden Angaben nicht enthalten sind die Landesbetriebe (Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Landesbetrieb Daten und Information, Landesbetrieb Straßen und Verkehr, Landesbetrieb Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz, Landesbetrieb Staatsorchester Rheinische Philharmonie, Landesbetrieb Forsten). Ebenfalls nicht berücksichtigt ist das Sondervermögen Medizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Soweit im nachstehenden Bericht die Bezeichnungen Beamte oder Versorgungsempfänger verwendet werden, umfassen diese Beamte und Beamtinnen bzw. Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen. B. Beamtenversorgung im Jahr Anzahl der Versorgungsempfänger Die Zahl der Versorgungsempfänger ist im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr erwartungsgemäß gestiegen, und zwar um + 3,0 % im Jahr 2005 ( ,8 %; ,6 %). Wie im Jahr 2004 ist die Zahl der Ruhestandsbeamten im Jahr 2005 mit + 4,4 % wiederum stark gestiegen ( ,9 %; ,9 %; ,6 %), während die Zahl der Hinterbliebenen mit 0,1 % wiederum leicht rückläufig war (2004 0,6 %; ,9 %; ,8 %) ) Steigerung 2005 Ruhestandsbeamte ,4 % Hinterbliebene ,1 % Insgesamt ,0 % 2. Versorgungsausgaben Die Versorgungsausgaben (Versorgungsbezüge und Beihilfen einschließlich Pflegekosten an Versorgungsempfänger) sind im Jahr 2005 insgesamt um 3,0 % gestiegen. Im Jahr 2004 belief sich die Steigerung auf 2,2 % ) Anteil Steigerung Mio. Mio in % 2005 Versorgungsbezüge 935,4 963,9 85,1 + 3,0 % davon an Ruhestandsbeamte 755,1 782,7 69,1 + 3,7 % davon an Hinterbliebene 180,3 181,2 16,0 + 0,5 % Beihilfen (Versorgung) 163,4 168,7 14,9 + 3,2 % Versorgungsausgaben Insgesamt 1 098, ,6 100,0 + 3,0 % 1) Wegen der Ausgliederung aus dem Landeshaushalt sind in den Zahlen letzmalig Angaben zur Universität Mainz enthalten (408 Ruhestandsbeamte und 150 Hinterbliebene). 2) Auf die Universität Mainz entfallen davon 25,0 Mio. Versorgungsbezüge (21,2 Mio. an Ruhestandsbeamte und 3,8 Mio. an Hinterbliebene), 2,5 Mio. Beihilfeausgaben und somit insgesamt 27,5 Mio. Versorgungsausgaben. 2

3 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Drucksache 15/100 Die Ausgaben für Beihilfen an Versorgungsempfänger sind im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2005 um 3,2 % gestiegen. Im Jahr 2004 betrug der Zuwachs 6,2 % ( ,5 %; ,5 %). Dabei hat sich der Anteil der Beihilfen an den Gesamtversorgungsausgaben im Jahr 2005 mit 14,9 % gegenüber dem Vorjahr (2004 = 14,9; 2003 = 14,3) nicht verändert. Die durchschnittliche jährliche Beihilfe (einschließlich Pflegekosten) betrug im Jahr 2005 pro Versorgungsempfänger Im Jahr 2004 belief sie sich auf Das ist ein Anstieg um 1,1 % im Jahr 2005 ( ,2 %; ,9 %; ,0 %). Wie auch in den Vorjahren ist insbesondere die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen sowie die naturgemäß im fortgeschrittenen Lebensalter erhöhte und kostenintensive Inanspruchnahme medizinischer Leistungen dafür ursächlich, dass die Beihilfe - ausgaben für Versorgungsempfänger stärker gestiegen sind als die Ausgaben für die Versorgungsbezüge. Demgegenüber betrug die durchschnittliche jährliche Beihilfe (einschließlich Pflegekosten) bei den aktiven Beamten im Jahr (2004 = ; 2003 = ; 2002 = ). 3. Aufteilung nach Laufbahngruppen Die Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten sowie die Witwen und Witwer (Waisen wurden nicht berücksichtigt) verteilten sich im Jahr 2005 wie folgt auf die einzelnen Laufbahngruppen: Ruhestandsbeamte Witwen/Witwer Insgesamt männlich weiblich männlich weiblich Anzahl Anteil einfacher Dienst ,5 % (Vorjahr) (272) (1) (206) (479) (1,6 %) mittlerer Dienst ,2 % (Vorjahr) (2 444) (108) (11) (2 285) (4 848) (15,8 %) gehobener Dienst ,0 % (Vorjahr) (7 533) (4 607) (300) (3 655) (16 095) (52,5 %) höherer Dienst ,3 % (Vorjahr) (5 555) (1 239) (69) (2 369) (9 232) (30,1 %) Summe ,0 % (Vorjahr) (15 804) (5 955) (380) (8 515) (30 654) (100,0 %) Der Anteil der Versorgungsempfänger aus dem gehobenen und höheren Dienst ist weiter angestiegen, und zwar von 82,6 % im Jahr 2004 auf nunmehr 83,3 % im Jahr 2005 (2003 = 82,3 %; 2002 = 81,6 %), während der Anteil der Versorgungsempfänger aus dem mittleren Dienst im gleichen Zeitraum von 15,8 % auf 15,2 % (2003 = 16,1 %; 2002 =16,8 %) zurückgegangen ist. Dies ist in erster Linie auf frühere kostenwirksame strukturelle Verbesserungen bei der Besoldung zurückzuführen, die sich zeitversetzt auch im Versorgungsbereich auswirken. Zum Vergleich wird in der folgenden Tabelle dargestellt, wie sich im aktiven Bereich die Besoldungsempfänger auf die einzelnen Laufbahnen verteilen: 2005 Besoldungsempfänger Insgesamt männlich weiblich Anzahl Anteil einfacher Dienst ,7 % (Vorjahr) (404) (15) (419) (0,7 %) mittlerer Dienst ,8 % (Vorjahr) (6 237) (2 570) (8 807) (14,1 %) gehobener Dienst ,5 % (Vorjahr) (17 704) (18 322) (36 026) (57,5 %) höherer Dienst ,0 % (Vorjahr) (11 281) (6 089) (17 370) (27,7 %) Summe ,0 % Der Anteil der Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes ist von 27,7 % (2003 = 27,8 %; 2002 = 27,9 %) auf 27,0 % gefallen, der Anteil der Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes von 57,5 % (2003 = 56,5 %; 2002 = 55,7 %) auf 58,5 % deutlich gestiegen. Daneben ist der Anteil der Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes weiter gesunken. 3

4 Drucksache 15/100 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Eine Aufteilung der Besoldungsempfänger sowie der Ruhestandsbeamten, Witwen und Witwer nach Laufbahngruppen und Einzelplänen ist in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. Eine Gegenüberstellung der jeweiligen Anteile der Laufbahngruppen aufgeteilt nach Einzelplänen enthält die Anlage Altersstruktur Im Bericht über die Altersstruktur der Landesbediensteten ) ist dargestellt worden, dass die zukünftige, durch ein starkes Ansteigen der Zahl der Versorgungsempfänger geprägte Entwicklung der Versorgungsausgaben maßgeblich auf der nicht homogenen Altersstruktur der Beamtinnen und Beamten basiert, wobei dies das Ergebnis der insbesondere in den 70er Jahren erfolgten umfangreichen Neueinstellungen ist. Wie sich die Altersstruktur seit 1987 verändert hat, kann folgendem Schaubild entnommen werden: Anzahl Alter Es zeigt sich, dass weiterhin die zahlenmäßig stärkste Personengruppe die Altersklasse 45 bis 54 Jahre darstellt. Diese Beamtinnen und Beamten werden in den nächsten 15 Jahren in sehr großer Zahl in den Ruhestand treten. Der Gipfel des Altersberges lag im Jahr 1978 bei rund 30 Jahren war er bereits bei über 38 Jahren und im Jahr 2005 liegt er bei 56 Jahren. Der Gipfel des Altersberges hat im Berichtszeitraum wiederum leicht abgenommen, da allein 77 Beamtinnen und Beamte im Jahr 2005 vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden sind, die zwischen 50 und 54 Jahre alt waren; im Jahr 2004 waren es 74 Beamtinnen und Beamte dieser Altersklasse (2003: 48, 2002: 77, 2001: 117, 2000: 165, 1999: 135, 1998: 98). Es muss damit gerechnet werden, dass dieser Gipfel in den kommenden Jahren weiter abflacht, da auch weiterhin mit vorzeitigen Ruhestandsversetzungen von Beamtinnen und Beamten dieser Altersstufe zu rechnen ist. Der Trend der Vorjahre ist jedoch mit Einführung der Versorgungsabschläge bei vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit (Abschläge derzeit bis max. 10,8 v. H. der Versorgungsbezüge) deutlich zurückgegangen. Das Durchschnittsalter der aktiven Beamtinnen und Beamten entwickelte sich wie folgt: Jahr Durchschnittsalter Jahre Jahre Jahre Jahre seit Jahre 3) Bericht über die Altersstruktur der Landesbediensteten (Landtagsdrucksache 14/2484). 4

5 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Drucksache 15/100 Die Altersstruktur der Versorgungsempfänger ist im nachfolgenden Diagramm abgebildet. Altersstruktur der Versorgungsempfänger 2003, 2004 und Anzahl Geburtsjahrgang Ruhestandsbeamte 2003 Witwen/Waisen Ruhestandsbeamte 2004 Witwen/Waisen Ruhestandsbeamte 2005 Witwen/Waisen Dem Diagramm ist zu entnehmen, dass sich in den letzten Jahren auch bei den Versorgungsempfängern ein Altersberg, insbesondere der Geburtsjahrgänge 1934 bis 1942, gebildet hat. Dieser wird sich in den nächsten zehn bis 15 Jahren bis zu einem Spitzenwert von rund Beamten jährlich erhöhen und in den Folgejahren den Anteil der Versorgungsausgaben an den Personalausgaben wesentlich bestimmen. Daneben steigt die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung im Bundesgebiet nach aktuellen statistischen Auswertungen weiterhin an. Altersstruktur der Ruhestandsbeamten Anzahl Geburtsjahrgang Ruhestandsbeamte 2003 Ruhestandsbeamte 1993 Ruhestandsbeamte

6 Drucksache 15/100 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode 5. Höhe der Besoldung und Versorgung Die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Besoldungsbezüge und Ruhegehälter (brutto) unterteilt nach Lehrer, Polizei- und Justizvollzug sowie übrige Verwaltung stellt sich wie folgt dar: 2005 Besoldung in Ruhegehalt in männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt Lehrer bis A 13 s Lehrer ab A Hochschulen Polizei- und Justizvollzug Übrige Verwaltung einf./mittl. Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Die geringeren Durchschnittsbezüge der Beamtinnen erklären sich aus der vermehrten Inanspruchnahme von Teilzeit und Beurlaubung, was sich zusammen mit dem durchschnittlich früheren Ruhestandsbeginn auch auf die Höhe der Versorgungsbezüge auswirkt. Die Versorgungsbezüge berechnen sich bei 67,4 % aller Versorgungsempfänger nach dem Höchstruhegehaltssatz (2004 = 67,5 %, 2003 = 67,6 %, 2002 = 67,6 %, 2001 = 67,5 %, 2000 = 68,3 %). Wie der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist, sinken die Ruhegehaltssätze aufgrund der Auswirkungen früherer versorgungsrechtlicher Änderungen. Ruhegehaltssatz Anteil 2003 Anteil 2004 Anteil 2005 in % in % in % Höchstruhegehaltssatz (i. d. R. 75 %) 67,585 67,540 67, bis 74,99 % 12,473 12,338 12, bis 69,99 % 12,975 12,984 13, bis 59,99 % 4,869 4,973 5,052 unter 50 % 2,098 2,165 2,267 Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz der vorhandenen Ruhestandsbeamten beläuft sich auf 73,4 % im Jahr 2005 (2004: 73,7 %; 2003; 73,4 %), der der Ruhestandsbeamtinnen auf 67,8 % (2004: 68,0 %; 2003: 68,0 %). Insgesamt beträgt der durchschnittliche Ruhegehaltssatz aller vorhandenen Ruhestandsbeamtinnen und -beamten 71,5 % (2004 = 72,1 %; 2003 = 72,0 %). Der dem Witwengeld zugrunde liegende durchschnittliche Ruhegehaltssatz beträgt 71,7 % (2004: 71,1 %; 2003: 72,2 %). Der Ruhegehaltssatz der im Jahr 2005 in den Ruhestand versetzten Beamten beträgt 73,5 % (2004 = 73,4 %, 2003 = 73,9 %, 2002 = 74,9 %, 2001 = 73,1 %) und der der Beamtinnen 67,3 % (2004 = 67,6 %, 2003 = 67,3 %, 2002 = 67,7 %, 2001 = 64,8 %). Dies ergibt wie im Vorjahr einen durchschnittlichen Ruhegehaltssatz von 71,7 % (2004 = 71,7 %, 2003 = 72,3 %, 2002 = 73,0 %, 2001 = 70,8%). Eine Aufstellung der durchschnittlichen Ruhegehälter, Ruhegehaltssätze und Witwengelder aufgeteilt nach Besoldungsgruppen enthält die Anlage Neuversorgungsfälle Die Anzahl der Neuversorgungsfälle ist 2005 im Vergleich zum Vorjahr von auf Fälle (+ 24,3 %) stark angestiegen. Dies beruht im Wesentlichen auf dem Anstieg der Anzahl der Ruhestandsversetzungen (also ohne Witwen-, Witwer- und Waisenfälle) von auf Fälle (+ 25,6 %). Einzelheiten zu den Neuversorgungsfällen sind in der folgenden Tabelle dargestellt: 6

7 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Drucksache 15/100 Eintritt des Versorgungsfalls: männlich weiblich insgesamt männlich weiblich insgesamt Erreichung der Altersgrenze Vollendung des 63. Lj Vollendung des 60. Lj. bei Schwerbehinderung Dienstunfähigkeit Sonstige Zwischensumme Witwen-/Witwerfälle nach Tod des Beamten Waisenfälle nach Tod des Beamten Insgesamt Die Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand getreten sind, hat sich von 747 Fällen im Jahr 2004 auf in 2005 stark erhöht; ihr Anteil an den gesamten Ruhestandsversetzungen belief sich auf 62,0 % (2004 = 57,3 %, 2003 = 51,5 %, 2002 = 44,0 %, 2001 = 31,6 %, 2000 = 19,1 %, 1999 = 18,9 %, 1998 = 18,4 %, 1997 = 19,1 %). Die Anzahl der Beamten, die erst mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand eintritt, wird sich in den nächsten Jahren weiterhin aufgrund der Regelungen zu den Versorgungsabschlägen und zur Altersteilzeit auf hohem Niveau bewegen. Die Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die aufgrund Erreichens der Antragsaltersgrenze in den Ruhestand versetzt worden sind, hat sich von 163 Fällen im Jahr 2004 auf 210 Fälle im Jahr 2005 wieder vermehrt. Die Anzahl erreicht jedoch aufgrund des nach 14 Abs. 3 i. V. m. 85 Abs. 5 BeamtVG eingeführten Versorgungsabschlags das Niveau der Vorjahre (1996 = 273, 1997 = 383, 1998 = 300) immer noch nicht wieder. Die Fälle der vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit sind 2005 um 45 Fälle auf 309 Fälle (+ 17,0 %) erneut angestiegen. Die Anzahl der vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen Schwerbehinderung ab Vollendung des 60. Lebensjahres hat sich von 104 auf 77 Fälle vermindert; der Anteil an den gesamten Ruhestandsversetzungen (ohne Fälle Tod des Beamten) ist um 3,3 Prozentpunkte auf 4,7 % gefallen. 7. Durchschnittsalter bei Versetzung in den Ruhestand Das Durchschnittsalter der Beamtinnen und Beamten bei Eintritt in den Ruhestand belief sich im Jahr 2005 insgesamt auf 62 Jahre zwei Monate (Männer: 62 Jahre sechs Monate; Frauen: 61 Jahre drei Monate). Damit ist das Durchschnittsalter bei Versetzung in den Ruhestand gegenüber dem Jahr 2004 weiter kontinuierlich angestiegen (2004: 61 Jahre zehn Monate; Männer: 62 Jahre drei Monate; Frauen: 61 Jahre null Monate). Dies beruht wesentlich auf einem geänderten Ruhestandseintrittsverhalten aufgrund der geltenden Versorgungsabschlagsregelungen. Dazu kommt weiter, dass sich bei Beamten in Altersteilzeit im Regelfall die Freistellungsphase bis zur gesetzlichen Altersgrenze erstreckt. Aufgeteilt nach Beschäftigungsbereichen belief sich das Durchschnittsalter bei Eintritt in den Ruhestand auf: 2005 Alter männlich weiblich insgesamt Jahre Monate Jahre Monate Jahre Monate Lehrer bis A 13 s 63 J 0 M 61 J 6 M 62 J 1 M Lehrer ab A J 6 M 62 J 3 M 63 J 3 M Hochschulen 65 J 1 M 64 J 7 M 65 J 1 M Polizei- und Justizvollzug 58 J 10 M 50 J 3 M 4) 58 J 8 M Übrige Verwaltung 63 J 1 M 54 J 9 M 62 J 7 M einf./mittl. Dienst 60 J 8 M 49 J 5 M 4) 59 J 6 M gehobener Dienst 63 J 11 M 53 J 10 M 4) 63 J 5 M höherer Dienst 64 J 2 M 63 J 6 M 64 J 1 M 4) Nicht repräsentative Einzelfälle (s. a. Tz. 8 Tabelle). 7

8 Drucksache 15/100 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Das Durchschnittsalter bei Einstellung des Ruhegehalts ergibt sich aus der folgenden Tabelle (ohne Berücksichtigung von Hinterbliebenen): 2005 Einstellung des Ruhegehalts Versorgungslaufzeit Alter Jahre Lehrer bis A 13 s Lehrer ab A Polizei-/Justizvollzug Übrige Verwaltung einf./mittl. Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Die durchschnittliche Versorgungslaufzeit für den jeweiligen Beschäftigungsbereich ergibt sich aus der Differenz des Alters bei Einstellung des Ruhegehalts zum Alter bei Beginn des Ruhestandes. Der Zeitraum des Ruhegehaltsbezugs liegt bei durchschnittlich 16 Jahren. 8. Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit Im Jahr 2005 sind insgesamt 309 Beamtinnen und Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden. Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr 2004 waren es 264 Beamtinnen und Beamte (2003 = 225, 2002 = 306, 2001 = 521, 2000 = 1 108, 1999 = 861, 1998 = 562) wiederum wie im Vorjahr einen Anstieg (+17,0 %, 2004 = + 17,3 %, 2003 = 26,5 %, 2002 = 41,3 %, 2001 = 53,0 %, 2000 = + 28,7 %, 1999 = + 53,2 %). Der Anteil der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit an den gesamten Ruhestandsversetzungen minderte sich von 20,3 % im Vorjahr (2003 = 17,4 %, 2002 = 26,8 %, 2001 = 40,7 %) auf nunmehr 18,9 % im Jahr Dabei betrug der Anteil im Jahr 2005 bei den Beamten 14,9 % (2004 = 16,3 %, 2003 = 12,4 %, 2002 = 19,6 %, 2001 = 32,6 %) und bei den Beamtinnen 28,6 % (2004 = 29,7 %, 2003 = 33,2 %, 2002 = 46,3 %, 2001 = 62,4 %). Die Ruhestandsversetzungen verteilen sich auf Lehrer, Polizei- und Justizvollzug sowie übrige Verwaltung wie folgt: 2005 Ruhestandsversetzungen davon wegen Anteil Dienstunfähigkeit Dienstunfähigkeit in % männl. weibl. gesamt männl. weibl. gesamt männl. weibl. gesamt Lehrer bis A 13 s ,6 28,8 24,5 Lehrer ab A ,0 21,8 14,1 Lehrer gesamt ,9 27,4 20,4 Hochschulen ,2 0,0 3,8 Polizei- und Justizvollzug ,4 75,0 20,5 Übrige Verwaltung: einf.+ mittl. Dienst ,3 88,9 39,1 gehobener Dienst ,3 80,0 16,4 höherer Dienst ,9 16,7 3,7 Übrige Verw. gesamt ,0 65,0 18,3 Summe ,1 29,1 19,2 Trotz des deutlichen Rückganges ist der Anteil der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit bei Lehrerinnen und Lehrern bis Besoldungsgruppe A 13 s (insbesondere Bereich Grund- und Hauptschulen) sowie bei Beamtinnen und Beamten im einfachen und mittleren Dienst weiterhin überdurchschnittlich hoch. 8

9 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Drucksache 15/100 In der folgenden Tabelle wird der Anteil der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit aufgeteilt nach Einzelplänen 5) dargestellt : 2005 Ruhestandsversetzungen davon wegen Anteil Dienstunfähigkeit Dienstunfähigkeit in % Einzelpläne männl. weibl. gesamt männl. weibl. gesamt männl. weibl. gesamt 03 ISM ,4 100,0 18,8 04 FM ,7 88,9 28,9 05 JM ,5 71,4 25,0 09 MBFJ ,9 27,6 20,4 Sonstige Epl ,1 7,7 5,3 Summe ,1 29,1 19,2 Im Hinblick auf die im Jahre 2005 relativ geringe Anzahl von Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit und deren Verteilung auf die einzelnen Geschäftsbereiche sowie die Schwankungen unterliegende Anzahl der Gesamtruhestandsversetzungen eines (kleinen) Geschäftsbereiches sind repräsentative ressortbezogene Aussagen nur bedingt möglich. Setzt man etwa die Anzahl der vorzeitigen Ruhestandsversetzungen in Relation zu den jeweils vorhandenen Zahlfällen, so ergeben sich folgende Werte: 2005 Zahlfälle Dienstunfähige Anteil in % 03 ISM ,34 04 FM ,48 05 JM ,44 09 MBFJ ,59 Sonstige Einzelpläne ,22 Insgesamt ,49 5) Soweit in dem Bericht bzw. in den Anlagen Einzelpläne und Kurzbezeichnungen der Ressorts verwendet werden, haben diese folgende Bedeutung: Epl. 02 StK/LV: Staatskanzlei und Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund, Epl. 03 ISM: Ministerium des Innern und für Sport, Epl. 04 FM: Ministerium der Finanzen, Epl. 05 JM: Ministerium der Justiz, Epl. 06 MASFG: Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, Epl. 08 MWVLW: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Epl. 09 MBFJ: Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend, Epl. 14 MUF: Ministerium für Umwelt und Forsten, Epl. 15 MWWFK: Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur. 9

10 Drucksache 15/100 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Aus der folgenden Tabelle ist zu ersehen, wie sich die Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit im Jahr 2005 auf einzelne Altersklassen verteilen: 2005 Alter Alter von 55 Jahre gesamt bis 49 Jahre 50 bis 54 Jahre und älter männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. Lehrer bis A 13 s Lehrer ab A Lehrer gesamt Hochschulen Polizei-/Justizvollzug Übrige Verwaltung: einf.+ mittl. Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Übrige Verw. gesamt Summe Damit entwickelten sich die Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit getrennt nach Altersklassen im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt: Veränderung zum Vorjahr Jahre und jünger ,3 % 50 bis 54 Jahre ,1 % 55 Jahre und älter ,3 % Insgesamt ,0 % Es zeigt sich, dass in allen Altersklassen wiederum wie im Vorjahr ein Anstieg der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit zu verzeichnen ist. Aufgeschlüsselt nach Beschäftigungsbereichen ergibt sich folgendes Bild: Alter bis 49 Jahre Alter 50 bis 54 Jahre 55 Jahre und älter Lehrer bis A 13 s Lehrer ab A Lehrer gesamt Hochschulen Polizei-/Justizvollzug Übrige Verwaltung: einf. + mittl. Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Übrige Verw. gesamt Summe Nachfolgend werden die Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit in den einzelnen Altersklassen näher betrachtet. 10

11 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Drucksache 15/ Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten unter 50 Jahren bzw. unter 55 Jahren Die vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten unter 50 Jahren im Vergleich zu den Vorjahren aufgeteilt nach Beschäftigungsbereichen stellen sich wie folgt dar: Lehrer Polizei-/Justizvollzug Übrige Verwaltung einf. und mittl. Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Summe In 2005 wurden 77 Beamtinnen und Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, die über 50 Jahre alt waren, aber das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten (2004 = 74; 2003 = 48; 2002 = 77; 2001 = 117). 8.2 Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten, die 55 Jahre und älter sind Die vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit von Beamtinnen und Beamten in dieser Altersklasse sind gegenüber dem Vorjahr im Jahr 2005 um + 24,3 % stark gestiegen (Anzahl 2004 = 148; 2005 = 184), nachdem diese Fälle 2004 um + 3,5 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen und 2003 um 28,5 %, 2002 um 37,9 % und 2001 um 31,4 % gegenüber dem jeweiligen Vorjahr gesunken waren. 9. Teildienstfähige und beschränkt dienstfähige Beamte Gemäß den 56 Abs. 3 und 56 a LBG soll von der Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit abgesehen werden, wenn der Beamte noch in einer anderen Verwendung oder zeitlich eingeschränkt eingesetzt werden kann. Gemäß den Feststellungen der Gesundheitsämter ist in einer Vielzahl von Fällen nicht von einer dauernden Dienstunfähigkeit auszugehen, sondern vielmehr kann der Beamte noch im Rahmen einer Teildienstfähigkeit oder einer begrenzten Dienstfähigkeit eingesetzt werden. Eine aktuelle Umfrage bei den Ressorts ergab, dass derzeit folgende teildienstfähige oder eingeschränkt dienstfähige Beamte vorhanden sind, die nicht mehr in ihrer ursprünglichen Funktion verwendet werden können und (noch) nicht in einer neuen Funktion eingesetzt werden. Zudem ergibt sich die Anzahl der im Jahr 2005 im eigenen Geschäftsbereich eingesetzten teildienstfähigen oder eingeschränkt dienstfähigen Beamten: 2005 Teildienstfähige/eingeschränkt Dienstfähige Ressort nicht eingesetzt eingesetzt bis und älter ISM FM JM MBFJ MWWFK Summe Reaktivierung von Ruhestandsbeamten In dem Bericht über die Beamtenversorgung im Jahr 2004 wurden 15 Reaktivierungen von Ruhestandsbeamten angeführt (2003 = 8; 2002 = 4; 2001 = 9; 2000 = 3). Im Jahr 2005 gab es lediglich vier Reaktivierungsfälle, und zwar drei Fälle aus dem Bereich des Ministeriums des Innern und für Sport und ein Fall aus dem Bereich des Ministeriums der Finanzen. Insgesamt wurden dem Ministerium der Finanzen im Jahr Fälle gemeldet, in denen bereits wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzte Beamtinnen und Beamte zur Prüfung einer eventuellen Wiederverwendung im Jahr 2005 nachuntersucht worden sind (MBFJ: 126 Fälle, ISM: 33 Fälle, FM: 30 Fälle, JM: 22 Fälle, MWVLW: fünf Fälle, MUF: fünf Fälle, MASFG: vier Fälle; StK: zwei Fälle und MWWFK: ein Fall). Im Jahr 2004 erfolgten 272 Nachuntersuchungen (2003 = 299; 2002 = 286; 2001 = 230; 2000 = 191; 1999 = 253). 11

12 Drucksache 15/100 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode C. Maßnahmen zur Finanzierung der Beamtenversorgung 1. Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz In den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz 6) sind bis zum 31. Dezember 2005 Zuführungen für (2004 = ; 2003 = ; 2002 = ; 2001 = 6 431; 2000 = 3 754) Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, deren Beamten- oder Richterverhältnis nach dem 30. September 1996 erstmals begründet worden ist, eingezahlt worden. Im Kalenderjahr 2005 wurden insgesamt Zuführungen in Höhe von ,18 7) geleistet. Der Jahressaldo hat für Versorgungsausgaben ,10 und für Beihilfeausgaben ,22 betragen. Der Kontostand des Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz belief sich zum 31. Dezember 2005 auf insgesamt ,12 einschließlich ,84 Zinsen. Die monatlichen Zuführungen an den Finanzierungsfonds betrugen zuletzt (Monat Dezember 2005) rd. 14,6 Mio.. Das Vermögen des Finanzierungsfonds ist gemäß 3 Abs. 3 des Landesgesetzes über die Errichtung eines Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz angelegt in Schuldverschreibungen des Landes, Forderungen des Wohnungsbauvermögens und sonstigen Forderungen, die jeweils vom Land verbürgt sind. 2. Versorgungsrücklage nach 14 a Bundesbesoldungsgesetz Nach Maßgabe des 14 a Bundesbesoldungsgesetz ist in der Zeit vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2017 eine Versorgungsrücklage aus einer Verminderung der jeweiligen Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zu bilden. Die landesrechtliche Regelung findet sich in 3 a des Landesgesetzes über die Errichtung eines Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland- Pfalz. 8) Durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 (BGBl. I. S. 3926) wurde 14 a BBesG geändert. Die auf den 31. Dezember 2002 folgenden acht allgemeinen Anpassungen werden danach nicht vermindert; die auf vorangegangenen Anpassungen beruhenden weiteren Zuführungen an die Versorgungsrücklage bleiben davon unberührt. Demgegenüber werden jedoch der Versorgungsrücklage zusätzlich 50 vom Hundert der Verminderung der Versorgungsausgaben durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 zugeführt. Im Jahr 2005 erfolgte eine Zuführung zu dieser Versorgungsrücklage für den Landesbereich in Höhe von ,45 9). Diese hat damit zum 31. Dezember 2005 insgesamt einen Stand von ,74 einschließlich Zinsen in Höhe von ,04 erreicht. Das Sondervermögen der Versorgungsrücklage ist gemäß 3 a Abs. 1 i. V. m. 3 Abs. 3 des Landesgesetzes über die Errichtung eines Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz angelegt in Schuldverschreibungen des Landes. 6) Errichtet durch das Landesgesetz über die Errichtung eines Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz vom 12. März 1996 (GVBl. 1996, S. 152). 7) Darin enthalten sind Zuführungen im Jahr 2005 für den Landesbetrieb Straßen und Verkehr in Höhe von ,06, den Landesbetrieb Forsten in Höhe von ,76, den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung in Höhe von ,62, den Landesbetrieb Daten und Information in Höhe von ,25 und die Uni Mainz in Höhe von ,15. 8) Landesgesetz zur Durchführung des 14 a des Bundesbesoldungsgesetzes vom 9. November 1999 (GVBl. S. 395) 9) Daneben betragen die Zuführungen im Jahr 2005 für den Landesbetrieb Straßen und Verkehr ,94, für den Landesbetrieb Liegenschaftsund Baubetreuung ,85, für den Landesbetrieb Daten und Information 5 715,16, für den Quasi-Landesbetrieb Forsten ,29 und für die Uni Mainz ,70. 12

13 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Drucksache 15/100 Anlage 1: Ruhestandsbeamte und Witwen/Witwer nach Einzelplänen und Laufbahngruppen 2005 Einzelplan Laufbahngruppe Ruhestandsbeamte Witwer/Witwen Insgesamt männlich weiblich männlich weiblich Anzahl Anteil Epl. 02 einf./mittl. Dienst ,8% StK/LV gehobener Dienst ,3% höherer Dienst ,9% Zwischensumme ,0% Epl. 03 einf./mittl. Dienst ,3% ISM gehobener Dienst ,2% höherer Dienst ,5% Zwischensumme ,0% Epl. 04 einf./mittl. Dienst ,4% FM gehobener Dienst ,8% höherer Dienst ,8% Zwischensumme ,0% Epl. 05 einf./mittl. Dienst ,0% JM gehobener Dienst ,8% höherer Dienst ,2% Zwischensumme ,0% Epl. 06 einf./mittl. Dienst ,1% MASFG gehobener Dienst ,3% höherer Dienst ,6% Zwischensumme ,0% Epl. 08 einf./mittl. Dienst ,4% MWVLW gehobener Dienst ,2% höherer Dienst ,4% Zwischensumme ,0% Epl. 09 einf./mittl. Dienst ,2% MBFJ gehobener Dienst ,9% höherer Dienst ,9% Zwischensumme ,0% Epl. 14 einf./mittl. Dienst ,2% MUF gehobener Dienst ,1% höherer Dienst ,7% Zwischensumme ,0% Epl. 15 einf./mittl. Dienst ,9% MWWFK gehobener Dienst ,0% höherer Dienst ,1% Zwischensumme ,0% Gesamt einf./mittl. Dienst ,0% 2005 gehobener Dienst ,9% höherer Dienst ,1% Summe ,0% Gesamt einf./mittl. Dienst ,4% 2004 gehobener Dienst ,5% höherer Dienst ,1% Summe ,0% 13

14 Drucksache 15/100 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Anlage 2: Besoldungsempfänger nach Einzelplänen und Laufbahngruppen 2005 Einzelplan Laufbahngruppe Besoldungsempfänger Insgesamt männlich weiblich Anzahl Anteil Epl. 02 einf./mittl. Dienst ,4% StK/LV gehobener Dienst ,4% höherer Dienst ,2% Zwischensumme ,0% Epl. 03 einf./mittl. Dienst ,7% ISM gehobener Dienst ,9% höherer Dienst ,4% Zwischensumme ,0% Epl. 04 einf./mittl. Dienst ,9% FM gehobener Dienst ,2% höherer Dienst ,9% Zwischensumme ,0% Epl. 05 einf./mittl. Dienst ,2% JM gehobener Dienst ,1% höherer Dienst ,7% Zwischensumme ,0% Epl. 06 einf./mittl. Dienst ,6% MASFG gehobener Dienst ,2% höherer Dienst ,2% Zwischensumme ,0% Epl. 08 einf./mittl. Dienst ,5% MWVLW gehobener Dienst ,1% höherer Dienst ,4% Zwischensumme ,0% Epl. 09 einf./mittl. Dienst ,1% MBFJ gehobener Dienst ,8% höherer Dienst ,1% Zwischensumme ,0% Epl. 14 einf./mittl. Dienst ,6% MUF gehobener Dienst ,0% höherer Dienst ,4% Zwischensumme ,0% Epl. 15 einf./mittl. Dienst ,6% MWWFK gehobener Dienst ,7% höherer Dienst ,7% Zwischensumme ,0% Gesamt einf./mittl. Dienst ,4% gehobener Dienst ,5% höherer Dienst ,1% Summe ,0% 14

15 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Drucksache 15/100 Anlage 3: Anteil der Besoldungsempfänger sowie der Ruhestandsbeamten und Witwen/ Witwer nach Einzelplänen und Laufbahngruppen 2005 Einzelplan Laufbahngruppe Besoldungsempfänger Ruhestandsbeamte,Witw. Differenz* Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anteil Epl. 02 einf./mittl. Dienst 4 4,4% 2 2,8% 1,6 StK/LV gehobener Dienst 28 30,4% 11 15,3% 13,3 höherer Dienst 60 65,2% 59 81,9% -16,7 Zwischensumme ,0% ,0% 0,0 Epl. 03 einf./mittl. Dienst ,7% ,3% -20,7 ISM gehobener Dienst ,9% ,2% 26,7 höherer Dienst 612 5,4% ,5% -6,1 Zwischensumme ,0% ,0% 0,0 Epl. 04 einf./mittl. Dienst ,9% ,4% 13,6 FM gehobener Dienst ,2% ,8% -6,6 höherer Dienst 287 4,9% ,8% -6,9 Zwischensumme ,0% ,0% 0,0 Epl. 05 einf./mittl. Dienst ,2% ,0% 5,2 JM gehobener Dienst ,1% ,8% -0,7 höherer Dienst ,7% ,2% -4,5 Zwischensumme ,0% ,0% 0,0 Epl. 06 einf./mittl. Dienst ,6% 78 13,1% 7,5 MASFG gehobener Dienst ,2% ,3% 15,9 höherer Dienst 96 14,2% ,6% -23,4 Zwischensumme ,0% ,0% 0,0 Epl. 08 einf./mittl. Dienst ,5% 59 5,4% 11,0 MWVLW gehobener Dienst ,1% ,2% 0,0 höherer Dienst ,4% ,4% -11,0 Zwischensumme ,0% ,0% 0,0 Epl. 09 einf./mittl. Dienst 22 0,1% 28 0,2% -0,1 MBFJ gehobener Dienst ,8% ,9% -2,1 höherer Dienst ,1% ,9% 2,2 Zwischensumme ,0% ,0% 0,0 Epl. 14 einf./mittl. Dienst 88 11,6% 29 10,2% 1,4 MUF gehobener Dienst ,0% ,1% 9,9 höherer Dienst ,4% ,7% -11,3 Zwischensumme ,0% ,0% 0,0 Epl. 15 einf./mittl. Dienst 45 2,6% 18 1,9% 0,7 MWWFK gehobener Dienst ,7% 56 6,0% 7,7 höherer Dienst ,7% ,1% -8,4 Zwischensumme ,0% ,0% 0,0 Gesamt einf./mittl. Dienst ,4% ,0% -2,6 gehobener Dienst ,5% ,9% 4,6 höherer Dienst ,1% ,1% -2,0 Summe ,0% ,0% 0,0 15

16 Drucksache 15/100 Landtag Rheinland-Pfalz Wahlperiode Anlage 4: Ruhegehalt und dazugehörender Ruhegehaltssatz sowie Witwengeld nach Besoldungsgruppen (Durchschnittswerte) 2005 Besoldungs- Ruhegehaltssatz Ruhegehalt Anzahl Witwengeld Anzahl gruppe in EUR in EUR A 5 65,6% A 6 66,2% A 7 65,3% A 8 68,8% A 9 73,1% A 10 72,0% A 11 72,1% A 12 70,6% A 13 72,6% A 14 71,6% A 15 74,1% A 16 74,5% B 2 75,0% B 3 74,5% B 4 75,0% B 5 74,1% B 6 74,8% C 2 72,7% C 3 74,1% C 4 73,6% R 1 73,0% R 2 74,7% R 3 74,8%

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